• Keine Ergebnisse gefunden

Gentechnikgesetzesnovelle kommt in den Bundestag

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gentechnikgesetzesnovelle kommt in den Bundestag"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Pressemitteilung

Nürnberg, 17.10. 2007 PM 135-07/LFGS Gentechnik

Gentechnikgesetzesnovelle kommt in den Bundestag

Regionaler Widerstand in Bayern wächst

In den nächsten Wochen wird auf Bundesebene mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes eine zentrale Weichenstellung getroffen. Es wird darüber entschieden, ob in Deutschland der gentechnikfreie Anbau weiterhin möglich bleibt oder nicht. „Der Bund Naturschutz mobilisiert deshalb alle Kräfte“, so der BN Landesvorsitzende Hubert Weiger, „um über zahlreiche Basisinitiativen die örtlichen Bundestagsabgeordneten dafür zu gewinnen, sich klar für eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu positionieren“. So sind z.B. in den letzten Wochen nochmals

Unterschriftenaktionen, wie der Hemhofener oder Henfenfelder Appel ins Leben gerufen worden. Diese Initiativen sind die Speerspitze einer Bewegung, die von gentechnikfreien Regionen getragen wird. Bayern ist das führende Land für gentechnikfreie Regionen in Deutschland. Mehr als 40 Initiativen sind inzwischen landesweit aktiv. „Der BN fordert deswegen vor allem die CSU Abgeordneten auf, sich für eine

gentechnikfreie Landwirtschaft einzusetzen“ so Hubert Weiger. Denn über zwei Drittel der bayerischen Bürger unterstützen diese Forderung.

Der BN befürchtet die schleichende gentechnische Verunreinigung der herkömmlich erzeugten Lebens- und Futtermittel, sowie der Pflanzen für die Energieerzeugung, wenn die Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes wie geplant beschlossen würde. Gegen den gesetzlich legitimierten

kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Maispflanzen,

möglicherweise in Bälde auch von „Gen-Kartoffeln“ hatte auch der BN immer wieder protestiert,“ da hier Konzerninteressen, über das gesellschaftliche Interesse an gentechnikfreiem Anbau gestellt würden und neue

Umweltbelastungen programmiert seien“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender.

Ende Oktober soll die Novelle des deutschen Gentechnikgesetzes in die erste Lesung im Bundestag gehen, nach einer Anhörung und anschließender 2. und 3. Lesung im Dezember, sowie einer abschließender Anhörung des

(2)

In immer mehr Landkreisen verstärken Bündnisse deshalb ihre Aktionen oder gründen sich neu, um basisdemokratisch dem Gentechnikanbau von unten einen Riegel vorzuschieben. Besonders aktiv sind derzeit die initiativen in Neumarkt, Roth, Erlangen-Höchstadt, Ansbach, Bayreuth, oder Kulmbach, sowie im Allgäu und in Oberbayern. „Bisher gibt es leider keinen legislativen Rahmen, um in einem Landkreis gesetzlich die Gentechnikanbaufreiheit zu sichern“, so Weiger, „doch dies ist eine unserer wichtigsten Kernforderungen für die geplante Gentechnikgesetzgebung.“

Daneben fordert der BN u.a. für das Gentechnikgesetz eine Haftungsregelung bereits ab 0,1 %, Abstandsregelungen von 1-10km je nach Pflanze und Verbote von nicht koexistenzfähigen Pflanzen wie Raps, um den deutschen Imkern ihre Existenz auch weiterhin zu sichern, dadurch dass sie dann einen gentechnikfreien Honig und Pollenpräparate erzeugen können, und ein transparentes Standortregister. Außerdem fordert der BN eine Regelung für die Kostenübernahme von Analysen durch die In- Verkehrbringer des

gentechnisch veränderten Saatgutes, da nicht einsehbar ist, dass durch neue, von den Verbrauchern in ihrer Mehrheit nicht gewünschte

Saatgutveränderungen den Nichtnutzern dieser Risikotechnologie neue Kosten entstehen.

Der BN begrüßt, dass es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium endlich den Entwurf für eine neue Lebensmittel-Verordnung geben soll, durch die es möglich werden soll, tierische Lebensmittel wie Molkereiprodukte und Fleisch- und Wurstwaren von Tieren, die ohne Gentechnik gefüttert wurden ohne große Komplikationen zu kennzeichnen. Denn der Markt für gentechnisch veränderte Pflanzen spielt sich heute primär im Bereich der Fütterung ab.

„80% der

gentechnisch veränderten Pflanzen werden verfüttert“, so Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin. „Wir sind deshalb auch sehr daran interessiert, weitere Initiativen von Metzgerinnungen sowie Molkereien zu unterstützen, die auf gentechnikfreie Fütterung setzen, beispielsweise im Allgäu, in Oberbayern, in Bayreuth und in den Landkreisen Neumarkt, Fürth, Neustadt/Aisch und Ansbach.“

für Rückfragen:

Marion Ruppaner

BN Referentin für Landwirtschaft Tel. 0911/81 87 8-20

E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

t. mobil während der Tour erfragen unter: 0911 81878-0 oder 21

(3)

Anlage 1:

Weitere ausgewählte Kritikpunkte des BN am geplanten Gentechnikgesetz:

§2 a Anwendungsbereich

Genveränderte Pflanzen, die im Labor oder Gewächshaus erprobt werden, sollen teilweise vom Gesetz nicht mehr erfasst werden. Wenn sie als „sicher“

eingestuft werden, unterliegen sie keiner Risikobewertung, Überwachung und Kennzeichnung mehr. Das ist für den BN nicht akzeptabel. Denn zum

Vorsorgeprinzip, zu dessen Wahrung §1, 1 des Gesetzes verpflichtet, gehört die gesetzliche Regulierung aller gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf jeder Stufe ihrer Entwicklung und Erforschung. Es ist nicht

hinnehmbar, dass zusätzlich zu gentechnisch veränderten Mikroorganismen gerade die gesellschaftlich besonders umstrittenen gentechnisch veränderten Pflanzen und Tiere unter bestimmten Bedingungen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausfallen sollen. Eine ersatzlose Streichung des §2a ist erforderlich.

§ 16 b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten

Der Paragraph entlässt Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, in zwei Fällen aus ihrer Pflicht, Koexistenzmaßnahmen zu ergreifen:

Zum einen kann ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, mit seinem oder seinen Nachbarn schriftlich vereinbaren, die Regeln der guten fachlichen Praxis nicht anzuwenden. Er oder sie verzichten dann auf den Schutz ihrer Erzeugnisse vor gentechnischer Verunreinigung. Zum anderen gilt es als Einverständnis eines gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirts, auf den Schutz des Gesetzes zu verzichten, wenn er sich nicht innerhalb eines Monats zu seinen Anbauplänen äußert.

Es ist nicht hinnehmbar, dass das in §1, 2 verankerte Koexistenzgebot des Gesetzes durch private Absprachen unterlaufen werden soll. Geradezu absurd aber mutet es an, wenn die bloße Nichtäußerung eines Landwirts als Zustimmung gelten soll, dass sein Gentech-Pflanzen anbauender Nachbar keine Koexistenzmaßnahmen zu ergreifen braucht.

Die gesetzlich verankerte Pflicht, Koexistenzmaßnahmen zu ergreifen, muss ohne Ausnahme für alle Landwirte gelten, die gentechnisch veränderte

Pflanzen anbauen. Private Absprachen darf es nicht geben, ebenso wenig die Möglichkeit, das Schweigen des Nachbarn als Einwilligung zu deuten, die Regeln der guten fachlichen Praxis zu ignorieren. Deshalb müssen die entsprechenden Sätze in § 16 b GenTG gestrichen werden.

§ 16 e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtige Produkte

Wenn sich erst nach der Aussaat herausstellt, dass eine Saatgutpartie geringe Mengen eines zugelassenen GVO enthalten hat, soll diese Erkenntnis weder zu einem Eintrag im Standortregister führen noch Maßnahmen der guten fachlichen Praxis nach sich ziehen. Dieses Ansinnen halten wir aus zwei

(4)

gentechnische Verunreinigungen von Saatgut eingeführt. Die geltende Rechtslage – jeder Nachweis von GVO zieht die sofortige Kennzeichnung nach sich – würde ausgehöhlt. Auch dieser Paragraph muss ersatzlose gestrichen werden.

Anlage 2: Henfenfelder Appell

Hebelt geplante Änderung des Gentechnikgesetzes gentechnikfreie

Landwirtschaft aus?

Anlässlich des 10. Tages der Regionen in Henfenfeld im Landkreis Nürnberger Land

am 30. September 2007 fordern wir mit dem

Henfenfelder Appell

Bundesländer und Koalitionsfraktionen auf, ihrer Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Umwelt Rechnung zu tragen und den Verschlechterungen des Gentechnikgesetzes die Zustimmung zu

verweigern.

Insbesondere sind wir der Meinung, dass . . .

- die bei Genmais geplanten Abstände von 150 m zu konventionellen Feldern, bzw. 300 m

- zu Biofeldern viel zu gering sind und eine gentechnikfreie Landbewirtschaftung auf Dauer ruinieren werden.

- gesetzliche Abstandsregelungen nicht durch private Absprachen ersetzt werden können.

- in Labors und Gewächshäusern keine gesetzesfreien Räume geschaffen werden dürfen.

- die Haftung bei Verunreinigungen der Ernte durch gentechnische Kontamination ab 0,1 % greifen muss, nicht erst bei dem

Kennzeichnungswert von 0,9 %.

- das Recht der Imker auf gentechnikfreie Honigproduktion gesetzlich verankert werden muss.

Name, Vorname

PLZ, Ort, Strasse Unterschrift

(5)

V.i.S.d.P: Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberger Land, Christiane Matern, Penzenhofener Str. 18, 90610 Winkelhaid.

Listen bitte zurücksenden bis 31.10. 2007

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

stammt aus einem unter- irdischen Wasser, das vor Jahr- tausenden durch viele Gesteins- schichten gesickert ist und sich dabei mit Mineralstoff en angereichert hat; wird am Quell-

Ein verbesserter Schutz alter Bäume ist ein sehr wichtiges Anliegen und eine alte Forderung des Waldnaturschutzes und der Waldästhetik, und wir freuen uns, dass die

„Das Verkehrsprotokoll mit seinen Zielaussagen zur Verkehrsreduktion stellt für die Alpenbewohner und für die Natur ein zentrales Element dar, das endlich auch von der EU

„Die Staatsregierung muss sich für schnell wirksame Klimaschutz- maßnahmen einsetzen“, so Mergner, „für eine konsequente Energieeinspa- rung, für mehr erneuerbare Energien, für

Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt, dass Forstminister Josef Miller in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen.. Staatsforsten die Notbremse gezogen hat, und

„Wir sehen darin eine konsequente Umsetzung entsprechender Beschlüsse der Bundesregierung und des Kreistages des Landkreises Bamberg, deutlich mehr Staatswälder als

Becker hatte aber auch Positives zu vermelden: „Wir sind dabei, die Anbindung der Apotheken an die Telematik­Infrastruktur fristgerecht umzusetzen.“ Dabei verwies er auch

Interessant ist aber, dass der Vorsitzende des Ausschusses für die wissenschaftlich-technische Begleitung, Professor Walke von der Rheinisch- Westfälischen Technischen