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Eine Pfarrei für das Dekanat Worms Eine Diskussionsgrundlage

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Academic year: 2022

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Eine Pfarrei für das Dekanat Worms – Eine Diskussionsgrundlage

Vorbemerkung

Im März 2019 wurde in einer außerordentlichen Dekanatsversammlung der Startschuss für den

„Pastoralen Weg“ gegeben. In dieser Dekanatsversammlung erhielten wir auch die Information über die Rahmenbedingungen des Pastoralen Weges: Die Zielsetzung, die Zeitplanung, aber auch die Grundinformation, dass im Dekanat Worms im Blick auf die Zielmarke 2030 maximal 2 Pfarreien mit zusammen 9,6 Vollzeitstellen (Hauptamtliche im pastoralen, gemeindlichen Dienst) entstehen sollen. Für die Zusammensetzung der Vollzeitstellen gibt die dort ebenfalls veröffentlichte „Handreichung“ Anhaltspunkte (S. 34): Die Zahl der Priester wird bistumsweit um ca. 47% zurückgehen, die Zahl der Pastoralreferent*innen um ca. 28%, die Zahl der Gemeindereferent*innen um ca. 36%. Das ergibt das im Blick auf den derzeitigen Stellenplan für unser Dekanat ca. 4,5 Priesterstellen und ca. 5 VZ-Stellen Gemeindereferent*innen1. Die Zeitplanung sah vor, dass bis Ende Juni 2020 (Zwischenbilanz in einer Dekanatskonferenz) erste Eckpunkte festgelegt sein sollten; das Pastoralkonzept des Dekanates, in dem die grundsätzlichen pastoralen Ziele, die Struktur und Umschreibung der künftigen Pfarreien, der Stellenzuschnitt, Vorschläge und Anregungen für Strukturen der Mitbestimmung, Gremien- und Rätestruktur usw. formuliert sein sollen, soll bis Sommer 2021 vorliegen, wird dann von der Bistumsleitung geprüft und ggf. mit Änderungen schließlich in Kraft gesetzt2. Durch den Corona- Lockdown ist die Zeitstruktur etwas aus dem Schritt geraten. Auf Dekanatsebene war geplant, die Grundentscheidung zur Zahl der Pfarreien als Grundlage für viele andere Überlegungen

1 Die Ständigen Diakone im Nebenberuf sind hier nicht eingerechnet, da sie nicht Teil der Stellenplanung sind: ihre Einsatzmöglichkeiten hängen sehr stark am jeweiligen Hauptberuf; sie sind also zusätzlich zu sehen. Nicht

eingerechnet sind auch die kategorialen Stellen (z.B. Krankenhausseelsorge, Hospizseelsorge, Dekanatsreferent*in, City- und Tourismusseelsorge usw. – aber auch deren Einsatz und Zuordnung ist natürlich Teil des zu erarbeitenden Pastoralkonzeptes für das Dekanat.

2 Vgl. im Einzelnen die Inhalte des Pastoralkonzeptes in der Handreichung; zusammengefasst in dem Arbeitspapier

„Themen und Fragen für die Erstellung der Pastoralen Konzepte in den Dekanaten“; vgl.

https://bistummainz.de/pastoraler-weg/

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2 spätestens im Juni 2020 in der Dekanatsversammlung zu beschließen und vorher in den

einzelnen Pfarrgruppen zu beraten; nun kann und soll die Entscheidung spätestens bis Ende des Jahres getroffen werden. Vorher möchte die Dekanatsleitung möglichst in alle Seelsorgeräte bzw. Pfarrgemeinderäte im Dekanat kommen und die Frage vor Ort diskutieren. Als Grundlage für die ergebnisoffene Diskussion dient dieses Memorandum, das einen konkreten Vorschlag macht und begründet, der aber zunächst nur ein im Dekanatsvorstand abgestimmter Vorschlag und Diskussionsbeitrag ist, der zur Diskussion einladen möchte. Wichtig: Er ist keine

Vorentscheidung – sondern entspringt der Überzeugung, dass es leichter ist, in eine sachliche Diskussion zu kommen, wenn bereits eine begründete Position vorliegt, der ich zustimmen oder widersprechen kann.

Nachdem die Rahmenbedingungen bekannt waren, startete insbesondere um die Frage der Zuordnung der künftigen Pfarreien rasch eine lebhafte Diskussion. Im Rahmen der

Dekanatsfortbildung der Hauptamtlichen im Mai 2019 entstand unter den teilnehmenden Hauptamtlichen die Idee, statt der vorgeschlagenen zwei Pfarreien nur eine Pfarrei zu bilden. In der Folge wurde dieser Vorschlag auf verschiedenen Ebenen diskutiert: Dekanatskonferenz der Hauptamtlichen, Dekanatsversammlung, immer wieder im Dekanatsvorstand, der zugleich auch die Funktion der Projektsteuerung für den Pastoralen Weg im Dekanat übernommen hat

(„Projektgruppe“). Mehr und mehr zeichnete sich eine deutliche Tendenz in Richtung auf eine Pfarrei ab. Dabei wurde immer betont, dass die „Pfarrei“ in diesem Sinn nur die rechtliche Verwaltungseinheit bezeichnet und das Dach für die Gemeinden und Kirchorte, die bestehen bleiben sollen. Ziel ist es, das Leben in den Gemeinden vor Ort zu stärken durch eine Struktur, die Entlastung, Vernetzung, Unterstützung anbietet.

Mehrfach wurden Zusammenstellungen von Argumenten für und wider die eine oder andere Entscheidung vorgelegt und diskutiert.

Vor diesem Hintergrund plädiert dieses Memorandum nun für die Bildung einer Pfarrei aus den bestehenden 23 Pfarreien / 9 Pfarrgruppen des Dekanates Worms. Dieses Plädoyer wird

folgendermaßen begründet:

Gibt es sinnvolle alternative Zuordnungen?

Eigentlich gibt es, wenn man zwei Pfarreien bilden wollte, nur eine wirklich sinnvolle

Zuordnung: die bestehende kommunale Struktur. D.h. alle Pfarreien, die jetzt kommunal zur Stadt Worms gehören, bilden eine Pfarrei; alle Pfarreien, die zum Landkreis Alzey-Worms zählen, bilden eine Pfarrei. Diese beiden Pfarreien wären von der Mitgliedergröße sehr

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3 unterschiedlich: Stadt Worms: ca. 23.000 Katholiken; Landkreis: ca. 10.000 Katholiken. Dabei ist die „Landpfarrei“ allerdings von ihrer Ausdehnung flächenmäßig extrem groß und reicht von Offstein und Mölsheim im Süden über Dittelsheim-Heßloch bis Gimbsheim (ca. 30-35 km) und erstreckt sich komplett sichelförmig um die Stadtpfarrei herum. Ein weiterer Nachteil wäre auch, dass man bei strenger Anwendung dieses Prinzips bereits zusammengewachsene Strukturen wieder auseinanderreißen würde (z.B. Hohen-Sülzen und Pfeddersheim; Offstein;

Rheindürkheim usw.). Ob es sinnvolle andere Aufteilungen gibt, die dann auch der pastoralen Situation gerecht werden? Unbestritten unterscheidet sich die Situation der kleinen

Landgemeinden sehr von der der zusammenhängenden Innenstadtpfarreien.

Eine andere Zuordnung wären daher etwa die „Innenstadtpfarreien“ und die „Landpfarreien“, zu denen dann auch einige der nach Worms eingemeindeten Orte zählen. Hier könnte man womöglich auch zwei etwa zahlenmäßig gleichgroße Pfarreien hinbekommen (ca. je 15.000 Katholiken) Aber auch hier wird eine klare Zuordnung nicht ganz leicht. Gehört Leiselheim noch zur Innenstadt? Oder ist Herrnsheim noch Innenstadt – aber Abenheim nicht mehr? Wo zieht man den Trennstrich innerhalb der jetzigen Pfarrgruppe Eisbachtal zwischen Innenstadt und Land? Auch hier würde man gewachsene und gut funktionierende Einheiten wieder

auseinanderreißen. Das Gebilde „Landpfarrei“ würde flächenmäßig noch größer - mit den gleichen Problemen wie oben schon genannt.

Zuordnung des pastoralen Personals / Organisation von Seelsorge

Die Entscheidung für eine Pfarrei würde größere Flexibilität im Blick auf den Einsatz der Hauptamtlichen bedeuten. Bei zwei Pfarreien gestaltet sich die Personalzuweisung schwierig:

nach welchen Kriterien teilt man die 9,6 VZ-Stellen dann auf: eher nach der Katholikenzahl – das wäre für die „Landpfarrei“ eine Katastrophe; eher nach der Fläche und Ausdehnung – das würde der zahlenmäßig mehr als doppelt so großen Stadtpfarrei nicht gerecht; oder einfach Halbe-Halbe? Dann kämen etwas mehr als je 4,5 VZ-Stellen auf jede Pfarrei – davon je zwei Priester, von denen einer die Leitung übernimmt.

Bei einer Pfarrei könnten pastorale Untereinheiten gebildet werden, z.B. 4 Seelsorgeeinheiten, für die je zwei VZ-Hauptamtliche als Kontaktpersonen zuständig sind; oder die jetzt

bestehenden 9 Pfarrgruppen, mit jeweils einer zugewiesenen Kontaktperson aus dem

Hauptamtlichenteam. Neben der regionalen Zuständigkeit könnten die Hauptamtlichen gemäß ihren Charismen jeweils auch inhaltliche Schwerpunkte für die ganze Pfarrei oder größere Untereinheiten übernehmen – zum Beispiel die Zuständigkeit für Jugendarbeit oder Geistliche

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4 Begleitung oder Firm- bzw. Erstkommunionkatechese… Die gegenseitige Vertretung ist in einem größeren Team leichter zu gewährleisten, etwa wenn jemand längerfristig ausfällt (Elternzeit, Krankheit…) Auch eine kreative und geistlich fundierte gegenseitige Unterstützung ist in einem größeren, vielseitigen Team besser gegeben.

Ein Argument ist auch, dass pro Pfarrei einer der Priester als leitender Pfarrer die

Gesamtleitung des Teams und der Pfarrei übernehmen muss. Bei zwei Pfarreien sind damit auch zwei Priester (von 4) mit dieser Aufgabe gebunden; bei einer Pfarrei ist es nur einer; es bleiben 3 Priester plus alle anderen Hauptamtlichen für die Seelsorge und Gemeindearbeit vor Ort.

Im Hinblick auf Kontaktpersonen vor Ort müssen auch die Pfarrsekretärinnen gut und pastoral klug einbezogen werden. Auch hier bietet eine einheitliche Gesamtstruktur letztlich größere Flexibilität und freiere Handlungsoptionen als zwei Pfarreien.

Verwaltungsorganisation: Starke Verwaltungsleitung

Der Erfolg des Pastoralen Weges steht und fällt auch mit der Frage, ob es gelingt, eine wirklich spürbare Entlastung der einzelnen Gemeinden und vor allem der Pfarrer und Verwaltungsräte von den exponentiell zunehmenden Verwaltungsaufgaben zu erreichen. Hierfür sind

Verwaltungsleiter*innen angedacht. Die Erfahrung etwa mit den Rendanturen und den Geschäftsträgern der Kita zeigt, dass hier erst dann eine Entlastung entsteht, wenn das Verwaltungspersonal vor Ort präsent ist, wirklich eine klare Zuständigkeit vor Ort hat und zugleich personell so aufgestellt ist, dass Vertretungen im Krankheits- / Urlaubsfall usw. gut geregelt sind. Es steht zu befürchten, dass die Einheiten bei zwei Pfarreien zu klein sind, dass das Bistum sie jeweils mit eigenständigen Verwaltungsstellen ausstatten wird. Dann würden vermutlich wieder Regionalstellen zustande kommen, die erfahrungsgemäß zu weit von der Pfarrei und Gemeinde weg sind, und eher Arbeit vernetzen, überwachen und verteilen als wirklich die Verwaltungsarbeit vor Ort ab- bzw. übernehmen. Aber nur so wird die Seelsorge wirksam von der Verwaltung entlastet, wenn der/die Verwaltungsleiter*in das vor Ort konkret übernimmt, vor Ort Mitglied im Leitungsteam ist und im Verwaltungsrat präsent ist. Wenn aus dem jetzigen Dekanat eine Pfarrei entsteht, hat das eine Größe, dass hier mindestens 1,5 bis 2 Verwaltungsstellen gerechtfertigt sind, mit zwei Personen, die sich gegenseitig vertreten können. Eine Verwaltungskraft ist zu wenig, weil sie im Zweifel (Urlaub, Krankheit) über Wochen ausfällt und die Arbeit dennoch erledigt werden muss. Bei zwei Pfarreien aber rechtfertigt die Größe jeder Pfarrei wohl kaum eine entsprechende personelle Ausstattung.

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5 Subsidiarität statt Zentralismus: Größere Eigenständigkeit der Gemeinden und Kirchorte Der Pastorale Weg will ausdrücklich dazu führen, dass die Pfarrei als Verwaltungseinheit zwar Arbeit zentralisiert, dass aber zugleich das Gemeinde-, Glaubens-, Gottesdienstleben vor Ort auf der Ebene der Gemeinden und Kirchorte gestärkt wird. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität:

was immer auf der Ebene der Gemeinden lebt und gut funktioniert, soll und darf dort bleiben;

die größere Einheit schafft durch Vernetzung, Unterstützung, Entlastung von der Verwaltung, durch gegenseitige Bestärkung des Hauptamtlichenteams und flexible Einsatzmöglichkeiten der Hauptamtlichen den Rahmen, dass die Gemeinden als Orte gelebten Glaubens gestärkt werden.

Daher: Wenn auf der Ebene des Dekanates eine Pfarrei entsteht, ist für alle offensichtlich, dass dies nicht die Ebene der Seelsorge sein kann – sondern eben vor allem eine Verwaltungsebene darstellt zur Unterstützung der Gemeinden vor Ort. Es bleiben alle Gemeinden, die in der einen Pfarrei vernetzt sind, gleichberechtigt; es gibt keine Art von Hierarchie der einzelnen Kirchorte.

Die Eigenständigkeit der Gemeinden bleibt gewahrt – sofern dort eben Menschen sind, die sich um das Glaubensleben vor Ort bemühen und engagieren. Aufgabe der Hauptamtlichen ist es dann, diese zu unterstützen, zu motivieren, zu stärken. Wir vermeiden so weitgehend

Diskussionen über „Mutterkirchen“, „Hauptkirchen“ und „Unterkirchen“: es gibt nur eine Pfarrei, die als Verwaltungseinheit dem jetzigen Dekanat entspricht; unterhalb dieser Struktur kann dann das Glaubensleben vor Ort relativ frei gemäß den jeweiligen Anforderungen, den Menschen, die sich engagieren, den aktuellen Herausforderungen (z.B. Zuzugsorte, soziale Brennpunkte) gestaltet werden.

Unsere Hoffnung ist, dass durch eine rasche und möglichst breit mitgetragene Entscheidung im Hinblick auf die Grundstruktur (eine Pfarrei oder zwei Pfarreien) dann auch zügig die eigentlich entscheidenden Fragen des Pastoralen Weges angegangen werden können: Was brauchen die Gemeinden und Kirchorte, um gut leben zu können, um vor Ort miteinander den Glauben teilen, feiern und weitergeben zu können? Wir hoffen und wünschen, dass es gelingt, von der ängstlichen Frage: „Was verlieren wir möglicherweise?“ weg zu kommen hin zur Frage: „Was gewinnen wir im Blick auf eine gute Zukunft für unsere Gemeinde?“ Und: „Was können wir dazu beitragen und einbringen, damit (unsere) Gemeinde lebt und Zukunft hat?“

Worms, im August 2020

Für den Dekanatsvorstand: Tobias Schäfer, Dekan

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