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Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16.06.2016 zu TOP 4

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Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016

TOP 4 Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

1) Bundesteilhabegesetz

Zur Entlastung der Kommunen wurden für 2015 und 2016 jeweils 1 Mrd. Euro über einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen bzw. eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) an Länder und Kommunen weitergegeben. In 2017 erhöht sich diese Summe auf 2,5 Mrd.

Euro. Die Aufstockung um 1,5 Mrd. Euro wird wie folgt verteilt: 500 Mio. Euro werden über die KdU und 1 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt. Insgesamt werden 2017 damit 1 Mrd. Euro über die KdU und 1,5 Mrd. Euro über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

weitergegeben.

Die zusätzlichen Kosten des Bundes aufgrund des Bundesteilhabegesetzes werden nicht von dem Entlastungsbetrag in Höhe von 5 Mrd. Euro, der zukünftig an Länder und Kommunen fließen soll, abgezogen.

Da die Vorabregelungen auslaufen, wird folgender Transferweg vereinbart:

Kommunen und Länder werden mit folgenden zusätzlichen Mitteln

ausgestattet: 4 Mrd. Euro im Verhältnis 3:2 (Umsatzsteuer Kommune: KdU), 1 Mrd. Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder. Die Bundes-

auftragsverwaltung soll durch diese Verteilung nicht ausgelöst werden.

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2) Regionalisierungsmittel

Die Regionalisierungsmittel werden durch eine Änderung des

Regionalisierungsgesetzes um 200 Mio. Euro auf 8,2 Mrd. Euro durch den Bund aufgestockt. Dieser Gesamtbetrag wird mit 1,8 % dynamisiert. Die 200 Mio. Euro werden unter den ostdeutschen Ländern im Rahmen einer Verordnung verteilt. Das Saarland erhält von dem Aufstockungsbetrag 1 Mio.

Euro. Die 200 Mio. Euro nehmen an der Dynamisierung teil. Die Länder übermitteln dem Bund einen einvernehmlich abgestimmten Verteilungs- schlüssel für die ostdeutschen Länder und das Saarland. Der verbleibende Betrag wird nach dem Kieler Schlüssel ohne die sog. Sperrklinke unter den Ländern verteilt.

Protokollerklärung der ostdeutschen Länder:

Zur Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel verweisen die ostdeutschen Länder auf den Beschluss der Ost-MPK vom 13. April 2016.

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