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ERASMUS+ Wichtige Informationen für Ihr Auslandssemester

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Academic year: 2022

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ERASMUS+

Wichtige Informationen für Ihr Auslandssemester

I nhalt

Wichtige Formulare 2

1. Zusage der Partnerhochschule 2

2. Learning Agreement 2

3. Grant Agreement 2

4. Immatrikulationsbescheinigung 2

5. Certificate of Arrival 2

6. Änderung Learning Agreement / Changes-Formular 3

7. Verlängerung 3

8. Confirmation of Stay 4

9. Erasmus+ Fragebogen der EU (= EU Online-Survey) 4

10. Erfahrungsbericht 4

I. Sprachenförderung 5

II. Mobilitätszuschuss 5

1. Auszahlung des Mobilitätszuschusses 5

2. Höhe des Mobilitätszuschusses / Förderzeitraum 6

III. Zero-Grant-Studierende 6

IV. Versicherung 7

V. Studiengebühren 7

VI. Nicht-Antritt bzw. frühzeitige Beendigung des Auslandsaufenthalts 7

VII. Noten 7

VIII. Notenanerkennung 7

IX. Beantragung von Sondermitteln 8

X. Visum 8

XI. Aktuelle Hinweise

XII. Zusammenfassung Ihre TO-DO-Liste 9

XIII. Ansprechpartner 8

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Liebe Studierende

bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen zu Ihrem Studienaufenthalt an einer Erasmus+ Partnerhochschule gründlich durch und gehen Sie entsprechend vor.

Wichtige Formulare

1. Zusage der Partnerhochschule (PHS)

Bitte lassen Sie uns unmittelbar nach Erhalt eine Kopie der Zulassungsbescheinigung der Partnerhochschule (Letter of Acceptance) per E-Mail zukommen.

2. Learning Agreement (LA)

Bitte lassen Sie uns das komplett ausgefüllte und von der jeweils zuständigen Person der Heimat- und der Gasthochschule sowie von Ihnen selbst unterschriebene Learning Agreement möglichst frühzeitig zukommen.

Wenn die Partnerhochschule verlangt, dass ihr eigenes Learning Agreement-Formular verwendet wird, müssen Sie beide Versionen (das der Partnerhochschule und das der Hochschule Heilbronn) ausfüllen und unterschreiben lassen. Wir im International Office (IO) benötigen nur das Erasmus-LA-Formular der Hochschule Heilbronn.

Das vollständig unterzeichnete Learning Agreement (Formular der Hochschule Heilbronn) muss uns spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise ins Ausland vorliegen.

3. Grant Agreement

Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Grant Agreement bis spätestens 15.

August im Original beim International Office ein. Bitte überprüfen Sie vor der Abgabe die eingetragenen persönlichen Daten, teilen Sie uns ggf. notwendige Änderungen mit und ergänzen Sie bitte fehlende Angaben. Prüfen Sie bitte auch noch einmal nach, ob Sie Ihre Bankverbindung richtig eingetragen haben, damit es nicht zu Fehlbuchungen kommt. Da die Hochschule derzeit geschlossen ist, senden Sie das Grant Agreement bitte per Post an die Hochschule Heilbronn

International Office Max-Planck-Straße 39 74081 Heilbronn

oder werfen Sie es direkt in den Briefkasten der Hochschule ein.

Die Zusendung in gescannter Version per E-Mail ist nicht ausreichend, da es sich um einen Vertrag handelt, der mit Original-Unterschrift vorliegen muss.

4. Immatrikulationsbescheinigung

Des Weiteren führen Sie bitte baldmöglichst die Rückmeldung an der Hochschule Heilbronn für das kommende Semester durch und schicken Sie uns die Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail oder zusammen mit Ihrem Grant Agreement per Post zu.

5. Certificate of Arrival

Das Certificate of Arrival lassen Sie bitte unmittelbar nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule vom dortigen International Office ausfüllen und unterschreiben (mit Stempel).

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Bitte schicken sie es innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft per E-Mail an das International Office der Hochschule Heilbronn und laden es zusätzlich im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn hoch.

Falls Sie ausschließlich an virtuellen Vorlesungen im Gastland teilnehmen und kein Certificate of Arrival von der Partnerhochschule bekommen können, kann ausnahmsweise ein entsprechender Nachweis über Ihre Ankunft im Gastland sowie den Beginn der virtuellen Veranstaltungen vorgelegt werden, z.B. Flug- oder Zugticket sowie Information der Partnerhochschule über den Beginn der virtuellen Vorlesungen.

Wenn Sie sich im Gastland in Quarantäne begeben müssen, teilen Sie dies dem International Office der Hochschule Heilbronn bitte unverzüglich mit und reichen einen entsprechenden Nachweis ein.

6. Änderungen Learning Agreement / Changes-Formular

Falls Änderungen des Learning Agreements notwendig sein sollten, wenden Sie sich bitte baldmöglichst nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule per E-Mail an die zuständige Person an der Hochschule Heilbronn, die Ihr ursprüngliches Learning Agreement unterschrieben hat und stimmen die notwendigen Änderungen und die Anerkennung von Fächern mit ihr entsprechend ab.

In der Fakultät IB verläuft der E-Mail-Verkehr über Frau Chan. Sie leitet die

Änderungswünsche dann intern weiter. Außerdem kontaktieren Studierende der Fakultät IB zusätzlich ihren Betreuer*in und erstellen einen neuen Proof of Recognition.

Wichtig für alle: Bitte füllen Sie zusätzlich das „During the Mobility“-Formular (Changes

= Seite 3 des Learning Agreement-Formulars) aus unter Angabe der Gründe, warum das Learning Agreement geändert werden muss (z.B. Überschneidung von Kursen, etc.). Dieses Formular schicken Sie bitte komplett ausgefüllt und unterschrieben (von Ihnen, der Partnerhochschule und der zuständigen Person an der HHN) an das International Office und laden es im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn hoch.

Für die Einreichung des “During the Mobility“-Formulars gelten folgende Fristen:

Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden Alle anderen Länder

Nach Abschluss Ihres Auslandssemesters müssen Sie den E-Mail-Verkehr, den Sie mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin zu den Änderungen geführt haben, zusammen mit dem Proof of Recognition, dem Antragsformular zur Notenanrechnung und dem Zeugnis der Partnerhochschule (Transcript of Records) bei Ihrem Prüfungsausschuss vorlegen (bei WV:

Abgabe der Unterlagen bei den Internationalisierungsreferentinnen Frau Kontusch, zuständig für Bachelor-Studiengänge bzw. Frau Stetter, zuständig für Master-Studiengänge).

7. Verlängerung

Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes um ein weiteres Semester kann bei dem bzw. der PHS- Betreuer*in bzw. dem / der Auslandsbeauftragten schriftlich unter Vorlage eines neuen Proof of Recognition für das Sommersemester 2021 beantragt werden. Bitte verwenden Sie das auf der Homepage bereitgestellte Verlängerungsformular (https://www.hs- heilbronn.de/3591805/planung-und-ablauf-des-auslandsstudiums ).

Sommersemester Wintersemester

1. April 15. Oktober

16. April 1. November

(4)

Zusätzlich müssen Sie die geplante Verlängerung vor Ablauf Ihres Auslandssemesters bei der Partnerhochschule beantragen und ein neues Learning Agreement für das Sommersemester 2021 erstellen. Wenn der Verlängerungsantrag und das Learning Agreement von beiden Seiten genehmigt werden, können Sie Ihren Aufenthalt fortsetzen. Bitte schicken Sie das komplett unterschriebene Antragsformular zusammen mit dem neuen Proof of Recognition und dem komplett ausgefüllten und unterschriebenen Learning Agreement für das Sommersemester 2021 per E-Mail an das International Office.

Die Verlängerung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem Ende Ihres lt. Grant Agreement geplanten Mobilitätsendes (s. Grant Agreement Artikel 2, 2.2.) beantragt werden und auch dem International Office muss bis dahin eine entsprechende Information Ihrerseits vorliegen, damit eine Verlängerung der Erasmus-Mobilität entsprechend geprüft werden kann.

8. Confirmation of Stay

Am Ende Ihres Erasmus+ Aufenthalts lassen Sie sich bitte das Confirmation of Stay- Formular von der PHS unterschreiben und abstempeln. Sollte es nicht möglich sein, das Confirmation of Stay an dem Tag ausstellen zu lassen, an dem Sie sich zum letzten Mal zu akademischen Zwecken an der Partnerhochschule befinden, können Sie es max. 2 bis 3 Tage im Voraus ausstellen lassen. Bitte achten Sie deshalb bei vorzeitiger Ausstellung darauf, dass das Ausstellungsdatum max. 2 bis 3 Tage vor dem bestätigten Enddatum ist. Andernfalls dürfen wir das Confirmation of Stay nicht anerkennen. Wenn Sie es am Ende Ihres Aufenthaltes versäumt haben, Ihr Confirmation of Stay ausstellen zu lassen, fordern Sie es bitte nachträglich bei der Partnerhochschule an. Bitte laden Sie das Confirmation of Stay im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn hocch.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Confirmation of Stay-Formular um ein Dokument handelt, das wir für eine evtl. Überprüfung durch die EU aufbewahren müssen. Auf dem Formular dürfen daher keine nachträglichen Korrekturen vorgenommen werden (insbesondere bzgl. der Aufenthaltsdaten). Falls beim Ausfüllen des Formulars ein Fehler unterlaufen sollte, lassen Sie sich das Formular bitte noch einmal neu ausstellen.

9. Erasmus+ Fragebogen der EU (EU Online-Survey)

Nach der Einreichung des Confirmation of Stay-Formulars im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn werden Sie direkt aus dem Mobility-Tool der EU eine E-Mail erhalten (Absender: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu ) in der Sie aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen zu Ihrem Auslandsaufenthalt auszufüllen und online abzusenden. Bitte beachten Sie, dass der Link zum Fragebogen personifiziert ist und Sie diesen nur einmal erhalten werden (bitte auch im Spam-Ordner nachschauen). Füllen Sie den Online- Fragebogen unverzüglich nach Erhalt der E-Mail aus – jedoch bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende Ihres Auslandsstudiums. Einige Zeit nach dem Auslandsaufenthalt werden Sie evtl.

eine weitere E-Mail der EU erhalten mit der Aufforderung, einen weiteren Online-Fragebogen zur Notenanerkennung zu beantworten. Bitte auch diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig ausfüllen und zeitnah absenden.

10. Erfahrungsbericht

Bitte erstellen Sie innerhalb von 4 Wochen nach der Studienmobilität im Ausland einen Erfahrungsbericht (min. 3 DIN A4-Seiten - gern auch mit Bildern). Aus Datenschutzgründen sollte Ihr Bericht anonym gestaltet sein. Bitte laden Sie Ihren Bericht im Mobility Online-Portal hoch.

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Die eingereichten Erfahrungsberichte werden anonym im Intranet der Hochschule Heilbronn veröffentlicht.

Wichtig: Bitte denken Sie daran, dass alle Erasmus+ Unterlagen (Learning Agreement, Certificate of Arrival, Changes-Formular, Confirmation of Stay, Noten, Erfahrungsbericht) in unserem Mobility Online-Portal hochgeladen werden müssen.

I. Sprachenförderung

1. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Sprachkenntnisse in der jeweiligen Hauptunterrichts- sprache im Gastland durch einen kostenfreien Online-Sprachtest (OLS-Test) zu überprüfen, welcher von der EU bereitgestellt wird. Der Test stellt kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm dar; er soll Ihnen lediglich als Einstufungstest Ihres Sprachniveaus dienen. Dieser Test findet vor Beginn der Mobilität (OLS1) statt.

2. Ein zweiter Online-Sprachtest findet nach Beendigung des Aufenthalts (OLS2) statt. Die Teilnahme an diesem Test ist freiwillig und hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer erzielten Fortschritte in der Fremdsprache.

3. Uns steht außerdem ein Kontingent an Lizenzen für kostenfreie Online- Sprachkurse begleitend zur Mobilität zur Verfügung. Abhängig vom Ergebnis des OLS1 können diese Sprachkurse in der Unterrichtssprache, in der Landessprache (sofern für diese ein Online- Sprachkurs angeboten wird) oder je nach Verfügbarkeit auch in beiden Sprachen belegt werden.

II. Mobilitätszuschuss

1. Auszahlung des Mobilitätszuschusses

Bitte denken Sie daran, das International Office per E-Mail zu informieren, falls sich Ihre Bankverbindung oder Adresse ändern sollte, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

Der im Grant Agreement vereinbarte Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt:

Voraussetzung für die Auszahlung der 1. Rate ist das Vorliegen des unterschriebenen Grant Agreements, der Immatrikulationsbescheinigung für das WS 2020/2021 (der Hochschule Heilbronn), des vollständig unterschriebenen Learning Agreements sowie die Durchführung des OLS1-Tests.

Die Auszahlung der 1. Rate in Höhe von mind. 70 % des im Grant Agreement genannten Maximalbetrages erfolgt aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation und der damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich der Ankunft im Gastland erst, nachdem dem International Office der Hochschule Heilbronn das Certificate of Arrival oder eine gleichwertige Bestätigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass der / die Studierende sich im Gastland befindet und dort sein / ihr Studium aufgenommen hat oder sich in einer angeordneten Quarantäne befindet.

• Sollte der dem / der Studierenden zustehende Erasmus-Gesamtförderbetrag, der anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage an der PHS berechnet wird, geringer sein als die bereits ausgezahlte 1. Erasmusrate, muss die Differenz zwischen der 1. Rate und dem aufgrund der Aufenthaltsdauer errechneten Förderbetrag zurückbezahlt werden.

Hierzu erhalten die betroffenen Studierenden eine Aufforderung durch das International Office. Auch in diesem Fall sind die Studierenden verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.

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Die eventuell fällige 2. Rate wird nach dem Ende des Auslandssemesters ausbezahlt.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das Confirmation of Stay- Formular im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn hochgeladen wurde sowie der EU Online-Survey abgeschickt wurde.

Bitte beachten Sie: Die Hochschule Heilbronn behält sich vor, den Mobilitätszuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern, falls die im Grant Agreement genannten Vorgaben vom Studierenden nicht eingehalten werden.

2. Höhe des Mobilitätszuschusses / Förderzeitraum

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Der Erasmus+ Förderzeitraum kann auch sog. Zero-Grant-Tage enthalten, also Tage ohne finanzielle Förderung, z. B. aufgrund von (Covid19-bedingte) virtuellen Vorlesungen, die von der PHS angeboten werden, an denen aber vom Heimatland aus teilgenommen wird. Der genaue finanzielle Erasmus+ Förderzeitraum wird im Anschluss an den Studienaufenthalt im Ausland anhand des Confirmation of Stay-Formulars festgelegt. Dies ist auch der Zeitraum, der für evtl. weitere Erasmus+ Mobilität(en) Ihrerseits im gleichen Studienzyklus (Bachelor, Master) maßgeblich. (Auslandsaufenthalte über Erasmus+ sind für die Dauer von max. 12 Monaten pro Studienzyklus möglich).

Eine Teilnahme an virtuellen Vorlesungen der Gasthochschule zu Beginn des Semesters, die nicht im Gastland verbracht wird, zählt nicht zum finanziellen Erasmus+ Förderzeitraum, sondern zur Zero-Grant-Phase. Bei einer Teilnahme an virtuellen Vorlesungen an der Gasthochschule im Gastland zählt dieser Zeitraum zum finanziellen Förderzeitraum.

Eine möglicherweise erforderliche Quarantäne im Gastland vor Beginn der Vorlesungen kann ebenfalls als Erasmus+ Förderzeitraum mit finanzieller Förderung gewertet werden.

Eine möglicherweise notwendige Quarantäne im Heimatland nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester wird nicht als Teil des Erasmus+ Aufenthalts gewertet.

Falls sich der Studien- oder Prüfungszeitraum im Gastland aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation verschieben sollte, informieren Sie bitte frühzeitig, spätestens jedoch 1 Monat vor dem Ende der im Grant Agreement genannten Mobilitätsphase, das International Office der Hochschule Heilbronn. Bei Einhaltung dieser Frist kann der Erasmus+

Mobilitätszeitraum in Absprache mit dem International Office noch entsprechend verlängert werden (inklusive finanzieller Förderung, sofern die Mobilität weiterhin in Form von Präsenz- oder virtuellen Vorlesungen / Prüfungen im Gastland stattfindet.

III. Zero-Grant-Studierende

(= Erasmus+ ohne finanzielle Förderung)

Zero-Grant-Studierende erhalten keinen Mobilitätszuschuss (da sie ein anderes Stipendium erhalten). Zero-Grant-Studierende sind jedoch wie alle anderen Erasmus+ Studierenden auch dazu verpflichtet, die Programmvorgaben zu erfüllen. Der durch das Confirmation of Stay- Formular bestätigte Zeitraum gilt auch bei Zero-Grant-Studierenden als Erasmus+

Förderzeitraum (ohne finanzielle Förderung) und wird auf weitere Erasmus+

Mobilitätszeiträume des gleichen Studienzyklus angerechnet.

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IV.Versicherungen

Sie verpflichten sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes zu sorgen, da die Teilnahme am Erasmus+ Programm mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen (Basisschutz). Gesetzlich Versicherte können sich von ihrer Krankenkasse eine European Health Insurance Card (EHIC) ausstellen lassen bzw. befindet sich diese oftmals bereits auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte.

Studenten, die in die Türkei reisen müssen beachten, dass grundsätzlich der Vordruck T/A 11 (Auslandskrankenschein) von den gesetzlichen Krankenkassen benötigt wird. Die Türkei hat den Anspruch der Leistungen über den T/A 11 (Auslandskrankenschein) erheblich eingeschränkt. D.h. dass nur noch Leistungen erbracht werden, wenn ein medizinischer Eingriff innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt der Erkrankung, Verletzung  bzw. des Unfalls erforderlich ist. Dies jedoch nur, wenn ein Risiko für das Leben bzw. der gesundheitlichen Unversehrtheit besteht. 

Auf jeden Fall sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse/Ihrer Versicherung über Ihren

Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) während Ihres Studienaufenthaltes im Ausland informieren und ggf. eine Zusatzversicherung abschließen, z. B. die Gruppenversicherung des DAAD oder über Ihre eigene Krankenkasse oder Versicherung. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zu den Versicherungen im Grant Agreement.

V. Studiengebühren

An der Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren für Sie an.

VI. Nicht-Antritt bzw. frühzeitige Beendigung des Auslandsaufenthaltes

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, das International Office umgehend darüber zu informieren. Bereits ausgezahlte Fördergelder müssen in diesem Fall ggf. zurückgezahlt werden.

VII. Noten

Falls Sie Ihre Noten nach dem Auslandsstudienaufenthalt direkt von der Gasthochschule erhalten, laden Sie diese bitte im Mobility Online-Portal der Hochschule Heilbronn hoch.

Falls das International Office die Noten erhalten sollte, werden Sie entsprechend per E-Mail informiert.

VIII. Notenanerkennung

Bitte wenden Sie sich zwecks Notenanerkennung an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.

IB-Studierende finden die entsprechenden Infos (https://www.hs-heilbronn.de/ib/outgoing) und den Antrag auf Notenanerkennung unter: https://www.hs-heilbronn.de/download- 866e20cc0dabafd3

Alle anderen Studierenden klären bitte mit dem Auslandsbeauftragten ihrer Fakultät bzw.

dem Prüfungsausschuss ihres Studienganges, in welcher Form ein Antrag auf

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Notenanerkennung gestellt werden kann.

Der Prüfungsausschuss benötigt in jedem Fall Ihr Zeugnis von der Partnerhochschule sowie den unterschriebenen Proof of Recognition und das Erasmus-Learning Agreement. Bei Änderungen des Learning Agreements benötigt der Prüfungsausschuss zusätzlich den E-Mail-Verkehr, in dem die Kursänderungen vereinbart wurden, sowie das Learning Agreement Changes-Formular.

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Die Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn finden Sie unter https://intranet.hs-heilbronn.de/pruefungen.

Bei Fragen zur Umrechnung wenden Sie sich bitte an den Auslandsbeauftragten bzw. die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät bzw. den Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.

IX.Beantragung von Sondermitteln

Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind können zusätzliche Fördermittel für den Erasmus+ Auslandsstudienaufenthalt beantragen. Bitte wenden Sie sich an das International Office der Hochschule Heilbronn.

X. Visum

Ggf. kann es notwendig sein, ein Visum für das Auslandssemester zu beantragen, z. B. falls Sie keine europäische Staatsangehörigkeit haben sollten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig an das zuständige Konsulat des Gastlandes und klären Sie die notwendigen Schritte ab. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.auswaertiges- amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Das International Office unterstützt Sie gerne, kommen Sie auf uns zu.

XI. Aktuelle Hinweise

Aktuelle Einschränkungen wie Reisewarnungen, Kontakteinschränkungen und Quarantäneregelungen müssen unbedingt berücksichtigt werden. Sollte zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise eine aktuelle Reisewarnung für das Zielland bestehen, rät die Hochschule Heilbronn dringend von der Ausreise ab. Prinzipiell findet die Auslandsmobilität auf eigene Gefahr und Verantwortung des / der Studierenden statt.

Bei Problemen während des Auslandssemesters oder z. B. bei einem (geplanten) Abbruch des Auslandssemesters setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem International Office in Verbindung.

Covid-19 und Erasmus: Antworten auf häufig gestellte Fragen von geförderten Studierenden (FAQ) finden Sie unter https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und- erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierenden/.

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XII. Hier noch einmal als Zusammenfassung Ihre „To-Do-Liste“

Sämtliche für den Erasmus+ Austausch benötigten Formulare und Infos finden Sie auch im Internet unter

https://www.hs-heilbronn.de/erasmus-fuer-outgoings-69c8e692d4f9c44d .

1. Vor dem Auslandssemester

•Erasmus+ Learning Agreement, vollständig ausfüllen und Unterschriften einholen

•Letter of Acceptance der Gasthochschule / E-Mail der PHS mit der Zusage

•Grant Agreement im Original

•OLS-Test 1

•Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)

•Rückmeldung an der Hochschule Heilbronn

•Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Heilbronn

•Ggf. Visum beantragen

•Ggf. Sondermittel beantragen (Behinderung, Kind)

2. Zu Beginn / während des Auslandssemesters

•Certificate of Arrival

•Ggf. Änderungen des Learning Agreements

•Changes-Formular ausfüllen und abgeben (Fristen beachten, siehe I.6.)

•Ggf. Verlängerungsantrag stellen (Fristen beachten)

3. Nach dem Auslandssemester

•Confirmation of Stay-Formular

•Erfahrungsbericht

•Online-Fragebogen der EU ausfüllen und absenden (innerhalb von 4 Wochen!)

•OLS-Test 2

•Noten

•Notenanerkennung beantragen

•Zweiter Online-Fragebogen der EU zur Notenanerkennung online ausfüllen

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XIII. Ansprechpartner

Falls es zu Fragen oder zu Problemen in Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslands- Studienaufenthalt kommen sollte, kontaktieren Sie bitte das International Office.

Wir wünschen Ihnen einen schönen und erfolgreichen Auslandsstudienaufenthalt und bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Ihr Team des International Office

International Office

Ansprechpartner für den administrativen Ablauf des Auslandssemesters

Das IO kann Ihnen auch allgemeine Auslands‐BAFöG‐

Bescheinigungen ausstellen.

io‐outgoings@hs‐heilbronn.de

Unsere Kontaktdaten finden Sie auch unter:

(https://www.hs‐heilbronn.de/internationales) https://www.hs‐heilbronn.de/international‐office

Fakultät

Ansprechpartner für fachbezogene Fragen (z. B. zum Proof of Recognition, Learning Agreement)

Zuständig für Bestätigungen von Fachinhalten oder den Nachweis von Sprachkenntnissen

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