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Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung

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Academic year: 2022

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Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften

des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung

Leitender Branddirektor Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Roland Demke, Vorsitzender PG FwDV des AFKzV, c/o Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg, Telefon: 0931 / 4102 – 0, Telefax: 0931 / 4102 – 200, E-Mail: poststelle@sfs-w.bayern.de, www.sfs-w.de

Würzburg, 12. Mai 2021

Pressemitteilung zur Veröffentlichung eines Entwurfes für die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“

Der Entwurf für die Neufassung der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“

ist ab dem 1. Juni 2021 auf der Homepage der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) unter http://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html zur Einsicht- nahme veröffentlicht.

Bis zum 31. Juli 2021 können Einsprüche mit dem ebenfalls dort veröffentlichten Formular an die Mailadresse AG_FwDV_500@idf.nrw.de gesendet werden. Die Stellungnahmen werden von der be- auftragten Arbeitsgruppe gesammelt und nach Ende der Einspruchsfrist gesichtet und bewertet. Be- rechtigte Einsprüche werden dann in einem abschließenden Entwurf eingearbeitet und der Projekt- gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften vorgelegt.

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ stammt aus dem Jahr 2012. Die PG FwDV hat dem Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidi- gung (AFKzV) der Innenminsterkonferenz in seiner Sitzung am 20./21. September 2017 in Osnabrück berichtet, dass ein erheblicher Überarbeitungsbedarf bei der FwDV 500 besteht. Insbesondere das neue Strahlenschutzgesetz, neue Rechtsvorschriften im Gefahrgutrecht und der Biostoffverordnung sowie die Weiterentwicklung technischer Standards in der Dekontamination sind als wesentliche Ur- sachen zu sehen. Daraufhin hat der AFKzV beschlossen die PG FwDV, nach Verabschiedung der Strah- lenschutzverordnung, mit einer umfassenden Überarbeitung der FwDV 500 zu beauftragen. Die PG FwDV hat dazu 2018 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfa- len eingerichtet, die den nun veröffentlichten Entwurf vorgelegt hat.

In derArbeitsgruppe sind das Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz und nukleare Sicher- heit (BMU), das Robert Koch-Institut (RKI), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen- hilfe (BBK), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Werkfeuerwehrverband (WFV), das Referat 10 „Umweltschutz“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS), die Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried und Re- gensburg (SFSR und SFSG), das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK), das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein (LFS-SH) und das Bayrische Rote Kreuz (BRK) vertreten.

Das neue Strahlenschutzrecht führt dazu, dass neue Begriffe und Referenzwerte (ehemals Dosisricht- werte) eingeführt werden müssen. Für den Einsatzanlass „Schutz der Umwelt und von Sachgütern“

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Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften

des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung

Leitender Branddirektor Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Roland Demke, Vorsitzender PG FwDV des AFKzV, c/o Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg, Telefon: 0931 / 4102 – 0, Telefax: 0931 / 4102 – 200, E-Mail: poststelle@sfs-w.bayern.de, www.sfs-w.de

wird der Referenzwert von 15 mSv auf 20 mSv angehoben. Das Einsatzrisiko der Einsatzkräfte wird hierdurch minimal erhöht, kann aber durch das Minimierungsgebot der Dosisaufnahme durchaus kom- pensiert werden. Die Anpassung der Dosiswarngeräte an die neue Warnschwelle ist nicht zeitkritisch, da der alte Wert unter dem neuen Referenzwert liegt. Eine Anpassung der Messgeräte an den neuen Wert kann daher mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren erfolgen. Ebenso wird besonders auf die explizit unabdingbare strahlenschutzrechtliche Freiwilligkeit der Einsatzkräfte im A-Einsatz verwiesen.

Es ist beabsichtigt, den Entwurf der FwDV 500 dem AFKzV in seiner Frühjahrssitzung 2022 zur Be- schlussfassung vorzulegen.

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