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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr nach 22 StVZO RA D0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 1 / 8

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Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

Radtyp: P50.7755

Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke: Ronal

Montageposition: Vorder-und Hinterachse

Radausführung: P50.7755.28

Radgröße: 7½Jx17H2

Rad-Einpresstiefe: 50 mm

Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm

Lochzahl: 5

Mittenlochdurchmesser: 82 mm

Zentrierart: Mittenzentrierung

Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1

geprüfte Radlast: *) 850 kg

Reifenabrollumfang: 2286 mm

*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.

Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.

entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI Radbefestigung

Auflagen- Kürzel

Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment

BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 110 Nm

BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 125 Nm

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

FD e11*2001/116*0313*..

FDH e11*2001/116*0343*..

FDH e11*2007/46*0225*..

FDHG e11*2001/116*0361*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 66 bis 105 Hyundai i30, i30CW

(Limousine, Kombi)

205/50R17 A02) bis A10)

BF1) 215/45R17

(2)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

GDH e11*2007/46*0337*..

GDH e11*2007/46*0338*..

GDH-HME e13*2007/46*1604*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 66 bis 100 Hyundai i30, i30CW

(3-Türer, 5-Türer, Kombi)

205/50R17 A01) K25) K58)

A02) bis A10) BF1)

215/45R17 225/45R17 A01) K25) K58)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

PDE e11*2007/46*3807*..

PDE e5*2007/46*1075*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 70 bis 103 Hyundai i30

(5-Türer, Kombi, Fastback)

205/45R17 A93)

A02) bis A10) BF2) E54) 205/50R17

215/45R17 A93a) 225/45R17

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

PDE e11*2007/46*3807*..

PDE e5*2007/46*1075*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 88 Hyundai i30 N Sports, i30

Fastback N Sports (5-türer, Fastback, N Line)

225/45R17 A02) bis A10)

BF2)

(3)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

JC e4*2007/46*0207*..

JC e4*2007/46*0223*..

JC-HME e13*2007/46*1605*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17

A93)

A02) bis A10) BF1)

205/50R17 215/45R17 A93a) 225/45R17 235/45R17 A01) G1D) K03)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

AE e4*2007/46*1157*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

77 Hyundai Ioniq

(Nur Fahrzeuge mit Hybridantrieb)

205/45R17 A93a) N215)

A02) bis A10) BF1)

215/45R17 N225) 225/45R17

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

AE e4*2007/46*1157*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

25 Hyundai Ioniq Elektro 215/45R17 A02) bis A10)

BF1) E55a)

(4)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

OS e4*2007/46*1259*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 77 bis 130 Hyundai Kona

(Frontantrieb)

205/50R17 A93)

A02) bis A10) BF1)

205/55R17 A93) 215/50R17 A93) 215/55R17 G7U) 235/45R17 A93)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

OS e4*2007/46*1259*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 100 bis 130 Hyundai Kona

(Allradantrieb)

215/50R17 A93)

A02) bis A10) BF1)

215/55R17

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

OS e4*2007/46*1259*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 26 bis 28 Hyundai Kona

(Elektro)

215/50R17 A93)

A02) bis A10) BF1)

215/55R17

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

DM e11*2007/46*0633*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 110 bis 147 Hyundai Santa Fe, Grand

Santa Fe

235/65R17 A94)

A02) bis A10) BF1) EF0) 245/60R17

255/60R17

(5)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

TM e4*2007/46*1318*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 110 bis 147 Hyundai Santa Fe 235/65R17

A93)

A02) bis A10) BF2)

245/60R17 A93a) 255/60R17 A01) K03)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

TL e11*2007/46*2711*..

TL e5*2007/46*1084*..

TLE e11*2007/46*2724*..

TLE e5*2007/46*1076*..

TLE-HME e13*2007/46*1612*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise 85 bis 136 Hyundai Tucson 225/60R17

K03)

A01) bis A10) BF1)

235/55R17 K03) K04) 245/55R17 K01) K04) 255/50R17 K01) K02)

Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):

FS e11*2007/46*0194*..

Motorleistung (kW)

Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen

vorne und hinten, ggf. Auflagen

Auflagen und Hinweise

97 bis 137 Hyundai Veloster 215/45R17 A02) bis A10)

BF1) EF0) 225/40R17

225/45R17

Auflagen und Hinweise

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen

Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO

veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

(6)

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den

Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu

entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei

Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des

Fahrzeugherstellers).

(7)

BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846

Anzugsmoment: 110 Nm

BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:

Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP50846

Anzugsmoment: 125 Nm

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

E55a) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*09 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der

Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,

235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.

Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.

Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der

Radmitte herzustellen.

Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

(8)

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.

Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:

• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,

• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,

• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 40 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ P50.7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.12.2019

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