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Zweite Vernehmlassung zur Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV)

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Academic year: 2022

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Speichergasse 6 Haus der Kantone CH-3000 Bern 7 + 41 (0) 31 356 20 20 www.gdk-cds.ch office@gdk-cds.ch

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An die Kantonsregierungen ________________________

Bern, 5. Dezember 2013 87.234 /HO

Zweite Vernehmlassung zur Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV)

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Sehr geehrter Herr Regierungspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Die im Betreff genannte Vereinbarung hat zum Ziel, die Versorgung mit genügend und gut ausgebildetem medizinischem Fachpersonal auch unter den Bedingungen der neuen Spitalfinanzierung und erhöhtem Kostendruck auf die Spitäler langfristig zu sichern. Sie sieht dafür zwei Instrumente vor: Erstens werden die Beiträge der Kantone an die Spitäler für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzttitel gesamtschweizerisch kostengerecht und einheitlicher gestaltet. Zweitens soll mit einem interkantonalen Ausgleich der ungleichen finanziellen Belastung der Kantone für die ärztliche Weiterbildung mit einem einfachen Modell Rechnung getragen werden.

Der Entwurf der Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung (WFV) in der Fassung vom 23.5.2013 war den Kantonen von der GDK bereits im vergangenen Sommer zur Vernehmlassung unterbreitet worden. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung sah sich der Vorstand der GDK veranlasst, der Plenarversammlung der GDK vom 21.11.2013 Anpassungen der Vereinbarung vorzuschlagen, die im Hinblick auf die Hauptkritikpunkte eine finanzielle Entlastung der Zahlerkantone erlauben. Die beiliegende Vereinbarung (mit erläuterndem Bericht) enthält entsprechende Anpassungen und wurde von der Plenarversammlung der GDK (mit zwei Gegenstimmen) am 21. November 2013 als Kompromiss angenommen, der die in der Vernehmlassung gestellten Hauptforderungen, nämlich die gleiche Behandlung aller Spitäler und eine Verringerung der Belastung der Zahlerkantone auf fast die Hälfte, erfüllt. Gleichzeitig beschloss die Plenarversammlung, die geänderte Vereinbarung den Kantonen nochmals zu unterbreiten, um eine definitive Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs der Vereinbarung an der nächsten Plenarversammlung im Mai 2014 zu ermöglichen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage der GDK unter folgender Adresse elektronisch abrufbar: http://www.gdk-cds.ch/index.php?id=393&no_cache=1.

(2)

N:\8_\87\87_2\87_23\87.234\Versand_20131205\VL-Brief_WFV_20131205_d.docx 2 Wir bitten Sie, zum überarbeiteten Vereinbarungsentwurf mittels beiliegendem Fragebogen nochmals Stellung zu nehmen und ihn bis zum 15. März 2014, wenn möglich auch in elektronischer Form, an die folgende Adresse zu senden:

Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7

oder per E-Mail an stephane.luyet@gdk-cds.ch .

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Jordi (E-Mail:

michael.jordi@gdk-cds.ch, Telefon 031 356 20 20) oder an Brigitta Holzberger (E-Mail:

brigitta.holzberger@gdk-cds.ch, Telefon 031 356 20 20).

Mit freundlichen Grüssen

SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER

KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND -DIREKTOREN

Der Präsident Der Zentralsekretär

Dr. Carlo Conti Regierungsrat Michael Jordi

Beilagen:

- Vereinbarungsentwurf vom 21.11.2013

- Erläuternder Bericht

- Fragebogen

Kopie an:

Gesundheitsdepartemente

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