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Waldentwicklungsplan Oberer Hauenstein 2005 – 2020 B,-

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B,-

Liestal

Waldentwicklungsplan

Oberer Hauenstein 2005 – 2020

Umfassend die Gemeinden Waldenburg und Langenbruck

Genehmigtes Exemplar (RRB Nr. 2018, vom 20. Dezember 2005)

Bearbeitet im Auftrag des Forstamtes beider Basel von René Bertiller, dipl. Forstingenieur ETH, Zürich

Roland Gerber, Landschaftsplanung, Liestal Peter Wehrli, Geocad und Partner AG, Liestal Unter Mitarbeit von

Beat Feigenwinter, Kreisforstingenieur, Projektleiter Roger Maurer, Revierförster

(2)

Impressum:

Begleitgruppe:

Beat Feigenwinter, Kreisforstingenieur Kreis III, Projektleiter

Andreas Guggisberg, Produktverantwortlicher, Forstamt beider Basel Roger Maurer, Revierförster

René Bertiller, Beratender Forstingenieur, Winterthur Roland Gerber, Beratender Landschaftsplaner, Liestal Peter Wehrli, Beratender Geomatiker, Liestal

Mitwirkende:

Blaser Peter, Wanderwege beider Basel Fürstenberger Beat, ROLV NWS

Grimm Edith, Rektorat Primarschule/Kindergarten

Kamber Eugen, Natur- und Vogelschutzverein Waldenburg Moser Walter, Jagdgesellschaft Langenbruck

Müller Andreas, Einwohnerschaft Langenbruck Müller Claudia, Naturschutz/Landwirtschaft Portmann Hans, Privatwaldbesitzer

Portmann Trudi, Privatwaldbesitzerin Preiswerk Hanspeter, ROLV NWS

Räuftlin Heiner, Jagdgesellschaft Waldenburg Schaub Franz, Waldchef Waldenburg

Schmutz Werner, Jagdgesellschaft Langenbruck Schneider Adolf, Waldchef Langenbruck

Senn Heinz, TBA, Kantonsstrassen, Kreis 2 Trenkle Ernst, TBA, Wasserbau

Tschan Markus, Landwirtschaft/Landwirte mit Pflegeverträgen Wackernagel Oliver, Privatwaldbesitzer

Wenk Regina, TBA, Kantonsstrassen, Kreis 2 Werthemann Lucius, Privatwaldbesitzer

Foto auf dem Titelblatt:

Richtiflue und Waldenburg, Karl Martin Tanner, Seltisberg

(3)

Inhalt:

0 Zusammenfassung... 4

1 Einleitung ... 5

1.1 Was ist ein WEP? ... 5

1.2 Rechtsgrundlagen... 5

1.3 Planungsperimeter ... 6

1.4 Adressaten... 7

1.5 Rechtswirkung... 7

1.6 Teile des WEP ... 7

2 Leitbild für den ganzen Wald ... 8

3 Bewirtschaftungsgrundsätze... 10

3.1 Nachhaltigkeit... 10

3.2 Naturnaher Waldbau... 10

3.3 Holznutzung... 10

3.4 Bodenschutz ... 12

3.5 Schutz vor Naturgefahren... 12

3.6 Naturschutz ... 13

3.7 Wald und Wild ... 13

3.8 Erholung... 13

4 Waldfunktionen... 15

4.1 Einleitung ... 15

4.2 Multifunktionaler Wald... 15

4.3 Vorrang Holzproduktion... 16

4.4 Vorrang Naturschutz ... 16

4.5 Vorrang Schutz vor Naturgefahren... 18

4.6 Vorrang Grundwasserschutz ... 18

4.7 Vorrang Erholung... 19

4.8 Übersicht Waldfunktionen ... 21

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung... 22

5.1 Holzabsatzförderung (H1)... 22

5.2 Festgesetzte Waldreservate (N1)... 23

5.3 Waldreservate in Bearbeitung (N2)... 24

5.4 Potenzielle Waldreservatsflächen (N3) ... 25

5.5 Lebensraumaufwertung für Haselhühner (N4)... 26

5.6 Lebensraumaufwertung für Reptilien (N5)... 27

5.7 Ökologisch und wildbiologisch bedeutende Waldränder und -wiesen (N6)... 28

5.8 Wald mit besonderer Schutzfunktion (S1)... 29

5.9 Langlaufloipen Waldweide-Wasserfallen (E1)... 30

5.10 Kletterei im Wald-Naturschutzgebiet Gerstel (E2)... 31

5.11 Bikerouten (E3) ... 32

5.12 Waldspielgruppe (E4)... 33

5.13 Öffentlichkeitsarbeit (V1)... 34

5.14 Archäologische Schutzobjekte (V2)... 35

6 Erschliessung und Wegebenutzung... 36

6.1 Stand der Erschliessung... 36

6.2 Erschliessung und Holzproduktion... 36

6.3 Erschliessung und Erholungsnutzung... 36

6.4 Unterhalt der Wege... 36

6.5 Motorfahrzeugverbot und Signalisation... 37

7 Umsetzung und Kontrolle ... 38

7.1 Umsetzungsinstrumente... 38

7.2 Nachhaltigkeitskontrolle ... 41

8 Erlass ... 45

9 Glossar (Erläuterungen forstlicher Fachbegriffe)... 46

10 Anhang ... 50

A1: Kletterkonzept im Naturschutzgebiet "Gerstel" Waldenburg...50

A2: Basler Kletter Kodex ...57

A3: Verhaltenskodex für Mountainbiker ...58

A4: OL-Kompass für den Wald ...59

A5: 12 Gebote für das Reiten im Wald...61

A6: Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS)...62

(4)

0 Zusammenfassung

Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist eine überbetriebliche Planung, die mindestens ein Forstrevier umfasst. Der WEP stellt für das gesamte Waldareal die Abstimmung der verschiedenen Waldfunktionen sicher, damit dieser seine Funktionen (Holzproduktion, Natur- schutz, Schutz von Naturgefahren, Erholung) nachhaltig erfüllen kann.

Der vorliegenden WEP befasst sich mit dem Forstrevier Oberer Hauenstein (Gemeinden Langenbruck und Waldenburg) und wurde unter Mitwirkung von Gemeinden und Interessen- vertretern von August 2004 bis Juni 2005 erarbeitet. Er richtet sich in erster Linie an kanto- nale und kommunale Behörden und soll bis ins Jahr 2020 umgesetzt sein.

Aufgrund von gesammelten Planungsgrundlagen und Anliegen der Interessenvertreter aus Workshops wurde ein Leitbild für den Wald der Region erstellt und Bewirtschaftungs- grundsätze formuliert. Neben der nachhaltigen Nutzung des Waldes, werden ein naturnaher Waldbau, die Schonung von Boden und Naturwerten und das Erzielen von stabilen und gesunden Waldbeständen angestrebt.

Die Waldfunktionenkarte gewichtet die verschiedenen Waldfunktionen und zeigt Prioritäten auf. Es wurden die Vorrangfunktionen Holzproduktion (417.4 ha), Naturschutz (533.0 ha), Schutz vor Naturgefahren (30.0 ha), Gewässerschutz (16.2 ha) und Erholung (12.7 ha) ausgeschieden. 118.9 ha gelten als multifunktionaler Wald.

Objekte mit besonderen Zielsetzungen zeigen auf ausgeschiedenen Flächen (auf der Karte

„Objekte mit besonderen Zielsetzungen“) welche spezifischen, über die Waldfunktionen hinaus gehende, Bewirtschaftungen und anstehenden Arbeitsschritten zu vollziehen sind. Oft wurden Objekte ausgeschieden, weil verschiedene Nutzungen dieser Waldstücke sich gegenseitig behindern oder konkurrenzieren. In den Objektblättern wurde versucht, diese Probleme zu lösen.

Das Kapitel Erschliessung und Wegbenutzung zeigt das aktuelle Wegnetz und definiert die zulässigen Nutzungen.

Die Umsetzung des WEP erfolgt mittels der Betriebsplanung für das Revier Oberer Hauen- stein, mittels Projekten, Verträgen, Bewilligungen und nicht zuletzt mittels Information und Öffentlichkeitsarbeit (Ausbildung und Sensibilisierung).

Mit einem umfassenden Kontrollsystem wird die angestrebte Waldentwicklung dokumentiert und überprüft, ob die formulierten Entwicklungsziele erreicht wurden. Damit kann die öko- logische, soziale und ökonomische nachhaltige Entwicklung gemessen werden.

Der vorliegenden Waldentwicklungsplan Oberer Hauenstein wurde vom Regierungsrat für 15 Jahre festgesetzt.

(5)

1 Einleitung

1.1 Was ist ein WEP?

Der WEP dient der forstlichen Planung und ist das Raumplanungsinstrument im Wald auf regionaler Stufe, welches

- alle regional gültigen, relevanten Planungsgrundlagen sammelt und zusammenfasst1,

- die übergeordneten Ziele und Entwicklungsabsichten der Walderhaltung und die Methoden und Rahmenbedingungen der Waldbewirtschaftung definiert,

- Konflikte erkennt, darstellt und soweit möglich löst oder Lösungswege aufzeigt,

- die Verbindung zur übrigen Raumplanung herstellt,

- raumwirksame Vorhaben im Wald und in angrenzenden Gebieten koordiniert,

- Prioritäten für das öffentliche Beitragswesen (Finanzhilfen/Abgeltungen) setzt,

- Kontrollgrössen der nachhaltigen Waldentwicklung festsetzt,

- die Vorgaben für die betrieblichen Planungen liefert und

damit als eigentliches Führungsinstrument des Forstdienstes die öffentlichen Interessen am Wald sicherzustellen sucht. Der WEP beinhaltet Aussagen und Entwicklungsziele, die durch verschiedene Massnahmen und Instrumente umgesetzt werden. Unterschiedliche Adress- aten (z.B. Behörden, Private, Vereine) sind vom WEP angesprochen und haben ihn umzu- setzen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Das Bundesgesetz über den Wald (WaG vom 4.10.1991) verlangt, dass der Wald so zu bewirtschaften ist, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit). Gemäss dazugehöriger Verordnung haben die Kantone bei Planungen von überbetrieblicher Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung über deren Ziele und Ablauf unterrichtet wird, dabei in geeigneter Weise mitwirken und diese Planungen einsehen kann.

In Ausführung der Bundesgesetzgebung bestimmt das kantonale Waldgesetz (kWaG vom 11.6.1998), dass

- die forstliche Planung den Rahmen für eine geordnete Waldbewirtschaftung und deren Abstimmung mit den nicht-forstlichen Ansprüchen an den Wald bildet (§15 Abs. 1 kWaG)

- die überbetriebliche forstliche Planung in Form der Waldentwicklungsplanung zu erfolgen hat (§15 Abs. 2 kWaG),

- die Waldentwicklungsplanung für das gesamte Waldgebiet sicherstellt, dass der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann und dass Waldentwicklungsplanung und Raumplanung miteinander zu koordinieren sind (§16 Abs. 1 kWaG),

- der kantonale Forstdienst die Waldentwicklungsplanung unter Mitwirkung der Waldeigen- tümerinnen und Waldeigentümer, der Einwohnergemeinden sowie der interessierten Kreise erarbeitet (§16 Abs. 2 kWaG)2,

- der Waldentwicklungsplan als Planungsergebnis vom Regierungsrat erlassen wird (§16 Abs. 3 kWaG),

- der Entwurf des Waldentwicklungsplanes in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist, jede Person zum Entwurf Stellung nehmen kann und die Stellungnahmen beim Erlass des WEP angemessen zu würdigen sind (§17 Abs. 1 kWaG).

1 Berücksichtigte Grundlagen: Analyse, Kapitel 1.

2 Planungsorganisation: Bericht, Kapitel 1.

(6)

Die kantonale Waldverordnung (kWaV vom 22.12.1998) regelt im Weiteren in § 24 bis § 29 Umfang und Inhalt der Planung, die Mitwirkung der Bevölkerung sowie Erlass, Benützung und Einsichtnahme.

1.3 Planungsperimeter

Der Planungsperimeter umfasst sämtliche Waldungen der Gemeinden Waldenburg und Langenbruck (Abbildung 1). Die Einwohnergemeinden mit einer Bevölkerung von 2'309 Personen (Stand 2003) nehmen zusammen eine Fläche von 2’399 ha ein, wovon 1'129 ha Wald sind.

Das Gebiet des Oberen Hauensteins ist mit 53% Wald sehr waldreich (Kanton BL: 42%;

Bezirk Waldenburg: 45%). Auf jeden Bewohner kommen 0.55 ha Wald (Kanton BL: 0.08 ha;

Bezirk Waldenburg: 0.45 ha).3

Abbildung 1: Übersicht über den Planungsperimeter des WEP Oberer Hauenstein mit den Gemeinden Waldenburg und Langenbruck.

Der Perimeter des WEP Oberer Hauenstein ist identisch mit dem gleichnamigen Forstrevier.

Die insgesamt 1129 ha Wald im Perimeter verteilen sich auf folgenden Eigentümerkatego- rien: 667 ha Bürgergemeinden Waldenburg und Langenbruck (59%), 5 ha Einwohner- gemeinden (<1%), 76 ha Staat (7%), 228 ha Privat (20%) und 153 ha übriger Wald4 (14%).

3 Weitere Daten zum Wald des Oberen Hauenstein: Analyse, Kapitel 2 bis 4.

4 Betriebsplanpflichtige Privatwaldeigentümer (mehr als 25 ha) und Wald der Bürgergemeinde Reigoldswil in Waldenburg.

(7)

1.4 Adressaten

Der WEP richtet sich in erster Linie an die kantonalen und kommunalen Behörden. Die Waldeigentümer wie Bürgergemeinden, Einwohnergemeinde, Private und Staat sind wichtige Partner, die bei der Umsetzung durch den WEP betroffen sind. Darum wurden sie bei der Ausarbeitung des WEP möglichst stark einbezogen5.

1.5 Rechtswirkung

Der Waldentwicklungsplan ist für die Behörden verbindlich. Die Behörden von Gemeinden und Kantonen sind verpflichtet, bei ihren einzelnen Entscheiden alle formulierten Ziel- setzungen und Massnahmen zu berücksichtigen.

Grundeigentümer sind vom WEP und dessen Inhalt nicht direkt betroffen (der WEP ist nicht grundeigentümerverbindlich). Konkrete Auswirkungen für die Grundeigentümer entstehen erst mit Ausführungsplanungen (Betriebspläne, Zonenpläne, Verträge, Verfügungen, z.B.

über Beitragsleistungen). Die Grundeigentümer sind grundsätzlich frei solche Vereinbarun- gen einzugehen, können aber Rechtsanspruch für eventuelle Abgeltungen und Beiträge geltend machen (Art. 18c NHG).

1.6 Teile des WEP

Im Rahmen der Waldentwicklungsplanung wurden die in Tabelle 1 aufgelisteten Unterlagen erarbeitet:

Teil des WEP Beschreibung Einsicht

auf dem Forstamt

Einsicht bei Einwohner- gemeinde

WEP Planungsteil mit Text und Karten

(eigentlicher „Waldentwicklungs plan“, der dem Genehmigungs verfahren untersteht)

? ?

Bericht Planungsablauf und Organisation,

Beteiligte, Sitzungen, Aktennotizen, Protokolle

? ?

Analyse Zusammenfassung und Interpretation der

Planungs grundlagen, Ergebnisse der

Mitwirkung

?

Planungsgrundlagen Karten zu den vorhandenen Grundlagen,

Ergebnisse der Kontrollstichproben

(gemäss § 25 kWaV)

?

Tabelle 1: Teile des Waldentwicklungsplanes Oberer Hauenstein.

5 Ergebnisse der Mitwirkung: Analyse, Kapitel 5.

(8)

2 Leitbild für den ganzen Wald

Im Jahre 1999 wurden die Ziele der Forstpolitik der Kantone beider Basel von der Volks- wirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und vom Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt in einem Leitbild zum Ausdruck gebracht.

Dieses Leitbild gilt auch für die WEP-Region Oberer Hauenstein:

Unser Wald ist naturnah aufgebaut.

- Der Wald verjüngt sich natürlich aus den Samen seiner Mutterbäume. Pflanzungen erfolgen nur dort, wo die Artenvielfalt erhöht, die Wertholzproduktion verbessert werden soll oder die natürliche Ansamung ausbleibt.

- Gastbaumarten werden nach den Regeln der naturnahen Waldpflege ausgewählt und gepflanzt. Grössere reine Nadelholzbestände aus der Zeit, in welcher die Holzproduktion zentrales Waldbauziel war, werden langfristig durch Pflege in naturnahe Wälder

überführt.

- Die Waldpflege erfolgt schonend für Waldboden und Waldbestände. Das Befahren mit forstlichen Motorfahrzeugen beschränkt sich auf die Waldwege, Maschinenwege und Rückegassen.

Im Wald wächst der Rohstoff Holz.

- Im Wald wird so viel Holz geerntet wie jährlich nachwächst, sofern landschafts- pflegerische Forderungen die Nutzung nicht einschränken.

- Das Produktionspotential des Waldes wird somit ausgeschöpft und das Holz mit öko- logischem Nutzen für die Umwelt verwertet.

- Die Standortseigenschaften für den Holzzuwachs sind massgebend für eine Wert- und Massenholzproduktion.

Der Wald ist kein Niemandsland.

- Der Wald ist allgemein zugänglich, gehört privaten und öffentlichen Eigentümern. Sie dulden das freie Betretungsrecht der Öffentlichkeit. Für die Gesetzgebung gilt der Grundsatz "öffentliches Recht vor privatem".

- Wald verpflichtet, fordert Eigenverantwortung und Verständnis seitens der Eigentümer.

Der freie Zutritt zum Walde steht allen offen.

- Jedermann kann den Wald in der Regel ohne Erlaubnis betreten.

- Reiter und Radfahrer benützen die Waldstrassen. Spezielle Reit- und Radwege (inkl.

Mountainbike-Routen) sind gekennzeichnet.

- Veranstaltungen im Wald sind möglich. Je nach Art und Grösse sind diese zum Schutz von Pflanzen und Tieren oder im Interesse des Waldeigentümers einer Bewilligungs- pflicht unterstellt.

Natürlicher Artenreichtum zeichnet den Wald aus.

- Der naturnah aufgebaute Wald beherbergt eine grosse Zahl von Tier- und Pflanzenarten.

- Das Schaffen unterschiedlich zusammengesetzter Waldbestände fördert die Vielfalt von Lebensräumen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf jegliche Nutzung verzichtet werden.

- Die Umgestaltung von steilen Waldrändern zu stufigen mit einer Baum-, Strauch- und Krautschicht erhöht die Artenvielfalt und vernetzt verschiedene Lebensräume.

(9)

Der Wald prägt eine Landschaft.

- Bei der Waldbewirtschaftung wird an exponierten Orten auf das Landschaftsbild Rücksicht genommen. Die Schlagrichtung berücksichtigt das Landschaftsbild und die Baumarten sollen dem Standort angepasst sein.

Der Wald schützt uns vor Naturgefahren.

- Der Wald schützt die Menschen, ihre Siedlungen und Verkehrswege vor Naturgefahren wie Steinschlag, Erdrutsch und Erosion. Er gleicht den Wasserhaushalt aus. Dadurch werden Hochwassergefahren gemildert.

Immissionen (Stickstoff, Feinstaub) gefährden die Lebenskraft unseres Waldes.

- Der vitale Wald trotzt bestmöglich Naturgefahren und besitzt die grösstmögliche Wider- standskraft gegen die schädlichen Immissionen unserer Zivilisation

Der Wald beeinflusst die Umgebung positiv.

- Die Waldpflege fördert die verschiedenen Umweltwirkungen des Waldes.

Unser Wald erfüllt seine Funktionen nachhaltig.

- Der Wald soll mit seiner Vielfalt an Tieren, Pflanzen und seinen unterschiedlichen Formen den zukünftigen Generationen übergeben werden.

Für das Gebiet des WEP Oberer Hauenstein sind folgende Forderungen aus den Workshops mit lokalen Interessengruppen und –vertreten zu betonen:

- Das Gebiet des Oberen Hauensteins ist naturschützerisch ein sehr wertvolles Gebiet von nationaler Bedeutung. Dank geringwüchsigen und mageren Standorten kommen

verschiedene seltene Tier- und Pflanzenarten vor. Die bestehende Artenvielfalt gilt es langfristig zu sichern und nach Möglichkeiten zu fördern.

- Für alle Aktivitäten im Wald, zum Beispiel bei Veranstaltungen und beim Festlegen von Wanderrouten, sind situationsbezogene Wildruhezonen als Rückzugsgebiete für das Wild in angemessener Grösse im Auge zu behalten oder explizit vorzusehen.

- Das Gebiet ist bekannt für eine intensive Nutzung durch verschiedene Erholungs- suchende (auch aus der weiteren Region): v.a. die Klettergebiete sind bekannt und entsprechend besucht. Eine übermässige Erholungsnutzung gefährdet die angestrebte Artenvielfalt. Deshalb sind Aktivitäten der Erholungssuchenden und Sportler zu lenken.

- An erholungswirksamen Orten (z.B. Aussichtspunkte) sind Rastplätze aufgrund eines auf die Naturwerte abgestimmten Konzepts zu erstellen.

- Gegen das freie Herumlaufenlassen von Hunden sind während der Brut- und Setzzeit geeignete Massnahmen zu treffen. Uneinsichtige Besitzer von streunenden Hunden sind zu bestrafen.

- Die „Verwaldung“ von extensiv genutztem Landwirtschaftsland ist mit Waldrandpflege zu stoppen oder die Gehölze sind zurückzudrängen.

- Holz als zukunftsfähiger Rohstoff ist nach Möglichkeit besser zu nutzen.

- Die lokale Bevölkerung weist eine hohe Verbundenheit mit dem Wald auf. Mittels gezielter Öffentlichkeitsarbeit ist diese Verbundenheit weiterhin sicherzustellen.

(10)

3 Bewirtschaftungsgrundsätze

Die nachfolgenden Bewirtschaftungsgrundsätze gelten für den gesamten Wald in der Region des Oberen Hauensteins. Für spezielle Waldflächen werden in Kapitel 4 (Waldfunktionen) und 5 (Objekte mit besonderer Zielsetzung) die Bestimmungen präzisiert und gegebenenfalls ergänzt.

Das Forstrevier Oberer Hauenstein (öffentlicher Wald) ist nach den Richtlinien von Q- und FSC-Label zertifiziert.

3.1 Nachhaltigkeit

Die Waldbewirtschaftung soll eine dauernde und nachhaltige Erfüllung aller Waldfunktionen (Holznutzung, Schutz vor Naturgefahren, Naturschutz, Erholung) ermöglichen. Die Nach- haltigkeit schliesst eine ökologisch sinnvolle, sozialverträgliche und ökonomisch effiziente Waldbewirtschaftung ein.

3.2 Naturnaher Waldbau

Die Waldbewirtschaftung hat auf der gesamten Fläche nach den Grundsätzen des natur- nahen Waldbaus zu erfolgen (Art. 20 Abs. 2 WaG). Dies heisst im Einzelnen:

- Baumartenwahl: Angestrebt werden standortsgerechte Baumartenzusammensetzungen.

Die Baumartenwahl (insbesondere der Nadelholzanteil) richtet sich nach der vegetations- kundlichen Kartierung.

- Baumartenzusammensetzung: Angestrebt werden möglichst vielfältige und stabile Misch- bestände. Einzelne Douglasien als Gastbaumarten sind laut FSC-Richtlinien möglich.

- Bestandesaufbau: Stufige Strukturen (mit grosser Streuung der Baumdurchmesser) werden angestrebt.

- Verjüngung: Bestände werden in der Regel natürlich verjüngt. Ausnahmen sind in folgen- den Fällen denkbar: naturfremde Baumartenzusammensetzung des Altbestandes bei fehlender standortgerechter Verjüngung; Förderung von seltenen (lichtbedürftigen) Baumarten; Ersatzaufforstungen.

- Verjüngungsflächen: Grossflächige Verjüngungen sind nur zur Förderung von Licht- baumarten vorzusehen oder zu Gunsten von licht- und wärmebedürftigen Tier- und Pflanzenarten, ansonsten wird eine kleinflächige Verjüngung oder eine Verjüngung unter Schirm angestrebt.

- Verjüngungsverfahren: Durch eine Vielfalt von angewendeten Verjüngungsverfahren werden vielfältige Bestände für Flora und Fauna geschaffen.

- Pflege: Die Pflege der Bestände ermöglicht die Wertholzproduktion und erfolgt rationell.

3.3 Holznutzung

Holz hat als einheimischer, natürlicher und nachhaltig produzierter Rohstoff eine wichtige Bedeutung, sowohl als Nutzholz, als auch als Energieholz. Insbesondere das Potenzial des Holzes als Energielieferant ist bei weitem noch nicht ausgenützt.

Das Holz der öffentlichen Wälder des WEP-Gebietes Oberer Hauenstein ist nach den Richt- linien von Q- und FSC-Label zertifiziert.

Die Verteilung der Entwicklungsstufen6 des Waldes zeigt auf, dass die Waldungen im WEP- Gebiet nicht nachhaltig aufgebaut sind; sie sind überaltert (Abbildung 2). Der aktuelle Vorrat

6 Entwicklungsstufenverteilung: Analyse, Kapitel 2.8.

(11)

ist mit 384 m3/ha (im Privatwald 405 m3/ha, im öffentlicher Wald 372 m3/ha) hoch7. Sie liegen deutlich über den Werten für die Schweiz (340 m3/ha) und den Kanton Basel-Landschaft (342 m3/ha).

Flächennachhaltigekeit ganzes WEP-Gebiet

82 73 66

92

267

308

238 188

141 141

235

282

141

0 50 100 150 200 250 300 350

Jungwuchs, Dickung

Schwaches Stangenholz

Starkes Stangenholz

Schwaches Baumholz

Mittleres Baumholz Starkes Baumholz Stufige Bestände, Nutzungsverzicht

Entwicklungsstufen

Fläche (ha)

Ist-Zustand (Bestandesdatei) Modell

Abbildung 2: Verteilung der Entwicklungsstufen und Flächennachhaltigkeitsmodell für die gesamte WEP-Region (Quelle: Auswertung Bestandesdatei)

Bei beiden Bürgergemeinden hat der Vorrat laufend zugenommen. Hauptgrund dafür ist, dass seit den 1940er Jahren der Zuwachs nicht genutzt wurde. So lag der Zuwachs bei der Bürgergemeinde Waldenburg in der letzten Wirtschaftsperiode bei 6.3 sv/ha und Jahr, die Nutzung aber nur bei 5.2 sv/ha und Jahr. Bei der Bürgergemeinde Langenbruck wuchsen 4.8 sv/ha und Jahr nach, genutzt wurden 4.2 sv/ha und Jahr.8

Grundsätzlich kann in Zukunft deutlich mehr Holz genutzt werden als bisher. Langfristig ist ein Vorrat von unter 300 m3/ha und eine Nutzung von zwischen 6’000 und 8’000 m3 im ganzen WEP-Gebiet(vgl. Tabelle 2) anzustreben. Die effektive Nutzung wird etwas tiefer ausfallen, als der hier errechnete Nutzungsanfall, da das Holz der mässigen und schlechten Standorte meist nicht kostendeckend geerntet werden kann. Damit fällt nicht nur mehr des einheimischen Rohstoffs an, sondern auch der Aufbau der Wälder kann nachhaltiger gestal- tet werden.

Ertragsklasse des Standorts Fläche [ha] Nutzung [sv/ha] Nutzungsanfall [sv]

Sehr gut 136.2 11 1’498

Gut 458.3 9 4’125

Mittel 89.1 7 624

Mässig 303.9 5 1’520

Schlecht 140.3 3 421

Total 1127.8 7.3 8’188

Tabelle 2: Schätzung des jährlichen nachhaltigen Nutzungspotenzials aller Waldungen in der WEP-Region (d.h. die Nutzung entspricht etwa dem Zuwachs9).

Im öffentlichen Wald sind somit zwischen 5'000 und 5'500 sv nutzbar.

7 Vorrat nach Baumarten und Eigentumskategorie: Analyse, Kapitel 2.2.

8 Entwicklung der Holzproduktion: Analyse, Kapitel 4.2.

9 Zuwachsschätzung: Analyse, Kapitel 2.7.

(12)

Sortiment Buche Laubholz Nadelholz Total

Total 2’500 m3 3’900 m3 1’200 m3 8’000 m3

Stammholz 1’300 m3 2’400 m3 900 m3 5’000 m3

Industrie- und Brennholz 1’200 m3 1’500 m3 300 m3 3’000 m3

Entspricht Hackschnitzel

(Faktor 2.5) 3’000 Sm3 3’750 Sm3 750 Sm3 7’500 Sm3

Tabelle 3: Anteile der Sortimente und Schätzung des jährlichen Energieholzpotenzials des Forstreviers (Sm3 = Schnitzelkubikmeter).

Das aufgrund der aktuellen Sortimentsanteile geschätzte Energieholzpotenzial beläuft sich auf 3'000 m3 bzw. 7'500 Sm3.

Waldeigentümer sollen bei der Vergabe von Holzerei- und Pflegearbeiten an lokale Unter- nehmer auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit beharren.

Ein entsprechender Passus kann im Vertrag mit den Unternehmern festgehalten werden.

Das Forstrevier Oberer Hauenstein verfügt über ein Sicherheitskonzept aufgrund von SUVA- Richtlinien und wurde im Jahr 2004 als vorbildlicher Forstbetrieb punkto Arbeitssicherheit ausgezeichnet.

3.4 Bodenschutz

Um die Bodenfruchtbarkeit möglichst zu schonen und die natürliche Verjüngung zu gewähr- leisten, sollen die Holzernte und die Freizeit und Erholungsnutzung die Böden möglichst wenig beeinträchtigen:

Holzernte: Es müssen bestandes- und bodenschonende Holzernteverfahren eingesetzt werden. Der bodengebundene Holztransport in Beständen soll grundsätzlich auf Rücke- gassen erfolgen. Nach Möglichkeit sind die Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen (Ausnahmen bei vorgegebenen Lieferterminen für Rundholz). Die Rückegassen werden deshalb vor der Schlaganzeichnung markiert. In schwierigem Gelände erfolgt die Holz- bringung mittels Seilkraneinsatz.

Freizeit und Erholung: Böden werden durch eine effiziente Besucherlenkung geschont.

Trittschäden konzentrieren sich auf die Umgebung von Feuerstellen.

3.5 Schutz vor Naturgefahren

Zur Erhaltung und Förderung der Schutzfunktion der Wälder weisen diese einen nachhaltig stabilen Aufbau, eine grosse Durchmesserstreuung, hohe Stammzahlen und keine Blössen auf. Mit einer naturnahen Bestockung und regelmässigen Pflegeeingriffen wird eine mög- lichst hohe Vitalität der Einzelbäume und Stabilität der Bestände angestrebt. Wichtig ist zudem eine dauernde Bestockung (dauerwaldartige Bewirtschaftung).

Entlang der Kantonsstrassen ist ein genügend grosses Lichtraumprofil mittels Pflege sicher- zustellen. Es dient einer verbesserten Sicht und somit einer höheren Sicherheit auf den Kantonsstrassen durch Waldabschnitte. Nutzniesser dieser Pflegemassnahmen ist das Tief- bauamt, Abteilung Kantonsstrassen, der Strasseneigentümer bzw. die Verkehrsteilnehmer.

In den Waldbächen fällt viel Totholz an, das zwar ökologisch sehr wertvoll ist, aber immer öfter als Schwemmholz bei Durchlässen und Brücken Probleme verursacht. Durch Verklau- sungen entstehen Schäden an diesen Bauwerken. Mittels gezielter Stabilitätsdurchforstun- gen sind in den Wäldern der Bachböschungen unstabile Bäume zu entnehmen und Mittels Auflichtungen können Rutsch- und Erosionsflächen wieder mit Jungbäumen bewachsen werden. Es soll dabei aber nur so viel Holz entnommen werden, wie es für die Sicherheit unbedingt nötig ist. Die ökologischen Funktionen von Alt- und Totholz im und am Gerinne sind nicht zu vernachlässigen.

(13)

3.6 Naturschutz

Die WEP-Region des Oberen Hauenstein ist aufgrund ihrer naturräumlichen Gegebenheiten ein naturschützerisch besonders wertvolles Gebiet. Dabei gilt es folgende Aspekte zu beach- ten:

- Erhaltung und Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzanarten: Seltene einheimische Baumarten werden wie bisher durch gezielte Pflege- und Durchforstungs- eingriffe geschont, gefördert und gepflanzt. Gleiches gilt für seltene Arten in Kraut- und Strauchschicht.

- Waldränder: Ökologisch aufgewertete Waldränder, die einen mit der Landwirtschaft aus- geschiedenen Krautsaum aufweisen, sind wegen ihrer Vernetzungsfunktion für verschie- dene Tierarten besonders wertvoll.

- Stehendes und liegendes Totholz: Totholz bietet vielen seltenen holzbewohnenden und holzabbauenden Tieren und Pilzen einen wertvolle Lebensraum. Abgestorbene Einzel- bäume werden darum stehen gelassen, sofern davon keine Gefahr für Verkehrswege, Waldbenutzer auf Wegen, für das Forstpersonal oder für den umliegenden Waldbestand ausgeht. Astmaterial und Stammstücke sollen weder verbrannt noch weggeräumt werden. Ausnahmen bilden phytosanitäre Gründe (z.B. Borkenkäfer-Befallsherde). Im Bereich von Gerinnen ist darauf zu achten, dass durch stehendes oder liegendes Totholz keine Gefahr von Verklausungen entsteht.

- Waldreservate: Zusätzlich zur Ausscheidung von Naturschutzzonen im Zonenplan Land- schaft können Waldreservate (Total- und Sonderwaldreservate) die Artenvielfalt fördern.

Im Rahmen der Waldzertifizierung ist die Ausscheidung von Waldreservaten eine Vor- aussetzung.

- Bekämpfung Neophyten: Neophyten (neu eingeschleppte Pflanzen) können sich rasch ausbreiten und die einheimische Flora verdrängen. So befinden sich z.B. am Waldrand zwischen Ankenballen und Steinenberg grosse Bestände des Riesenbärenklaus und des Drüsigen Springkrautes. Diese Arten gilt es effektiv zu bekämpfen10.

- Walderhaltung: Im Gebiet des Oberen Hauensteins wachsen viele ökologisch wertvolle Flächen ein und werden zu Wald. Sofern möglich soll darum in diesem Gebiet auf Realersatz bei Rodungen verzichtet und dafür ökologische Ersatzmassnahmen getätigt werden.

3.7 Wald und Wild

Die Waldbewirtschaftung schafft einen wertvollen Lebensraum für die heimischen Wildtiere.

Dabei sind die Empfehlungen gemäss Merkblatt „Rehwildbiotoppflege“ vom Försterverband beider Basel zu berücksichtigen.

Der Wildbestand ist so zu regulieren, dass das Aufkommen der einheimischen und standort- typischen Baumarten möglich ist. Insbesondere die Weisstanne leidet stark unter dem Ver- biss des Wildes, ist aber für die Stabilität der Bestände sehr wichtig. Stellenweise ist der Verbiss v. a. des Ahorns extrem stark. Es handelt sich v. a. um die Gebiete Dürrenberg und Lammet, da es dort auch im Winter viel Sonne gibt. Ansonsten ist der Verbiss kein grosses Problem.

3.8 Erholung

Die Gebiete Gerstel-Rehhag-Belchenfluh, Richtiflue-Chellenchöpfli-Wasserfallen und Helfen- berg sind Frühling bis Herbst stark frequentierte Erholungsgebiete. Sie weisen ein grosses

10 Bekämpfungsmassnahmen sind in den Merkblättern „Problempflanzen“ der Fachstelle Naturschutz des Kanton Zürich und des Zürcher Vogelschutzes beschrieben.

(14)

Einzugsgebiet von Waldbesuchern auf, die einerseits aus den umliegenden Gemeinden, aber zu einem grossen Teil aus der Region Basel-Liestal, Fricktal und Olten kommen. Immer häufiger kommt es zwischen den verschiedenen Benutzern wie Wanderer, Biker, Hunde- halter, Kletterer und Reiter zu Konflikten.

Mit 0.55 ha Wald pro Einwohner steht in der WEP-Region viel Wald (bezogen auf die Bevölkerung) zur Verfügung (Kanton BL: 0.08 ha; Bezirk Waldenburg: 0.45 ha). Auch der Anteil Wald an der Gesamtfläche ist mit 53% gross11. Da das Gebiet jedoch weit über die beiden Gemeinden hinaus als Erholungs- und Wandergebiet bekannt ist, kann die Erho- lungsnutzung stellenweise intensiv sein.

Grundsätzlich soll aller Wald für eine den natürlichen Verhältnissen angepasste Erholungs- nutzung frei zugänglich sein. Wo die Erholungsnutzung aber derart intensiv ist, dass die den Naturhaushalt schädigt, kann das Betretungsrecht eingeschränkt werden (Lenkungsmass- nahmen).

Die verschiedenen (Erholungs-)Nutzer des Waldes können nicht in jedem Fall räumlich getrennt werden. Deshalb ist von allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtname und Toleranz wichtig. Diese Problematik ist im WEP-Gebiet Oberer Hauenstein nicht sehr gross, da hier die Erholung aufgrund der Topographie auf Achsen stattfindet und daher Schäden in der Regel nicht flächenhaft auftreten.

Bisher wurden keine Wildruhezonen ausgeschieden. Falls der Erholungsdruck aber zu- nehmen sollte oder vermehrt grössere Veranstaltungen im Wald stattfinden sollten, können nachträglich solche ausgeschieden werden. Bei der allfälligen Erstellung einer OL-Karte für die WEP-Region sind Jägerschaft, Forstdienst, Naturschutz und Gemeinden einzubeziehen und die Inhalte des WEP zu berücksichtigen. Dabei können heikle Zonen (z.B. Jungwald) ausgeschieden werden, die bei OL-Veranstaltungen zu meiden sind.

11 Bevölkerung und Wald: Analyse, Kapitel 3.1.

(15)

4 Waldfunktionen

4.1 Einleitung

Die unter Kapitel 3 (Bewirtschaftungsgrundsätze) formulierten Grundsätze für die Bewirt- schaftung der Wälder im Oberen Hauenstein, werden mit der so genannten Waldfunktionen- planung konkretisiert.

Dabei wird davon ausgegangen, dass alle Wälder stets mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen können (so genannte Multifunktionalität, Kapitel 4.2). Wenn sich in einem Waldstück die verschiedenen Ansprüche und Nutzungen widersprechen, so gilt es Prioritäten zu setzen (so genannte Vorrangfunktionen, Kapitel 4.3 bis 4.7). Massgebend dabei ist die Eignung des Waldes für eine bestimmte Nutzung, die Ansprüche (z.B. Vorstellungen der Beteiligten an den Workshops) oder Vorgaben der Öffentlichkeit (z.B. Richt- und Nutzungsplanung), die Ziele und Interessen des Waldeigentümers sowie eine umfassende Interessenabwägung.

Einem Waldgebiet ist dann eine Vorrangfunktion zuzuordnen, wenn

- der Wald ein hohes Holznutzungspotenzial aufweist und gut erschlossen ist à Vorrang Holzproduktion

- der Wald ein regionales oder lokales Schützwürdigkeitspotenzial hat oder ein Natur- schutzgebiet ist à Vorrang Naturschutz

- der Wald eine ausgewiesene Schutzfunktion gegenüber Siedlungen oder Verkehrsinfra- strukturen erfüllt à Vorrang Schutz vor Naturgefahren

- der Wald in der Gewässerschutzzone 1 (Fassungsbereich) oder der Zone 2 (engere Schutzzone) liegt à Vorrang Gewässerschutz

- der Wald aufgrund seiner Lage (Siedlungsnähe, Parkplatz, Topografie), seiner Struktur (Alter, Baumartenzusammensetzung, Naturnähe) oder seiner vorhandenen Erholungs- einrichtungen (z.B. Sitzbänke, Feuerstellen) einen hohen Erholungswert (bzw.

Attraktivität) aufweist à Vorrang Erholung

4.2 Multifunktionaler Wald

Bedeutung Alle Waldfunktionen (Holzproduktion, Schutz vor Naturgefahren, Natur- schutz, Erholung und Gewässerschutz) haben die gleiche Priorität.

Eine nachhaltige Holzproduktion stellt die Erfüllung aller Aufgaben des multifunktionalen Waldes sicher.

Entwicklungs- ziele

Der multifunktionale Wald kann dank einer nachhaltigen Holzproduktion alle Waldfunktionen gleichzeitig erfüllen, ohne dass eine Funktion Vorrang hat.

Die Holznutzung entspricht etwa der Höhe des Zuwachses.

Rahmen- bedingungen

Nutzungs- und Pflegeprogramme von betriebsplanpflichtigen Wald- eigentümern bedürfen der Genehmigung des Kantons (§ 19 kWaG).

Nicht-betriebsplanpflichtige Waldeigentümer bedürfen für das Schlagen von Holz eine Bewilligung des Revierförsters (§ 20 kWaG). Der

Revierförster nimmt die Anzeichnung der Bäume vor (§ 38 kWaV).

Bewirtschaftung, Pflege

Die Bewirtschaftung erfolgt nach den in Kapitel 3 beschriebenen Bewirtschaftungsgrundsätzen. Ein naturnaher Waldbau (vgl. Kap. 3.2) garantiert die Multifunktionalität dieser Wälder.

Förderung Die waldbauliche Beratung und Anzeichnung für Privatwaldeigentümer durch den Revierförster ist für den Privatwaldeigentümer kostenlos, die Kosten werden vom Kanton getragen.

(16)

Beiträge für Jungwaldpflege gemäss kantonalem Jungwaldpflege- projekt.

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

4.3 Vorrang Holzproduktion

Bedeutung Diese Wälder weisen ein hohes Holznutzungspotenzial auf (Ertrags- klasse I, II oder III gemäss vegetationskundlicher Kartierung), sind gut erschlossen und verfügen über einen guten Pflegezustand (Qualität, Stabilität, Vitalität). Für die Ausscheidung ebenfalls entscheidend sind Waldeigentum und Entwicklungsstufe der Bestände.

Entwicklungs- ziele

In diesen Wäldern wird ein hoher Nutzholzanteil mit viel Holz von guter bis sehr guter Qualität angestrebt.

Das geerntete Holz kann auf dem Markt gut abgesetzt werden und liefert dem Waldeigentümer einen Deckungsbeitrag an andere anfallende Kosten (Wegunterhalt, Jungwaldpflege etc.).

Rahmen- bedingungen

Sofern es für die Holzproduktion nötig und sinnvoll erscheint und keine Gründe dagegen sprechen (z.B. Naturschutz oder Kulturgüterschutz), können in diesen Wäldern Maschinenwege und Rückegassen angelegt werden.

Bewirtschaftung, Pflege

Im Rahmen des Waldgesetzes, des Leitbildes für den Wald und der Bewirtschaftungsgrundsätze ist eine naturnahe Bewirtschaftung sichergestellt.

Es werden zweckmässige und rationelle Holzernteverfahren sowie dem Verfahren angepasste Maschinen eingesetzt, die eine hohe Wert- schöpfung aus der Holzproduktion ermöglichen.

Sofern sinnvoll und ökologisch verträglich, können in diesen Flächen auch Gastbaumarten beigemischt sein. Aber auch hier richtet sich die Baumartenwahl nach der vegetationskundlichen Kartierung und den Richtlinien gemäss Q- und FSC-Label.

Förderung Seilkran-Beiträge durch Kanton und Bund bei Verzicht auf den Bau einer Strasse.

Beiträge für Jungwaldpflege gemäss kantonalem Jungwaldpflege- projekt.

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

4.4 Vorrang Naturschutz

Bedeutung Im WEP-Gebiet „Oberer Hauenstein“ gibt es viele verschiedene Naturobjekte. Es handelt sich um Objekte mit lokaler bis nationaler Bedeutung. Die Unterschutzstellung erfolgte z.T. über die Zonen- vorschriften Landschaft, grösstenteils über Regierungsratsbeschlüsse.

Diese Wälder zeichnen sich dadurch aus, dass sie bereits rechts- kräftige (regionale oder lokale) Naturschutzgebiete umfassen, oder durch spezifische Naturschutzprojekte speziell gepflegt werden.

Entwicklungs- ziele

Die bestehende Artenvielfalt im Wald ist für spätere Generationen generell zu erhalten bzw. zu fördern. Es handelt sich dabei vor allem

(17)

um folgenden Arten der Roten Liste:

- Krautpflanzen: Alpen-Seidelbast, Distel-Sommerwurz, Acker- Wachtelweizen, Felsen-Primel, Frauenschuh, Grundstielige Segge, Stein-Bergkraut, Grosses Sonnenröschen;

- Vögel: Wanderfalke, Hohltaube, Schwarzspecht, Neuntöter, Mauer- läufer, Wasseramsel, Rauhfusshühner (insbes. Haselhuhn), Uhu, Waldschnepfe, Gartenrotschwanz;

Insekten: Apollo-Falter

- Schlangen und Echsen: Aspisviper und Schlingnatter, Zaun-, Berg- und Mauereidechsen;

- Amphibien: Feuersalamander und Geburtshelferkröten;

- Fische: Groppe

- Säuger: Haselmaus, Wildkatze, Luchs

Vorkommen von seltenen und gefährdeten Arten werden mittels forstlicher und landschaftspflegerischer Massnahmen gefördert.

In den folgenden seltenen und teilweise kleinflächig vorkommenden Waldgesellschaften ist eine Baumartenzusammensetzung nach Naturwald gemäss pflanzensoziologischer Karte zu erhalten oder zu fördern.

- Eiben-Buchenwald (17), Tannen-Buchenwald mit Weisser Segge (18*), Lerchensporn-Ahornwald (22*), Ahorn-Lindenwald (25*), Typischer Seggen-Bacheschenwald (27a), Flaumeichenwald (38), Farn-Tannenmischwald (48), Pfeifengras-Föhrenwald (61).

Rahmen- bedingungen

Der Erfolg der eingeschlagenen Massnahmen zu Gunsten der seltenen Arten wird periodisch überprüft und dokumentiert. Bei Misserfolg werden die getroffenen Massnahmen überprüft.

Bewirtschaftung, Pflege

Die Waldpflege ist auf die vorhandenen Naturwerte ausgerichtet. Da das Gebiet wertvolle Vorkommen von Reptilienpopulationen

beherbergt, sind z.B. lichte Wälder eine sehr wichtige Massnahme, die auch licht- und wärmebedürftigen Pflanzen einen Lebensraum bietet.

Die Pflege der Waldränder stellt einen struktureichen Übergang vom Offenland zum Wald sicher. Wichtige Kleinstrukturen wie Asthaufen und Lesesteinhaufen werden nach Möglichkeit geschaffen oder erhalten.

Pflanzungen sind nur vorzusehen, sofern sie zum Erreichen des Naturschutzziels notwendig sind und dem Arten- wie auch dem Habitatsschutz dienen.

Förderung Die Abgeltungen nach Wald- (Art 49 WaV, § 49 kWaV) und Natur- und Landschaftsschutzgesetz (§§ 17 und 18 NLG) gelten für angepasste und eingeschränkte Nutzungen oder erschwerte Bewirtschaftung von Naturschutz- und ökologischen Ausgleichsflächen. Sie werden an alle Bewirtschafter solcher Lebensräume ausbezahlt. Vergütungen an Naturschutzmassnahmen im Wald werden nach § 2 der entsprechen- den Regierungsrat-Verordnung ausbezahlt. Die Vergütungs berech- tigung durch kantonale Pflege- oder Bewirtschaftungsbeiträge sind in den §§ 4 bis 10 der VO aufgeführt.

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

(18)

4.5 Vorrang Schutz vor Naturgefahren

Bedeutung Bestände an Steilhängen oberhalb von wichtigen Verkehrsachsen (Strasse, Bahn) und Siedlungen, die Schutzwirkung gegen Steinschlag oder Rutschungen ausüben (so genannte erhöhte Schutzfunktion).

Entwicklungs-

ziele Nachhaltig stabile und dauerhafte Bestockungen schützen die Schutzobjekte ideal.

Keine Personenschäden und nur geringe Sachschäden unterhalb dieser Wälder.

Rahmen- bedingungen

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist zuständig für die Anordnung von Massnahmen zur Sicherung der Anrissgebiete von Rutsch-, Erosions- und Steinschlaggebieten; die Anordnung der Sicherstellung einer minimalen Waldpflege, wo es die Schutzfunktion erfordert (§ 20 KWaV).

Bewirtschaftung, Pflege

Kleinflächige Naturverjüngungen sind anzustreben und Blössen nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierzu sind Nachpflanzungen mit

geeigneten Baumarten möglich.

Zur Vermeidung von Hangrutschen sind diese Wälder dauernd mit stabilen, stufigen Beständen bestockt.

Durch regelmässige Pflege werden stabile Bestände geschaffen und eine Überalterung wird verhindert. Gehäuftes Vorkommen von Stark- holz an Steilhängen wird dadurch vermieden.

Förderung Die Förderung von Massnahmen in Wäldern mit Vorrang Schutz vor Naturgefahren erfolgt über Waldbauprojekte. Die Kostenträger sind Bund, Kanton und Gemeinden. Die Wälder entsprechen gemäss der Terminologie des Bundes den Wäldern mit Schutzfunktion

(Steinschlag).

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

4.6 Vorrang Grundwasserschutz

Bedeutung Diese Waldteile stocken über schützenswerten Grund- und Quell- wasservorkommen. Sie werden mit Zonen 1 bis 3 geschützt. In

sämtlichen Wäldern, die der Zone 1 (Fassungsbereich) oder der Zone 2 (engere Schutzzone) zugehören, hat der Grundwasserschutz gegenüber den anderen Waldfunktionen Vorrang.

Entwicklungs- ziele

Die Waldbewirtschaftung ermöglicht und fördert eine gute Qualität des Quell- und Grundwassers.

Die Waldbestände sind stabil, vital und weisen keine grossflächigen Blössen auf.

Rahmen- bedingungen

Die Schutzreglemente für die Quellwasserfassungen sind einzuhalten.

Bewirtschaftung, Pflege

Die Mischungsverhältnisse und Baumartenanteile richten sich nach der vegetationskundlichen Kartierung. Laubhölzer sind Nadelhölzern vorzuziehen: Sie wurzeln tiefer, so dass sie dem Boden mehr Nitrat entziehen können. Laubholzbestände mit gut abbaubarer Streu wirken der Bodenversauerung (hervorgerufen durch hohe Nitrateinträge) entgegen.

Die Dauerwaldbewirtschaftung als ideale Bewirtschaftungsform in

(19)

Grundwasserschutzzonen garantiert eine dauernde Bestockung ohne Blössen und einen optimalen Entzug des Nitrats aus dem Boden.

Das Ausbringen von chemischen Mitteln ist verboten. Die Verwendung biologisch abbaubarer Kraft- und Schmierstoffe ist Pflicht.

Förderung Die quantifizierbaren Sonderleistungen der Waldbesitzer sollen in Zukunft im Betriebsplan bzw. Massnahmenplan nachgewiesen und von der öffentlichen Hand abgegolten werden.

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

4.7 Vorrang Erholung

Bedeutung Das WEP-Gebiet besitzt, aufgrund der grossen Oberflächenvielfalt und naturnahen Bewirtschaftung, ein grosses natürliches Potenzial für eine reichhaltige Arten- und Lebensraumvielfalt. Diese Qualitäten sind für die Regeneration der physischen und psychischen Kräfte des Menschen wichtig. Deshalb sind die unterschiedlichen Gebiete im Forstrevier Oberer Hauenstein sehr beliebte und relativ stark frequentierte Naherholungsräume. Sinkende Arbeitszeiten und steigende Leistungen während der Arbeitszeit erhöhen den

Erholungsbedarf für alle Bevölkerungskreise. Diese Tendenz führt zu erhöhtem Erholungsdruck auf diese landschaftlich attraktiven Gebiete.

Diskussionen in den Workshops zeigten auf, dass die immer viel- fältigeren Freizeitbeschäftigungen zu unterschiedlichen bis gegen- läufigen Ansprüchen führen. Entstehende Konflikte verlangen konzeptionelle Lösungen, bei denen die verschiedenen Interessen nebeneinander stattfinden können, ohne dass dabei der Wald übernutzt wird.

Diese Wälder weisen aufgrund ihrer Lage bzw. ihrer Einrichtungen (z.B. Hütten, Aussichtspunkte, Bänke, Restaurants etc.) einen hohen Erholungswert auf und werden von vielen Erholungssuchenden besucht.

Entwicklungs- ziele

Die Erholungsnutzung des Waldes soll weiterhin möglich bleiben. Der Druck auf die Natur bzw. das Wild ist stellenweise sehr gross und soll nicht mehr weiter zunehmen. Die Besucher verhalten sich so, dass die Natur keinen Schaden erleidet.

Die Bevölkerung soll für den Wald, das Holz und die Natur sensibilisiert werden. Die Bevölkerung weiss, woher das Holz kommt und welche Tiere und Pflanzen auf den Wald als Lebensraum angewiesen sind.

Rahmen- bedingungen

Ein struktur- und abwechslungsreicher Wald wird von den Erholungs- suchenden als attraktiv empfunden.

An Orten mit zu hohem Erholungsdruck sind Schutzmassnahmen für den Wald und seine Bewohner bis zur Einschränkung des Betretungs- rechts möglich.

Grosse Veranstaltungen im Wald bedürfen der Bewilligung des Gemeinderates. Betrifft eine bewilligungspflichtige Veranstaltung mehrere Einwohnergemeinden, entscheidet der Kanton über das Gesuch (§ 8 kWaG). Bei Veranstaltungen im Wald sind Jungwälder besonders zu schonen, da sie wichtige Deckung für das Wild bieten.

Unterstände, Rastplätze, Sportparcours (z.B. fest installierte Kletter- routen) etc. sind nichtforstliche Kleinbauten und –anlagen gemäss § 15

(20)

Abs. 2 kWaV. Diese benötigen sowohl eine raumplanerische

Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG als auch eine Baubewilligung nach § 92 RBV durch den Gemeinderat. Die Ausnahmebewilligung bedarf der Zustimmung des Forstamtes (§ 15 Abs. 3 kWaV).

Bewirtschaftung, Pflege

Die Bewirtschaftung ist in erster Linie auf die Sicherheit und die Attrak- tivität für die Erholungssuchenden ausgerichtet. Gefährliche Dürr- ständer entlang von Wegen und bei Erholungseinrichtungen werden entfernt.

Attraktive Waldbilder werden gezielt gefördert. Dabei spielt die Waldrandpflege eine wichtige Rolle: Ein vielfältiger Waldrand bietet dem Betrachter Blütenreichtum, Früchte, im Herbst verschieden farbige Blätter und eine Vielfalt von Tieren zum Beobachten.

Bestehende und weiterhin genutzte Infrastrukturen (Waldhütten, Bänke, Feuerstellen etc.) werden unterhalten.

Förderung Die Einwohnergemeinden können Erholungseinrichtung fördern.

Verantwortlich sind in der Regel private Vereinigungen. Den vermehr- ten Aufwand für die Erholungsnutzung tragen die Einwohner-

gemeinden.

Verweis auf Karte

Waldfunktionenkarte.

(21)

4.8 Übersicht Waldfunktionen

Die Tabelle 4 gibt eine Übersicht über die Ausgeschiedenen Waldfunktionen für den WEP Oberer Hauenstein.

Waldfunktion Fläche [ha] Anteil [%]

Multifunktionaler Wald 115.3 10.2

Vorrang Holzproduktion 398.9 35.4

Vorrang Naturschutz 553.5 49.1

Vorrang Schutz vor Naturgefahren 31.6 2.8

Vorrang Grundwasserschutz 16.2 1.4

Vorrang Erholung 12.7 1.1

Total 1128.0 100.0

Tabelle 4: Flächen und Anteile des multifunktionalen Waldes und der ausgeschiedenen Vorrangfunktionen.

(22)

5 Objekte mit besonderer Zielsetzung

Wo die Bestimmungen zu den Vorrangfunktionen nicht ausreichen, d.h. spezifische Ziel- setzungen bestehen, werden Objekte ausgeschieden. Diese haben in der Regel einen kon- kreten Flächenbezug und sind auf der Karte „Objekte mit besonderen Zielsetzungen“ aufge- führt.

5.1 Holzabsatzförderung (H1)

Lage / Ort (Menge): Ganzes WEP-Gebiet, keine spezielle Zonen ausgeschieden.

Ausgangslage: Durch die schlechte Lage auf dem Holzmarkt ist der Absatz von Holz schwierig, insbesondere für kleinere Holzmengen. Aufgrund dieser ungünstigen Ertragslage wird im Privatwald vermehrt auf Holznutzung verzichtet. Auch im öffentlichen Wald wird der Holzzuwachs nicht ausgeschöpft.

Ziele: Holz hat eine wichtige Bedeutung als einheimischer Rohstoff und ist ein bedeutender Energieträger.

Die öffentliche Hand setzt vermehrt auf den Rohstoff Holz. Es wird ausschliesslich einheimisches Holz verwendet.

Die Waldeigentümer haben zuverlässige Abnehmer für ihr Holz.

Der Rohstoff wird effizient weiterverarbeitet.

Regionale Arbeits- und Ausbildungsplätze im Bereich Wald/Holz sind vorhanden.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Bei öffentlichen Bauvorhaben ist immer eine Holz-Variante zu prüfen. Die Einwohnergemeinden setzen sich für die

Verwendung von Holz aus der Region ein.

Gemeinderat laufend

Die Holzenergie ist zu fördern. Den Gemeinden kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie prüfen die Möglichkeiten weitere Holzheizungen zu installieren bzw. zu erweitern und deren Einrichtung finanziell zu unterstützen.

Gemeinderat laufend

Alle Möglichkeiten für Holzwerbung sind zu nutzen: z. B.

Waldführungen, Weihnachtsbaumverkauf, Brennholzverkauf.

Forstbetrieb laufend Beteiligte: Einwohner- und Bürgergemeinden, Revierförster, evtl. Private

Koordination: -

Kosten/Finanzierung: Bei den Einwohnergemeinden

Grundlagen: -

(23)

5.2 Festgesetzte Waldreservate (N1)

Lage / Ort (Menge): Waldenburg: Meiersberg, Richtiflue, Rehhag, Esel, Brochni Flue, Oerlenberg, Aenzianen, Säuschwänki, Hinteri Egg, Dürrenberg, Nünbrunnen, Chapfflüeli

Langenbruck: Schöntalflue, Dürstelberg (251.8 ha)

Ausgangslage: Das Waldreservatskonzept ist in der Gemeinde Waldenburg bereits umgesetzt. Es bestehen für jedes Gebiet detaillierte und mit allen Interessierten ausgehandelte Schutz- und Pflegekonzepte. Der WEP greift hier lediglich die bereits realisierten Sachverhalte der Vollständigkeit halber auf.

Ziele: Je nach Art des jeweiligen Reservates. Detaillierte Angaben gibt es in den entsprechenden Schutzverordnungen oder Pflegeplänen.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Umsetzung der Schutz - und Pflegeplanungen. Revierförster, Kreisforst- ingenieur

laufend

Einhalten der Schutzbestimmungen alle immer

Beteiligte: Revierförster, Kreisforstingenieur, Waldeigentümer, Naturschutz- fachstelle

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft), Abgeltungen sind bereits erfolgt.

Unterhalt und Pflege sind durch den Kanton finanziert.

Grundlagen: Waldreservatskonzept beider Basel

Schutz- und Pflegepläne sämtlicher Waldreservate.

Regierungsratsbeschlüsse und Schutzverordnungen zu den einzelnen Waldreservaten12.

12 Regierungsratsbeschlüsse und Schutzverordnungen: Analyse, Kapitel 1.

(24)

5.3 Waldreservate in Bearbeitung (N2)

Lage / Ort (Menge): Waldenburg: Holznacht

Langenbruck: Holznacht, Ankenballen, Helfenberg (71.4 ha)

Ausgangslage: Die Ausscheidung der genannten Waldreservate mit kantonaler Bedeutung ist zur Zeit der Erarbeitung des WEP in Bearbeitung.

Perimeter und die zugehörigen Schutz- und Pflegebestimmungen werden in einem gemeinsamen Prozess mit allen Betroffenen ausgehandelt.

Ziele: Mit allen Beteiligten ausgearbeitete Schutz- und Pflegekonzepte liegen vor und werden vom Regierungsrat festgesetzt.

Die Abgeltungen erfolgen an die beteiligten Waldeigentümer.

Es sind sehr unterschiedliche Gebiete und Lebensräume. Je nach Ort, Eignung und Artenschutzprogramm sind entsprechende Entwicklungsziele vorzuschlagen: Arten- und/oder Biotopschutz (vgl. Waldreservatskonzept beider Basel).

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Angelaufene Verhandlungen mit allen beteiligten Partnern weiterführen. Ausarbeiten von Schutz- und Pflegekonzepten für jedes einzelne Waldreservat.

Kreisforst- ingenieur

2005

Festsetzung mittels Regierungsratsbeschluss Regierungsrat, Forstamt beider Basel

2006

Entschädigung der Waldeigentümer Forstamt beider

Basel, Natur- schutzfach- stelle

2006

Beteiligte: Forstamt beider Basel, Waldeigentümer, Revierförster, Naturschutzfachstelle, Jagdgesellschaft, Sportamt, Einwohnergemeinde

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) Grundlagen: Waldreservatskonzept beider Basel

(25)

5.4 Potenzielle Waldreservatsflächen (N3)

Lage / Ort (Menge): Waldenburg: Gerstel, Rehagweid

Langenbruck: Bilsteinflue, Bilsteinweid, Chuenisrüti, Bilsteinberg, Helfenbergflue, Dürstelberg NO, Spalenborn, Gerstel, Rehagweid (186.7 ha)

Ausgangslage: Die genannten Flächen haben kantonale Bedeutung und sind im Waldreservatskonzept beider Basel als potenzielle Reservats- flächen beschrieben, dabei wird nicht unterschieden zwischen Sonderwald- und Totalwaldreservaten. Die Flächen sind lediglich als geeignete Flächen zu verstehen, Grösse und Auflagen sind noch keineswegs mit den Betroffenen ausgehandelt.

Ziele: Mit allen Beteiligten ausgearbeitete Schutz- und Pflegekonzepte liegen vor und werden vom Regierungsrat festgesetzt.

Die Abgeltungen erfolgen an die beteiligten Waldeigentümer.

Zu genauen Arten- und Biotopschutzzielen vgl. Waldreservats- konzept beider Basel.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Verhandlungen mit allen beteiligten Partnern aufnehmen.

Ausarbeiten von Schutz- und Pflegekonzepten für jedes einzelne Waldreservat.

Kreisforst- ingenieur

2008-2017

Festsetzung mittels Regierungsratsbeschluss Regierungsrat, Forstamt beider Basel

2018

Entschädigung der Waldeigentümer Forstamt beider

Basel, Natur- schutzfach- stelle

2018

Beteiligte: Forstamt beider Basel, Waldeigentümer, Revierförster, Natur- schutzfachstelle, Jagdgesellschaft, Sportamt, Einwohnergemeinde, Forstdienst Kanton Solothurn

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) Grundlagen: Waldreservatskonzept beider Basel

(26)

5.5 Lebensraumaufwertung für Haselhühner (N4)

Lage / Ort (Menge): Westlich der Kantonsstrasse (490.0 ha Wald, 546.8 ha Offenland) Ausgangslage: Haselhühner sind essentiell von der Art der Waldbewirtschaftung

abhängig. In Waldgebieten wo das Haselhuhn noch vorkommt oder die an Vorkommen in Nachbarkantonen angrenzen, muss seine Erhaltung Priorität haben, da eine Wiederbesiedlung möglich ist.

Beobachtungen von Haselhühnern am Beretenchopf (Mümliswil, 1995) unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Langenbruck, eine in der Oerlen (Liedertswil, 1995), eine im Unterwald (Hägendorf, 1993) und eine im Rain (Egerkingen, 1992).

Ziele: Aufwertung des Lebensraumes als ein potenzieller Lebensraum für Haselhühner.

Das Haselhuhn ist hierbei eine „Flagschiff-Art“ für arten- und struk- turreiche Wälder. Viele weitere Tier- und Pflanzenarten sollen davon profitieren, z.B. Schmetterlings- und Insektenarten, die eben- falls auf kätzchentragende Pionierbaumarten angewiesen sind.

Lebensraum: 30 bis 40 ha pro Paar; maximale Distanzen zwischen zwei günstigen Habitaten beträgt im Wald ca. 2 km.

Arten-Habitat- beziehung:

Das Haselhuhn benötigt Pionierflächen, insbesondere für die Aufzuchtszeit (Windwurf- und Verjüngungsflächen, Strauchschicht in Felsnähe oder Hochstaudenfluren).

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Förderung und Erhaltung von Nahrungspflanzen (Heidelbeere, Vogel- und Mehlbeere, Weiden, Zitterpappeln, Birken, Erlen)

Revierförster laufend Mit starken forstlichen Eingriffen Licht auf den Waldboden

bringen, Schlaggrössen erhöhen. Pioniergehölze bei der Jungwaldpflege fördern, Freistellen von tief beasteten Fichten oder Tannen als Schlaf- und Versteckplatz.

Revierförster laufend

Keine Pflegeeingriffe während der Brutzeit von Mitte April bis Mitte Juli.

Revierförster laufend Störungen durch Erholungssuchende und Sportler in diesen

Gebieten kanalisieren und in der Brutzeit von Mitte April bis Mitte Juli gezielt Störungen reduzieren.

Revierförster, Forstamt beider Basel, Jagd- gesellschaft, Einwohnerge- meinden

laufend

Beteiligte: Forstamt beider Basel, Revierförster, Waldeigentümer, Natur- schutzfachstelle

Koordination: allenfalls grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Forstdienst und Waldeigentümern im Kanton Solothurn.

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) Grundlagen: Ornithologisches Inventar beider Basel

BUWAL (2001): Haselhuhn und Waldbewirtschaftung. Vollzug Umwelt, 23 S.

Merkblatt Wildforschung Nr. 1 „Dem Haselhuhn helfen“, Aulendorf 1993

(27)

5.6 Lebensraumaufwertung für Reptilien (N5)

Lage / Ort (Menge): Verschiedene Gebiete, z.B. Richtacher, Gerstel, Dürstelberg oder Helfenberg (19.5 ha Wald, 59.3 ha Offenland)

Ausgangslage: Die ehemals unbewaldeten oder stark besonnten Lebensräume von Reptilien verdunkeln durch die abnehmende Nutzung des Holzes oder gar das Unterlassen der Holznutzung immer mehr.

Weitere Gründe für den Rückgang sind der hohe Stickstoffeintrag aus der Luft und die Umstellung auf Hochwaldbetrieb. Damit gehen lebenswichtige Biotope für seltene und vom Aussterben bedrohte Reptilien verloren. Es handelt sich dabei um: Aspisviper und Schlingnatter, Zaun-, Berg- und Mauereidechse.

Südexponierte Waldränder weisen ein grosses ökologisches Aufwertungspotenzial auf.

Ziele: Freihalten und sicherstellen einer genügenden Besonnung der Lebensräume für Reptilien.

Lebensraum: Lichte Wälder und Waldwegböschungen, Hecken- und Waldränder an besonnten Lagen (Südhänge) an wenig gestörten Orten.

Arten-Habitat- beziehung:

Sonnenplätze, Steinschuttfluren, Ast- und Laubhaufen, Trocken- steinmauren und Steinhaufen mit lockerer Pioniervegetation und mit vielen Schlupfwinkeln (Felsspalten) als frostsicheres Winter- quartier.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Starkes Auslichten der Felsfüsse, Geröll- und Steinfluren als Lebensraum für Reptilien.

Revierförster permanent Kontinuierliche Waldrandpflege: Auflichten des Übergangs

Wald-Offenland.

Revierförster permanent Förderung von Kleinstrukturen (Ast- und Steinhaufen) zu

Gunsten der Reptilien.

Revierförster, Naturschutz- verein

permanent

Beteiligte: Revierförster, Waldeigentümer, Forstamt beider Basel, Fachstelle Naturschutz

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) für Objekte von kantonaler Bedeutung.

Grundlagen: Reptilieninventar beider Basel (das Konzept sieht auch ausserhalb des Waldes Massnahmen vor, z.B. das Anlegen von Steinhaufen)

(28)

5.7 Ökologisch und wildbiologisch bedeutende Waldränder und -wiesen (N6)

Lage / Ort (Menge): Entlang von Naturschutzobjekten von kantonaler Bedeutung.

Ausgangslage: Zunehmende fehlende Pflege der Offenlandflächen am Waldrand führt dazu, dass Flächen verbuschen und schliesslich zu Wald werden. Vor allem Waldbuchten und Waldwiesen sind von der Verwaldung bedroht, da sie abgelegen und schlecht erschlossen sind.

Die Verwaldung ist vor allem aus biologischen Gründen uner- wünscht, da damit Möglichkeiten für Wildaustritt / Äsung und kilometerweise wertvolle Kontaktflächen (Waldränder) verloren gehen. Vielfach handelt es sich bei den Verwaldungsflächen um ökologisch sehr wertvolle Grenzstandorte (extensive Nutzungen, hohe Artenvielfalt) oder Feuchtstandorte.

Ziele: Frühzeitiges Verhindern der Verwaldung von biologisch wertvollem Offenland durch gezielte Zusammenarbeit zwischen Forstdienst und den Bewirtschaftern des Offenlandes.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Ausarbeitung eines Waldrandpflegekonzeptes im Rahmen der Betriebsplanung.

Revierförster 2007 Zurückdrängen des Waldes an speziell von Verwaldung

betroffenen bzw. gefährdeten Orten.

Revierförster, Waldeigen- tümer, Landwirt

2010

Waldrandpflege nach einem Konzept zur ökologischen Aufwertung der Übergangszone Offenland-Wald. Gezielte Förderung von beerentragenden Arten (z.B. für Haselhuhn) und Dornensträuchern (z.B. für Neuntöter).

Revierförster, Waldeigen- tümer, Jagd- gesellschaft

2010

Von grosser Wichtigkeit ist eine konsequente Nachpflege des Offenlandes durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung.

Bewirtschafter des Offen- landes, Land- wirtschaftliches Zentrum

permanent

Beteiligte: Bewirtschafter Offenland, Waldeigentümer, Forstdienst, Landwirt- schaftliches Zentrum, Jagdgesellschaften

Kosten/Finanzierung: Programm Naturschutz im Wald (Kanton Basel-Landschaft) für Pflege des Waldrandes und des Strauchgürtels, ökologische Ausgleichszahlungen für Massnahmen im Offenland.

Öffentliche und private Stiftungen (Waldrandpflegeprojekte) Grundlagen: Luftbilder

Karte „Wildbiologisch wertvolle Waldbuchten und Waldlichtungen“

vom Forstkreis.

(29)

5.8 Wald mit besonderer Schutzfunktion (S1)

Lage / Ort (Menge): Entlang der Kantonsstrasse und oberhalb von Siedlungsgebieten (31.6 ha)

Ausgangslage: Diese Wälder haben hinsichtlich des Schutzes von wichtigen Strassenverbindungen und Bahnlinien eine sehr grosse Bedeutung für die Stabilität der Hänge. Die Wälder schützen Sachw erte und Menschenleben.

Das Unterlassen der Pflege dieser Wälder hätte fatale Folgen für die Sicherheit der darunter liegenden Infrastrukturanlagen.

Die Wälder entsprechen gemäss der Terminologie des Bundes den Wäldern mit Schutzfunktion (Steinschlag).

Ziele: Der Wald erfüllt seine besondere Schutzfunktion nachhaltig und uneingeschränkt.

Auf und an den Strassen und Bahnlinien entstehen keine Schäden infolge Steinschlag und Rutschungen. Die Strassen und die

Bahnlinie müssen nicht gesperrt werden.

Umsetzung:

Arbeitsschritt Verantwortung Termin

Ausarbeitung von Detailprojekten zur Erhaltung der Schutzwirkung dieser Wälder.

Forstamt beider Basel

2010 Pflege der Wälder gemäss Projekt. Massnahmen zur Pflege

der Wälder können angeordnet (Kreisforstingenieur) werden.

Waldeigen- tümer, Revierförster

permanent

Beteiligte: Forstamt beider Basel, Waldeigentümer, Revierförster, Walden- burgerbahn, Tiefbauamt bei Kantonsstrassen, Gemeinden, weitere Nutzniesser

Kosten/Finanzierung: Regelung unter Beteiligten (Bund, Kanton, Gemeinden, Waldeigentümer, Nutzniesser)

Grundlagen: Kreisschreiben 8 der eidg. Forstdirektion: Waldbau B und C

Referenzen

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