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Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. August 2021 (OR. en) Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

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Aktie "Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. August 2021 (OR. en) Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union"

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11461/21 /pg

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DE

Rat der

Europäischen Union

Brüssel, den 31. August 2021 (OR. en)

11461/21

CULT 70

ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Absender: Frau Martine DEPREZ, Direktorin, im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission

Eingangsdatum: 27. August 2021

Empfänger: Herr Jeppe TRANHOLM-MIKKELSEN, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

Nr. Komm.dok.: COM(2021) 493 final

Betr.: BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND

SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ex- post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2019“

(Plowdiw und Matera)

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2021) 493 final.

Anl.: COM(2021) 493 final

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DE DE

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brüssel, den 27.8.2021 COM(2021) 493 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN

AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ex-post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2019“ (Plowdiw und Matera)

{SWD(2021) 232 final}

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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN

AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ex-post-Evaluierung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2019“ (Plowdiw und Matera)

1. EINLEITUNG

Dieser Bericht wird gemäß Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 20191 vorgelegt (im Folgenden der „Beschluss“), wonach die Kommission alljährlich eine externe und unabhängige Evaluierung der Ergebnisse der Veranstaltung

„Kulturhauptstadt Europas“ des Vorjahres veranlasst2 und den einschlägigen Organen und Einrichtungen der EU über die Evaluierung Bericht erstattet.

Die Ergebnisse und die Methodik der Ex-post-Evaluierung werden in der begleitenden Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ausführlicher vorgestellt.

2. HINTERGRUND DER AKTION

2.1. EU-Aktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“

Die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ wurde 1985 auf zwischenstaatlicher Ebene eingeführt3 und in den Folgejahren weiterentwickelt, bis sie 1999 in eine vollwertige Aktion der EU umgewandelt wurde4. Die Aktion ist zurzeit durch den Beschluss Nr. 445/2014/EU5 geregelt, doch die bis 2019 zur „Kulturhauptstadt Europas“ ernannten Städte unterliegen den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG.

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ dient dazu, den Reichtum und die Vielfalt der Kulturen in Europa sowie ihre Gemeinsamkeiten herauszustellen und dadurch das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Auch soll mit dieser Aktion eine langfristige kulturelle Entwicklung der Städte angeregt werden. Um diese Ziele zu erreichen, soll die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ die Gastgeberstädte dabei unterstützen, das Spektrum, die Vielfalt und die europäische Dimension ihres kulturellen Angebots zu vergrößern, die Teilhabe der Einwohner an der Kultur zu erweitern, die Leistungsfähigkeit ihres Kulturbereichs auszubauen und ihr internationales Profil zu schärfen.

1 ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

2 Siehe den vollständigen Text der Evaluierung: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/e501d588-3a96- 11eb-b27b-01aa75ed71a1.

3 Entschließung der im Rat vereinigten für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. Juni 1985 für die alljährliche Benennung einer „Kulturstadt Europas“ (85/C 153/02).

4 Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019 (ABl.

L 166 vom 1.7.1999, S. 1). Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss Nr. 649/2005/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geändert (ABl. L 117 vom 4.5.2005).

5 Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 (ABl. L 132 vom 3.5.2014).

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2.2. Auswahl und Monitoring der Kulturhauptstädte Europas 2019

Gemäß dem Beschluss waren die Mitgliedstaaten Bulgarien und Italien berechtigt, die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2019“ auszurichten.

Nach dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG beginnt das Auswahlverfahren mindestens sechs Jahre vor der Vergabe des Titels „Kulturhauptstadt Europas“ damit, dass die zuständigen Behörden in den betreffenden Mitgliedstaaten (d. h. die jeweiligen Kulturministerien) eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen von interessierten Städten in ihrem Land veröffentlichen. Die Auswahl erfolgt in zwei Stufen: Fünf Jahre vor dem Jahr der Titelvergabe wird eine Auswahlliste erstellt, vier Jahre vorher wird eine endgültige Empfehlung ausgesprochen. Eine Jury aus 13 Mitgliedern, von denen sechs von den betreffenden Mitgliedstaaten und die restlichen sieben von europäischen Einrichtungen und Organen benannt wurden, prüft die von den Bewerberstädten eingereichten Bewerbungen anhand der in dem Beschluss festgelegten Ziele und Kriterien.

In Italien hat das Ministerium für kulturelles Erbe, kulturelle Aktivitäten und Tourismus die Aufforderung im November 2012 veröffentlicht. Bis zum Fristende am 20. September 2013 ist beim Ministerium die Rekordzahl von 21 Bewerbungen eingegangen, was zeigt, dass der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ in Italien große Popularität und Attraktivität genießt. Bei der Vorauswahlbesprechung im November 2013 empfahl die Jury dem Ministerium, folgende sechs Städte in die Endrunde einzuladen: Cagliari, Lecce, Matera, Perugia, Ravenna und Siena. Im Oktober 2014 schließlich empfahl die Jury, der Stadt Matera den Titel

„Kulturhauptstadt Europas 2019“ in Italien zu verleihen.6

In Bulgarien hat das Kulturministerium die Aufforderung im Dezember 2012 veröffentlicht.

Bis zum Fristende am 18. Oktober 2013 haben acht Städte ihre Bewerbungen eingereicht. Bei der Vorauswahlbesprechung im Dezember 2013 wurden vier von ihnen auf die Auswahlliste gesetzt: Plowdiw, Sofia, Warna und Weliko Tarnowo. Im September 2014 empfahl die Jury, der Stadt Plowdiw als erster Stadt in Bulgarien den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ zu verleihen.

Der Rat der Europäischen Union ernannte die Städte Matera und Plowdiw im Mai 2015 formal zu „Kulturhauptstädten Europas 2019“.7

Danach wurden beide Städte einem Monitoringverfahren unterzogen: Im Rahmen dieses Verfahrens sollte eine Jury, die aus den sieben von den Organen und Einrichtungen der EU benannten unabhängigen Experten bestand, unter der Schirmherrschaft der Kommission die Fortschritte der Städte kontrollieren, sie bei der Umsetzung beraten und die Einhaltung des Programms und der Verpflichtungen sicherstellen, auf deren Grundlage die Städte ausgewählt worden waren. Die Vertreter von Matera und Plowdiw nahmen an zwei formalen Monitoringsitzungen im Oktober 2016 und April 2018 teil. Zum Abschluss des Monitoringverfahrens empfahl die Jury der Kommission, den beiden Städten jeweils den mit 1,5 Mio. EUR dotierten Melina-Mercouri-Preis zu verleihen. Das im Rahmen des Programms Kreatives Europa8 bereitgestellte Preisgeld wurde im Herbst 2018 an die beiden Kulturhauptstädte ausgezahlt.

6 Alle von der Jury vorgelegten Berichte über die Vorauswahl, die Endauswahl und das Monitoring sind abrufbar unter:

https://ec.europa.eu/culture/matera-and-plovdiv

7 Beschluss (EU) 2015/809 des Rates vom 19. Mai 2015 zur Ernennung der Kulturhauptstädte Europas 2019 in Bulgarien und Italien, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015D0809

8 Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

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2.3. Themen und Schwerpunkte der beiden Kulturhauptstädte Europas 2019

Matera ist eine relativ kleine Stadt mit 60 000 Einwohnern in der Region Basilikata in Süditalien. Sie ist die Hauptstadt der Provinz Matera und ist auch als „Città Sotteranea“

(unterirdische Stadt) bekannt. Heute ist die Stadt Matera weltweit bekannt für ihr historisches Zentrum, genannt „I Sassi“, das 1993 zum Unesco-Weltkulturerbe ernannt wurde. Bis in die 1950er Jahre war Matera von großer Armut und Kindersterblichkeit geprägt. Doch seit den 1960er Jahren gilt die Stadt als gutes Beispiel für städtische Renaissance und Erneuerung und wurde zu einer regionalen Hauptstadt für Freizeit und Kultur und zu einem beliebten Ziel für Besucher aus der Region.

In einer Zeit des wirtschaftlichen und sozialen Niedergangs unterstrich Materas Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas die Bedeutung des kulturellen Erneuerungsprozesses, und zwar nicht nur für die Stadt selbst, sondern für ganz Süditalien. Das Kulturprogramm der Stadt erhielt den Namen „OpenFuture“ und zielte darauf ab, „eine breit gefächerte, offene und vielfältige Bürgerschaft zu stärken, internationale Beziehungen zu verbessern und vor allem Matera zur wichtigsten Plattform für offene Kultur in Südeuropa zu machen“.

Plowdiw ist mit rund 347 000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bulgariens und das kulturelle sowie wirtschaftliche Zentrum im Süden des Landes. Die Stadt ist angesichts ihrer 8000-jährigen Geschichte einzigartig und eine der ältesten, noch immer bewohnten Städte der Welt. Sie verfügt über zahlreiche Überreste aus der Antike und mehr als 200 archäologische Stätten und besitzt eine sehr lebendige Kulturszene. In wirtschaftlicher Hinsicht zählt sie zu den sich am schnellsten entwickelnden Städten in Bulgarien und kann auf eine langjährige Tradition in den Bereichen Produktion, Handel, Verkehr, Kommunikation und Tourismus zurückblicken.

Die Stadt zeichnet sich zudem durch ihre multiethnische Bevölkerung aus und ist Heimat für Bulgaren, Türken, Griechen, Armenier, Juden und Roma. Dieser Aspekt des städtischen Kontextes wurde in der Bewerbung um den Titel als Kulturhauptstadt Europas und im Gesamtprogramm als wesentliche Komponente hervorgehoben und bildete den Schwerpunkt einiger der wichtigsten Themen und Projekte. Die Vielfalt von Plowdiw spiegelte sich auch in ihrem Motto als Kulturhauptstadt wider: Dieses lautete „Together“ (Gemeinsam) und war inspiriert von der Koexistenz verschiedener ethnischer Minderheiten, sozialer Gruppen und religiöser Gemeinschaften.

3. EVALUIERUNG

3.1. Rahmenbedingungen der Evaluierung

Auf der Grundlage der in der Einleitung erwähnten externen und unabhängigen Begleitstudie (siehe Fußnote 2) geht die Evaluierung dem Gesamtverlauf der Umsetzung und Darbietung der beiden Programme „Kulturhauptstadt Europas 2019“ von deren ersten Anfängen bis hin zu Erwägungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihres Vermächtnisses nach.

Es werden insbesondere die Relevanz, Effizienz und Wirksamkeit der beiden Kulturhauptstädte Europas 2019 bewertet. Darüber hinaus werden der Mehrwert für die EU sowie die Kohärenz und Komplementarität der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2019 mit anderen EU-Initiativen untersucht. Schließlich werden Schlussfolgerungen aus den beiden Erfahrungen gezogen.

3.2. Methodik und Beschränkungen des gewählten Ansatzes

Die Evaluierung und ihre Methodik sind darauf ausgerichtet, die im Beschluss verankerten Anforderungen zu erfüllen und ein eingehenderes Verständnis der Leistung und Ergebnisse

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der Aktion zu ermöglichen. Insbesondere bietet die Evaluierung eine wertvolle Gelegenheit, das Kulturhauptstadtjahr kritisch in Augenschein zu nehmen, um Erkenntnisse und Empfehlungen für eine Neuformulierung des aktuellen Wissens und der Einsichten im Lichte der neuen Erfahrungen der Gastgeberstädte aufzuzeigen.

Wie schon bei den vorhergehenden Evaluierungen beruht die Interventionslogik auf der in dem Beschluss festgelegten Zielhierarchie.

Damit die Ergebnisse vergleichbar sind, folgte die Methodik für diese Evaluierung bei der Sammlung von Daten und deren Analyse dem gleichen Ansatz wie bei früheren Bewertungen der Aktion. Aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie in der ersten Jahreshälfte 2020 musste die Methodik jedoch leicht überarbeitet werden, da ursprünglich geplante Besuche in den beiden Städten nicht stattfinden konnten und anstelle von persönlichen Gesprächen Fernbefragungen und Online-Sitzungen mit den Akteuren durchgeführt wurden.

Die Evaluierung beruhte auf zwei Arten von Daten und deren jeweiligen Quellen:

- Zu den Primärdaten gehörten entweder Daten, die von der jeweiligen Kulturhauptstadt bereitgestellt wurden, wie Befragungen und Online-Fragebögen; insbesondere bei den Befragungen sollten unterschiedliche Sichtweisen zu der jeweiligen Kulturhauptstadt Europas ermittelt werden, wie unter anderem die Meinungen von Leitungsteams, Entscheidungsträgern, wichtigen Kulturakteuren und verschiedenen an der Durchführung des Programms beteiligten Partnern sowie einer Reihe von Organisationen, welche die konkreten Projekte entweder leiteten oder daran teilnahmen.

- Als Sekundärdatenquellen dienten Dokumente zur EU-Politik und legislative Dokumente, wissenschaftliche Forschung zu den Kulturhauptstädten und der Rolle der Kultur im Rahmen der Stadtentwicklung, die ursprünglichen Bewerbungen der beiden Kulturhauptstädte 2019, interne, mit den Bewerbungsverfahren zusammenhängende Berichte, Monitoring- und Evaluierungsberichte, von den Titelträgern erstellte oder in Auftrag gegebene Untersuchungen und Berichte, Veranstaltungsprogramme, Werbematerial und Websites sowie wichtige statistische Daten, die von den beiden Städten zu Anzahl und Art der Projekte, Teilnahmequoten und Besucherzahlen, Leistungen und Ergebnissen zusammengestellt wurden.

- Die Evaluierung umfasst keine breitere öffentliche Konsultation. Wie in dem entsprechenden Fahrplan9 erläutert, gilt die Aktion als eine auf lokaler Ebene durchgeführte Veranstaltung. Internationale Teilnehmer kamen von innerhalb und außerhalb Europas und sind daher schwer zu erreichen.

Wie bei allen vorhergehenden Ex-post-Evaluierungen10 im Rahmen der Aktion

„Kulturhauptstadt Europas“ ist die Kommission der Auffassung, dass die gewählte Methodik eine hinreichend solide Berichtsgrundlage liefert, um sinnvolle Schlüsse hinsichtlich des Erfolgs der Aktion zuzulassen.

Wie bereits in sämtlichen Berichten der Vorjahre hervorgehoben, ist die Evaluierung jedoch weiterhin dadurch eingeschränkt, dass es an Ausgangsdaten mangelte, die bereits vor dem Titeljahr, zu Beginn des Titeljahres und nach der Umsetzung des Aktionsjahres in eine vergleichende Studie der jeweiligen Stadt hätten einfließen können. Derartige Daten sind von zentraler Bedeutung, um sich ein ausgewogenes Bild über die tatsächlichen Auswirkungen

9Siehe: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2019-3143701_de.

10Dies ist die zwölfte jährliche Ex-post-Evaluierung in zwölf Jahren.

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der Aktion „Kulturhauptstadt“ auf eine Stadt machen zu können, das auf einer stichhaltigen und umfangreichen Datenbasis beruht.

Die von der EU direkt an jede Kulturhauptstadt Europas bereitgestellten Mittel (der mit 1,5 Mio. EUR dotierte Melina-Mercouri-Preis) sind jedoch begrenzt, sodass die dazu im Verhältnis stehenden Mittel für die Evaluierungsarbeit (ca. 70 000 EUR pro Jahr) nicht ausreichen, um sowohl eine Grundlagenerhebung vor der Aktion als auch eine Ex-post-Studie der Situation nach der Aktion durchzuführen. Eine zusätzliche Folge der Mittelknappheit ist die Tatsache, dass die zum Nachweis erhobenen Primärdaten eher qualitativer als quantitativer Art sind; zwar sind qualitative Daten für die Evaluierung weiterhin durchaus von großer Bedeutung, doch der Mangel an Vielfalt der Datenquellen bedeutet, dass die Datenbasis weniger verlässlich ist, wenn es beispielsweise darum geht, die objektiven Ergebnisse und Auswirkungen der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ in Bezug auf eine breitere Teilhabe am Kulturgeschehen nachzuweisen.

Daher stützen sich der Bericht und dessen Schlussfolgerungen eher auf eine breite Basis qualitativer Daten (z. B. die Ansichten unterschiedlicher Akteure) als auf einen umfassenden quantitativen Datenbestand.

Die Kommission kann in diesem Bericht lediglich bekräftigen, was sie bereits in den vorigen Jahresberichten über Ex-post-Evaluierung zu den „Kulturhauptstädten Europas“ seit 2007 mehrfach zum Ausdruck gebracht hat – dass sie sich nämlich der genannten und von ihr akzeptierten Beschränkungen vollkommen bewusst ist und diese bereits in einer Arbeitsunterlage zum Vorschlag für einen neuen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG deutlich hervorgehoben hat.11

Wie in ihren früheren Berichten dargelegt, wurde bezüglich dieser Schwierigkeit in diesem Vorschlag der Kommission und dem später erlassenen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates12 vorgesehen, dass die ausgewählten Städte, die den größten finanziellen Beitrag zu der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ leisten, aber auch am meisten davon profitieren, die Federführung bei der Evaluierung selbst übernehmen, da sie eher über Grundlagendaten verfügen und besser in der Lage sind, Primärdaten über die Ausstrahlungswirkung des Titels zu erheben. Um die Städte dabei zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht13; darin wird auf die Bedeutung von Langzeitevaluierungen und auf die Notwendigkeit von Grundlagendaten zur Bewertung der Auswirkungen hingewiesen.

Diese neue Verpflichtung, wonach nicht mehr die Kommission, sondern nunmehr die Europäischen Kulturhauptstädte mit der Durchführung einer Ex-post-Evaluierung des Titeljahrs betraut sind, gilt erst ab den Titeln des Jahres 2020. Zusätzlich zu diesen Evaluierungen, die unmittelbar von den Titelträgern durchgeführt werden, wird die Kommission jedoch, wie im Beschluss Nr. 445/2014/EU vorgesehen, auch eine Gesamtevaluierung mehrerer Jahre durchführen, um die Langzeitwirkung der Aktion

„Kulturhauptstadt Europas“ besser zu erfassen.

Zudem ist hervorzuheben, dass die Ergebnisse der Untersuchungen auf lokaler Ebene, die von Plowdiw und Matera in Auftrag gegeben wurden, nach Möglichkeit in die Evaluierung der Kommission mit eingeflossen sind.

11 Siehe SWD(2012) 226 final, Ziffer 2.4.4.

12 Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, siehe Fußnote Nr. 5.

13 Siehe: https://ec.europa.eu/culture/sites/default/files/2021-04/ecoc-guidelines-for-cities-own-evaluations-2020-2033.pdf

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Abschließend hält die Kommission trotz fehlender quantitativer Daten und anderer unabhängiger Belege die zusammengetragenen Nachweise, auf die sich die Evaluierung stützt, für hinreichend fundiert, um die Gesamtbewertung und die Schlussfolgerungen zu teilen, da sie ihrer Einschätzung nach im Großen und Ganzen ein getreues und vollständiges Bild der Aktion „Kulturhauptstadt Europas 2019“ zeichnen.

4. WICHTIGSTE FESTSTELLUNGEN

4.1. Relevanz

Die aus der Evaluierung gewonnenen Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass die Ziele beider Europäischen Kulturhauptstädte 2019 für die in dem Beschluss Nr. 1622/2006/EG dargelegten Ziele der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ relevant waren.

Im Rahmen beider Programme – sowohl von Matera 2019 als auch von Plowdiw 2019 – wurden kulturelle Vielfalt und ein besseres gegenseitiges Verstehen der europäischen Bürgerinnen und Bürger gefördert, was sowohl an den jeweiligen Verfahren als auch an den Inhalten deutlich wurde.

In Matera geschah dies unter anderem durch die Zusammenarbeit mit fast 200 internationalen Künstlern, die Durchführung von über 1000 internationalen Mobilitätsprogrammen und Programmen für Künstlerresidenzen und die Aufnahme von internationalen Veranstaltungen in das Programm. Zudem wurden die im ursprünglichen Antrag formulierten Ziele des Programms dadurch erreicht, dass das Konzept der Stadt Matera für den Kulturbereich und ihre Rolle in der nationalen und europäischen Kulturszene grundlegend verändert und (zumindest teilweise) ein kultureller Erneuerungsprozess angestoßen wurde, indem lokale Kulturschaffende sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen wurden (siehe 4.3).

Was Plowdiw betrifft, so wurden 2019 über 130 Partnerschaften mit europäischen Organisationen aus dem Kreativbereich geschlossen und insgesamt 80 Veranstaltungen mit einer grenzüberschreitenden Dimension durchgeführt – viermal so viele wie noch im Bezugsjahr 2017. Die Stadt hat ihre Ziele erreicht, die Vielfalt ihres kulturellen Angebots durch eine stärkere Präsenz europäischer und internationaler Künstler deutlich zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit des Kulturbereichs auszubauen (siehe 4.3). Das Ziel der besseren Einbindung der Roma-Gemeinschaft (die einen bedeuten Anteil der Bevölkerung von Plowdiw ausmacht) in das kulturelle Leben der Stadt wurde in geringerem Umfang erreicht, wenngleich es einige ermutigende Ergebnisse gab (siehe begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

4.2. Effizienz

Insgesamt deutet das vorhandene Belegmaterial darauf hin, dass das Programm

„Kulturhauptstadt Europas“ nach wie vor eine besonders effiziente Aktion der EU darstellt, die bei einer vergleichsweise geringen Investition der Europäischen Union erhebliche Vorteile auf EU-Ebene erzielt: Allein schon die Ernennung zur „Kulturhauptstadt Europas“ hat eine beträchtliche Hebelwirkung bezüglich der von den Gastgeberstädten für die Konzeption und Umsetzung des kulturellen Programms bereitgestellten Mittel und erzeugt außerdem ein hohes Maß an Interesse und finanzieller Unterstützung aufseiten der unterschiedlichsten Akteure, darunter lokale, regionale und nationale Behörden sowie – bei den Gastgeberstädten 2019 in geringerem Maße – auch private Spender. Darüber hinaus ist der absolute Wert des Melina-Mercouri-Preises, des einzigen finanziellen Beitrags, den die Gastgeberstädte von der Europäischen Union erhalten, mit 1,5 Mio. EUR pro Kulturhauptstadt im Vergleich zu den Gesamtkosten für die Ausrichtung der Aktion

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bescheiden: Die operativen Ausgaben der Kulturhauptstädte Europas 2019 betrugen für Matera rund 54,8 Mio. EUR und für Plowdiw etwa 10,0 Mio. EUR.

Auf der Ebene der Städte gelangt die Evaluierung zu dem Schluss, dass sowohl Matera als auch Plowdiw in der Vorbereitungszeit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Verwaltungsregelungen hatten. Positiv zu vermerken ist, dass die Rollen und Zuständigkeiten innerhalb der Teams beider Stiftungen, die für die Durchführung des Projekts

„Kulturhauptstadt Europas“ zuständig waren, klar verteilt waren. Dadurch konnte eine weitgehend reibungslose Durchführung der Programme „Kulturhauptstadt Europas“ im Titeljahr sichergestellt werden, nachdem die anfänglichen Schwierigkeiten überwunden waren. Die Stadt Matera hat ausreichend Mittel aufgebracht, um ein umfangreiches Kulturprogramm entsprechend ihrer ursprünglichen Prognose durchzuführen (54,8 Mio. EUR gegenüber im Antrag veranschlagten 52,3 Mio. EUR). Schwieriger war die Situation in Plowdiw, wo das Gesamtbudget (für Betrieb und Infrastruktur) niedriger war als im Antrag vorgeschlagen, was insbesondere darauf zurückzuführen war, dass die Beiträge von privater Seite und der Stadt geringer ausfielen als erwartet. Dennoch reichte das Budget aus, um ein ehrgeiziges Programm durchzuführen, das positive Auswirkungen auf den Tourismus und das Wirtschaftswachstum der Stadt hatte (siehe unten).

4.3. Wirksamkeit

Aus der Evaluierung ergibt sich, dass die beiden Kulturhauptstädte Europas 2019 wesentlich zur Erreichung der Ziele des Beschlusses beigetragen haben.

Beide Städte präsentierten Kulturprogramme, die im Vergleich zum kulturellen Angebot früherer Jahre weitreichender, vielfältiger, innovativer und internationaler waren.

Beide trugen dazu bei, den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur zu erweitern. In Matera wurde das anfängliche Ziel erreicht, einen großen Teil der zahlreichen Veranstaltungen im Jahr 2019 gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt durchzuführen. Schätzungen zufolge nahmen insgesamt 500 000 Menschen an den Veranstaltungen teil. Aber noch wichtiger ist, dass rund 60 000 Bürgerinnen und Bürger an der gemeinsamen Entwicklung und dem von der Stiftung eingerichteten Programm zum Aufbau von Kapazitäten beteiligt waren. Auch in Plowdiw bildete die Förderung des Zugangs zu und der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen ein wichtiges Element des Projekts

„Kulturhauptstadt Europas“, und das Kulturprogramm zog 1 528 432 Menschen an, darunter auch junge Menschen aus benachteiligten Vierteln und ältere Menschen aus kleineren Städten und Dörfern der Region Plowdiw.

Beide Kulturhauptstädte trugen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit ihres Kultur- und Kreativbereichs bei. Erreicht wurde dies durch die Schaffung einer besseren kulturellen Infrastruktur (Erfassung von rund 400 Veranstaltungsorten und -räumen, die für kulturelle Veranstaltungen in Matera genutzt werden konnten) oder durch spezielle Programme zum Aufbau von Kapazitäten (4900 Teilnehmer an der mehrjährigen Bildungsplattform der Stiftung Plowdiw 2019).

Darüber hinaus konnte durch die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ das internationale Profil beider Städte geschärft werden. In Plovdiv waren rund 9 % der Besucher von Veranstaltungen, die im Rahmen der Aktion durchgeführt wurden, internationale Gäste. Die Initiative „Matera 2019“ und das dazugehörige Kulturprogramm wurden in fast 58 000 Artikeln in nationalen und internationalen Zeitungen und Zeitschriften sowie in rund 1300 Radio- und Fernsehbeiträgen behandelt.

Was die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ anbelangt, so ist in beiden Städten mit einer positiven Wirkung zu rechnen, da erhebliche Anstrengungen

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unternommen wurden, um die Dynamik auch nach 2019 aufrechtzuerhalten, wenngleich die Pläne durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 stark beeinträchtigt wurden.

4.4. Kohärenz

Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ ist insofern mit dem Programm „Kreatives Europa“

der EU abgestimmt und ergänzt dieses, als sie die Ziele des Programms „Kreatives Europa“

fördert und sich von den anderen vom Programm geförderten Aktivitäten abhebt. So war die Stadt Plowdiw beispielsweise Teil des Projekts „European Academy of Outdoor Arts – School of Spectacle“ (Europäische Akademie für Kunst unter freiem Himmel – Schauspielschule) – ein im Rahmen des Programms Kreatives Europa finanziertes Vorhaben zum Aufbau von Kapazitäten, bei dem Kreativschaffende über die Möglichkeiten von künstlerischen Festivitäten im Freien aufgeklärt werden sollten. Darüber hinaus ist die Kohärenz und Komplementarität der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ mit den Fonds der europäischen Kohäsionspolitik gewährleistet. Beispielsweise hat Matera in Zusammenarbeit mit Leeuwarden (Europäische Kulturhauptstadt 2018), Aarhus (Europäische Kulturhauptstadt 2017) und anderen europäischen Partnern das Interreg-Projekt „Night Light“

durchgeführt, dessen Ziel es war, wesentliche Erfahrungen und Verfahrensweisen aus verschiedenen europäischen Kontexten in Bezug auf die Verringerung der Lichtverschmutzung zusammenzutragen.

4.5. EU-Mehrwert

Wie bereits erwähnt und erläutert, erreichte die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ eine Wirkung, die sich durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten allein nicht entfaltet hätte.

Die Belege aus beiden Städten zeigen, dass die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ den Titelinhabern Anreize bietet, ihre Kulturprogramme umfassender zu gestalten, als dies sonst der Fall wäre. So wurden im Jahr 2019 in Matera 1300 Veranstaltungen und Projekte durchgeführt, von denen 80 % Originalproduktionen waren; in Plowdiw gab es 513 kulturelle Veranstaltungen, darunter auch einige anspruchsvolle Produktionen, die von Publikum und Kritikern gleichermaßen gelobt wurden. Zudem hilft der Titel den Städten, Mittel der öffentlichen Hand (in deutlich geringerem Maße aber auch des privaten Sektors) zu gewinnen (siehe 4.2) und ihr internationales Profil zu schärfen (siehe 4.3). Die Europäische Kommission trägt maßgeblich dazu bei, die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ über Publikationen, Veranstaltungen und die Europa-Website zu fördern, obschon die Mittel vergleichsweise begrenzt sind. Diese Aktivitäten unterstützen die eigenen Werbemaßnahmen der Kulturhauptstädte.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Kommission schließt aus der Evaluierung, dass die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“

auf EU-Ebene weiterhin Bedeutung hat und bei den ausrichtenden Städten hohe Wertschätzung genießt und dass sie umfangreiche Kulturprogramme mit positiven Ergebnissen und Auswirkungen hervorbringt, wenngleich diese in der aktuellen Evaluierungsphase so kurz nach Ende des Titeljahres noch nicht umfassend bewertet werden können. Die Kommission beabsichtigt, diese Ergebnisse und Auswirkungen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der langfristigen Evaluierung, die sie gemäß Artikel 16 des Beschlusses Nr. 445/2014/EU im Jahr 2024 durchführen wird, aus allgemeinerer Sicht zu bewerten.

Ferner wurde die Erkenntnis gewonnen, dass die von beiden Europäischen Kulturhauptstädten 2019 umgesetzten Programme den Zielen der Aktion „Kulturhauptstadt

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Europas“ gerecht wurden. Die europäische Dimension kam dabei insbesondere durch die auf europäischer und internationaler Ebene hergestellten Verbindungen zum Ausdruck. Darüber hinaus wurden die lokale Bevölkerung und Akteure in die Programme einbezogen, während der Zugang zu und die Teilhabe an der Kultur erweitert wurden. Des Weiteren trugen die Programme zum Ausbau der Leistungsfähigkeit des lokalen Kultur- und Kreativbereichs bei.

Diese Erkenntnisse bestätigen, was bereits in allen früheren Evaluierungen der Aktion

„Kulturhauptstadt Europas“ deutlich wurde, nämlich dass die Titelinhaber Kulturprogramme durchführen, die weitreichender und innovativer sind als die Programme, die diese Städte normalerweise bieten, und dass sich diese Programme durch eine starke europäische Dimension und durch die Einbeziehung sowohl der Einwohner als auch ausländischer Besucher auszeichnen und sie somit den Zielen des AEUV und der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ Rechnung tragen.

Nachdem in den zwölf Jahren von 2007 bis 2019 ähnliche jährliche Ex-post-Evaluierungen zu den Kulturhauptstädten Europas durchgeführt worden waren, wurde im Rahmen dieser Evaluierung eine sehr begrenzte Zahl von Empfehlungen ausgesprochen (nämlich nur fünf).

Nur drei von ihnen richten sich an die Kommission. Der Kommission wird empfohlen, dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Aktion und insbesondere dem damit verbundenen Ausbau der Leistungsfähigkeit der Kulturakteure größere Bedeutung beizumessen. Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist nach wie vor ein wichtiges Anliegen, das bereits umfassend im Beschluss Nr. 445/2014/EU zum Ausdruck kommt. Gemäß diesem sind Bewerberstädte verpflichtet, zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung eine Kulturstrategie vorzulegen, die ihr Projekt

„Kulturhauptstadt Europas“ abdeckt und Pläne für die Fortführung kultureller Aktivitäten über das Veranstaltungsjahr hinaus umfasst. Die Pläne der Bewerberstädte für die Steigerung der Leistungsfähigkeit ihres Kultur- und Kreativbereichs sind ebenfalls ein Kriterium für die Verleihung des Titels als Kulturhauptstadt.

Gemäß einer weiteren Empfehlung der Evaluierung hat die Kommission mithilfe der Expertenjury für die Kulturhauptstädte Europas bereits ein klares und einheitliches Mindestpaket an zentralen Leistungsindikatoren entwickelt, anhand derer die Titelträgerstädte über ihre Leistungen Bericht erstatten können. Die Leitlinien sind Teil des Fragebogens, den die Bewerberstädte ausfüllen müssen, wenn sie sich um den Titel bewerben.

Im Einklang mit der dritten Empfehlung, die im Rahmen der Evaluierung an die Kommission ausgesprochen wurde, wird Letztere die Titelträgerstädte weiterhin auffordern, an der Entwicklung einer gemeinsamen internationalen Kommunikationskampagne zur Steigerung der Effizienz mitzuwirken.

Und schließlich wird die Kommission dem im Rahmen der Evaluierung mit Blick auf die nationalen Behörden geäußerten Vorschlag nachkommen und diese Behörden in den Leitlinien, die sie ihnen für die Verwaltung ihrer jeweiligen Wettbewerbe bereitstellt, auffordern, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die Koordinierung mit Akteuren und Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu erleichtern und Gelegenheiten für aktuelle oder potenzielle Bewerberstädte zum Erfahrungsaustausch über die Mobilisierung von Finanzmitteln und die Gewinnung privater Sponsoren für ihre Initiative zu fördern.

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