MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2001/02 – Ausgegeben am 17.05.2002 – XXI. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
V E R O R D N U N G E N
229. Klinikordnung der Universitätsklinik für Innere Medizin I an der Medizinischen Fakultät
230. Verordnung der Studienkommission Soziologie über die Anerkennung von Prüfungen an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
O R G A N I S A T O R I S C H E S 231. Zuordnungen an der Medizinischen Fakultät
232. Bestellung zum Vorstand der Universitätsklinik für Neurochirurgie der Medizinischen Fakultät
233. Größe der Studienkommission Theaterwissenschaft der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
T E R M I N E
234. Außerordentliche Sitzung des Fakultätskollegiums der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
W A H L A U S S C H R E I B U N G E N
235. Neuwahl des Vorsitzenden der Studienkommission Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik
236. Neuwahl der Studiendekanin/des Studiendekans an der Medizinischen Fakultät
237. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Tibetologie und Buddhismuskunde an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
E R T E I L U N G D E R L E H R B E F U G N I S A L S U N I V E R S I T Ä T S D O Z E N T
239. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät
A L L G E M E I N E I N F O R M A T I O N E N
240. Änderungen von Studienplänen – Begutachtungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 UniStG Studienplan „Softwareentwicklung und Wissensmanagement“ an der Technischen Universität Graz
241. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
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XXI. Stück – Ausgegeben am 17.05.2002 – Nr. 229-231 VERORDNUNGEN
229. Klinikordnung der Universitätsklinik für Innere Medizin I an der Medizinischen Fakultät
Die Klinikordnung der Universitätsklinik für Innere Medizin I wurde von der zuständigen Klinikkonferenz beschlossen und durch Aushang an der entsprechenden Universitätsklinik verlautbart.
Der Dekan:
S c h ü t z
230. Verordnung der Studienkommission Soziologie über die Anerkennung von Prüfungen an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Die Studienkommission Soziologie hat in ihrer Sitzung am 10.April 2002 die generelle Anerkennung der Diplomprüfung des 1. Studienabschnittes der Soziologie von ordentlichen Studierenden der Soziologie, die ihren Studienort innerhalb Österreichs verändert haben, per Verordnung gemäß § 59 Abs. 1 UniStG beschlossen.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
S c h u l z
ORGANISATORISCHES 231. Zuordnungen an der Medizinischen Fakultät
Entsprechend den Beschlüssen der zuständigen Kommissionen wurden von der Medizinischen Fakultät, sowie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kuns t, folgende Zuordnung anlässlich der
Verleihung der venia docendi:
Univ.- Doz. Dr. Claus RIEDL Universitätsklinik für Urologie ausgesprochen.
Der Dekan:
S c h ü t z
232. Bestellung zum Vorstand der Universitätsklinik für Neurochirurgie der Medizinischen Fakultät
Herr Univ.- Prof. Dr. Engelbert KNOSP wurde gemäß § 64 Abs. 2 UOG 93 zum Vorstand der Universitätsklinik für Neurochirurgie bestellt.
Der Dekan:
S c h ü t z
233. Größe der Studienkommission Theaterwissenschaft der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
In der Sitzung des Fakultätskollegiums am 03. Mai 2002 ist der einstimmige Beschluss gefasst worden, die Größe der Studienkommission Theaterwissenschaft mit 3:3:3 (bisher 4:4:4) festzulegen.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:
G. W e b e r
TERMINE
234. Außerordentliche Sitzung des Fakultätskollegiums der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
In der Sitzung des Fakultätskollegiums am 03. Mai 2002 wurde beschlossen, am 24. Mai 2002 um 9.00 Uhr c.t. im ehemaligen Juristensitzungssaal, Universität Wien, Dr. Karl Lueger- Ring 1, A-1010 Wien eine außerordentliche Sitzung des Gesamtkollegiums abzuhalten.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:
G. W e b e r
WAHLAUSSCHREIBUNGEN
235. Neuwahl des Vorsitzenden der Studienkommission Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik
Auf Grund des Rücktritts des Vorsitzenden wird die Neuwahl des Vorsitzes der Studienkommission Wirtschaftsinformatik erforderlich. Diese Wahl findet im Rahmen der 10.
ord. Sitzung der Studienkommission am 05. Juni 2002 (Mittwoch), 17.00 s.t., im Sitzungssaal der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik statt.
Der stellvertretende Vorsitzende:
D o r n
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XXI. Stück – Ausgegeben am 17.05.2002 – Nr. 236-239
236. Neuwahl der Studiendekanin/des Studiendekans an der Medizinischen Fakultät
Die Neuwahl der Studiendekanin/des Studiendekans ab 01. November 2002 für die laufende Funktionsperiode findet in der Sitzung des Fakultätskollegiums der Medizinischen Fakultät am 21. Juni 2002, 12.00 Uhr s.t., Sitzungssaal des Medizinischen Dekanates statt.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:
A u f f
237. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Tibetologie und Buddhismuskunde an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden der Studienkommission Tibetologie und Buddhismuskunde findet in der Sitzung der Studienkommission am Dienstag, den 11. Juni 2002, um 10.00 Uhr c.t., im Besprechungsraum des ISTB, Bereich Tibet- und Buddhismuskunde statt.
Der Vorsitzende:
T a u s c h e r
238. Wahl eines/einer Institutsvorstandes/vorständin und eines/einer Institutsvorstand- Stellvertreters/in des Institutes für Osteuropäische Geschichte an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät
Am Institut für Osteuropäische Geschichte findet am 24. Juni 2002, 9.00 Uhr, A-1090 Wien, Spitalgasse 2, Hof 3, die geheime Wahl eines/einer Institutsvorstandes/vorständin und eines/einer Institutsvorstand-Stellvertreters/in für die Amtsperiode ab. 1. Oktober 2002 statt.
Der Institutsvorstand:
K a p p e l e r
ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS ALS UNIVERSITÄTSDOZENT
239. Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozent an der Medizinischen Fakultät
An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Harald ANDEL die Lehrbefugnis für „Anästhesiologie und Intensivmedizin“ mit Datum vom 14. März 2002 erteilt.
Er wurde der Universitätsklinik für Anästhesie und Allgemeine Intensivmedizin in Wien zugeordnet.
An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Felix WANTKE die Lehrbefugnis für „Pulmologie“ mit Datum vom 16. April 2002 erteilt.
Er wurde der Universitätsklinik für Innere Medizin IV in Wien zugeordnet.
An der Medizinischen Fakultät der Universität Wien wurde entsprechend den Bestimmungen des Universitätsorganisationsgesetzes an Herrn Dr. med. univ. Joachim WIDDER, Ph. D.
die Lehrbefugnis für „Ethik in der Medizin“ mit Datum vom 23. April 2002 erteilt.
Er wurde der Universitätsklinik für Strahlentherapie und Strahlenbiologie in Wien zugeordnet.
Der Dekan:
S c h ü t z
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
240. Änderungen von Studienplänen – Begutachtungsverfahren gemäß § 14 Abs. 1 UniStG
a) Studienplan der Studienrichtung Mediengestaltung an der Universität für angewandte Kunst Wien
Der Studienplan der Studienrichtung Mediengestaltung der Universität für angewandte Kunst Wien ist bis
7. Juni 2002
in der Begutachtungsphase und kann eingesehen werden unter:
http://www.angewandte.at/index.php?page=ger/organisation/studorg/studkomm/
medien/spbegutachtung.htm oder
http://manila.vis-med.ac.at/stuko
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XXI. Stück – Ausgegeben am 17.05.2002 – Nr. 240 a)-b)
Um Übermittlung allfälliger Anregungen und Kommentare postalisch oder per e-mail an:
Frau Mag. Ruth Schnell
Studienkommission Mediengestaltung Universität für angewandte Kunst Wien
A-1010 Wien, Postgasse 6 e-mail: ruth.schnell@uni-ak.ac.at wird gebeten.
b) Studienplan „Softwareentwicklung und Wissensmanagement“ an der Technischen Universität Graz
Die vorbereitende Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines neuen Studiums legt redigierte Unterlagen mit dem Studienplan und dem Qualifikationsprofil eines neuen Studiums vor, das unter Bezeichnung „Softwareentwicklung und Wissensmanagement“ per 1. Oktober 2002 an der Technischen Universität Graz eingerichtet werden soll. Dies geschieht unter den Regeln des Universitätsstudiengesetz – Anlage 1, Ziffer 6.5a – unter dem Generaltitel
„Informatikmanagement“.
Der abgeänderter Plan
war auf die Relevanz am Arbeitsmarkt gerichtet, Reaktionen darauf wurden in die nun neu vorgelegten Unterlagen eingearbeitet.
Wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Plänen ist, dass nach UniStG Anlage 1, Z 6.5a nur maximal 125 Semesterwochenstunden eingerichtet werden können und dass das Studium in Summe (also die Summe von Bakkalaureat und Magisterstudium) nur 8 Semester dauern und kein Grad „Dipl.- Ing.“ dazu vergeben werden kann. Diese Einschränkungen wurden berücksichtigt.
Bakkalaureat: 6 Semester, 106 SWS, 180 ECTS-Credits, dabei 2 kleine Bakkalaureats- Arbeiten
Magisterstudium: 2 Semester, 19 SWS, 60 ECTS-Credits, dabei eine Diplomarbeit
Der Studienplan kann direkt an der Technischen Universität Graz oder in der Abteilung für Rechtsangelegenheiten und Organisationsfragen der Universität Wien eingesehen bzw.
angefordert werden.
Begutachtungsperiode
Um Begutachtung und Stellungnahme bis
7. Juni 2002
an Herrn O. Univ.- Prof. Dr. Franz Leberl Vorbereitende Kommission „Informatikmanagement“
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät A-8010 Graz, Inffeldgasse 16 Tel. Nr.: +43 (0) 316 873-5012 Telefax: +43 (0) 316 873-5050 e-mail: leberl@icg.tu-graz.ac.at wird gebeten.
Der Rektor:
W i n c k l e r 241. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt:
Teil II:
Nr. 186/2002: Änderung der Chemikalienverordnung 1999 (ChemVO)
Die Universitätsdirektorin:
T r ö s t l
--- Redaktion: Dr. Nicola Roehlich.
Druck und Herausgabe: Universität Wien.
Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.