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FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN. Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

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FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V.

KREIS ISERLOHN

Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

A. Allgemein

1. Zuständigkeiten:

Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe für die Senioren (Frauen und Herren) im Fußballkreis Iserlohn ist der Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA).

Vorsitzender KFA: Horst Reimann Frauenbeauftragter: Klaus-Jürgen Behr Als Staffelleiter und Pokalspielleiter werden eingesetzt:

Frauen:

Kreisliga A: Klaus-Jürgen Behr

Pokalspielleiter: Klaus-Jürgen Behr

Herren:

Kreisliga A: Dieter Woltermann

Kreisliga B Dieter Woltermann

Kreisliga C: Levent Icöz

Altherren:

Freundschaftsspiele: Levent Icöz Hobbymannschaft/-liga

Altherrenspielbetrieb: Ernst Greve Pokalspielleiter: Jörg Hafner Schiedsrichter – Angelegenheiten

Senioren (kreislich ohne KL A,

Altherren, Turniere): Julian Engelmann Senioren (überkreislich, KL A): Lars Lehmann

Sportplatz - Kommission:

Horst Reimann, Dieter Woltermann, Levent Icöz, Klaus-Jürgen Behr, Michael Lange, Andreas Molter

Der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) ist für die Durchführung der Wettbe- werbe für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW zuständig.

Näheres regelt die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Spielbe- trieb für das entsprechende Spieljahr (gem. § 50 SpO/WDFV i.d.g.F. für die über- kreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) (siehe auch

https://www.flvw.de/amateurfussball/organisation/durchfuehrungsbestimmun- gen/).

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2. Zulassungsvoraussetzungen:

An den jeweiligen Spielrunden im FLVW – Kreis Iserlohn werden nur Vereine zur Teilnahme zugelassen, die ihren Zahlungsverpflichtungen und möglichen Zah- lungsvereinbarungen gegenüber dem FLVW und/oder dem FLVW – Kreis Iser- lohn regelmäßig und vereinbarungsgemäß nachgekommen sind. Stichtag ist der 15.8. j.J.

3. Elektronisches Postfach:

Jeglicher Emailverkehr zwischen den Kreismitarbeitern, den Kreismitarbeitern und den Vereinen sowie den Vereinen untereinander, ebenso zu und von dem Keissportgericht ist über das DFBnet-Postfach abzuwickeln.

Einladungen zu Kreisarbeitssitzungen bzw. Ausschusssitzungen, Einladungen zu Verhandlungen des Kreissportgerichts, Einsprüche, Zahlungsaufforderun-

gen/Rechnungen, Spielansetzungen/-verlegungen und sonstiger Schriftverkehr, der den Spielbetrieb betrifft, müssen über das elektronische Postfach erfolgen.

Die Vereine sind verpflichtet, die Emails im DFBnet-Postfach zeitnah abzurufen.

Verlangt die RuVO/WDFV i.d.g.F. die Schriftform, wird diese durch ein im Origi- nal durch den Verfasser unterzeichnetes Schreiben oder eine Kopie davon, die den Unterschriftszug zeigt, gewahrt. Die Schriftform wird auch gewahrt durch eine Mailnachricht oder die Übersendung einer elektronischen Kopie (PDF) des Originals im elektronischen Postfach oder die Übersendung eines Telefaxes.

Eine einfache E-Mail außerhalb des Systems des elektronischen Postfachs wahrt die Schriftform nicht. (§14 Abs 2 RuVo/WDFV i.d.g.F.).

Durch die Nutzung des Systems der elektronischen Postfächer entfällt die Ein- schreibepflicht für die Prozesshandlungen gem. § 14 RuVO und für die Verwal- tungsangelegenheiten gemäß § 2 RuVO. Als Nachweis über die Einhaltung der Frist dient die Vorlage der automatisch erstellten Empfangsbestätigung gem.

§ 14 RuVO.

Die Keissportgericht ist über folgendes DFBnet-Postfach zu erreichen:

flvw.ksg17@flvw.evpost.de

Die Einspruchsfristen und -gebühren können der RuVO entnommen werden.

Die Nutzungsbedingungen zum DFBnet-Postfach verbieten sämtliche Mas- senemails. Hierzu zählen auch Werbeemails für Vereinsturniere. Verstöße wer- den durch die entsprechenden Stellen geahndet.

4. Mannschaftsmeldungen (Frauen und Herren):

Die Mannschaften sind über den DFBnet-Vereinsmeldebogen bis zu dem fest- gelegten Stichtag zu melden. Hierbei sind die einzelnen Zeitfenster für die Ein- gabe zu beachten.

Der DFBnet-Vereinsmeldebogen kann nur mit einer gesonderten Kennung auf- gerufen werden. Hierzu hat jeder Verein eine Kennung „PV2117XXXX“ (siehe elektronisches Postfach) erhalten.

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Für alle gemeldeten Mannschaften müssen folgende Einträge vorhanden sein:

- Spielgemeinschaften (wenn erforderlich; Eingabe nur vom Hauptverein) - Wunschanstoßzeiten und Wunschspieltag

- Mannschaftsstärke

- Teilnahme Pokalwettbewerb und Hallenrunde (nur bei 1. Mannschaften) - Spielbekleidung

- Mannschaftsverantwortliche (Trainer und Mannschaftsverantwortlicher)

Nachmeldungen und Zurückziehen von Mannschaften können nach Ende der Eingabemöglichkeit (Zeitfenster) durch den Verein im DFBnet - Vereinsmeldebo- gen nicht mehr erfasst bzw. gelöscht werden. Änderungen müssen schriftlich (per Email) an den KFA – Koordinator Spielbetrieb und zuständigen Staffelleiter mitgeteilt werden. Eine Eingabe erfolgt durch die Superuser im Kreis Iserlohn.

5. Spielerpässe:

Spielerpässe müssen nach Eingang von der Passstelle (Duisburg) nicht mehr dem zuständigen Staffelleiter vorgelegt werden. Der Spielerpass ist nur mit ein- geklebtem und mit einem Vereinsstempel abgestempelten aktuellem Passbild sowie den erforderlichen Unterschriften (Verein und Spielerin / Spieler) gültig.

Dies ist auch dann umzusetzen, wenn die Spielerpässe im DFBnet einge- pflegt worden sind. Der Spielerpass ist bei einem Vereinswechsel entspre- chend zu behandeln.

Fehlt das Spielerpassbild und/oder der Vereinsstempel und/oder die Unterschrif- ten hat ein Eintrag im Spielbericht durch den Schiedsrichter zu erfolgen. Der Staffelleiter wird ein Ordnungsgeld für „Spielen ohne Spielerpass“ erheben.

Alle Spielerpassbilder müssen im DFBnet eingepflegt werden (siehe hierzu Punkt B. 7. Spielerpass).

In allen kreislichen Ligen entfällt bei Pflichtspielen die Passkontrolle, wenn sämtliche Passbilder in der Spielberechtigungsliste im DFBnet System hochgela- den sind. Das Einstellen der Passbilder für sämtliche kreislich spielende Mann- schaften ist Pflicht.

6. Spielermeldeliste/Spielerberechtigungsliste:

Vereine melden ihre Spielerinnen / Spieler mit der Spielberechtigungsliste über DFBnet – Spielplus – Spielbericht. Die Eingabe hat bis spätestens 8 Tage vor dem ersten Spiel (Pokal- oder Meisterschaftsspiel) zu erfolgen.

Das Erstellen von Spielerberechtigungslisten ist erst möglich, wenn der Spielplan im DFBnet aufgebaut und freigegeben bzw. die Staffeln für die neue Spielzeit an- gelegt wurden. Für die Altherren sind ebenfalls Spielerberechtigungslisten zu fertigen.

Nachmeldungen von Spielerinnen / Spielern können jederzeit erfolgen. Hierzu ist die Spielerin / der Spieler rechtzeitig vor ihrem / seinem Einsatz der Spielerbe- rechtigungsliste zuzuordnen. Der Verein hat die Spielberechtigungsliste aus dem elektronischen Spielbericht des DFBnet um die Spielerin / den Spieler zu ergän- zen.

Eine Vorlage des Spielerpasses erfolgt nur noch nach Aufforderung durch den

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KV, VKFA bzw. Staffelleiter. Hierbei sind die Vorlagefristen der SpO zu beach- ten.

7. Elektronischer Spielbericht:

Die Spielberichte für die Meisterschaftsspiele und Pokalspiele sowie Freund- schaftsspiele der Senioren-Mannschaften (Frauen und Herren) sind mit dem Modul aus dem DFBnet – Spielplus – Spielbericht verpflichtend zu fertigen. Ein elektronischer Spielbericht ist ebenfalls bei den Altherren auszufüllen.

Das Ausfüllen eines Spielberichtes (Papier oder elektronisch) ist PFLICHT.

Ein neues Spielberichtsformular (alte vorhandene Papierformulare behalten ihre Gültigkeit) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.flvw.de/jugendfussball/organisation/spielberichte/

8. Werbung auf Spielbekleidung:

Werbung auf der Spielbekleidung von Spielern für den Bereich des FLVW ist ge- nehmigungsbedürftig. Zum Saisonbeginn ist ein dementsprechender Antrag auf Genehmigung beim Kreiskassierer bzw. Kreisvorsitzenden zu stellen. Dies gilt sowohl für den Senioren- als auch für den Jugendbereich. Eine Genehmigungs- gebühr wird vorerst nicht erhoben.

9. Vereine ohne Jugendarbeit:

Der FLVW – Kreis Iserlohn erhebt gem. § 37 SpO/WDFV i.d.g.F. von Vereinen, die eine Herren-, aber keine Juniorenmannschaft oder eine Frauen-, aber keine Juniorinnenmannschaft zur Teilnahme am Pflichtspielbetrieb melden, ein Ord- nungsgeld als Ausgleichsabgabe in Höhe von jährlich 250,00 EUR.

Die Ausgleichsabgabe ist ausschließlich zur Unterstützung von besonders förde- rungswürdiger Jugendarbeit in den Vereinen und Jugendarbeit im Kreis zu ver- wenden.

B. Spielbetrieb

1. Einladung

Einladungen für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele an den Gastverein müssen nicht erfolgen. Eine Ansetzung erfolgt durch den Staffelleiter über das DFBnet bzw. bei Freundschaftsspielen über den Verein.

Der Gastverein ist verpflichtet zu der im DFBnet (nicht Fussball.de) angegebe- nen Anstoßzeit anzutreten. Sollte keine Anstoßzeit im DFBnet angegeben sein, ist dieser verpflichtet, die Anstoßzeit beim Heimverein zu erfragen, eine Mittei- lung an den Staffelleiter hierüber hat zu erfolgen.

2. Flexibler Spieltag:

An Sonntagen, an denen Spiele mit Beteiligung der Vereine der 1. oder 2. Bun- desliga in räumlicher Nähe ausgetragen werden, ist eine Verlegung eines Spiels auf einen späteren Termin und wenn dem zuständigen Staffelleiter mindestens 10 Tage vorher ein Spielverlegungsantrag im DFBnet dieses Heimvereins vor-

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liegt möglich. Die angesetzten Kreisligaspiele können am jeweiligen Wochen- ende auf den Freitag, Samstag oder dem folgenden Montag verlegt werden. Den Zeitpunkt legt der Heimverein fest.

3. Schiedsrichter (SR):

Die Ansetzung der Schiedsrichter für Meisterschafts-, Pokal- und Freund- schaftsspiele der Senioren erfolgt über das DFBnet - Spielplus. Bei Freund- schaftsspielen ist darauf zu achten, dass der Schiriansetzungsmodus „Stand- dardansetzung“ gewählt wird. Hierbei sind die überkreislichen Durchführungs- bestimmungen zu beachten.

Eine Anforderung der SR für Turniere ist immer erforderlich (siehe Punkt B. 11 Turniergenehmigungen).

Die abzurechnenden Schiedsrichterkosten (Spesensätze) werden vom Kreis- schiedsrichterausschuss festgesetzt. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sind unmittelbar mit dem SR zu klären. Später festgestellte Unstimmigkeiten sind dem zuständigen Ansetzer für SR mitzuteilen, um ggf. eine Rückerstattung zu erhal- ten.

Der Kreisschiedsrichterausschuss wird versuchen, für alle Meisterschafts- spiele Schiedsrichter anzusetzen. Wird ein Schiedsrichter in den Herren Kreisligen C und Frauen Kreisliga A zur Spielleitung nicht angesetzt, muss sich auf einen Schiedsrichter/Spielleiter geeinigt werden. Diese Einigung bedarf der Schriftform und ist im Spielbericht zu vermerken. Fällt das Spiel aufgrund einer fehlenden Einigung aus, gilt das Spiel für beide Mannschaf- ten als verloren.

4. Anstoßzeiten im DFBnet:

Die Anstoßzeiten müssen vor Beginn der jeweilige Hin- bzw. Rückrunde geprüft, ggf. eingegeben oder geändert werden. Dies ist nach Erstellung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet möglich.

Die amtliche Anstoßzeit der Kreisliga A – Frauen und Herren Kreis Iserlohn wird auf 15:00 Uhr (November – Januar 14:30 Uhr) festgelegt. Aufgrund der Covid 19 Pandemie können die amtlichen Anstoßzeiten angepasst werden (hierzu siehe Anlage 3 – Sonderbestimmungen). Anstoßzeiten der überkreislich spielen- den Mannschaften haben immer Vorrang.

Der Verein hat die Möglichkeit Anstoßzeiten von Meisterschaftsspielen der Mannschaften in den Kreisliga B und C der Herren sowie Kreisliga A der Frauen bis 10 Tage vor dem Spiel selbst im DFBnet zu ändern. Spätere Ände- rungen von Anstoßzeiten und Spielverlegungswünsche gelten als Spielverlegun- gen (siehe Punkt B. 7. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch).

Spieltage, die während der Woche stattfinden sollen, können dem Rahmenter- minplan entnommen werden. Im DFBnet kann eine Woche nicht dargestellt wer- den. Die angesetzten Wochenspiele im DFBnet sind nur Vorschläge, sie können in der Zeit vom Dienstag bis Donnerstag terminiert werden. Alle Vereine müssen daher die betroffenen Spieltage prüfen und entsprechend ihrer Platzbelegung Spieltag und Anstoßzeit dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

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Damit eine Buchung des Sportplatzes vorgenommen werden kann, müssen bei der Spielplanung folgende Zeit berücksichtigt werden:

Herren und Frauen 100 Minuten

+ ggf. Elfmeterschieden 20 Minuten

Seniorenspiele dürfen an Sonntagen auch um 11:00 Uhr beginnen. Dieses setzt aber voraus, dass keine Jugendspiele an diesem Sonntag stattfinden bzw. es darf dadurch kein Jugendspiel verlegt werden!

5. Wartezeit:

Verzögert sich der Spielbeginn wegen Fehlen des Schiedsrichters bzw. der Gast- mannschaft, beträgt die Wartezeit grundsätzlich 45 Minuten.

Bei Nichtantritt des angesetzten Schiedsrichters hat der Gastverein das Vorrecht einen Schiedsrichter zu stellen. Ist ein neutraler amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss dieser das Spiel leiten.

Sollte sich auf keinen Schiedsrichter geeinigt werden können oder ist kein neut- raler amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss das Spiel in der nachfolgenden Wo- che ausgetragen werden. Beide Vereine haben sich noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld „Bemerkungen“

des Spielberichtes einzutragen.

Eine Mitteilung (per E-Mail über das DFBnet-Postfach) über den Nachholtermin sowie den Nichtantritt des Schiedsrichters ist unverzüglich nach dem Spiel an den Staffelleiter zu senden. Ebenso ist der zuständige Ansetzer für Schiedsrich- ter über den Nichtantritt des SR zu informieren (per E-Mail über das DFBnet- Postfach).

Der Kreisschiedsrichterausschuss wird in vereinzelten Fällen kein Schieds- richter ansetzen können. Ist KEIN Schiedsrichter angesetzt, gilt für die Her- ren Kreisligen C und Frauen Kreisliga A, dass sich auf einen Schiedsrich- ter/Spielleiter geeinigt werden muss. Diese Einigung bedarf der Schriftform und ist im Spielbericht zu vermerken. Fällt das Spiels aus, weil sich auf kei- nen Schiedsrichter geeinigt werden konnte, gilt das Spiel für beide Mann- schaften als verloren.

Wird eine Platzanlage durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt, ist der Staffelleiter berechtigt, die Durchführung des Meisterschaftsspiels auf ei- nen von ihm festgesetzten Platz anzuordnen. Dieses kann auch kurzfristig au- ßerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen.

Für die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften gilt eine gesonderte Durchführungsbestimmung (siehe A. 1. Zuständigkeiten).

6. Spielbericht:

Zu den Pflichtfeldern gehört auch der Leiter des Ordnungsdienstes. Ein Eintrag ist nur vom Heimverein vorzunehmen.

Grundsätzlich gilt für Spielerin/Spieler deren/dessen Spielerpass zum Spiel nicht vorgelegt werden kann, folgende Vorgehensweise:

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Auf dem Papier-Spielbericht ist im Feld Bemerkungen der Name, Vorname und das Geburtsdatum einzutragen. Neben dem Geburtsdatum hat eine Unterschrift der Spielerin / des Spielers zu erfolgen.

Beim Einsatz des elektronischen Spielberichts ist die Spielerin / der Spieler mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Name, Vorname und Geburtsdatum als „Freier Spieler“ einzutragen, wenn der Spieler zu Beginn des Spieles nicht in die Spielberechtigungsliste eingetragen werden konnte.

Nach Ende des Spieles muss der Schiedsrichter unter „Sonstige Bestimmungen“

den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum der Spielerin / des Spielers ein- tragen, deren Spielerpass zum Spiel nicht vorgelegt werden konnte bzw. in der Spielberechtigungsliste nicht aufgeführt war.

Durch die elektronische Freigabe des elektronischen Spielberichtes durch den Schiedsrichter wird der Einsatz aller Spielerin / Spieler bestätigt. Die jeweiligen Vereinsvertreter haben vor der Freigabe vom Spielbericht Kenntnis zu nehmen.

Nichtanwesenheit eines Vereinsvertreters hat der Schiedsrichter vor seiner Frei- gabe im Spielbericht zu vermerken.

7. Spielerpass:

Jeder Verein ist verpflichtet bis zum Beginn einer Saison die aktuellen Spielerpassbilder im DFBnet einzupflegen.

Das Einstellen der Passbilder erfolgt anhand des „Leitfanden zur Erstel- lung von Spielerfotos für DFBnet und Fussball.de“

https://www.flvw.de/amateurfussball/organisation/spielerfotos-im-dfbnet/

https://portal.dfbnet.org/de/service/allgemein/spielerdaten-foto.html.

In den kreislichen Ligen entfällt bei allen Pflicht-, Freundschafts- und Tur- nierspielen die Passkontrolle, wenn sämtliche Passbilder in der Spielbe- rechtigungsliste im DFBnet System eingepflegt wurden.

Eine Spielerpasskontrolle ist grundsätzlich vor dem Spiel nicht erforder- lich. Sie erfolgt dann, wenn berechtigte Zweifel an der Identität des Spie- lers/Spielerin bestehen. Der Schiedsrichter muss spätestens zum Abpfiff des Spiels (auch Halbzeitpause) diesbezüglich informiert werden und ist verpflichtet die Identität des Spielers/der Spielerin anhand des Spielerpas- ses/Spielberechtigungsliste und der persönlichen Inaugenscheinnahme eine Überprüfung vorzunehmen. Das Ergebnis ist im Spielbericht zu ver- merken.

Vereinsverantwortliche sind berechtig, rechtzeitig vor dem Spiel in die Spielerpässe des Gegners Einblick zu nehmen. Siehe hierzu § 32 SpO/WDFV.

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8. Ergebniseingabe

Bei dem Einsatz des elektronischen Spielberichtes erfolgt die Ergebnismeldung automatisch über den DFBnet - Spielbericht. Sollte keine Meldung über den elektronischen Spielbericht erfolgen können, ist das Ergebnis wie im Folgenden beschrieben (s.u.), zu melden:

Die Eingaben von Spielergebnissen der Freundschaftsspiele erfolgt weiterhin über das Modul im DFBnet – Ergebniseingabe. Das Ergebnis muss unmittelbar nach dem Ende des Spiels mit der DFBnet - Ergebniseingabe eingegeben wer- den, auch dann, wenn der elektronische Spielbericht nicht bis zur Freigabe und der elektronischen Bestätigung erstellt werden kann.

Es ist zu beachten, dass die Ergebnisse bis spätestens 18.00 Uhr im DFBnet ge- meldet werden müssen. Ergebnisse von Spielen, die nach 18.00 Uhr enden, müssen spätestens 1 Stunde nach Spielende im DFBnet eingegeben werden.

9. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch/Letzter Spieltag:

Spielverlegungen auf einen anderen Wochentag, eine andere Anstoßzeit oder unter Flutlicht bedürfen der beiderseitigen Zustimmung und der Genehmigung durch den Staffelleiter. Spiel-verlegungen sind nach vorn bzw. nach hinten mög- lich – nach hinten nur max. bis zu dem Donnerstag der unmittelbar auf den ur- sprünglich angesetzten Spieltag folgt. Ein Verlegen von Spielen nach hinten ist ab dem 01.05. nicht erlaubt. Die Anträge sind ausschließlich über das DFBnet- Modul Spielverlegung zu stellen und müssen grundsätzlich 10 Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter vorliegen. Die Information über die Entscheidung des Staffelleiters erfolgt über das DFBnet-Postfach. Spielverlegungswünsche per Mail werden nicht bearbeitet.

Spielabsagen sind nur über die Geschäftsführer / den Vorstand an die jeweilig beteiligten Geschäftsführer / Vorstand und den zuständigen Staffelleiter per E- Mail (DFBnet-Postfach) mitzuteilen. Zusätzlich hat bei kurzfristigen Absagen eine telefonische Mitteilung an den Staffelleiter und dem Schiedsrichter durch den absagenden Verein zu erfolgen. Sollte es durch Unterlassen der Information zu Kosten kommen, können diese dem entsprechenden Verein berechnet werden (Schiedsrichterkosten, usw. keine Verpflegungskosten). Platzsperren durch die Stadt sind schriftlich nachzuweisen.

Bei witterungsbedingten Spielabsagen/-ausfällen/-abbrüchen von Meisterschafts- und Pokalspielen haben sich beide Vereine noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld „Bemerkungen“ des Spielbe- richtes bzw. im elektronischen Spielbericht unter „sonstige Vorkommnisse“ einzu- tragen. Das Spiel muss in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden.

Die Begründung für ein Spielausfall/-abbruch wegen widriger Witterungs-/Platz- verhältnisse durch den Schiedsrichter, ist immer im Spielbericht unter „Bemer- kungen“ bzw. „sonstige Vorkommnisse“ einzutragen.

Spieltage, die witterungsbedingt durch den KFA abgesagt werden, werden durch den KFA bzw. Staffelleiter neu angesetzt. Generalabsagen gelten für alle Fuß- ballspiele (Meisterschafts-/Pokal- und Freundschaftsspiele) aller überkreislichen und kreislichen Ligen. Die Durchführungsbedingungen für den überkreislichen Spielbetrieb sind zu beachten.

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Der letzte Spieltag der jeweiligen Meisterschaftsliga hat grundsätzlich an dem angesetzten Spieltag zu erfolgen. Hierzu wird auf die überkreislichen Durchfüh- rungsbestimmungen und der Verbandssatzung verwiesen.

10. Vereinspokalspiele (Frauen und Herren)

Teilnahmeberechtigt sind nur die 1. Mannschaften, die am Meisterschaftsspiel- betrieb teilnehmen (§ 57 SpO). Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus dem Vereinspokal.

In Pokalspielen dürfen nur Spieler/Spielerin eingesetzt werden, die für Pflicht- spiele ihres Vereins eine Spielerlaubnis besitzen.

Im Pokalwettbewerb dürfen während der regulären Spielzeit bis zu 4 Spieler aus- getauscht werden.

Bei den Spielen der ersten drei Runden im Krombacher Pokal hat die klassen- niedrigere Mannschaft Heimrecht. In den weiteren Runden haben lediglich die Kreisligamannschaften immer Heimrecht. Vereine können Pokalspiele bei schrift- licher Einigung zu einem früheren Termin, der Genehmigung durch den Pokal- spielleiter vorausgesetzt, austragen.

11. Freundschaftsspiele (FS):

Die Eingabe aller FS (auch die Spiele der Altherren-Mannschaften) erfolgt über das DFBnet-Modul – Freundschaftsspiele (Anweisung zur Eingabe von Freund- schaftsspielen beachten).

FS müssen mindestens 7 Tage vor dem Spieltermin im DFBnet eingegeben werden. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt wie in Punkt B. 2. Schiedsrich- ter beschrieben. Kurzfristig abgesprochene FS müssen auch im DFBnet einge- geben werden, hier ist aber zusätzlich der Ansetzer der Schiedsrichter per E-Mail bzw. telefonisch zu informieren und ein Schiedsrichter anzufordern.

Ist für das Spiel ein Schiedsrichter angesetzt, ist es untersagt, das Spiel zu lö- schen. Fällt das Spiel aus oder tritt der Gegner nicht an, ist eine dementspre- chende Meldung „Ausfall“ bzw. „Nichtantritt“ rechtzeitig vorzunehmen.

Nach dem Spiel ist das Ergebnis (siehe auch Punkt B. 3. Ergebniseingabe) zu melden. Der Spielbericht ist bei Beteiligung von Mannschaften aus dem Kreis Iserlohn an den jeweiligen Staffelleiter der Heimmannschaft zu senden. Spiel- berichte mit Beteiligung einer überkreislich spielenden Mannschaft (Heim- oder Gastverein) sowie einer Mannschaft aus einem anderen Kreis oder der Alther- ren-Mannschaften sind nur an den KFA - Koordinator Spielbetrieb zu senden.

12. Altherren-Spielbetrieb:

Die Spiele der Altherren sind Freundschaftsspiele und sind genehmigungspflich- tig. Das Mindestalter für Altherrenspieler beträgt 32 Jahre. Zu jedem Spiel ist ein Spielbericht zu fertigen an den zuständigen Kreismitarbeiter (siehe A.

1.) zuzusenden. Vorrangig soll der elektronische Spielbericht genutzt werden.

Alle Spiele sind im DFBnet – Spielplus unter „Freundschaftsspiele“ anzulegen und die erforderliche Ergebnismeldung durchzuführen (siehe auch Punkt B. 5.

Freundschaftsspiele (FS)). Eine Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den zuständigen Schiedsrichteransetzer.

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Spieler können beliebig oft aus- und eingewechselt werden; einzutragen im Spielbericht ist die erste Ein-/Auswechselung.

13. Turniergenehmigungen:

Anträge zur Genehmigung von Turnieren sind bis spätestens 6 Wochen vor Tur- nierbeginn zu stellen. Sie sind über das elektronische Postfach per E-Mail an den Koordinator Spielbetrieb zu senden.

Dem Antrag ist ein vorläufiger Spielplan mit Gruppeneinteilung und Zeitplan beizufügen. Sollen im Turnier eigene Schiedsrichter eingesetzt werden, ist dies im Antrag mit aufzuführen. Ansonsten ist die gewünschte Anzahl der Schieds- richter bei der Antragstellung zu vermerken.

Innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Turnieres sind der ausgefüllte Spielplan und die Original-Spielberichte an den Koordinator Spielbetrieb zu senden.

Sind Vereine (kreislich und überkreislich) dem Turnier ferngeblieben oder haben kurzfristig abgesagt, dann ist dies auf dem Spielbericht für Turniere zu vermer- ken. Die schriftliche Zusage muss im Original den Unterlagen beigefügt wer- den.

14. Auf- und Abstiegsregeln

Regelungen für den Auf- und Abstieg in den jeweiligen Kreisligen erfolgen ge- sondert. Sie können den Anlagen zu den Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022 entnommen werden. Im Fall, dass sie Saison 2021/2022 nicht komplett durchgespielt werden kann, gelten

„Corona-Sonderbestimmungen“ zu den Auf- und Abstiegsregelungen (siehe Anlage 4).

Unter Ausnutzung von § 41 Abs. 3 und § 55 Abs. 5 SpO/WDFV wird verbind- lich festgelegt, dass für die Spiele der kreislichen Seniorenmannschaften bei Punktegleichheit der Direkte Vergleich der punktgleichen Mannschaften zählt (Wertung: Punkte, Torverhältnis, wobei auswärts erzielte Tore nicht besonders gewertet werden). Sollte auch dies gleich sein, ist die Tordiffe- renz entscheidend. Bei gleicher Tordifferenz entscheidet die Anzahl der ge- schossenen Tore. Ist dieses ebenfalls gleich, erfolgt ein Entscheidungs- spiel/eine Entscheidungsrunde.

Die Kreisligen A und B werden grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Spieljah- res auf 16 Mannschaften aufgefüllt. Die Zahl der Aufsteiger erhöht sich entspre- chend; ggf. werden diese durch Entscheidungsspiele zu ermitteln sein.

Die Berechnung der Aufsteigeranzahl aus den einzelnen Kreisen zur Bezirksliga erfolgt jährlich neu, (Stichtag: Ablauf des letzten Punktespieltages des jeweiligen Spieljahres), auf der Basis der Anzahl der aktiv am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften in den Kreisligen der FLVW-Kreise zum Stichtag

Werden Entscheidungsspiele zur Feststellung der Teilnehmer an den Aufstiegs- spielen erforderlich, dann finden diese grundsätzlich an dem Mittwoch und dem Sonntag, der den letzten Spieltag folgt, statt.

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15. Ordnungsgelder

Verstöße und Nichtbefolgen der Durchführungsbestimmungen sowie der Rege- lungen der SpO/WDFV i.d.g.F. ziehen Ordnungsgelder, die nach der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet werden, nach sich.

16. SpO/WDFV i.d.g.F.

Die Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbe- trieb in der Saison 2021/2022 des Kreises Iserlohn ist gegeben. In allen hier nicht näher beschriebenen Fällen ist die Spielordnung des WDFV i.d.g.F. anzuwenden und verbindlich.

Die Durchführungsbestimmungen der Saison 2021/2022 (gem. § 50 SpO/WDFV i.d.g.F. für die überkreislichen Herren- und Frauen-Ligen des FLVW) sind für die überkreislichen Herren- und Frauen-Liegen des FLVW bindend.

Horst Reimann Lars Lehmann

Vorsitzender Kreisfußballausschuss Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss Iserlohn, 12.08.2021

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FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V.

KREIS ISERLOHN

Anlage 1 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

Vorsitzender Kreisfußballausschuss Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss

Auf- und Abstiegsregelung - Herren - Spieljahr 2021/2022

Kreisliga A Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5

Bestand 17 17 17 17 17

- Aufsteiger zur Bezirksliga 1 1 1 1 1

16 16 16 16 16

- Absteiger aus Bezirksliga 0 1 2 3 4

16 17 18 19 20

- Absteiger zur Kreisliga B 3 3 4 4 4

13 13 14 15 16

- Aufsteiger aus Kreisliga B 3 2 2 3 2

Neuer Bestand 16 16 16 18 1) 18 1)

Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga A

Der Meister der Kreisliga A (Spalte 1 - 5) steigt in die Bezirksliga auf. Die Kreisliga A besteht in der Saison 2021/2022 aus 17 Mannschaften.

Bei 0 und 1 Absteiger (Spalte 1 + 2) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenfünfzehnte, -sechszehnte und - siebzehnte ab. Bei 2 und mehr Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 3 - 5) steigt der Tabellenvierzehnte, - fünfzehnte, -sechszehnte und -siebzehnte in die Kreisliga B ab. Die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga A erhöht sich auf 5, sollten aus der Bezirksliga 5 Mannschaften absteigen.

1) Bei 3 und mehr Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 4 + 5) wird in der folgenden Saison durch einen ver- mehrten Abstieg aus der Kreisliga A wieder auf 16 Mannschaften reduziert.

Kreisliga B – West und Ost Spalte 1 Spalte 2 Spalte3 Spalte 4 Spalte 5

Bestand 24 24 24 24 24

- Aufsteiger zur Kreisliga A 3 *) 2 2 3 *) 2

21 22 22 21 22

- Absteiger aus Kreisliga A 3 3 4 4 4

24 25 26 25 26

- Absteiger zur Kreisliga C 10 10 12 10 12

- Verlierer Relegationsspiel KL B 0 1 0 1 0

14 14 14 14 14

- Aufsteiger aus Kreisliga C 2 2 2 2 2

Neuer Bestand 16 16 16 16 16

Anmerkungen zum Auf- und Abstieg aus der Kreisliga B – West und Kreisliga B - Ost

Der Meister der Kreisliga B – West und - Ost (Spalte 1 - 5) steigt in die Kreisliga A auf. *) Steigen 0 oder 3 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1 + 4) ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A.

Kreisliga C – West und Kreisliga C – Ost

Die Meister der Kreisliga C – West und Kreisliga C - Ost (Spalte 1 - 5) steigen in die Kreisliga B auf. Bei Verzicht verringert sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga B. Die jeweiligen bestplatzierten Absteiger aus der Kreisliga B - Gruppe West und Ost ermitteln in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den Verbleib in der Kreisliga B. Verzichten beide Kreisliga C Meister verringert sich die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga B um jeweils 1 Mannschaft in der Gruppe West und Ost.

Auf- und Abstiegsregelungen für die Frauen werden gesondert geregelt.

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FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V.

KREIS ISERLOHN

Anlage 2 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

Zusätzliche Durchführungsbestimmungen für die Hobbymannschaften (HM)

In der Saison 2021/2022 wird im FLVW – Kreis Iserlohn nehmen an den Pflichtspielrun- den der Kreisliga C wieder Hobbymannschaften (HM) teil.

Es gelten folgende Änderungen gegenüber die SpO/WDFV i.d.g.F.:

1. Gemischte Mannschaften:

An den Spielen der Hobbymannschaft dürfen gemischte Mannschaften aus Frauen und Herren teilnehmen. Der Einsatz von A-Jugendlichen des älteren Jahrganges ist gestattet.

2. „Norweger Modell“:

Vereine können Mannschaften zur Teilnahme am Spielbetrieb der Hobbymann- schaft im sog. Norweger Model mit 9 Spielern (einschl. Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden. Die Regelun- gen für die Kreisligen C und Frauen bleibt davon unberührt.

3. Flexible Spieltage:

Alle Spiele der Hobbymannschaft können entsprechend den Platzverhältnissen von montags bis sonntags ausgetragen werden. Eine vorherige Absprache mit dem Gastverein sollte erfolgen. Die Spiele können aus technischen Gründen im DFBnet nur auf einen bestimmten Tag geplant werden. Dies wird vorerst der Sonn- tag sein, entsprechende Wünsche können ggf. berücksichtigt werden.

4. Umfang der Spielerlaubnis:

Spielberechtigt sind alle Spieler / Spielerinnen, die im Besitz der Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele sind. Alle Regelungen bezüglich des Einsatzes in höheren Mannschaften werden nicht angewandt. Der § 11 SpO/WDFV i.d.g.F. kommt somit nicht zur Anwendung.

5. Spielabsagen:

Spiele der Hobbymannschaft können bis zu drei Tagen vor dem Austragen abge- sagt werden, ohne dass ein Ordnungsgeld wegen Nichtantritt erhoben wird. Spiele sind so rechtzeitig abzusagen, dass eine Anreise des angesetzten Schiedsrichters und der Gastmannschaft nicht mehr erforderlich wird. Absagen sollten aber nur eine Ausnahme sein.

Erfolgt eine Anreise wegen fehlender Information an den Schiedsrichter oder der Gastmannschaft, sind entstandene Kosten zu erstatten.

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KREIS ISERLOHN

Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

Sonderbestimmungen

1. Pflichtspiele ohne Wertung

Nehmen Mannschaften an den angesetzten Rundenspielen des Kreises teil, ohne dass die Spiele gewertet werden, sind dies „Pflichtspiele“ gemäß § 5 Abs. 1 SpO/WDFV

i.d.g.F.. Alle §§ der SpO/WDFV i.d.g.F. (auch der § 11Umfang der Spielerlaubnis) sind an- zuwenden.

Für die Saison 2021/2022 gilt dies insbesondere für die Kreisliga C – (Mannschaften sind mit HM gekennzeichnet). Spielabsagen und Nichtantritte werden entsprechend der RuVO/WDFV mit einem Ordnungsgeld geahndet.

2. Zusätzliche Aufsteiger

Bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflösungen oder Kreiswechsel werden die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufgefüllt. Die Anzahl der Aufsteiger erhöht sich entsprechend, die ggf. durch Entscheidungsspiele zu ermitteln sind.

Ist die Durchführung von Entscheidungsspielen nicht mehr möglich, kann ein Losverfahren angewandt werden.

Sollte sich durch Abmeldungen bzw. Nichtmeldungen von Mannschaften die Anzahl der Staffelstärke verringern, werden die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga grundsätzlich aufgefüllt. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe erfolgt dies durch zusätzliche Auf- steiger aus der jeweiligen unteren Liga. Ein Losverfahren ist möglich.

3. Stichtag zum § 11 SpO/WDFV i.d.g.F. – Umfang der Spielerlaubnis

Es können bis zu vier Spieler zum Einsatz kommen, jedoch mit folgender Ein- schränkung:

Höchstens zwei davon dürfen älter als 23 sein. Die Altersfestsetzung entspricht den einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB. Stichtag ist der 1. Juli zu Beginn des Spieljahres, d.h. ein Spieler, der am 1. Juli 23 wird und damit an diesem Tag um 0 Uhr sein 23. Lebensjahr bereits vollendet hat, zählt zu den Ü-23-Spielern wie auch alle vor diesem Stichtag geborenen Spieler.

Demzufolge gehören alle Spieler, die nach dem 1. Juli Geburtstag haben, zu den U-23-Spielern. Dieser Altersstatus gilt bis zum Ende der dem Stichtag folgenden Spielzeit (Abs. 6).

Für die Spielzeit 2021/2022 bedeutet dies:

- alle Spieler, die am 1. Juli 1997 oder früher geboren sind, zählen zu den Ü-23- Spielern;

- die am 2. Juli 1997 oder später Geborenen sind U-23-Spieler.

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Anlage 3 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

4. Ein- und Auswechselung in den Kreisligen B und C sowie Frauen (Kreis-/Bezirksliga) so- wie in Freundschaftsspielen:

Der Verbandsfußballausschuss hat gemäß § 45 Abs. 1 SpO/WDFV i.d.g.F. für die Spiele der Herren-Kreisligen B – D sowie der Frauen- Kreis- und Bezirksligen festgelegt, dass hier bis zu vier Spieler/Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Die- ses gilt nicht für Pokalspiele auf Kreisebene. In den Freundschaftsspielen können die Ver- eine über die Höchstzahl der Auswechselspieler eine besondere Regelung treffen, welche dem SR vor dem Spiel mitzuteilen ist. Ein Ein- und Auswechseln ist möglich.

5. Amtliche Anstoßzeiten

Die amtlichen Anstoßzeiten sind für die Zeit vom Februar bis Oktober auf 13:00 / 15:00 / 17:00 Uhr, November bis Januar 12:30 / 14:30 / 16:30 Uhr festgesetzt. In Ausnahmefälle können Spiele auch um 11:00 Uhr bzw. 10:30 Uhr stattfinden.

Die Anstoßzeiten können aufgrund der Corona-Pandemie von den Vereinen selbstständig geändert werden. Eine Änderung von Anstoßzeiten der Kreisliga A erfolgt über Mitteilung per E-Mail an den Staffelleiter.

Es ist in jedem Falle sicherzustellen, dass die direkte Begegnung der jeweiligen Mann- schaften der Vor- bzw. Nachfolgespiele ausgeschlossen ist.

Durch behördliche Regelungen können Anpassungen/Veränderungen angeordnet werden.

Diese Regelungen haben Vorrang.

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Anlage 1 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

Vorsitzender Kreisfußballausschuss Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss

Sonderbestimmungen zur Corona-Pandemie für die Saison 2021/2022

1. Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):

Die CoronaSchutzVO des Landes NRW und deren Umsetzung obliegt den jeweiligen Kommunen und ist entsprechend einzuhalten, auch wenn es zu unterschiedlichen Rege- lungen innerhalb des FLVW – Kreis Iserlohn kommen kann.

Der aktuelle Stand der CoronaSchutzVO ist für die Einhaltung der erforderlichen Hygie- neregelungen maßgebend.

2. Spielausfälle:

Die Regelungen, die der FLVW in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2021 zum Verfahren bei möglichen Spielausfällen durch die Erkrankung von Spielern an Corona getroffen hat, gilt auch für alle Pflichtspiele im FLVW – Kreis Iserlohn.

Siehe hierzu auch auf der Homepage des FLVW:

www.flvw.de -> Amateurfussball -> Organisation -> Durchführungsbestimmungen (Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW): Durchführungsbestimmungen) unter „Weitere Informationen“

FLVW-Corona-Regeln (§47a SpO WDFV / Jugend und Senioren) 3. Saisonabbruch 2021/2022

Kann aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Spieljahr 2021/02022 nicht beendet wer- den, sind aber mindestens 50 % der Spiele der jeweiligen Kreisliga durchgeführt, so ent- scheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotientenregelung über Meister, Auf- und Absteiger.

Hierzu werden der Punkte- und Torquotient (1. Erzielte Punkte geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen); 2. Tordifferenz geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen); 3. Anzahl der geschossenen Tore geteilt durch Anzahl der gewerteten Spiele (mit drei Nachkommastellen)) zugrunde gelegt.

4. Änderung der Auf- und Abstiegsregelungen (Anlage 1 der Durchführungsbestimmungen)

Grundsätzlich soll die Saison 2021/2022 - wie durch die Spielpläne terminiert - ausgetra- gen werden. Kommt es Coronabedingt zu einer längeren Unterbrechung des Spielbetrie- bes, können die getroffenen Auf- und Abstiegsregelungen und der damit verbundene Spielbetriebsablauf durch den Kreisfußballausschuss geändert werden.

Die von den Vereinen getroffene Abstimmung soll als Grundlage genommen werden. Vor- rangig wird die Saison 2021/2022 nach einer möglichen Unterbrechung bis zu 50 % der auszutragenden Spiele (also komplette Hinrunde) zu Ende gespielt.

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FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e: V.

KREIS ISERLOHN

Anlage 4 Durchführungsbestimmungen für den Seniorenspielbetrieb in der Saison 2021/2022

Horst Reimann Lars Lehmann

Vorsitzender Kreisfußballausschuss Vorsitzender Kreisschiedsrichterausschuss

Aufstiegsregelung - Frauen - Spieljahr 2021/2022

1. Einteilung:

Der Kreis Iserlohn stellt mit den 7 Mannschaften die Kreisliga A Iserlohn, die Kreise Lüdenscheid und Olpe spielen mit 7 Mannschaften (5 x Lüdenscheid, 2 x Olpe) in der Kreisliga A Lüdenscheid/Olpe.

2. Qualifikationsrunde:

Die Kreisliga A Iserlohn und Kreisliga A Lüdenscheid/Olpe erfolgt als Qualifikati- onsrunde. In der Qualifikationsrunde spielt jeder gegen jeden mit Hin- und Rück- spielen. Die Termine können dem Rahmenterminplan entnommen werden.

3. Meisterrunde/Spielrunde:

Nach Abschluss der Qualifikationsrunde wird die Kreisliga Frauen in einer Auf- stiegsrunde (Kreisliga 1) und einer Spielrunde (Kreisliga 2) ihre weiteren Spiele austragen.

Die jeweiligen Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der Qualifikationsrunde (Kreisliga A Iserlohn und Kreisliga A Lüdenscheid/Olpe) spielen die Meisterschaftsrunde

(Kreisliga 1) aus. Die Kreisliga 1 wird in einer Hin- und Rückrunde ausgespielt. Die Punkte und Tore aus der Qualifikationsrunde wird nicht mit übernommen.

Die jeweiligen Platzierungen vier bis acht der Qualifikationsrunde spielen in einer Hin- und Rückrunde den Sieger der Kreisliga 2 aus. Die in der Qualifikationsrunde erspielten Punkte und Tore werden nicht mit in die Spielrunde (Kreisliga 2) ge- nommen.

4. Aufsteiger zur Bezirksliga

Der Meister der Kreisliga 1 der Frauen steigt direkt in die Bezirksliga auf. Bei Ver- zicht auf den Aufstieg nimmt die nächstbeste aufstiegsbreite Mannschaft den Platz ein.

5. Durchführungsbestimmungen:

Die weiteren Regelungen der Durchführungsbestimmungen kreislich und über- kreislich sind zu beachten.

Referenzen

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