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gemäß 1907/2006/EC, Artikel 31

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neoFroxx GmbH

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1.

Produktidentifikator

Handelsname: Citronensäure – Lösung zum Entkalken Artikelnummer: LC-10405

CAS-Nummer: 77-92-9

1.2.

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

-

1.3.

Verwendung des Stoffes / des Gemisches

 Grundstoff mit nicht speziell definierter Verwendung

 Entkalker

1.4.

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/ Lieferant:

neoFroxx GmbH Marie-Curie-Str. 3 D-64683 Einhausen info@neofroxx.com

Auskunftgebender Bereich:

Abteilung Qualitätskontrolle

1.5.

Notrufnummer

+49 (6251) 989 24 - 0 (während der normalen Geschäftszeiten)

2. Mögliche Gefahren

2.1.

Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS07

Augenreiz. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

Xi; Reizend

R36: Reizt die Augen.

2.2.

Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

2.3.

Klassifizierungssystem:

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.4.

Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

(2)

Gefahrenpiktogramme

GHS07

Signalwort Achtung Gefahrenhinweise

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

2.5.

Sonstige Gefahren

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar.

vPvB: Nicht anwendbar.

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1.

Chemische Charakterisierung:

Gemische

3.2.

Beschreibung:

Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

CAS-Nr.: 77-92-9 Zitronensäure 50 %

EINECS-Nr.: 201-069-1 RL 67/548 EWG: Xi, R 36, EG-VO Nr. 1272/2008: GHS07, H319 Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt

3.3.

Zusätzliche Hinweise:

Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1.

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

Nach Augenkontakt:

Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

(3)

neoFroxx GmbH

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1.

Löschmittel

Geeignete Löschmittel:

CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.

5.2.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

Kohlenmonoxid (CO) Kolhendioxid

5.3.

Hinweise für die Brandbekämpfung

Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1.

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.

6.2.

Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.

7. Handhabung und Lagerung

7.1.

Handhabung:

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Berührung mit den Augen vermeiden.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

7.2.

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung:

Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.

Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Vor Frost schützen.

Wässrige Zitronensäurelösungen wirken korrodierend auf Metalle.

Behälter dicht geschlossen halten.

Lagerklasse:

Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

(4)

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

8.1.

Zu überwachende Parameter

Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.

Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

8.2.

Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung:

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Berührung mit den Augen vermeiden.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Atemschutz: Nicht erforderlich.

Handschutz:

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.

Handschuhmaterial:

Naturkautschuk (Latex)

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.

Durchdringungszeit des Handschuhmaterials:

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten Augenschutz:

Dichtschließende Schutzbrille

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1.

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben

Aussehen:

Form: Flüssig Farbe: Farblos Geruch: Mild

(5)

neoFroxx GmbH Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Kristallisationstemperatur: ca. 2 °C Siedepunkt/Siedebereich: 100°C

Flammpunkt: Nicht anwendbar.

Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

Dampfdruck: Nicht bestimmt.

Dichte bei 20°C: 1,24 g/cm³

Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Vollständig mischbar.

Lösemittelgehalt:

Wasser: 50,0 %

Festkörpergehalt: 50,0 %

10. Stabilität und Reaktivität

10.1.

Reaktivität

10.2.

Chemische Stabilität

Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Korrosiv gegenüber Metallen.

10.3.

Unverträgliche Materialien:

Starke Oxidationsmittel Starke Basen

10.4.

Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11. Toxikologische Angaben

11.1.

Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: LD50/oral: 11700 mg/kg (rat) Primäre Reizwirkung:

an der Haut: Kann zu leichten Hautreizungen führen.

am Auge: Reizwirkung.

Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

11.2.

Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:

Reizend

12. Umweltbezogene Angaben

12.1.

Toxizität

Aquatische Toxizität:

EC50/72 h > 100 mg/l (Daphnia magna) LC50/96 h > 100 mg/l (Leuciscus idus)

Persistenz und Abbaubarkeit leicht biologisch abbaubar Ökotoxische Wirkungen:

(6)

12.2.

Sonstige Hinweise:

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 728 mg O2/g Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5): 526 mg O2/g

12.3.

Weitere ökologische Hinweise:

Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation

gelangenden

Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar.

vPvB: Nicht anwendbar.

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1.

Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung: Entsorgung gemäß den örtlichen behördlichen Vorschriften.

Ungereinigte Verpackungen:

Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

14. Angaben zum Transport

14.1.

Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/Inland):

ADR/RID-GGVSEB Klasse: -

14.2.

Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:

IMDG/GGVSee-Klasse: -

14.3.

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

ICAO/IATA-Klasse: -

14.4.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar.

15. Rechtsvorschriften

15.1.

Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften:

Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.

15.2.

Stoffsicherheitsbeurteilung:

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.

(7)

neoFroxx GmbH 16. Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Abkürzungen und Akronyme:

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association

IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization

ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent

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