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Zuchtprogramm
des Österreichischen Zuchtverbands für Ponies, Kleinpferde und Spezialrassen für Pferde der Rasse Friesenpferd
Stand Juli 2018 Inhaltsverzeichnis
1. Form und Inhalt des Zuchtprogramms 2. Zuchtpopulation und Zuchtgebiet 3. Zuchtziel
3.1. Rassemerkmale 3.2. Leistungszucht
3.3. Hauptnutzungsrichtungen 4. Zuchtmethode
5. Zuchtbuchordnung
5.1. Zuchtbuchabteilungen 5.1.1. Stuten
5.1.1.1. Stutbuch I 5.1.1.2. Stutbuch II 5.1.1.3. Stutbuch III
5.1.1.4. Grundbuch Stuten 5.1.2. Hengste
5.1.2.1. Hengstbuch I 5.1.2.2. Hengstbuch II 5.1.2.3. Hengstbuch III 5.1.2.4. Grundbuch Hengste
5.2. Eintragung und Einsatz von Pferden aus anderen Zuchtpopulationen 5.3. Identifizierung und Kennzeichnung
5.3.1. Registrierung 5.3.2. Lebensnummer 5.3.3. Eintragungsname 5.4. System der Aufzeichnungen
5.4.1. Zuchtbuch
5.4.2. Belegschein und Abfohlmeldung 5.4.3. Besamungsschein und Abfohlmeldung 5.5. Melde- und Erfassungssystem
5.6. Internes Kontrollsystem 5.6.1. Plausibilitätsprüfung
5.6.2. DNA-Marker- Typisierung und Abstammungsüberprüfung 5.6.3. Abstammungsüberprüfung
6. Leistungsprüfung
6.1. Äußere Erscheinung 6.1.1. Hilfsmerkmale
6.1.2. Methode der Leistungsprüfung 6.1.3. Erfasste Tiergruppen
6.1.4. Zeitlicher Aspekt
6.2. Leistungsveranlagung Hengste 6.2.1. Hilfsmerkmale
Seite 2 von 33 6.2.2. Methode der Leistungsprüfung 6.2.3. Erfasste Tiergruppen
6.2.4. Zeitlicher Aspekt 6.3. Maße
6.3.1. Hilfsmerkmale
6.3.2. Methode der Leistungsprüfung 6.3.3. Erfasste Tiergruppen
6.3.4. Zeitlicher Aspekt
6.4. Erhebung der Mängel betreffend Gesundheit und Zuchttauglichkeit 6.4.1. Hilfsmerkmale
6.4.2. Methode der Leistungsprüfung 6.4.3. Erfasste Tiergruppen
6.4.4. Zeitlicher Aspekt 7. Zuchtwertschätzung
8. Zuchtverwendung selektierter Tiere 9. Erfolgskontrolle
10. Überleitungsregelung
Anhänge: Anhang A: Gesundheit und Zuchttauglichkeit
Anhang B: Überprüfung der Leistungsveranlagung Hengste Anhang C: weitere Bestimmungen
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1. FORM UND INHALT DES ZUCHTPROGRAMMS
Das vorliegende Zuchtprogramm basiert auf den Vorgaben des Zuchtbuches über den Ursprung der Pferderasse „Friesenpferd“.
Die Königlichen Vereinigung „ „Het Friesch Paarden-Stamboek“ (KFPS), Oprijlaan 1, 9205 BZ Drachten, Niederlande (http://english.kfps.nl/) ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der Entscheidung 92/353/EWG vom 11. Juni 1992 der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Friesenpferd führt.
2. ZUCHTPOPULATION UND ZUCHTGEBIET
Der Geltungsbereich des Zuchtprogramms des ÖZP erstreckt sich auf den räumlichen Tätigkeitsbereich in allen Bundesländern Österreichs mit dem nachfolgenden Populationsumfang (Stand 1.1.2018).
Betriebe 13
Stuten
Stutbuch I 14
Stutbuch II 6
Stutbuch III 0
Stutfohlen 2017 0
Hengste
Hengstbuch I 6
Hengstbuch II 1
Hengstbuch III 0
Hengstfohlen 2017 0
Effektive Population** 20,74
(** unter der Annahme, dass die paarungsfähigen weiblichen und männlichen Tiere der Hauptabteilung unverwandt sind.)
Die Anbindung an weitere Zuchtpopulationen von Friesenpferden erfolgt durch den Import von Zuchtstuten aus anderen Zuchtpopulationen aus dem Ausland und den Einsatz von ausländischen Hengsten aus der künstlichen Besamung (2017 ist keine erfolgt). Es kommt auch zu einem Austausch mit weiteren Pferden der Rasse
Friesenpferd aus allen Bundesländern.
3. ZUCHTZIEL
Zuchtziel ist ein harmonisch gebautes Gebrauchspferd, das gesund und vital ist und sich dazu eignet, im Sport Leistung zu erbringen. Bereits seit vielen Jahren wird der Friese sowohl im Fahr- als auch im Dressursport eingesetzt, wo er sich auf
Turnieren als vollwertiger Konkurrent zu anderen Rassen zeigt. Aufgrund seiner Gelassenheit und seines angenehmen Temperaments ist er aber auch ein beliebtes Freizeit- und Showpferd.
Seite 4 von 33 3.1. Rassemerkmale
Rasse Friesenpferd Herkunft Niederlande
Größe zwischen 150 cm und 170 cm Stockmaß (ohne Beschlag); abhängig von Alter und Geschlecht.
Farben ausschließlich Rappfarbe
Abzeichen Hengste keine natürlichen Abzeichen; Stuten keine natürlichen Abzeichen, außer Stern. Weitere Details gemäß Auszug aus dem Originaltext des KFPS (siehe unten)
Behaarung Lange und volle Mähne, voller Schweif und üppiger Kötenbehang.
Gebäude
Kopf trockener Kopf mit großem Auge, gute Ganaschenfreiheit
Körper gut geformte Halsung und plastischer Bemuskelung, harmonischer Körperbau, Hals mittellang, zum Kopf hin verjüngend, nicht zu schweres Genick, lange und schräge Schulter, markanter, weit in den Rücken
reichender Widerrist, gut bemuskelter mittellanger, leicht geschwungener Rücken, ausreichende
Brusttiefe, lange kräftig bemuskelte leicht schräge Kruppe mit tiefer Behosung.
Fundament trockenes, korrektes Fundament mit großen klaren Gelenken, Fesselung mittellang, gut geformte Hufe.
Die Stellung der Extremitäten soll von allen Seiten korrekt sein; die Winkelung im Sprunggelenk soll ca.
150 Grad betragen, die Zehenachse soll in einem Winkel von 45 bis 50 Grad zum Boden sein.
Bewegungsablauf Grundgangarten: fleißig, taktrein, schwungvoll und raumgreifend mit hoher "Knieaktion", natürlicher
Aufrichtung und Balance. Der Schub soll erkennbar aus der Hinterhand über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden.
.
Innere Eigenschaften/Veranlagung/Gesundheit
Charakter umgängliches, charakterlich einwandfreies, unkompliziertes, nervenstarkes und zuverlässiges Pferd, das bestens für den Reit- und Fahrsport geeignet ist. Seine Charakterstärke und sein
ausgeglichenes Temperament sollen erkennbar sein.
Gesundheit robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, gute Fruchtbarkeit und das Freisein von Erbfehlern. Es ist besonders darauf zu achten, dass keine Kniescheibenluxation besteht.
Einsatzmöglichkeiten edles, korrektes Pferd, in seiner Vielfalt verwendbar als Reit - und Fahrpferd.
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Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches KFPS : Breed characteristics
General
A horse that by its characteristic front, abundance of hair, black colour, and roomy, elevated gaits (knee action) makes a luxurious and proud impression. Head
A small, expressive, noble head, in which the eyes are placed far apart. The nasal bone is preferably a bit dished. Large nostrils. The jaws are light and the length of the
opening of the mouth long. The eyes are large and clear. The small, attentive ears point lightly towards each other.
Neck
The long neck and poll together form a lightly upwards sloping line. The neck shows much elevation.
Hair
The Friesian horse has an abundance of hair in the form of mane, tail, and feathers.
Colour
The colour of all hair is black. White markings are allowed on the face if they do not exceed 3.2 cm and are not located below the eye line. White markings elsewhere on the body of the horse are not allowed.
Build General
A harmoniously, functionally, evenly, and upwardly built horse with a long forearm and not too heavy in the body. The horse is placed in a rectangle with a ratio between front end, middle section, and hind end reflecting 1:1:1.
Head/neck connection a. Poll
The poll is long (hand-width) with a flowing connection to the neck.
b. The throatlatch
The throatlatch has an open underline with room at the throat.
Neck
The neck is long with good upper musculature, which creates a light curvature. The neck comes high out of the chest and has a flowing connection with the withers.
Shoulder
The shoulder is long and sloping (an angle with a horizontal line between 45 and 50 degrees).
The angle of the chest has to be minimally 90 degrees.
Rib cage
The ribs are long and curved.
Withers
The high withers flow smoothly into the back.
Back
The back is strong and muscled (not tight or weak). The back has a flowing connection with the withers and loins. The length of the back is proportionate to the length of the front end and hindquarters.
Loins
The loins are strong (not tight or sunken), broad and muscled, and flow smoothly into the croup.
Croup
The croup is long (measured between the vertical lines of the point of the hip and seat
Seite 6 von 33 bone). It is lightly sloping and muscled.
Gaskin muscle
The gaskin muscle is long and developed.
Legs
The front legs are as seen from the front placed perpendicularly with a hoof width in between. As seen from the side the front leg is perpendicular through the fetlock joints.
The forearm and the cannon are long. The fetlock joints are oval and dry as seen from the side.
The hind legs are straight (parallel) as seen from behind. As seen from the side the angle of the hock is between 145 and 150 degrees. The gaskin is well-muscled. The hock is dry, hard, and well-developed (broad and deep). The fetlock joints are oval and dry as seen from the side.
The pasterns are long and flexible. The front pasterns have an angle with the ground of 45 to 50 degrees. The hind pasterns have an angle with the ground of 50 to 55
degrees.
The feet are of good size and well-shaped, even, and befitting the horse. The feet are wider in front than behind.
Movement Walk
The walk is roomy and a pure 4-beat. The legs are straight in walk as seen from the front and behind.
The hind leg shows bend in the hock and is powerfully and well placed under the body.
The hind leg moves the foreleg, which is moved forward with room and lots of freedom in the shoulder.
Trot
The trot is a pure 2-beat. The hind leg is powerfully and well placed under the body and shows with good bend in the hock.
The front leg shows knee action and is well placed forward.
The trot is characterized by suppleness and a long moment of suspension. The horse shows good balance and rises in the front with an elevated neck. As seen from the front and the back the legs need to be straight.
Canter
The canter is a pure 3-beat. The canter is roomy with a front leg that reaches forward and the inside leg carrying. The canter is upward and shows a long moment of
suspension, lots of suppleness, and balance.
3.2. Leistungszucht
Im Rahmen der vorgegebenen Ziele des Ursprungszuchtbuchs wird die Zucht der Rasse Friesenpferd in Form einer Leistungszucht betrieben.
3.3. Hauptnutzungsrichtungen
Hauptnutzungsrichtung ist die Verwendung als Fahr- und Reitpferd mit Eignung für den Turniersport.
4. ZUCHTMETHODE
Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des Friesenpferds ist geschlossen.
Seite 7 von 33 5. ZUCHTBUCHORDNUNG
Das Zuchtbuch der Rasse Friesenpferd besteht nur aus der Hauptabteilung.
5.1. Zuchtbuchabteilungen
Es wird ein Zuchtbuch mit folgenden Abteilungen geführt, wobei zusätzlich Prädikate gem. Anhang C verliehen werden können:
Stuten - Stutbuch I - Stutbuch II - Stutbuch III
- Grundbuch Stuten Hengste - Hengstbuch I
- Hengstbuch II - Hengstbuch III - Grundbuch Hengste 5.1.1. Stuten
5.1.1.1. Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter und Mütter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 7.0 erreicht haben, wobei die Wertnote 6,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die 3jährig mindestens 155 cm (Stockmaß) groß sind,
• die keine zuchttauglichkeits- bzw. gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang A aufweisen.
Stuten mit unerlaubten Abzeichen sind nicht eintragungsfähig.
5.1.1.2. Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Väter und Väter der Mütter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer
Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
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• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung Gesamtnote von 6,5 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.
• die mindestens 150 cm (Stockmaß) groß sind,
• die keine zuchttauglichkeits- bzw. gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang A aufweisen.
Stuten mit unerlaubten Abzeichen sind nicht eintragungsfähig.
5.1.1.3. Stutbuch III (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die keine zuchttauglichkeits- bzw. gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang A aufweisen.
Stuten mit unerlaubten Abzeichen sind eintragungsfähig.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Grundbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen
werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Grundbuch) angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,5 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die keine zuchttauglichkeits- bzw. gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang A aufweisen.
5.1.1.4. Grundbuch Stuten (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
• die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I, II und III erfüllen.
Stuten mit unerlaubten Abzeichen sind eintragungsfähig.
5.1.2. Hengste
5.1.2.1. Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
• deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden
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Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter und Mütter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Eintragungsmerkmale mindestens die Gesamtnote 7,5 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die dreijährig mindestens 158 cm bzw. vierjährig mindestens 160 cm (Stockmaß) groß sind,
• die die vorgegebenen Untersuchungen gemäß KFPS „Weitere Bestimmungen“
bestehen (Anhang C),
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine zuchttauglichkeits- und gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gem. Anhang A aufweisen,
• die eine Hengstleistungsprüfung auf Station mit einer gewichteten Endnote von 7,0 und besser absolviert haben, wobei keiner der Merkmalsblöcke unter 5,0 liegen darf oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen in den Disziplinen Dressur oder Fahren erreicht haben.
Hengste mit unerlaubten Abzeichen sind nicht eintragungsfähig.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können nicht
eingetragen werden, bis sie die Prüfung erfolgreich ablegt haben. Hengste, die älter als fünf Jahre sind, müssen erst eine erfolgreiche Leistungsprüfung nachweisen, bevor sie gekört werden können.
5.1.2.2. Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
• deren Väter (über zwei Generationen) in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer
Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung vorgestellt wurden,
• die dreijährig mindestens 158 cm bzw. vierjährig mindestens 160 cm (Stockmaß) groß sind,
• die die vorgegebene Untersuchung gemäß KFPS „Weitere Bestimmungen“ bestehen (Anhang C),
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine
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zuchttauglichkeits- und gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gem.
Anhang A aufweisen,
• die eine Hengstleistungsprüfung auf Station mit einer gewichteten Endnote von 6,5 und besser absolviert haben, wobei keiner der Merkmalsblöcke unter 5,0 liegen darf oder er die erforderlichen Turniererfolge nachweisen kann.
Hengste mit unerlaubten Abzeichen sind nicht eintragungsfähig.
5.1.2.3. Hengstbuch III
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
• deren Väter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Grundbuch) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung (außer Grundbuch) eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die die vorgegebene Untersuchung gemäß KFPS „Weitere Bestimmungen“
bestehen (Anhang C),
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine zuchttauglichkeits- und gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gem. Anhang A aufweisen.
Hengste mit unerlaubten Abzeichen sind nicht eintragungsfähig.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
• wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Grundbuch) angepaart wurden,
• die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
• die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Eintragungsmerkmale mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
• die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine zuchttauglichkeits- und gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gem. Anhang A aufweisen.
5.1.2.4. Grundbuch Hengste (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen,
• deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
• die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I, II und III erfüllen.
Hengste mit unerlaubten Abzeichen sind eintragungsfähig.
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5.2. Eintragung von Pferden aus anderen Zuchtpopulationen
Pferde aus anderen Zuchtpopulationen werden gemäß ihren Leistungskriterien in die entsprechende Abteilung eingetragen. Sind die Leistungskriterien nicht vergleichbar, so kommen diese Pferde bis zur nächstmöglichen Vorstellung zur Überprüfung oder dem Nachweis der entsprechenden Leistungskriterien in das ihrem Geschlecht entsprechende Grundbuch.
Bei der Eintragung von Zuchttieren, die bisher im Zuchtbuch einer anderen Zuchtorganisation eingetragen oder vermerkt waren, müssen diese unter ihrem bisherigen Namen eingetragen werden.
5.3. Identifizierung und Kennzeichnung
Die Identifizierung und Kennzeichnung von Nachkommen von Pferden der Rasse Friesenpferd erfolgt gemäß den Vorgaben des EU-Rechts und der in Österreich national gültigen Rechtsvorschriften für die Pferdekennzeichnung mittels Mikrochip (ISO-Transponder).
5.3.1. Registrierung
Die Registrierung erfolgt von Beauftragten der Zuchtorganisation durch eine Beschreibung von Farbe und Abzeichen der Pferde und durch die Vergabe einer Lebensnummer lt. Punkt 5.3.2.
5.3.2. Lebensnummer
Die Lebensnummer entspricht den Vorgaben des UELN-Systems (Universal Equine Life Number)
Aufbau der Lebensnummer: Bsp.: 040 014 06 00001 17
Stelle 1-6 Datenbankcode ÖZP 040 014
Stelle 7-8 Rassenkennzahl Friesenpferd 06
Stelle 9 xxxxxx 0
Stelle 10-13 fortlaufende Registriernummer 0001 Stelle 14-15 Geburtsjahr: ab 1. November geborenen Fohlen werden
dem nächsten Geburtsjahrgang zugeordnet 17 5.3.3. Eintragungsname
Es gibt keine Vorschriften zur Vergabe des Eintragungsnamens. Alle Tiere müssen einen Namen bekommen. Ein Prä- und Suffix zum Namen des Pferdes kann ins Zuchtbuch eingetragen werden.
Seite 12 von 33 5.4. System der Aufzeichnungen
5.4.1. Zuchtbuch
Das Zuchtbuch wird in der Geschäftsstelle elektronisch im PDV (Pferde-Daten- Verbund) geführt. Zur Erfüllung der tierzuchtrechtlichen Anforderungen muss das Zuchtbuch für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten:
Stammdaten des Tieres:
1. Art, Körperstelle und Inhalt der Kennzeichnung 2. Namen des Tieres
3. Zuchtbuchnummer (entspricht nicht der UELN-Lebensnummer) 4. UELN-Nummer
5. Name der Rasse
6. Geburtsdatum und Geburtsort
7. Geschlecht, Farbe und Nationale des Tieres 8. Name und Anschrift des Züchters
9. Name und Anschrift des Halters (Mitglied) und Haltungsort
10. Zugangs- und Abgangsdatum und soweit bekannt die Ursache des Abganges Abstammungsdaten
Sonstige Daten:
1. Bezeichnung der Zuchtbuchabteilung
2. Ergebnis von durchgeführten Abstammungskontrollen (Genotypenkarte) 3. Ergebnisse der Exterieurbeurteilung und der Leistungsprüfungen
4. Ergebnisse der Zuchtwertschätzung unter Angabe allfälliger Sicherheiten, falls vorhanden
5. Datum der Belegung oder ggf. der Besamung unter Angabe des Vater- bzw. Spendertieres
6. Geburtsdaten von Nachkommen
7. festgestellte Mängel in der Gesundheit und Zuchttauglichkeit 8. Ausstellungsdatum und Empfänger von Pferdepässen und
Zuchtbescheinigungen
Alle Eintragungen in das Zuchtbuch sind mit dem entsprechenden Datum zu
versehen. Sämtliche Entscheidungen über die Eintragung oder Nichteintragung in die entsprechende Zuchtbuchabteilung sind zu vermerken.
5.4.2. Belegschein und Abfohlmeldung
Alle durchgeführten Belegungen sind vom Halter des Vatertieres mit den nachstehenden Mindestanforderungen aufzuzeichnen und vom Stutenbesitzer nachzuweisen. Der Belegschein wird nach erfolgtem Deckakt vom Hengsthalter vollständig ausgefüllt, mit der Unterschrift des Hengsthalters oder eventuell dessen Vertreters versehen und muss mindestens enthalten:
Seite 13 von 33 Vatertier:
1. Identifizierungsdaten: UELN-Lebensnummer 2. Name
3. Rasse
Betrieb des Halters des Vatertieres:
1. Name des Betriebsinhabers 2. Anschrift
3. LFBIS-Nummer, falls vorhanden Betrieb des Halters des belegten Tieres:
1. Name des Betriebsinhabers 2. Anschrift
3. LFBIS-Nummer, falls vorhanden Sprungtag:
1. Datum Belegtes Tier:
1. Identifizierungsdaten: UELN-Lebensnummer, evtl. Zuchtbuchnummer, Geburtsdatum
2. Name 3. Rasse
4. wievielte Belegung seit der letzten Abfohlung
Der Besitzer der belegten Stute erhält den Belegschein vom Hengsthalter und muss diesen aufbewahren. Beim Verkauf der Stute übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur Aufbewahrung des Belegscheins.
Die Abfohlmeldung (Rückseite des Belegscheines) ist nach erfolgtem Abfohlen vom Besitzer der Stute mit den entsprechenden Daten zu versehen und zu
unterschreiben. Die unterschriebene Abfohlmeldung ist unverzüglich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.
Bei totgeborenen Fohlen bzw. Fohlen, die kurz nach der Geburt verendet sind und bei güst gebliebenen Stuten ist die Abfohlmeldung ebenfalls zu unterschreiben und mit den entsprechenden Daten bzw. dem entsprechenden Vermerk der
Zuchtorganisation zu übermitteln.
Die Abfohlmeldung muss mindestens enthalten:
1. Geburtsdatum und Ort 2. Geschlecht
3. Name des Fohlens 4. Farbe des Fohlens
5. oder folgende Vermerke: - Stute ist güst geblieben - Stute ist tragend gestorben - Stute hat verworfen
- Fohlen ist tot geboren - Fohlen ist verendet
Seite 14 von 33 5.4.3. Besamungsschein und Abfohlmeldung
Als Besamungsschein wird der Deckschein verwendet, auf dem die Besamungsart im Vordruck vermerkt werden muss. Der Besamungsschein ist vom Besamer nach erfolgter Besamung auszustellen.
Der Besamungsschein muss mindestens enthalten:
Spendertier:
1. Identifizierungsdaten: UELN-Lebensnummer 2. Name
3. Rasse
4. Name und Anschrift der gewinnenden Besamungsstation 5. Chargennummer, sofern
vorhanden
Betrieb des Halters des besamten Tieres:
1. Name des Betriebsinhabers 2. Anschrift
3. LFBIS-Nummer, falls vorhanden Besamungstag:
1. Datum Besamtes Tier:
1. Identifizierungsdaten: UELN-Lebensnummer, evtl.
Zuchtbuchnummer, Geburtsdatum 2. Name
3. Rasse
4. wievielte Besamung seit der letzten Abfohlung Besamer:
1. Name 2. Anschrift
3. Besamernummer, falls vorhanden
Der Besitzer der besamten Stute muss den Besamungsschein aufbewahren. Diese Verpflichtung muss beim Verkauf der Stute der Käufer übernehmen.
Die Abfohlmeldung (Rückseite des Besamungsscheines) ist nach erfolgtem Abfohlen vom Besitzer der Stute mit den entsprechenden Daten zu versehen und zu
unterschrei- ben. Er ist unverzüglich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.
Bei totgeborenen Fohlen bzw. Fohlen, die kurz nach der Geburt verendet sind und bei güst gebliebenen Stuten ist die Abfohlmeldung ebenfalls zu unterschreiben und mit den entsprechenden Daten bzw. dem entsprechenden Vermerk der Zuchtorganisation zu übermitteln.
Die Abfohlmeldung muss mindestens enthalten:
Seite 15 von 33 1. Geburtsdatum und Ort
2. Geschlecht
3. Name des Fohlens
4. Farbe und Abzeichen des Fohlens
6. oder folgende Vermerke: - Stute ist güst geblieben - Stute ist tragend gestorben - Stute hat verworfen
- Fohlen ist tot geboren - Fohlen ist verendet
5.5. Melde- und Erfassungssystem
Der Züchter ist für die Richtigkeit der Angaben auf der Abfohlmeldung verantwortlich.
Fehler in den Pferdepässen und Zuchtbescheinigungen sind der Zuchtorganisation unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen.
Jede Änderung der im Zuchtbuch gemäß Kapitel 5.4.1. erfassten zuchtrelevanten Daten (bspw. Abgang durch Tod oder Verkauf, Änderung von Farbe und Abzeichen, Ergebnis- se von Leistungsprüfungen, etc.) muss vom Halter des Zuchttieres
innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Umstandes der Zuchtorganisation gemeldet werden, damit diese im Zuchtbuch erfasst werden können.
Die Belegdaten von Hengsten sind der Zuchtorganisation seitens des Halters des Hengstes bis 31. August jeden Jahres, spätestens jedoch nach 6 Monaten, zu übermitteln.
Die Belegungs-/Besamungsdaten von Stuten sind der Zuchtorganisation seitens des Stutenbesitzers bis 31. August jeden Jahres, spätestens jedoch nach 6 Monaten, zu übermitteln.
Die Unterlagen für die Erfassung der zuchtrelevanten Daten werden mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt. Unterlagen über durchgeführte Abstammungskontrollen werden mindestens bis zum Abgang des Tieres aus dem Zuchtbuch aufbewahrt.
5.6. Internes Kontrollsystem 5.6.1. Plausibilitätsprüfung
Die Plausibilität der Daten für die Eintragungen im Zuchtbuch wird überprüft. Bei unvollständigen Angaben am Beleg- oder Besamungsschein sowie auf der Abfohlmeldung wird eine Vervollständigung veranlasst.
Im elektronisch geführten Zuchtbuch (PDV) werden die Beleg- und Abfohldaten automatisch auf Plausibilität geprüft. Bei der Dateneingabe erscheint eine Fehlermeldung bei doppelter Vergabe einer Lebensnummer oder wenn die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von 335 Tagen abweicht.
5.6.2. DNA-Marker - Typisierung
Bei allen Pferden (wenn noch nicht vorhanden) und allen neu zu registrierenden Fohlen wird eine Desoxyribonukleinsäure-Typisierung (DNA-Marker- Typisierung)
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durch ein in der EU für diese Methode akkreditiertes Labor durchgeführt. Die Ergebnisse sind im elektronisch geführten Zuchtbuch eingetragen.
5.6.3. Abstammungsüberprüfung
Vor der Eintragung in das Zuchtbuch muss bei allen Hengsten und Stuten obligatorisch eine Abstammungsüberprüfung erfolgen.
6. LEISTUNGSPRÜFUNG
Die Verbesserung der Zucht erfolgt durch systematische Auswahl (Selektion) auf Basis von Ergebnissen der Leistungsprüfung.
Dabei erfolgt die Eintragung der Pferde in die jeweiligen Abteilungen der Hengst- bzw.
Stutbücher auf Grund der Ergebnisse der Leistungsprüfung bei folgenden Eigenleistungsmerkmalen:
Hauptleistungsmerkmal:
1 Äußere Erscheinung
2 Leistungsveranlagung Hengste weitere Leistungsmerkmale:
1. Maße
2. Gesundheit und Zuchttauglichkeit 6.1. Äußere Erscheinung
6.1.1. Hilfsmerkmale
Maßgeblich für die Beurteilung des Merkmals Äußere Erscheinung sind folgende Hilfsmerkmale:
1) Typ (T) 2) Kopf (K) 3) Hals (H) 4) Vorhand (VH) 5) Mittelhand (MH) 6) Hinterhand (HH)
7) Vordergliedmaßen (VG) 8) Hintergliedmaßen (HG) 9) Gangkorrektheit (GK)
10)Raumgriff (Schritt, Trab, ggf.Galopp
Die Beurteilung der Hilfsmerkmale erfolgt in einem beschreibenden
Wertnotensystem, welches dem folgenden Schema entspricht. Es können ganze und halbe Noten vergeben werden.
Beurteilungsschema:
10=ausgezeichet 9 = sehr gut 8 = gut
7 = ziemlich gut
Seite 17 von 33 6= befriedigend
5 = ausreichend 4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht
1 = sehr schlecht 0 = nicht ausgeführt
Die Gesamtbeurteilung eines Pferdes hinsichtlich des Leistungsmerkmals Äußere Erscheinung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Wertnoten der Einzelmerkmale und wird auf 1 Kommastellen gerundet.
Die Wertnoten in den einzelnen Hilfsmerkmalen und die Gesamtbeurteilung des Leistungsmerkmals Äußere Erscheinung werden im elektronisch geführten
Zuchtbuch eingetragen und auf den Zuchtbescheinigungen der betreffenden Tiere ausgewiesen.
6.1.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Datenerhebung erfolgt durch Feldprüfungen/Zuchtbuchaufnahmen vor Ort oder bei Zuchtveranstaltungen. Die Erhebung erfolgt durch beauftragtes Personal der Zuchtorganisation. Die Daten werden im elektronisch geführten Zuchtbuch eingetragen.
6.1.3. Erfasste Tiergruppen
Erfasst werden alle Tiere der Hauptabteilung, die zur Beurteilung der äußeren
Erscheinung vorgestellt werden. Die vorgestellten Tiere müssen zumindest 3 Jahre alt sein.
6.1.4. Zeitlicher Aspekt
Die Datenerhebung wird einmal im Jahr durchgeführt. Die Beurteilung des
Leistungsmerkmals der Äußeren Erscheinung kann einmal wiederholt werden, wobei das letztere Ergebnis maßgeblich ist.
6.2. Leistungsveranlagung Hengste
Die Überprüfung des Leistungsmerkmals Leistungsveranlagung Hengste erfolgt gemäß den Bestimmungen in Anhang B. Die Beurteilung kann einmal wiederholt werden, wobei das letzte Ergebnis maßgeblich ist.
6.2.1. Hilfsmerkmale
Merkmale gemäß Anhang B.
6.2.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Datenerhebung erfolgt durch Stationsprüfungen, Turniersportprüfungen und Feldprüfungen.
Seite 18 von 33 6.2.3. Erfasste Tiergruppen
Die vorgestellten Tiere müssen folgende Zulassungsbestimmungen erfüllen:
- Mindestalter 3 Jahre
- Die Hengste müssen in der Leistungsprüfung für das Merkmal „Äußere Erscheinung“ die Anforderungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I erfüllt haben.
6.2.4. Zeitlicher Aspekt
Die Datenerhebung wird im Falle der Stationsprüfung einmal jährlich und für die Turniersportprüfung sowie Feldprüfung laufend durchgeführt.
6.3. Maße
6.3.1 Hilfsmerkmale
- Stockmaß-Widerrist (in vollen Zentimetern) - Bandmaß-Widerrist (in vollen Zentimetern) - Brustumfang (in vollen Zentimetern)
- Röhrbeinumfang (in vollen und halben Zentimetern) 6.3.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Datenerhebung erfolgt durch eine Feldprüfung. Die Erhebung erfolgt durch beauftragtes Personal der Zuchtorganisation. Die Daten werden im elektronisch geführten Zuchtbuch eingetragen und auf den Zuchtbescheinigungen der
betreffenden Tiere ausgewiesen.
6.3.3. Erfasste Tiergruppen
Erfasst werden alle Tiere des Grundbuchs Stuten oder Grundbuchs Hengste, die zur Erhebung des Leistungsmerkmales „Äußere Erscheinung“ vorgestellt werden.
6.3.4. Zeitlicher Aspekt
Die Datenerhebung wird in Kombination mit der Datenerhebung des Leistungsmerkmals Äußere Erscheinung durchgeführt.
6.4. Erhebung der Mängel betreffend Gesundheit und Zuchttauglichkeit 6.4.1 Hilfsmerkmale
Merkmale gemäß Anhang A.
6.4.2. Methode der Leistungsprüfung
Die Datenerhebung erfolgt automatisch durch das Melde- und Erfassungssystem. Die Feststellung der Anforderungen in Gesundheit und Zuchttauglichkeit erfolgt
bei Hengsten und Stuten durch eine fachtierärztliche Untersuchung
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Die Daten werden im elektronisch geführten Zuchtbuch eingetragen und auf den Zuchtbescheinigungen der betreffenden Tiere ausgewiesen.
6.4.3. Erfasste Tiergruppen
Erfasst werden alle Tiere des Grundbuchs, die zur Erhebung des Hauptleistungs- merkmales „Äußere Erscheinung“ vorgestellt werden.
6.4.4. Zeitlicher Aspekt
Die Datenerhebung wird in Kombination mit der Datenerhebung des Leistungsmerkmals „Äußere Erscheinung“ durchgeführt.
7. Zuchtwertschätzung
An der Abklärung der Möglichkeiten zur Durchführung einer BLUP
Zuchtwertschätzung (best linear unbiased prediction) auf Hauptleistungsmerkmale wird gearbeitet. Eine Durchführung ist im Moment noch nicht möglich.
8. ZUCHTVERWENDUNG SELEKTIERTER TIERE
Zuchttiere der Rasse Friesenpferd werden von den dafür Beauftragten der
Zuchtorganisation gemäß den in Kapitel 6 definierten Leistungsmerkmalen auf ihre Zuchteignung im Hinblick auf die Erreichung der in Kapitel 3 definierten Zuchtziele beurteilt.
Stuten:
Ab einem Alter von 3 Jahren werden Stuten bei Erreichung der Anforderungen in den Eigenleistungen in eine entsprechende Abteilung des Stutbuchs eingetragen.
Die diesbezüglichen Anforderungen an den Gesundheitsstatus und an das Exterieur sind im Punkt 5.1.1. definiert.
Hengste:
Ab dem Alter von 3 Jahren können Hengste bei Erreichung der Anforderungen in den Eigenleistungen in eine entsprechende Abteilung des Hengstbuchs eingetragen werden. Die diesbezüglichen Anforderungen bezüglich Exterieur,
Leistungsveranlagung und Gesundheitsstatus sind in Punkt 5.1.2. definiert.
Selektionsintensität:
Stuten: 6 Stutfohlen (Anhang, 3 Jahrgänge-geschätzter Erfahrungswert) davon 3 Stutbuch I 50%
Hengste: 3 Hengstfohlen (Anhang, 3 Jahrgänge- geschätzter Erfahrungswert) davon 1 H engstbuch I 33,3%
9. ERFOLGSKONTROLLE
Als Parameter zur Überprüfung der Effektivität des Zuchtprogramms werden
herangezogen: Ergebnisse der Beurteilung der äußeren Erscheinung und Ergebnisse der Leistungsveranlagung Hengste.
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Die angeführten Parameter sind in einem jährlichen Bericht im Fünf-Jahres- Vergleich anzugeben.
10. ÜBERLEITUNGSREGELUNG
Die bei Inkrafttreten dieses Zuchtprogramms bestehenden Zuchtbucheintragungen werden den entsprechenden Klassen des vorliegenden Zuchtprogramms gleich gestellt.
Bisher neu Stuten:
Hauptstutbuch Stutbuch I
Stutbuch Grundbuch, Stutbuch II und Stutbuch III
Hengste:
Hengstbuch I Hengstbuch I, Hengstbuch II Hengstbuch II Hengstbuch III, Grundbuch
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Anhang A
Gesundheit und Zuchttauglichkeit
Festgestellte Mängel, Beeinträchtigungen und Krankheiten, die auf eine Vererblichkeit, bzw. auf eine Krankheitsdisposition schließen lassen, können zum Zuchtausschluss führen.
Tests auf Erbkrankheiten können bei Verdacht, im Einzelfall oder generell vorgeschrieben werden.
1. Folgende Mängel bezüglich Gesundheit und Zuchttauglichkeit werden erfasst:
Sommerekzem, Mondblindheit, Nabelbruch, offene Bauchdecke,
Kieferanomalien, erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen), angeborene Hufanomalien, Ataxien, Kehlkopfpfeifen, Sarkoide.
2. Operative Eingriffe zum Zwecke der Korrektur der in Punkt 1 genannten körperlichen Mängel und auch Operationen aus anderen Gründen werden erfasst, bzw. müssen bei Selektionsnahmen vom Pferdebesitzer bekannt gegeben werden.
3. Folgende Beeinträchtigungen der Geschlechtsorgane, die gegen eine Zuchtverwendung sprechen, werden erhoben: asymmetrische Hoden, Kryptochiden, Penisverkrümmung, Scheidenverschluss.
4. Die Daten werden in Form der beiliegenden Checkliste des ÖZP vom Tierarzt erfasst und dokumentiert.
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Anhang B
Überprüfung der Leistungsveranlagung Hengste
Es gibt für Hengste drei Möglichkeiten die Leistungsprüfung abzulegen:
- 30 Tage Test (Stationsprüfung, B 1)
- Turniersportprüfung (B 2)
- Feldprüfung (B 3)
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Anhang B1
Stationsprüfung (30– Tage Test)
1. Einleitung und Zielsetzung
Die Leistungsprüfung ist Bestandteil des Selektionssystems für Hengste. Bei der Durchführung der Leistungsprüfung werden die relevanten Bestimmungen des
Tierschutzgesetztes in der geltenden Fassung eingehalten. Mit der Leistungsprüfung sind folgende Ziele verbunden:
• Eintragung in das Hengstbuch I nur für leistungsgeprüfte Hengste.
• Lieferung von Zusatzinformationen für die Selektion von Zuchthengsten im Hinblick auf die Verbesserung der Interieur-, Konstitutions- und Leistungseigenschaften der Rasse Friesenpferd
• Überprüfung der Gesundheit sowie der Leistungs- und Ausbildungsfähigkeit der ein- zutragenden Hengste anhand
der individuellen Konstitution und Kondition (physiologische und psychologische Reife),
der Bewegung unter dem Sattel (Schritt, Trab, Galopp),
der Rittigkeit
der Veranlagung im Springen (Freispringen)
der Interieur- Eigenschaften (Lernfähigkeit, Temperament, Leistungsbereitschaft).
• Einheitliche Durchführung der Leistungsprüfung im Hinblick auf eine verbesserte Aussagekraft.
2. Prüfungsdurchführung und –ablauf
Die Leistungsprüfung wird als Stationsprüfung durchgeführt und dauert 30 Tage. Sie besteht aus einer Vorprüfung und einer Abschlussprüfung. Die Teilnahmeberechtigung besteht für Hengste ab dem 3. Lebensjahr. Die Leistungsprüfungen werden jährlich durchgeführt. Hengste, welche die Leistungsprüfung nicht bestehen, dürfen diese ein- mal wiederholen.
2.1 Vorprüfung
Die Vorprüfung ist eine 28-tägige Ausbildungs- und Trainingszeit auf Station. Die Heng- ste werden entsprechend des Trainingsplanes kontinuierlich in den Merkmalsbereichen Grundgangarten und Freispringen ausgebildet. Das Training hat den vorliegenden Prü- fungsbestimmungen zu entsprechen. Die Beurteilung der Hengste erfolgt durch den Ausbildungsleiter.
Anforderungsprofil und Aufgaben der Ausbildungsleitung:
• Mindestqualifikation Ausbildungsleiter
• Mitwirkung in der Prüfungs- und Beobachtungskommission
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• Aufstellung eines Trainingsplanes für die Vorprüfung
• Einteilung des Tagesablaufes
• Einteilung des Trainingspersonals
• Beurteilung der Vorprüfungsmerkmale über den gesamten Vorprüfungszeitraum Die Haltung der Hengste hat die Mindestgrundlagen laut betreffender Verordnung des Tierschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entsprechen. Die Fütterung hat darüber hinaus leistungsangepasst, bei besonderer Berücksichtigung des Grundfutteranteiles zu erfolgen. Die Pflege der Hengste wird von der Prüfungsanstalt nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2.2 Fremdreitertest
Im letzten Drittel der Vorprüfung erfolgt eine Zwischenprüfung durch zumindest einen Fremdreiter. Bei diesem Test wird die Rittigkeit der Hengste festgestellt. Die Fremdreiter sind vom ÖZP als solche anerkannt.
2.3 Abschlussprüfung
Im Anschluss an die Vorprüfung erfolgt die Abschlussprüfung als eintägiger Test. Bei diesem Test werden die Hengste in den Merkmalsbereichen Grundgangarten Reiten und Freispringen vorgestellt. Die Prüfungskommission besteht aus zwei vom ÖZP an-
erkannten Leistungsprüfungsrichter.
3. Kriterien
Folgenden Kriterien muss der Hengst bei Anlieferung und während der Leistungsprü- fung entsprechen:
• Keine gesundheitlichen Mängel, keine ansteckenden Krankheiten oder Infektionen, genügender Infektionsschutz (Pferdeinfluenza).
• Altersgerechte Kondition, dem Entwicklungstand des Pferdes angemessen.
• Vertrauen zum Menschen im Umgang und unter dem Reiter .
• Vorstellung in den Grundgangarten unter dem Reiter durch den Besitzer oder seinen Vertreterbei der Anlieferung.
• Problemloser Umgang bei Pflege sowie Vor- und Nachbereitung der Arbeit.
• Williges Annehmen der vorwärtstreibenden Hilfen.
Folgende Kriterien deuten auf eine unsachgemäße Vorbereitung der Hengste hin und sollten bei Anlieferung sowie während der Leistungsprüfung nicht nachhaltig erkennbar sein:
• Gesundheitliche Schäden, ansteckende Krankheiten und Infektionen, ungenügender Infektionsschutz
• Ungenügende Kondition und ein nicht dem Alter entsprechender Muskelaufbau.
• Dauerhafte Angst und Nervosität im Umgang mit Menschen, verbunden mit nachhal- tigen Meidereaktionen oder wesentlichen Charaktermängel.
• Fehlreaktionen unter dem Reiter auf treibende Hilfen .
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Bei Anlieferung der Hengste und während der gesamten Vorprüfungszeit sind diese hin- sichtlich ihrer Konstitution, Kondition, Charaktereigenschaften, Wohlbefinden und Ge- sundheit genauestens zu beobachten. Hengste, die in diesen Merkmalen sowie auch in ihrem Verhalten nicht den o. g. Kriterien entsprechen, sind nicht zur Leistungsprüfung zuzulassen bzw. von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
3.1 Veterinärmedizinische Kriterien bei Anlieferung, Vorprüfung und abschließen- dem Test
Aus gesundheitlicher Sicht sind in der Prüfungsanstalt die nachfolgenden Kriterien drin- gend zu beachten und konsequent umzusetzen:
• Es werden nur augenscheinlich gesunde Pferde aufgenommen.
• Es sind jegliche Infektionen bzw. deren Verbreitung zu vermeiden (z.B. Husten, Hautpilz, Druse)
• Ein vollständiger Impfschutz gegen Pferdeinfluenza (max. 12 Monate) muss nach- gewiesen werden.
Pferde mit einem offensichtlichen Infektionsrisiko sind abzuweisen! Die transparente Umsetzung der Leistungsprüfung wird von der Beobachtungskommission überwacht.
Die Beobachtungskommission besteht aus
• einem Vertreter der Zuchtorganisation
• den Ausbildungsleitern und
• dem Tierarzt der Prüfungsanstalt.
Um Gesundheit, Leistungsfähigkeit und die hieraus resultierende Prüfbarkeit der Pro- banden sicherzustellen, hat die Beobachtungskommission
• bei Anlieferung der Hengste in die Prüfungsstation und
• bei Veranlassung wiederholt im Laufe der Vorprüfungszeit (Training) tätig zu wer- den.
Maßnahmen bei Anlieferung in die Prüfungsanstalt:
• Untersuchung der Pferde mit Protokollierung im Besichtigungs- und Musterungspro- tokoll
• Überprüfung der Impfungen im Pferdepass
Maßnahmen während der Vorprüfungszeit und vor abschließendem Test:
Krankheiten, Unfälle, Beobachtungen durch die Ausbildungsleiter, die während der Vor- prüfung bzw. dem abschließenden Test mit relevanten Befunden bzw. Ereignissen auf- treten, erfordern eine Information an die Mitglieder der Beobachtungskommission mit dem Ziel der Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Teilnahme bzw. zum Ab- bruch der Leistungsprüfung des Probanden.
3.2 Bewertungskriterien der Prüfungsmerkmale (Hilfsmerkmale)
Die Bewertung hat ohne Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Hengste zu er- folgen. Die Ausbildungsleiter und Richter müssen das Alter der zu prüfenden Hengste kennen, so dass die abzufragenden Leistungen dem Alter des Hengstes entsprechend beurteilt werden.
Seite 26 von 33 3.3. Interieurmerkmale: Umgänglichkeit/Temperament
Lernbereitschaft
Leistungsfähigkeit/Konstitution
Die Bewertung der angeführten Interieurmerkmale erfolgt durch den Ausbildungsleiter.
3.3.1. Umgänglichkeit/Temperament
In der Bewertung von Umgänglichkeit und Temperament fließen folgende Kriterien ein:
• Umgänglichkeit und Umgang gegenüber dem Menschen,
• Verhalten beim Putzen, Satteln und Auf- bzw. Abtrensen
• Ausgeglichenheit und Aufmerksamkeit,
• Reaktionsvermögen und Sensibilität auf Hilfen und Einwirkung,
• Verhalten in der Box.
3.3.2. Lernbereitschaft
Die Bewertung der Lernbereitschaft erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der Krite- rien:
• Mut und Neugier,
• Lernfähigkeit,
• Bereitwilligkeit.
3.3.3. Leistungsfähigkeit/Konstitution
Die Leistungsfähigkeit und Konstitution ist anhand von Kriterien, wie beispielsweise
• Gesundheit,
• Ausdauer,
• Robustheit und
• Belastbarkeit zu bewerten.
3.4. Grundgangarten
Beurteilt werden ohne Bewertung des Ausbildungsstandes die natürlichen Bewegungen der Hengste in den drei Grundgangarten auf der Grundlage der Ausbildung im Reiten.
3.4.1. 3.4.1. Trab
Beurteilt wird der Bewegungsablauf, d.h. Takt, Raumgriff, Schub und Schwung, vor al- lem Elastizität und Losgelassenheit.
3.4.2. Schritt
Gefragt ist ein im klaren, sicheren Viertakt losgelassen schreitender Hengst. Beurteilt wird der Bewegungsablauf unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien Takt, Fleiß und Raumgriff.
3.4.3. Galopp
Zu bewerten sind die Hengste grundsätzlich im Arbeitsgalopp. Hierbei wird die Qualität des Bewegungsablaufes beurteilt.
3.5 Rittigkeit
Bewertet wird die Rittigkeit und nicht das Gerittensein der Hengste anhand der Kriterien
• Takt
• Losgelassenheit, Maultätigkeit und Anlehnung
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• Selbsthaltung, Gleichgewicht und Dehnungsbereitschaft
• Reaktion auf Reithilfen (Intelligenz, Gehorsam, Temperament)
• Sitzgefühl und Elastizität 3.6 Springanlage (Freispringen)
Angestrebt wird ein willig flüssiges aufmerksames Überwinden der Hindernisse mit her- gegebenem Rücken und der Hindernishöhe entsprechendem Aufwand. Beurteilt wird das Springen anhand der Kriterien:
• Galopp, Rhythmus und Balance,
• Energisches Abfußen und Leichtigkeit am Sprung,
• Hals- und Rückendehnung (Bascule),
• Beintechnik (vorne/hinten),
• Leistungsbereitschaft,
• Anpassungsfähigkeit an Absprungsituation (Übersicht),
• Vermögen im Rahmen der alters- und ausbildungsmäßig entsprechend gestellten Anforderungen.
4. Ergebnisdarstellung
4.1 Öffentliche Bekanntgabe der Einzelbenotungen
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgen eine öffentliche Bekanntgabe der Wertnoten und eine Rangierung der Hengste. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Leistungsprüfung ist Angelegenheit der Prüfungsstation.
Die Gewichtung der einzelnen Beurteilungskriterien erfolgt nach folgendem Schema:
Gewichtungsfaktoren
Gewichtete Dressurbetonte Springbetonte
Gesamtnote Endnote Endnote
Merkmale TK* PR* FR* TK* PR* FR* TK* PR* FR*
Interieur ** 10,0 - - - - - - - -
Trab 3,0 7,0 - 10,0 15,0 - - - -
Galopp 3,0 7,0 - 10,0 15,0 - 5,0 10,0 -
Schritt 3,0 7,0 - 10,0 15,0 - - - -
Rittigkeit 10,0 - 20,0 10,0 - 15,0 5,0 - 10,0
Springanlage 10,0 20,0 - - - - 25,0 45,0 -
Summe Gewich-
tungsfaktoren 39,0 41,0 20,0 40,0 45,0 15,0 35,0 55,0 10,0
* TK = Trainingskommission, PR = Prüfungsrichter, FR = Fremdreiter
* Interieur = Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution (zu gleichen Teilen)
4.2 Auswertung und Weitergabe der Ergebnisse
Die Bewertung der Hilfsmerkmale erfolgt mit Noten von 0 bis 10. Zur besseren Differen- zierung können auch halbe Noten vergeben werden.
Notenskala: 0 nicht ausgeführt 1 sehr schlecht
Seite 28 von 33 2 schlecht
3 ziemlich schlecht 4 mangelhaft 5 ausreichend 6 befriedigend 7 ziemlich gut 8 gut
9 sehr gut
10 ausgezeichnet
Der Besitzer erhält ein Ergebnisprotokoll über die Benotungen seines Hengstes, aus dem die einzelnen Bewertungen von Ausbildungsleiter, den Fremdreitern und Richtern für jedes Hilfsmerkmal sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
Das Ergebnis der Leistungsprüfung ist in das Zuchtbuch einzutragen und auf den Zuchtbescheinigungen der betreffenden Tiere auszuweisen.
Für das positive Bestehen der Stationsprüfung für Hengste der Rasse Friesenpferd ist mindestens eine Wertnote von 7,00 erforderlich.
4.3. Nicht vollständig absolvierte Leistungsprüfungen
Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Vorprüfungsdauer aus der Leistungsprüfung aus, so liegt diese Leistungsprüfung nicht vor. Es wird keine Alterskorrektur bei der Berechnung der Ergebnisse unterschiedlich alter Hengste vorgenommen.
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in 2/3 (66,67%) der oben angegebenen Merkmale bewertet wor- den ist. Das heißt in mindestens acht Bewertungsmerkmalen (Training: Interieur, Trab, Galopp, Schritt, Rittigkeit, Springanlage; Abschlussprüfung: Trab, Galopp, Schritt, Rittig- keit, Springanlage). Dabei muss für jedes Merkmal mindestens eine Note (Training oder Abschlussprüfung) vorliegen. In dem Fall werden die jeweils fehlenden Bewertungen hochgerechnet und gekennzeichnet.
Fällt ein Hengst während der Überprüfung durch die Fremdreiter aus und steht zu die- sem Zeitpunkt bereits eine Fremdreiternote fest, so wird diese als Note des Fremdreiter- tests übernommen.
Hinweise auf gesundheitliche Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prü- fung sind vom Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und den jeweiligen Züchtervereini- gungen mitzuteilen.
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Anhang B2
Überprüfung der Leistungsveranlagung Hengste – Turniersportprüfung
Die Turniersportprüfung wird nach dem Reglement des Österreichischen Pferdesport- verbandes (OEPS), oder eines vergleichbaren ausländischen Mitgliedsverbandes der FEI (Federation Equestre International) abgelegt.
Ein Hengst der Rasse Friesenpferd hat die Turniersportprüfung positiv abgelegt, wenn er mindestens 3 Platzierungen in einer der folgenden Turnierkategorien nachweisen kann:
• Dressur Kl. S (60%)
• Fahren Kl. S (Einspänner, kombinierte Prüfung)
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Anhang B3
Zuchtpferdeprüfung lt. ÖTO- Feldprüfung.
Es ist die jeweils gültige Aufgabe nach der Österreichischen Turnierordnung (ÖTO,
§ 1104 Eignungsprüfung für Reitpferde; mit Mindestleistung und Fremdreiter) des Öster- reichischen Pferdesportverbandes OEPS anzuwenden.
Für eine positive Beurteilung ist zumindest eine Wertnote von 7,0 zu erzielen.
Version Stand November 2017
(http://www.oeps.at/main.asp?kat1=87&kat2=575&kat3)
§ 1104 Eignungsprüfungen für Reitpferde
1. Teilnahmeberechtigt sind vier bis sechsjährige Pferde.
2. Höchstens einmal pro Jahr dürfen Materialprüfungen auf Landes bzw. Bundesebene als „Eignungschampionat“
bezeichnet werden. Championate sind mit Mindestleistung durchzuführen.
3. Die Pferde werden unter dem Reiter gemäß den Anforderungen des Heftes „Aufgaben für Dressurprüfungen“ einzeln, zu zweit oder in der Abteilung mit bis zu vier Pferden vorgeführt. Unmittelbar anschließend erfolgt das Springen von mindestens vier verschiedenen Hindernissen mit mindestens einem Handwechsel.
4. Beurteilt werden die Rittigkeit einschließlich des Temperaments und das Springen. Maßgebend dabei ist die Eignung als Reitpferd zum sofortigen Gebrauch. Die Bewertung der Rittigkeit, des Temperaments und des Springens erfolgt mit einer Gesamtnote gem. § 51 Abs. 5 mit einer Dezimale. Von dieser Note werden abgezogen:
• 1. Ungehorsam gem. § 214: 0,5 Punkte
• 2. Ungehorsam gem. § 214: 1 Punkt.
Der dritte Ungehorsam gem. § 214 sowie ein Sturz gem. § 207 Abs. 3 Z 2 führen zum Ausschluss.
5. Eignungsprüfungen für Reitpferde können mit Mindestleistung durchgeführt werden. Die Mindestleistungen betragen
• Trab: 750 m in 3 1/2 Minuten
• Galopp: 1500 m in 3 1/2 Minuten
• Schritt: 300 m in 3 1/2 Minuten.
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Anhang C
Weitere Bestimmungen- Prädikate
Prädikate
1. Mit Hilfe von Prädikaten werden die Pferde in den unterschiedlichen Registern nach Qualität unterschieden. Einem Pferd kann aufgrund der eigenen Leistungen oder aufgrund der Qualität der Nachkommen ein Prädikat verliehen werden. Daneben kann ein Pferd aufgrund des Exterieurs, der Sportveranlagung, der Sportleistungen oder einer
Kombination dieser Faktoren mit einem Prädikat ausgezeichnet werden.
2. Sterprädikat. Das Sterprädikat wird Pferden während Körungen ab dem Jahr, in dem sie drei Jahre alt werden, verliehen. Um für das Sterprädikat in Betracht zu kommen, muss das Pferd den Mindestanforderungen in Bezug auf Exterieur, Bewegung (an der Hand) und Stockmaß (mindestens 1,55 m) gerecht werden. Das Sterprädikat kann Stuten, die im Stammbuchregister eingetragen sind, Wallachen, die im Wallachbuch eingetragen sind, und Fohlenbuchhengsten verliehen werden. Die Auszeichnung als Ster kann bei Stuten und Wallachen gleichzeitig mit der Eintragung im Stammbuch erfolgen.
Fohlenbuchhengste, die mit dem Sterprädikat ausgezeichnet sind und verschnitten werden, behalten das Sterprädikat. Fohlenbuchhengste können in dem Jahr, in dem sie zwei Jahre alt geworden sind, während der ersten Besichtigung als Ster
ausgezeichnet werden.
3. Kronprädikat. Das Kronprädikat ist ein Prädikat, bei dem Anforderungen an das Exterieur und die Sportveranlagung gestellt werden. Die Auszeichnung mit dem
(vorläufigen) Kronprädikat findet während der Zentralen Körung statt. Dafür kommen die Stuten in Betracht, die an einem ‘fokdag’ und/oder während einer Stammbuchkörung im gleichen Jahr eine erste Prämie bekommen haben. Auszeichnung mit dem (vorläufigen) Kronprädikat ist außerhalb der Niederlande auch während einer ausländischen Zuchtschau möglich. Die Anforderungen, denen ein Pferd gerecht werden muss, um für das
(vorläufige) Kronprädikat in Betracht zu kommen, sind folgende:
- Mindestalter 3 Jahre;
- Um für das endgültige Kronprädikat in Betracht zu kommen, muss die Stute mindestens vor Ende des Kalenderjahres nach dem Jahr, im dem sie vorläufig ausgezeichnet worden ist, eine IBOP- oder ABFP-Prüfung mit mindestens 77,0 Punkten und der
Durchschnittsnote 7 (Bedeutung: befriedigend) für den Schritt und den Trab vollendet haben; Sollte der Stute innerhalb der vorgenannten Frist das Sportprädikat verliehen werden, so ist das ebenfalls Anlass die Stute mit dem endgültigen Kronprädikat auszuzeichnen;
- Mindeststockmaß 1,55 m.
4. Modelprädikat. Das Modelprädikat ist ein Prädikat, bei dem Anforderungen an das Exterieur und die Sportveranlagung gestellt werden. Für das Modelprädikat kommen die besten Stuten der Population in Betracht. Die Auszeichnung mit dem (vorläufigen) Modelprädikat findet während der Zentralen Körung statt. Dafür kommen die Ster- und Kronstuten in Betracht, die an einem ‘fokdag’ im gleichen Jahr eine erste Prämie
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bekommen haben. Auszeichnung mit dem (vorläufigen) Modelprädikat ist außerhalb der Niederlande auch während einer ausländischen Zuchtschau möglich. Die Anforderungen, denen ein Pferd gerecht werden muss, um für das (vorläufige) Modelprädikat in Betracht zu kommen, sind folgende:
- Mindestalter 7 Jahre;
- Die Stute muss ein Fohlen säugen oder gesäugt haben;
- Um für das endgültige Modelprädikat in Betracht zu kommen, muss die Stute mindestens vor Ende des Kalenderjahres nach dem Jahr, im dem sie vorläufig ausgezeichnet worden ist, eine IBOP- oder ABFP-Prüfung mit mindestens 77,0 Punkten und der
Durchschnittsnote 7 (Bedeutung: befriedigend) für den Schritt und den Trab vollendet haben; Sollte der Stute innerhalb der vorgenannten Frist das Sportprädikat verliehen werden, so ist das ebenfalls Anlass die Stute mit dem endgültigen Modelprädikat auszuzeichnen;
- Mindeststockmaß 1,58 m.
5. Sportprädikat. Das Sportprädikat kann Stuten, Wallachen und Hengsten verliehen werden, die gute Ergebnisse im Leistungssport erzielt haben. Das Sportprädikat kann nur auf der Grundlage von Ergebnissen verliehen werden, die während Wettbewerben erzielt sind, die bei dem "Koninklijke Nederlandse Hippische Sportfederatie" (Königlicher
Niederländischer Pferdesportverband - KNHS) registriert sind. Die bei dem KNHS
registrierten Ergebnisse sind maßgeblich für die Frage, ob ein Pferd für das Sportprädikat in Betracht kommt. Die Mindestanforderungen, denen ein Pferd gerecht werden muss, um mit dem Sportprädikat ausgezeichnet zu werden, sind folgende:
a. Dressur: Z1 +5;
b. Schaufahren: Kat. I & II Ehrenklasse und Kat. III offene Klasse in einer Saison sechsmal Preisträger in der ‘grünen Saison’ (vom 15. April bis zum 1. Oktober);
c. Fahren (Dressur): Z +10;
d. Fahren (Vielseitigkeit): Klasse 3 +10; Sowohl dem KFPS als auch dem KNHS ist zuvor bekannt zu geben, mit welchem/welchen Friesenpferd(en) man teilnehmen möchte; Das Pferd muss seit dem Zeitpunkt der Anmeldung bei dem KFPS und dem KNHS mindestens 10 Punkte in der Klasse 3 erzielt haben.
Diese Anforderungen gelten für Sportergebnisse, die in den Niederlanden erzielt werden.
Für im Ausland erzielte Sportergebnisse gelten vergleichbare Anforderungen, solches zur Beurteilung der KFPS-Inspektion.
6. Preferentschaft für Stuten. Stuten, die im Fohlenbuch oder dem Stammbuch
eingetragen sind, können aufgrund ihrer Nachkommen für Preferent erklärt werden. Die Preferentschaft ist bei dem KFPS zu beantragen. Die Preferentschaft kann sowohl vom Besitzer der Stute als auch vom Besitzer (eines) der Nachkommen beantragt werden. Die Preferentschaft kann auch postum beantragt werden. Eine Stute wird für Preferent erklärt, wenn sie mindestens vier Qualitätspferde gezeugt hat. Darunter werden verstanden:
a. Ster- oder Modelstuten;
b. Sterwallache;
c. Fohlenbuchsterhengste;
d. Stammbuchhengste;
e. Hengste, welche die zweite Besichtigung der Hengstkörung erreicht haben.
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7. Preferentschaft für Hengste. Stammbuchhengste, die einen nachhaltigen, besonders positiven Einfluss auf die Zucht haben, können für Preferent erklärt werden. Im Rahmen der Preferentschaftsuntersuchung wird die Qualität der Nachkommen anhand der
Zuchtzielmerkmale geprüft. Der nachhaltige Wert eines Hengstes wird anhand der Nachkommen, die in der Zucht eine maßgebliche Rolle spielen, wie der Preferenten Stuten, Hengstmütter und (aufgrund der Nachkommen) anerkannten Söhne beurteilt.
8. Prestatie-Mutterprädikat. Das Prestatie-Mutterprädikat wird Stuten verliehen, die drei direkte Nachkommen gezeugt haben, denen das Sportprädikat verliehen ist.
Weitere Bestimmungen für Friesenpferde:
Alle Hengste müssen auf Abstammung getestet sein.
Es sind bei der Eintragung Röntgenbilder aller vier Zehen mit den Zehengelenken seitlich, der Hufrolle vorne beidseits nach Oxspring, der Sprunggelenke beidseits in mindestens zwei Ebenen (70° und 105°) und der beiden Kniegelenke seitlich einzureichen. Hengste mit Befunden, die deutlich oder erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wenig wahrscheinlich oder wahrscheinlich sind, sind im Anhang
einzutragen.
Übergangsregelung für leistungsgeprüfte Hengste und deren Nachkommen
Es besteht ein Bestandsschutz für bereits eingetragene Hengste. Die ab 2012 geborenen Nachkommen von nicht leistungsgeprüften Hengsten sind nicht mehr im Hengstbuch I- und II eintragungsfähig. Neueintragungen von Hengsten und Stuten erfolgt ab dem Jahr 2011 gemäß Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher.