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Studiengangspezifischer Anhang des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen vom 19. Dezember 2018 : genehmigt vom Pr

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Studiengangspezifischer Anhang des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für den Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen vom 19. Dezember 2018

Genehmigt vom Präsidium am 5. Februar 2019

Aufgrund der §§ 20, 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 19. Dezember 2018 den folgenden Studiengangspezifischen Anhang für den Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen beschlossen. Diesen Studiengangspezifischen Anhang hat das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität gemäß § 37 Abs. 5 Hessisches Hochschulgesetz am 5. Februar 2019 genehmigt. Er wird hiermit bekannt gemacht.

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Allgemeines; Gegenstände und Ziele des Studiums; Studienvoraussetzungen;

Studienbeginn und Studienfachberatung

I.1 Allgemeines

I.1.1 Geltungsbereich des Studiengangspezifischen Anhangs I.1.2 Gegenstände des Masterstudienganges

I.1.3 Ziele des Masterstudienganges I.1.4 Berufliche Tätigkeiten

I.1.5 Regelstudienzeit

I.2 Studienvoraussetzungen/Studienbeginn/Obligatorische Studienfachberatung I.2.1 Studienvoraussetzungen

I.2.2 Besondere Zugangsvoraussetzungen I.2.3 Sprachkenntnisse

I.2.3.1 Latein

7. März 2019

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2 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

I.2.3.2 Englisch

I.2.3.3 Zweite Fremdsprache I.2.4 Studienbeginn

I.2.5 Obligatorische Studienfachberatung

Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation

II.1 Studienaufbau II.2 Studienverlaufsplan

II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen

Teil III: Masterprüfung

III.1 Erstmeldung und Zulassung zu Prüfungen III.2 Umfang der Masterprüfung

III.3 Prüfungsformen III.4 Masterarbeit

III.5 Bildung der Gesamtnote

Teil IV: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen Teil V: Modulbeschreibungen

Teil VI: Exemplarischer Studienverlaufsplan

(3)

Abkürzungsverzeichnis:

AGRP: Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen

AMGW: Archäologie von Münze, Geld und von Wirtschaft in der Antike AW: Archäologische Wissenschaften

B.A.: Bachelor of Arts

CP: Credit Points (Kreditpunkte)

DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang EK: Einführungskurs/e

Ex: Exkursion/en

HA: Hausarbeit

HF: Hauptfach

HHG: Hessisches Hochschulgesetz

IAW: Institut für Archäologische Wissenschaften KLA: Klassische Archäologie

Ko: Kolloquium/Kolloquien

L: Lektürekurs/e

LN: Leistungsnachweis/e M.A.: Master of Arts

MS: Masterseminar

NF: Nebenfach

PR: Praktikum/Praktika

PS: Proseminar/e

S: Seminar/e

SoSe: Sommersemester

SWS: Semesterwochenstunde/n

T: Tutorium/Tutorien

TN: Teilnahmenachweis/e

Ü: Übung/en

V: Vorlesung/en

WiSe: Wintersemester

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4 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Teil I: Allgemeines; Gegenstände und Ziele des Studiums;

Studienvoraussetzungen; Studienbeginn und Studienfachberatung

I.1 Allgemeines

I.1.1 Geltungsbereich des Studiengangspezifischen Anhangs

Dieser Studiengangspezifische Anhang enthält die studiengangspezifischen Regelungen für den Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen. Er gilt in Verbindung mit der Ordnung für die Masterstudiengänge des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften vom 17. Dezember 2014 (MAO) und der Rahmenordnung für gestufte und modularisierte Studiengänge der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 30. April 2014, UniReport Satzungen und Ordnungen vom 11. Juli 2014, in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend Rahmenordnung (RO) genannt.

I.1.2 Gegenstände des Masterstudienganges

Gegenstand des Masterstudienganges im Fach Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen sind alle über einen kürzeren oder längeren Zeitraum als Provinz dem römischen Herrschaftsbereich zugehörig gewesenen Gebiete. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung erstreckte sich dieser von Schottland bis nach Nordafrika sowie von Portugal bis in den Irak. Die erste römische Provinz war Sizilien (242 v.Chr.). Nach der Teilung des Imperium Romanum Ende des 4. Jh. n. Chr. zerfiel das weströmische Reich, dessen letzter Kaiser 476 n. Chr. abgesetzt wurde.

Das oströmische (byzantinische) Reich existierte dagegen in sich wandelnder Form bis 1453 weiter. Seine Herrscher bezeichneten sich weiterhin als römische Kaiser.

Im Masterstudium werden die Provinzen des Imperium Romanum bis zum Ende des weströmischen Reiches in den Blick genommen. Ein gewisser regionaler Schwerpunkt liegt dabei nicht zuletzt auch aufgrund der Arbeitsmarktsituation auf den nordwestlichen Provinzen zwischen Gallien und dem Schwarzen Meer. Das Fach verfolgt das Ziel, das antike Leben so umfassend wie möglich zu rekonstruieren und seine Auswirkungen bis heute zu erkennen. Dabei geht es nicht nur um historische Ereignisse und Abläufe, sondern auch um die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen und Mechanismen, die die Lebenswirklichkeit der Provinzbevölkerung prägten. Dies betrifft z. B. die verschiedenen Siedlungsformen, Stadt und Land, Weltsicht und Religion, Totenkult und Jenseitsvorstellungen, Infrastruktur und Kommunikation sowie Technologie, Handel und Handwerk sowie Ressourcenwirtschaft.

Eine zentrale Frage erstreckt sich auf Art und Intensität der Präsenz römischer Macht in den jeweiligen Gebieten.

Wie prägten die neuen Machthaber mit ihren staatlichen, rechtlichen und politischen Strukturen sowie die Einwirkung mediterraner Lebensformen die einheimische Bevölkerung und deren Selbstverständnis? Die Erforschung der Entstehung der römischen Provinzen setzt deshalb auch eine gewisse Beschäftigung mit den vorrömischen, eisenzeitlichen bzw. hellenistischen Kulturen voraus. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den transformativen Prozessen, die sich durch die kulturelle Vielfalt in einem über Jahrhunderte erstaunlich stabilen Vielvölkerstaat entwickelt haben und die mit den viel zitierten Begriffen „Romanisierung“ und „Romanisation“

nur unzureichend umschrieben werden. Diesbezüglich sind die Grenzprovinzen des Imperium Romanum als Forschungsraum besonders geeignet. Hier hat sich die sog. Limesforschung als ein spezifischer Teil des Faches etabliert, die heute nicht nur Fragen der (militärischen) Okkupation und Grenzsicherung untersucht, sondern allgemein Charakter und Entwicklung der politisch-sozialen Ordnung, die innere und äußere Sicherheit sowie das Verhältnis zu den translimitanen Gesellschaften (germanische gentes, Barbaricum) erforscht. Umgekehrt sind auch die Hintergründe und Prozesse, die zur Auflösung der römisch-mediterranen Strukturen und schließlich zum Untergang des Römischen Reiches führten, ein wesentlicher Schwerpunkt des Faches.

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Grundsätzlich ist die gesamte erhaltene Hinterlassenschaft relevant, d. h. sowohl alle schriftlichen und bildlichen als auch alle materiellen Quellen (Funde, Befunde, Denkmäler). Aufgabe des Faches ist es, den ebenso heterogenen wie vielseitigen Quellenbestand zu dokumentieren, zu sichern, zu erschließen und fragestellungsorientiert auszuwerten. Art, Anteil und potentielle Aussagekraft der Quellen unterscheiden sich natürlich je nach Thema und Fragestellung. Hinzu kommen in wachsendem Umfang auch mit naturwissenschaftlichen Methoden auszuwertende bzw. auswertbare Quellen, z. B. organische Materialien und Reste, sowie Forschungsansätze, die materialkundlich-analytische Untersuchungen erfordern. Mit dem BA-NF- Studiengang Archäometrie sowie mit der Forschungsstelle Keramik bietet das Institut für Archäologische Wissenschaften eine exklusive Brücke zwischen Archäologie und Naturwissenschaft. AGRP zeichnet sich durch seine komplexe Methodik einerseits und eine stark differenzierte, höchst vielfältige materielle Kultur andererseits aus, die sich infolge der Wechselwirkung verschiedener kultureller Stränge und Traditionen sowie durch Innovationen (z. B. Serienproduktion) mehr oder weniger dynamisch ausgebildet hat. Deshalb haben sich längst spezialisierte Forschungszweige für bestimmte Materialgattungen herausgebildet, z. B. für Terra Sigillata, Glas oder Metallfunde.

Der größte Teil der Quellen stammt aus dem Boden. Raumbezogene Forschungen (z. B. Geophysik, Surveys, Auswertung von Lidar-Daten) und Ausgrabungen unter Einsatz modernster Techniken vergrößern seit den letzten Jahrzehnten den Bestand an Befunden (Strukturen im Boden) und Funden stetig. Durch die Weiterentwicklung von Erkundungs-, Grabungs- und Dokumentationsverfahren in interdisziplinärer Zusammenarbeit entstehen neue Erkenntnismöglichkeiten und damit neue Fragestellungen und Aussagen. Die Ergebnisse der Bodenforschung und die der ihr verpflichteten Materialkunde mit ihren chronologischen, technologischen, kultur- und wirtschaftsgeschichtlichen Ansätzen sind für die Erforschung der Antike von wachsender Bedeutung. Sie müssen jedoch immer im Kontext der schriftlichen Quellen ausgewertet werden, ohne die ein Verständnis antiker Zusammenhänge unmöglich ist. Dazu gehören literarische Überlieferungen ebenso wie Papyri und Inschriften auf Monumenten und Gegenständen aller Art, z. B. Graffiti, Notizen, Stempel und Marken. Gerade die Verbindung von Objekt und Schrift eröffnet teilweise faszinierende Einblicke in die alltägliche Kommunikation und in das menschliche Zusammenleben allgemein und machen einen besonderen Reiz des Faches AGRP aus. Der Frankfurter Studiengang bietet diesbezüglich besondere Entfaltungsmöglichkeiten. Gleiches gilt für bildliche Darstellungen, denn sie sind wesentliche Quellen für ontologische Vorstellungswelten (z. B. für Religion, Jenseitsvorstellung und Mythologie). Darüber hinaus zeigen sie szenische und funktionale Kontexte (z. B.

Grabreliefs), anhand derer archäologische Funde besser zu interpretieren sind und sich manchmal sogar erst in ihrer Funktion erschließen.

Im Masterstudium werden angesichts der Fülle an Quellen, Methoden und Fragestellungen inhaltliche und methodische Schwerpunkte exemplarisch behandelt. Die Studierenden müssen wissen, dass sich das Studium nicht mit der Wahrnehmung des Lehrangebotes erschöpfen kann. Sein Erfolg hängt wesentlich von der eigenen Initiative und den Anstrengungen im Selbststudium ab, das darauf ausgerichtet sein muss, die eigenen Grundlagen zu erweitern und zu vertiefen. Zu diesen zählen solide Kenntnisse des Lateinischen ebenso wie der modernen Sprachen, in denen die Fachliteratur publiziert wird. Außerdem gilt es, eine gute Materialkenntnis und ausreichende Grabungserfahrung zu erwerben. Die genannten Fähigkeiten bilden nicht nur die Voraussetzung für die kritische Beurteilung von publizierten wie unpublizierten (Be-)Funden, sondern sie qualifizieren erst zu einer erfolgreichen Berufsausübung als Archäologe/in.

AGRP bietet die für die Denkmalpflege und andere Institutionen, deren gesetzlicher Auftrag Schutz und Erforschung des kulturellen Erbes ist (insbes. Museen), die nötige Fachausbildung. Damit ist das Fach systemrelevant. Der Frankfurter Lehrstuhl ist der einzige in Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Grenzen des Faches

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6 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

AGRP zu anderen altertumswissenschaftlichen Fächern, wie z. B. der Klassischen Archäologie, der Vor- und Frühgeschichte, der Archäologie von Münze, Geld und von Wirtschaft in der Antike (AMGW) oder der Alten Geschichte, sind fließend, da das betreffende Quellengut partiell identisch ist. Klare Konturen für AGRP ergeben sich aus den inhaltlichen Schwerpunkten, den zeit- bzw. regionaltypischen Quellengattungen, den angewandten Methoden sowie den spezifischen Fragestellungen. Der Dialog und die Zusammenarbeit mit allen altertumswissenschaftlichen Disziplinen und auch mit bestimmten naturwissenschaftlichen Fächern sind jedoch stets anzustreben.

I.1.3 Ziele des Masterstudienganges

Das Masterstudium zielt darauf, das im Bachelorstudium erworbene Fachwissen zu vertiefen und auszubauen, die Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich zu denken und zu argumentieren, weiter zu entwickeln sowie Zeitmanagement und effiziente Arbeitsorganisation einzuüben. Ein erfolgreiches Masterstudium bildet zudem die Grundlage für ein erfolgreiches Promotionsstudium.

I.1.4 Berufliche Tätigkeiten

Neben der archäologischen Denkmalpflege, Museen und Universitäten bieten auch Forschungsinstitute (Deutsches Archäologisches Institut, Römisch-Germanische Kommission, Römisch-Germanisches Zentralmuseum), Akademien der Wissenschaften und Institutionen der Kulturverwaltung Beschäftigungsmöglichkeiten. Auf dem freien Arbeitsmarkt kann je nach individuellem Schwerpunkt eine Anstellung bei Grabungsfirmen, im Verlagswesen und in Medien, in kulturellen Organisationen, im Kulturmarketing oder in der Tourismusbranche erfolgen.

I.1.5 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt je nach vorliegendem Bachelorabschluss einschließlich sämtlicher Prüfungen und der Masterarbeit zwei oder vier Semester. Das Masterstudium kann in kürzerer Zeit abgeschlossen werden.

Bei dem Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (zehn Semester)

I.2. Studienvoraussetzungen/Studienbeginn/Obligatorische Studienfachberatung

I.2.1 Studienvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen sind

a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen oder in Archäologischen Wissenschaften mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder in einem Bachelorstudiengang in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern oder

b) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen oder in der gleichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder

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c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder

d) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

Der zweisemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 240 CP erreicht worden ist. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nur studiert werden, wenn im zuvor absolvierten Studiengang eine Gesamtmenge von 180 CP erreicht worden ist. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften unter Heranziehung der akademischen Leitung.

Im Übrigen gelten die Regelungen des § 8 MAO.

I.2.2 Besondere Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen setzt weiterhin voraus:

a) ein 2- bis 3-seitiges Motivationsschreiben mit Darstellung der fachlichen Eignung und den Gründen für die Wahl des Masterstudienganges und

b) das Curriculum (universitärer Werdegang) mit Diploma-Supplement.

Ist die Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses schlechter als „befriedigend“ (3,0), müssen Bewerberinnen und Bewerber an einem Beratungsgespräch mit einer Professorin oder einem Professor des Faches AGRP teilnehmen. Das Gespräch wird von dieser oder diesem dokumentiert. Die Teilnahme am Gespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bestätigt. Zum Beratungsgespräch wird in angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins.

I.2.3 Sprachkenntnisse

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Nachweis von Kenntnissen in Latein (im Umfang des Latinums), Englisch und einer weiteren, modernen fachrelevanten Fremdsprache wie Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch oder Arabisch. In Ausnahmefällen können auf Antrag entsprechende Kenntnisse anderer Sprachen anerkannt werden. Über die Ausnahme entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unter Heranziehung der akademischen Leitung des Studiengangs; die oder der Studierende ist zu hören.

Sofern der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt. Es gilt § 8 Abs. 3 MAO.

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8 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

I.2.3.1 Latein

Der Nachweis der Kenntnisse in Latein (im Umfang des Latinums) erfolgt durch:

a) das Reifezeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse oder b) Ergänzungsprüfung zum Reifezeugnis (Latinum) oder

c) die am Institut für Klassische Philologie oder Evangelische Theologie abzulegende Prüfung

„Anspruchsvolle Lateinkenntnisse“, mit der die an diesen Instituten durchgeführten Sprachkurse abschließen, oder

d) durch vergleichbare Prüfungen.

I.2.3.2 Englisch

Englischkenntnisse sind auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht (Sekundarstufe) in Englisch,

b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II,

c) Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72, d) Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.0 oder

e) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

I.2.3.3 Zweite Fremdsprache

Die Kenntnisse in der zweiten modernen Fremdsprache müssen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:

a) Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über in der Regel mindestens vierjährigen Schulunterricht. Der Nachweis von drei Jahren Schulunterreicht reicht aus, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

b) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,

c) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

I.2.4 Studienbeginn

Das Masterstudium kann sowohl zum Winter- wie zum Sommersemester aufgenommen werden.

I.2.5 Obligatorische Studienfachberatung

Der Besuch der fachbezogenen Studienberatung zu Beginn des Masterstudiums ist obligatorisch. Im viersemestrigen Studiengang dient die obligatorische Studienfachberatung zu Beginn des Masterstudiums auch zur Erstellung eines Studienplans für die Ergänzungsmodule der ersten beiden Semester.

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Teil II: Studien- und Prüfungsorganisation

II.1 Studienaufbau

Bei dem Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen handelt es sich um einen

„Ein-Fach-Studiengang“.

Der Masterstudiengang ist modular aufgebaut. Im zweisemestrigen Masterstudiengang sind 60 CP (Module M 6-9) und im viersemestrigen Masterstudiengang 120 CP (Module M 1-9) zu erbringen.

Viersemestriger Studiengang M1: AGRP in angewandten Beispielen (12 CP)

M2: Ergänzungsmodul I (12 CP)

M3: Theorien, Modellen, Debatten / Aktuelle Forschungsschwerpunkte (12 CP)

M4: Ergänzungsmodul II (12 CP)

M5.1: Feldmodul oder M5.2: Ergänzungsmodul III (12 CP) M6: Materialpraxis (10 CP)

M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (10 CP)

M9: Masterarbeit (30 CP)

Zweisemestriger Studiengang M6: Materialpraxis (10 CP) M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (10 CP)

M9: Masterarbeit (30 CP)

II.2 Studienverlaufsplan

Der in Teil VI enthaltene Studienverlaufsplan gibt den Studierenden Hinweise für eine zielgerichtete Gestaltung ihres Studiums. Er berücksichtigt inhaltliche Bezüge zwischen Modulen und organisatorische Bedingungen des Studienangebots.

II.3 Studiengangspezifische Lehr- und Lernformen

Zusätzlich zu den in der Ordnung für die Masterstudiengänge des FB 09 genannten Lehrveranstaltungsformen werden im Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen angeboten:

Praxisprojekt: Wissenschaftliche, durch Dozenten geleitete Ansprache, Beschreibung, Bestimmung, Dokumentation, Erschließung und Auswertung von Fund- oder Sammlungsbeständen.

Teil III: Masterprüfung

III.1 Erstmeldung und Zulassung zu Prüfungen

Für die Zulassung zur Masterprüfung sind die in § 22 MAO genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

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10 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

III.2 Umfang der Masterprüfung

Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus allen in den Modulbeschreibungen festgelegten Modulprüfungen sowie der Masterarbeit.

III.3 Prüfungsformen Die Prüfungsformen werden in den Modulbeschreibungen festgelegt.

III.4 Masterarbeit

Der Bearbeitungsumfang der Masterarbeit beträgt 30 CP; dies entspricht einer Bearbeitungszeit von 23 Wochen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit regelt die entsprechende Modulbeschreibung zu Modul M 9.

Die Masterarbeit ist in drei schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und außerdem in elektronischer Form (Datenträger) einzureichen.

Die Wiederholung einer nicht bestandenen Masterarbeit muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nichtbestehens beantragt werden.

III.5 Bildung der Gesamtnote

Für die Masterprüfung wird eine Gesamtnote gebildet, in welche alle Ergebnisse der Modulprüfungen des Studiengangs eingehen. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem mit den jeweiligen CP gewichteten Mittel der einzelnen Modulnoten in den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen nach Teil V und der Note der Masterarbeit.

Bei der Bildung der Gesamtnote geht die Note der Masterarbeit mit zweifacher Gewichtung in die Berechnung ein.

Bei einer Gesamtnote bis einschließlich 1,3 und einer mit der Note 1,0 bewerteten Masterarbeit lautet das Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden“. Die englischsprachige Übersetzung von „mit Auszeichnung bestanden“ lautet: „excellent“.

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Teil IV: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

Dieser Studiengangspezifische Anhang tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Gleichzeitig tritt der studiengangspezifische Anhang für den Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen vom 17. Dezember 2014 – veröffentlicht im UniReport/Satzungen und Ordnungen vom 10.

September 2015 – außer Kraft.

Dieser Studiengangspezifische Anhang gilt für alle Studierende, die ab dem Sommersemester 2019 ihr Studium im Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen aufnehmen.

Studierende, die das Studium im Masterstudiengang Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen vor Inkrafttreten dieses Studiengangspezifischen Anhangs aufgenommen haben, können die Masterprüfung nach dem Studiengangspezifischen Anhang vom 17. Dezember 2014 bis spätestens zum 31. März 2021 ablegen.

Frankfurt am Main, den 12.02.2019

Prof. Dr. Thomas Betzwieser

Dekan des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften

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12 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Teil V: Modulbeschreibungen

AGRP-MA-M 1 AGRP in angewandten Beispielen (Archaeology and History of the Roman Provinces in selected case studies)

AGRP in angewandten Beispielen

Pflichtmodul des

viersemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstudium SWS

90 h Selbststudium

270 h

Inhalte

Das Modul dient dazu, die im BA-Studium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen auszubauen. Die Lehrveranstaltungen befassen sich mit den zentralen Themenbereichen und Fragestellungen des Faches. Dazu gehören u. a. die Rolle und Beschaffenheit des römischen Heeres im Grenzraum des Imperium Romanum, die Stadt und ihre Monumente, Landnutzung und ländliche Besiedlung, Religion, Grabkult, Ämterlaufbahnen, Mobilität (Reisen/Transporte), Instrumentum Domesticum.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Studierenden erweitern und vertiefen ihre fachspezifischen Kenntnisse und methodischen Kompetenzen; sie bauen ihre Fähigkeiten im Bereich der wissenschaftlichen Argumentation und Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form aus.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

In allen altertumswissenschaftlichen Studiengängen als nachbarwissenschaftliche Veranstaltungen (Absprache erforderlich)

Häufigkeit des Angebots Jedes Wintersemester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise Ko, S und Ü: Regelmäßige und aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium

Leistungsnachweise S: Hausaufgaben

Ü: Kurzreferate oder Hausaufgaben

Lehr- / Lernformen Vorlesung oder Kolloquium, Seminar, Übung Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Mindestens 45-minütiges Referat im Rahmen des Seminars. Das Referat ist in schriftlicher Form (12- 15 Seiten Text plus Dokumentation/Bildanhang) vorzulegen (2 CP). Die Prüfung erstreckt sich auf die Qualifikationsziele und Kompetenzen des gesamten Moduls.

LV-

Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

a) AGRP in angewandten

Beispielen V/Ko 2 2 X

b) AGRP in angewandten

Beispielen S 2 4 X

c) AGRP in angewandten

Beispielen Ü 2 4 X

Modulprüfung 2

Summe 6 12

(13)

AGRP-MA-M 2 Ergänzungsmodul I

(Complementary Unit I)

Ergänzungsmodul

I Pflichtmodul

des

viersemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h 4/6 Kontaktstudium SWS

60/90 h Selbststudium 270/300 h

Inhalte

Individuelle Ergänzungsleistungen: Die Studierenden besuchen das eigene BA-Studium sinnvoll ergänzende Lehrveranstaltungen im Bereich der Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen und/oder anderer archäologischer, altertumswissenschaftlicher, historischer, philologischer oder sprachwissenschaftlicher Disziplinen.

In Absprache mit der/dem Modulbeauftragten werden Lehrveranstaltungen gewählt, die aufbauend auf im BA-Studium erworbenes Fachwissen und angeeignete Kompetenzen dazu dienen, den wissenschaftlichen Themen- und Methodenhorizont zu erweitern, Inhalte, Fragestellungen, Theorien und Methoden von Nachbardisziplinen kennenzulernen sowie Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz fachübergreifender Methoden und theoretischer Modelle zu erwerben.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse und Kompetenzen in fachspezifischen wie

nachbarwissenschaftlichen Themen und Methoden und erweitern ihren wissenschaftlichen Horizont, was für ihre spätere berufliche Tätigkeit eine wichtige Voraussetzung ist.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise Es müssen Studiennachweise in mindestens 2 Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der AGRP und/oder anderer archäologischer, altertumswissenschaftlicher, historischer, philologischer oder sprachwissenschaftlicher Disziplinen erbracht werden. Eine

Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfungsleistung abschließen. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen.

Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.

Für Studiennachweise gelten die Bestimmungen in dem jeweils gewählten Fach.

Lehr- / Lernformen V / S / PS/ Ü / Exkursionen sowie weitere Lehr- /Lernformen

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Prüfungsleistung in einer der gewählten Veranstaltungen (nach Maßgabe des entsprechenden Faches)

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Lehrveranstaltungen in AGRP oder in

Nachbarwissenschaften

V/S/PS/Ü/Exk. … 10 X

Modulprüfung 2

Summe … 12

(14)

14 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

AGRP-MA-M 3 Theorien, Modelle, Debatten / Aktuelle Forschungsschwerpunkt e

(Theories, models, debates / Current research themes)

Theorien, Modelle, Debatten / Aktuelle Forschungssch werpunkte

Pflichtmo dul des viersemest rigen MA- Studienga ngs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h 6 Kontaktstudiu SWS

m 90 h

Selbststudiu m

270 h

Inhalte

Das Modul dient dazu, die im BA-Studium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich der Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen auszubauen. In diesem Modul reflektieren die Studierenden vor dem Hintergrund aktueller theoretischer oder transdisziplinärer Debatten die Position(en) des Faches in ausgewählten zentralen Themenfeldern, wie z. B. Kulturkontakte und Transformationsprozesse (Romanisierung/Romanisation), Identität und Integration, Migration und Mobilität, gesellschaftliche Prozesse, Kommunikation, das Imperium Romanum und das „Barbaricum“, religiöser Pluralismus und Interpretatio Romana. Außerdem befasst sich das Modul mit Themen aus aktuellen Forschungsschwerpunkten des Faches, z. B. der Limesforschung, der Landschafts- und Siedlungsarchäologie (z. B. Erschließung und Strukturierung von Siedlungsräumen), der

Wirtschaftsarchäologie (z. B. Erschließung von Ressourcen, der Rolle des Heeres als Wirtschaftsfaktor, Produktion, Distribution und Konsumption von Gütern), der gesellschaftlichen Zusammensetzung im provinzialen Bereich oder der Entwicklung der Schriftlichkeit im Römischen Reich.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Erweiterung und Vertiefung von fachspezifischem Wissen und methodischen Kompetenzen;

Auseinandersetzung mit theoretischen Ansätzen, Schulung des wissenschaftlichen Denkens.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

In allen altertumswissenschaftlichen Studiengängen als nachbarwissenschaftliche Veranstaltungen (Absprache erforderlich) Häufigkeit des Angebots Jedes Sommersemester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise Ko, S und Ü: Regelmäßige und aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium

Leistungsnachweise S: Hausaufgaben

Ü: Kurzreferate oder Hausaufgaben

Lehr- / Lernformen Vorlesung oder Kolloquium, Seminar, Übung Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Mindestens 45-minütiges Referat im Rahmen des Seminars. Das Referat ist in schriftlicher Form (12- 15 Seiten Text plus Dokumentation/Bildanhang) vorzulegen (2 CP). Die Prüfung erstreckt sich auf die Qualifikationsziele und Kompetenzen des gesamten Moduls.

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

a) Theorien, Modelle, Debatten /

Aktuelle Forschungsschwerpunkte V/Ko 2 2 X

b) Theorien, Modelle, Debatten /

Aktuelle Forschungsschwerpunkte S 2 4 X

c) Theorien, Modelle, Debatten /

Aktuelle Forschungsschwerpunkte Ü 2 4 X

Modulprüfung 2

Summe 6 12

(15)

AGRP-MA-M 4 Ergänzungsmodul II

(Complementary Unit II)

Ergänzungsmodul II Pflichtmodul des

viersemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h 4/6 Kontaktstudium SWS

60/90 h Selbststudium 270/300 h

Inhalte

Individuelle Ergänzungsleistungen: Die Studierenden besuchen ihren bisherigen Studienverlauf sinnvoll ergänzende Lehrveranstaltungen im Bereich der Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen und/oder anderer archäologischer, altertumswissenschaftlicher, historischer, philologischer oder sprachwissenschaftlicher Disziplinen.

In Absprache mit der/dem Modulbeauftragten werden Lehrveranstaltungen gewählt, in denen die Studierenden ihren wissenschaftlichen Themen- und Methodenhorizont erweitern, ihre Kenntnisse

fachspezifischer wie nachbarwissenschaftlicher Themenfelder vertiefen und die Anwendung der Methoden der Nachbarwissenschaften einüben.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse und Kompetenzen in fachspezifischen wie

nachbarwissenschaftlichen Themen und Methoden und bauen ihre Fähigkeit zum Vergleich der Inhalte und Methoden des eigenen Faches zu denen der Nachbarwissenschaften aus.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich) Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise Es müssen Studiennachweise in mindestens 2 Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der AGRP und/oder anderer archäologischer, altertumswissenschaftlicher, historischer, philologischer oder sprachwissenschaftlicher Disziplinen erbracht werden. Eine

Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfungsleistung abschließen. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem Modulbeauftragten abzustimmen.

Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.

Für Studiennachweise gelten die Bestimmungen in dem jeweils gewählten Fach.

Lehr- / Lernformen V / S / PS/ Ü / Exkursionen sowie weitere Lehr- /Lernformen

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Prüfungsleistung in einer der gewählten Veranstaltungen (nach Maßgabe des entsprechenden Faches)

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Lehrveranstaltungen in AGRP oder in

Nachbarwissenschaften

V/S/PS/Ü/Exk. … 10 X

Modulprüfung 2

Summe … 12

(16)

16 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

Wahlpflichtmodulgruppe AGRP-MA-M 5

Zu wählen ist eines der beiden Wahlpflichtmodule M 5.1 oder M 5.2.

AGRP-MA-M 5.1 Feldmodul (Field Unit)

Feldmodul Wahlpflichtmodul des viersemestrigen MA-Studiengangs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h - SWS Kontaktstudi

um - h

Selbststudiu m

- h Inhalte

Die im Rahmen des Moduls zu absolvierenden Praktika vermitteln Einblicke in die Arbeitsfelder und Arbeitsweisen des Faches Archäologie und Geschichte der römischen Provinzen.

Es sind Feldpraktika (Ausgrabungen/Surveys) im Umfang von insgesamt 8 Wochen (à 5 Arbeitstage;

insgesamt 40 Tage à 8 Stunden = 320 Stunden) zu leisten. Die Praktika bestehen in aktiver

Ausgrabungstätigkeit, Befunddokumentation und Fundverwaltung. Womöglich wird die Übernahme besonderer Tätigkeiten (z. B. Schnittleitung, örtliche Grabungsleitung) erwartet. Von den geforderten 40 Tagen können bis zu 10 Tage durch die Mitwirkung an Oberflächenbegehungen („Surveys“) erbracht werden. In Absprache mit der Akademischen Leitung können die Praktika auch als Praktika in arbeitsmarktrelevanten Institutionen (z. B. Museum, Genehmigungsbehörde, Ministerium) absolviert werden.

In Absprache mit und unter vorheriger Genehmigung durch die Akademische Leitung können und sollen die Praktika auch im Rahmen von Ausgrabungen und Surveys absolviert werden, die von anderen Trägern als dem Institut für Archäologische Wissenschaften der Goethe-Universität durchgeführt werden (andere Universitäten des In- und Auslandes, Deutsches Archäologisches Institut, Forschungsinstitute und Akademien, Institutionen der archäologischen Denkmalpflege, Grabungsfirmen).

Mindestens zwei Drittel der Praktikumszeiten sind im Rahmen der Archäologie der römischen Provinzen zu absolvieren, während das verbleibende Drittel in anderen archäologischen Fächern erworben werden kann.

Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich selbst um eine Praktikumsstelle bemühen und das Praktikum bei der/dem Modulbeauftragten anmelden. In gewissem Umfang kann die akademische Leitung auch einschlägige Grabungspraktika anerkennen, die vor Aufnahme des Studiums absolviert wurden.

Die Praktikumsstelle stellt eine Bescheinigung über die aktive Teilnahme aus. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung der Einrichtung, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer der Praktikantin oder des Praktikanten sowie die Art und Dauer der Tätigkeit.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Studierenden sollen in den Praktika die konkreten Arbeiten bei Ausgrabungen und/oder Surveys bzw.

in arbeitsmarktrelevanten Institutionen kennen lernen und einüben. Auf diese Weise erwerben sie sich erste praktische Erfahrungen, die für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit unabdingbar sind, und knüpfen berufsrelevante Kontakte.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester. Die Praktika werden i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.

Dauer des Moduls 1-2 Semester

Studiennachweise

(17)

Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise Spätestens 2 Monate nach Abschluss eines Ausgrabungspraktikums ist ein Praktikumsbericht mit Arbeitsproben vorzulegen (5-10 Seiten plus Dokumentation). Surveys und Museumspraktika werden in einem einzigen Bericht dokumentiert, dessen Umfang mit der akademischen Leitung abzusprechen ist.

Der Praktikumsbericht gibt Aufschluss über die im Rahmen des Praktikums ausgeübten Tätigkeiten und bewertet die fachliche und praktische Relevanz der erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen.

Die akademische Leitung berät die Studierenden bei der Praktikumssuche, während der

Durchführung des Praktikums und bei der Erstellung des Praktikumsberichts. Sie entscheidet über die Anerkennung der Praktika und prüft die Praktikumsberichte.

Die/der Modulbeauftragte bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.

Lehr- / Lernformen Praktika

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

keine

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Praktika im Umfang von 8

Wochen PR 12 X

(18)

18 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

AGRP-MA-M 5.2 Ergänzungsmodul III

(Complementary Unit III)

Ergänzungsmod

ul III Wahlpflichtmod ul des

viersemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

12 CP (insg.) = 360 h 4/6 Kontaktstudiu SWS

m 60/90 h

Selbststudiu m

270/300 h Inhalte

Individuelle Ergänzungsleistungen: Die Studierenden besuchen ihren bisherigen Studienverlauf sinnvoll ergänzende Lehrveranstaltungen in archäologischen, altertumswissenschaftlichen, historischen,

philologischen oder sprachwissenschaftlichen Disziplinen.

In Absprache mit der/dem Modulbeauftragten werden Lehrveranstaltungen gewählt, in denen die Studierenden ihren wissenschaftlichen Themen- und Methodenhorizont erweitern, ihre Kenntnisse nachbarwissenschaftlicher Themenfelder vertiefen und die Anwendung der Methoden der

Nachbarwissenschaften einüben.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Studierenden vertiefen ihre Kompetenzen in nachbarwissenschaftlichen Themen und Methoden.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Viersemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1-2 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise und Leistungsnachweise Es müssen Studiennachweise in mindestens 2 Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot archäologischer, altertumswissenschaftlicher, historischer, philologischer oder

sprachwissenschaftlicher Disziplinen erbracht werden. Eine Lehrveranstaltung muss mit einer Prüfungsleistung abschließen. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist mit der/dem

Modulbeauftragten abzustimmen. Diese/r bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Moduls auf dem Modulschein.

Für Studiennachweise gelten die Bestimmungen in dem jeweils gewählten Fach.

Lehr- / Lernformen V / S / PS/ Ü / Exkursionen sowie weitere Lehr- /Lernformen

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Prüfungsleistung in einer der gewählten Veranstaltungen (nach Maßgabe des entsprechenden Faches)

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Lehrveranstaltungen in

Nachbarwissenschaften V/S/PS/Ü/Ex

k. … 10 X

Modulprüfung 2

Summe … 12

(19)

AGRP-MA-M 6 Materialpraxis (Analysis of material culture)

Materialpraxis Pflichtmodul des vier- und zweisemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

10 CP (insg.) = 300 h - Kontaktstudium SWS

- h Selbststudium

300 h

Inhalte

Selbständige Ansprache, Beschreibung, Bestimmung (nach den international üblichen Bestimmungswerken und Standards), Dokumentation (Zeichnung, Foto), Erschließung (Katalog) und wissenschaftliche

Auswertung von in der Regel unbearbeiteten fachspezifischen Fund- oder Sammlungsbeständen

(archäologische Materialgattungen in Ton [Terra Sigillata, Gebrauchs-, Transport sowie Baukeramik], Metall [Geräte, Militaria, Fibeln, Schmuck, Gefäße aus Bronze und Silber], Glas, Stein). Vertiefung der Kenntnisse in der geochemischen Analytik.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Vertiefung der im bisherigen Studienverlauf erworbenen Grundkenntnisse zu den verschiedenen fachspezifischen archäologischen Materialgattungen. Erwerb von Erfahrungen im Bestimmen, Dokumentieren, Katalogisieren und Auswerten von archäologischen Funden unter Anwendung fachspezifischer Standards. Vertiefung der Kenntnisse in der Analytik von Keramik. Einüben einer effizienten Arbeitsorganisation.

Vorbereitung auf die Masterarbeit: Erfahrung in der wissenschaftlichen Aufnahme, Erschließung und Auswertung von Fundmaterial stellt eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Erarbeitung der Masterarbeit dar.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-3 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs)

Empfohlene Voraussetzungen

Module M 4-5 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs) Zuordnung des Moduls (Studiengang /

Fachbereich)

Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise Teilnahmenachweise

Leistungsnachweise Praxisprojekt: Selbständige Ansprache, Beschreibung, Bestimmung, Dokumentation, Erschließung und wissenschaftliche Auswertung von Fund- oder Sammlungsbeständen (mit fachlicher und methodischer Begleitung durch die/den Modulbeauftragte/n)

Lehr- / Lernformen Praxisprojekt

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Bericht mit Fundkatalog/Auswertung im Rahmen des Praxisprojektes. Der Bericht ist in schriftlicher Form (20-25 Seiten Text (A4, ca. 1.800 Zeichen pro Seite) plus Dokumentation/Bildanhang) vorzulegen (4 CP). Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen.

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Fundbearbeitung Praxisprojekt 6 X

Modulprüfung 4

Summe 10

(20)

20 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

AGRP-MA-M 7 Forschungspraxis (Research in Practice)

Forschungspraxis Pflichtmodul des vier- und zweisemestrigen MA-

Studiengangs AGRP

10 CP (insg.) = 300 h 2 Kontaktstudium SWS

30 h Selbststudium

270 h

Inhalte

Es geht es um Einblicke in Gegenstand, Methoden und Theorien der aktuellen fachspezifischen Forschung auf nationaler wie internationaler Ebene (z. B. Landschafts-, Wirtschaftsarchäologie, Materielle Kultur, Romanisierung/Romanisation, Limesforschung, Heiligtümer und Kultpraxis) und – aufbauend auf dem im bisherigen Studienverlauf erworbenen Fachwissen – um die selbständige wissenschaftliche Behandlung einer geeigneten Fragestellung aus dem gesamten Bereich des Faches.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Erweiterung und Vertiefung von fachspezifischem Wissen. Anwendung der Regeln der Quellenkritik und geeigneter Auswertungsmethoden, Auseinandersetzung mit theoretischen Ansätzen, Schulung des wissenschaftlichen Denkens, Befolgung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Einüben einer effizienten Arbeitsorganisation.

Vorbereitung auf die Masterarbeit: Üben, wie der Überblick über den Forschungs- und -Diskussionsstand zu den gegebenen Forschungsfeldern erworben wird, wie Fragestellungen analysiert, die einschlägigen Quellen aufbereitet und ausgewertet werden, wie die eigene Argumentation in der kritischen

Auseinandersetzung mit anderen Meinungen strukturiert und die Ergebnisse lege artis präsentiert werden.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-3 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs)

Empfohlene Voraussetzungen

Module M 4-5 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs) Zuordnung des Moduls (Studiengang /

Fachbereich)

Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise Masterseminar: Regelmäßige und aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium

Leistungsnachweise Masterseminar: Protokolle oder Literaturberichte, ggf. Moderation einer Sitzung

Lehr- / Lernformen Masterseminar

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

60-minütiges Referat mit Bildpräsentation im Rahmen des Masterseminars. Das Referat ist in schriftlicher Form (20-25 Seiten Text (A4, ca.

1.800 Zeichen pro Seite) plus

Dokumentation/Bildanhang) vorzulegen (5 CP).

LV-

Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Masterseminar S 2 5 X

Modulprüfung 5

Summe 2 10

(21)

AGRP-MA-M 8 Aktuelle Forschung (Current research)

Aktuelle

Forschung Pflichtmodul des vier- und

zweisemestrigen MA-Studiengangs AGRP

10 CP (insg.) = 300 h 6 Kontaktstudium SWS

90 h Selbststudium 210 h

Inhalte

Das Modul dient der Verbreiterung des Fachwissens und dem Einblick in den aktuellen interdisziplinären Diskurs. Teilmodul a besteht in einer fachspezifischen Vorlesung, Teilmodul b im Besuch einer größeren Zahl an Fachvorträgen in Institutionen des Rhein-Main-Gebietes, Teilmodul c in einem Fachkolloquium.

Im Fachkolloquium stellt die/der Studierende die eigene Masterarbeit vor.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Teilmodule a und b dienen aufbauend auf im bisherigen Studienverlauf erworbenes Fachwissen und angeeignete Kompetenzen der Verbreiterung und Vertiefung von fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten, dem Einblick in den aktuellen Forschungsdiskurs sowie der Förderung, Gelesenes bzw.

Gehörtes zu reflektieren und kurz und knapp zusammenzufassen. Das Fachkolloquium (Teilmodul c) begleitet die Erarbeitung der Masterarbeit. In ihm werden die einzelnen Masterarbeiten vorgestellt, inhaltliche und formale Probleme diskutiert und Schwierigkeiten beim Schreiben einer Masterarbeit besprochen.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung

Empfohlene Voraussetzungen

Zuordnung des Moduls (Studiengang / Fachbereich)

Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09

Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Beginn jedes Semester möglich. Das

Fachkolloquium (c) wird jedes Sommersemester angeboten, die Vorstellung der Masterarbeit kann aber auch im Wintersemester erfolgen

Dauer des Moduls 2 Semester

Studiennachweise

Teilnahmenachweise Ko b: Teilnahme an mindestens 15 Vorträgen in einschlägigen Fachkolloquien des Instituts für Archäologische Wissenschaften oder anderer Institute der Goethe-Universität, der TU Darmstadt, der Universität Mainz und anderer Fachinstitutionen (Römisch-Germanische Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts, Frankfurt a. M., Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz, Akademien der Wissenschaften, Archäologische Museen, Fachtagungen im In- und Ausland), Nacharbeiten im Selbststudium

Ko c: Regelmäßige, aktive Teilnahme, Vor- und Nachbereitung im Selbststudium

Leistungsnachweise Ko b: Vorlage einer Zusammenfassung zu jedem Vortrag (eine A4-Seite, ca. 1.800 Zeichen) Ko c: Vorstellung der Masterarbeit im Rahmen eines 45-minütigen Vortrags

Der erfolgreiche Abschluss dieses Moduls muss von der/dem Modulbeauftragten anerkannt und bescheinigt werden.

(22)

22 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

Lehr- / Lernformen Vorlesung, Kolloquium

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch, ggf. auch English oder sonstige moderne Fremdsprachen

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

keine

LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

a) Vorlesung V 2 2 X

b) Fachvorträge Ko 2 4 X

c) Fachkolloquium Ko 2 4 X

Summe 6 10

(23)

AGRP-MA-M 9 Masterarbeit (Master Thesis)

Masterarbei

t Pflichtmodul des vier- und

zweisemestrigen MA-Studiengangs AGRP

30 CP (insg.) = 900 h - SWS Kontaktstudiu

m - h

Selbststudium 900 h

Inhalte

Die Masterarbeit betrifft ein geeignetes Thema aus dem gesamten Bereich des Faches. In der Arbeit geht es um die eigenständige wissenschaftliche Auseinandersetzung mit fachspezifischen Fragestellungen auf der Grundlage von Primär- (Ausgrabungsbefunde und -funde, Schriftquellen) und Sekundärquellen.

Lernergebnisse / Kompetenzziele

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die/der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist nach wissenschaftlichen Methoden und Kriterien einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zu einem Thema zu verfassen und nach den im Fach gültigen formalen Regeln darzustellen. Die Masterarbeit stellt einen wichtigen Ausweis dar, der die/den Verfasser/in für eine erfolgreiche Tätigkeit in einem der Berufsfelder des Faches qualifiziert und empfiehlt. Sie stellt zugleich die Grundlage für ein erfolgreiches Promotionsstudium dar.

Teilnahmevoraussetzungen für Modul bzw. für einzelne Lehrveranstaltungen des Moduls Studienfachberatung; Module M 1-4 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs)

Empfohlene Voraussetzungen

Module M 5 (im Fall des 4-semestrigen Studiengangs), M 6 und M 7 Zuordnung des Moduls (Studiengang /

Fachbereich)

Vier- und zweisemestriger MA-Studiengang AGRP / FB 09 Verwendbarkeit des Moduls

für andere Studiengänge

Häufigkeit des Angebots Jedes Semester

Dauer des Moduls 1 Semester

Studiennachweise Teilnahmenachweise Leistungsnachweise

Lehr- / Lernformen Masterarbeit

Unterrichts- / Prüfungssprache Deutsch, in Absprache auch Englisch möglich

Modulprüfung Form / Dauer / ggf. Inhalt

Modulabschlussprüfung bestehend aus:

Masterarbeit (Umfang 60-80 Seiten zzgl.

Dokumentation/Katalog). Bearbeitungsdauer: 23 Wochen LV-Form SWS CP Semester

1 2 3 (1) 4 (2)

Masterarbeit 30 X

(24)

24 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Teil VI: Exemplarischer Studienverlaufsplan

Viersemestriger Studiengang Beginn im Wintersemester

Sem.

(WiSe) 1 M1: AGRP in angewandten Beispielen (12 CP)

M2: Ergänzungsmodul I (12 CP) M5:

Wahlpflichtmodul (Feldmodul / Ergänzungsmodul III)

(12 CP) (SoSe) 2 M3: Theorien, Modellen, Debatten / Aktuelle

Forschungsschwerpunkte (12 CP) M4: Ergänzungsmodul II (12 CP) 3

(WiSe) M6: Materialpraxis (10 CP)

M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (1. Teil: 6 CP) 4

(SoSe) M8: Aktuelle Forschung (2. Teil: 4 CP)

M9: Masterarbeit (30 CP)

Beginn im Sommersemester

Sem.

1

(SoSe) M2: Ergänzungsmodul I (12 CP) M3: Theorien, Modellen, Debatten / Aktuelle

Forschungsschwerpunkte (12 CP) M5:

Wahlpflichtmodul (Feldmodul / Ergänzungsmodul III)

(12 CP) 2

(WiSe) M1: AGRP in angewandten Beispielen (12 CP) M4: Ergänzungsmodul II (12 CP) 3

(SoSe) M6: Materialpraxis (10 CP)

M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (1. Teil: 8 CP)

(WiSe) 4 M8: Aktuelle Forschung (2. Teil: 2 CP)

M9: Masterarbeit (30 CP)

Zweisemestriger Studiengang Beginn im Wintersemester

Sem.

(WiSe) 1 M6: Materialpraxis (10 CP) M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (1. Teil: 6 CP) 2

(SoSe) M8: Aktuelle Forschung (2. Teil: 4 CP) M9: Masterarbeit (30 CP)

Beginn im Sommersemester

Sem.

(SoSe) 1 M6: Materialpraxis (10 CP) M7: Forschungspraxis (10 CP) M8: Aktuelle Forschung (1. Teil: 8 CP) 2

(WiSe) M8: Aktuelle Forschung (2. Teil: 2 CP) M9: Masterarbeit (30 CP)

(25)
(26)

26 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019

(27)
(28)

28 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 07.03.2019 Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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