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Höhergruppierung: Wie funktioniert s?

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Academic year: 2022

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(1)

Personalversammlung 2018

Höhergruppierung:

Wie funktioniert’s?

(2)

Tarifautomatik

Tätigkeitsbeschreibung – tarifliche Grundlage (§ 12 TV-L)

Tätigkeit wird übertragen und Bewertung der übertragenen Tätigkeit bestimmt die Eingruppierung

„Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“

„zugezogene Tätigkeiten“ haben keine Auswirkungen auf die

Eingruppierung

(3)

Tarifsystematik

Weitere Systematik der Entgeltordnung (in Anlehnung an das Beamtenrecht)

Entgeltgruppen, die mit dem „höheren Dienst“ vergleichbar sind, d.h.

Entgeltgruppen 13 bis 15: Voraussetzung „wissenschaftlicher Hochschulabschluss“

Entgeltgruppen, die mit dem „gehobenen Dienst“ vergleichbar sind, d.h. Entgeltgruppen 9 bis 12: Bachelorabschluss/FH-Diplom

vorausgesetzt

Wichtig: Eingruppierungsrelevant ist nicht, welche formale

Ausbildung die/der Beschäftigte hat, sondern welche Ausbildung

Voraussetzung für die Tätigkeit ist.

(4)

Tarifautomatik

Wann ist ein Antrag auf Höhergruppierung erfolgreich?

1. Wenn der Entgelttarifvertrag für die/den Beschäftigten grundsätzlich gilt (d.h.

keine tarifliche Eingruppierung von Beamt/innen, Hilfskräften, Lehrkräften für besondere Aufgaben)

und

2. wenn höherwertige Aufgaben übertragen worden sind und

3. wenn der zeitliche Anteil der Arbeitsvorgänge, die höherwertige Tätigkeitsmerkmale enthalten, in der Regel mindestens 50% der Gesamttätigkeit ausmacht

und

4. wenn der Tarifvertrag höherwertige Tätigkeiten überhaupt vorsieht (besonders problematisch: bei Diplom-Bibliothekar/innen sieht die Entgeltordnung nur die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 vor!).

(5)

Formale Voraussetzungen für eine Höhergruppierung

 Höhergruppierungen erfolgen nicht automatisch, aber formloser ein Antrag auf Überprüfung der Tätigkeit kann jederzeit gestellt werden

Tipp: Musterantrag auf den Intranetseiten des PRwiss der FH SWF

 Erstellung einer Tätigkeitsbeschreibung durch den/die Fachvorgesetzte (praktische Umsetzung häufig: Entwurfserstellung durch den/die wiss.

Mitarbeiter/in)

Tipp: Tarifbeschäftigte können sich dafür individuell vom PRwiss beraten lassen

(6)

Praktische Beispiele für Höhergruppierungen

1. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Lehre tätig sind (z.B. Praktikumsbetreuung)

Beschreibung des Arbeitsvorgang zu Beginn der Tätigkeit an der FH SWF:

„Mithilfe bei der Betreuung und Anleitung Studierender im Praktikum“

 Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10 (Ingenieur/innen) bzw. 9 (alle anderen wiss. Mitarbeiter/innen)

Beschreibung des Arbeitsvorgangs zum späteren Zeitpunkt:

„(Eigenständige) Betreuung und Anleitung Studierender im Praktikum“

 Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 12 (Ingenieur/innen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung) bzw. 11 (alle anderen wiss. Mitarbeiter/innen)

(7)

Praktische Beispiele für Höhergruppierungen

2. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die im Bereich der Lehre tätig sind (z.B. Praktikumsbetreuung), die über einen Masterabschluss verfügen

und u.a. auch Masterstudierende betreuen und anleiten

d.h. schon aus prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten ist der Masterabschluss Voraussetzung für die Aufgabenübernahme

Die Eingruppierung erfolgt mindestens in die Entgeltgruppe 13.

(8)

Praktische Beispiele für Höhergruppierungen

3. Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, denen Forschungsaufgaben übertragen werden und die über einen Masterabschluss verfügen

Forschungsaufgaben setzen einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master) voraus

Die Eingruppierung erfolgt mindestens in die Entgeltgruppe 13.

(9)

Systematik der Erfahrungsstufen

Aufbau der Entgeltordnung (E 9 bis E 15) Unterteilung in jeweils sechs Erfahrungsstufen

Stufenlaufzeiten in den jeweiligen Erfahrungsstufen, bevor der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt

Stufe 1: 1 Jahr

Stufe 2: 2 Jahre

Stufe 3: 3 Jahre

Stufe 4: 4 Jahre

Stufe 5: 5 Jahre

(10)

Erfahrungstufen: Systematik bei Höhergruppierungen

 Bei Höhergruppierungen wird die Stufe der jeweils höheren Entgeltgruppe erreicht, in der das Entgelt mindestens ebenso hoch ist wie in der

Ausgangsstufe.

 Der garantierte Betrag bei einer Höhergruppierung beträgt 64,13 €. Wenn Ausgangsstufe und Zielstufe diesen Unterschied nicht aufweisen, wird ein entsprechender Zuschlag gezahlt.

 Höhergruppierungen ausgehend von Stufe 1 erfolgen immer in Stufe 2.

 Die Stufenlaufzeit startet nach einer Höhergruppierung in der neu erreichten Stufe von vorne.

 Bei Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen erfolgt die

Höhergruppierung schrittweise, d.h. zunächst Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe, danach von dort ausgehend in die darüber liegende Entgeltgruppe etc.

(11)

Ausgangsstufe mit Angabe der Zielstufe bei Höhergruppierung

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

E15 4.398,75 4.877,05 5.057,19 5.696,99 6.181,49 6.274,21

E14 3.982,60

(15/2)

4.417,39 (15/2)

4.672,07 (15/2)

5.057,19 (15/3)

5.647,28 (15/4)

5.731,99 (15/5)

E13 3.672,02

(14/2)

4.075,76 (14/2)

4.293,17 (14/2)

4.715,55 (14/4)

5.299,43 (14/5)

5.378,92 (14/5)

E12 3.309,47

(13/2)

3.653,37 (13/2)

4.162,72 (13/3)

4.609,96 (13/4)

5.187,62 (13/5)

5.265,44 (13/5)

E11 3.202,32

(12/2)

3.522,94 (12/2)

3.777,60 (12/3)

4.162,72 (12/3)

4.721,77 (12/5)

4.792,59 (12/5)

E10 3.089,22

(11/2)

3.400,58 (11/2)

3.653,37 (11/3)

3.908,04 (11/4)

4.392,57 (11/5)

4.458,46 (11/5)

E9 2.749,89

(10/2)

3.029,67 (10/2)

3.172,55 (10/2)

3.560,20 (10/3)

3.883,21 (10/4)

3.941,46 (10/5)

(12)

Beispiel für die Auswirkungen des Zeitpunkts der Antragstellung

Mitarbeiter A ist eingruppiert in Entgeltgruppe 11, Stufe 4 seit Juli 2014. Er stellt einen erfolgreichen Höhergruppierungsantrag und hat damit Anspruch auf die Entgeltgruppe 12.

Fallkonstellation 1:

Er stellt einen Höhergruppierungsantrag am 1. Juni 2018:

Er erhält ab Juni 2018 64,13 € Euro (Garantiebetrag) mehr als im Mai 2018.

Die Eingruppierung erfolgt in E 12, Stufe 3. Ohne weitere Veränderungen der Entgeltgruppe erreicht er die Erfahrungsstufe 5 im Juni 2025.

Fallkonstellation 2:

Er stellt den Höhergruppierungsantrag am 1. August 2018:

Er erhält ab Juli 2018 aufgrund des Erreichens der Erfahrungsstufe 5 innerhalb der bisherigen Entgeltgruppe 559,05 € mehr pro Monat. Ab August 2018 erhält er nach der dann erfolgten Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 das

Entgelt der Erfahrungsstufe 5.

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