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Standardnutzungsbedingungen für die Weiterverwendung von Informationen der Stadt Innsbruck im Rahmen des Tiroler Informationsweiterverwendungs- gesetzes vom 22. November 2006 (LGBl. Nr. 4/2006)

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Standardnutzungsbedingungen für die Weiterverwendung von Informationen der Stadt Innsbruck im Rahmen des Tiroler Informationsweiterverwendungs- gesetzes vom 22. November 2006 (LGBl. Nr. 4/2006)

Die Bereitstellung von Dokumenten der Stadt Innsbruck im Sinne des § 4 Abs. 2 TIWG erfolgt aus- schließlich unter folgenden Bedingungen:

1. Die Stadt Innsbruck überträgt der berechtigten Nutzerin/dem berechtigten Nutzer kein Eigentum an den übergebenen Dokumenten, sondern räumt ein nicht ausschließliches Recht der Nutzung dieser Dokumente ein.

2. Die Nutzung und Bearbeitung der Dokumente wird ausschließlich dem laut Nutzungsvertrag Berechtigten eingeräumt. Dieser ist verpflichtet, der Stadt Innsbruck Auskunft über Art, Umfang und Zweck der Nutzung der Dokumente zu erteilen. Die Nutzerin/der Nutzer gibt ihre/seine aus- drückliche Zustimmung, dass die von ihr/ihm gemachten Angaben seitens der Stadt Innsbruck elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

3. Die Weitergabe der Dokumente – oder Auszüge davon – an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Als Weitergabe an Dritte zählen auch die Verwendung im Rahmen von Wettbe- werben und Ausschreibungen, die Weitergabe als Bestandteil von Informationsapplikationen oder die Publikation der Daten und von Auszügen davon.

Bei der mit Zustimmung der Stadt Innsbruck erfolgten Weitergabe an Dritte, insbesondere bei der Weitergabe zum Zwecke der Be- beziehungsweise Verarbeitung, tragen die Nutzerin/der Nutzer der Stadt Innsbruck gegenüber die Verantwortung, dass diese Dritten die Dokumente ausschließlich im Rahmen ihres Auftrages und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen ver- wenden und die Dokumente nach Auftragserledigung unverzüglich löschen. Die Nutzerin/der Nutzer haftet der Stadt gegenüber für die missbräuchliche Verwendung der Dokumente durch seinen Auftragnehmer. Die Nutzerin/der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte und Pflichten der gegenständlichen Nutzungsvereinbarung an die Dritten zu überbinden und auf Verlangen der Stadt Innsbruck die Dritten, sowie das Ausmaß und den Zweck der Dokumentenweitergabe mit- zuteilen.

4. Ein Verkauf der Dokumente oder von Auszügen ist im Rahmen der gegenständlichen Standard- nutzungsbedingungen ausnahmslos untersagt.

5. Die Dokumente unterliegen dem Urheberrecht. Bei jeder Reproduktion oder Publikation (unbe- schadet der Notwendigkeit einer gesonderten Vereinbarung nach Punkt 3.) der Dokumente und daraus abgeleiteter Folgeprodukte in analogen oder elektronischen Medien ist an gut sichtbarer Stelle auf die Urheberrechte der Stadt Innsbruck hinzuweisen (z.B. © Stadt Innsbruck).

6. Die Nutzerin/der Nutzer hat durch Einsatz aller zumutbaren technischen Vorkehrungen Sorge zu tragen, dass unberechtigte Personen keinen Zugriff auf die Dokumente haben. Außerdem hat

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die Nutzerin/der Nutzer die in ihrem/seinem Bereich Zugriffsberechtigten nachweislich über die Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen und für deren Fehlverhalten einzustehen.

Die Nutzung der Dokumente oder von Auszügen in Informationsnetzen muss so erfolgen, dass die Dokumente gegen unrechtmäßiges Herunterladen geschützt sind.

7. Die Stadt Innsbruck übernimmt keine Haftung für Mängel der Dokumente bzw. des Datenbe- standes und daraus resultierende Mängelfolgeschäden. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktuali- tät, Verwertbarkeit und Genauigkeit übernimmt die Stadt Innsbruck keine Gewähr. Die Nutze- rin/den Nutzer trifft eine Kontrollpflicht, insbesondere bei der Verwendung als Planungsgrundla- ge. Die Weiterverwendung der bereitgestellten Dokumente erfolgt auf eigene Gefahr. Im Falle einer mit Zustimmung der Stadt Innsbruck erfolgten Weitergabe verpflichtet sich die Nutzerin/der Nutzer die Stadt Innsbruck gegenüber Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos zu halten.

Sollte die Stadt Innsbruck auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch haften, wird die Haftung - ausgenommen im Falle der Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes - auf den Betrag von € 10.000 beschränkt.

8. Die Nutzerin/der Nutzer darf Kopien der Dokumente (und von Auszügen davon) nur im unbe- dingt notwendigen Umfang für Zwecke der Datensicherung und Nutzung im Rahmen des betref- fenden Nutzungsvertrages gemäß den Standardnutzungsbedingungen erstellen.

9. Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen durch die Nutzerin/den Nutzer erlischt die Be- rechtigung zur Nutzung der Dokumente mit sofortiger Wirkung. Bei vertragswidriger Nutzung der Dokumente durch den Nutzer bzw. durch den Dritten gilt eine Vertragsstrafe in der Höhe des doppelten Nutzungsentgeltes als vereinbart. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche der Stadt Innsbruck bei Vorliegen des Verschuldens der Nutzerin/des Nutzers bzw. des Dritten bleibt hievon unberührt.

10. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht.

Anmerkung: Falls über die Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, gelten diese Standardnutzungsbedingungen sinngemäß als Allgemeine Geschäftsbedingungen, unter denen die Stadt Innsbruck die Dokumente zur Weiterverwendung be- reitstellt.

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