• Keine Ergebnisse gefunden

Ergänzungsstudiengang „Mittelasien/Kaukasien“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ergänzungsstudiengang „Mittelasien/Kaukasien“"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 12/2004

- 3 -

Philosophische Fakultät III Zentralasien-Seminar

Zulassungsordnung

für den regionalwissenschaftlichen

Ergänzungsstudiengang „Mittelasien/Kaukasien“

Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin hat auf der Grundlage von § 13 Absatz (2) der Sat- zung für Studienangelegenheiten der Humboldt-Univer- sität zu Berlin am 22.07.03 nachfolgende Zulassungs- ordnung für den regionalwissenschaftlichen Ergänzungs- studiengang „Mittelasien/Kaukasien“ erlassen.1

§ 1 Geltungsbereich

Die Ordnung regelt für den Ergänzungsstudiengang die Zulassung zum Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin.

§ 2 Zulassungszahl, Ausschreibung, Bewerbungsfrist

Die zu dem Studiengang „Mittelasien/ Kaukasien“ zuge- lassene Zahl von Studierenden beträgt maximal 20. Die Studienplätze werden national und international ausge- schrieben. Die Bewerbungsfrist endet drei Monate vor Studienbeginn.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen und Zulassung (1) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Stu- diengang „Mittelasien/ Kaukasien“ ist:

(a) ein erster akademischer Abschluss in einem B.A./M.A.-, Diplom-, Magister- oder Staatsprüfungs- fach

(b) für Bewerberinnen oder Bewerber mit deutscher Muttersprache: sehr gute Kenntnisse des Englischen (Nachweis durch Vorlage des Abiturzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung) und Grund- kenntnisse in einer Sprache der Region (Nachweis durch Vorlage geeigneter Zeugnisse oder Bescheini- gungen). Sofern diese Grundkenntnisse nicht gege- ben sind, können sie in einem Sprachpropädeuti- kum erworben werden

1 Diese Zulassungsordnung wurde am 09.09.2003 durch die Senatsverwal- tung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestätigt. Die Verlängerung des regionalwissenschaftlichen Ergänzungsstudienganges „Mittel- asien/Kaukasien“ ist für einen Programmdurchlauf von zwei Jahren befris- tet.

(c) für Bewerberinnen oder Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: gute Grundkenntnisse des Deutschen (vergleichbar Mittelstufe 2) und Eng- lischen und Grundkenntnisse einer Sprache der Re- gion (Nachweis durch Vorlage geeigneter Zeugnisse oder Bescheinigungen); sofern die Grundkenntnisse der zuletzt genannten Art nicht gegeben sind, kön- nen sie in einem Sprachpropädeutikum erworben werden.

(2) Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:

- Nachweis der in Absatz (1) geforderten akademi- schen Abschlüsse;

- Nachweis der in Absatz (1) geforderten Sprach- kenntnisse;

- Lebenslauf und wissenschaftlicher Werdegang;

- Eine schriftliche Ausführung, in der die persönli- chen Interessen und Zielsetzungen dargelegt wer- den, die zur Bewerbung für diesen Studiengang be- wogen haben;

- ggf. Nachweise über Berufstätigkeit.

(3) Über die Eignung und Zulassung entscheidet der Zu- lassungs- und Prüfungsausschuss (vgl. § 4 Prüfungsord- nung).

(4) Übersteigt die Zahl der als geeignet eingestuften Be- werberinnen oder Bewerber die Anzahl der zur Verfü- gung stehenden Studienplätze, entscheidet bei gleicher Eignung das Los.

(5) Der nach § 4 der Prüfungsordnung von der Philoso- phischen Fakultät III bestellte Zulassungs- und Prü- fungsausschuss entscheidet über die Anerkennung eines vergleichbaren Hochschulabschlussgrades insbesondere bei ausländischen Hochschulabschlüssen. Bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulab- schlüsse kann die Zentralstelle für ausländisches Bil- dungswesen gehört werden.

(2)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 12/2004

- 4 -

(6) Zulassungs- und Ablehnungsbescheide sind unver- züglich den Studienbewerberinnen oder Studienbewer- bern zuzuschicken. Zugelassene Studienbewerberinnen oder Studienbewerber müssen binnen vier Wochen schriftlich die Annahme des Studienplatzes anzeigen. Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Studienplatz neu ver- geben.

§ 4 Inkrafttreten

(1) Diese Zulassungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(2) Die Zulassungsordnung gilt für einen Programm- durchlauf von zwei Jahren.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Goethe-Zertifikat B 1 des Goethe-Instituts oder Volkshoch- schule oder telc Deutsch B 1 Bachelor of Music Künstlerisch-Pädagogische Ausbildung, Master of

Bitte diese Liste der aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber mit dem Wahlvorschlag verbinden. Frau oder Herr Familienname, davon abweichender Geburtsname 1) , Künstler-

form, Umfang/Dauer, SP) Essay SP des Moduls insgesamt: 6 CP Dauer des Moduls 1 Halbjahr Modul „Die historischen Seidenstraßen“ (WP). Lern- und Qualifikationsziele: Vertiefte

(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „fail/nicht bestan- den (4,1-5,0)“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat einen für sie oder ihn bindenden Prüfungster- min

(c) für Bewerberinnen oder Bewerber mit einer an- deren Muttersprache als Deutsch: gute Grund- kenntnisse des Deutschen (vergleichbar Mittel- stufe 2) und Englischen

(4) Das Praktikum dient dem Erwerb von lebensprak- tischer Erfahrung in der Region sowie der praktischen Arbeit an einem Thema, das aus einem der Module des Studienprogramms

(3) Weichen die Bewertungen um mehr als einen Grad voneinander ab oder wird von einer der Prüferinnen oder einem der Prüfer die Note „fail/ nicht bestanden (4,1-5,0)“ vergeben, so

Die Hj 1-3 sind dem Studium in aufeinander abgestimmten Sach-, Praxis- und Sprachmodulen gewidmet; zum Ende des 3.. Hj wird ein Praktikum in der Studienregion absolviert und die