Exportkreditgarantien des Bundes
Risikoabsicherung bei Exporten nach Pakistan
Wendy von Knorre
Euler Hermes AG
Wendy von Knorre Firmenberaterin Region Hamburg
Mobil: 0151 / 15 16 67 33 Tel.: 040 / 88 34 – 92 04
wendy.von.knorre@eulerhermes.com
Ihre Referentin
Aktiengesellschaft
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland
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Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung
Absicherung gegen wirtschaftliche & politische Risiken bei Exportgeschäften
Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen
wirtschaftliche & politische Kreditausfallrisiken Absicherung von deutschen Direktinvestitionen in Entwicklungs- & Schwellenländern gegen politische Risiken
Die Außenwirtschaftsagentur der
Bundesrepublik Deutschland unterstützt Unternehmen auf dem Weg ins Ausland
Bündelung von Institutionen, Organisationen &
Netzwerken, die deutsche Unternehmen bei
ihren Auslandsgeschäften unterstützen
Exportkreditgarantien
Die staatlichen Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) und UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Im Auftrag des Bundes
148
Mrd.
EUR
Ermächtigungs- Rahmen im
Haushaltsgesetz
Interministerieller Ausschuss - IMA
Nachweislich ungünstige Umstände
(Zahlungseinstellung) Lossagung
vom Vertrag Embargo
Krieg, Aufruhr, Revolution
Insolvenz des Schuldners
Gesetzgeberische oder behördliche
Maßnahmen
Nichtzahlungsfall (protracted
default)
Konvertierungs- und Transferrisiken
Vielfältige Risiken bei Exportgeschäften
politische Risiken
wirtschaftliche Risiken
Vertragsunter- zeichnung
Betriebs- bereitschaft
Verhandlungen Fertigung Versendung Montage Rückzahlung
Voraussetzungen :
• Ausfuhrgeschäft
Liefer-, Leistungs- &
Finanzierungsverträge
• Nicht marktfähiges Risiko mit Auslandsbezug*
• Deutscher Exporteur
• Im Wesentlichen deutsche Ware
Förderfähige Projekte
* Ausschließlich Marktsegmente ohne ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot können durch staatliche Exportkreditgarantien gedeckt werden.
i
Förderungs- würdigkeit (insb. KMU)
Risikomäßige Vertretbarkeit
Üblichkeit der Vertrags- bedingungen
Einhaltung haushalts- rechtlicher
Vorgaben
21 Mrd. EUR
Deckungsvolumen
383 Mio. EUR
Schadensauszahlungen
77,9 %
KMU-Anteil
2.100
Kundentermine
8.901
Neuanträge
74,4 %
Anteil Schwellen- und Entwicklungsländer
Exportkreditgarantien 2019 im Überblick
3.098 1.686
1.038 1.416
1.819 358
542 925 334
965 455
345
987 0
867 0
534 0
127 126
159
178 1.123
1.062
773
817 637
590
793
0
792
0
109 114
364 326 Vereinigtes 2019
Königreich 2018 Russland R.F. 2019 2018 Ägypten 2019 2018 Brasilien 2019 2018 Türkei 2019 2018 China, VR 2019 2018 Italien 2019 2018 Bahamas 2019 2018 Taiwan 2019 2018 Ukraine 2019 2018
Einzeldeckungen Sammeldeckungen
in Mio. EUR*
Länder mit den höchsten neu übernommenen Deckungen
Sum 2019: 13.775,9 (65,6%)
Total 2019: 20.998,5 (100%)
6,4
3,6 4,2 5,1 5,3
5,9
4,2 4,7
5,5 4,9
3,6
4,4 1,1
1,8 2,9
3,3
2,6
2,7
2,4
3,7 6,6
5,8
4,2
5,0
4,1
2015 2016 2017 2018 2019
Europa**
Amerika**
Afrika**
Asien**
Industrieländer
25,8
20,6
16,9
20,9 19,8
in Mrd. EUR*
Neu gedeckte Auftragswerte nach Ländergruppen
104,6 50,5
42,5 33,5 20,7 20,2 16,9 15,5 13,2 7,8
41,6 17,9
7,5
51,6 4,0
0,0
21,9 0,3
110,8 2,7
Indien Mexiko Brasilien Russland Indonesien Bermuda Ukreine Argentinien Singapur Türkei
2019 2018
in Mio. EUR*
Auszahlungen für wirtschaftliche Schäden
Gesamt 2019: 377,3
Anwendungsbereich Hermesdeckungen
EU & Kern-OECD
Deckungen weitestgehend möglich
Sierra Leone
Kongo D.R.
Somalia Sudan Syrien
Korea (Nord)
Möglichkeiten der Absicherung
Absicherung von Forderungen aus Exportgeschäften
Forderungen aus wiederholten Geschäften
Forderungen aus Geschäften mit mehreren Kunden
Ausfuhr-Pauschal- Gewährleistung (APG)
Forderungen aus wiederholten Geschäften mit
einem Kunden
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Absicherung eines einzelnen Geschäftes
Lieferantenkreditdeckung Fabrikationsrisikodeckung
Vertragsgarantiedeckung
Beispiele für Nutzung der Hermesdeckung
Deutscher Exporteur bietet Bildungs-/Schulungsleistungen für ausländische
Unternehmen (z.B. technische Schulung von Personal für die Bedienung deutscher Technologie im Ausland)
Nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen werden monatliche Rechnungen gestellt, welche 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen sind.
Problem: Neukunde – hohes Forderungsausfallrisiko
Leistungsdeckung
Vereinbart ist ein Gesamtauftragswert von EUR 1 Mio. (Hardware)
Mitbewerber bietet dem ausländischen Kunden eine mehrjährige Finanzierung des Kaufpreises seiner Leistung an
Problem: Deutscher Exporteur muss ebenfalls Finanzierung anbieten, um im Rennen zu bleiben
Fertigungs- und Lieferrisiko
Parameter einer Deckung
Selbstbeteiligung
−
5 % politischer Schadensfall
−
15 % wirtschaftlicher Schadensfall
(gegen Zusatzprämie reduzierbar auf 5%)
Entschädigungsvoraussetzungen - Uneinbringlichkeit der
rechtsbeständigen Forderung - Ablauf der Karenzfrist
Bearbeitungsgebühren + Entgelt
(bestimmter %-satz des Auftragswerts) (Entgeltsatz wird berechnet aus:
Länderkategorie/Käuferkategorie/Laufzeit
Kombinierbarkeit der Deckungen
- Fabrikationsrisikodeckung
- Vertragsgarantiedeckung
- Avalgarantie
Länderbeschlusslage
Pakistan Pakistan
Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Länderbestimmung
Forderungen aus Lieferungen von Waren, Technologie oder Software, die ganz oder teilweise für die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke oder zum Einbau in eine solche Anlage Bestimmt sind oder bestimmt sein Kurzfristige Geschäfte
Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
APG-Länderbestimmung
Forderungen aus Lieferungen von Waren, Technologie oder Software, die ganz oder teilweise für die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke oder zum Einbau in eine solche Anlage Bestimmt sind oder bestimmt sein
Entwicklung des neu übernommenen Deckungsvolumens
Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Entgeltkategorie:7 von 7 Mittel-/langfristige Geschäfte
Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Sicherheiten
Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Entgeltkategorie:7 von 7
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