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Auftrag Fachgruppe Infrastrukturgemeinden (FG Infra) in Etappe 3

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Entsorgung radioaktive Abfälle

COO.2207.110.2.1710371

17. Dezember 2018

Sachplan geologische Tiefenlager

Auftrag Fachgruppe Infrastrukturgemeinden (FG Infra) in Etappe 3

Rahmenbedingungen, Grundauftrag und Kernaufgaben

Inhalt

1. Rahmenbedingungen ...2

2. Grundauftrag der FG Infra ...2

3. Kernaufgaben der Fachgruppe Infra ...2

4. Kostenrahmen und Aufwand ...2

5. Vergütungen ...2

6. Leitung der Fachgruppen ...2

7. Protokollführung und Dokumentation ...3

8. Beizug von Fachpersonen des Bundes, der Kantone und der Nagra ...3

9. Öffentlichkeitsarbeit ...3

10. Tätigkeitsbericht für den Jahresbericht der Regionalkonferenz ...3

11. Zusammensetzung Fachgruppe...3

Glossar ...4

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1. Rahmenbedingungen

Die Regionalkonferenzen (RK) haben vom Bundesamt für Energie (BFE) im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager den Auftrag, Aufgaben innerhalb der regionalen Partizipation zu erfüllen. Grundlage dafür bildet das «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3»1 (Konzept RP). Um diese Aufgaben anzugehen, bestehen in den RK drei ständige Fachgruppen (Fachgruppen «Oberflächeninfrastruktur» (FG OFI), «Regionale Entwicklung»

(FG RE) und «Sicherheit» (FG Si)) sowie bei Bedarf eine Fachgruppe Infrastrukturgemein- den (FG Infra).

Fachgruppen treffen keine Entscheide im Namen der RK. Sie bereiten inhaltliche Entschei- dungsgrundlagen für die RK vor. In ihrer Arbeit halten sie sich an das Konzept RP und an die in der Leistungsvereinbarung zwischen BFE und RK festgelegten Meilensteine.

2. Grundauftrag der FG Infra

Die FG Infra hat folgenden Grundauftrag: Sie

a. arbeitet sich in die im Rahmen ihrer Aufgaben festgelegten Themen ein;

b. tauscht sich mit den übrigen Fachgruppen aus und greift darauf basierend allfällige für ihre Aufgaben relevante Themen auf;

c. kann im Rahmen ihrer Aufgaben Fachpersonen des Bundes, der Kantone und der Ent- sorgungspflichtigen beiziehen;

d. kann die Durchführung von Partizipationsforen beantragen;

e. protokolliert und dokumentiert ihre Sitzungen und Arbeiten.

3. Kernaufgaben der Fachgruppe Infra

Die FG Infra dient dem Informationsaustausch und der Koordination unter den Infrastruktur- gemeinden.

Die Fachgruppe Infra

a. formuliert spezifische Anliegen der Infrastrukturgemeinden und tauscht sich darüber aus;

b. fördert den Wissenserhalt über spezifische Anliegen der Infrastrukturgemeinden innerhalb derer Organe;

c. gibt bei Bedarf Rückmeldungen zu Berichten und Stellungnahmen anderer Fachgruppen;

d. kann die an Infrastrukturgemeinden angrenzenden deutschen Gemeinden mit Sichtbezug auf Oberflächeninfrastrukturanlagen in geeigneter Weise mit in ihre Arbeit einbeziehen.

4. Kostenrahmen und Aufwand

Die Fachgruppen müssen sich innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Kostenrahmens bewegen.

5. Vergütungen

Die Teilnahme an Sitzungen der Fachgruppen wird mit CHF 80.- pro Stunde vergütet. Die Vergütung erfolgt gemäss den Bedingungen im «Merkblatt Vergütungen und Spesen»2.

6. Leitung der Fachgruppen

Die FG Infra bestimmt ihre Leitung aus dem Kreise ihrer Mitglieder. Nach Möglichkeit wird eine Stellvertretung bestimmt. Die Leitung ist für die Sitzungsvorbereitung verantwortlich und arbeitet dabei mit der Geschäftsstelle, einer allfälligen Fachbegleitung und dem Vorstand zu- sammen.

1 BFE (14.09.2018): Sachplan geologische Tiefenlager. Konzept regionale Partizipation in Etappe 3.

2 BFE (12.11.2018) Merkblatt für Regionalkonferenz-Mitglieder. Vergütungen und Spesen.

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7. Protokollführung und Dokumentation

Die Sitzungen der Fachgruppe müssen zur Wahrung der Transparenz und zwecks Wissens- erhalt protokolliert und dokumentiert werden. Dabei ist mindestens ein Kurzprotokoll zu er- stellen, das Dritten den Nachvollzug der Diskussionen in den Grundzügen ermöglicht. Diese Aufgabe wird von der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz oder von einem Mitglied der Fachgruppe übernommen.

8. Beizug von Fachpersonen des Bundes, der Kantone und der Nagra

Ist die Teilnahme von Fachpersonen des Bundes, der Standortkantone oder der Nagra an einer Sitzung der Fachgruppe erwünscht, muss der Sitzungstermin frühzeitig mit den jeweili- gen Personen abgesprochen werden. Die für den jeweiligen Fachbereich zuständige Person seitens BFE kann diesbezüglich die Koordination sicherstellen und nimmt nach Möglichkeit an den Sitzungen der Fachgruppe teil.

9. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Regionalkonferenz (Kontakt mit Medien, Information der Bevöl- kerung) erfolgt nicht durch die Fachgruppe. Sie wird vom Vorstand geregelt.

10. Tätigkeitsbericht für den Jahresbericht der Regionalkonferenz

Die Fachgruppe Infra verfasst für den Jahresbericht der Regionalkonferenz einen Bericht, welcher die Sitzungsdaten festhält und die Tätigkeiten der Fachgruppe zusammenfasst.

11. Zusammensetzung Fachgruppe

Die Zusammensetzung der Fachgruppe Infra wird in den Statuten geregelt.

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Glossar

Infrastrukturgemeinden Gemeinden, auf oder unterhalb deren Gemeindegebiet eine ober- oder un- terirdische Infrastrukturanlage ganz oder teilweise realisiert werden könnte.

Per Beginn der Etappe 3 sind dies all jene Gemeinden, die im Ergebnisbe- richt zu Etappe 23 in den Objektblättern explizit als Infrastrukturgemeinden aufgeführt sind.

Regionalkonferenz (RK) Die Regionalkonferenzen sind Partizipationsgremien im SGT. Sie sind als Vereine organisiert und haben im Rahmen eines Leistungsauftrages des BFE die Aufgabe, Interessen, Anliegen und Forderungen der Standortre- gion im Sachplanverfahren einzubringen.

Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) Sachpläne sind für den Bund das wichtigste Planungsinstrument zur Koordi- nation seiner raumwirksamen Tätigkeiten. Der Sachplan geologische Tie- fenlager hat zum Ziel, die Standortfrage hinsichtlich der Lagerung radioakti- ver Abfälle zu klären.

Standortregion Die Standortregion setzt sich zusammen aus Infrastrukturgemeinden und weiteren einzubeziehenden Gemeinden3.

3 BFE (21.11.2018): Ergebnisbericht zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter.

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