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Legal Tech-Anwendungen

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Academic year: 2022

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Legal Tech-Anwendungen

Daniel Timmermann

Rechtswissenschaftliche Analyse und Entwicklung des Begriffs

der algorithmischen Rechtsdienstleistung

(2)

Recht und Digitalisierung | Digitization and the Law Herausgegeben von | Edited by

Prof. Dr. Roland Broemel Prof. Dr. Jörn Lüdemann Prof. Dr. Rupprecht Podszun Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M.

Band 3 | Volume 3

(3)

Daniel Timmermann

Legal Tech-Anwendungen

Rechtswissenschaftliche Analyse und Entwicklung des Begriffs der algorithmischen Rechtsdienstleistung

(4)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Berlin, HU, Diss., 2020 ISBN 978-3-8487-7773-0 (Print) ISBN 978-3-7489-2180-6 (ePDF)

1. Auflage 2020

© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2020. Gesamtverantwortung für Druck und Herstellung bei der Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Über- setzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

Onlineversion Nomos eLibrary

(5)

Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2020 an der Juristi- schen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin als Promotion ange- nommen. Sie ist für die Drucklegung aktualisiert und im Juli 2020 abge- schlossen worden.

Allen voran möchte ich meinen Eltern danken für ihr Vertrauen und die vielen großen und kleinen Unterstützungen, die sie mir während der Dekade des Experimentierens und Studierens zukommen ließen.

Nach einem beruflich schwierigen Jahr in Greifswald war der Abbruch meines dortigen Promotionsvorhabens und der Wechsel nach Berlin 2018 aus heutiger Perspektive der richtige Schritt. Als konstruktive Kritiker und engagierte Freunde waren mir dabei Kate van Rembroek und Dr. Jakob Ord- ner eine unschätzbare Hilfe.

Ein herzlicher Dank gilt meinem Doktorvater Herrn Professor Dr. Hans- Peter Schwintowski für die mir als wissenschaftlicher Mitarbeiter großzügig gewährte Freiheit bei der Auswahl der Forschungsfragen sowie die vielen Anregungen in Diskussionen. Von ihm habe ich juristisch und nicht zu- letzt auch eine gewisse Gelassenheit beim Umgang mit Veränderungen ge- lernt.

Herrn Professor Dr. Reinhard Singer möchte ich für sein engagiertes Zweitgutachten danken.

In der Forschungsstelle Legal Tech erstellte Valeria Podmogilnij mit mir ebenso elanvoll Publikationen und Stellungnahmen, wie wir über gender- gerechte Sprache disputierten. Mit ihr und dem Team des Instituts für Ener- gie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK) gab es abwechslungsreiche Bier- wie auch Kaffeepausen, die meine Zeit in Berlin nicht haben langweilig werden lassen.

Berlin im Juli 2020 Daniel Timmermann

(6)
(7)

Inhaltsverzeichnis

Einführung in die Problemstellung

§ 1 33

Heranführung an das Thema

I. 33

Idee hinter und Potenzial von Legal Tech

II. 36

Rechtspolitischer Kontext und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes

III.

38 Exkurs: Anwaltliche Assistenzsysteme und anwaltliches

Berufsrecht 1.

39 Exkurs: LT in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

2. 42

Exkurs: Staatliche Verantwortung für automatisierte Entscheidungsfindungen

3.

46 Ziel und Methodik der Untersuchung

IV. 47

Thesen der Untersuchung

V. 51

Gang der Untersuchung

VI. 51

Grundlagen der Untersuchung

§ 2 55

Verhältnis von Legal Tech und Rechtsinformatik

I. 55

Technische Begrifflichkeiten

II. 56

Technik ist nicht Technologie

1. 56

Digitalisierung und Algorithmizität

2. 57

Kategorien von Algorithmen

3. 59

Deterministische Algorithmen

a. 59

Randomisierte Algorithmen

b. 60

Heuristische Algorithmen

c. 60

Eingrenzung des Begriffs der Künstlichen Intelligenz

4. 60

Explizite und implizite Programmierung

a. 61

Regelbasierte Systeme

b. 62

Fallbasierte Systeme

c. 63

Unsupervised Learning

d. 64

Schwache / enge und starke KI

e. 65

Machine Learning als Black Box

5. 66

Anwendungssoftware und Firmware

6. 68

Blockchain

7. 69

(8)

Smart Contract

8. 71

Technischer Begriff

a. 71

Kein Rechtsbegriff

b. 72

Aliud zur Blockchain

c. 75

Verhältnis von Rechtsanwendung (Legal) und Informatik (Tech)

III.

75 Methodenlehren der Rechtswissenschaft und technische

Umsetzbarkeit 1.

76 Begriffsjurisprudenz

a. 77

Interessen- und Wertungsjurisprudenz

b. 78

Folgerung: Existenz von kausaler und normativer Subsumtion

c.

79 Normative Subsumtion erfordert Semantik

d. 80

Mensch beherrscht Semantik

aa. 81

Maschine beherrscht Syntax

bb. 81

Folgerung: Code ist nicht law

e. 82

Renaissance der Begriffsjurisprudenz als Folge des technisch Möglichen?

2.

83 Der Traum von Objektivität

a. 83

Verlust der Einzelfallgerechtigkeit als Preis der Objektivität

b.

84 Stellungnahme

c. 85

Funktionsallokation / Machtverteilung

3. 87

Funktionsallokation bei kausaler Subsumtion ist determiniert

a.

88 Funktionsallokation bei normativer Subsumtion als

politische Gestaltungsaufgabe b.

88 Exkurs: Funktionsallokation in Gerichts- und

Verwaltungsverfahren c.

89 Offenlegung versteckter Diskriminierungen

aa. 89

Einheitliche Rechtsanwendung

bb. 90

Konflikt mit gesetzlichem Richter, rechtlichem Gehör und richterlicher Unabhängigkeit?

cc.

91 Exekutive

dd. 93

Sachverhaltsfeststellung als eigentliche Subsumtion

d. 93

Auswirkungen von LT auf die Rechtsfortbildung

4. 95

Ergebnis

IV. 96

(9)

Rechtstatsachen und abgeleitete rechtliche Fragestellungen

§ 3 97

Klassifizierungsverfahren

I. 98

Vertretene LT-Definitionen und LT- Klassifizierungsverfahren

1.

98 Klassifizierungen als Selbstzweck

2. 99

Vorliegender funktionaler Ansatz

3. 100

Ablehnung anderer Differenzierungsansätze

4. 100

Büroorganisationssoftware

II. 101

DEÜV-Software

1. 101

C.H.BECK oHG: WinFam/Gutdeutsch und ErbFam/

Gutdeutsch 2.

103 Fristenkalender und beA

3. 103

Vermittler-Modelle

III. 104

Rechtsinformationssysteme

1. 105

Leiharbeitnehmervermittlung

2. 107

Anwaltliche Akquiseinstrumente

3. 107

Webportale ohne Vertrag mit Rechtsuchenden

a. 108

Webportale mit Vertrag mit Rechtsuchenden

b. 110

(Teil‑)automatisierte Sachverhaltserfassung

IV. 114

Begrifflichkeiten

1. 114

E-Discovery

2. 116

Information Retrieval

3. 117

Due Diligence

a. 117

Digital Compliance

b. 118

Dokumentenanalyse

4. 120

Gewinnung von Beweismitteln

5. 121

Zwischenergebnis

6. 121

Dokumentengeneratoren

V. 122

Anwendungen ohne vorkodierte Inhalte

1. 123

LAWLIFT GmbH

a. 123

Neota Logic Inc.

b. 124

Anwendungen mit vorkodierten Inhalten

2. 124

QNC GmbH

a. 124

Legal Intelligence Software GmbH

b. 125

Ausgefallene Anwendungen und Geschäftsmodelle

3. 127

Thomson Reuters Contract Express

a. 127

Zug-erstattung.de

b. 128

Legalzoom (USA)

c. 130

(10)

Zwischenergebnis

4. 130

Entscheidungshilfesysteme und Chatbots

VI. 131

Begriffliche und funktionale Grundlagen

1. 132

Begrifflichkeiten

a. 132

Funktionen von Entscheidungshilfesystemen und Chatbots

b.

133 Entscheidungshilfesysteme

2. 133

Entscheidungshilfesysteme für Dokumentengeneratoren

a. 134

Bryter GmbH

aa. 134

Sanktionsfrei e.V.

bb. 135

Plusrecht GmbH

cc. 135

Wolters Kluwer GmbH: smartlaw

dd. 137

Agreement 24 GmbH

ee. 138

janolaw AG

ff. 139

Verbraucherzentrale NRW e.V.

gg. 140

Chaos Computer Club e.V.

hh. 142

DoNotPay (USA)

ii. 144

Rocket Lawyer Incorporated (USA)

jj. 145

Wilson Sonsini Goodrich & Rosati (USA)

kk. 146

Entscheidungshilfesysteme für rechtliche Ersteinschätzungen: digitaler-anwalt.de b.

147 Beispiel Trunkenheitsfahrt

aa. 147

Beispiel Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bb.

148 Chatbots

3. 149

Chatbot Dialog mit RATISBOT

a. 150

Analyse des Dialogs

b. 153

Technik: Regelbasiertes System und keine KI

aa. 153

Verkürztes juristisches Prüfungsprogramm

bb. 154

Abgeleitete rechtliche Fragestellungen

cc. 155

Zwischenergebnis

4. 157

Rechtsdurchsetzung: Inkasso, Prozessfinanzierung und Konzepte der kompletten Problemübernahme

VII.

159 Überwindung des rationalen Desinteresses an der

Rechtsverfolgung 1.

159 (Konventionelles) Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung

2. 160

Legal Tech-Geschäftsmodelle

3. 162

metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH

a.

162

(11)

VH24 GmbH

b. 163

financialright GmbH

c. 165

„Sammelklagen“ gegen VW

aa. 165

Schadensersatzansprüche aus Fahrradunfällen

bb. 166

LexFox GmbH (ehemals Mietright GmbH)

d. 168

Flightright GmbH

e. 170

Kausale Subsumtionsschritte

aa. 172

Normative Subsumtionsschritte

bb. 172

Arbeitsmethoden des Richters und Algorithmus

cc. 173

Leistungen der Flightright GmbH

dd. 174

MYFLYRIGHT GmbH

f. 175

Echtes Factoring

aa. 176

Keine Bearbeitung bestrittener Forderungen

bb. 176

Coduka GmbH: Abwehr von Forderungen

g. 177

Kein unechtes Factoring-Modell

h. 181

Verhältnis von konventioneller Prozessfinanzierung und Legal Tech

4.

182 Zwei chronologische Stufen

a. 182

Unterschiede der Geschäftsideen

b. 183

Verbindung von Inkasso und Prozessfinanzierung

c. 184

Rechtsfortbildung und kollektiver Rechtsschutz durch LT

5. 185

Zwischenergebnis

6. 188

(Teil‑)automatische Entscheidungsfindung und Rechtsdurchsetzung

VIII.

190 Herausforderung und Klassifizierungsverfahren

1. 190

Konfliktlösungsplattformen / Online Dispute Resolution

2. 192

Schiedsverfahren

a. 193

Mediation

b. 195

Verbraucherschlichtungsstellen

c. 196

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

aa. 197

EU-Plattform für Online-Streitbeilegung

bb. 198

(Andere) ODR-Streitbeilegungsplattformen

d. 200

Technik zur Ermöglichung der Streitbeilegung (Modria)

aa.

201 Technik zur Durchführung der Streitbeilegung

(Blind-Bidding-Software) bb.

202 Keine Software für komplexere Aufgaben

cc. 202

Der Sonderfall PayPal

e. 204

Konfliktlösungsplattform für die Parteien

aa. 204

Echtes Factoring

bb. 204

(12)

Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen

f. 209

ODR als Aliud gegenüber gesetzlich normierten Streitschlichtungsinstituten

aa.

209 ODR als Aliud zum Factoring

bb. 210

ODR als Aliud zum Recht

cc. 211

Verhältnis zum Rechtsdienstleistungsbegriff und Transparenz der Entscheidungsfindung

dd.

212 Automatisierte Entscheidungen und Art. 22 DSGVO

ee. 212

Keine Veröffentlichung der Entscheidungen

ff. 213

Verjährungshemmung durch ODR

gg. 213

§ 204 BGB

(1) 213

Kein eigenständiger Anwendungsbereich für

§ 203 BGB (2)

214 Keine vertragliche Obliegenheit zur Durchführung von ODR-Verfahren

hh.

215 Rechtlicher Unterteilungsvorschlag für Smart Contracts

3. 216

Selbstvollziehende Verträge

a. 217

Basismodelle

aa. 217

Münzfernsprecher

(1) 217

Warenautomat

(2) 218

Parkschranke

(3) 219

Fahrradvermietung

bb. 219

Kein Datenschutz in Berlin

(1) 219

Verkehrschaos in München

(2) 223

Best-Practice-Beispiel Call a Bike

(3) 225

Rechtliche Folgerungen

(4) 226

Algorithmischer Handel

cc. 227

Allgemeines

(1) 227

Unterfall Hochfrequenzhandel

(2) 228

Weitere technische und rechtliche Überlegungen

(3)

229 Pay-as-you-drive-Versicherung

dd. 230

Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen

ee. 232

Algorithmische Selbsthilfeakte

b. 237

Elektronische Deaktivierung von Anwendungssoftware

aa.

237 Elektronische Deaktivierung der Gebrauchbarkeit

von Sachen bb.

239 Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen

cc. 241

(13)

Smart Enforcement

c. 243

Hinweise

aa. 243

Meldungen

bb. 244

Durchsetzung von Ge- und Verboten

cc. 244

Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen

dd. 247

Hybride Anwendungsbeispiele

d. 248

Upload-Filter

aa. 248

Gegenwärtige Praxis bei YouTube

(1) 248

Aktuelle politische Tendenzen

(2) 251

Spiegelung an der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre

(3)

253 Filter für „terroristische Inhalte“

(4) 254

Intelligente Messsysteme

bb. 256

Zwischenergebnis

4. 257

Funktionale Betrachtung der Blockchain-Technik

IX. 259

Funktionales Verhältnis gegenüber Smart Contracts und (anderen) LT-Anwendungen

1.

260 Isolierte Funktionen der Blockchain-Technik

2. 260

Beweissicherung

a. 261

Zuordnung von Ausschließlichkeitsrechten

b. 261

Substitution des Rechts als Ordnungsmittel

c. 262

Zwischenergebnis und rechtliche Fragestellungen

3. 264

Künftige Entwicklung

X. 266

Technische Hürde zur Entwicklung von Legal Robots

1. 266

Begriff der Legal Robots

a. 266

Enge KI als Grenze des Möglichen

b. 267

Chatbots in nichtjuristischen Bereichen

2. 269

Google Assistant

a. 269

Ashley Madison

b. 270

Google Replika

c. 270

Dialog

aa. 271

Analyse des Dialogs

bb. 272

Legal Prediction

3. 273

Pilotprojekt zu EGMR-Urteilen

a. 274

Keine Transferierbarkeit auf andere Entscheidungen

b. 275

Geeignete Algorithmentypen

c. 276

Folgerungen

4. 277

Geschwindigkeit des Wandels und dessen Wahrnehmung

5. 278

(14)

Ergebnis

XI. 280

LT ist Sammelbegriff

1. 280

Verhältnis von Legal Tech und Smart Contracts

2. 281

Automatische und autonome Rechtsanwendung

3. 282

Systematisierung der regulatorischen Herausforderungen und Ablehnung eines Legal Tech-Stammgesetzes, Eingrenzung des zu vertiefenden Untersuchungsgegenstandes der

algorithmischen Rechtsdienstleistungen

§ 4

283 Begriffliche Eingrenzung von LT gegenüber anderen

Algorithmentypen I.

284 Wesentliche Merkmale von LT-Anwendungen

1. 284

Folgerung: Anwaltliche Akquiseinstrumente sind (in der Regel) kein LT

2.

285 Folgerung: Diskriminierungen durch KI sind kein LT

3. 287

Folgerung: Das ist LT

4. 287

Rechtliche Ausgrenzung nicht-LT-spezifischer Fragestellungen

II. 289

IT-rechtliche Fragestellungen

1. 289

Keine Schnittmenge von (nationaler) LT-Regulierung und Art. 22 DSGVO

2.

291 Andere nicht-LT-spezifische Fragestellungen

3. 294

Rechtswahlfreiheit des Art. 3 Rom-I-VO

a. 294

(Weitere) Fragen zu außergerichtlichen Konfliktlösungsmechanismen

b.

295 Technikneutrale Regulierung der Folgen des Einsatzes

von Smart Contracts und Blockchain c.

296 Zwei potenzielle LT-Rechtsbegriffe

III. 297

Algorithmische Rechtsdienstleistungen (Untersuchungsgegenstand der §§ 5‑7) 1.

299 Eingrenzung des rechtspolitischen

Handlungsspielraumes a.

300 Rechtsdienstleistungsbegriff und UWG

b. 301

Inkassoerlaubnis

c. 302

Anwaltliches Berufs- und Gesellschaftsrecht

d. 302

Algorithmische Selbsthilfeakte (Problemaufriss)

2. 303

(Algorithmische) Selbsthilfe im zeitlichen Kontext

a. 305

Rechtsunsicherheit: Abgrenzung von unzulässiger Selbsthilfe und zulässiger Sicherungsabrede b.

306

(15)

Schutzlücke hinsichtlich Entziehbarkeit der Nutzungsmöglichkeit

c.

309 Rechtspolitische Fragestellung

aa. 309

Regulierungsoption: Erweiterung des Sachbegriffs auf Firmware

bb.

310 Regulierungsoption: Schutzgesetz gegen

(algorithmische) Selbsthilfeakte cc.

311 Regulierungsoption: Ausnahme für kurzzeitige

Gebrauchsüberlassungen dd.

312 Verhältnismäßigkeitsprüfung

d. 313

Instrumente der Rechtsdurchsetzung

e. 314

De lege lata

aa. 314

Optionen de lege ferenda

bb. 315

Zusammenfassung

f. 317

Materielles Recht

aa. 317

Möglichkeit der Einführung einer Zertifizierungspflicht

bb.

318 Kein Bedarf weiterer Rechtsbegriffe

3. 319

Selbstvollziehender Vertrag

a. 319

Heterogene technikneutrale Herausforderungen

aa. 320

Zukünftiger Regulierungsbedarf für Agentenerklärungen

bb.

320 Friktion zwischen Vertrag und Code

cc. 321

Beweisführung und Beweismittelvertrag

dd. 322

AGB-Recht

ee. 323

Keine Gefahr unverhältnismäßiger Vertragsstrafen

ff. 324

Smart enforcement als rechtspolitische Gestaltungsaufgabe

b.

325 Kein Grundrecht auf rechtswidriges Verhalten

aa. 325

Rechtsdurchsetzung politisch wünschenswert?

bb. 326

Staatliche Folgeverantwortung für Produktqualität

cc. 327

Verhältnis von selbstvollziehenden Verträgen,

algorithmischen Selbsthilfeakten und smart enforcement zum Rechtsdienstleistungsbegriff

IV.

329 Selbstvollziehender Vertrag

1. 331

Algorithmische Selbsthilfe

2. 332

Smart Enforcement

3. 333

(16)

Keine Opportunität eines LT-Stammgesetzes oder LT- Mantelgesetzes

V.

334 Regelungsinstrumente und Auswahlkriterien

1. 334

Folgerung für Legal Tech

2. 335

Ergebnis und Folgerungen für den Fortgang der Untersuchung

VI.

336 Das Recht der algorithmischen Rechtsdienstleistungen und der Rechtsuchenden

§ 5

339 Das Recht LT-Anwendungen zu entwickeln und im

Binnenmarkt anzubieten I.

340 Grundrechte

1. 340

Berufsfreiheit

a. 340

Schutzbereich, Eingriff und Dreistufentheorie

aa. 340

LT-Berufsbild(er)

bb. 342

Tradierte und normative Berufsbilder

(1) 342

LT weitestgehend (noch) kein tradiertes Berufsbild

(2)

343 Normative Berufsbilder: Rechtsanwalt und

Inkassodienstleistungen (3)

344 Folgerung: De lege lata existieren subjektive

Berufswahlregelungen (4)

345 Medienfreiheit

b. 345

Unionsrecht

2. 346

Konstitutionalisierung des Unionsrechts

a. 346

Primärrecht und Kohärenzgebot

b. 348

Schutzbereiche der Grundfreiheiten

aa. 348

Eingriffstypen

bb. 348

Rechtfertigung

cc. 349

Kohärenzgebot

dd. 350

Sekundärrecht

c. 351

Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

aa.

352 Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

bb. 352

E-Commerce-Richtlinie

cc. 353

Folgerung

d. 355

Kein Vertrauensschutz auf Fortbestehen des RDG de lege lata

3.

356

(17)

Exkurs: (Gewerbliche) Schutzrechte an LT-Software

4. 358

Patentrecht

a. 358

Urheberrecht

b. 360

Das Recht LT-Anwendungen zu erwerben / zu nutzen:

Justizgewährungsanspruch II.

362 Verfassungsrechtliche Ansatzpunkte

1. 362

Vertragsfreiheit

a. 362

Justizgewährungsanspruch

b. 362

Rechtsschutzgleichheit

c. 363

Grundgesetzliches Optimierungsgebot als Handlungsauftrag zur politischen Gestaltung 2.

364 Effektiver Rechtsschutz in den Niederlanden und

Folgerungen für Deutschland 3.

366 Ausgestaltung des Rechtsrahmens als justiziabler Akt?

III. 367

Ergebnis

IV. 369

Politischer Handlungsdruck bezüglich softwarebasierter (Rechts-)Dienstleistungen

§ 6

370 RDG: Auslegungsschwierigkeiten und Unstimmigkeiten de

lege lata I.

370 Konzept des RDG

1. 371

Entstehungsgeschichte und Schutzgüter

a. 371

Systematik und (nichtanwaltliche) Rechtsdienstleistungen

b.

373 Territorialer Anwendungsbereich

c. 375

Allgemeine (In-)Kohärenz des Gesamtkonzepts

2. 378

Kohärenz zwischen RDG und Prozessordnungen

a. 378

Differenzierung nach dem wirtschaftlichen Interesse

aa. 379

Differenzierung zwischen außergerichtlichem und gerichtlichem Bereich

bb.

381 Folgerungen

cc. 381

Willkürliche Durchbrechungen des Erlaubnisvorbehalts durch smart enforcement

b.

382 Netzwerkdurchsetzungsgesetz

aa. 382

De lege ferenda: Upload-Filter und E-Evidence- Verordnung

bb.

383 Folgerung: Zunehmende Inkohärenz

cc. 384

Ausnahmen des § 2 Abs. 3 RDG von deklaratorischer Natur?

c.

384

(18)

Zwischenergebnis

d. 386

Rechtsunsicherheit: LT-Algorithmen als Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG?

3.

386 Aufbauhinweise und Prämissen

a. 387

Entgeltlichkeit und Mindeststreitwert keine Tatbestandsmerkmale

b.

388 Persönlicher Anwendungsbereich / Tätigkeitsbegriff

c. 389

Tätigkeit des Programmierers

aa. 389

Tätigkeit des Algorithmus

bb. 389

Kommunikationssoftware

(1) 390

Interaktion durch die Software

(2) 391

Tätigkeit des Anbieters / Zurechnung der Rechenvorgänge des Algorithmus cc.

392 Stellungnahme

dd. 393

Zwischenergebnis

ee. 394

Fremdheit der Angelegenheit

d. 395

Abgrenzung nach wirtschaftlichem Interesse / auch- fremde Angelegenheit

aa.

395 LT-Geschäftsmodelle der Rechtsdurchsetzung und

des echten Factorings bb.

397 Segmentierung der Tätigkeiten und

Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses (1)

397 Objektive oder subjektive Bestimmung der

Fremdheit?

(2)

398 Prüfung des Eintritts der aufschiebenden

Bedingung des Prozessfinanzierungsvertrages im Interesse des Finanzierers oder in Erfüllung des Geschäftsbesorgungsvertrages?

(3)

401 Sonstige LT-Anwendungen: Gebrauchsüberlassung der Software

cc.

404 Wiederholung: Selbstvollziehende Verträge,

algorithmische Selbsthilfe, smart enforcement dd.

405 Selbstständigkeit der Leistungserbringung (§ 3 RDG):

Kanzleiinterne Softwarenutzung e.

406 Eingrenzungsfunktion

aa. 406

Auswirkungen auf Legal Tech

bb. 407

Beispiel

cc. 408

Folgerung

dd. 409

(19)

Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung

f. 409

Gesetzgeberischer Wille als Ausgangspunkt der Auslegung: Objektive und / oder subjektive Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung aa.

411 Keine Konkretisierung durch höchstrichterliche

Rechtsprechung bb.

413 Generelle Unschärfe des Tatbestandsmerkmals

cc. 415

Keine Notwendigkeit der tatsächlichen Durchführung der Prüfung

dd.

416 Abgrenzungsmerkmal: Darbietung des LT-Produkts

ee. 417

Explizite Behauptung einer Rechtsdienstleistung durch einzelne Chatbots und

„Rechtsdienstleistungsgesellschaften“

ff.

419 Chatbot RATISBOT

(1) 420

Chatbot Google Replika

(2) 421

„Rechtsdienstleistungsgesellschaft“ als Anbieterin

(3)

422 Inkassodienstleister, Prozessfinanzierer und echtes

Factoring gg.

423 Keine Entscheidungserheblichkeit des Merkmals

(1) 423

Regelfall der Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung

(2)

424 Ausnahme: Rein schematische

Rechtsanwendungen (3)

425 Echtes Factoring von PayPal

(4) 426

Büroorganisationssoftware

hh. 427

DEÜV-Software und elektronische Fristenkalender

(1)

427 WinFam und ErbFam

(2) 428

Bereitstellen von Online-Formularen und Datenabfragen

(3)

429 Automatische Sachverhaltserfassung

ii. 430

Außergerichtliche Streitbeilegung / ODR‑Konfliktlösungsplattformen jj.

431 Selbstvollziehende Verträge, algorithmische

Selbsthilfeakte und smart enforcement kk.

432 Entscheidungserheblichkeit des Merkmals im

Innenverhältnis (1)

433

(20)

Theoretische Schnittmenge zwischen selbstvollziehenden Verträgen und Rechtsdienstleistung

(2)

433 Keine Schnittmenge mit algorithmischen

Selbsthilfeakten (3)

435 Smart enforcement

(4) 436

Intelligente Messsysteme und autonome Fahrzeuge

α)

437 Netzwerkdurchsetzungsgesetz

β) 438

Einzelfallprüfung einer konkreten Angelegenheit

g. 440

Eingrenzungsfunktion des Tatbestandsmerkmals und Abgrenzung zur allgemeinen

Rechtsinformation aa.

442 Chronologische Differenzierung zwischen den

Tätigkeiten des Programmierers und des LT‑Anbieters

bb.

443 Keine Einzelfallprüfung durch Programmierung des Algorithmus

(1)

443 Keine Einzelfallprüfung durch die Bereitstellung der Homepage

(2)

445 Einzelfallprüfung mittels des Algorithmus

(3) 445

Keine Rechtsschutzlücke

α) 445

Anonymität und Identifizierbarkeit des Rechtsuchenden keine Tatbestandsmerkmale β)

446 Dokumentengeneratoren und

Entscheidungshilfesysteme cc.

447 Gleichlauf der Tatbestandsmerkmale der

Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung und Einzelfallprüfung einer konkreten

Angelegenheit (1)

447 Verhältnis zwischen Dokumentengeneratoren,

Entscheidungshilfesystemen und Chatbots (2)

448 Keine pauschale Differenzierung zwischen

Anwendungen für Rechtsuchende und anwaltlicher Assistenzsoftware

(3)

449 Abgrenzungsmerkmal: Selbstbedienung des

Nutzers nach der Verkehrsanschauung (4)

450 Rechtsprechung zur analogen Welt

(5) 451

Anwendungen ohne vorkodierte Inhalte sind keine Rechtsdienstleistungen

(6)

453

(21)

Tendenziell keine Rechtsdienstleistungen (Beispiele)

(7)

453 zug-erstattung.de

α) 454

QNC GmbH

β) 455

Sanktionsfrei e.V.

γ) 455

Online Streitbeilegungsplattform der EU- Kommission

δ)

456 Grenzfälle (Beispiele)

(8) 457

digitaler-anwalt.de

α) 457

Wolters Kluwer GmbH: smartlaw

β) 459

Chaos Computer Club e.V.:

Abmahnbeantworter γ)

462 Legal Intelligence Software GmbH

δ) 463

Tendenziell Rechtsdienstleistung (Beispiele)

(9) 465

Verbraucherzentrale NRW e.V.: Inkasso- Check

α)

466 Thomson Reuters: Contract Express

β) 466

Agreement 24 GmbH

γ) 467

Plusrecht GmbH: PatientenverfügungPlus

δ) 468

janolaw AG

ε) 469

Rechtsinformationssysteme

dd. 471

Freigestellte Tätigkeiten nach § 2 Abs. 3 RDG

h. 472

Keine wissenschaftliche Begutachtung durch LT (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RDG)

aa.

472 Außergerichtliche Streitbeilegung / ODR-

Konfliktlösungsplattformen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2, 4 RDG)

bb.

474 Gesetzgeberische Intention

(1) 474

Auswirkungen auf Online Dispute Resolution- Konfliktlösungsplattformen

(2)

475 Gesetzgeberische Beobachtungspflicht

(3) 476

Kein Bedarf einer technikneutralen Ausgestaltung de lege ferenda (4)

477 Zwischenergebnis: Problem des hohen

Abstraktionsgrades i.

477 Inkassoerlaubnis (und Verhältnis zur Prozessfinanzierung)

4. 481

Grundlagen

a. 482

Inkassobegriff, -modelle und -registrierung

aa. 482

Rechtsnatur des Prozessfinanzierungsvertrages und Abgrenzung zum Versicherungsvertrag

bb.

486

(22)

Erlaubnisbedürftigkeit von Tätigkeiten in der Schnittmenge aus außergerichtlicher

Forderungseinziehung und gerichtlicher Prozessfinanzierung

b.

489 Exklusivitätsdogma des Gesetzes

aa. 490

Schnittmenge in der Praxis

bb. 491

Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG

cc. 493

Zwischenergebnis

dd. 494

Reichweite des Forderungsinkassos und inkassofähige Ansprüche

c.

495 Rechtliche Prüfung der Verität der Forderung als

Teil der Inkassotätigkeit aa.

495 Die Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 2002 und 2004

(1)

495 Bindungswirkung der Entscheidungen

(2) 498

Erstreckung der Bindungswirkung auf LT- Inkasso

(3)

500

„Atypisches“ Inkasso existiert nicht

(4) 502

Zwischenergebnis

(5) 503

Der Begriff der Forderungseinziehung am Beispiel der LexFox GmbH

bb.

503 Problemstellung

(1) 503

Der Forderungseinziehung im engeren Sinne vorgelagerte Tätigkeiten

(2)

504 Mietpreisrechner

α) 504

Auskunftsanspruch des § 556g Abs. 3 BGB

β) 505

Rügeausspruch des § 556g Abs. 2 BGB

γ) 505

Folgerung und zweites Standbein

(3) 506

Nur Geldforderungen inkassofähig?!

cc. 507

Kohärenzerwägungen: Ungleichbehandlung von Forderungseinziehung und anderen

Rechtsdienstleistungen d.

510 Notwendigkeit des Berufsbildes der

Inkassodienstleistung aa.

510 Inkasso-Reichweite und Erforderlichkeit von

Staatsexamina als anwaltliche Zulassungsvoraussetzung bb.

512

(23)

Fragen zur Inkassozession

e. 514

Kostenrisiko und Notwendigkeit einer Prozessfinanzierung

aa.

515 Kostenrisiko des Inkassozessionars nach

§ 91 ZPO (1)

515 Ausnahme: Kostenrisiko des Zedenten im Falle einer Drittwiderklage

(2)

516 Mitwirkung eines Rechtsanwalts

bb. 516

Postulationsfähigkeit und Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts als

Prozessvertreter (1)

516 Möglichkeit der Vertretung des

Inkassozessionars und drittwiderbeklagten Zedenten durch einen Rechtsanwalt (2)

517 Folgerung: Vereinbarkeit von

Inkassodienstleistung und Prozessfinanzierung nach § 4 RDG

(3)

518 Aktivlegitimation des Inkassozessionars

cc. 519

Auswirkung von RDG-Verstößen auf die Aktivlegitimation

(1)

520 Wortlaut und Gesetzgebungsmaterialien

α) 520

Teleologische Erwägungen und unionsrechtliches Kohärenzgebot β)

521 Divergierende (BGH-)Rechtsprechung

γ) 524

Regulatorischer Klarstellungsbedarf

δ) 526

Exkurs: Abtretungsverbote in AGB als Reaktion auf LT

(2)

527 Rechtstatsachen / Problemstellung

α) 527

Gesetzentwurf

β) 528

Bestehende Regelung des § 307 BGB

γ) 529

Stellungnahme

δ) 531

Exkurs: Abtretungsurkunde und

Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB dd.

531 Rechtstatsachen / Problemstellung

α) 531

Gesetzentwurf

β) 532

Stellungnahme

γ) 533

Exklusivitätsverhältnis zur Inkassoermächtigung und Inkassovollmacht

ee.

534

(24)

Prozessführungsbefugnis und Prozesskostenrisiko bei Inkassovollmacht und Inkassoermächtigung

f.

535 Prozessfinanzierungsbedarf bei Klageerhebung

durch den Rechtsuchenden aa.

535 Kein Prozessfinanzierungsbedarf bei Klageerhebung durch den Inkassounternehmer

bb.

536 Folgerung

cc. 537

Vereinbarkeit von Prozessfinanzierung und Inkasso nach § 4 RDG

g.

538

§ 4 RDG: Wortlaut, Ratio und Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

aa.

538 (Geringe) Schnittmenge von Inkassodienstleistung

und Prozessfinanzierung bb.

540 Keine Prozessfinanzierung durch

Inkassounternehmer als Kläger (1)

540 Geltendmachung von Nicht-Geldforderungen

ist keine Inkassodienstleistung (2)

542 Zwischenergebnis

(3) 542

Bestimmung des Problems

cc. 543

§ 2 Absatz 2, § 10 Absatz 10 RDG

(1) 543

Generelle Kritik eines strukturellen Interessenkonflikts

(2)

543 Grundsätzlicher Interessengleichlauf

(3) 544

Vollmacht zum Vergleichsabschluss

(4) 545

Folgerung

(5) 545

BGH-Urteil zur LexFox GmbH 2019

dd. 546

BGH-Urteil zum Versicherungsmakler 2016

ee. 547

Streitgegenstand und Urteil

(1) 547

Folgerungen für Legal Tech-Geschäftsmodelle

(2) 548

Weitere Überlegungen des Verfassers

ff. 549

Folgerungen für Praxis und Gesetzgebung

gg. 550

Zwischenergebnis: LT-Inkasso ist nicht atypisch

h. 552

§ 3 RDG: (Grundsätzlich) keine Rechtfertigung durch Einschaltung eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfen 5.

554 Ratio und Gesetzgebungsverfahren

a. 555

Bedarf für generalisierende Erlaubnistatbestände

aa. 555

Schutzgüter der strengen Vertretertheorie

bb. 556

Gesetzgebungsverfahren

cc. 557

(25)

Partielle Verfassungswidrigkeit der strengen Vertretertheorie

b.

558 Keine generelle Verfassungswidrigkeit der Regelung

aa. 558

Erbensucher-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2002 bb.

558 Reichweite der Präjudizienwirkung des Beschlusses

cc. 559

Folgerung

dd. 560

Verfassungskonformität der strengen Vertretertheorie bezüglich Akquisedienstleister

c.

560 Verfassungskonformität der strengen Vertretertheorie

bezüglich Dokumentengeneratoren d.

561 Verfassungswidrigkeit der strengen Vertretertheorie

bezüglich mancher LT-Prozessfinanzierer e.

562 Anwendungskonstellation: Drei-Personen-

Verhältnis aa.

562 Problemstellung: Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe des Prozessfinanzierers

bb.

563 Flightright und Coduka: Notwendigkeit der

Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten cc.

566 Financialright und LexFox: Notwendigkeit der

Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten unklar dd.

568 VH24: Keine Notwendigkeit der Zusammenarbeit

mit Vertragsanwälten ee.

569 Rechtsdogmatische Lösungsmuster zur

verfassungskonformen Anwendung des RDG f.

569 Folgerungen für die Gesetzgebung

g. 571

Personenbezogenes oder produktbezogenes Genehmigungsverfahren?

6.

572 Ratio des Erlaubnisvorbehalts und zwei tatsächliche

Möglichkeiten zur Zielerreichung a.

574 Keine Qualitätsgewährleistung durch personenbezogene Genehmigung

b.

575 Unreflektierte Transferierung der bestehenden

Ordnungsstrukturen auf Softwareanwendungen aa.

575 Schutz vor nichtanwaltlicher Konkurrenz als

Rechtsreflex bb.

576 Unqualifizierte Rechtsdienstleistungen durch

befugte Personen cc.

577 Keine Lösung durch Gesetzesvorschlag der FDP-

Bundestagsfraktion dd.

578

(26)

Folgerung

ee. 579

Keine Lösungsmöglichkeit über das UWG

c. 580

Schutz durch Unterlassungsklagen?

aa. 580

Frage der Zugriffshierarchie

bb. 580

Folgerung

cc. 582

Keine Lösungsmöglichkeit über das AGB-Recht

d. 582

Präventives Verbot ohne produktbezogenen

Erlaubnistatbestand als Verstoß gegen die Berufsfreiheit?

e.

583 Potenzielle Anwendungsschwierigkeiten des § 5 RDG

f. 584

Genehmigungsarten und Beispiele

g. 586

Folgerung und Plädoyer

h. 587

Schutzlücke: Handeln auf eigene Rechnung

7. 588

Keine Transferierung der Eingrenzungsfunktion des Tatbestandsmerkmals auf Software

a.

589 Heutige Praxis: Ausführung der Software auf den

Computern der Anbieter aa.

590 Alternative Möglichkeiten

bb. 591

Ausführung der Software auf den Computern der Rechtsuchenden

(1)

591 Application Service Providing

(2) 591

Fehlen eines sachlichen Differenzierungsgrundes

cc. 592

Folgerungen für die Gesetzgebung

dd. 594

Wechselwirkung zum Datenschutzrecht

ee. 595

Technischer Nachteil der Heimcomputer- Option

(1)

596 Datenschutzrechtliches Hemmnis der

Application Service Providing-Option (2)

596 Folgerung

(3) 597

Problem der fehlenden (Rollen-)Transparenz

b. 598

Zwischenergebnis

c. 599

Zwischenergebnis

II. 600

Einheit der Rechtsordnung: Wechselwirkung zwischen RDG und (übrigem) anwaltlichen Berufsrecht (und Steuerrecht) III.

602 Klarstellung zum Untersuchungsziel

1. 605

(27)

Berufshaftpflichtversicherung

2. 605

LT-Anwendungen für Rechtsuchende (B2C-Anwendungen)

a.

606 Gewerbliche Tätigkeit anstatt anwaltliche

Berufsausübung aa.

606 Gesetzgeberischer Wille

(1) 607

Keine Konzeption der anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung für Massenschäden

(2)

607 LT ist gewerbliche Tätigkeit

(3) 608

Folgerung

(4) 608

Mindestversicherungssumme

bb. 609

Folgerungen

cc. 609

LT-Assistenzsysteme des Rechtsanwalts (B2B-Anwendungen)

b.

611 Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe des Softwareanbieters

c. 612

Zwischenergebnis

d. 613

Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und Hemmnisse für Legal Tech

3.

613 Fremdbesitzverbot: Sozietätsfähigkeit von

Nichtanwälten und Wagniskapital a.

614 Rechtsrahmen de lege lata

aa. 615

Telos der Regulierung

(1) 615

Horn-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2016

(2)

617 Rechtsunsicherheit über Verfassungskonformität im Übrigen

(3)

617 Auswirkungen auf Legal Tech-Geschäftsmodelle

bb. 618

Vereinbarkeit der Legal Tech-Geschäftsmodelle mit der Regulierung

(1)

618 Hemmnis für anwaltliche LT-Anbieter

(2) 619

Aktuelle Reformüberlegungen

cc. 620

(Geringe) Auswirkungen der angedachten Reform auf Legal Tech

dd.

622 Zwischenergebnis

ee. 623

(Anwaltliches) Vergütungsrecht

b. 623

Vorschriften de lege lata

aa. 624

Zweck der Regulierung

(1) 624

Auswirkungen auf Legal Tech-Anwendungen

(2) 625

(28)

Verfassungsrechtlich gebotene Zulässigkeit von Erfolgshonoraren bei rationalem Desinteresse an der Rechtsverfolgung

(3)

625 Verbot der Prozessfinanzierung durch den

Rechtsanwalt (4)

626 Mögliche systematische Folgerungen für die

Auslegung des RDG wegen der Einheit der Rechtsordnung

bb.

627 LT-Inkassomodelle (nur) bis 2.000 Euro

verfassungsrechtlich zulässig?

(1)

628 Umgehung des Verbots der Prozessfinanzierung durch nichtanwaltliche Geschäftsmodelle der Rechtsdurchsetzung?

(2)

628 Keine Prozessfinanzierung durch

Inkassounternehmer als Kläger α)

629 Kein Prozessfinanzierungsverbot für

Inkassodienstleister nach § 4 RDGEG β)

629 Keine Umgehung des § 49b Abs. 2 Satz 2

BRAO durch Inkasso gegen Unternehmen γ)

631 Keine Umgehung des § 49b Abs. 2 Satz 2

BRAO bei Streitigkeit der Forderung δ)

632 Alternativer Ansatz zur Streitigkeit der

Forderung ζ)

633 Einschaltung eines Inkassodienstleisters und Kostendoppelungen

η)

634 Rückbesinnung auf das Telos und

Stellungnahme ε)

635 Zwischenergebnis

θ) 635

Struktureller Wettbewerbsnachteil der Anwaltschaft?

(3)

636 Außergerichtlicher Bereich

α) 636

Gerichtliche Forderungsdurchsetzung

β) 636

Folgerung

γ) 638

Zwischenergebnis

cc. 639

Exkurs: Aktuelle Reformüberlegungen

dd. 639

Erfolgshonorar und anwaltliche Prozessfinanzierung

(1)

639 Vermittlungsprovision für anwaltliche

Akquiseinstrumente (2)

640

(29)

Steuerrechtliche Betrachtung

c. 641

LT-Dienstleister sind gewerbesteuerpflichtig

aa. 641

Umqualifizierung der freiberuflichen in gewerbliche Einkünfte

bb.

642 Zwischenergebnis

cc. 643

Zielkonflikt de lege ferenda: Anwaltschaft als Teil der Rechtspflege oder Gewerbe?

4.

643 Folgerungen: Notwendigkeit einer dritten Spur für

algorithmische Rechtsdienstleistungen und Ablehnung eines Anwaltsmonopols

IV.

646 Rechtsdienstleistungsgesetz de lege ferenda: Optionen,

Tendenzen und Vorschlag des Verfassers

§ 7

650 Systematisierung der politischen Handlungsoptionen im

Rechtsdienstleistungsgesetz I.

650 Keine Realisierbarkeit einer Harmonisierung auf

Unionsebene 1.

651 Vollständige Liberalisierung

2. 651

Faktische Möglichkeiten

a. 652

Rechtspolitische Bewertung

b. 653

Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung

3. 655

Möglichkeiten: Transparenzpflichten, regulierte Selbstregulierung, Haftungsregime

a.

655 Umsetzungshürde

b. 656

Instrumente direkter Verhaltenssteuerung

4. 656

Verbote

a. 656

Genehmigungsvorbehalte

b. 657

Anzeigepflichten

c. 658

Meldepflichten

d. 658

Auswahlkriterium der Instrumente für die Regulierung von Algorithmen

5.

659 Referentenentwurf des BMJV: Änderungen im Inkassorecht

II. 660

Kostendoppelung durch Beauftragung von Inkassodienstleister und Rechtsanwalt 1.

661 Angedachte Änderungen

a. 661

Rechtspolitische Bewertung

b. 662

Aufsicht

2. 664

Tendenz zur Zentralisierung

a. 665

Vorschlag und Reaktion

aa. 665

(30)

Rechtspolitische Bewertung

bb. 666

Ausweitung der Prüfungskompetenz auf UWG-Verstöße

b. 667

Vorschlag und Reaktion

aa. 667

Zugriffshierarchie

bb. 668

Keine praktische Relevanz

cc. 669

Zwischenergebnis

3. 670

Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion

III. 671

Rechtsbegriff der automatisierten Rechtsdienstleistung

1. 671

Keine Stärkung der Rechtssicherheit

2. 672

Keine Qualitätssicherung automatisierter Rechtsdienstleistungen

3.

672 Obligatorische Beschränkung der Registrierung auf

einen Teilbereich a.

672 Personenbezogenes Genehmigungsverfahren

b. 673

Darlegungs- und Informationspflichten

c. 674

Zwischenergebnis

4. 674

Vorschlag des Verfassers: Dritte Spur im Rechtsdienstleistungsgesetz

IV.

675 Rechtsbegriff der algorithmischen Rechtsdienstleistung

1. 676

Bedarf

a. 676

Herausforderung: Vielfalt der möglichen LT- Anwendungen

b.

677 Legaldefinition in § 2 Abs. 4 RDG‑E

c. 678

Ausführungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen und Konsequenzen

d.

679 Fremde Angelegenheit kein Merkmal –

Prozessfinanzierung und Factoring mitunter algorithmische Rechtsdienstleistung

aa.

679 Berechnung des Bestehens eines Anspruchs dem

Grunde nach und Abgrenzung zu technischen Dienstleistungen

bb.

680 Bloße Sachverhaltserfassung keine

algorithmische Rechtsdienstleistung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 RDG‑E)

(1)

680 Berechnung eines Anspruchs der Höhe nach /

Abrechnungssoftware / selbstvollziehende Verträge

(2)

681 (Andere) Büroorganisationssoftware

(3) 682

(31)

Rechtliche Erstberatung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Var.

4 RDG- E) cc.

683 Dokumentengeneratoren (§ 2 Abs. 4 Satz 1

Nr. 3 RDG- E) dd.

683 Satz 2: Gesetzliche Vermutung bei Intransparenz des Geschäftsmodells

ee.

684 Ausgrenzung von kanzlei- und unternehmensinterner

Assistenzsoftware über § 3 RDG‑E e.

685 Folgeänderung in § 1 Abs. 2 RDG

f. 687

Ausgrenzung des smart enforcements über die jeweiligen Stammgesetze

g.

687 Überlegungen zur Verlustgefahr konkreter

Rechtspositionen h.

688 De-Minimis-Ausnahme?

aa. 688

Ausnahme für Vertrieb anwaltlicher Assistenzsysteme?

bb.

690 Verhältnis der algorithmischen Rechtsdienstleistung zum

Rechtsdienstleistungsbegriff und Inkassodienstleistungsbegriff 2.

690 Exklusivitätsverhältnis

a. 691

Keine Konzentrationswirkung von Genehmigungen

b. 691

Wahrung des unionsrechtlichen Kohärenzgebots

c. 692

Vereinbarkeit von algorithmischen

Rechtsdienstleistungen mit anderen Leistungspflichten (§ 4 RDG)

d.

693 Berufsrechtliche Pflichten der Anbieter algorithmischer

Rechtsdienstleistungen 3.

694 Informationspflichten

a. 694

Substitution des positiven Rechts

aa. 695

Unterschied zwischen Prüfung und Berechnung

bb. 696

Zielkonflikt zwischen bestmöglicher Rechtsabbildung und Kostendruck cc.

696 Folgerung: Wertpapierhandelsgesetz als mögliches

Vorbild dd.

697 Betriebshaftpflichtversicherung

b. 698

Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht / Informationssicherheit

c.

699 Aufsicht über die Anbieter algorithmischer

Rechtsdienstleistungen 4.

700 Zentralisierung und mögliche Behörden

a. 700

(32)

Aufgaben

b. 702

Gemischt sachlich-persönliches Genehmigungsverfahren und Unbedenklichkeitsbescheinigung aa.

702 Erlaubnisbedürftigkeit

(1) 702

Erlaubnisfähigkeit

(2) 703

Investitionssicherheit durch Antragsmöglichkeit

(3) 704

Kontinuierliche Kontrolle

bb. 705

Produktdarbietung

(1) 705

Update-Service bei Dokumentengeneratoren

(2) 705

Registerführung

cc. 706

Befugnisse

c. 707

Weitere Änderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz

5. 708

Zugang zum Recht als vierter Zweck des Gesetzes

a. 708

Keine Nichtigkeit der Forderungsabtretung bei Überschreitung einer erteilten Inkassoerlaubnis b.

708 Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 3 RDG‑E:

Rechtsverfolgungsgesellschaft c.

709 Wesentliche Ergebnisse

§ 8 710

Literaturverzeichnis 715

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