Personalversammlung 2018
Höhergruppierung:
Wie funktioniert’s?
Tarifautomatik
Tätigkeitsbeschreibung – tarifliche Grundlage (§ 12 TV-L)
Tätigkeit wird übertragen und Bewertung der übertragenen Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung
„Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“
„zugezogene Tätigkeiten“ haben keine Auswirkungen auf die
Eingruppierung
Tarifsystematik
Weitere Systematik der Entgeltordnung (in Anlehnung an das Beamtenrecht)
Entgeltgruppen, die mit dem „höheren Dienst“ vergleichbar sind, d.h.
Entgeltgruppen 13 bis 15: Voraussetzung „wissenschaftlicher Hochschulabschluss“
Entgeltgruppen, die mit dem „gehobenen Dienst“ vergleichbar sind, d.h. Entgeltgruppen 9 bis 12: Bachelorabschluss/FH-Diplom
vorausgesetzt
Wichtig: Eingruppierungsrelevant ist nicht, welche formale
Ausbildung die/der Beschäftigte hat, sondern welche Ausbildung
Voraussetzung für die Tätigkeit ist.
Tarifautomatik
Wann ist ein Antrag auf Höhergruppierung erfolgreich?
1. Wenn der Entgelttarifvertrag für die/den Beschäftigten grundsätzlich gilt (d.h.
keine tarifliche Eingruppierung von Beamt/innen, Hilfskräften, Lehrkräften für besondere Aufgaben)
und
2. wenn höherwertige Aufgaben übertragen worden sind und
3. wenn der zeitliche Anteil der Arbeitsvorgänge, die höherwertige Tätigkeitsmerkmale enthalten, in der Regel mindestens 50% der Gesamttätigkeit ausmacht
und
4. wenn der Tarifvertrag höherwertige Tätigkeiten überhaupt vorsieht (besonders problematisch: bei Diplom-Bibliothekar/innen sieht die Entgeltordnung nur die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 vor!).
Formale Voraussetzungen für eine Höhergruppierung
Höhergruppierungen erfolgen nicht automatisch, aber formloser ein Antrag auf Überprüfung der Tätigkeit kann jederzeit gestellt werden
Tipp: Musterantrag auf den Intranetseiten des PRwiss der FH SWF
Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung durch den/die Fachvorgesetzte (praktische Umsetzung häufig: Entwurfserstellung durch den/die wiss.
Mitarbeiter/in)
Tipp: Tarifbeschäftigte können sich dafür individuell vom PRwiss beraten lassen
Praktische Beispiele für Höhergruppierungen
1. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Lehre tätig sind (z.B. Praktikumsbetreuung)
Beschreibung des Arbeitsvorgang zu Beginn der Tätigkeit an der FH SWF:
„Mithilfe bei der Betreuung und Anleitung Studierender im Praktikum“
Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 (Ingenieur/innen) bzw. 9 (alle anderen wiss. Mitarbeiter/innen)
Beschreibung des Arbeitsvorgangs zum späteren Zeitpunkt:
„(Eigenständige) Betreuung und Anleitung Studierender im Praktikum“
Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 12 (Ingenieur/innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung) bzw. 11 (alle anderen wiss. Mitarbeiter/innen)
Praktische Beispiele für Höhergruppierungen
2. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Lehre tätig sind (z.B. Praktikumsbetreuung), die über einen Masterabschluss verfügen
und u.a. auch Masterstudierende betreuen und anleiten
d.h. schon aus prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten ist der Masterabschluss Voraussetzung für die Aufgabenübernahme
Die Eingruppierung erfolgt mindestens in die Entgeltgruppe 13.
Praktische Beispiele für Höhergruppierungen
3. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, denen Forschungsaufgaben übertragen werden und die über einen Masterabschluss verfügen
Forschungsaufgaben setzen einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master) voraus
Die Eingruppierung erfolgt mindestens in die Entgeltgruppe 13.
Systematik der Erfahrungsstufen
Aufbau der Entgeltordnung (E 9 bis E 15) Unterteilung in jeweils sechs Erfahrungsstufen
Stufenlaufzeiten in den jeweiligen Erfahrungsstufen, bevor der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt
Stufe 1: 1 Jahr
Stufe 2: 2 Jahre
Stufe 3: 3 Jahre
Stufe 4: 4 Jahre
Stufe 5: 5 Jahre
Erfahrungstufen: Systematik bei Höhergruppierungen
Bei Höhergruppierungen wird die Stufe der jeweils höheren Entgeltgruppe erreicht, in der das Entgelt mindestens ebenso hoch ist wie in der
Ausgangsstufe.
Der garantierte Betrag bei einer Höhergruppierung beträgt 64,13 €. Wenn Ausgangsstufe und Zielstufe diesen Unterschied nicht aufweisen, wird ein entsprechender Zuschlag gezahlt.
Höhergruppierungen ausgehend von Stufe 1 erfolgen immer in Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit startet nach einer Höhergruppierung in der neu erreichten Stufe von vorne.
Bei Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen erfolgt die
Höhergruppierung schrittweise, d.h. zunächst Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe, danach von dort ausgehend in die darüber liegende Entgeltgruppe etc.
Ausgangsstufe mit Angabe der Zielstufe bei Höhergruppierung
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E15 4.398,75 4.877,05 5.057,19 5.696,99 6.181,49 6.274,21
E14 3.982,60
(15/2)
4.417,39 (15/2)
4.672,07 (15/2)
5.057,19 (15/3)
5.647,28 (15/4)
5.731,99 (15/5)
E13 3.672,02
(14/2)
4.075,76 (14/2)
4.293,17 (14/2)
4.715,55 (14/4)
5.299,43 (14/5)
5.378,92 (14/5)
E12 3.309,47
(13/2)
3.653,37 (13/2)
4.162,72 (13/3)
4.609,96 (13/4)
5.187,62 (13/5)
5.265,44 (13/5)
E11 3.202,32
(12/2)
3.522,94 (12/2)
3.777,60 (12/3)
4.162,72 (12/3)
4.721,77 (12/5)
4.792,59 (12/5)
E10 3.089,22
(11/2)
3.400,58 (11/2)
3.653,37 (11/3)
3.908,04 (11/4)
4.392,57 (11/5)
4.458,46 (11/5)
E9 2.749,89
(10/2)
3.029,67 (10/2)
3.172,55 (10/2)
3.560,20 (10/3)
3.883,21 (10/4)
3.941,46 (10/5)
Beispiel für die Auswirkungen des Zeitpunkts der Antragstellung
Mitarbeiter A ist eingruppiert in Entgeltgruppe 11, Stufe 4 seit Juli 2014. Er stellt einen erfolgreichen Höhergruppierungsantrag und hat damit Anspruch auf die Entgeltgruppe 12.
Fallkonstellation 1:
Er stellt einen Höhergruppierungsantrag am 1. Juni 2018:
Er erhält ab Juni 2018 64,13 € Euro (Garantiebetrag) mehr als im Mai 2018.
Die Eingruppierung erfolgt in E 12, Stufe 3. Ohne weitere Veränderungen der Entgeltgruppe erreicht er die Erfahrungsstufe 5 im Juni 2025.
Fallkonstellation 2:
Er stellt den Höhergruppierungsantrag am 1. August 2018:
Er erhält ab Juli 2018 aufgrund des Erreichens der Erfahrungsstufe 5 innerhalb der bisherigen Entgeltgruppe 559,05 € mehr pro Monat. Ab August 2018 erhält er nach der dann erfolgten Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 das
Entgelt der Erfahrungsstufe 5.