Allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 85 Polizeigesetz
Baden-Württemberg
Stand: 17. Januar 2021
Inhalt
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ... 4
2. KONTAKTDATEN DER/DES VERANTWORTLICHEN UND DES/DER BEHÖRDLICHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ... 5
3. KONTAKTDATEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ ... 8
4. VERARBEITUNGSZWECKE IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN ... 9
A. ALLGEMEINE ZWECKE ... 9
Auskunftserteilung an Medien ... 9
Beschwerden ... 9
Auskunft und Datensteuerung ... 9
Einsatzprotokollierung... 9
Datenübermittlung an andere Behörden... 9
Datenübermittlung an andere Polizeibehörden ... 9
Elektronisches Asservatenverzeichnis ... 9
Erfassung und Speicherung in den polizeilichen Auskunftssystemen ... 9
Erreichbarkeiten anderer Behörden ... 9
Gefährdete Personen... 9
Informationsaustausch mit Opferschutzeinrichtung ... 9
Kriminalitätslagebild ... 9
Notrufe ... 9
Speicherung von Objekten ... 10
Weitergabe von Erkenntnissen ... 10
Zuverlässigkeits-überprüfungen ... 10
B. EINSATZANLÄSSE ... 11
Alarmmeldung ... 11
Brand ohne Straftat ... 11
Einbruch ... 11
Illegaler Aufenthalt ... 11
Leichensache ... 11
Personen- und Objektschutz ... 11
Personen- und Arbeitsunfälle ... 12
Ruhestörung ... 12
Schwertransport ... 12
Streitigkeit / Häusliche Gewalt ... 12
Veranstaltung ... 12
Verkehrsbehinderung... 13
Verkehrsunfall ... 13
Verkehrsüberwachung ... 13
Verlust, Fundsache ... 13
Vermisste Person ... 14
Versammlung ... 14
Vorführbefehl / Haftbefehl ... 14
Unterstützung DRK / andere Dienststelle ... 14
Todesfallermittlung ohne Straftat ... 14
Trunkenheitsfahrt ... 14
C. POLIZEILICHE EINZELMAßNAHMEN ... 15
Ausschreibung von Personen oder Kraftfahrzeugen ... 15
Befragung und Datenerhebung ... 15
Beschlagnahme ... 15
Bestandsdatenauskunft ... 15
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen ... 15
Durchsuchung von Personen und Sachen ... 15
Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme ... 15
Erkennungsdienstliche Maßnahmen ... 16
Erreichbarkeiten von zu beteiligende Person ... 16
Gefährderansprache, ... 16
Gefährdetenansprache ... 16
Gewahrsam ... 16
Jugendschutzkontrollen ... 16
Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung ... 16
Personalienfeststellung ... 17
Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot ... 17
Rasterfahndung ... 17
Sicherstellung ... 18
Vorladung ... 18
Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ... 18
5. IHRE RECHTE ... 19
A. AUSKUNFTSRECHT ... 19
B. RECHT AUF BERICHTIGUNG,LÖSCHUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG ... 20
C. RECHT AUF ANRUFUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDE ... 21
1. Allgemeine Informationen
Gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) sind wir dazu verpflichtet, betroffenen Personen allgemeine Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.
Von der Informationspflicht sind folgende Informationen umfasst:
der Name und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle innerhalb der Polizei sowie
die Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten,
die Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden,
der Hinweis auf die Rechte nach §§ 91 und 92 PolG BW und
der Hinweis auf die Rechte nach § 93 PolG BW sowie die Kontaktdaten der
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
2. Kontaktdaten der/des Verantwortlichen und des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Hochschule für Polizei BW Sturmbühlstraße 250
78054 Villingen-Schwenningen
Verantwortliche/r info@hfpol-bw.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r villingen-
schwenningen.hfp.bdsb@polizei.bwl.de
Landeskriminalamt BW Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
Verantwortliche/r
stuttgart.lka@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.lka.datenschutzbeauftragter@polizei.b wl.de
Landespolizeipräsidium Willy-Brandt-Straße 21 70173 Stuttgart
Verantwortliche/r poststelle@im.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r datenschutzbeauftragte@im.bwl.de
Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen
Verantwortliche/r aalen.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r aalen.pp.datenschutzbeauftragter@polizei.bwl.
de
Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen
Verantwortliche/r
goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r goeppingen.ppeinsatz.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1
79114 Freiburg
Verantwortliche/r freiburg.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r freiburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108
74076 Heilbronn
Verantwortliche/r
heilbronn.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r heilbronn.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33 76131 Karlsruhe
Verantwortliche/r
karlsruhe.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r karlsruhe.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Konstanz Benediktinerplatz 3
78467 Konstanz
Verantwortliche/r
konstanz.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r konstanz.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-Ebert-Straße 30 71638 Ludwigsburg
Verantwortliche/r
ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ludwigsburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Mannheim L6 1
68161 Mannheim
Verantwortliche/r
mannheim.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r mannheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg
Verantwortliche/r
offenburg.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r offenburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim
Verantwortliche/r
pforzheim.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r pforzheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Ravensburg Gartenstraße 97
88212 Ravensburg
Verantwortliche/r
ravensburg.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ravensburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Reutlingen Bismarckstraße 60
72764 Reutlingen
Verantwortliche/r
reutlingen.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r reutlingen.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Stuttgart Postfach 10 29 23
70025 Stuttgart
Verantwortliche/r
stuttgart.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.pp.dsb@polizei.bwl.de
Polizeipräsidium Ulm Münsterplatz 47 89073 Ulm
Verantwortliche/r ulm.pp@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ulm.pp.bdsb@polizei.bwl.de
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Nauheimer Straße 99-100 70372 Stuttgart
Verantwortliche/r
stuttgart.ptls@polizei.bwl.de
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.ptls.datenschutz@polizei.bwl.de
3. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)
Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail:
poststelle@lfdi.bwl.de4. Verarbeitungszwecke Ihrer personenbezogenen Daten
a. Allgemeine ZweckeAuskunftserteilung an Medien
Information über Gefahrenstellen
Aufklärung über aktuelle Kriminalitätsphänomene
Beschwerden Datenverarbeitung im Wege der Bearbeitung von Beschwerden
Auskunft und Datensteuerung
Anfragen im bundesweiten Vollstreckungsportal und Schuldnerverzeichnis
Externe Behördenanfragen
landes-, bundes-, oder europaweite Erkenntnisanfragen via E-Post
Einsatzprotokollierung Protokollierung von Einsätzen im Einsatzprotokoll
Datenübermittlung an andere Behörden
Datenübermittlung an andere Behörden (z. B.
Ausländerbehörde, Jugendämter, Waffenbehörde, Führerscheinstelle) bei Benachrichtigungspflicht
Datenübermittlung an andere Polizeibehörden
Datenübermittlung an berechtigte Polizeibehörden der Länder und des Bundes im Wege der Gefahrenabwehr
Elektronisches
Asservatenverzeichnis
Verwaltung der Asservate
Kontrolle über den Verbleib und Zustand der Gegenstände
Erfassung und Speicherung in den polizeilichen
Auskunftssystemen
von Personen und Fällen
von Personen- und Sachfahndungen im Wege der Gefahrenabwehr
Erreichbarkeiten anderer Behörden
Kontakt bei Gefahrenabwehrmaßnahmen
Gefährdete Personen Speicherung von gefährdeten Personen (z. B.
herausragende Persönlichkeiten oder Opfer von Gewalttaten) mit Wohnsitz und telefonischer Erreichbarkeit, um bei Gefahr für den genannten Personenkreis zeitnah reagieren zu können
Informationsaustausch mit Opferschutzeinrichtung
Informationsaustausch und Datenübermittlung bei entsprechender Rechtslage
Kriminalitätslagebild Erstellung des Kriminalitätslagebild gemäß den Landesvorgaben
Notrufe Aufzeichnung eingehender Notrufe
Speicherung von Objekten Speicherung von Objekten (z. B. Schulen, Kreditinstitute, kritische Infrastruktur, Tankstellen, Kindergärten, Spielhallen) sowie Erhebung der Erreichbarkeiten
Weitergabe von Erkenntnissen
Weitergabe von Erkenntnissen an andere berechtigte Stellen (z. B. Bewährungshilfe)
Zuverlässigkeits- überprüfungen
Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit (von u. a. Veranstaltungen, sicherheitsrelevanter Bereiche in öffentlichen Gebäuden)
auf Antrag und Einwilligung
b. Einsatzanlässe
Alarmmeldung Erlass eines Kostenbescheides zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)
Brand ohne Straftat Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Feuerwehr, Ortspolizeibehörde)
Einbruch Schutz privater Rechte Dritter, Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. Feuerwehr, Glaser, Schreiner)
Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (z. B. Erreichbarkeiten Verantwortlichen bei Firmen) und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (z. B. Nachbarschaftsbefragung, Fahndungsmaßnahmen)
Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten, Versicherungen oder Körperschaften d. ö. R.
Beteiligte zum Schutz privater Rechte (z.B. Träger öffentlicher Einrichtungen)
Illegaler Aufenthalt Zurückweisung / Erstellung und Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung
Hinzuziehung Dritter bei Unterbringung bei Hilfslosigkeit / Mittellosigkeit durch Polizeivollzugsdienst (PVD) bei Gefahr im Verzug
Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
Unterrichtung der primär zuständigen Ausländerbehörde
Einzelmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung / Beschlagnahme von Sachen, Erkennungsdienstliche Behandlung)
Längerfristiger Gewahrsam zur Identitätsfeststellung auf richterliche Anordnung
Leichensache Unterrichtung von Angehörigen
Übermittlung an berechtigte Dritte (z. B. Arzt, Rettungsdienst, Feuerwehr, Bestatter)
Ermittlungsersuchen Bestattungspflichtiger
Unterrichtung / Übersendung Nachlassgericht
Einbeziehung der Öffentlichkeit bei unbekannten Toten Personen- und
Objektschutz
Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit besonders gefährdeten Personen und Objekten
Personen- und Arbeitsunfälle
Benachrichtigung berechtigter Person
Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen
Ruhestörung Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
Erlass eines Kostenbescheids
Schwertransport Erlass eines Kostenbescheids
Datenabgleich (z. B. Antragssteller, Kfz-Kennzeichen)
Anhörung / Stellungnahme im Genehmigungsverfahren Streitigkeit / Häusliche
Gewalt
Schutz privater Rechte (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B.
Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis)
Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Gewahrsam)
Fertigung von Erhebungsbögen und Klassifizierung anhand der Risikobewertung der Personen
Übersichtslisten der Fälle von häuslicher Gewalt bei den Polizeirevieren
Veranstaltung Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellung von Erreichbarkeiten / Notfallnummern)
Übermittlung an Dritte (z.B. Feuerwehr/ Straßenmeisterei/
städtischer Bauhof) zur Geltendmachung von Ersatzleistungen
Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde
Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B.
Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
Erlass eines Kostenbescheids
Erkenntnismitteilung über die Person des/der Veranstalters/Veranstalterin zur Beurteilung der Zuverlässigkeit
Verkehrsbehinderung Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B.
Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
Übermittlung an Ortspolizeibehörde für gefahrenrechtliche Abwehrmaßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B.
Abschleppen bzw. Versetzen eines Fahrzeugs)
Erlass eines Kostenbescheids
Verkehrsunfall Schutz privater Rechte der Unfallbeteiligten (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)
Erlass eines Kostenbescheids zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)
Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Beschlagnahme Führerschein, Anordnung Blutentnahme)
Gefahrenrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B. als Straßenbaulastträger zur Reinigung der Fahrbahn)
Übermittlung an die besonderen Polizeibehörden für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit
Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Versicherungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Einsatzdokumentation
Verkehrsüberwachung Unterrichtspflicht der Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit einer Person zum Führen eines Fahrzeugs
Verlust, Fundsache Übermittlung an berechtigte Stellen
Kontaktieren des möglichen Besitzers / Besitzerin bzw.
Eigentümers / Eigentümerin
Vermisste Person Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z. B. polizeiliche Fahndungsmaßnahmen, Überprüfung von Kontaktadressen etc.)
Weitergabe an unbeteiligte Stellen im Rahmen der Fahndung (z.
B. Krankenhäuser, Rettungsdienst, ÖPNV-Zentralen)
Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Jugendamt)
Übermittlung an Medien (z. B. Öffentlichkeitsfahndung)
Übermittlung an berechtigte externe Stellen (z. B.
Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, Mobilfunkbetreiber im Wege der Handyortung)
Übermittlung an berechtigte Stellen innerhalb der Polizei (z. B.
Trainings- und Kompetenzzentrum Hundeführer, Polizeihundestaffel, Polizeihubschrauberstaffel)
Versammlung Maßnahmen nach dem PolG BW nach Auflösung oder Teilnehmerausschluss
Interne Dokumentation (Abschlussmeldung bzw.
Verlaufsbericht)
Polizeiinterne Erkenntnisanfragen zu Störungen
Stellungnahme an die Versammlungsbehörde Vorführbefehl /
Haftbefehl
Übermittlung des Ergebnisses an die Justiz
Datenabgleich bei Zeugenbefragung
Polizeiinterne Dokumentation
Unterstützung DRK / andere Dienststelle
Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
Einsatzdokumentation
Todesfallermittlung ohne Straftat
Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Bestatter/in, Standesamt)
Trunkenheitsfahrt Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. notwendige Standortveränderungen durch Abschleppdienste)
c. Polizeiliche Einzelmaßnahmen
Ausschreibung von Personen oder Kraftfahrzeugen
Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Mitteilung oder gezielten Kontrolle, wenn Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten ist
Befragung und Datenerhebung
Erhebung der Grunddaten bei sachlichen Angaben, die zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben erforderlich sind
Erweiterte Datenerhebung jeder Person zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- und Vermögenswerte
Datenerhebung bei Handlungs- und Zustandsstörern und anderen beteiligten Personen zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung
Datenerhebung bei Personen mit Negativprognose, zukünftige Opfer, Kontaktpersonen zu Tatverdächtigen oder Straftätern zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
Datenerhebung bei Personen zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe nach anderen Rechtsvorschriften
Speicherung in der polizeilichen Vorgangsverwaltung Beschlagnahme Erlass eines Kostenbescheids
Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor einer unmittelbar bevorstehenden Störung
Schutz der missbräuchlichen Verwendung durch eine in Gewahrsam genommene Person
Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat mit erheblicher Bedeutung
Dokumentation im Beschlagnahmeverzeichnis
Beschlagnahmebescheinigung
Unterrichtung Amtsgericht zur Entscheidung über die Verlängerung der Beschlagnahme
Bestandsdatenauskunft Erhebung der Daten zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
Durchsuchung von Personen und Sachen
Identitätsfeststellung
Übermittlung an berechtigte Stellen
Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme
Erhebung der Daten zur Gefahrenabwehr
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Identitätsfeststellung von Personen
Speicherung in polizeilichen Datenbanken zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten
Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren Erreichbarkeiten von zu
beteiligende Person
Speicherung der Erreichbarkeiten von zu beteiligenden Personen (z. B. Jagdpächter/innen, Bestatter/innen, Abschleppunternehmen, Ärzte/Ärztinnen, Richter/innen) zum Zweck der Gefahrenabwehr
Gefährderansprache, Gefährdetenansprache
Information des / der Gefährders / Gefährderin bei der Tatsachenannahme einer Störung der öffentlichen Sicherheit mit Information zur Rechtslage als auch durchzuführender Maßnahmen bei einer unmittelbar bevorstehenden bzw.
eingetretenen Störung
Information des / der Gefährdeten bei der Tatsachenannahme einer möglichen Begegnung / Teilnahme an Straftaten durch den / die Gefährder / Gefährderin oder auch anderen Gründen einer erforderlichen Kenntnis über eine drohende Straftat
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen Gewahrsam Erlass eines Kostenbescheids
Unterrichtungspflicht von Angehörigen
Übermittlung an das Amtsgericht zur Anordnung des Gewahrsams und rechtlichem Gehör der betroffenen Person
Unterrichtungspflicht der Ortspolizeibehörde über sachdienliche Angaben
Dokumentation im Gewahrsamsbuch und Effektenverzeichnis
Jugendschutzkontrollen Datenverarbeitung im Wege der Gefahrenabwehr Offener Einsatz
technischer Mittel zur Bild- und
Tonaufzeichnung
Bodycam bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Abwehr einer Gefahr
Speicherung von Daten nur mit richterlicher Zustimmung
Personalienfeststellung Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung
Veranstaltungen und öffentliche Ansammlungen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko zur Verhinderung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert
an millieuspezifischen Orten, Treffpunkten illegal aufhältlicher Personen oder Prostitutionsorten
zur Verhinderung von Straftaten an Objektschutzörtlichkeiten
zur Verhinderung von staatsschutzgefährdenden Straftaten in Kontrollbereichen
in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs / Durchgangsstraßen zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot
Gefahrenabwehr oder Störungsbeseitigung
Gefahrenvorsorge oder Verhinderung von Straftaten
Wohnungsverweis bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr zum Schutz verletzter oder bedrohter Bewohner/innen
Rückkehrverbot für die Wohnung oder des unmittelbar angrenzenden Bereichs bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr
Annäherungsverbot der verletzten oder bedrohten Person bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz durch die verletzte Person
Unterrichtung der primär zuständigen Polizeibehörde für Maßnahmen zur Bestätigung / Anordnung von Maßnahmen, die der PVD getroffen hat (außer Platzverweis)
Dokumentation und listenmäßige Erfassung der angeordneten Maßnahmen zur Überwachung
Nach Einverständnis der geschädigten Personen die Datenweitergabe an Opferstellen (z. B. Frauenhaus)
Übermittlung an berechtigte Stellen (z. B. Ortspolizeibehörde,
Jugendamt, Straßenverkehrsamt,
Zustellungsbevollmächtigte, Dolmetscher)
Rasterfahndung Übermittlung von Daten von anderen Stellen zum Zwecke des automatischen Abgleichs anderer Datenbestände zur Verhinderung einer Gefahr
Sicherstellung Erlass eines Kostenbescheids
Schutz des / der Eigentümer / Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin einer Sache vor Beschädigungen oder Verlust
Unterrichtung des Verfügungsberechtigten
Dokumentation im Sicherstellungsverzeichnis und der Vorgangsbearbeitung
Vorladung Erörterung einer polizeilichen Aufgabe anhand einer Tatsachenwahrnehmung
Weitere Verarbeitung zu Zwecken der
wissenschaftlichen Forschung
Datenverarbeitung wenn für wissenschaftliche Forschung erforderlich
Die Auskunft umfasst:
die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und die
Kategorien personenbezogener Daten, zu denen sie gehören,
die verfügbaren Informationen hinsichtlich der Herkunft der Daten, soweit diese
nicht die Identität natürlicher Personen, insbesondere vertraulicher Quellen, preisgeben,
die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,
die Empfänger oder die Kategorie von Empfängern, denen die Daten offengelegt
worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen
die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die
Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
die Rechte nach § 92 PolG BW (Recht auf Berichtung, Löschung und
Einschränkung der Verarbeitung).
Die Rechte nach § 93 PolG BW (Recht auf Anrufung der Aufsichtsbehörde) sowie
die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.
5. Ihre Rechte
a. AuskunftsrechtGemäß § 91 Absatz 1 PolG BW erteilt die Polizei Ihnen auf Antrag Auskunft darüber, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie als betroffene Person das Recht, Auskunft zu erhalten.
Das Auskunftsrecht gilt nicht
für personenbezogene Daten, die ausschließlich Zwecken der Datensicherung
oder der Datenschutzkontrolle dienen,
wenn die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde
und
eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.
b. Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 1 PolG BW das Recht, von der Polizei unverzüglich die
Berichtigung der Sie betreffenden, unrichtigen Daten zu verlangen.Inhalte von Zeugenaussagen sind hiervon nicht umfasst.
Zudem können Sie als betroffene Person die Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger Daten verlangen, wenn dies unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke angemessen ist.
Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 2 PolG BW das Recht, von der Polizei die unverzügliche
Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn derenVerarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Polizei gelöscht werden müssen
Die Polizei hat Sie über ein Absehen von der Berichtigung oder Löschung
personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung unter Angabe der
Gründe für die Entscheidung schriftlich zu unterrichten.
c. Recht auf Anrufung der Aufsichtsbehörde