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Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind (Auswahlsatzung II) vom 22. März 201

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Aktie "Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind (Auswahlsatzung II) vom 22. März 201"

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 26.04.2018 1

Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind (Auswahlsatzung II) vom 22. März 2017, zuletzt geändert am 20. September 2017

Hier: Zweite Änderung

Genehmigt vom Präsidium am 27. März 2018

Aufgrund von § 4 Abs. 5 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 29. September 2017 (GVBl. S. 299) und § 3 Abs. 7, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 9 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Studienplatzvergabeverordnung Hessen) vom 7. Mai 2013 (GVBl. 2013 S.172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Mai 2017 (GVBl. S. 92), hat der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 21. März 2018 die nachstehende Satzung erlassen:

Artikel I Änderungen

§ 2 wird wie folgt geändert:

1) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Formblatt“ durch „Formular“ ersetzt.

2) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Der Zulassungsantrag von Bewerberinnen und Bewerbern, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Inland erworben haben, muss der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Papierform und unterschrieben innerhalb der Frist nach § 9 Abs.1 der Studienplatzvergabeverordnung Hessen zugehen.

Die Bearbeitung der Online-Bewerbungsmaske genügt zur Antragstellung nicht. Die Formvorgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, werden für das jeweilige Semester auf der Internetseite der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Beginn des Bewerbungsverfahrens bekannt gegeben.“

26. April 2018

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UniReport Satzungen und Ordnungen vom 26.04.2018 2 Artikel II

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im UniReport/Satzungen und Ordnungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2018/2019.

Frankfurt am Main, den 25.04.2018

Prof. Dr. Birgitta Wolff

Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Impressum

UniReport Satzungen und Ordnungen erscheint unregelmäßig und anlassbezogen als Sonderausgabe des UniReport. Die Auflage wird für jede Ausgabe separat festgesetzt.

Herausgeber ist die Präsidentin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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