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Archiv "Vorsätze und „Gegensätze“" (07.07.1988)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

R K MMENTAR

D

er Regierungsentwurf des Gesundheits-Refo rmge- setzes ist nun in der Phase der parlamentarischen Be- ratung. Die Anhörungen vor dem Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung, bei denen die Be- troffenen noch einmal Gelegenheit hatten, Kritik und Anregungen zu Detailfragen des umstrittenen Ge- setzes vorzutragen, sind abgeschlos- sen.

Gleichwohl dauern die Diskus- sionen um Für und Wider der Struk- turreform unvermindert heftig an.

Während sich alle ärztlichen Organi- sationen und Verbände nach wie vor in ihrer grundsätzlichen Kritik an verfehlten Ansätzen der Strukturre- form einig sind, entbrannte der Streit um den richtigen Weg zum ge- meinsamen Ziel inzwischen aufs neue.

„Der Deutsche Arzt", offiziel- les Organ des Hartmannbundes (HB), machte in seinem Heft 10

„markante Gegensätze zwischen Ärztetag und KBV" aus. Er warf die Frage auf, ob die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung zum „zah- men Außenseiter", ja sogar zum

„willfährigen Gehilfen der Blüm- schen Strukturreform" werde. Dies geschah, kurz nachdem die Vorstän- de des Hartmannbundes und der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) in einer gemeinsamen Sitzung im Vorfeld des 91. Ärzteta- ges zu der gemeinsamen Auffassung gekommen waren, daß angesichts der jetzt beginnenden Phase der par- lamentarischen Diskussion des Re- gierungsentwurfs eine möglichst en- ge Zusammenarbeit aller ärztlichen Organisationen stattfinden sollte.

Eine enge Zusammenarbeit war also das erklärte Ziel. Statt dessen wurden vom HB Gegensätze aufge- zeigt, die es in Wahrheit gar nicht gibt. Das Organ des Hartmannbun- des „zitierte" Aussagen von Profes- sor Dr. Siegfried Häußler vor der Vertreterversammlung der KBV am 9. Mai in Frankfurt und stellte die- sen Zitaten Auszüge aus Beschlüs- sen des 91. Deutschen Ärztetages gegenüber. Zwei typische Beispiele:

Der erste Vorsitzende der KBV sagte vor der Vertreterversamm- lung: „Die strikte Bindung des Arz-

tes an eine Krankenhausvergleichsli- ste wird gelockert. " In der Ver- bandszeitschrift des HB steht dieser Satz dann unter der (irreführenden, sehr fett gedruckten) Überschrift:

„Die Bindung an die Krankenhaus- vergleichsliste ist erträglich."

Professor Häußler zu prä und post: „Die vorgesehene Spezialvor- schrift über die vorstationäre Dia- gnostik und die nachstationäre Be- handlung als institutionalisierte Krankenhausleistung wird zugun- sten einer reinen Vertragsregelung beseitigt. " Der vermeintlich gegen- sätzliche Beschluß des Ärztetages dazu: „Die prä- und poststationäre

vors tze und

"Gegensätze"

Professor Häußler mahnt Geschlossenheit der gesamten Ärzteschaft an

Behandlung durch das Krankenhaus als Institution ist abzulehnen."

Gegensätze oder Vergleich von Äpfeln und Birnen? Diese und alle übrigen angeblichen Widersprüche lösen sich sehr schnell in nichts auf, wenn man das vergleicht, was wirk- lich vergleichbar ist: die Resolution der Vertreterversammlung der KBV und die — zum Teil wörtlich überein- stimmenden — Resolutionen des Ärztetages. Es gibt nur dort unter- schiedliche Auffassungen, wo die KBV speziell die Interessen der Kas- senärzte vertritt, während die Bun- desärztekammer naturgemäß für die Gesamtärzteschaft spricht. Das be- trifft zum Beispiel: die Qualifikation des Kassenarztes.

Die zitierten Passagen aus der Rede Professor Häußlers bezogen sich ausschließlich auf die im Regie- rungsentwurf erreichten Verbesse- rungen gegenüber dem Referenten- entwurf und gegenüber den aus Sicht der Kassenärzteschaft noch schlimmeren Vorentwürfen. Vor

diesem Hintergrund kann die Kas- senärztliche Bundesvereinigung wichtige Erfolge in der Interessen- vertretung der Kassenärzte für sich reklamieren. Die KBV also ein zah- mer Außenseiter oder gar willfähri- ger Gehilfe der Blümschen Struktur- reform . . .?

• Tatsache ist, daß die KBV sofort mit Bekanntwerden des er- sten Vorentwurfs eine umfassende und kritische Stellungnahme abge- geben hat, der kurz darauf sowohl die Bundesärztekammer als auch der Hartmannbund inhaltlich weit- gehend übereinstimmende Erklä- rungen folgen ließen.

• Tatsache ist weiter, daß die KBV von Anfang an die grundlegen- den Ansätze der Reform für verfehlt hielt und diesen Standpunkt bis heu- te in völliger Übereinstimmung mit allen übrigen ärztlichen Organisatio- nen vertritt.

• Tatsache ist schließlich, daß die KBV darüber hinaus in vielen politischen Gesprächen mit Abge- ordneten aller Parteien die Interes- sen der Kassenärzte gegenüber zahl- reichen sie belastenden Detailrege- lungen vertreten hat. Die KBV ging dabei im Gegensatz zu anderen ärzt- lichen Organisationen konsequent den Weg der Sachargumentation — und erreichte Verbesserungen.

Wenn Professor Häußler wegen eben dieser Verbesserungen den Re- gierungsentwurf günstiger beurteilte als frühere Entwürfe, so hat er damit nicht gemeint, daß der Regierungs- entwurf nun etwa zu einer Offenba- rung für die Ärzteschaft geworden sei.

„Richtet die Speere nach au- ßen", hieß sein Appell an alle Ärz- te. Er gilt jetzt mehr denn je. Wenn nämlich mit dürftig konstruierten

„Gegensätzen" ein Keil in die Ärz- teschaft getrieben werden sollte, könnte dies nur schaden, und zwar allen Ärzten. Professor Häußler ruft nicht ohne Grund immer wieder zum geschlossenen Vorgehen auf.

Gerade in der Phase der parlamen- tarischen Beratung des Regierungs- entwurfs kommt der einheitlichen Haltung der gesamten Ärzteschaft großes Gewicht zu. Denn wo zwei sich streiten, freut sich bekanntlich der dritte . . . JM/KBV Dt. Ärztebl. 85, Heft 27, 7. Juli 1988 (21) A-1981

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