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Infoblatt zur Beantragung von internationalen Begegnungen im Rahmen des dsj-aufholpakets aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

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Seite 1 von 15 September 2021

Infoblatt zur Beantragung von internationalen Begegnungen im Rahmen des „dsj-Aufholpakets“

aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Inhalt

1. Förderfähige Projekte ... 2

2. Antragsberechtigte Organisationen ... 3

3. Übersicht der Fördermöglichkeiten für internationale Projekte ... 3

4. Hinweise zu den Zuschüssen ... 8

5.1 Allgemeine Hinweise ... 8

5.2 Ausgaben für Vor-/Nachbereitungstreffen (Zuschlag) ... 8

5.3 Aufenthaltskostenzuschuss (Tagegelder) ... 8

5.4 Honorar Sprachmittelnde/Dolmentschende ... 9

5. Antragsunterlagen ... 9

6. Die wichtigsten Förderbedingungen zusammengefasst ...10

7. Was kann nicht gefördert werden? ...13

8. Weitere Informationen und Hinweise ...13

(2)

Seite 2 von 15 September 2021

1. Förderfähige Projekte

Die Projekte im Rahmen des „dsj-Aufholpaket“ sollen Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche in Deutschland bieten sowie einen Neustart der Internationalen Jugendarbeit stärken.

Grundsätzlich können Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland stattfinden, sie müssen in Kooperation mit einer Partnerorganisation durchgeführt und sollten nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführt werden (d.h. die Projekte sollen möglichst im Wechsel in allen Partnerländern stattfinden).

Gefördert werden außerschulische Projekte jeweils in Deutschland und/oder dem Partnerland in Form von:

• bilateralen, trilateralen oder multilateralen Jugendbegegnungen

• Fachkräfteprogrammen sofern sie der (Wieder-) Aufnahme des Jugendaustausches dienen.

(Fachprogramme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sind hingegen nicht vorgesehen.)

Eine internationale Jugendbegegnung ist ein Projekt, das junge Menschen zusammenkommen lässt.

Hierbei stehen der interkulturelle Austausch und das interkulturelle Lernen im Vordergrund der Begegnung. Idealerweise steht die Auseinandersetzung mit einem konkreten Thema im Mittelpunkt der Begegnung. Allerdings kann auch das Kennenlernen der Jugendlichen untereinander sowie der Kultur und des Landes der Gastgeber*innen im Zentrum der Begegnung stehen. Dabei gestalten die Teilnehmer*innen ihre Freizeit zusammen, überwinden erste sprachliche Barrieren und gewinnen einen grundlegenden Einblick in das Leben der Gruppe der Partner*innen.

Bei Fachkräfteprogrammen müssen sowohl die Programminhalte als auch die Teilnehmenden einen unmittelbaren fachlichen Bezug zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aufweisen. Im Rahmen des dsj-Aktionsprogramms können ausschließlich Programme gefördert werden, die der (Wieder-) aufnahme des Jugendaustausches dienen.

Kleinaktivitäten im internationalen Kontext sind Projekte im Rahmen der internationalen Jugendarbeit, die Anliegen, Erfahrungen, Ergebnisse und Erfolge der Begegnungen auf vielfältige Weise abbilden. Es sind Projekte, die die Voraussetzungen einer Begegnung nicht vollständig erfüllen, aber inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem internationalen Austausch stehen.

Je nach Länderkonstellation können die Fördermöglichkeiten leicht variieren. Grundsätzlich bestehen Regelungen bezüglich der Dauer, der Teilnehmer*innen-Zahlen und der Fördersätze.

(3)

Seite 3 von 15 September 2021

2. Antragsberechtigte Organisationen

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

3. Übersicht der Fördermöglichkeiten für internationale Projekte

Auf den nachstehenden Seiten finden Sie eine Übersicht der möglichen Partnerländer mit den möglichen Fördersätzen.

Die Antragstellung für Projekte mit Frankreich, Griechenland und/oder Polen kann nicht über die Formblätter des dsj-Aufholpakets erfolgen.

Sollten Sie Projekte mit diesen Ländern planen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

(4)

Seite 4 von 15 September 2021 Abkürzungen:

KJP = Kinder- und Jugendplan des Bundes JB = Jugendbegegnung

FK = Fachkräfteprogramm

Die angegebenen Fördersätze sind die maximal möglichen Zuschüsse, die für ein Projekt beantragt werden können.

Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in den höchst möglichen Summen zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf.

Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Internationale Begegnungen im dsj-Aufholpaket mit

Partnerländer Förderfähige Teilnehmer*innen Alter/Anzahl

Dauer Mögliche Förderung

(förderfähige TN)

*die Fördersätze dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten

China China

bi-/trilateral

als Drittland sind alle Länder möglich

Ausnahme:

trilaterale Projekte mit Polen über DPJW

trilaterale Projekte mit Frankreich über DFJW

JB

Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

in Deutschland

JB - max. 15 D und 15 CHN TN FK - max. 10 D und 10 CHN TN

in China JB - max. 10 D TN FK - max. 10 D TN

bei JB

zzgl. je 2 Betreuungspersonen (Ausnahmen sind bei sachlicher Begründung möglich)

JB

mind. 5 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

gefördert werden max. 30 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und CHN je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und CHN je Programmtag JB und FK - Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:

bis zu € 305,00 je Programmtag

in China JB, FK

Fahrkostenzuschuss je TN aus D:

0,08€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO

(einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort im Ausland) Zuschuss zu den Visakosten: bis zu 150€ pro TN aus D

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

Israel Israel

Bi-/trilateral als Drittland sind alle Länder möglich Ausnahme:

JB

Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

JB

mind. 7 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und IL je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und IL je Programmtag JB und FK - € 280,00 Flugkostenzuschuss je TN aus IL

(5)

Seite 5 von 15 September 2021 Trilaterale Projekte

mit Polen über DPJW

Trilaterale Projekte mit Frankreich über DFJW

in Deutschland

JB - max. 13 D und 13 IL TN FK - max. 10 D und 10 IL TN

in Israel JB - max. 10 D TN FK - max. 10 D TN

bei JB

zzgl. je 2 Betreuungspersonen (Ausnahmen sind bei sachlicher Begründung möglich)

gefördert werden max. 12 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

JB und FK – bis zu € 305,00 Honorar für Dolmetschende/ Sprachmittelnde je Programmtag

in Israel JB, FK

€ 360,00 Fahrkostenzuschuss für TN aus D

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

Tschechien Tschechien JB

Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

In Deutschland

JB – max. 15 D und 15 TSR TN FK – max. 10 D und 10 TSR TN

In Tschechien JB – max. 15 D TN FK - max. 10 D TN bei JB

zzgl. Je 2 Betreuungspersonen (Ausnahme sind bei sachlicher Begründung möglich)

JB

mind. 5 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

gefördert werden max. 30 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und TSR je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und TSR je Programmtag

JB und FK - Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:

bis zu € 305,00 je Programmtag

in Tschechien JB, FK

Fahrkostenzuschuss je TN aus D:

0,12€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO

(einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort im Ausland)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

Russland Russland

bi-/trilateral als Drittland sind alle Länder möglich

JB

Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

JB

mind. 5 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und RF je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und RF je Programmtag Hospitationen - € 40,00 / Tag

(6)

Seite 6 von 15 September 2021 Ausnahme:

trilaterale Projekte mit Polen über DPJW

trilaterale Projekte mit Frankreich über DFJW

in Deutschland

JB - max. 15 D und 15 RF TN FK - max. 10 D und 10 RF TN

in der Russischen Föderation JB - max. 10 D TN

FK - max. 10 D TN

bei JB

zzgl. je 2 Betreuungspersonen (Ausnahmen sind bei sachlicher Begründung möglich)

gefördert werden max. 30 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

JB und FK - Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:

bis zu € 305,00 je Programmtag

in der Russischen Föderation JB, FK

Fahrkostenzuschuss je TN aus D:

0,12€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO

(einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort im Ausland)

Ausnahme Fahrtkostenzuschuss:

Projekte im Föderationskreis Sibirien - € 550,00 je TN aus D Projekte im Föderationskreis Ferner Osten - € 650,00 je TN aus D

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

den USA USA JB

Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

In Deutschland

JB – max. 15 D und 15 USA TN FK – max. 10 D und 10 USA TN

In USA

JB – max. 15 D TN FK - max. 10 D TN

bei JB

zzgl. Je 2 Betreuungspersonen (Ausnahme sind bei sachlicher Begründung möglich)

JB

mind. 5 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

gefördert werden max. 30 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und USA je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und USA je Programmtag

JB und FK - Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:

bis zu € 305,00 je Programmtag in USA

JB, FK

Fahrkostenzuschuss je TN aus D:

0,08€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO

(einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort in den USA)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme) Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

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Seite 7 von 15 September 2021 weiteren Ländern

(Ausnahme: Frankreich, Griechenland, Polen)

alle Länder - außer den in dieser Tabelle aufgeführten bi-/trilateral

multilateral – mit allen Ländern

JB Alter der TN 8 bis 26 Jahre

Höchstalter gilt nicht für Leitungskräfte/Fachkräfte

Die Anzahl der Teilnehmenden orientiert sich an den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans. Es müssen mindestens 2

Betreuungspersonen (idealerweise m/w) eingeplant werden.

FK

In Deutschland max. 10 D TN max. 10 Ausl. TN

Im Ausland max. 10 D TN

JB

mind. 5 Tage (inkl. An- und Abreisetag)

FK

keine Mindestdauer

gefördert werden max. 30 Tage (JB und FK)

Es werden nur

Programmtage (= Tage, an denen ein

Begegnungsprogramm stattfindet) gefördert

in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:

JB - € 24,00 je TN aus D und dem Ausland je Programmtag FK - € 40,00 je TN aus D und dem Ausland je Programmtag

JB und FK - Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:

bis zu € 305,00 je Programmtag

im Ausland JB, FK

Fahrkostenzuschuss je TN aus D:

0,08€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO

(einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort im außereuropäischen Ausland) 0,12€ / Entfernungs-KM***, abgerundet auf volle EURO (einfache Entfernung Abreiseort der D Gruppe bis zum ersten Programmort im geografischen Europa)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der TN aus D JB - € 30,00 je TN (maximal € 300,00 je Maßnahme) FK - € 50,00 je TN (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Kleinaktivitäten

max. 1.000€, 10% Eigenanteil

***Die Ermittlung der Entfernungs-KM erfolgt über eine Online-Routenplanung (z. B. www.luftlinie.org). Der Ausdruck der Recherche wird als Beleg über die Entfernungsangabe als Anlage zum Antrag beigefügt.

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Seite 8 von 15 September 2021

4. Hinweise zu den Zuschüssen

5.1

Allgemeine Hinweise

Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur als Teilfinanzierung mit Festbeträgen bewilligt, d. h., dass die Träger eine angemessene Eigenleistung erbringen müssen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus dem KJP nicht abgeleitet werden.

Für ein Vorhaben in Aussicht gestellte oder bewilligte Mittel dürfen nur für dieses verwendet werden. Eine Übertragung eines Zuschusses auf andere Maßnahmen ist nicht statthaft.

Die Überweisung eines Zuschusses kann nur auf das Vereinskonto erfolgen. Eine Auszahlung auf ein privates Konto ist nicht möglich.

Die Zuschüsse in den genannten Kostenarten sind zweckgebunden - d. h., dass eingesparte Ausgaben für bewilligte Fahrtkosten nicht für andere Kostenarten, z. B. Unterbringung genutzt werden können.

5.2

Ausgaben für Vor-/Nachbereitungstreffen (Zuschlag)

Gefördert werden können alle Kosten, die für ein Vorbereitungs-/Nachbereitungstreffen entstehen, z.

B.: • Unterkunfts-/Verpflegungs- und Fahrtkosten während des Vor-/Nachbereitungstreffens

• Raummiete für ein Vor-/Nachbereitungstreffen

• Referentenhonorare im Rahmen des Vor-/Nachbereitungstreffens

• Materialien zur Vor-/Nachbereitung

Die Verwendung der Zuschläge ist ausgeschlossen für

• Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, die während der Maßnahme entstehen

• Koordinierungskosten (wenn ein anderer Träger Verwaltungsarbeiten übernimmt, bei denen insbesondere Personal- und Sachkosten für Antragstellung und Erstellung des Verwendungsnachweises anfallen)

• Taschengeldzahlungen

• Visakosten und Impfungen

• Gastgeschenke

• Ausbildung von Gruppenleiter/-innen

• Referentenhonorare im Ausland

• Kosten des ausländischen Partners für Vor- und Nachbereitung

5.3

Aufenthaltskostenzuschuss (Tagegelder)

Diese Tagessätze können z. B. verwendet werden für:

• Unterbringung und Verpflegung während der Maßnahme sowie bei der Vor- und Nachbereitung

• Materialien zur Durchführung der Maßnahme

• Fahrtkosten der Gruppe während der Maßnahme und der Vor- und Nachbereitung

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Seite 9 von 15 September 2021

• Referent*innen und Sprachmittlung

• Druckkosten (z.B. Flyer oder ein Programm der Maßnahme für die Teilnehmer*innen)

• Programmkosten wie z.B. Ausleihgebühr für Fahrräder, Beamer etc., aber auch Eintrittspreise in ein Museum oder ins Freibad

• Versicherung der Teilnehmenden gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche Tagegelder dürfen nicht verwendet werden für:

• Die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (dazu zählen auch Schlafsäcke, Zelte u.ä.)

• Gastgeschenke

• „Dankeschön-Essen“

• Arztbesuche, Visa oder Fahrtkostenzuschüsse der Gäste

• Taschengeld

• Versicherungen (die über die obengenannten hinausgehen)

• Alkohol

5.4

Honorar Sprachmittelnde/Dolmentschende

Das Honorar für Sprachmittelnde/Dolmetschende kann nur auf der Basis eines Honorarvertrages UND Zahlungsnachweises (keine Barauszahlung) (beide Dokumente müssen mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden) ausgezahlt werden.

Eine Vorlage für einen Honorarvertrag kann bei der dsj angefordert werden.

Eine Beantragung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich der Einsatz geplant ist und der Kosten- und Finanzierungsplan diese Ausgaben ausweist. Sollte der Einsatz nur an einzelnen Tagen erfolgen, sind nur diese zu beantragen.

Im Rahmen von Fachkräfteprogrammen kann der/die Sprachmittelnde/Dolmetschende gleichzeitig Mitglied der Gruppe sein. Entsprechend können Zuschüsse beantragt werden.

Im Rahmen von Jugendbegegnungsprogrammen gilt der Betreuer*innenschlüssel. D. h., anerkennungsfähig sind zwei erwachsene Begleiterpersonen. Als dritte erwachsende Begleitperson kann der/die Sprachmittelnde/Dolmetschende nicht bezuschusst werden.

5. Antragsunterlagen

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen

• Antrag mit Formblättern C-AV2, C-AV2-Z, C-AMB

• Ein tageweise gegliedertes und aussagekräftiges Begegnungsprogramm / Programmentwurf bzw. eine Darstellung des Verlaufs / der vorgesehenen Aktivitäten der geplanten Maßnahme (bitte beachten Sie, dass aus dem Programm hervorgehen soll, in wie weit die Programmpunkte gemeinsam – deutsche und ausländische Gruppe – durchgeführt werden).

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Seite 10 von 15 September 2021

Das Antragsformular C-AMB muss vollständig ausgefüllt und von einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben werden.

Wichtig ist, dass die Beschreibung der Ziele und Inhalte des beantragten Projekts aussagekräftig ist und auch einer dritten Person ein Bild von der Begegnung vermittelt. Nur so ist eine Prüfung, ob das Projekt bezuschusst werden kann, möglich.

Das Antragsformular muss in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Die Programme und ggf. weitere Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein (Unterlagen des Partners ggf. mit Übersetzung).

Nur vollständige, aussagekräftige und fristgerecht eingereichte Anträge angenommen und bearbeitet werden können.

Die Verwendung von Textbausteinen bei der Beschreibung von verschiedenen miteinander in Zusammenhang stehender Maßnahmen sowie deren Zielstellung ist möglich, sofern der eigenständige Charakter jeder einzelnen Maßnahme erkennbar ist. Die Wiederholungen von ganzseitigen einführenden Erläuterungen zu einzelnen Maßnahmen ist hingegen verzichtbar.

Gleichlautende Antragstellungen verschiedener Maßnahmen finden bei der Förderung keine Berücksichtigung.

Im Falle der Beantragung von In- und Out-Programmen als Gegenbesuche wird die Vorlage von kopierten Projektbeschreibungen nicht akzeptiert. Auch wenn beide Programme eine thematische Einheit bilden, muss die Fortentwicklung/Vertiefung im zweiten Programmteil sichtbar werden.

Anwendung der DSGVO

Zur Antragstellung ist die Zustimmung zur Datenschutzerklärung der dsj notwendig. Die Zustimmung erfolgt mit Unterzeichnung des Antragsformulars.

Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Homepage der dsj unter https://www.dsj.de/rechtliches/datenschutz/.

6. Die wichtigsten Förderbedingungen zusammengefasst

Die Jugendbegegnungen und Fachkräftebegegnungen können in Deutschland und im Ausland stattfinden.

Das Zahlenverhältnis zwischen der deutschen und ausländischen Gruppe soll ausgeglichen sein.

Eine Zusammenlegung von Programmen/Gruppen von ggf. zeitglich stattfindenden Begegnungsprojekten ist grundsätzlich nur sehr eingeschränkt möglich und vorher zwingend mit der dsj abzustimmen.

Fachkräfteprogramme und Jugendbegegnungen sind programmtechnisch strickt zu trennen. Eine gemeinsame Programmdurchführung ist nicht möglich.

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Seite 11 von 15 September 2021

Es soll eine Partnerschaft bestehen oder angestrebt werden, die einen längeren gegenseitigen Austausch zum Ziel hat. Das Programm muss gemeinsam mit einer festen Partnergruppe durchgeführt werden.

Maßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden unterstützt, sofern sie der (Wieder-) Aufnahme des Jugendaustausches dienen. Fachprogramme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sind hingegen nicht vorgesehen.

Von den Fachkräften / Leitungspersonen erwartet werden nicht nur sprachliche und landeskundliche, sondern auch pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen.

Die Teilnehmenden sollen auf die Begegnung vorbereitet werden und nach Abschluss der Maßnahme soll eine Auswertung mit der Gruppe vorgenommen werden.

Veranstaltungen der internationalen Jugendarbeit müssen ein zwischen den Partnern rechtzeitig vorbereitetes und vereinbartes Programm haben, das insbesondere über Zielgruppen, Lernziele, Arbeitsmethoden und, bei themenorientierten Programmen, auch über Themen hinreichenden Aufschluss gibt und eine ausreichende Vorbereitung und Auswertung gewährleistet.

Die verantwortlichen Leitungskräfte der Veranstaltungen müssen Erfahrungen in der internationalen Jugendarbeit haben und die Fähigkeit besitzen, die teilnehmenden Personen zur Mitarbeit und zu eigener Initiative zu veranlassen. Sie sollten über die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

Aus den Zuschüssen des KJP für Projektförderung können Beiträge zu Versicherungen als zuwendungsfähig anerkannt werden. Der Träger hat dafür Sorge zu tragen, dass die (an internationalen Begegnungsmaßnahmen) teilnehmenden Personen gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche ausreichend versichert sind.

Die Zuwendungsfähigkeit soll gelten für die Versicherungsbeiträge für

- alle Teilnehmenden aus Deutschland und dem Partnerland bei Jugendbegegnungen in Deutschland;

- Teilnehmende aus Deutschland an Jugendbegegnungen im Ausland;

- ausländische Teilnehmende an Fachkräfteprogrammen in Deutschland.

Teilnehmende aus Deutschland an Fachkräfteprogrammen in Deutschland oder dem Ausland sind für ihren Versicherungsschutz voll verantwortlich. Daher wird dies von der Zuwendungsfähigkeit ausgenommen.

Jugendbegegnungen sollen grundsätzlich mindestens 5 und höchstens 30 Tage dauern (inkl.

An- und Abreisetag – ACHTUNG: im Sonderprogramm mit Israel mind. 7 Tage). Sollten unterschiedliche Programmorte im Ausland besucht werden, muss jeder Besuch einer Partnergruppe mindestens 5 Tage betragen. Bitte beachten Sie zu den maximal förderfähigen Tagen die jeweiligen Regularien der einzelnen Förderprogramme.

Die Teilnehmenden von Jugendbegegnungen dürfen nicht jünger als 8 Jahre sein und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (8 bis 26 Jahre).

Das Höchstalter gilt nicht für Fachkräfte, Leiter*innen.

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Seite 12 von 15 September 2021

Die Zahl der mitwirkenden Leiter*innen muss im angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmer*innenzahl stehen. Förderfähig sind grundsätzlich mindestens zwei Betreuungspersonen. Darüber hinaus gilt ein Betreuerschlüssel von 10:1 (10 gleichgeschlechtliche Teilnehmende = 1 eine gleichgeschlechtliche Betreuungsperson).

Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen soll das Leitungsteam ebenfalls gemischtgeschlechtlich besetzt sein.

In begründeten Fällen sind andere Regelungen möglich.

Eine Beteiligung weiterer Personen über die förderfähigen Teilnehmenden hinaus ist nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine höhere Anzahl erwachsener Begleitpersonen handelt.

Die Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten (über den Betreuer*innenschlüssel hinaus) an Jugendaustauschprogrammen bzw. deren Beteiligung am Programm ist nicht möglich.

Die Zahl der Begegnungen im Ausland und in Deutschland soll ausgeglichen sein.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Träger eine angemessene Eigenleistung erbringt.

Die Programmpunkte müssen in einer festen Gruppe GEMEINSAM von allen deutschen und ausländischen Jugendlichen durchgeführt werden.

Exkursionen im Rahmen der Durchführung der Maßnahme sind nur dann zulässig, wenn sie dem Ziel der Jugendarbeit und der jugendpolitischen Entwicklung dienen. Die Maßnahme darf nicht der Erholung und Touristik dienen.

Eine Anreise vor Beginn der KJP geförderten Maßnahme ist nicht zulässig und schließt eine Förderung aus.

Die Verlängerung eines Aufenthaltes im Ausland im Anschluss an eine KJP geförderte Maßnahme ist zulässig, solange der anschließende Aufenthalt nicht die Dauer der Maßnahme selbst erreicht (Aufenthalt im Gastland minus ein Tag).

Mitarbeiter*innen öffentlicher Träger sind von der Förderung ausgeschlossen.

Jugendbegegnungen im Rahmen von Städte- und Regionalpartnerschaften: Bei Jugendbegegnungen im Rahmen von Städte- und Regionalpartnerschaften wird ein vorrangiges kommunales Interesse unterstellt, daher ist eine Bundesförderung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit in Deutschland ist eine Förderung von Programmtagen im Ausland nicht möglich. Dies trifft auch auf das benachbarte / europäische Ausland zu.

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Seite 13 von 15 September 2021

Für die Förderung werden lediglich Tagesausflüge in das benachbarte Ausland anerkannt, und dies nur dann, wenn sie nicht mit einer Übernachtung im Ausland verbunden sind.

7. Was kann nicht gefördert werden?

Grundsätzlich nicht gefördert werden

Rundreisen ohne Partnergruppe,

einseitige Studienreisen,

Fahrten mit überwiegend touristischem Charakter oder ohne Partnergruppe,

Maßnahmen der Jugenderholung,

Schülerprogramme in der Verantwortung von Schulen (hierzu finden Sie Förderinformationen der jeweiligen Zuwendungsgeber).

Sprachstudien und sonstigen Studienaufenthalten von Einzelpersonen,

Stipendien,

Au-pair-Stellen

Maßnahmen, die der sportlichen Leistungssteigerung oder dem sportlichen Vergleich der Teilnehmenden dienen

Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des Deutsche-Französischen Jugendwerks, des Deutsch-Griechischen Jugendwerks und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks fallen (Maßnahmen mit Frankreich, Griechenland oder Polen).

Grundsätzlicher Ausschluss einer Mischförderung Für die KJP-Förderung gilt folgendes:

• Die Bewilligung von Zuwendungen für denselben Zweck von mehreren Stellen des Bundes oder sowohl vom Bund als auch von einem Bundesland ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach vorheriger Abklärung zwischen den beteiligten Stellen zulässig.

• Eine ergänzende Finanzierung aus kommunalen Mitteln wird generell zugelassen.

• Die Bezuschussung einer Maßnahme sowohl aus Sondermitteln als auch aus Mitteln der Längerfristigen Förderung des KJP ist nicht gestattet.

Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, Zuschüsse für eine Begegnungsmaßnahme sowohl beim KJP als auch beim Programm ERASMUS+ JUGEND IN AKTION zu beantragen. Die beantragten bzw.

verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.

8. Weitere Informationen und Hinweise

Gender Mainstreaming (GM)

bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen.

Die Programme müssen den Anforderungen des GM entsprechen und dies thematisieren.

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Seite 14 von 15 September 2021

Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

In den Richtlinien des KJP ist die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als Aufgabe von besonderer Bedeutung der Jugendhilfe verankert. Um das Zusammenleben zwischen deutschen Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern, sollen die Träger der Jugendhilfe interkulturelle Angebote, insbesondere durch Öffnung der Einrichtungen und gezielte Ansprache für die unterschiedlichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, unterbreiten. Vor dem Hintergrund der Berichtspflichten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) müssen alle Träger zur Umsetzung der o.g. Querschnittsaufgabe im KJP Stellung nehmen.

Jugendliche mit Migrationshintergrund sind:

• Ausländer/-innen

• Flüchtlinge (Untergruppe der Ausländer/-innen)

• SpätaussiedlerInnen (unabhängig von Nationalität)

• Deutsche mit Migrationshintergrund, d.h. Kinder/Jugendliche, von denen mindestens ein Elternteil nach Deutschland eingewandert ist.

Immer da, wo beide Eltern in Deutschland geboren sind, wurde unterstellt, dass kein Migrationshintergrund besteht.

Bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen sind die vollständigen Förderrichtlinien sowie deren Nebenbestimmungen zu beachten. Diese erhalten Sie unaufgefordert mit dem

Weiterleitungsvertrag.

Alle Unterlagen können jederzeit bei der dsj angefordert werden.

Weitere Informationen zur KJP Förderung des BMFSFJ finden Sie unter

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/jugendbildung/internationale- jugendarbeit--informationen-zur-foerderung/89156

Viele Hilfreiche Informationen und Materialien rund um ein internationales Projekt finden Sie auch auf der Homepage der dsj unter

https://www.dsj.de/international/materialienalt/

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Eine Förderung von Maßnahmen, die vor der Bewilligungsentscheidung (vor Zusendung und

Rücksendung des unterschriebenen Weiterleitungsvertrages an/durch die dsj) begonnen werden, ist nur dann möglich, wenn rechtzeitig bei der dsj der Vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt UND GENEHMIGT wurde.

Als Maßnahmebeginn wird in diesem Zusammenhang das Eingehen von verbindlichen

Zahlungsverpflichtungen (z. B. Abschluss von Verträgen) oder das Anfallen von ersten Ausgaben angesehen.

Sofern bereits vor Antragstellung bzw. dem genehmigten Zeitpunkt des vorzeitigen

Maßnahmebeginns Ausgaben entstanden sind, führt dies grundsätzlich zum Förderausschluss der Maßnahme.

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Seite 15 von 15 September 2021

KJP steht für den „Kinder- und Jugendplan des Bundes“

Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Durch ihn wird sowohl das Förderprogramm der Längerfristigen Förderung in der internationalen Jugendarbeit als auch die unterschiedlichen Sonderprogramme gefördert.

Die rechtlichen Grundlagen zur internationalen Jugendarbeit basieren auf den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) sowie den Nebenbestimmungen.

Die Deutsche Sportjugend (dsj)

Die dsj ist die Jugendorganisation im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die dsj will zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und durch Begegnungen mit ausländischen Jugendgruppen die Bereitschaft zur internationaler Verständigung wecken. Die dsj ist vom BMFSFJ als mitverantwortliche Zentralstelle für die Jugendarbeit im Sport anerkannt. In dieser Funktion wirbt sie u.a. Fördermittel des KJP für Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches ein, verwaltet die Mittel im Auftrag des Zuwendungsgebers, sorgt für deren ordnungsgemäße Verwendung und weist diese gegenüber dem BMFSFJ nach.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tina Jordan

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