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Die Schule geht los – aber nicht alle Kinder in NRW dürfen hin

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Pressestelle Annette Ruwwe

Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW Tel.: (0202) 2822-488, Fax: -110

Loher Straße 7, 42283 Wuppertal Mobil: (0173) 5 83 00 79

www.paritaet-nrw.org E-Mail: presse@paritaet-nrw.org

Pressemeldung

Die Schule geht los – aber nicht alle Kinder in NRW dürfen hin

Paritätischer NRW: Das Menschenrecht auf Bildung gilt auch für geflüchtete Kinder

Wuppertal, 27. August 2018. Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu, am Mittwoch geht es wieder los in den Schulen in NRW. Doch hingehen dürfen nicht alle. „Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Landeseinrichtungen fallen hinten runter, ihnen wird der Zugang zur Regelschule systematisch verwehrt“, so Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW. „Bis zu zwei Jahren Isolation in den Einrichtungen, das verstößt gegen die UN- Kinderrechtskonvention. Dies trägt nicht gerade zu einer gelungenen Integration bei. Wir appellieren daher an das Land NRW, alle Wege zu prüfen, um geflüchteten Minderjährigen im schulpflichtigen Alter den Besuch der Regelschulen zu ermöglichen.“

Zwar gilt auch in NRW die Schulpflicht, doch greift sie laut NRW-Schulgesetz erst mit Zuweisung der Geflüchteten an die Kommunen. Und das kann dauern, wie der Blick auf die Zahlen der Landesregierung zeigt: Im Juli 2018 waren von 3.189 minderjährigen Geflüchteten, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW untergebracht sind, 1.140 bereits länger als drei Monate dort. 220 Kinder und Jugendliche sind seit über einem halben Jahr in den Landeseinrichtungen, 32 seit mehr als einem Jahr. „So kann das nicht weitergehen, diese politisch verordnete soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Isolation verstößt gegen die Menschenrechte.“ Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Jetzt muss sie umgesetzt werden.

„Eine humane und rechtsstaatliche Flüchtlingspolitik sieht anders aus. Wir appellieren an die NRW- Landesregierung, einen menschenwürdigen Kurs einzuschlagen und allen Minderjährigen den Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Dies ist nicht nur das Recht der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Sondern auch elementar wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW. Denn Bildung und soziale Kontakte sind der erste Schritt zu einer gelungenen Integration, ohne geht es nicht. Wir reden hier von Menschen, die Schlimmes erlebt haben und oft traumatisiert sind. Dass Frustration, Aggressionen und Übergriffe zunehmen, wenn Menschen auf Dauer zum Nichtstun verdammt sind, liegt auf der Hand“, erklärt Woltering und fordert die Landesregierung auf, sich zum Grundsatz frühzeitiger Integration von Anfang an zu bekennen.

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Schulpflicht in NRW: der rechtliche Hintergrund

In konsequenter Umsetzung des Rechtes auf Bildung müsste die Schulpflicht vom ersten Tag an gelten und nicht erst mit der Zuweisung von geflüchteten Minderjährigen und ihren Familien in eine Gemeinde, wie es das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen in § 34 Abs. 6 vorsieht.

„Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung“ heißt es in Artikel 8 der Landesverfassung.

In Verbindung mit den Vorgaben aus Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention muss mit Blick auf das Kindeswohl und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Schulbildung und Beschulung in einer Regelschule ermöglicht werden.

Ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes München zeigt, dass sich die Beschulung von Kindern auch verwaltungsgerichtlich durchsetzen lässt. Das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 8.

Januar 2018, Az. M E 3 E 17.5029, M 3 E 17.4737, M 3 E 17.4801) hatte in drei Eilverfahren Kindern das Recht zugesprochen, am Regelschulbesuch teilzunehmen.

Der Paritätische NRW

Von der ehrenamtlichen Bürgerinitiative bis zur hauptamtlich geführten sozialen Organisation: Der Paritätische NRW bildet das Dach von rund 3.100 Organisationen mit mehr als 6.000 Einrichtungen und Diensten in allen Feldern der sozialen Arbeit, davon rund 180 im Bereich Migration und Flüchtlingsarbeit. Der Verband berät seine Mitgliedsorganisationen fachlich, organisatorisch und betriebswirtschaftlich, sichert die Qualität ihrer Arbeit und vertritt ihre Interessen gegenüber Politik und Kostenträgern. Zugleich ergreift er Partei für Menschen, die keine Lobby haben. Der Paritätische NRW ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

www.paritaet-nrw.org/soziale-arbeit/themen/migration

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