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Golfreise mit GGTF Pro Karsten Wawronowitz

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Academic year: 2022

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Golfreise mit GGTF Pro Karsten Wawronowitz

08.03. - 15.03.2015

Oliva Nova Beach & Golf Hotel *****

D e d i c a t e d P o o l p a r t n e r o f t h e

P G A o f G e r m a n y s i n c e 1 9 9 9 .

(2)

Das ausgezeichnete Oliva Nova Hotel liegt direkt am wunderschönen Strand von Oliva, zwischen Alicante und Valencia an der spanischen Ostküste. Ein herrlicher Ort zum Golfen und Entspannen.

Oliva Nova

Beach & Golf Hotel ËËËËË

Spanien | Festland | Costa Blanca

HOTEL

Das besondere Kennzeichen der Mittelmeerküste ist ihr Reichtum an Sonnen- stunden. Blauer Himmel, sommerhafte Frühlingstage und frühlingshafte Herbst- tage sowie milde Winter machen dieses Gebiet zum idealen Ort für Muße und den Kontakt zur Natur. Alle erdenklichen Dienstleistungen und Einrichtungen, die das Leben angenehm machen. Riesige Orangenplantagen. Eine atemberau- bende Landschaft mit den Bergen als Kulisse. Blauer Himmel. Endlose Strände mit feinstem Sand, an denen die Zeit still zu stehen scheint. Das entspannende Rauschen des Mittelmeers. Der Zauber des Berges Montgó zwischen Denia und Jávea. Und mitten in all dieser Schönheit, Sie und das Oliva Nova Beach & Golf Resort *****. Schließen Sie die Augen und lassen sie Ihre Fantasie schweifen.

Hier am Strand ist das Leben anders. Ohne Stress. Ohne Hast. Nur die Sonne und das Meer. Kilometerlange Strände mit feinstem Sand, umspült von den warmen, sanften Wellen des Mittelmeers, und warmer Sonnenschein praktisch das ganze Jahr über.

WELLNESS

Die Spa-Erfahrung besteht darin, sich zu pflegen und sich pflegen zu lassen.

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die wohltuende Wirkung der Spa-Erfah- rung zu entdecken und Sie an unserer Wohlfühl-Philosopie teilhaben zu lassen.

Sanfte Musik, Aromen, Temperatur und die ausgewählte Dekoration unserer Einrichtungen sind der Anfang für die Linderung körperlicher Schmerzen und die Befreiung des Geistes von alltäglichen Sorgen. Zeit für Sie selbst, Zeit zum Genießen, Zeit zum Entspannen. Unser Spa-Zirkel beinhaltet ein Hallen- schwimmbad mit 2 Wasserfällen, Schwanenhals und Whirlpool, Ruheraum, finnische Sauna, Dampfbad, Fußbad, Phasendusche, kalte Eimerdusche, Golfplätze in der Umgebung

Oliva Nova El Saler Spanien

Entfernung zum Flughafen Alicante ca. 100 km Murcia ca. 180 km

MADRID

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30.11.2014 Persönliches Angebot.

Anmeldeschluss:

Schlauchdusche und verschiedene Duschen mit unterschied- licher Temperatur und Wasserdruck. Ferner steht Ihnen ein getrennter Damenbereich mit finnischer Sauna und Duschen zur Verfügung.

GOLF

Im Herzen des Resorts befindet sich der Golfclub Oliva Nova, mit einem 18-Loch Golfplatz, entworfen und gebaut von Severiano Ballesteros und seinem Profi-Team. Der 18-Loch- Golfplatz, der 5-Loch, Par 3 Übungsplatz und die Driving Range erstrecken sich über eine Fläche von ca. 50 Hektar in direkter Strandnähe. Der Par 72 Golfplatz misst 6.270 Meter, wobei das Wasser an 15 der 18 Loch eine Rolle spielt.

Mit den Worten des legendären Severiano Ballesteros: “Der Golfclub Oliva Nova bietet allen Golfspielern eine große Viel- falt beim Spiel. Eine wahre Herausforderung für alle Spieler”.

Der Golfclub Oliva Nova war und ist Austragungsort der spanischen Meisterschaft Peugeot Oki und weiterer wichtiger Golfturniere.

LEISTUNGEN, z.B.:

Mindestteilnehmer: 6 Personen

Preis pro Person im Doppelzimmer

• 7 Übernachtungen im Standard- Doppelzimmer

• Inklusive Halbpension

• Flüge in der Economy Klasse der Air Berlin nach Alicante und retour inklusive sämtlicher Flughafen- und Sicherheits- gebühren (Änderung der Fluglinie vorbe- halten)

• Inklusive 23 kg Freigepäck

• Inklusive 7 Tage Mietwagen für 2 Personen

• Inklusive unbegrenzter Rangebälle an den Golftagen

• Inklusive Trolleys an allen Golftagen

• Training und Spiel mit dem GTTF Pro Karsten Wawronowitz nach Trainingsplan

1.349,–

Scotty’s Tipp

El Saler – Austragungsort mehrerer Spanish Open und einer der Top-30- Plätze der Welt!

Hotel

Exzellentes Restaurant (Mittelmeerkü- che und internationale Gerichte)

Freizeit

Hallenbad, Sauna, Fitnessbereich, Beautyfarm

Zimmer

Marmorbad, WC, Föhn, Telefon,

Sat-TV, Minibar, Safe, Klimaanlage,

Blick auf Meer und Golfplatz

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REISEPAKET

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Golfreise mit dem

GGTF Pro Karsten Wawronowitz

08.03. - 15.03.2015

Oliva Nova Beach & Golf Hotel

*****

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• 7 Übernachtungen im Standard-Doppelzimmer

• Inklusive Halbpension

• Flüge in der Economy Klasse der Air Berlin nach Alicante und retour inklusive sämt- licher Flughafen- und Sicherheitsgebühren (Änderung der Fluglinie vorbehalten)

• Inklusive 23 kg Freigepäck

• Inklusive 7 Tage Mietwagen für 2 Personen

• Inklusive 5 Greenfees auf Oliva Nova

• Training und Spiel mit dem

GTTF Pro Karsten Wawronowitz nach Trainingsplan

• Inklusive unbegrenzter Rangebälle an den Golftagen

• Inklusive Trolleys an den Golftagen

Mindestteilnehmer: 6 Personen

Preis pro Person im Doppelzimmer

1.349,–

Golfgepäckbeförderung nicht inklusive.

Weitere Flug-Zusatzleistungen sind nicht im Reisepreis enthalten.

Weitere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Rechnung/Bestätigung.

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Golfreise gebucht?

Auch an den Reiseschutz denken!

Sie sind mehrmals im Jahr auf Reisen?

Sie machen neben einer Reise mindestens einen kleinen Tages- oder Wochen- endausflug auf eigene Faust. Dann versichern Sie alle Reisen mit dem Jahres- Reiseschutz!

Î Lohnt sich oft schon ab einer Reise.

Î Jede beliebige Reise ab 50 km vom Wohnort ist versichert.

Î Einmal abgeschlossen und Sie sind das ganze Jahr versichert.

Unsere Leistungen für Sie: (Jahres-) Reiserücktritts-

Versicherung inklusive Reiseabbruch-Versicherung

Proscott-Golfreise-Schutz

1

Stornokosten-Versicherung: erstattet Ihnen die Stornokosten oder die

Mehrkosten einer verspäteten Hinreise. ~ ~

2

Reiseabbruch-Versicherung: ersetzt Ihre Rückreisekosten bzw. anteilig den

Reisepreis für ungenutzte Leistungen. ~ ~

3

Reisekranken-Versicherung: erstattet Ihnen bei Krankheit oder Unfall die

Kosten für notwendige Heilbehandlungen und den Krankenrücktransport. ~

4

RundumSorglos-Service: hilft Ihnen 24 Stunden während der Reise. ~

5

Reisegepäck-Versicherung: ersetzt Ihnen den Zeitwert Ihres Reisegepäcks,

wenn es gestohlen, geraubt oder beim Transport beschädigt wird. ~

6

Golf-Ausfall-Versicherung: ersetzt die Kosten für Greenfees bzw. Kurse

bis zu € 500,– bei Ausfällen aus versicherten Grund. ~

7

Golf-Schlägerbruch-Versicherung: erstattet die Kosten für den Schläger

bis zu € 500,– bei Schäden durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. ~

8

Die Golf-Hole-in-One-Versicherung: ersetzt bei einem Hole-in-One während

offizieller Turnierrunden die Kosten für Gästebewirtung bis zu € 500,–. ~

Tarifvergleich für Einzelpersonen mit Selbstbeteiligung

Für eine Reise Für alle Reisen Für eine Reise

Alle Prämien in € Reiserücktritts-Versicherung

1

+

2

Jahres-Reiserücktritts-Versicherung

1

+

2

Proscott-Golfreise-Schutz

Reisen bis 45 Tage

1

-

8

Welt Welt Europa Welt

(ohne USA / Kanada)*

bis 64 Jahre ab 65 Jahre Reisepreis

in € bis

800,– 30,– RU606

39,– JTA41 59,– JTB41

52,– 734791 69,– 734811

1.000,– 34,– RU607 59,– 734792 76,– 734812

1.200,– 41,– RU608 69,– 734793 82,– 734813

1.400,– 46,– RU609 79,– 734794 89,– 734814

Reisepreis bis € 1.500,–

1.600,– 51,– RU610

69,– JTA42 99,– JTB42

89,– 734795 101,– 734815

1.800,– 57,– RU611 99,– 734796 111,– 734816

2.000,– 65,– RU612 109,– 734797 119,– 734817

2.200,– 71,– RU613 116,– 734798 126,– 734818

2.400,– 77,– RU614 122,– 734799 132,– 734819

2.600,– 84,– RU615 129,– 734800 139,– 734820

2.800,– 92,– RU616 136,– 734801 147,– 734821

3.000,– 101,– RU617 Reisepreis bis € 3.000,– 143,– 734802 158,– 734822

3.500,– 114,– RU618

114,– JTA43 189,– JTB43 154,– 734803 176,– 734823

4.000,– 129,– RU619 174,– 734804 209,– 734824

5.000,–

3,8%** RU620

Reisepreis bis € 5.000,– 235,– 734805 285,– 734825

6.000,– 280,– 734806 340,– 734826

8.000,– 370,– 734807 450,– 734827

10.000,– 460,– 734808

** vom Reisepreis

* Für Reisen in die USA und nach Kanada fällt ein Zuschlag pro Aufenthaltstag / Person in Höhe von € 3,– (ZU100) an.

Achtung: Der USA / Kanada-Zuschlag entfällt bei der Jahres-Versicherung!

Selbstbeteiligung: In der Stornokosten- und Reiseabbruch-Ver siche rung beträgt die Selbst-

beteiligung je Versicherungs fall 20 % des erstattungs fähigen Schadens, mindes tens € 25,– je Person, in der Reisekranken-Versicherung bei Heilbehand lung im Ausland € 100,– je Versicherungsfall und in der

Reisegepäck-Versicherung € 100,– je Versicherungsfall.

Abschlussfrist (Einmal-Reisen): Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versiche-

rungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Europäische

Reiseversicherung AG (VB-ERV 2012 bzw. VB-ERV JV 2012). Leistungs- und Prämienänderungen

vorbehalten.

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MALAGA

MURCIA

GRAN CANARIA ALICANTE

MAJORCA LISBON

EDINBURGH DUBLIN

ISLE OF MAN SHANNON CORK

FARO COSTA DORADO GIRONA

LAGOS BELEK PAPHOS GIBRALTAR TENERIFE CAPETOWN

Standorte und wachsend

20

Wir haben zwischenzeitlich 20

Standorte in europäischen Flughäfen und wachsen ständig. Über 300,000 zufriedene Golfer haben diesen Service bereits genutzt, seit die

Fluggesellschaften erhebliche Aufpreise für Golfbags verlangen.

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Golfreise mit Golflehrer Karsten Wawronowitz Hiermit möchte ich folgende Reise buchen:

Stand: April 2014

30.11.2014

Preis garantiert bis: Danach gerne auf Anfrage.

Unterschrift Ort, Datum

Reiseanmeldung per Fax +49 (0)40 - 55 20 10 11

)UGLHREHQDQJHIKUWHQ3HUVRQHQ buche ich folgende Leistungen gemäß Ausschreibung:

Preise pro Person (EUR) 1. Teilnehmer 2. Teilnehmer

Doppelzimmer Standard 1.349,– ❒ ❒

Einzelzimmerzuschlag 140,– ❒ ❒

Zuschlag Sea View im DZ pro Person 63,– ❒ ❒

Zuschlag Golfsuite im DZ pro Person 70,– ❒ ❒

Reiseversicherungspaket „Proscott Golfreiseschutz“ ❒ Nicht gewünscht ❒ ❒

Reiseversicherungspaket ❒ Nicht gewünscht ❒ ❒

08.03. - 15.03.2015

Oliva Nova Beach & Golf Hotel

*****

Reisenummer

34781

Bezahlung: ❒ Überweisung ❒ Visa ❒ Mastercard

Kreditkartenbearbei- tungs gebühr 30,– €/p. P.

*HZQVFKWHU$EÀXJKDIHQ

Diese Reisebuchung gilt als verbindlich gemäß Leistungsverzeichnis für die folgende Proscott-Golfreise. Es gelten die Reise- bedingungen des Veranstalters PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG, Sperberhorst 8, 22459 Hamburg,

Tel.: +49 (0)40-55 20 100. Bitte beachten Sie, dass bei Anmeldung nach dem Anmeldeschluss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- € zzgl. eventuell anfallender Flug- und Hotelzuschläge erhoben wird.

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Name Vorname

1. Teilnehmer Handicap Golfclub

Straße / Haus-Nr. Plz. / Ort

Telefon Telefax

Mobil-Nr. (für SMS zu aktuellen Reise- und Termininformationen) E-Mail-Adresse

Name Vorname

2. Teilnehmer Handicap Golfclub

Straße / Haus-Nr. Plz. / Ort

Telefon Telefax

Mobil-Nr. (für SMS zu aktuellen Reise- und Termininformationen) E-Mail-Adresse

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Die Reise be dingungen des Veranstalters Proscott Golftours gelten. Ihr Sicherungsschein wird Ihnen mit der Rechnungsbestätigung ausgehändigt. Schicken oder faxen Sie bitte diese

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zustehen. Die Reise bedingungen des Veranstalters Proscott Golftours habe ich zur Kenntnis genommen. Veranstalter: PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG,

Sperberhorst 8, 22459 Hamburg, Tel. +49 (0)40 - 55 20 10 0, Fax. +49 (0)40 - 55 20 10 11, info@proscott.com, www.proscott.com

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Irrtümer und Fehler vorbehalten. 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Die nachstehenden Reisebedingungen (AGB) bilden die Grundlage des Reisevertrages, der zwischen dem Reisenden als Anmelder und PROSCOTT Golftours GmbH & Co KG mit Sitz in 22459 Hamburg, Sperberhorst 8, nachstehend Proscott genannt – als Reise veranstalter abgeschlossen wird. Proscott ist eingetragen unter HRA 90864 beim Amtsgericht Hamburg und wird gesetzlich ver treten durch den Geschäftsführer Vicente Salamanca Aguilera. Sie sind in Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Reise verbandes für Reiseverträge 2010 entstanden.

Proscott ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des § 651a BGB. Handelt Proscott nicht als Reiseveranstalter, sondern als Leis tungs träger für bestellte Einzelleistungen oder als Vermittler, ist der Auf trag geber jeweils gesondert und unmissverständlich darauf hinzuweisen.

Vertragspartner des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Reisende, der für sich selbst und/oder Dritte handelt. Die insoweit begünstigten Dritten sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgend auch als Reisende bezeichnet werden und berechtigt sind aus einem Vertrag zugunsten Dritter. In diesem Fall KDIWHW GHU EXFKHQGH 5HLVHQGH IU GLH (LQKDOWXQJ GHU 9HUSÀLFKWXQJHQ DXV GHP 5HLVHYHUWUDJ LQVEHVRQGHUH IU GLH=DKOXQJVYHUSÀLFKWXQJDXFKGHUYRQLKPPLWDQJHPHOGHWHQ5HLVHWHLOQHKPHU'LHVJLOWGDQQQLFKWZHQQGLHVH 7HLOQHKPHUVLFKVHOEVWGXUFKEHVRQGHUH(UNOlUXQJJHJHQEHUGHP5HLVHYHUDQVWDOWHUYHUSÀLFKWHWKDEHQ (LQ5HLVHYHUWUDJOLHJWDXFKGDQQYRUZHQQGLH5HLVHJDQ]RGHUWHLOZHLVHGXUFKHLQHQ*ROÀHKUHUIU(LQ]HOUHLVHQGH RGHUIUHLQH*ROIJUXSSH]XVDPPHQJHVWHOOWZLUG,QHLQHPVROFKHQ)DOOLVWGHU*ROÀHKUHU9HUPLWWOHU 2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

2.1 Nur mit einer schriftlichen Anmeldung per Brief, Fax oder E-Mail bietet der Reisende Proscott den Abschluss des Reise ver trages für die angegebenen Personen verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung von Proscott.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reise bestätigung/Rechnung von Proscott beim Reisenden oder der von ihm beauftragten Person mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Proscott den Eingang der Buchung elektronisch, dies stellt noch keine Be stätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Proscott für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Reise vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die An nahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung oder An zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.

2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der Anmeldung die Art der Behinderung mitgeteilt werden.

Proscott behält sich das Recht vor, Anmeldungen ablehnen zu können, wenn im Einzelfall die Reisetauglichkeit des Teilnehmers medizinisch nicht bestätigt ist.

2.5 Durch eine Vorausbuchung kommt noch kein Reise ver trag zu stande. Vorausbuchungen und Vormerkungen für noch nicht katalog mäßig ausgeschriebene Reisen werden in der Reihen folge des Posteinganges bearbeitet und bei Platz ver füg bar keit in Fest buchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die kommende Saison bzw. die entsprechende Reise aus schreibung er schienen ist.

2.6 Reservierungen sind grundsätzlich nur aufgrund gesonderter Vereinbarung zwischen Veranstalter und dem Reisenden zulässig.

3. LEISTUNGSUMFANG UND REISEDOKUMENTE

3.1 Der Umfang der Reiseleistung be stehend aus: Hin- und Rück beförderung zum Zielort und vom Ziel ort, die 8QWHUNXQIWXQG9HUSÀHJXQJ'LH/HLVWXQJHQHUJHEHQVLFKJUXQGVlW]OLFKDXVGHU/HLVWXQJVEHVFKUHLEXQJIUGHQLP Reise zeitraum maßgeblichen Reise katalog, Reiseprospekt sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Es wird empfohlen, Ände rungen und Nebenabreden, die den Umfang und die Ab wick lung der Leistungen betreffen, schriftlich zu vereinbaren.

3.2 Die Übermittlung der Reisedokumente hat gegenüber dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro bis spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen unter der Vor aus setzung, dass auch der Reisepreis vollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen wider Erwarten noch nicht angekommen, hat sich der 5HLVHQGH GULQJHQG PLW GHP YRQ LKP EHDXIWUDJWHQ 5HLVHEUR GHP *ROÀHKUHU ZHQQ HU GHU 9HUPLWWOHU LVW RGHU unmittelbar mit Proscott zur Klärung in Verbindung zu setzen.

4. ZAHLUNG

4.1 Nach Vertragsabschluss wird Proscott eine Anzahlung bis zur Höhe von 25 % des Reisepreises verlangen, sofern der Siche rungsschein dem Reisenden übergeben wurde.

Der Restbetrag ist grundsätzlich frühestens 4 Wochen vor Reise antritt zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit ergibt sich im Einzelfall aus der Reisebestätigung und/oder Rechnung.

Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann und den Reisenden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben wird.

4.2 Bei kurzfristigen Buchungen, das sind Buchungen, die so kurz fristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis be reits fällig ist oder der Veranstalter die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der ge samte Reisepreis unverzüglich zur Zahlung mit Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § b651 k Abs. 3 BGB fällig.

4.3 Für zusätzlich abgeschlossene Reiserücktritts ver siche rungen oder sonstige Versicherungen sind die ver- ein barten Prämien mit der Anzahlung vollständig zu leisten.

4.4 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig ein ge gangen und wird auch nach Aufforderung unter Frist setzung nicht ge leistet, ist Proscott berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Proscott die in Ziffer 10.2 geregelten Stor nie rungs kosten. Ziffer 10.3 gilt unverändert.

5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne Reise leis tungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern.

5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertrags ab schluss notwendig werden und von Proscott nicht unter Ver letzung des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen und Ände rungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge buchten Reise nicht beeinträchtigen und unter Beachtung auch der Interessen der Reiseteilnehmer zumutbar sind.

Proscott unterrichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leis tungs änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände rungs grund und bietet mit einer Erklärungsfrist von 7 Werk tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kosten losen Rücktritt an, sofern die Änderungen erheblich sind und un zu mut bar.

6. PREISÄNDERUNGEN

6.1 Die im Prospekt/Katalog genannten Preise sind für Proscott ver bindlich. Preisänderungen sind nach Veröffentlichung des Pro spektes wie nachfolgend möglich: Im Falle der Erhöhung der Be för de rungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für be stimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicher heitszuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, aber auch dann, wenn die vom Reisen den gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pau schal reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Ver öffentlichung des Prospektes/Katalogs möglich wird.

6.2 Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: Bei der Er höhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Be förde rungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Proscott den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.

a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett bezogenen Er höhung kann Proscott vom Reiseteilnehmer/Anmelder den kon kreten Er höhungs betrag verlangen.

b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungs mittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Be förderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein barten Beförderungsmittels geteilt.

Den sich so ergebenden Er höhungs betrag für den Einzelplatz kann Proscott vom Reisenden ver langen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages be stehen den Ab gaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegen über dem Ver an stalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent sprech enden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag her auf ge setzt werden.

Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist Proscott berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.

6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags schluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Reisende unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.

6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reise preises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch Proscott die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit GLHV 3URVFRWW DXV VHLQHP $QJHERW RKQH 0HKUSUHLV P|JOLFK LVW 'HU 5HLVHQGH LVW YHUSÀLFKWHW GLHVH 5HFKWH unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Proscott geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweisgründen schriftlich geschehen.

6.5 Eine Preiserhöhung ist auch zulässig, wenn die für die Reise erforderliche Personenzahl nicht erreicht wird, die an ge meldeten Personen aber auf der Durchführung der Reise be stehen. In diesem Fall ist Proscott berechtigt, den Preis den sich daraus ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen anzupassen, siehe Ziffer 8.1.

7. ZUSATZLEISTUNGEN

Proscott kann dem Reisenden zusätzliche Leistungen vermitteln. Diese Leistungen werden nicht von Proscott, sondern von dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Sie sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

Vermittlung eines Mietwagens

Die Reservierung des Mietwagens kann über Proscott erfolgen, das Vertragsverhältnis über den Mietwagen wird zwischen dem Leis tungsträger und dem Reisenden begründet. Proscott tritt nur als Vermittler auf, haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An gaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger be ruhen ausschließlich auf deren Angaben Proscott gegenüber;

sie stellen keine Zusicherung von Proscott gegenüber dem Reise teil nehmer dar. Für den Leistungsumfang gelten grund sätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde. Proscott wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers verschaffen.

Vermittlung eines Hotelzimmers

Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet Proscott nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leis tungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben Proscott gegenüber; sie stellen keine Zusicherung von Proscott gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, maßgeblich. Proscott wird dem Reisenden auf Anfrage die jeweiligen AGB des Leistungsträgers verschaffen.

Greenfees und Startzeiten-Reservierung

Im Rahmen der Serviceleistungen bietet Proscott die Reservierung Ihrer Wunsch-Startzeiten vor Reiseantritt an.

Die gewünschten Start zeiten können von Proscott nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Reisenden gewünscht ver füg bar sein, ist Proscott berechtigt, für den Reisenden andere Startzeiten zu reservieren, es sei denn, dass der Reisende dies ausgeschlossen hat. Geringfügige Abweichungen von festgelegten Start zeiten be gründen keinen Mangel. Es gelten die Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze.

Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nach weises durch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweis führen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees (hierzu zählt auch wetterbedingter Ausfall) sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

8. RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDEST TEIL NEHMERZAHL – VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

8.1 Bis 22 Tage vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter die Reise absagen (Rücktritt), wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl, gleich ob vom Ver an stalter vorgegeben oder behördlich festgelegt, nicht er reicht wird. Auf diese Mindestteilnehmerzahl ist im Prospekt, im Katalog oder in der konkreten Reiseausschreibung hinzuweisen. Sagt Proscott aus diesem Grund die Reise ab, sind bereits geleistete An zahlungen zurückzuzahlen.

8.2 Proscott kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Ab mahnung von Proscott nachhaltig stört, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.3 6RZHLW GHU .XQGH VHLQH YHUWUDJOLFKH 9HUSÀLFKWXQJ YHUOHW]W GHU 3URVFRWW EHUHLWV YRU GHU $EUHLVH GLH erforderlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu über mitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.

8.4 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von Proscott ge kündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, behält Proscott den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an rechnen lassen, die ihr aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Reisenden steht Proscott nicht ein. Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem Reise teil nehmer entstehenden Mehraufwendungen für einen Rück trans port an seinen Heimatort selbst zu tragen.

8.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vor her seh barer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann Proscott den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Der Vertrag gilt als nach

§ 651 j BGB durch Proscott gekündigt, wenn die Kontaktaufnahme zwischen den Ver trags parteien infolge dieser Ereignisse erheblich be ein trächtigt ist, aber jede der Parteien rechtlich die Möglichkeit einer Kündigung hatte. Es treten dann die Folgen aus § 651 j BGB ein, der nachstehend im Wortlaut wiedergegeben wird:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vor aus seh barer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder be einträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) :LUGGHU9HUWUDJQDFK$EVDW]JHNQGLJWVR¿QGHWGLH9RUVFKULIWGHV†H$EV6DW]XQG$EV 4 Satz 1 An wen dung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. UMBUCHUNGEN

9.1 Der Reisende hat nach Abschluss des Vertrages keinen An spruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Termins, des vereinbarten Ortes für den Reiseantritt, der Unter kunft oder der Beförderungsart. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Ist eine Umbuchung möglich, hat der Reisende die dadurch entstehenden Mehrkosten die von den Leistungsträgern wegen der Umbuchung verlangt werden, gegen Nachweis der Mehrkosten zuzüglich eines Be arbeitungs entgeltes zu zahlen.

9.2 Für Umbuchungen nach Ziffer 9.1 bis 22 Tage vor Reise an tritt beträgt das zusätzlich zu zahlende Be- arbeitungsent gelt 75,– Euro. Ab dem 21. Tag vor Reisebeginn können Um buchungs wünsche nur nach Rücktritt vom Reise vertrag zu den in Ziffer 10 ins besondere unter Einbeziehung der Ziffern 10.2 bis 10.3 ge nan n ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durch ge führt werden.

9.3. Verlangt der Kunde vor Reisebeginn, dass an seiner Stelle ein Dritter die Reise antritt, wird für die Umschreibung auf einen anderen Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75,– Euro pro Per son erhoben.

Die Regelung in Ziffer 9.1. Satz 2 gilt ent sprechend.

10. VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH DEN REISENDEN UND STORNOGEBÜHREN

10.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm an ge meldeten Reiseteilnehmer erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Reisevertrages unter Einschluss des Zu satzpakets im Zusammenhang mit zusätzlich oder gesondert ge buchten Leistungen, soweit sie Teil des Reisevertrages ge worden sind. Er gilt nicht für gesondert vermittelte Fremd leis- tungen, die unabhängig von der Reiseveranstaltung sind.

Soll der Rücktritt auch für vermittelte Fremdleistungen gelten, hat der Reisende dies gesondert gegenüber dem/

den weiteren Leistungsträger/n zu erklären.

6HLQH5FNWULWWVHUNOlUXQJVROOWHDXV%HZHLVJUQGHQJUXQGVlW]OLFKVFKULIWOLFKHUIROJHQ'HU5HLVHQGHLVWYHUSÀLFKWHW bereits aus ge hän digte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Nicht an tritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt ge wertet. Maß geb lich für den Rück tritts zeitpunkt ist der Eingang der Rück tritts er klärung bei Proscott.

10.2 Proscott ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu ver langen und unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der ander weitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nach zu weisenden Aufwandes ist Proscott berechtigt, eine Rück- tritts pauschale geltend zu machen, die wie folgt zu be rechnen ist, und zwar bei Rücktritt:

• bis zum 31. Tag vor Abreise 20 % des Reisepreises

• bis zum 21. Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises

• bis zum 14. Tag vor Abreise 50 % des Reisepreises

• bis zum 2. Tag vor Abreise 75 % des Reisepreises

• ab dem 1. Tag vor Abreise 95 % des Reisepreises

Tritt der Reisende die Reise nicht an und hat auch keinen Rück tritt erklärt, ist der vereinbarte Reisepreis zu zahlen.

10.3 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Proscott gegen über nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein ge ringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Proscott behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen im Einzelfall die ihr entstandenen höheren Aufwendungen geltend zu machen und QDFK]XZHLVHQ,QGLHVHP)DOOLVW3URVFRWWYHUSÀLFKWHWGLHJHIRUGHUWH(QWVFKlGLJXQJXQWHU$QUHFKQXQJHUVSDUWHU Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Ver wendung konkret zu belegen und zu beziffern.

11. BESONDERE PFLICHTEN UND RECHTE DES REISENDEN

11.1 Der Reisende hat Proscott unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in der von Proscott an ge gebenen Zeit erhalten hat.

11.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden nicht ver trags gemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen.

'HU 5HLVHQGH LVW YHUSÀLFKWHW GHU YRQ 3URVFRWW DQJHJHEHQHQ 5HLVHOHLWXQJ YRU 2UW GLH 0lQJHO XQYHU]JOLFK mitzuteilen. Ist eine Reiseleitung nicht vor handen, ist Proscott selbst über den Mangel in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Proscott ist der Reisende spätestens mit Aushändigung der Reise- unter lagen zu informieren.

Die Reiseleitung ist befugt, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies mög lich ist. Sie ist nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden an zuerkennen. In jedem Fall sollte der Reisende Be weismittel sichern und Proscott vorlegen, auch um eine Verfolgung dieser An sprüche gegen den Verursacher zu ermöglichen.

11.3 Beabsichtigt der Reisende den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB zu kündigen, so hat er Proscott zuvor eine angemessene Frist zur Klärung und Abhilfe einzuräumen. Dies gilt dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder die sofortige Kündigung aus einer besonderen Interessenlage des Reisenden gerechtfertigt ist.

12. HAFTUNG

12.1 3URVFRWWKDIWHWLP5DKPHQGHU6RUJIDOWVSÀLFKWHLQHVRUGHQWOLFKHQ5HLVHNDXIPDQQHVIUGLHJHZLVVHQKDIWH Reise vor be reitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis tungs träger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der je weiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise leistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und –ortes.

12.2 Eine Haftung von Proscott für vertragliche Schadens er satz ansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind gem. § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Proscott herbeigeführt wird.

b) soweit Proscott für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers ver ant wort lich ist.

12.3 Die deliktische Haftung von Proscott für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den drei fachen Reisepreis des Reisenden beschränkt. Soweit dem Reisenden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinausgehende Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt.

12.4 Eine Haftung von Proscott ist ausgeschlossen oder be schränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Über ein kommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.

12.5 Proscott haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd leis tungen von Proscott lediglich vermittelt werden, wenn diese Leis tungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs be stäti gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Ver trags- partners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.

12.6 Proscott haftet nicht für Schreib-/Rechenfehler und andere offen bare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler be rech tigen Proscott zur Anfechtung des Reisevertrages. Proscott haftet nicht für Angaben in 5HLVHDXVVFKUHLEXQJHQ'ULWWHU]%GHU5HLVHEURVDXIGHUHQ(QWVWHKXQJVLHNHLQHQ(LQÀXVVQHKPHQXQGGHUHQ Rich tig keit sie nicht überprüfen konnte. Leistungsträger und oder Dritte sind nicht ermächtigt, Zusicherungen für Proscott ab zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den An gaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Re ser vierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

13. BESONDERE SORGFALTSBESTIMMUNGEN, PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 13.1 Proscott wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss so wie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unter richten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

%HL SÀLFKWJHPl‰HU (UIOOXQJ GHU ,QIRUPDWLRQVSÀLFKW GXUFK GHQ 5HLVHYHUDQVWDOWHU KDW GHU 5HLVHQGH GLH 9RUDXV setzungen für die Reise zu schaffen.

13.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Vor aus set z ungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kos ten frei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in An spruch nehmen. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer in 8.1 und 9.2 entsprechend.

13.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden /XIWIDKUWXQWHUQHKPHQV(X92YHUSÀLFKWHW3URVFRWWGHQ5HLVHQGHQEHUGLH,GHQWLWlWGHUDXVIKUHQGHQ Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der ge buchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu in for- mieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Flug ge sell schaft noch nicht fest, so nennt Proscott dem Reisenden die Flug ge sell schaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durch führen bzw. durchführen werden. Sobald Proscott die Fluggesellschaft erfährt, die den Flug tatsächlich durch führt, wird Proscott den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft ge nannte Flug ge - sellschaft, hat Proscott den Kunden über den Wechsel zu in for mieren. Die Liste der Flug ge sell schaften, mit denen nach EU-Recht eine Beförderung nicht zu lässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/

list_de.htm abrufbar.

13.4 3URVFRWWHPS¿HKOWGULQJHQGHLQH9HUVLFKHUXQJEHU5HLVHUFNWULWWVNRVWHQEHL%XFKXQJDE]XVFKOLH‰HQGD eine solche Ver sicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.

14. ABTRETUNGSVERBOT

Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder einer gebuchten Gruppen reise sind, bedarf der Zustimmung von Proscott. Diese darf nur aus wichtigem Grund versagt werden.

15. DATENSCHUTZ

15.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Ver fügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, so weit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa Name, Anschrift, Ge burts datum oder E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten, die nicht aktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Web site oder der Online-Angebote.

15.2 Proscott wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zu sammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages erheben, be arbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Reise ver trages eingebundenen Unternehmen im erforderlichen Um fang weiter gegeben. Auf Anforderung wird mitgeteilt, welche per sönlichen Daten der Kunden gespeichert sind.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen, die durch diese allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die ge setz lichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Reise ver trag unter Einbeziehung der BGB-InfoV § 4 ff sowie der EU-Pau schal-Reiserichtlinie 90/314 EWG in ihrer jeweils geltenden Fassung.

16.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Proscott und die sich daraus ergebenden Rechte XQG3ÀLFKWHQ¿QGHWGHXWVFKHV5HFKW$QZHQGXQJ6RZHLWEHL.ODJHQGHV5HLVHQGHQJHJHQ3URVFRWWLP$XVODQGIU GLH+DIWXQJYRQ3URVFRWWGHP*UXQGHQDFKQLFKWGHXWVFKHV5HFKWDQJHZHQGHWZLUG¿QGHWE]JOGHU5HFKWVIROJHQ ins besondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.3 Der Reisende kann Proscott nur an deren Sitz verklagen.

16.4 Für Klagen von Proscott gegen Reisende als Privatperson ist der jeweilige Wohnsitz maßgeblich für die Bestimmung des Ge richtsstandes.

16.5 Für Klagen gegen Vertragspartner von Proscott, die nicht Ver braucher sind oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge wöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder ge wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Proscott ver einbart.

16.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer je weils geltenden Fassung wirksamer Bestandteil des Reise ver trages.

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen der PROSCOTT Golftours GmbH & Co. KG

Stand: April 2014

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