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Allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg

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Allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß § 85 Polizeigesetz

Baden-Württemberg

Stand: 17. Januar 2021

(2)

Inhalt

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ... 4

2. KONTAKTDATEN DER/DES VERANTWORTLICHEN UND DES/DER BEHÖRDLICHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ... 5

3. KONTAKTDATEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ ... 8

4. VERARBEITUNGSZWECKE IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN ... 9

A. ALLGEMEINE ZWECKE ... 9

Auskunftserteilung an Medien ... 9

Beschwerden ... 9

Auskunft und Datensteuerung ... 9

Einsatzprotokollierung... 9

Datenübermittlung an andere Behörden... 9

Datenübermittlung an andere Polizeibehörden ... 9

Elektronisches Asservatenverzeichnis ... 9

Erfassung und Speicherung in den polizeilichen Auskunftssystemen ... 9

Erreichbarkeiten anderer Behörden ... 9

Gefährdete Personen... 9

Informationsaustausch mit Opferschutzeinrichtung ... 9

Kriminalitätslagebild ... 9

Notrufe ... 9

Speicherung von Objekten ... 10

Weitergabe von Erkenntnissen ... 10

Zuverlässigkeits-überprüfungen ... 10

B. EINSATZANLÄSSE ... 11

Alarmmeldung ... 11

Brand ohne Straftat ... 11

Einbruch ... 11

Illegaler Aufenthalt ... 11

Leichensache ... 11

Personen- und Objektschutz ... 11

Personen- und Arbeitsunfälle ... 12

Ruhestörung ... 12

Schwertransport ... 12

Streitigkeit / Häusliche Gewalt ... 12

Veranstaltung ... 12

Verkehrsbehinderung... 13

Verkehrsunfall ... 13

Verkehrsüberwachung ... 13

Verlust, Fundsache ... 13

(3)

Vermisste Person ... 14

Versammlung ... 14

Vorführbefehl / Haftbefehl ... 14

Unterstützung DRK / andere Dienststelle ... 14

Todesfallermittlung ohne Straftat ... 14

Trunkenheitsfahrt ... 14

C. POLIZEILICHE EINZELMAßNAHMEN ... 15

Ausschreibung von Personen oder Kraftfahrzeugen ... 15

Befragung und Datenerhebung ... 15

Beschlagnahme ... 15

Bestandsdatenauskunft ... 15

Betreten und Durchsuchung von Wohnungen ... 15

Durchsuchung von Personen und Sachen ... 15

Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme ... 15

Erkennungsdienstliche Maßnahmen ... 16

Erreichbarkeiten von zu beteiligende Person ... 16

Gefährderansprache, ... 16

Gefährdetenansprache ... 16

Gewahrsam ... 16

Jugendschutzkontrollen ... 16

Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung ... 16

Personalienfeststellung ... 17

Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot ... 17

Rasterfahndung ... 17

Sicherstellung ... 18

Vorladung ... 18

Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung ... 18

5. IHRE RECHTE ... 19

A. AUSKUNFTSRECHT ... 19

B. RECHT AUF BERICHTIGUNG,LÖSCHUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG ... 20

C. RECHT AUF ANRUFUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDE ... 21

(4)

1. Allgemeine Informationen

Gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) sind wir dazu verpflichtet, betroffenen Personen allgemeine Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

Von der Informationspflicht sind folgende Informationen umfasst:

 der Name und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle innerhalb der Polizei sowie

die Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten,

 die Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden,

 der Hinweis auf die Rechte nach §§ 91 und 92 PolG BW und

 der Hinweis auf die Rechte nach § 93 PolG BW sowie die Kontaktdaten der

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

(5)

2. Kontaktdaten der/des Verantwortlichen und des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Hochschule für Polizei BW Sturmbühlstraße 250

78054 Villingen-Schwenningen

Verantwortliche/r info@hfpol-bw.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r villingen-

schwenningen.hfp.bdsb@polizei.bwl.de

Landeskriminalamt BW Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart

Verantwortliche/r

stuttgart.lka@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.lka.datenschutzbeauftragter@polizei.b wl.de

Landespolizeipräsidium Willy-Brandt-Straße 21 70173 Stuttgart

Verantwortliche/r poststelle@im.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r datenschutzbeauftragte@im.bwl.de

Polizeipräsidium Aalen Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen

Verantwortliche/r aalen.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r aalen.pp.datenschutzbeauftragter@polizei.bwl.

de

Polizeipräsidium Einsatz Heininger Straße 100 73037 Göppingen

Verantwortliche/r

goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r goeppingen.ppeinsatz.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Freiburg Bissierstraße 1

79114 Freiburg

Verantwortliche/r freiburg.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r freiburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de

(6)

Polizeipräsidium Heilbronn Karlstraße 108

74076 Heilbronn

Verantwortliche/r

heilbronn.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r heilbronn.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33 76131 Karlsruhe

Verantwortliche/r

karlsruhe.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r karlsruhe.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Konstanz Benediktinerplatz 3

78467 Konstanz

Verantwortliche/r

konstanz.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r konstanz.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Ludwigsburg Friedrich-Ebert-Straße 30 71638 Ludwigsburg

Verantwortliche/r

ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ludwigsburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Mannheim L6 1

68161 Mannheim

Verantwortliche/r

mannheim.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r mannheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Offenburg Prinz-Eugen-Straße 78 77654 Offenburg

Verantwortliche/r

offenburg.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r offenburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de

(7)

Polizeipräsidium Pforzheim Bahnhofstraße 13

75172 Pforzheim

Verantwortliche/r

pforzheim.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r pforzheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Ravensburg Gartenstraße 97

88212 Ravensburg

Verantwortliche/r

ravensburg.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ravensburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Reutlingen Bismarckstraße 60

72764 Reutlingen

Verantwortliche/r

reutlingen.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r reutlingen.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Stuttgart Postfach 10 29 23

70025 Stuttgart

Verantwortliche/r

stuttgart.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.pp.dsb@polizei.bwl.de

Polizeipräsidium Ulm Münsterplatz 47 89073 Ulm

Verantwortliche/r ulm.pp@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r ulm.pp.bdsb@polizei.bwl.de

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei

Nauheimer Straße 99-100 70372 Stuttgart

Verantwortliche/r

stuttgart.ptls@polizei.bwl.de

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r stuttgart.ptls.datenschutz@polizei.bwl.de

(8)

3. Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI)

Hausanschrift:

Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart

Postanschrift:

Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart

Telefon: 0711 615541-0

E-Mail:

poststelle@lfdi.bwl.de

(9)

4. Verarbeitungszwecke Ihrer personenbezogenen Daten

a. Allgemeine Zwecke

Auskunftserteilung an Medien

 Information über Gefahrenstellen

 Aufklärung über aktuelle Kriminalitätsphänomene

Beschwerden  Datenverarbeitung im Wege der Bearbeitung von Beschwerden

Auskunft und Datensteuerung

 Anfragen im bundesweiten Vollstreckungsportal und Schuldnerverzeichnis

 Externe Behördenanfragen

 landes-, bundes-, oder europaweite Erkenntnisanfragen via E-Post

Einsatzprotokollierung  Protokollierung von Einsätzen im Einsatzprotokoll

Datenübermittlung an andere Behörden

 Datenübermittlung an andere Behörden (z. B.

Ausländerbehörde, Jugendämter, Waffenbehörde, Führerscheinstelle) bei Benachrichtigungspflicht

Datenübermittlung an andere Polizeibehörden

 Datenübermittlung an berechtigte Polizeibehörden der Länder und des Bundes im Wege der Gefahrenabwehr

Elektronisches

Asservatenverzeichnis

 Verwaltung der Asservate

 Kontrolle über den Verbleib und Zustand der Gegenstände

Erfassung und Speicherung in den polizeilichen

Auskunftssystemen

 von Personen und Fällen

 von Personen- und Sachfahndungen im Wege der Gefahrenabwehr

Erreichbarkeiten anderer Behörden

 Kontakt bei Gefahrenabwehrmaßnahmen

Gefährdete Personen  Speicherung von gefährdeten Personen (z. B.

herausragende Persönlichkeiten oder Opfer von Gewalttaten) mit Wohnsitz und telefonischer Erreichbarkeit, um bei Gefahr für den genannten Personenkreis zeitnah reagieren zu können

Informationsaustausch mit Opferschutzeinrichtung

 Informationsaustausch und Datenübermittlung bei entsprechender Rechtslage

Kriminalitätslagebild  Erstellung des Kriminalitätslagebild gemäß den Landesvorgaben

Notrufe  Aufzeichnung eingehender Notrufe

(10)

Speicherung von Objekten  Speicherung von Objekten (z. B. Schulen, Kreditinstitute, kritische Infrastruktur, Tankstellen, Kindergärten, Spielhallen) sowie Erhebung der Erreichbarkeiten

Weitergabe von Erkenntnissen

 Weitergabe von Erkenntnissen an andere berechtigte Stellen (z. B. Bewährungshilfe)

Zuverlässigkeits- überprüfungen

 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit (von u. a. Veranstaltungen, sicherheitsrelevanter Bereiche in öffentlichen Gebäuden)

 auf Antrag und Einwilligung

(11)

b. Einsatzanlässe

Alarmmeldung  Erlass eines Kostenbescheides zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)

Brand ohne Straftat  Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Feuerwehr, Ortspolizeibehörde)

Einbruch  Schutz privater Rechte Dritter, Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. Feuerwehr, Glaser, Schreiner)

 Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (z. B. Erreichbarkeiten Verantwortlichen bei Firmen) und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens (z. B. Nachbarschaftsbefragung, Fahndungsmaßnahmen)

 Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten, Versicherungen oder Körperschaften d. ö. R.

 Beteiligte zum Schutz privater Rechte (z.B. Träger öffentlicher Einrichtungen)

Illegaler Aufenthalt  Zurückweisung / Erstellung und Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung

 Hinzuziehung Dritter bei Unterbringung bei Hilfslosigkeit / Mittellosigkeit durch Polizeivollzugsdienst (PVD) bei Gefahr im Verzug

 Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde

 Unterrichtung der primär zuständigen Ausländerbehörde

 Einzelmaßnahmen (Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung / Beschlagnahme von Sachen, Erkennungsdienstliche Behandlung)

 Längerfristiger Gewahrsam zur Identitätsfeststellung auf richterliche Anordnung

Leichensache  Unterrichtung von Angehörigen

 Übermittlung an berechtigte Dritte (z. B. Arzt, Rettungsdienst, Feuerwehr, Bestatter)

 Ermittlungsersuchen Bestattungspflichtiger

 Unterrichtung / Übersendung Nachlassgericht

 Einbeziehung der Öffentlichkeit bei unbekannten Toten Personen- und

Objektschutz

 Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit besonders gefährdeten Personen und Objekten

(12)

Personen- und Arbeitsunfälle

 Benachrichtigung berechtigter Person

 Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen

Ruhestörung  Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde

 Erlass eines Kostenbescheids

Schwertransport  Erlass eines Kostenbescheids

 Datenabgleich (z. B. Antragssteller, Kfz-Kennzeichen)

 Anhörung / Stellungnahme im Genehmigungsverfahren Streitigkeit / Häusliche

Gewalt

 Schutz privater Rechte (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)

 Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

 Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Kinder- und Jugendhilfegesetz)

 Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde

 Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B.

Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis)

 Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Gewahrsam)

 Fertigung von Erhebungsbögen und Klassifizierung anhand der Risikobewertung der Personen

 Übersichtslisten der Fälle von häuslicher Gewalt bei den Polizeirevieren

Veranstaltung  Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellung von Erreichbarkeiten / Notfallnummern)

 Übermittlung an Dritte (z.B. Feuerwehr/ Straßenmeisterei/

städtischer Bauhof) zur Geltendmachung von Ersatzleistungen

 Gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde

 Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B.

Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)

 Erlass eines Kostenbescheids

 Erkenntnismitteilung über die Person des/der Veranstalters/Veranstalterin zur Beurteilung der Zuverlässigkeit

(13)

Verkehrsbehinderung  Beteiligte Dritte zum Schutz privater Rechte (z. B.

Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)

 Übermittlung an Ortspolizeibehörde für gefahrenrechtliche Abwehrmaßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B.

Abschleppen bzw. Versetzen eines Fahrzeugs)

 Erlass eines Kostenbescheids

Verkehrsunfall  Schutz privater Rechte der Unfallbeteiligten (Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen)

 Erlass eines Kostenbescheids zur Geltendmachung von Ersatzleistungen Dritter (z. B. Feuerwehr, Straßenmeisterei, THW)

 Übermittlung an die Justiz zur Anordnung von Einzelmaßnahmen (z. B. Beschlagnahme Führerschein, Anordnung Blutentnahme)

 Gefahrenrechtliche Maßnahmen der Ortspolizeibehörde aufgrund primärer Zuständigkeit (z. B. als Straßenbaulastträger zur Reinigung der Fahrbahn)

 Übermittlung an die besonderen Polizeibehörden für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen aufgrund primärer Zuständigkeit

 Auskunftserteilung auf Ersuchen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Versicherungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

 Einsatzdokumentation

Verkehrsüberwachung  Unterrichtspflicht der Fahrerlaubnisbehörde bei Ungeeignetheit einer Person zum Führen eines Fahrzeugs

Verlust, Fundsache  Übermittlung an berechtigte Stellen

 Kontaktieren des möglichen Besitzers / Besitzerin bzw.

Eigentümers / Eigentümerin

(14)

Vermisste Person  Datenspeicherung in polizeilichen Systemen zur Gefahrenabwehr (z. B. polizeiliche Fahndungsmaßnahmen, Überprüfung von Kontaktadressen etc.)

 Weitergabe an unbeteiligte Stellen im Rahmen der Fahndung (z.

B. Krankenhäuser, Rettungsdienst, ÖPNV-Zentralen)

 Unterrichtungspflicht aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen (z. B. Jugendamt)

 Übermittlung an Medien (z. B. Öffentlichkeitsfahndung)

 Übermittlung an berechtigte externe Stellen (z. B.

Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, Mobilfunkbetreiber im Wege der Handyortung)

 Übermittlung an berechtigte Stellen innerhalb der Polizei (z. B.

Trainings- und Kompetenzzentrum Hundeführer, Polizeihundestaffel, Polizeihubschrauberstaffel)

Versammlung  Maßnahmen nach dem PolG BW nach Auflösung oder Teilnehmerausschluss

 Interne Dokumentation (Abschlussmeldung bzw.

Verlaufsbericht)

 Polizeiinterne Erkenntnisanfragen zu Störungen

 Stellungnahme an die Versammlungsbehörde Vorführbefehl /

Haftbefehl

 Übermittlung des Ergebnisses an die Justiz

 Datenabgleich bei Zeugenbefragung

 Polizeiinterne Dokumentation

Unterstützung DRK / andere Dienststelle

 Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben

 Einsatzdokumentation

Todesfallermittlung ohne Straftat

 Übermittlung von Daten an berechtigte Stellen (z. B. Bestatter/in, Standesamt)

Trunkenheitsfahrt  Geltendmachung von Ersatzleistungen (z. B. notwendige Standortveränderungen durch Abschleppdienste)

(15)

c. Polizeiliche Einzelmaßnahmen

Ausschreibung von Personen oder Kraftfahrzeugen

 Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Mitteilung oder gezielten Kontrolle, wenn Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten ist

Befragung und Datenerhebung

 Erhebung der Grunddaten bei sachlichen Angaben, die zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben erforderlich sind

 Erweiterte Datenerhebung jeder Person zur Abwehr einer Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- und Vermögenswerte

 Datenerhebung bei Handlungs- und Zustandsstörern und anderen beteiligten Personen zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung

 Datenerhebung bei Personen mit Negativprognose, zukünftige Opfer, Kontaktpersonen zu Tatverdächtigen oder Straftätern zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

 Datenerhebung bei Personen zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe nach anderen Rechtsvorschriften

 Speicherung in der polizeilichen Vorgangsverwaltung Beschlagnahme  Erlass eines Kostenbescheids

 Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor einer unmittelbar bevorstehenden Störung

 Schutz der missbräuchlichen Verwendung durch eine in Gewahrsam genommene Person

 Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat mit erheblicher Bedeutung

 Dokumentation im Beschlagnahmeverzeichnis

 Beschlagnahmebescheinigung

 Unterrichtung Amtsgericht zur Entscheidung über die Verlängerung der Beschlagnahme

Bestandsdatenauskunft  Erhebung der Daten zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben

Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

 Schutz des Einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung

Durchsuchung von Personen und Sachen

 Identitätsfeststellung

 Übermittlung an berechtigte Stellen

Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme

 Erhebung der Daten zur Gefahrenabwehr

(16)

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

 Identitätsfeststellung von Personen

 Speicherung in polizeilichen Datenbanken zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten

 Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren Erreichbarkeiten von zu

beteiligende Person

 Speicherung der Erreichbarkeiten von zu beteiligenden Personen (z. B. Jagdpächter/innen, Bestatter/innen, Abschleppunternehmen, Ärzte/Ärztinnen, Richter/innen) zum Zweck der Gefahrenabwehr

Gefährderansprache, Gefährdetenansprache

 Information des / der Gefährders / Gefährderin bei der Tatsachenannahme einer Störung der öffentlichen Sicherheit mit Information zur Rechtslage als auch durchzuführender Maßnahmen bei einer unmittelbar bevorstehenden bzw.

eingetretenen Störung

 Information des / der Gefährdeten bei der Tatsachenannahme einer möglichen Begegnung / Teilnahme an Straftaten durch den / die Gefährder / Gefährderin oder auch anderen Gründen einer erforderlichen Kenntnis über eine drohende Straftat

 Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen Gewahrsam  Erlass eines Kostenbescheids

 Unterrichtungspflicht von Angehörigen

 Übermittlung an das Amtsgericht zur Anordnung des Gewahrsams und rechtlichem Gehör der betroffenen Person

 Unterrichtungspflicht der Ortspolizeibehörde über sachdienliche Angaben

 Dokumentation im Gewahrsamsbuch und Effektenverzeichnis

Jugendschutzkontrollen  Datenverarbeitung im Wege der Gefahrenabwehr Offener Einsatz

technischer Mittel zur Bild- und

Tonaufzeichnung

 Bodycam bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Abwehr einer Gefahr

 Speicherung von Daten nur mit richterlicher Zustimmung

(17)

Personalienfeststellung  Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung

 Veranstaltungen und öffentliche Ansammlungen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko zur Verhinderung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert

 an millieuspezifischen Orten, Treffpunkten illegal aufhältlicher Personen oder Prostitutionsorten

 zur Verhinderung von Straftaten an Objektschutzörtlichkeiten

 zur Verhinderung von staatsschutzgefährdenden Straftaten in Kontrollbereichen

 in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs / Durchgangsstraßen zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot

 Gefahrenabwehr oder Störungsbeseitigung

 Gefahrenvorsorge oder Verhinderung von Straftaten

 Wohnungsverweis bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr zum Schutz verletzter oder bedrohter Bewohner/innen

 Rückkehrverbot für die Wohnung oder des unmittelbar angrenzenden Bereichs bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr

 Annäherungsverbot der verletzten oder bedrohten Person bei vorliegenden Tatsachen des Fortbestandes der Gefahr

 Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz durch die verletzte Person

 Unterrichtung der primär zuständigen Polizeibehörde für Maßnahmen zur Bestätigung / Anordnung von Maßnahmen, die der PVD getroffen hat (außer Platzverweis)

 Dokumentation und listenmäßige Erfassung der angeordneten Maßnahmen zur Überwachung

 Nach Einverständnis der geschädigten Personen die Datenweitergabe an Opferstellen (z. B. Frauenhaus)

 Übermittlung an berechtigte Stellen (z. B. Ortspolizeibehörde,

Jugendamt, Straßenverkehrsamt,

Zustellungsbevollmächtigte, Dolmetscher)

Rasterfahndung  Übermittlung von Daten von anderen Stellen zum Zwecke des automatischen Abgleichs anderer Datenbestände zur Verhinderung einer Gefahr

(18)

Sicherstellung  Erlass eines Kostenbescheids

 Schutz des / der Eigentümer / Eigentümerin oder Besitzer / Besitzerin einer Sache vor Beschädigungen oder Verlust

 Unterrichtung des Verfügungsberechtigten

 Dokumentation im Sicherstellungsverzeichnis und der Vorgangsbearbeitung

Vorladung  Erörterung einer polizeilichen Aufgabe anhand einer Tatsachenwahrnehmung

Weitere Verarbeitung zu Zwecken der

wissenschaftlichen Forschung

 Datenverarbeitung wenn für wissenschaftliche Forschung erforderlich

(19)

Die Auskunft umfasst:

 die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, und die

Kategorien personenbezogener Daten, zu denen sie gehören,

 die verfügbaren Informationen hinsichtlich der Herkunft der Daten, soweit diese

nicht die Identität natürlicher Personen, insbesondere vertraulicher Quellen, preisgeben,

 die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage,

 die Empfänger oder die Kategorie von Empfängern, denen die Daten offengelegt

worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittstaaten oder bei internationalen Organisationen

 die für die Daten geltende Speicherdauer oder, falls dies nicht möglich ist, die

Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

 die Rechte nach § 92 PolG BW (Recht auf Berichtung, Löschung und

Einschränkung der Verarbeitung).

 Die Rechte nach § 93 PolG BW (Recht auf Anrufung der Aufsichtsbehörde) sowie

die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.

5. Ihre Rechte

a. Auskunftsrecht

Gemäß § 91 Absatz 1 PolG BW erteilt die Polizei Ihnen auf Antrag Auskunft darüber, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie als betroffene Person das Recht, Auskunft zu erhalten.

Das Auskunftsrecht gilt nicht

 für personenbezogene Daten, die ausschließlich Zwecken der Datensicherung

oder der Datenschutzkontrolle dienen,

 wenn die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde

und

 eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und

organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.

(20)

b. Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung

Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 1 PolG BW das Recht, von der Polizei unverzüglich die

Berichtigung der Sie betreffenden, unrichtigen Daten zu verlangen.

Inhalte von Zeugenaussagen sind hiervon nicht umfasst.

Zudem können Sie als betroffene Person die Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger Daten verlangen, wenn dies unter Berücksichtigung der Verarbeitungszwecke angemessen ist.

Sie als betroffene Person haben gemäß § 92 Absatz 2 PolG BW das Recht, von der Polizei die unverzügliche

Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn deren

Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung der Polizei gelöscht werden müssen

Die Polizei hat Sie über ein Absehen von der Berichtigung oder Löschung

personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung unter Angabe der

Gründe für die Entscheidung schriftlich zu unterrichten.

(21)

c. Recht auf Anrufung der Aufsichtsbehörde

Sie als betroffene Person haben gemäß § 93 PolG BW das Recht,

Beschwerde bei der

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einzulegen, falls Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Polizei gegen das PolG BW verstößt.

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz hat in angemessener Frist über die Beschwerde

zu entscheiden.

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