• Keine Ergebnisse gefunden

newsletter DEZEMBER 2014

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "newsletter DEZEMBER 2014"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

newsletter DGB-Rheinland-Pfalz / Saarland Dezember 2014 D EZEMBER 2014

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir alle kennen die erschreckenden Bilder von Flüchtlingen, die oft tagelang ohne Essen und Trinkwasser in überfüllten, oft seeuntüchtigen Booten unterwegs zur Küste Italiens sind. In diesem Jahr endeten die riskanten Überfahrten für nachweis- lich mindestens 3000 Menschen tödlich. Wenn selbst solche Risiken in Kauf ge- nommen werden zeigt das, wie aussichtslos die Situation in den Heimatländern der Flüchtlinge ist: Bürgerkrieg, Hunger, Armut und Not.

Wir dürfen uns als Europäer und als Deutsche nicht der Verantwortung entziehen. Menschen, die vor Krieg, Bür- gerkrieg, politischer oder geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen, müssen in Deutschland und in der EU selbstverständlich Aufnahme finden, individuell Asyl beantragen können und in einem zügigen, fairen Verfahren behandelt werden. Der Schutz von Flüchtlingen, deren Leben und Unversehrtheit im Heimatland bedroht sind, darf nicht an den Grenzen des Schengener Abkommens scheitern.

Wie sich Hilfe fernab der großen politischen Bühne und der Bürokratie darstellen kann, das zeigt sich in vielen vorbildlichen Initiativen – oft von bürgerschaftlichem Engagement getragen – die konkrete Hilfe leisten und Men- schenfreundlichkeit leben. Als Beispiel kann man etwa das vorbildliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger im rheinhessischen Jugenheim anführen. In einem ehemaligen Pfarrheim in dem kleinen Ort im Kreis Mainz- Bingen sollen künftig Flüchtlinge unterkommen. Und die Bewohner des Ortes wollen auf Initiative der Kirchen- gemeinde dafür sorgen, dass diese sich auch willkommen fühlen.

Ich finde, dass unbürokratische Hilfe für Menschen in Not für uns, als eines der reichsten Länder der Welt, selbst- verständlich sein sollte! Was der DGB darüber hinaus fordert, erfährst Du in diesem Newsletter.

Dein

Dietmar Muscheid Vorsitzender

DGB Rheinland-Pfalz / Saarland

newsletter

RhRheeiinnllaandnd--PPffaallzz//SSaaaarrllaanndd

(2)

newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Dezember 2014

2

Flucht und Migration - Für eine humanitäre und solidarische Flüchtlingspoli- tik, gleiche Rechte für Zugewanderte und mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Insgesamt stellten 127.023 Menschen im Jahre 2013 einen Asylantrag in Deutschland. Setzt man die Zahl der Asylanträge zur Einwohnerzahl ins Verhältnis, so liegt Deutschland im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Die Debatte um Flüchtlinge und Zuwanderung wird aber immer noch viel zu häufig unsachlich und aufgrund falscher Behauptungen geführt. Damit werden Ängste und Vorurteile geschürt. Tatsache ist: In Deutschland le- bende Ausländer sorgen für ein erhebliches Plus in den Sozialkassen. Dies zeigt eine gerade veröffentlichte Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Die 6,6 Millionen Menschen ohne deutschen Pass sorgten danach 2012 in der Bundesrepublik für einen Überschuss von 22 Milliarden Euro. Dabei zahlen 67 Pro- zent der hier lebenden Ausländer mehr Steuern als sie an Transferleistungen des Staates zurückerhalten. Tatsa- che ist auch: Um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern und damit unseren Wohlstand zu erhalten, brauchen wir dringend Zuwanderung.

Der DGB hat in seinem Bundeskongress im Mai einen Beschluss darüber gefasst, wie eine humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik aussehen sollte. Darin wird deutlich, dass es höchst unsozial und politisch gefährlich ist, wenn die EU-Länder an den Außengrenzen mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen allein gelassen werden. Es besteht selbstverständlich die Pflicht, Menschen zu retten, die bei ihrem Versuch nach Europa zu kommen, im Mittelmeer in Lebensgefahr geraten. Dringend erforderlich ist deshalb ein funktionierendes gemeinsames europäisches Seenotrettungssystem, das alle Möglichkeiten nutzt, Menschenleben zu retten.

Asylbewerber leben oft in menschenunwürdigen Gemeinschaftsunterkünften, bei denen weder ein familiärer Zusammenhalt, noch Angebote zur Integration und Vorbereitungen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit gewähr- leistet sind. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, kann dazu genutzt werden, illegale Beschäftigungsformen, Ausbeutung, Menschenhan- del und Lohndumping zu vermeiden. Asylbewerber müssen menschenwürdig wohnen können, familiärer Zusammenhalt muss gewährleistet werden, und es muss Angebote zur Integration geben, die auf die Aufnahme von Erwerbstätigkeit (z.B. Sprachkurse, Qualifizierung, bessere Anerkennung ausländischer Berufs- und Ausbil- dungsabschlüsse) vorbereiten.

Die wichtigsten Zahlen und Fakten

Wer kann in Deutschland Asyl beantragen?

Nach § 3 Abs. 1 AsylVfG werden Flüchtlinge anerkannt, wenn sie sich aus begründeter Furcht vor Ver- folgung wegen ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu ei- ner bestimmten sozialen Gruppe außerhalb ihres Herkunftslandes befinden.

(3)

newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Dezember 2014

3

Die meisten Flüchtlinge sind Binnenflüchtlinge

Weltweit ist bereits im Jahr 2012 die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen auf den höchsten Stand seit 1994 gestiegen. Ein Hauptgrund hierfür ist der Syrien-Krieg. Das Beispiel Syrien zeigt, dass der Großteil der Flüchtlinge nicht nach Europa und nach Deutschland gelangt, sondern in der Herkunftsregion verbleibt. Zum Vergleich: Von Anfang 2011 bis März 2013 sind rund 30.000 Personen aus Syrien nach Deutschland eingereist, die Europäische Union erreichten insgesamt rund 90.000 syri- sche Flüchtlinge. In den Nachbarstaaten Syriens halten sich hingegen rund 2,6 Millionen Flüchtlinge auf (UNHCR, Stand März 2014).

Aufnahmekontingent Syrischer Flüchtlinge

Durch Aufnahmeanordnung vom 18. Juli 2014 hat das Bundesinnenministerium erlassen, das bisherige Aufnahmekontingent für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge von bisher 10.000 auf 20.000 Perso- nen zu erweitern. Vorwiegend sollen Personen aufgenommen werden, die Verwandte in Deutschland haben.

Welche staatliche Unterstützung bekommen die Asylbewerber?

Anspruch auf normale Sozialleistungen haben nur anerkannte Flüchtlinge. Die Sozialleistungen, die Asylsuchende, Geduldete und zum Teil auch andere Flüchtlinge erhalten, richten sich nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz. Immer noch erhalten die Flüchtlinge einen Großteil der Leistungen in der Regel als sogenannte "Sachleistungen". Das sind Einkaufsgutscheine oder Chipkarten, mit denen man nur be- stimmte Dinge in bestimmten Geschäften kaufen kann. In manchen Bundesländern erhalten Flüchtlinge fertige Lebensmittel- oder Hygienekartons. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt auch die medizini- sche Versorgung. Das Gesetz spricht dabei von "akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen" – das gilt in der Praxis als Einschränkung. Deshalb werden Flüchtlingen Krankenscheine, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel wie Brillen oder Krücken und vieles andere oft verweigert.

Wie viel Anträge werden abgelehnt?

Im Jahr 2013 wurden 38,5 % der Asylanträge abgelehnt. Die Betroffenen müssen die Bundesrepublik verlassen. Wenn sie aber nicht reisefähig sind, kein Pass für eine Rückkehr vorliegt oder die Situation im Herkunftsland eine Rückreise nicht zulässt, erhalten sie eine Duldung, bis die Abschiebung möglich ist.

Das dauert oft Jahre. Im September hatte der Bundesrat beschlossen, dass Bosnien-Herzegowina, Serbi- en und Mazedonien als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden. Diese Länder sind aber gerade für Angehörige von Minderheiten wie den Roma oder Homosexuelle keineswegs sichere Lebensorte.

Vom 1.1.2014 bis 31.10.2014 gab es alleine aus Serbien über 13.000 Asylanträge.

Wie sieht der Arbeitsmarktzugang aus?

Der Arbeitsmarktzugang ist Anfang November erleichtert worden. Nach drei Monaten Aufenthalt können Geduldete nachrangig arbeiten, wenn der Arbeitsplatz nicht durch Deutsche, EU-Bürger, aus- ländische Arbeitnehmer mit Arbeitsberechtigung und Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung in Deutschland besetz werden kann. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung wird Menschen mit einer Duldung oder Aufenthalts-

(4)

newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Dezember 2014

4

gestattung ohne Vorrangprüfung erteilt, wenn sie sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, ge- duldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten.

Eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist unabhängig von der Dau- er des Aufenthalts ohne Vorrangprüfung möglich. Unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes sind außerdem folgende Tätigkeiten möglich: Praktika, Freiwilligendienst, Beschäftigung als Hochqualifizierte oder bei Verwandten.

Einwanderung menschengerecht gestalten

Menschen aus Drittstaaten, die nicht vor Krieg und Verfolgung fliehen, sondern ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, um hier zu arbeiten und damit ihre Lebenssituation verbessern, müssen eine faire Chance zur Zu- wanderung haben. Dazu braucht Deutschland ein geregeltes Verfahren. Dabei sollen soziale Aspekte berück- sichtigt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das nationale und europäische Ein- und Zuwanderungsrecht ist von einer Vielzahl an Regelungen, Bestimmungen und Verordnungen für einzelne Grup- pen von Zuwanderern aus Drittstaaten geprägt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern in Bezug auf die Regelung der Zuwanderung von Erwerbstätigen insbesondere

die Gleichbehandlung bei den Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und die Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen nach erfolgter Be- schäftigungsaufnahme,

die Einführung eines Systems zur Steuerung und Gestaltung der Einwanderung von Erwerbstätigen an- hand beruflicher und persönlicher Kriterien, dabei sollten Erfahrungen anderer Länder als Ausgangs- punkt für ein an die Bedingungen Deutschlands angepasstes System genutzt werden,

Zusammenführung von Anforderungen und Verfahren bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für zu- oder einwandernde Erwerbstätige,

statt einer Bindung der Aufenthaltserlaubnis an die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber die zeitlich befristete Bindung an eine Beschäftigungsgruppe.

Barrieren in der Bildung und Ausbildung überwinden

Bildung ist ein Menschenrecht, das unabhängig von Nationalität und Staatsangehörigkeit gilt. Die Teilhabechan- cen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen durch inklusive Bildung in allen Bildungs- einrichtungen verbessert werden. Deshalb müssen Barrieren in Schule und Ausbildung überwunden werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern von Bund und Ländern

(5)

newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Dezember 2014

5

den Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen einschließlich der Schaffung kultursen- sibler Angebote und Ausweitung der Vermittlung der deutschen Sprache,

das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus,

die interkulturelle Öffnung des Bildungswesens durch Bereitstellung von Fördermitteln, eine bessere per- sonelle Ausstattung der Schulen vor allem in Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil bzw. mit einer so- zial benachteiligten Bevölkerung sowie die Einstellung von Lehrerinnen

und Lehrern mit einer entsprechenden Ausbildung,

das Erlernen der deutschen Sprache im gesamten Bildungssystem von der frühkindlichen Förderung bis hin zur beruflichen Bildung zu verstärken sowie die Förderung der Herkunftssprache

jungen Migrantinnen und Migranten, die bislang keinen Einstieg gefunden haben, einen Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen sowie

die Einführung eines Rechtsanspruches auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Teilnahme an Integra- tionssprachkursen. Darüber hinaus sollten Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen, ihre Praxis bei der Einstellung von Auszubildenden und Beschäftigten überprüfen und Verfahren einführen, die Benachteili- gungen verhindern.

IMPRESSUM

Redaktion: Herausgeber: Kontakt:

DGB-Rheinland-Pfalz/Saarland Dietmar Muscheid Henning Henn

Kaiserstr. 26-30 Tel.: (06131) 28 16-28 55116 Mainz henning.henn@dgb.de www.rheinland-pfalz-saarland.dgb.de

www.facebook.com/DGBBezirkrheinlandpfalzsaarland

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Damit Vorfälle und Übergriffe in Pankow erfasst werden können, sind wir auf die Existenz von Anlaufstellen für Betroffene oder für Menschen, die etwas gesehen und mitbekommen

Dass ein großer Bedarf an individueller Weiterqualifizierung für Akademiker- Innen mit ausländischen Berufsab- schlüssen besteht, ist auch der Univer- sität Duisburg-Essen und

Seit 1. Januar 2003 fördert die Bundesanstalt für Arbeit auch die so genannte Ich-AG. Das Angebot richtet sich an Leistungsbezieher und Teilnehmer von

Langfristig können die Ausgaben durch zusätzliche Einnahmen für den Staat kompensiert werden, wenn Flüchtlinge erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden, und es könnte

Inhalt: Sich mit aktuellen Meldungen sowie Meinungen und Vorurteilen über Flüchtlinge aus- einandersetzen; die Ursachen einer Flucht kennenlernen; mittels einer Karte Flucht-

Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, die fordern, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnehmen soll, und die sich aktiv in der Flüchtlingshilfe einbringen.. In vielen

aber auch Menschen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis, die bei längerem Aufenthalt nach §26 AufenthG eine NE erhalten können (Frage 23: letztere Gruppe: 113.308) – jene

Reichsgebiet östl.. Die Erwerbspersonen unter den Zugewanderten aus Berlin und der sowjetischen Zone nach Berufsabteilungen bzw. der Stellung im Beruf. Britische