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DBS Schienen 918 254-3

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Bahnstandard Juli 2009

Technische Lieferbedingungen

DBS

Schienen 918 254-3

Teil 3: Radlenkerschienen

Fortsetzung Seiten 2 bis 6 Fachlich zuständige Stelle: DB Systemtechnik, VTZ 115 Be, Mainzer Landstraße 181, 60327

Frankfurt/Main

Geschäftsführende Stelle: DB Systemtechnik, VTZ 115, Frankfurt/Main Neuerstellung Ausgabe1 Juli 2009

Inhalt Seite

Vorwort ... 2

Einleitung ... 2

1 Anwendungsbereich ... 2

2 Normative Verweisungen ... 2

3 Technische Anforderungen ... 3

3.1 Allgemeines ... 3

3.2 Stahlsorten ... 3

4 Qualifikation und Qualitätssicherung ... 3

4.1 Qualifikation des Herstellers/Lieferanten... 3

4.2 Qualitätssicherung ... 3

5 Prüfverfahren ... 4

5.1 Abnahmeprüfung ... 4

6 Bestellangaben ... 4

Anhänge Anhang 1 Radlenkerprofil 36 C1... 5

Anhang 2 Radlenkerprofil 48 C1... 6

Anhang 3 Radlenkerprofil 33 C1... 7

Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an diesem Regel- werk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfäl- tigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.

(2)

Vorwort

Dieser DB Standard wurde von DB Systemtechnik – VTZ 115 und der Qualitätssicherung der DB AG (VQB 21) neu erstellt.

Er gilt für die Herstellung von Radlenkern. Für den Bereich Gleisschienen gilt der DBS 918 254-1. Für den Bereich von Weichen und Kreuzungen gilt der DBS 918 254-2.

Einleitung

Dieser DB Standard hat die Regelung der Qualifikation und Qualitätssicherung von Radlen- kern zum Ziel. Er präzisiert und ergänzt die Anforderungen der DB AG an die Herstellung und Lieferung auf Basis der DIN EN 13674-3 sowie der mit geltenden europäischen Normen und nationalen Regelungen.

1 Anwendungsbereich

Dieser DB Standard enthält Festlegungen für Radlenker unter den Einsatzbedingungen der DB AG. Er ist anzuwenden bei der Qualifizierung von Radlenkern für das Netz der DB AG (Qualifikationsprüfung), im Rahmen der Qualitätssicherung sowie für die Konformitätsnach- weise der verwendeten Produkte/Baustoffe.

2 Normative Verweisungen

Der Bahnstandard enthält datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt.

Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Pub- likationen nur zu dieser DBS, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publi- kation (einschließlich Änderungen).

In Ergänzung zur DIN EN 13 674-3 gelten folgende Normen:

DIN EN 13 018 Zerstörungsfreie Prüfung – Sichtprüfung – Allgemeine Grundlagen

DIN EN ISO/IEC 17 025 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien

ISO 12 108 Metallic materials – Fatigue testing – Fatigue crack growth method (Metallische Werkstoffe – Ermüdungsversuch Verfahren zum Risswachstum)

ASTM E 647 Standard Test Method for Measurement of Fatigue Crack Growth Rates (Standardprüfverfahren zur Ermittlung von

Risswachstumsgeschwindigkeiten)

(3)

Seite 3 DBS 918 254-3 Januar 2008

3 Technische Anforderungen

3.1 Allgemein

Die nachstehenden Festlegungen gelten abweichend / ergänzend zur DIN EN 13674-3 und beziehen sich auf die dort genannten Ordnungsziffern.

3.2 Stahlsorten

Zu 5 Es wird nur die Stahlsorte R 320 Cr für das Netz der DB AG beschafft.

4 Qualifikation und Qualitätssicherung

4.1 Qualifikation des Herstellers/Lieferanten [HPQ]

Vor erstmaliger Lieferung an die DB AG hat der Lieferant seine Befähigung zur ver- tragsgemäßen Herstellung der Radlenkerprofilen unter Bedingungen der Serienferti- gung in einer „Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ)“ nachzuweisen. (vgl. gü- teprüfpflichtige Produkte – Oberbaumaterial). Die HPQ wird durch die Qualitätssiche- rung der DB AG (VQB) und VTZ 115 durchgeführt. Die Kosten der HPQ trägt der Her- steller/Lieferant.

4.2 Qualitätssicherung Allgemeines

Für die Qualität der erbrachten Lieferung/Leistung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Insbesondere hat er die für die Sicherung der Qualität notwendigen Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Art und Umfang der Prüfungen durch die DB AG

Der Umfang der Prüfungen richtet sich nach der jeweils gültigen Produktliste

„Güteprüfpflichtige Produkte - Oberbaumaterial“ sowie „Ergänzende Vertrags-

Bedingungen der DB AG“ (EVB Qualitätssicherung Beschaffung) in der jeweils gültige Fassung und wird durch die Qualitätssicherung der DB festgelegt.

Prüfstufen

Radlenker sind gemäß der Produktliste Oberbau in der Prüfstufe II eingestuft.

Die Anforderungen an die Lieferanten regelt die Produktliste Oberbau.

Die Abnahmeprüfungen richten sich nach den vertraglich festgelegten Bedingungen, der EN – Norm sowie der entsprechenden DBS und den anerkannten Regeln der Technik.

Bei der Feststellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit dürfen statistische Methoden angewendet werden.

Durchführung der Prüfungen, Prüfort und Prüfeinrichtungen

Ist eine Prüfung erforderlich, wird diese beim Hersteller durchgeführt, wenn im Vertrag oder in den technischen Fachvorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten sind.

Der Hersteller hat den Nachweis der Prüfmittelfähigkeit für alle zum Einsatz kommenden Prüfeinrichtungen zu führen.

(4)

Prüfung im Rahmen der Herstellerbezogenen Produktqualifikation

Hier erfolgt eine Abnahmeprüfung durch die Qualitätssicherung der Deutschen Bahn AG (VQB).

Es können automatische Prüfeinrichtungen in der Fertigungslinie durch die DB AG an- erkannt werden, wenn diese den Festlegungen der Lieferspezifikation entsprechen.

5 Prüfverfahren

5.1 Abnahmeprüfung

Zu 8.4 Die Nennmaße des Radlenkerprofils sowie Profiltoleranzen sind durch die EN 13674-3 geregelt.

Die Abnahmeprüflehren sind gemäß gültiger Regelzeichnungen der DB AG mindestens einmal in 2 Jahren durch die DB AG, Prüf- und Kalibrierstelle Chemnitz zu überprüfen.

Für die abweichend angewendeten Messverfahren ist durch den Hersteller die Messmit- telfähigkeit nachzuweisen. Dieser Nachweis muss von der DB AG anerkannt werden. Im Falle einer Anerkennung können die Prüffristen für die Abnahmelehren durch VTZ 115 verlängert werden.

Hinweis: Alle Abnahmeprüflehren sind, einschließlich Prüfzertifikat, bei der vorgenannten Stelle käuflich zu erwerben.

6 Bestellangaben

Zu 4a Folgende Radlenkerprofile werden durch die DB AG bestellt:

Radlenkerprofil 36C1 (Rl 1-49) nach Regelzeichnung Nr. low 49.99.0003 Radlenkerprofil 48C1 (Rl 1-54) nach Regelzeichnung Nr. low 54.99.0003 Radlenkerprofil 33C1 (Rl 1-60) nach Regelzeichnung Nr. low 99.0002

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Seite 5 DBS 918 254-3 Januar 2008

Anhang 1

(6)

Anhang 2

(7)

Seite 7 DBS 918 254-3 Januar 2008

Anhang 3

Referenzen

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