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Kontrolle staatlichen Handelns durch Gerichtsbarkeiten

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Academic year: 2022

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Ideenbörse Hauptschule - Arbeitslehre, Heft 17, 01/2004

Vorüberlegungen

Lernziele:

Die Schüler sollen erkennen, dass staatliche Entscheidungen nachprüfbar sind.

Sie sollen wissen, welche Gerichte Zuständigkeiten haben.

Sie sollen die Verfahrenswege kennen.

Anmerkungen zum Thema (Sachanalyse):

Die Verrechtlichung unseres Alltags – auch schon des schulischen Alltags – hat zur Folge, dass immer mehr Entscheidungen hinterfragt und im Zweifelsfall Gerichten zur Klärung überlassen werden. Für Schüler und Eltern ist es nahezu selbstverständlich, Notenentscheidungen auch schon mal durch Widerspruch anzu- zweifeln und durch Verwaltungsgerichte prüfen zu lassen.

Während Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte eindeutig den Straf- und Zivilprozessen zugeordnet wer- den, besteht über die Aufgabe von Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten, Arbeitsgerichten und Sozial- gerichten zumeist Unklarheit. Wofür sind sie zuständig? Wie arbeiten sie? Wo sind sie angesiedelt? Wie kann man sich an sie wenden? All dies sind Fragen, die häufig erst kurz vor einem Streitfall geklärt werden.

Auch wenn zumeist Rechtsvertreter eingeschaltet werden, ist es für die Bürger aus demokratischem Infor- mationsstand heraus wichtig zu wissen, welche Funktion diese Gerichtsbarkeiten in unserer Demokratie ha- ben.

Die vorliegende Einheit befasst sich mit vier dieser Gerichtsbarkeiten:

• Verwaltungsgerichtsbarkeit

• Finanzgerichtsbarkeit

• Sozialgerichtsbarkeit

• Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Auswahl erfolgt daher, weil es vermutlich diese vier Gerichtsbarkeiten sind, mit denen angelegentlich der Bürger in Beziehung treten muss.

In Art. 95 G sind die Obersten Gerichtshöfe des Bundes in ihrer Funktion und den Aufgaben genannt (vgl. hierzu Texte und Materialien M 2). Der Bürger sollte im Sinne einer Demokratiemündigkeit diese Organe der Rechtsprechung kennen.

Auch aus Sicht der Arbeitslehre werden die ausgewählten Gerichtsbarkeiten wichtig, da Inhalte aus der Ar- beitslehre auf einer juristischen Ebene immer auch an diese Gerichtsbarkeiten gebunden werden können.

Didaktisch-methodische Reflexionen:

Der Schüler soll Überblicks- und Hintergrundwissen erwerben. Er soll über die Gerichtsbarkeiten in einer Demokratie Bescheid wissen, Strukturen und Zusammenhänge erkennen und einige grundlegende Einzel- heiten wissen. Dieses Wissen ist auch berufsrelevant. In seinem späteren Berufsalltag trifft er im Streitfall auf diese Einrichtungen bzw. muss diese auf dem Klageweg anrufen.

Der Einstieg erfolgt anhand von Fallbeispielen, die deutlich werden lassen, dass rechtliche Streitigkeiten nach Bereichen unterschieden werden müssen und Zuständigkeiten zunächst zu klären sind. Daran schließt sich ein Überblick und Sachinformation über die Gerichtsbarkeiten an.

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 1

D302071778

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7.8

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Vorüberlegungen

Kontrolle staatlichen Handelns durch Gerichtsbarkeiten

Die einzelnen Unterrichtsschritte im Überblick:

1. Schritt: An wen soll ich mich wenden?

2. Schritt: Oberste Gerichte und ihre Zuständigkeiten 3. Schritt: Wie ein Verwaltungsverfahren abläuft

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 2

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Ideenbörse Hauptschule - Arbeitslehre, Heft 17, 01/2004

Unterrichtsplanung

1. Schritt: An wen soll ich mich wenden?

Lernziele:

Die Schüler sollen anhand von Fallsituationen die unterschiedlichen Sachlagen erkennen.

Sie sollen die Sachlagen den jeweiligen juristischen Bereichen zuordnen.

Sie sollen begründen, worauf diese Zuordnung beruht.

Einstieg:

Die Lehrkraft trägt die verschiedenen Fallsituationen (vgl. Texte und Materialien M 1) vor.

Im Gespräch werden zunächst Vermutungen angestellt, an wen man sich in diesem Fall wen- den kann.

Bearbeitung:

Die Fälle werden genauer betrachtet und die Zuständigkeit benannt.

Die Schüler begründen, warum diese Gerichte zuständig sind und tragen dies in das Arbeits- blatt M 1ein.

Lösungen zu Arbeitsblatt M 1:

Herr Franke: Verwaltungsangelegenheit – Verwaltungsgericht Frau Braun: Sozialversicherungsangelegenheit – Sozialgericht Sebastian: Arbeitsstreit mit Arbeitgeber – Arbeitsgericht Herr Brandstetter: Einkommensteuer – Finanzgericht

Frau Stricker: Arbeitsunfall; Streit mit dem Arbeitgeber – entweder Sozialgericht oder Arbeitsgericht

Druckerei: erwaltungsentscheid – Verwaltungsgericht

Die Schüler ergänzen evtl. aus dem eigenen Umfeld Beispiele, die zugeordnet werden können.

Vertiefung:

Impuls: Unser Staat ist ein Rechtsstaat.

Die Schüler klären, was dies bedeutet.

Ergebnis: In einem Rechtsstaat dürfen staatliche Entscheidungen nur aufgrund von Gesetzen erfolgen. Gegen Entscheidung muss der Bürger ein Einspruchs- und Widerspruchsrecht haben.

Dann überprüfen die jeweiligen Gerichte die Entscheidung.

Didaktisch-methodischer Kommentar:

Die Lehrkraft sollte die Fallbeispiele aus ihrer Alltagserfahrung heraus ausbauen. Je mehr Fallbeispiele der Schüler vorgestellt bekommt, desto eher wird er unterscheiden und zuordnen können.

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 3

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Unterrichtsplanung

7.8 Kontrolle staatlichen Handelns durch Gerichtsbarkeiten

Hinweis:

Das Klageverfahren wurde an die Informationen der Veröffentlichung im Internet des Justiz- ministeriums Nordrhein-Westfalen angelehnt. Inhaltlich beziehen sich die Infotexte der Arbeitsblätter auf dort vorliegende Angaben.

Die vom Justizministerium gestaltet Bürgerinformation unter www.justiz.nrw.de Justiz online, Bürgerservice ist für die Internetrecherche der Schüler sehr gut geeignet. Die Schüler sollten diese Informationsmöglichkeit nutzen, um Vergleiche zum Strafverfahren herauszuar- beiten.

Didaktisch-methodischer Kommentar:

Die Besonderheiten der rechtlichen Verfahren stehen hier nicht im Mittelpunkt. Es wurden nur die wesentlichen Aspekte herausgestellt.

Die Schüler können anhand der Internetrecherche inhaltlich entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe und dem beabsichtigten Anforderungsniveau vertiefende Informationen erhalten und zusammenstellen.

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 6

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Texte und Materialien

M 2

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Oberste Gerichtsbarkeit

Art. 95 Grundgesetz

(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichts- barkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungs- gericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.

(2) Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss, der aus den für das jeweilige Sachge- biet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.

(3) Zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtssprechung ist ein Gemeinsamer Senat der in Absatz 1 ge- nannten Gerichte zu bilden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten.

Nicht zuständig für verfassungsrechtliche Streitigkeiten.

Klagemöglichkeit: Anfechtungsklage Verpflichtungsklage Feststellungsklage Erste Instanz: Verwaltungsgericht Berufungsinstanz: Oberverwaltungsgericht

Revisionsinstanz: Bundesverwaltungsgericht (Berlin) Finanzgerichtsbarkeit

Zuständig für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, z.B. Lohnsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer u.a.

Erste Instanz: Landesfinanzgericht Berufungsinstanz fehlt

Revisionsgericht: Bundesfinanzgerichtshof (München) Arbeitsgerichtsbarkeit

Zuständig für Streitigkeiten zwischen Tarifparteien.

Zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

Zuständig für Streitigkeiten, aus dem Betriebsverfassungsgesetz heraus.

Erste Instanz: Arbeitsgerichte Berufungsinstanz: Landesarbeitsgerichte Revisionsinstanz: Bundesarbeitsgericht (Erfurt)

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 8

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Texte und Materialien

7.8

Kontrolle staatlichen Handelns durch Gerichtsbarkeiten

M 3

Organe der Rechtsprechung

Ordentliche Gerichtsbarkeit Arbeitsgerichtsbarkeit Allgemeine Finanzgerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Verwaltungsgerichts-

barkeit

Bundesverfassungsgericht Verfassungsgerichte

der Länder

Oberste Gerichtshöfe des Bundes

Bundesgerichtshof Bundesarbeitsgericht Bundesverwal- Bundesfinanzhof Bundessozialgericht tungsgericht

Gerichte der Länder

Oberlandesgericht Landesarbeitsgerichte Oberverwal- Finanzgerichte Landessozialgerichte tungsgerichte

Landgerichte

Amtsgerichte Arbeitsgerichte Verwaltungsgerichte Sozialgerichte

eDidact - Arbeitsmaterialien Sekundarstufe

(c) OLZOG Verlag GmbHSeite 10

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Texte und Materialien

Ideenbörse Hauptschule - Arbeitslehre, Heft 17, 01/2004

M 7

Ist die Klage zulässig?

Das Gericht prüft, ob alle Voraussetzungen gegeben sind, dass in dieser Sache entschieden werden kann.

Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann ist die Klage unzulässig.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich das Gericht mit der Klage befassen.

Der Klage wird stattgegeben. Dies kann vollständig erfolgen oder sich auf einzelne in der Klage genannte Sachverhalte teilweise beziehen.

Was das Gericht im Einzelnen prüft:

• Ist der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht richtig?

Herr Franke vermutet, dass für seine Klage gegen den Gemeindebescheid auch das Verwaltungsgericht zuständig ist.

• Sind die Beteiligten im Rechtsstreit prozessfähig und beteiligungsfähig?

Herr Franke ist weder vorbestraft, noch ist er erkrankt oder entmündigt. Er fühlt sich sowohl prozessfähig als auch beteiligungsfähig.

• Kann der Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis gelten machen?

Herr Franke meint, dass das Verwaltungsgericht sich seiner Sache annehmen muss, da es die zuständige Rechtsstelle ist.

Arbeitsauftrag:

Diskutiert untereinander die Zuständigkeit und sucht weitere Beispiel für und gegen die Zuständigkeit.

(c) OLZOG Verlag GmbH Seite 15

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