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AUSBILDUNGSNACHWEIS Fragen und Antworten Muss ein betrieblicher Ausbildungsplan geführt werden?

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AUSBILDUNGSNACHWEIS

Fragen und Antworten

Muss ein betrieblicher Ausbildungsplan geführt werden?

Ausbilder/innen müssen für jede/n Auszubildende/n einen Ausbildungsplan erstellen. Das sieht die Ausbildungsordnung in der dualen Berufsausbildung vor. Dieser Plan soll die Grundlage der betrieblichen Ausbildung sein. Er dient als Orientierungshilfe – sowohl für den/die Chef/in als auch für die/den

Auszubildende/n. Mit ihm legt der/die Ausbilder/in wichtige Etappenziele fest.

Wurde ein betrieblicher Ausbildungsplan nicht erstellt, kann auch der Musterausbildungsplan, zu finden auf der Homepage der Ärztekammer, verwendet werden.

Muss auch der Ausbildungsplan vom Ausbilder unterschrieben werden?

Mit einer Unterschrift versichert der/die Ausbilder/in, dass die beschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden. Mit einer regelmäßigen Abzeichnung wird kenntlich gemacht, dass die Etappenziele überwacht werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ebenso kann die/der Auszubildende unterschreiben, dass Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wurden.

Wie ausführlich muss ich meine Ausbildungsberichte schreiben?

Besprechen Sie das gemeinsam mit ihrem/r Ausbilder/in, wie er es von Ihnen haben möchte (kurzer Sachbericht oder ausführlicher Aufsatz). Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist die Visitenkarte des/r Auszubildenden.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Fragen zum Ausbildungsnachweis habe (und nicht in der ÜBA Woche in der Akademie bin)?

Beachten Sie unsere FAQ und die Anleitung zum Ausbildungsnachweis und wenden Sie sich in erster Linie an Ihren Ausbilder/Ihre Ausbilderin in der Praxis.

Wie verhält sich mein/ Ausbilderin, wenn er/sie Fragen zum Ausbildungsnachweis hat?

Ihr Ausbilder/Ihre Ausbilderin wird Kontakt* mit der Zuständigen Stelle Frau Lehmann/Frau Messerig aufnehmen.

Müssen wir alle und jedes Feinlernziele erfüllt haben?

Ein Ausbildungsnachweis ist ein Dokument und hat wahrheitsgemäß zu dokumentieren, was Sie in ihrem Betrieb gelernt haben und was Sie auch in den nächsten Ausbildungsmonaten lernen werden. Was Sie nicht in ihrem Betrieb lernen können, kann natürlich auch nicht dokumentiert werden. Bleiben Sie immer im

gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Ausbilder/Ihrer Ausbilderin.

Was passiert wenn ich den Ausbildungsbetrieb wechsle oder im Rahmen meiner Ausbildung ein Praktikum mache?

Sie führen den Ausbildungsnachweis mit den dort gelernten Inhalten weiter.

Wer unterschreibt mir die Themen, welche nicht in der Praxis vorkommen, wie z.B. eine Bericht zu einem Thema aus der ÜBA?

Ebenfalls der Ausbilder/die Ausbilderin. Der von der Akademie ausgeteilte Ausbildungsnachweis ÜBA ist von den dortigen Ausbilderinnen unterschrieben und muss ebenfalls aufbewahrt werden. Ihr Ausbilder/Ihre Ausbilderin wird sich den ÜBA Ausbildungsnachweis anschauen und demzufolge auch den Bericht.

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

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Seite 2/2 Fragen und Antworten zum Ausbildungsnachweis

Wie verhalte ich mich, wenn sich in meinem AKIS Account im Ordner Dokumente kein Dokument zum Ausbildungsnachweis befindet?

Nehmen Sie bitte Kontakt* mit der Zuständigen Stelle Frau Lehmann/Frau Messerig auf.

Was mache ich, wenn ich mein persönlich erstelltes Passwort zum AKIS-Account verlegt habe?

Sofern Sie bei Ihrer Anmeldung in Ihrem persönlichen AKIS-Account Ihre private E-Mail-Adresse verifiziert haben, klicken Sie auf der Seite AKIS Login auf "Passwort vergessen? Bitte hier klicken...". Sie erhalten dann per Email ein neues Passwort und werden mit Sicherheit Ihr nun persönlich erstelltes Passwort besser

aufbewahren.

Was mache ich, wenn ich das von der Zuständigen Stelle erteilte Passwort verlegt oder meine private E- Mail-Adresse nicht verifiziert habe?

Nehmen Sie bitte Kontakt* mit der Zuständigen Stelle Frau Lehmann/Frau Messerig auf.

Muss ich meine Berichte zu Hause oder kann ich sie während der Dienstzeit schreiben?

Es steht Ihnen zu, den Ausbildungsnachweis während der Dienstzeit zu schreiben. Besprechen Sie dies mit ihrem/r Chef/in; er/sie wird Ihnen sagen, wie er/sie es möchte.

Wie oft muss ich mein Ausbildungsnachweis schreiben?

Das entscheiden ganz alleine Sie und zusammen mit Ihrem Ausbilder/Ihrer Ausbilderin gemäß

Ausbildungsplan. Je nach dem, wie schnell Sie weitere und neue Lernziele erreicht haben. Vielleicht mögen es ca. 2-3 Berichte pro Monat sein?

*Kontaktdaten der Zuständigen Stelle:

Frau Ulrike Messerig/Frau Leonie Donau Tel.: 04551 803 707 / 04551 803 708 Fax: 04551 803 725

E-Mail: med.fachberufe@aeksh.de

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 101, info@aeksh.de, www.aeksh.de

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