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Pressemappe

Herausgeberin: Vereinte Dienstleis- tungsgewerkschaft – ver.di, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstands, Bearbeitung: Oliver Bandosz, Dr. Sabine Reiner

Stand: Januar 2019

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Informationen der ver.di zur Tarifrunde 2019

Inhalt

Wichtige Informationen in Kürze ... 3

Was wird verhandelt? ... 3

Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie? ... 3

Für wen wird verhandelt? ... 4

Zeitplan der Tarifrunde 2019 ... 4

Wer verhandelt? ... 5

Zahlen, Daten, Fakten ... 6

Unterschiedliche Entgeltbedingungen im öffentlichen Dienst ... 6

Haushaltsentwicklung – Steuerschätzung vom November 2018 ... 7

Weiterhin Nachholbedarf bei den Einkommen der Beschäftigten ... 8

Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage ... 9

Öffentlicher Dienst: Unterdurchschnittlicher Anstieg der Tarifverdienste ... 10

Ausbildungsentgelte müssen die Existenz sichern ... 13

Vergleich der Ausbildungsentgelte der TdL (2018) mit Bund/VKA (TVAöD) 2019 ... 13

Ausbildungs- und praxisintegrierte duale Studiengänge tariflich regeln ... 15

Hintergrundinformationen ... 16

Beschäftigungszahlen Länder ... 16

Personalausgaben Länder 2017 ... 16

Finanzielle Wirkung einer Entgelterhöhung um ein Prozent ... 16

Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2018 ... 17

Berufe und Entgelte im TV-L im Vergleich zum TVöD ... 19

Übersicht über die Tarifrunde 2019 in anderen Branchen ... 20

Glossar ... 23

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Wichtige Informationen in Kürze

Was wird verhandelt?

In diesen Tarifverhandlungen wird über die Höhe der Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer (Tarifbeschäftigte) sowie der Auszubildenden und der Praktikant*innen der Län- der verhandelt. Außerdem geht es ergänzend um einige manteltarifrechtliche Fragen, insbe- sondere für die Auszubildenden.

Was sind die konkreten Forderungen und wie begründet ver.di sie?

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 20. Dezember 2018 die Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2019 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder beschlossen.

I. Forderungen:

1. Entgelterhöhungen

a) Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 6,0 Prozent, mindestens aber um 200 Euro monatlich erhöht werden.

b) Zusätzlich Erhöhung der Pflegetabelle um 300.- Euro.

c) Die Entgelte der Auszubildenden und Praktikant*innen sollen um 100 Euro monat- lich erhöht werden.

d) Die Laufzeit der Regelungen soll 12 Monate betragen.

2. Auszubildende und Praktikant*innen

a) Die Vorschrift zur Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlosse- ner Ausbildung soll wieder in Kraft gesetzt werden.

b) Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen.

II. Erwartungen an die Arbeitgeber:

1. Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte

a) Entgeltordnung verbessern und in Kraft setzen.

b) Die Dauer des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit für die Be- schäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern wird unter Hebung der Höchst- grenze des § 27 Abs. 4 TV-L um 50 Prozent angehoben.

c) Der Zuschlag für Samstagsarbeit für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universi- tätskliniken und Krankenhäusern wird auf 20 Prozent angehoben.

2. Manteltarifrechtliche Änderungen für Auszubildende und Praktikant*innen

Die Dauer des Erholungsurlaubsanspruchs wird auf 30 Arbeitstage angehoben.

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III. Beamt*innen in den Ländern und den Kommunen

Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen.

Für wen wird verhandelt?

Die Tarifverhandlungen werden für mehr als eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) geführt. ver.di fordert die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die mehr als eine Million Beamt*innen sowie die rund eine Million Versorgungsempfänger*innen in den Ländern und Kommunen. Insgesamt sind 2,3 Millionen Beschäftigte der Länder von den Ta- rifergebnissen betroffen und 3,3 Millionen Menschen, inklusive Versorgungsempfänger*in- nen.

Der öffentliche Dienst trägt maßgeblich zu Wachstum und Wohlstand in Deutschland bei. Er schafft die Bedingungen für eine funktionierende Wirtschaft und ermöglicht somit auch Um- satz und Profit in der Privatwirtschaft. Leistungen der Daseinsvorsorge müssen Bund, Länder und Gemeinden den Bürger*innen bereitstellen. Dazu sind sie durch das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Grundgesetz) verpflichtet. Dafür brauchen sie gut qualifizierte und motivierte Be- schäftigte.

Die Beschäftigten in den Landesverwaltungen, Unikliniken, Straßenmeistereien, im Küsten- schutz oder im Sozial- und Erziehungsdienst, bei Gerichten und im Justizvollzugsdienst und in der Pflege erbringen mit ihrer Arbeit täglich einen wichtigen Beitrag für einen funktionieren- den öffentlichen Dienst der Länder. Die Leistungen aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder müssen sich in den monatlichen Entgelten widerspiegeln. Die Beschäftigten ha- ben auch ein Recht, an wirtschaftlichem Wachstum und steigender Produktivität teilzuhaben.

Die Steuereinnahmen sprudeln weiterhin. Die Länder erzielten im Jahr 2018 bis Oktober ei- nen Überschuss von 16,7 Milliarden Euro, gegenüber gut zehn Milliarden Euro im entspre- chenden Vorjahreszeitraum. Der Aufschwung hält weiter an. Nach aktuellen Prognosen wer- den 1,6 bis 1,9 Prozent Wachstum für 2019 und 1,8 Prozent für 2020 erwartet. Der Anstieg der Verbraucherpreise soll bei rund zwei Prozent bleiben.

Die Beschäftigten bei den Ländern brauchen deutliche Einkommenssteigerungen, die mithel- fen, die bestehende Lücke zur Tariflohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft von 4,4 Prozent- punkten zu verringern.

Unsere Botschaft an die Arbeitgeber der Länder: Gute Arbeit braucht gute Leute und die müssen für ihre Arbeit gut bezahlt werden. Wir sind es wert!

Zeitplan der Tarifrunde 2019

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 04./05. Oktober 2018 die Kündigung der Entgelttabellen zum 31. Dezember 2018 und am 20. Dezember 2018 die For- derungen beschlossen.

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Seite 5

Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) werden am 21. Januar 2019 in Berlin aufgenommen. Weitere Verhandlungsrunden sind in Potsdam für den 6./7.

Februar 2019 sowie für den 28. Februar/1. März 2019 vorgesehen.

Die erste Verhandlungsrunde findet in der Landesvertretung Baden-Württemberg beim Bund in Berlin, alle weiteren Verhandlungsrunden im Kongresshotel in Potsdam statt.

Wer verhandelt?

Verhandlungspartner bei den Gewerkschaften

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat fast zwei Millionen Mitglieder im öffentli- chen und privaten Dienstleistungsbereich. Der Bundeskongress und der Gewerkschaftsrat sind die höchsten Organe, der Bundesvorstand führt die Geschäfte.

ver.di verhandelt zugleich für

• die Gewerkschaft der Polizei (GdP),

• die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und

• die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).

Verhandlungsführer ist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Ihm zur Seite steht das für den Bereich des öffentlichen Dienstes zuständige ver.di-Bundes- vorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

Des Weiteren ist auf der Gewerkschaftsseite die dbb tarifunion vertreten.

Verhandlungspartner bei den Arbeitgebern

Unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) sind die Bundesländer zu ei- ner Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Seit dem 1. Januar 2013 sind 15 der 16 deutschen Länder Mitglied der TdL. Das Land Hessen gehört der TdL seit dem Jahr 2004 nicht mehr an. An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jewei- lige Land einen beherrschenden Einfluss hat, die Interessen des Landes in der TdL vertreten.

Das gilt derzeit für Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

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Verhandlungsführer ist der Vorsitzende des Vorstandes der TdL, Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (Berlin).

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende sind der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers und der Sächsische Staatsminister der Finanzen Dr. Matthias Haß.

Zahlen, Daten, Fakten

Unterschiedliche Entgeltbedingungen im öffentlichen Dienst

In der Tarifauseinandersetzung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verfolgt ver.di re- gelmäßig auch das Ziel, die gesondert geregelten tarifpolitischen Entwicklungen beim Bund und bei den Kommunen (Entgelterhöhungen, weitere Tarifregelungen zu den Arbeitsbedin- gungen) nachzuvollziehen. Für sie hat ver.di erst im April 2018 u. a. eine Erhöhung der Ta- bellenentgelte im Gesamtvolumen von 7,5 Prozent erzielt.

Verglichen mit der Tariflohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft liegen die Länder 4,4 Prozent- punkte zurück. Und das bei ständiger Zunahme an Aufgaben, Arbeitsverdichtung, regelmäßi- gen Umstrukturierungen und mangelnder Personalentwicklung. So wird es immer schwieriger, motiviertes, gut qualifiziertes Personal zu halten oder neu zu gewinnen.

Eine „attraktive Tabelle“ bietet deshalb nicht nur eine bessere Bezahlung in den unteren Ent- geltgruppen. Sie muss generell den Berufseinstieg im öffentlichen Dienst positiver gestalten und auch dem Fachkräftemangel mit einer guten Bezahlung begegnen können. Um den ge- wachsenen Anforderungen gerecht zu werden und auch die Eingruppierung attraktiv und an- schlussfähig zu gestalten, muss die Entgeltordnung weiterentwickelt werden. Die Zusage, hier- über in Verhandlungen einzutreten, machte die TdL bereits in der Tarif- und Besoldungsrunde 2017.

Darunter fällt die Aufteilung der Entgeltgruppe in die EG 9a (frühere „kleine EG 9“), EG 9b (frühere „große EG 9“) und die EG 9c – letztere ermöglicht durch neue Tätigkeitsmerkmale eine Heraushebung aus der EG 9b. Ebenfalls übernommen werden soll die Regelung, dass Höhergruppierungen zukünftig stufengleich, also unter Beibehaltung der bisherigen Erfah- rungsstufe, erfolgen. Und auch die alte „KR-Anwendungstabelle“ für den Bereich der Pflege ist durch die attraktivere „P-Tabelle“ zu ersetzen.

Zudem bedeutet die Weiterentwicklung der Entgeltordnung, insbesondere den veränderten Anforderungen in den einzelnen Tätigkeiten Rechnung zu tragen. Deshalb muss die Eingrup- pierung in den technischen Berufen, im IT-Bereich, in der Pflege und im Gesundheitswesen und im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in den länderspezifischen Bereichen wie Gerich- ten, Staatsanwaltschaften, der Finanzverwaltung, im Justizvollzug aber auch im Bereich der Straßenbauverwaltung deutlich verbessert werden!

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Seite 7

Haushaltsentwicklung – Steuerschätzung vom November 2018

Bund, Länder und Kommunen haben schon seit 2015 mehr Einnahmen als Ausgaben. 2017 schlossen sie mit einem Rekordüberschuss von knapp 38 Milliarden Euro ab. Bei Berücksich- tigung einer Sonderzahlung an den Bund durch die Brennelementesteuer waren es sogar über 60 Milliarden Euro. 2018 wird der Überschuss erneut sehr hoch ausfallen und bei rund 55 Milliarden Euro liegen. Auch für 2019 und 2020 werden weiterhin hohe Überschüsse von 38 bis 41 Milliarden Euro erwartet. Dabei erzielten die Bundesländer im Jahr 2018 bis Okto- ber einen Überschuss von 16,7 Milliarden Euro, gegenüber gut zehn Milliarden Euro im ent- sprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat wie auch für die Länder steigen in den nächsten Jahren nochmals etwas stärker als erwartet. Die Steuereinnahmen der Länder sollen dabei in diesem Jahr um 2,7 und 2020 um 5,7 Prozent steigen. Über den gesamten Prognosezeit- raum wird mit einem jährlichen Steuerplus von 4,7 Prozent gerechnet.

Das Wirtschaftswachstum wird von den Wirtschaftsforschungsinstituten für 2019 auf 1,6 bis 1,9 Prozent und für 2020 mit 1,8 Prozent ähnlich hoch geschätzt.

Steuerentwicklung: Veränderung zum Vorjahr und im Durchschnitt

Arbeitskreis Steu- erschätzungen No- vember 2016

2016 zum Vj.

2017 zum Vj.

2018 zum Vj.

2019 zum Vj.

2020 zum Vj.

2021 zum Vj.

2022 zum Vj.

2023 zum Vj.

Ø 2016

bis 2023

Ø 2016

bis 2021 Länder 7,6% 3,4% 4,4% 2,7% 5,7% 4,2% 3,9% 3,8% 4,5% 4,7%

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Weiterhin Nachholbedarf bei den Einkommen der Beschäftigten

In den vergangenen Jahren sind den Gewerkschaften Tarifabschlüsse gelungen, durch die Entgelte von Arbeitnehmer*innen wieder stärker gestiegen sind. Dennoch klafft gesamtwirt- schaftlich bei der Entwicklung von Löhnen auf der einen Seite sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen auf der anderen Seite weiterhin eine Lücke. Während die Unterneh- mens- und Vermögenseinkommen seit dem Jahr 2000 um 37 Prozent gestiegen sind, ver- zeichneten die Entgelte der Arbeitnehmer*innen lediglich ein Plus von zehn Prozent. Zuvor waren die realen – also preisbereinigten – Löhne und Gehälter in Deutschland bis 2010 nicht von der Stelle gekommen und zeitweise sogar rückläufig. Die Einkommen von Unternehmern und Kapitaleigentümern waren in dieser Zeit steil angestiegen. Der vorübergehende krisen- bedingte Einbruch ist zwischenzeitlich aufgeholt.

Die unterschiedliche Entwicklung von Gewinnen und Arbeitnehmerentgelten hatte einen Ver- fall der Lohnquote – das ist der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen – zur Folge. Erst in der Krise stieg die Lohnquote wieder an, weil Gewinne zeitweise einbrachen und Arbeitnehmerentgelte durch Kurzarbeit und Abbau von Arbeitszeitkonten weitgehend stabil blieben. Seither verharrte die Lohnquote bei rund 68 Prozent und stieg zuletzt auf 68,7 Prozent an, also einem Niveau, das weiterhin unter dem früheren Niveau von rund 71 Pro- zent liegt. Eine gleichbleibende Lohnquote heißt, der Anteil der Löhne, gemessen am Brutto- inlandsprodukt (BIP), bleibt konstant. Wenn gleichzeitig öffentliche Leistungen reduziert wer- den, also ein größerer Teil des Lohns z. B. für Bildung, Gesundheit, Pflege und Rentenvor- sorge aufgewendet werden muss, steigt die Kaufkraft nicht bzw. kaum.

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Seite 9 Höhere Löhne stärken die Binnennachfrage

Jahr für Jahr argumentieren die Arbeitgeberseite und ihr nahestehende Ökonomen in ihren Gutachten, dass zu hohe Löhne den Wirtschaftsstandort gefährdeten. Eine zurückhaltende Lohnentwicklung dagegen würde die Investitionen beflügeln und neue Arbeitsplätze entste- hen lassen. In den letzten Jahren sind die Arbeitnehmereinkommen wieder stärker gestiegen, weil den Gewerkschaften gelungen ist, gute Tarifabschlüsse durchzusetzen. Nach der Argu- mentation der Arbeitgeberseite hätte dies die wirtschaftliche Entwicklung belasten müssen.

Stattdessen ist das Wachstum weiterhin robust und die Beschäftigung steigt stetig an. Mögli- che Risiken für die Konjunktur drohen von außenwirtschaftlicher Seite, etwa durch den Brexit oder Handelskonflikte mit den USA.

Umso wichtiger ist, dass der Aufschwung weiter vom Binnenmarkt getragen wird. Steigende Löhne stärken die Binnennachfrage. Sie hatte in den Jahren stagnierender Arbeitnehmerein- kommen nur einen kleinen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung geleistet. Deutschland litt vor allem darunter, dass der private Konsum stagnierte und der Aufschwung bis 2007 ganz überwiegend von Exportsteigerungen getragen war. Inzwischen ist der private Konsum zu ei- ner treibenden Kraft beim Wirtschaftswachstum geworden. 2019 soll er nach den aktuellen Prognosen den höchsten Wachstumsbeitrag für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts leisten. Eine weiterhin gute Lohnentwicklung stabilisiert auch die gesamtwirtschaftliche Ent- wicklung.

Für 2019 erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute einen Anstieg der Löhne und Gehälter pro Stunde von 3,2 bis 3,4 Prozent, der damit etwas höher ausfällt, als 2018 (3,1 bis 3,2 Pro- zent). Real – also in Kaufkraft gemessen – bedeutete dies 2018 angesichts einer Inflations- rate von knapp zwei Prozent ein Plus von gut einem Prozent. Auch die Zahl der Beschäftig- ten wird 2019 weiter steigen.

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Öffentlicher Dienst: Unterdurchschnittlicher Anstieg der Tarifverdienste

Trotz guter Erfolge auch in der Tarifarbeit im öffentlichen Dienst besteht weiterhin ein Ab- stand zwischen den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst und den Löhnen und Ge- hältern in anderen Branchen. Dies zeigt die Analyse des WSI-Tarifarchivs in der Hans-Böck- ler-Stiftung. Seit dem Jahr 2000 sind die Tarifvergütungen im öffentlichen Dienst der Länder in Deutschland um 48,4 Prozent gestiegen, in der Gesamtwirtschaft dagegen um 52,8 Pro- zent und in einzelnen Branchen der Privatwirtschaft sogar um bis zu 61,9 Prozent (Chemi- sche Industrie).

Die etwas stärkeren Tarifsteigerungen der Jahre 2008 bis 2009 haben den Rückstand des öffentlichen Dienstes verringert, aber nicht wettmachen können. Die Beschäftigten im öffentli- chen Dienst haben im Vergleich zur Tarifentwicklung in der Privatwirtschaft damit weiterhin einen Nachholbedarf. Die Berechnungen basieren auf dem jährlichen Anstieg der Tarifver- dienste einschließlich Pauschal- und Einmalzahlungen.

Die Einkommensrückstände zur Privatwirtschaft sind mittlerweile so groß, dass der öffentli- che Dienst gegenüber privaten Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte häufig den Kürzeren zieht. Außertarifliche Zulagen zur Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften sind im öffentlichen Dienst keine Ausnahme mehr.

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Seite 11 Jahr Gesamt Chemie Metall-

industrie

Energie Einzel- handel

Banken öffentl.

Dienst Länder

Preise Preise + Produk-

tivität 2000 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 2001 102,1 102,1 101,7 101,3 102,8 103,6 101,8 102,0 104,7 2002 104,9 105,8 105,4 104,1 105,5 105,7 103,8 103,4 107,4 2003 107,5 108,6 107,9 106,6 107,7 108,3 107,1 104,6 109,3 2004 109,6 111,3 110,4 108,3 109,6 111,2 109,0 106,2 112,3 2005 111,4 113,1 112,5 110,3 110,6 113,4 109,2 107,9 115,8 2006 113,1 117,0 115,4 113,4 111,7 116,0 109,6 109,6 119,8 2007 115,5 119,5 119,8 114,9 113,2 118,0 111,1 112,1 124,4 2008 118,9 123,9 123,0 118,9 114,5 120,2 115,4 115,0 127,8 2009 122,0 127,3 127,4 123,3 115,9 122,7 120,0 115,3 124,9 2010 124,2 130,1 128,3 128,7 118,7 124,4 121,9 116,6 129,4 2011 126,7 132,7 130,4 129,2 120,9 124,7 124,9 119,1 134,8 2012 130,1 136,6 134,7 131,8 124,2 127,8 127,2 121,4 138,3 2013 133,6 140,0 138,9 136,4 126,8 130,1 130,7 123,3 141,5 2014 137,7 144,5 143,3 138,6 130,9 133,2 134,6 124,4 143,8 2015 141,5 148,1 148,6 141,2 133,1 136,7 137,0 124,7 145,3 2016 144,8 150,9 151,9 144,0 137,0 138,0 140,6 125,4 148,1 2017 148,3 154,8 155,7 143,6 139,4 139,5 144,8 127,5 151,9 2018 152,8 159,9 161,9 146,5 143,2 141,4 148,4 129,9 155,1

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Demografiebedingt wird der öffentliche Dienst in den kommenden Jahren eine große Zahl von Beschäftigten verlieren. Knapp 40 Prozent der Beschäftigten in den Ländern sind 50 Jahre und älter. Etwa jede/r Vierte wird bis 2025 altersbedingt aus dem Erwerbsleben aus- scheiden. Schon jetzt besteht in vielen Bereichen akuter Fachkräftemangel, zum Beispiel im Sozial- und Erziehungsdienst, in den Pflegebereichen, im Ingenieurs- und IT-Bereich und bei der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Schwierig ist es auch, für ausreichenden Fachkräf- tenachwuchs zu sorgen, weil in den Hochzeiten der Sparpolitik in vielen Bereichen zu wenig ausgebildet wurde. Die Lücken sind spürbar und es besteht erheblicher Nachholbedarf.

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Seite 13 Ausbildungsentgelte müssen die Existenz sichern

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass Auszubildende eine angemessene Vergütung zu erhalten haben, die zudem mit jedem Berufsausbildungsjahr steigen muss. Eine Definition, was angemessen ist, gibt es nicht. Je nach Lebenssituation der Auszubildenden ist dies un- terschiedlich. Viele Auszubildende verlassen im Zuge der Ausbildung das Elternhaus, wech- seln den Wohnort, beziehen eine eigene Wohnung und müssen ihren Lebensunterhalt eigen- ständig finanzieren. Die Ausbildungsvergütung hat längst nicht mehr den Zweck einer finanzi- ellen Unterstützung – sie wird in der Regel gänzlich zur Existenzsicherung genutzt.

Perspektiven nach der Ausbildung

Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss ist längst kein Garant für einen Berufseinstieg mit existenzsichernder Perspektive. In der Tarifrunde 2018 mit dem Bund und den Kommunen ist es ver.di wieder gelungen, eine verbindliche Übernahmeregelung bei bedarfsgerechter Aus- bildung zu schaffen. Dies soll auch für die Länder erreicht werden.

Vergleich der Ausbildungsentgelte der TdL (2018) mit Bund/VKA (TVAöD) 2019

1. Vergleich der Ausbildungsentgelte und TVA-L (Stand Januar 2018) TVAöD (ab 3.2019) TVA-L TVAöD

Bes. Teil Pflege (ab 3.2019)

Differenz Zum TVAöD Pflege

TVA-L BBiG (ab 1.2018)

TVAöD Bes. Teil BBiG (ab 3.2019)

Differenz Zum TVAöD BBiG Pflege

(ab 1.2018) Ausbil-

dungsjahr

1. 1060,70 € 1140,69 € -79,99 € 936,82 € 1018,26 € -81,44 € 2. 1126,70 € 1202,07 € -75,37 € 990,96 € 1068,20 € -77,24 € 3. 1233,00 € 1303,38 € -70,38 € 1040,61 € 1114,02 € -73,41 €

4. 1109,51 € 1177,59 € -68,08 €

Durch- schnitt

1140,13 € 1215,38 € -25,75 € 1006,61 € 1082,65 € -74,04 €

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2. Vergleichswerte aus Ausbildungsberufen, die im Bereich der Länder ausgebildet werden (Stand 2017, Quelle BiBB)

Ausbildungsberuf 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Durchschnitt

Anlagenmechaniker 967 € 1021 € 1092 € 1150 € 1045 €

Bauzeichner 765 € 987 € 1262 € 1005 €

Biologielaborant 918 € 981 € 1057 € 1131 € 1007 €

Chemielaborant 914 € 979 € 1061 € 1137 € 1007 €

Elektroniker für Ge- räte und Systeme

973 € 1027 € 1099 € 1158 € 1051 €

Fachinformatiker 906 € 972 € 1058 € 979 €

Fertigungsmecha- niker

972 € 1026 € 1098 € 1033 €

Kauffrau für Büro- management

890 € 958 € 1046 € 964 €

Mechatroniker 963 € 1019 € 1093 € 1154 € 1043 €

Pharmakant 921 € 985 € 1065 € 1138 € 1012 €

TVA-L BBiG (ab 1.2018)

936,82 € 990,96 € 1040,61 € 1109,51 € 1006,61 €

3. Vergleichswerte aus anderen Ausbildungsberufen (Stand 2017, Quelle BiBB)

Ausbildungsberuf 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Durchschnitt Beton- und Stahl-

bauer

780 € 1120 € 1391 € 1097 €

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

779 € 1118 € 1389 € 1095 €

Industriemechani- ker

958 € 1013 € 1088 € 1150 € 1038 €

Kauffrau für Versi- cherungen und Fi- nanzen

960 € 1027 € 1096 € 1028 €

Konstruktionsme- chaniker

971 € 1024 € 1096 € 1153 € 1048 €

Maurer 779 € 1118 € 1389 € 1095 €

TVA-L BBiG (ab 1.2018)

936,82 € 990,96 € 1040,61 € 1109,51 € 1006,61 €

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Seite 15

Ausbildungs- und praxisintegrierte duale Studiengänge tariflich regeln

Inzwischen gibt es viele Auszubildende im öffentlichen Dienst, bei denen die Arbeitgeber selbst bestimmen können, ob überhaupt oder wie viel Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Im dualen Studium (Hochschulstudium/Hochschulausbildung und praktischer Einsatz im Aus- bildungsbetrieb) werden Nachwuchskräfte für die Betriebe und Verwaltungen herangebildet.

Ihre Ausbildung wird in der Regel durch einen Vertrag mit dem Betrieb oder der Verwaltung geregelt, in dem/der sie ihre praktische Ausbildung erhalten. Die Vertragsbedingungen sind durch den Arbeitgeber weitestgehend frei gestaltbar, da es außer bei der Bundesanstalt für Arbeit keine Tarifverträge für diese Studierenden gibt.

Wenn die Arbeitgeber Zukunftsperspektiven für junge Menschen im öffentlichen Dienst schaf- fen wollen, muss endlich Schluss sein mit untarifierten Ausbildungs- und Praxisphasen: ver.di fordert daher einen Tarifvertrag für dual Studierende.

Dieses Ziel wird ver.di in der diesjährigen Tarifrunde mit den Ländern verfolgen.

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Hintergrundinformationen

Beschäftigungszahlen Länder

Die Beschäftigtenzahlen der Länder, die von der Tarifrunde 2019 betroffen sind, lassen sich aus der Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes entnehmen (Fachserie 14, Reihe 6):

Personalausgaben Länder 2017

Gesamt (ohne Hessen): 134,9 Milliarden Euro - für Arbeitnehmer*innen: 39,1 Milliarden Euro

davon für Tarifbesch. nach TV-L: 29,8 MilliardenEuro

- für Beamt*innen: 56,3 MilliardenEuro

- für Versorgungsempfänger*innen 29,0 MilliardenEuro

(Statistisches Bundesamt) Finanzielle Wirkung einer Entgelterhöhung um ein Prozent

Gesamt (ohne Hessen): rund 1.151 Millionen Euro/Jahr davon für Tarifbeschäftigte: rund 298 Millionen Euro/Jahr davon für Beamt*innen: rund 563 Millionen Euro/Jahr davon für Versorgungsempfänger*innen: rund 290 Millionen Euro/Jahr

*) Nicht unter den TV-L fallen TVöD-Beschäftigte in den Stadtstaaten, Ärzte nach dem Tarif- Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) 2017:

Gesamt: 2.217.465

- davon Arbeitnehmer*innen 1.039.105

 Tarifbeschäftigte nach TV-L: 813.000*)

- davon Beamt*innen: 1.178.360

- davon Nachwuchskräfte:

- Auszubildende: 42.000

- Beamtenanwärter: 95.000 Von einer Übertragung betroffene

Versorgungsempfänger: 880.000

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Seite 17

Erhöhungen der Entgelte im öffentlichen Dienst von 2005 bis 2018

Datum Ergebnis (Länder) Ergebnis (Bund/VKA)

1.10.2005 Inkrafttreten des TVöD –

neue Entgelttabelle 2005 bis

2007

Einmalzahlungen

2005 je 100 € im April, Juli und Okto- ber

2006 je 150 € im April und Juli 2007 je 150 € im April und Juli (Bund und VKA)

Anhebung der Monatsentgelte Ost um jeweils 1,5 Prozentpunkte im Juli 2005, 2006 und 2007 auf 97 v.H.

(VKA).

1.11.2006 Inkrafttreten des TV-L – neue Entgelttabelle 2006 und

2007

Einmalzahlungen

2006 50 € bis 150 € je nach Entgeltgruppe 2007 160 € bis 760 € je nach Entgelt- gruppe

Ab 1.1.2008 2,9 v.H. mit Aufrundung auf 5 €;

Tarifgebiet Ost ab 1.5.2008

Monatsentgelte Ost 100 v.H. für alle Be- schäftigten bis EG 8 und z.T. EG 9

Ab 1.1.2008 50 Euro Sockelbetrag + 3,1 v.H. (Bund

und Gemeinden)

50 Euro Sockelbetrag + 1,6 v.H.

(Krankenhäuser)

Monatsentgelte Ost 100 v.H. ab 1.1.2008 für alle Beschäftigten bis ein- schließlich Entgeltgruppe 9 (Bund und Gemeinden)

1.4.2008 Abschluss der Angleichung der Mo-

natsentgelte Ost (Bund)

Ab 1.1.2009 2,8 v.H. (Bund und Gemeinden)

4,3 v.H. (Krankenhäuser)

Einmalzahlung 225 € im Januar Ab 1.3.2009 40 € Sockelbetrag + 3,0 v.H.

Einmalzahlung 40 € im Februar 2009

(18)

Datum Ergebnis (Länder) Ergebnis (Bund/VKA) 1.1.2010 Abschluss der Angleichung der Monatsent-

gelte Ost

1.1.2010 Abschluss der Angleichung der Mo-

natsentgelte Ost (VKA)

Ab 1.1.2010 1,2 v. H

Ab 1.3.2010 1,2 v.H.

Ab 1.1.2011 0,6 v.H.

Einmalzahlung 240 Euro Ab 1.4.2011 1,5 v.H.

Einmalzahlung in Höhe von 360,00 €

Ab 1.8.2011 0,5 v.H.

Ab 1.1.2012 1,9 v.H. und anschließend Erhöh. um 17 €

Ab 1.3.2012 3,5 v.H.

Ab 1.1.2013 1,4 v.H.

Ab 1.1.2013 2,65 v.H.

Ab 1.8.2013 1,4 v.H.

Ab 1.1.2014 2,95 v.H.

Ab 1.3.2014 3,0 v.H., mindestens aber 90 €

Ab 1.3.2015 2,4 v.H.

Ab 1.3.2015 2,1 v.H.

Ab 1.3.2016 2,3 v.H., mindestens aber 75 €

Ab 1.3.2016 2,4 v.H.

Ab 1.1.2017 2,0 v.H., mindestens aber 75 € bis 3200 € BEK

Ab 1.2.2017 2,35 v.H.

Ab 1.1.2018 2,35 v.H.

Ab 1.3.2018 Entgelterhöhung im Gesamtvolumen

von 7,5 Prozent in drei Schritten Erhöhung der Stufe 1 in allen Entgelt- gruppen um gut 10 Prozent

Kein Tabellenwert wird um weniger als 175 Euro angehoben

(19)

Seite 19

Berufe und Entgelte im TV-L im Vergleich zum TVöD

Beispiele TV-L Beträge des TVöD und Dif-

ferenzen zum TV-L Bis

31.12.2018

Bis 31.03.2019

Ab 01.04.2019 Krankenschwester/-pfleger

(EG 7a Stufe 5)

mindestens 10 Dienstjahre

3.202,32 €

3.260 € 57,68 € 1,77 %

3.367,37 € 165,05 € 4,90 % Straßenwärter/-in (EG 5 Stufe 6)

mindestens 16 Dienstjahre

2.898,72 € 2.955,27 € 56,55 € 1,91 %

3.045,87 € 147,15 € 4,83 % Beschäftigte z. B. an Hochschulen mit

wissenschaftlichen Aufgaben (EG 13 Stufe 3)

mindestens 3 Dienstjahre

4.293,17 € 4.479,41 € 186,24 € 4,16 %

4.685,32 € 392,15 € 8,37 %

Servicemitarbeiter/-in z.B. in einem Krankenhaus – Reinigung oder Küche mit

einfachen Tätigkeiten (EG 2 Stufe 4) mindestens 6 Dienstjahre

2.315,33 €

2.354,37 € 39,04 € 1,66 %

2.432,35 € 117,02 € 4,81 %

Beschäftigte in der IT-Administration (EG 11 Stufe 4)

mindestens 6 Dienstjahre

4.162,72€ 4.311,77 € 149,05 € 3,46 %

4.477,63 € 314,91 € 7,03 % Bühnenhandwerker/-in (EG 7 Stufe 5)

mindestens 10 Dienstjahre

3.047,55 €

3.111,25 € 63,70 € 2,05 %

3.209,21 € 161,66 € 5,04 % Beschäftigte an Schleusen (EG 5 Stufe 5)

mindestens 10 Dienstjahre

2.839,19 €

2.894,01 € 54,82 € 1,89 %

2.985,28 € 146,09 € 4,89 % Beschäftigte in der Justizverwaltung

(EG 6 Stufe 3)

mindestens 3 Dienstjahre

2.743,94 €

2.788,15 € 44,21 € 1,59 %

2.866,46 € 122,52 € 4,27 % Bibliothekar/-in (EG 9 Stufe 5)

mindestens 10 Dienstjahre

3.883,21 € 3.975,34 € 92,13 € 2,37 %

4.085,40 € 202,19 € 5,20 %

(20)

Übersicht über die Tarifrunde 2019 in anderen Branchen

Ausgewählte Lohn- und Gehaltsforderungen in der Tarifrunde 2019 Bankgewerbe (ohne Genossenschaftsbanken):

Erhöhung der Entgelte um 6,0 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Dabei sollen die Arbeitnehmer*innen ein Wahlrecht auf Umwandlung in Freizeit erhalten. Die Ausbil- dungsvergütungen sollen um 100 €/Monat in allen Ausbildungsjahren erhöht werden.

Der Entgelttarifvertrag läuft zum 31. Januar 2019 aus.

Eisen- und Stahlindustrie

Für die Beschäftigten der nordwest- und ostdeutschen Stahlindustrie ist bei einer Lauf- zeit von 12 Monaten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 6,0 % gefordert. Die Ausbildungsvergütungen sollen überproportional erhöht sowie ein zusätzliches, tarif- dynamisches Urlaubsgeld in Höhe von 1800 € verhandelt werden, bei dem für die Be- schäftigten die Wahloption zur Umwandlung in freie Zeit besteht. Ferner soll eine Ver- handlungsverpflichtung für dual Studierende vereinbart werden. Die Friedenspflicht endet am 31. Januar 2019.

Nahrung-Genuss-Gaststätten

Für die Tarifrunde 2019 wurde die tarifpolitische Empfehlung beschlossen, nach der die Entgelte und Ausbildungsvergütungen im Ernährungsgewerbe sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe um 5,5 - 6,5 % im Jahr 2019 steigen sollen, bei einer Laufzeit der Tarifverträge von 12 Monaten. Darüber hinaus wird die unbefristete Übernahme von Azubis im erlernten Beruf nach ihrer erfolgreichen Ausbildung gefordert.

Ausgewählte Lohn- und Gehaltsforderungen in der Tarifrunde 2018 Ab-

schluss

Tarifbereich Forderung Lohn, Gehalt, Entgelt

2018 2019/2020/2021

10.01.18 Energiewirtschaft (GWE-Bereich) Nordrhein-West- falen

5,0 % 200 € Pauschale für 1 Mon.

2,2 % ab 01/2018

2,1 % ab 01/2019 Laufzeit 25 Mon. bis 12/2019

23.01.18 Holz und Kunst- stoff verarbei- tende Industrie Baden-Württem-

6,0 % 300 € Pauschale für 4 Mon.

4,0 % ab 05/2018

(21)

Seite 21 Ab-

schluss

Tarifbereich Forderung Lohn, Gehalt, Entgelt

2018 2019/2020/2021

06.02.18 Metall- und Elekt- roindustrie Baden-Württem- berg

6,0 % 2 Nullmonate

100 € Pauschale für 1 Mon.

4,3 % ab 04/2018 Laufzeit 27 Mon. bis 03/2020

27,5 %/ME jew. im Juli ab 2019

400 € im Juli 2019 (12,3

% der EntgGr. 7 jew. im Juli ab 2020)

20.02.18 Volkswagen AG 6,0 % 2 Nullmonate

100 € Pauschale für 1 Mon.

4,3 % ab 05/2018 Laufzeit 27 Mon. bis 04/2020

27,5 %/ME jew. im Au- gust ab 2019

09.03.18 Süßwarenindust- rie Ost

Vorweganhe- bung

Gr. A - D 5,5 %

2,5 % ab 01/2018 2,5 % ab 01/2019 Laufzeit 25 Mon. bis 01/2020

26.03.18 Hotel- und Gast- stättengewerbe Sachsen

6,0 % 3,5 % (unterste EntgGr.

3

und 4: 3,0 %) ab 04/2018

2,9 % (unterste EntgGr.

3

und 4: 2,7 %) ab 04/2019 Laufzeit 21 Mon. bis 12/2019

17.04.18 öffentlicher Dienst Bund und Ge- meinden

6,0 %, mind.

200 €/Mon.

3,5 % im Durchschnitt ab 03/2018

250 € Einmalzahlung für EntgGr. 1 - 6

3,6/3,4 % im Durch- schnitt (Bund/Gemein- den)

ab 04/2019

1,2 % im Durchschnitt ab 03/2020

Laufzeit 30 Mon. bis 08/2020

23.04.18 Privates Ver- kehrsgewerbe Brandenburg

6,5 %

Angleichung an Tarifniveau Ber- lin

3 Nullmonate

15 € mtl. Sockelbetrag plus

3,0 % ab 04/2018

15 € mtl. Sockelbetrag plus

2,8 % ab 04/2019 Laufzeit 26 Mon. bis 02/2020

12.05.18 Bauhauptge- werbe

6,0 % 2 Nullmonate

5,7/6,6 % West/Ost ab 05/2018

West: 250 € Einmalzah- lung

in 11/2018

West: 600/250 € Einmal- zahlung in 06 bzw.

11/2019

Ost: 0,8 % ab 06/2019 250 € Einmalzahlung in 11/2019

Laufzeit 26 Mon. bis 04/2020

(22)

Ab- schluss

Tarifbereich Forderung Lohn, Gehalt, Entgelt

2018 2019/2020/2021

17.05.18 Hotel- und Gast- stättengewerbe Bayern

6,0 % 1 Nullmonat

2,8 % ab 06/2018

2,0 % ab 05/2019 Laufzeit 24 Mon. bis 04/2020

20.09.18 Chemische In- dustrie

6,0 % 280 € Pauschale für 2 Mon.

3,6 % regional unter- schiedlich für 13 Mon.

Laufzeit 15 Mon.

19.11.18 Privates Ver- kehrsgewerbe Nordrhein-West- falen

6,5 %, mind.

175 €/Mon.

2 Nullmonate 75 €/Mon. (= 3,5/2,7 %) ab 01/2019

40 €/Mon. (= 1,8/1,4 %) ab 01/2020

10 €/Mon. (= 0,4/0,3 %) ab 01/2021

jew. im Durchschnitt Arb./Ang.

Laufzeit 34 Mon. bis 08/2021

Mon. = Monate

Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: 06.12.2018

(23)

Seite 23

Glossar

Arbeitskampfmaßnahmen

Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streiks und Aussperrungen) können nach Ende der Friedenspflicht von den Tarifvertragsparteien zur Durchsetzung ihrer Tarifziele ergriffen wer- den. Sie sind nach Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz zulässig und müssen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten.

Beamt*innen

In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Erledigung öffentlicher Aufgaben nicht nur Ar- beitnehmer*innen beschäftigt. Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe ist nach Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz in der Regel solchen Angehörigen des öffentlichen

Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ste- hen, auch wenn die Praxis anders aussieht. Dies sind die Beamt*innen, Richter*innen sowie Soldat*innen. Ihre Rechtsverhältnisse werden durch staatliche Rechtsnormen bestimmt. Die grundsätzliche Regelung durch Gesetz behält es den Parlamenten vor, die Besoldung und Versorgung festzusetzen. Für die Beamt*innen der Länder und der Kommunen liegt die Ge- setzgebungskompetenz bei dem jeweiligen Land. Im Gesetzgebungsverfahren wird festge- legt, ob und wann die Ergebnisse eines Entgelttarifabschlusses übernommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen sich die Besoldungsgesetzge- ber grundsätzlich an den Tarifabschlüssen orientieren.

BIP

Bruttoinlandsprodukt (Summe der im Inland während eines Jahres gefertigten Güter und er- brachten Dienstleistungen)

BMF

Bundesministerium der Finanzen DGB

Deutscher Gewerkschaftsbund Friedenspflicht

Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, während des Bestehens eines Tarifvertrages über die darin geregelten Fragen keine Arbeitskampfmaßnahmen gegeneinander zu führen. Die Frie- denspflicht besteht nicht mehr, wenn nach Kündigung des Tarifvertrages die Kündigungsfrist abgelaufen ist oder der Tarifvertrag aus anderen Gründen, insbesondere wegen Ablaufs der Befristung geendet hat und Verhandlungen erfolglos waren oder durch die Arbeitgeberseite abgelehnt wurden. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitskampfmaßnehmen einschließlich Warn- streiks zulässig.

GdP

Gewerkschaft der Polizei GEW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft IAB

(24)

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Forschungsinstitut der Bundesagentur für Ar- beit)

IG BAU

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (u.a. für die Forstwirtschaft im Bereich des öf- fentlichen Dienstes zuständige DGB-Gewerkschaft)

IG BCE

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie IMK

Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Manteltarifvertrag:

Manteltarifvertrag ist eine Form des Tarifvertrages. Er enthält typischerweise Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Lohnfortzahlung sowie Qualifizierung.

Nachwirkung

Nach der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines Tarifvertrages gelten gemäß § 4 Abs.

5 Tarifvertragsgesetz die Rechtsnormen des Tarifvertrages für die vorhandenen Beschäftig- ten grundsätzlich bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages weiter. Die zum 31. Dezem- ber 2018 gekündigten bisherigen Entgelttabellen des TV-L bleiben daher grundsätzlich weiter maßgebend.

Die Nachwirkung kann durch die Tarifvertragsparteien ausgeschlossen werden.

Neutraler Verteilungsspielraum

Summe aus Preisentwicklung (Inflation) und Produktivitätsfortschritt. Tarifabschlüsse in Höhe des neutralen Verteilungsspielraums verändern die Anteile der Arbeitnehmereinkommen und der Gewinne (Unternehmereinkommen und Vermögenseinkommen) am Volkseinkommen nicht; eine Umverteilung findet nicht statt.

Reallohnentwicklung

Nominale Lohnentwicklung abzüglich Preisentwicklung Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen können im gekündigten wie im ungekündigten Zustand des Tarifvertra- ges geführt werden. Während der Laufzeit des Tarifvertrages besteht die sogenannte Frie- denspflicht, das heißt Arbeitskampfmaßnahmen zu den tariflich geregelten Themen sind nicht zulässig. Die Kündigung des Tarifvertrages ist eine Voraussetzung für mögliche Arbeits- kampfmaßnahmen.

Die Tarifverhandlungen enden in der Regel mit einer Tarifeinigung, die nach Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien zum Tarifabschluss führt.

(25)

Seite 25

Ein Tarifvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag mit normativer Wirkung für die tarifgebundenen Beschäftigten und Arbeitgeber. Sein Inhalt wird von den Gewerkschaften und den Arbeitge- berverbänden bzw. Einzelarbeitgebern auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes frei aus- gehandelt. Er bindet unmittelbar die Mitglieder der Tarifvertragsparteien bzw. die Arbeitgeber, die selbst Parteien des Tarifvertrags sind.

Die möglichen Inhalte von Tarifverträgen sind in § 1 Tarifvertragsgesetz geregelt:

• Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (obligatorischer Teil), z. B. Festlegung des frühesten Zeitpunkts der Kündigung des Tarifvertrages,

• Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhält- nissen (normativer Teil), z.B. Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Kündigungsfristen,

• Regelungen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil), z. B. Arbeitnehmerschutzvorschriften, betriebliche Arbeitsordnung oder vom Betriebs- verfassungsgesetz abweichende Bildung und Beteiligungsbefugnisse von Betriebsräten.

TdL

Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Arbeitgeberverband der Bundesländer (mit Ausnahme von Hessen).

TV-L

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, abgeschlossen zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

TVG

Tarifvertragsgesetz TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, abgeschlossen zwischen ver.di sowie dem Bund und der VKA.

VKA

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Zusammenschluss der Kommunalen Ar- beitgeberverbände (KAVen) auf Bundesebene.

WSI

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung Zusatzversorgung

Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst

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