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Bern. / Frist:

Riehen

23. März 2019

Richcn Gemeinde Richen

FF: Bearbeitung Kop:

dir. Erledig.

Franziska Roth

Bern. / Frist:

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Vis:

Reg. Nr.:

Interpellation betr. Finanzierung Klassen- und Skilager

Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom Dezember 2017 dürfen Schulen nur noch diejenigen Kosten von den Eltern verlangen, die sie während der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen. In der Antwort auf meine Interpellation betreffend Schullager vom 22.8.18 bekräftigt der Gemeinderat die Wichtigkeit von Schullagern und begrüsst es, dass viele Klassen die Möglichkeit erhalten, Lager zu erleben. Er geht zwar davon aus, dass der Bundesgerichtsentscheid ab Schuljahr 2019/20 umgesetzt werden kann, kann aber noch nicht ausführen, wie die Mehrkosten aufgefangen werden können. Zudem führt der Gemeinderat aus, dass er daraufwarten möchte, wie die Umsetzung des

Bundesgerichtsentscheids beim Kanton stattfinden wird.

Mittlerweilen steht fest, dass der Kanton im Budget des Erziehungsdepartements rund Fr.

440'000.- zusätzlich eingestellt hat, sodass nebst den obligatorischen Skilagern an den Sekundärschulen in Zukunft auch Skilager an den 5. Und 6. Klassen der Primarschulen stattfinden können.

Da nun die Klärung der Lagerfinanzierung auf kantonaler Ebene stattgefunden hat, bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat der Gemeinderat bereits eine Regelung für die Finanzierung der Klassen- und Skilager der Gemeindeschulen getroffen?

2. Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?

3. Wenn nein, bis wann können die Gemeindeschulen mit einer klaren Regelung rechnen?

Riehen, 27. März 2019

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