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Seco sieht Kosmetikkunden getäuscht | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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UNLAUTERER WETTBEWERB

Die Volkswirtschaft  6 / 2018 43

Seco sieht Kosmetikkunden getäuscht

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat im vergangenen Jahr 23 Straf- und 2 Zivil- klagen wegen unlauterer Geschäftspraktiken eingereicht. Eine davon betrifft das dänische Unternehmen Lux International Sales. Schweizer Kunden beanstanden, die Firma habe ohne ihr Einverständnis Waren geliefert.  Philippe Barman, Stefan Sonderegger

A

uf der Internetsite Stylelux.ch wer- den Gesichtscremes, Schlankheitsho- sen oder Modeuhren zum Kauf angeboten.

Die auf Deutsch und Französisch verfasste Site erweckt den Eindruck schweizerischer Herkunft. Ein unachtsamer Klick kann Folgen haben: Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben sich über 200 Personen be- schwert, sie hätten Waren erhalten, ohne eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch würden bei der Lieferung Gebühren und Zollkosten verrechnet, die nicht erwähnt worden seien.

Hinter der Site steckt das dänische Unter- nehmen Lux International Sales, welches in- zwischen Digital Sourcing heisst und auch

auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram Werbeanzeigen schaltet. Auf- grund der Beschwerden hat das Seco im ver- gangenen Sommer beim Handelsgericht des Kantons Bern eine Zivilklage deponiert, um die geltenden Transparenzbestimmungen durchzusetzen. Das Verfahren ist noch hän- gig. Das Gericht wird zu prüfen haben, ob die vom Seco vorgeworfenen Geschäftsprakti- ken gegen das Bundesgesetz gegen den un- lauteren Wettbewerb (UWG) verstossen.

Eine weitere Zivilklage reichte das Seco im Jahr 2017 beim Handelsgericht des Kan-

tons Zürich ein. Diese richtet sich gegen die Geschäftspraktiken der Ticket-Wiederver- kaufsplattform Viagogo. Mit seiner Zivilkla- ge will das Seco für mehr Transparenz auf den Websites von Viagogo – unter anderem Via- gogo.ch – sorgen. So muss für den Kunden beispielsweise klar sein, dass er ein Konzert- ticket im Wiederverkauf erwirbt. Ferner muss von Anfang an der Endpreis bzw. der tatsäch- lich zu bezahlende Preis der Tickets angege- ben werden.

Zusätzlich zu den beiden Zivilklagen hat das Seco im vergangenen Jahr 23 Strafklagen eingereicht.1 In 27 Fällen, die teilweise aus den Vorjahren stammen, kam es zu einem Straf- befehl, einem Urteil oder einem Entscheid.

Das Seco kann im Namen der Eidgenos- senschaft Zivil- oder Strafklage gegen Perso- nen oder Unternehmen einreichen, die unlau- tere Geschäftspraktiken begehen. Es kann al- lerdings nur tätig werden, wenn im Inland die wirtschaftlichen Interessen einer Mehrzahl von Personen oder im Ausland das Ansehen der Schweiz beeinträchtigt sind.

Vor der Einreichung einer Klage werden die betroffenen Unternehmen normalerweise in einer sogenannten Abmahnung aufgefordert, zur beanstandeten Geschäftspraktik Stellung zu beziehen. Im Jahr 2017 wurden 57 Firmen abgemahnt. In 31 Fällen ging es um Irreführung (inklusive aggressiver Verkaufsmethoden). Bei- spielsweise lieferte ein Unternehmen Büroma- terial wie Druckertoner ohne Auftrag.

Rückgang bei Werbeanrufen

Mit Abstand am meisten Beschwerden gin- gen beim Seco im vergangenen Jahr wegen unerbetener Werbeanrufe ein. Knapp 16 000 der insgesamt 17 696 Beschwerden betrafen solche Telefonate (siehe Abbildung und Kas- ten). Die meisten Personen beanstandeten, ihr Wunsch nach einer Werbesperre (Stern- eintrag) sei nicht respektiert worden.

Gegenüber dem Vorjahr gingen die Be- schwerden insgesamt um rund 8000 zurück.

1 Mehr Details sind unter Seco.admin.ch unter dem Stichwort «Unlauterer Wettbewerb» abrufbar.

Mehrere Schweizer Kunden haben gegen ihren Wunsch Kosmetikprodukte erhalten.

KEYSTONE

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UNLAUTERER WETTBEWERB

44 Die Volkswirtschaft  6 / 2018

Beschwerden nach Sachbereichen 2017 (Total: 17696)

1 Werbeanrufe trotz Sterneintrag (14 348) 2 Werbeanrufe ohne Sterneintrag (1426) 3 Irreführung (858)

4 Adressbuchschwindel (218) 5 Nicht spezifiziert (217) 6 Internetschwindeleien (130) 7 Vorauszahlungsbetrügereien (122) 8 Versandhandel (118)

9 Spamming (82)

10 Mehrwertdienste (46) 11 Missbräuchliche Klauseln (40) 12 Lotterien/Gewinnversprechen (39) 13 Schneeballsysteme (20)

14 Werbefahrten/Werbeveranstaltung (14) 15 Aggressive Verkaufsmethoden (8) 16 Spoofing der eigenen Nummer (4) 17 Gesundheit (3)

18 Konsumkredit (3) Der Rückgang dürfte zum einen auf eine tech-

nische Massnahme der Swisscom zurückzu- führen sein: Seit November 2016 bietet das Telekomunternehmen die Möglichkeit, Num- mern von Werbeanrufern im Fix- und im Mo- bilnetz zu sperren. Zum anderen scheinen die Selbstregulierungsbemühungen der Kran- kenversicherungsbranche Früchte zu tragen:

Seit 2016 verpflichten sich die Mitglieder der Branchenverbände Santésuisse und Curafu- tura, keine Kunden durch Werbeanrufe zu ak- quirieren.

Während die Beschwerden innerhalb der Schweiz rückläufig waren, verdoppelte sich die Zahl der Reklamationen aus dem Ausland auf 570 Beschwerden. Die Zunahme ist in ers- ter Linie auf Beanstandungen von Nutzern der Plattform Viagogo zurückzuführen. Am meis- ten Beschwerden stammten aus Frankreich (211), gefolgt von Grossbritannien (67) und Aus- tralien (47).

Von sämtlichen 2017 eingereichten Be- schwerden stammten 16 729 von Privatper- sonen und 967 von Unternehmen.

Philippe Barman

Rechtsanwalt, Ressort Recht, Staats- sekretariat für Wirtschaft (Seco), Bern

Stefan Sonderegger Redaktor, Die Volkswirtschaft

Eine Verbesserung für die Telefonbenut- zer dürfte die geplante Teilrevision des Fern- meldegesetzes bringen. So will der Bun- desrat Telekomanbieter verpflichten, einen Spam-Filter bei Werbeanrufen einzurichten.

Ferner soll im UWG eine ausdrückliche ge- setzliche Grundlage für den Widerruf und die Sperrung von .ch- und .swiss-Domain namen und von Rufnummern durch die Staatsan- waltschaft oder das Gericht geschaffen wer- den.

Insgesamt beim Seco eingetroffene Beschwerden (2013–2017)

SECO / DIE VOLKSWIRTSCHAFT

30 000 25 000 20 000 15 000 10 000 5000 0

2013 2014 2015 2016 2017

Referenzen

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