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1. Karl Heinrich Ulrichs

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Academic year: 2022

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Viele Menschen halten die Ereignisse am 28. Juni 1969 in New York City (Stonewall-Unruhen) für den Beginn der Schwu- lenbewegung. Doch es gab einen Mann, der bereits ein Jahrhundert zuvor für die Rechte homosexueller Menschen ein- trat: der deutsche Anwalt Karl Heinrich Ulrichs.

1. Karl Heinrich Ulrichs

Es war ein Donnerstagmorgen, an dem sich Ulrichs auf das Odeon-Konzerthaus in München zubewegte. Seit Beginn der Woche versammelte sich dort der deutsche Juristentag.

Es wurden wichtige Entscheidungen in Bezug auf den ent- stehenden deutschen Staat getroffen. Ulrichs Vortrag war allerdings auf einer anderen Ebene enorm entscheidend. Er wollte vor die Menge treten, um über ein verpöntes Thema - die gleichgeschlechtliche Liebe - zu sprechen und damit gegen die bestehenden Sodomiegesetze zu protestieren.

Er betrat das Konzerthaus und bereitete sich darauf vor, seine Rede vor mehr als 500 Menschen vorzutragen. Ul- richs begann mit einem Antrag auf Revision des bestehen- den materiellen Strafrechts. Bei den Leidtragenden dieser Vorschriften handele es sich um Menschen, die gleichge- schlechtliche Kontakte pflegten.

Die darauf folgenden Reaktionen seiner Zuhörerschaft wa- ren zwiespältig. Ein Teil forderte empört das sofortige Ende seiner Ausführungen, wohingegen andere ihn zum Fortfah- ren ermutigten. Die Gegenstimmen wurden immer lauter, sodass Ulrichs nichts übrig blieb, als das Podium zu ver- lassen und seine Rede vorzeitig zu beenden. Auch wenn sich der Juristentag Ulrichs Agenda widersetzte und die deutschen Mitgliedsstaaten, bei Gründung des Deutschen Reiches, die strengen Sodomiegesetze der Preußen über- nahmen, hatte er mit seinem Bekenntnis zur Homosexuali- tät den Grundstein für eine Bewegung gelegt, welche noch viele Jahre, bis zu einem dunklen Kapitel der deutschen Ge- schichte, weiterleben sollte.

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2. Magnus Hirschfeld und das Wissenschaftlich humanitäre Komitee

Eine weitere bedeutende Persönlichkeit in der Geschichte der Schwulenbewegung um die Jahrhundertwende in Deutschland, war Magnus Hirschfeld. Er wurde 1868 als Sohn eines jüdischen Mediziners geboren und studierte später Medizin. Hirschfeld hatte sich zum Ziel gesetzt, die erste Homosexuellen-Bewegung der Welt zu gründen.

Am 15. Mai 1897 traf er sich in seiner Wohnung in Berlin mit einigen Bekannten aus Presse, Jurisprudenz und Militär. Auch der tolerante Berliner Kriminalkommissar Leopold von Meer- scheidt-Hüllessem wurde geladen, erschien aber nicht.

Unter dem Motto: „ Per scientiam ad justitiam“ (durch Wissen- schaft zur Gerechtigkeit) gründete er das Wissenschaftlich hu- manitäre Komitee (WhK). Unter dieser Fahne sollten politische und medienwirksame Vorhaben mit neuesten wissenschaftli- chen Erkenntnissen der Medizin verknüpft werden und somit eine neue Sicht der Gesellschaft auf die Homosexualität entste- hen. Dieser Plan hatte letztlich das Ziel, zu einer Gesetzesände- rung in Bezug auf den Paragraphen 175 zu führen.

Ausschlaggebendes Ereignis für Hirschfelds Vorhaben war der Suizid eines seiner Patienten, aufgrund von dessen Homosexua- lität. Der junge Mann diente in der deutschen Armee und wurde von seiner Familie zu einer Ehe gezwungen, die er niemals erleben sollte. Am Abend vor seiner Hochzeit nahm er sich das Leben. In seinem Abschiedsbrief, den er Hirschfeld zukommen ließ, erklärte er, der Paragraph 175 würde Zeit seines Lebens über ihm schwe- ben und ihn beschämen und entehren.

Das Wissenschaftlich humanitäre Komitee (WhK) verknüpfte Po- litik mit Wissenschaft und Bildung. Alle Aktivitäten des WhK ge- nossen die Unterstützung des Leipziger Verlegers Max Spohr. Die Leipziger Verlage hatten bereits Karl Heinrich Ulrichs zur Verbrei- tung seiner Werke verholfen. 1896 wurde Hirschfelds erstes Werk Sappho und Sokrates veröffentlicht. Zwei Jahre später sorgten Hirschfeld und Spohr für die erneute Veröffentlichung der Werke des mittlerweile verstorbenen Ulrichs. Von 1898 bis 1914 veröf- fentlichte Spohrs Verlag über hundert Schriften zum Thema der Homosexualität. Das wohl bekannteste Werk des WhK war Was soll das Volk vom dritten Geschlecht wissen?, welches bis 1911 mit einer Gesamtauflage von 50.000 Stück erschienen war.

Studierende des Moduls 15 „Soziale Bewegungen und Selbstorganisation“ (Leitung und kon- zeptionelle Unterstützung P.E. Jansen, M.A. Philosophie), Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften recherchierten und erarbeiteten die Ausstellung.

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Texte angelehnt an: Beachy, Robert (2015): Das andere Berlin. Die Erfindung der Homosexualität. Eine deutsche Geschichte 1867 – 1933. München. Siedler Verlag

3. Das Institut für Sexualwissenschaft

Magnus Hirschfeld gründete das Institut für Sexualwissenschaft 1919 im Berliner Bezirk Tiergarten.

Das Institut war Anlaufstelle für alle Menschen, die medizinische oder psychologische Fragen zum Thema Sexualität hatten. Zu Beginn seiner Geschichte sollte das Institut für Sexualwissenschaft neben der Beratung auch Forschung betreiben. Diesen Zweig musste Hirschfeld allerdings aufgrund der Hy- perinflation im Jahr 1923 aufgeben. Auch das Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen, Hirschfelds Zeit- schrift für Sexualwissenschaft, fiel der Hyperinflation zum Opfer.

Das Institut fokussierte sich ab diesem Zeitpunkt auf reine Aufklärungsarbeit und gelangte damit zu Ansehen in der westlichen Welt. Das sexualbiologische Museum im Institut für Sexualwissenschaft besaß eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit und klärte über drei primäre Themen auf: Sexuelle Veran- lagungen, Arten des sexuellen Verlangens und sexuelle Ausdrucksformen auf der ganzen Welt. Durch seine beachtliche medizinische Ausstattung konnte Hirschfeld in seinem Institut neben der Bera- tung auch medizinische Eingriffe vornehmen. So wurden bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts erste Hormonbehandlungen und Geschlechtsangleichungen im Institut vorgenommen, auch wenn diese selbstverständlich nicht mit heutigen Standards zu vergleichen sind.

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Die Tötungsanstalt Hadamar, Hessen - 45 km von Koblenz entfernt

Hadamar wurde im November 1940 von den Nationalsozialisten als eine von sechs Tö- tungsanstalten für „Euthanasie“-Morde eingerichtet. Sie diente vom 13. Januar 1941 bis zum 26. März 1945 der Unterbringung und der Ermordung von Menschen, mit der Eti- kettierung „krank“ und „körperlicher“ bzw. „geistiger Behinderung“.

Die Tötung der Insassen fand bis zum 24. August 1941 durch Vergasung mit Kohlenmo- noxid und ab dem 13. August 1942 durch den Vorenthalt medizinischer Behandlung, ver- hungern lassen oder aber eine medikamentöse Überdosis mittels Tabletten oder Spritze statt. Bis zum Eintreffen der Alliierten am 26. März 1945 wurden in Hadamar auf diese Weise ca. 15.000 als „krank“ oder „behindert“ stigmatisierte Menschen umgebracht. Die Unterlagen für die Angehörigen versah man mit falschen Todeszeitpunkten, -orten und -ursachen. Durch die Einäscherung der Leichen wurde eine Obduktion unmöglich ge- macht.

Blick auf die Tötungsanstalt Hadamar von außen

© Archiv des Landeswohlfahrtsverbands Hessen

Blick in den Krankensaal in der Tötungsanstalt Hadamar

© Archiv des Landeswohlfahrtsverbands Hessen

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„Die einzige Geschichte formt Klischees. Und das Problem mit Klischees ist nicht, dass sie unwahr sind, sondern dass sie unvoll- ständig sind. Sie machen eine Geschichte zur einzigen Geschich- te.“

„Die Folge der einzigen Geschichte ist diese: Es beraubt die Men- schen ihrer Würde. Sie erschwert uns, unsere Gleichheit als Men- schen zu erkennen. Sie betont eher unsere Unterschiede als un- sere Gemeinsamkeiten.“

Mit unter anderem diesen Worten beschreibt die nigerianische Feministin und Schriftstellerin Chimamanda Ngozi Adichie in ih- rer Rede beim TED Talks ein Phänomen, welches sie „Die Gefahr der einzigen Geschichte“ nennt. Das Gegenüber wird dabei auf bestimmte Merkmale reduziert, in Klassen eingeteilt und nicht mehr in seiner Ganzheitlichkeit wahrgenommen. Die Kategorien werden dabei oftmals zu Zuschreibungen, welche mit negativen Wertungen und Stereotypen verknüpft sind und begleiten die Betroffenen im schlimmsten Fall ihr ganzes Leben lang. Dieser Prozess hat dabei nicht nur Einfluss auf das Selbstbild und -emp- finden der Betroffenen, sondern auch konkrete Auswirkungen auf ihre soziale Rolle und soziale Akzeptanz.

Wer darf wodurch, wann und wie Mensch sein?

Als Duschraum getarnte Gaskammer

© Archiv des Landeswohlfahrtsverbands Hessen

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Besonders weit verbreitet waren diese Zuschreibungsprozesse auch in der NS-Zeit. Sie wurden in der Öffentlichkeit ausgetra- gen und für gesellschaftliche und politische Zwecke utilisiert. Sie hatten letztlich für hunderttausende Menschen verhängnisvolle Folgen. Über bestimmte äußere Merkmale wurde die Bevölke- rung in „lebenswerte“ und „lebensunwerte“ Menschen unterteilt, welche mit konkreten Formen des Umgangs verbunden waren.

Die Etikettierung in „lebensunwert“ führte zu menschenunwürdi- ger Behandlung, einem Ausschluss aus der Gesellschaft und sys- tematischer Ermordung.

Die Beschäftigung mit Schicksalen der NS-Zeit sollte helfen, den Fokus zu verschieben. Weg von den Unterschieden, sodass in dem Gegenüber ein Menschen gesehen werden kann, in dem man sich selbst erkennt. Denn wenn man in der Lage ist, sein Gegenüber als ganzheitlich wahrzunehmen und die Gleichheit als Menschen zu erkennen, fängt man an, in den Köpfen andere und würdevol- lere Geschichten über sie zu entwerfen. Diese wiederum könnten zu Zeilen und Kapiteln oder Geschichten ihres Lebens werden.

Anstaltsfriedhof - Die Einzelgräber galten der Tarnung der vorhandenen Massengräber

© Archiv des Landeswohlfahrtsverbands Hessen

Studierende des Moduls 15 „Soziale Bewegungen und Selbstorganisation“ (Leitung und konzeptionelle Unterstützung P.E. Jansen, M.A.

Philosophie), Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften recherchierten und erarbeiteten die Ausstellung.

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Bitte achten Sie darauf, dass die Informationen des folgenden Textes aus verschiede- nen Kranken- und Archivakten stammen, die zu Zeiten des NS-Regimes erstellt wur- den. Die gewonnenen Informationen sind also nur eine Wiedergabe dieser Akten.

Konrad J.

*22.06.1905 in Darmstadt / †06.11.1944 in Hadamar

Konrad J. wird am 22.06.1905 in Darmstadt geboren. Er ist das dritte Kind von Elisabeth J., aber das erste Kind aus der Ehe mit Leonhard J. Seine Geschwister sterben schon im Säug- lingsalter. Mit neun Jahren ist Konrad J. Halbwaise. Seine Mutter stirbt am 02.05.1914. Er kommt zu einer Pflegefamilie. Sein Aufenthalt dort ist kurz. Wegen „Herumstreifens & Sitt- lichkeitsvergehen“ muss er die Familie wieder verlassen. Konrad J.‘s Vater fällt im selben Jahr (1914) im Krieg in Polen.

- Vater: Leonhard J. *04.12.1877 / †Dezember 1914

- Mutter: Elisabeth J., geb. Poth *09.04.1884 / †02.05.1914 - drittes Kind, jedoch erstes Kind aus der Ehe

- 1914 Waise + Unterbringung bei einer Pflegefamilie

- 1914 wegen Herumstreifens und Sittlichkeitsvergehen in Zwangserziehung gekommen - 1914 – 1920 Zwangserziehung

Schlechtes Benehmen, betragen, schlechte Leistungen und Bettnässen, sowie

„Päderastie“?

Von 1914 bis 1925 wird Konrad J. von einer Anstalt in die Nächste verlegt. Ihm werden schlechtes Benehmen, schlechtes Betragen, schlechte Leistungen und Bettnässen nach- gesagt. Angeblich soll Konrad J. auch „Päderastie“ betrieben haben. Am 31.12.1925 wird der erst 20 Jahre alte Konrad J. nach Goddelau verlegt. Dort stellen Ärzte angeborenen Schwachsinn fest. Er leidet zudem an Krampfanfällen und in seinen Akten befindet sich ein Vermerk über ein Sittlichkeitsdelikt. Konrad J. ist laut Aktenlage vorbestraft. Er arbeitet wäh- rend seines Aufenthaltes in Goddelau als Gärtner.

angeborener Schwachsinn

Sittlichkeitsdelikt

Krampfanfälle

arbeitet als Gärtner

Konrad J. wird am 07.04.1926 für unmündig erklärt und erhält einen Vormund, der ihn auch regelmäßig besucht. Zudem ist der Vormund sehr um die Gesundheit seines Zöglings be- müht und besucht Konrad J. häufig. Zwar wird Konrad J. als „schwachsinnig diagnostiziert“, aber er scheint sich über seine Lage soweit bewusst zu sein, dass er am 14.12.1934 um seine Sterilisation und die damit einhergehende Entlassung „bittet“. Das wird ihm versagt. Wäh- rend seines Aufenthaltes in Goddelau leidet Konrad J. häufig unter epileptischen Anfällen.

Der einzige homosexuelle Kontakt der in seinen Akten vermerkt ist stammt vom 16.01.1930.

Dort wird er (laut seiner Akte) bei einer homosexuellen Handlung entdeckt. Zudem wird ihm nachgesagt, dass er im Jahr 1936 einen homosexuellen Verein gegründet haben soll.

All diese Informationen sind in den Krankenakten von Konrad J. wiederzufinden.

07.04.1926 als unmündig erklärt, Vormund bestellt

14.12.1934 Bitte um Sterilisation und damit verbundene Entlassung - wurde ihm verwehrt

16.01.1930 homosexueller Kontakt?

01.04.1936 Gründer eines homosexuellen Vereins?

Am 24.04.1941 ritzt sich Konrad J. mit einem Blech den Unterarm auf. Angeblich gibt es einen Vorfall bei seiner Arbeit. Dieser habe ihn so wütend gemacht, dass er sich diese Ver- letzung zufügte. Unklar bleibt, ob es sich hier um einen Suizidversuch handelt?

24.05.1941 ritzt sich den linken Unterarm auf - Selbstmordversuch?

Am 08.11.1943 wird Konrad J. von Goddelau in die Landesheil- & Pflegeanstalt Eichberg verlegt, bevor er am 06.11.1944 nach Hadamar deportiert wird. Hierbei möchten wir erneut darauf hinweisen, dass Hadamar zur NS-Zeit eine Tötungsanstalt war.

08.11.1943 verlässt Goddelau 06.11.1943 Ankunft in Hadamar

Konrad J. stirbt am 15.11.1944. Offizielle Todesursache ist ein „epileptischer Anfall“.

Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen – Archiv Best. 12 K 3232

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Philippshospital nach 1904 Mit freundlicher Genehmigung des LWV-Archivs

Eingangsbereich mit Verwaltung nach 1953

Mit freundlicher Genehmigung des LWV-Archivs

Studierende des Moduls 15 „Soziale Bewegungen und Selbstorganisation“ (Leitung und konzeptionelle Unterstützung P.E. Jansen, M.A. Philosophie), Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften recherchierten und erarbeiteten die Ausstellung.

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Artikel aus der Evangelischen Sonntagszeitung vom 23.04.2015

http://evangelische-sonntags-zeitung.ekhn.de/startseite/einzelansicht/news/ermordet-nach-einem-eingesperrten-leben-28.html

(10)

Vgl. Bruns, Manfred (2012): Vom Verbot zur Gleichberechtigung. Die Rechtsentwicklung zu Homosexualität und Transsexualität in Deutschland. Berlin: Hirschfeld-Eddy-Stiftung

www.offene-rechnung.org

Massive Verschärfung des § 175 RStGB. Die absolute Kriminalisierung der männlichen

Homosexualität

1935

Nationalistische Fassung von 1935 blieb unverändert in Kraft. Homosexuelle galten

weiterhin als eine Gefahr für die bestehende Ordnung

1949

Entkriminalisierung der „einfachen

Homosexualität“. Homosexuelle Handlungen unter Männern ab 21 Jahren waren damit straffrei. Das Schutzalter bei heterosexuellen

Menschen lag bei 14 bzw. 16 Jahren

1969

Das Schutzalter bei männlicher

Homosexualität wurde auf 18 Jahre festgesetzt

1973

„Für die Homosexuellen ist

das Dritte Reich noch nicht zu Ende“

– Hans-Joachim Schoeps (1963)

Studierende des Moduls 15 „Soziale Bewegungen und Selbstorganisation“ (Leitung und konzepti- onelle Unterstützung P.E. Jansen, M.A. Philosophie), Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwis-

senschaften recherchierten und erarbeiteten die Ausstellung.

(11)

Vgl. Bruns, Manfred (2012): Vom Verbot zur Gleichberechtigung. Die Rechtsentwicklung zu Homosexualität und Transsexualität in Deutschland. Berlin: Hirschfeld-Eddy-Stiftung

www.offene-rechnung.org

Streichung des §175 StGB sowie des §151 StGB in der DDR. Homosexualität wie

Heterosexualität sind verschiedene Varianten des Sexualverhaltens

1987

Streichung des §175 StGB sowie einheitliche Jugendschutznormen.

§175 (weggefallen)

1994

Die zwischen 1933 und 07. Mai 1945

ergangenen Urteile nach §175 RStGB und

§175a Nr. 4 RStGB werden aufgehoben. Eine späte Würdigung für die Opfer des §175 in

der NS-Zeit

2002

Beschluss zur Rehabilitierung und

Entschädigung der nach §175 StGB, §175a Nr. 3 und 4 StGB sowie §151 StGB

verurteilten Männer

2015

„§175 (weggefallen)“

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Schwule

Emanzipationsbewegung

In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1969 kam es zu einer erneuten Polizeirazzia

gegen die Schwulenkneipe „Stonewall Inn“

in der New Yorker Christopher Street. Im Gegensatz zu den Razzien zuvor, wehrten sich Homosexuelle zum ersten Mal gegen

diese Willkür.

Mit freundlicher Unterstützung des

FrauenMediaTurm, Köln

Dies war der Beginn für die weltweiten Demonstrationen von Schwulen und

Lesben, um gegen gesellschaftliche Unterdrückung und für eigentlich

selbstverständliche Rechte zu protestieren.

http://www.bpb.de/gesellschaft/gender/homosexualität/38838/geschichte-des-csd

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Aktiver wurde die Homosexuellenbewegung in Deutsch- land allerdings durch die Studentenbewegung und vor allem durch die Veröffentlichung des Films

„Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“

von Rosa von Praunheim in Zusammenarbeit mit dem Soziologen Martin Dannecker.

vgl. Dobler, J.; Rimmele, H. (2008): Schwulenbewegung, in: Roth, R; Rucht, D. (Hrsg.) Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch.

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„Wir schwulen Säue wollen endlich Menschen werden und wie Menschen behandelt werden. Und wir müssen selbst darum kämpfen. Wir wollen nicht nur toleriert, wir wollen akzeptiert werden.“

„Das Wichtigste für alle Schwulen ist, dass wir uns zu unserem Schwulsein bekennen.“

Zitate aus dem Film: Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt – Rosa von Praunheim

Studierende des Moduls 15 „Soziale Bewegungen und Selbstorganisation“ (Leitung und konzeptionelle Unterstützung P.E. Jansen, M.A.

Philosophie), Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften recherchierten und erarbeiteten die Ausstellung.

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Die Queere Theorie und Bewegung de- konstruiert die Darstellung von Zwei- geschlechtlichkeit. Die gesellschaftliche Mehrheit teilt immer noch die Vorstel- lung von ausschließlich zwei Geschlech- tern, die unterschiedlich und hierarchisch angeordnet sind.

Queer begreift das Geschlecht als sozi- ale Konstruktion. Die Bezeichnung von Mädchen und Junge / Frau und Mann hat nichts neutrales, sondern geht mit einer Vielzahl von Zuschreibungen, die gesell- schaftlichem und historischem Wandel unterliegen, einher. Kinder lernen und nehmen die soziale Position bereits da- durch ein, wie sie angesprochen, wahr- genommen und bewertet werden.

Auch wenn die Variationsbreite der Ge- schlechterrollen bereits vielfältiger ge- worden ist, dient der eigene Körper den- noch immer als Grundlage dafür, wie sich ein Mensch schlussendlich zu fühlen hat.

Das System der Zweigeschlechtlichkeit hat sich nicht geändert.

Vgl. Recla, A.; Schmitz-Weicht, C. (2015): Konstruktiv Dekons- truktiv. Ansätze einer queeren Bildungsarbeit, in: Huch, S.; Lü- cke, M. (Hg.) Sexuelle Vielfalt im Handlungsfeld Schule. Kon- zepte aus Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik. Bielefeld:

transcript Verlag

Konstruktiv Dekonstruktiv

Copyright: DER SPIEGEL 9/1984 Mit freundlicher Genehmigung von EMMA Frauenverlags GmbH: EMMA Ausgabe 01/1981

Referenzen

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