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Leitfaden Vertiefungspraktikum an Partnerschulen 2021/2022. Berufspraktische Studien am IKU

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Academic year: 2022

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Institut Kindergarten-/Unterstufe Berufspraktische Studien – Vertiefungsphase

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Leitfaden

Vertiefungspraktikum an Partnerschulen 2021/2022

Berufspraktische Studien am IKU

Auf einen Blick

Workload ECTS-P. AS

Vertiefungspraktikum 1. Halbjahr 9 270 Vertiefungspraktikum 2. Halbjahr 9 270 Partnerschul-Reflexionsseminar Teil 1 2 60 Partnerschul-Reflexionsseminar Teil 2 2 60

Mentorat 2.1 1 30

Mentorat 2.2 1 30

Link zum Praxisportal:

https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-ku/

Fassung vom 08.02.2021

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Inhalt

1 Ansprechpersonen 3

2 Grundidee des Leitfadens zum Vertiefungspraktikum 4

3 Inhaltliche Schwerpunkte im Vertiefungspraktikum 5

3.1 Erziehungswissenschaftliche Schwerpunkte 5

3.1.1 Der Schuljahresbeginn und die Schulklasse 5

3.1.2 Die Schule und ihre Bezugssysteme 6

3.2 Fachliche bzw. fachdidaktische Schwerpunkte 6

4 Einbindung ins Gesamtkonzept 6

5 Anforderungen an die Praktikumsbeteiligten 8

5.1 Anforderungen an die Studierenden 8

5.1.1 Anforderungen im Praktikum 8

5.1.2 Anforderungen im Reflexionsseminar 9

5.1.3 Anforderungen im Mentorat 10

5.1.4 Studienleistungen je Halbjahr im Vertiefungspraktikum 11

5.2 Anforderungen an Praxislehrpersonen 12

5.2.1 Leitidee 12

5.2.2 Praktikumsplanung und Strukturierung 12

5.2.3 Unterrichtsplanung, -(mit)gestaltung, -beobachtung und -auswertung 12

5.2.4 Unterstützung der Praktikumsadministration 13

5.3 Anforderungen an KoordinatorInnen 13

5.4 Verbindliche Gestaltungshinweise zum Praktikumstag 13

6 Formalia 14

6.1 Beurteilung im Vertiefungspraktikum 14

6.2 Verbindliche organisatorische Regelungen 15

7 Digitale Dokumente und Formulare 16

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Institut Kindergarten-/Unterstufe Berufspraktische Studien – Vertiefungsphase

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1 Ansprechpersonen

Für administrative Fragen an den Studienstandorten Brugg-Windisch und Solothurn

Karin Lerch, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn Mail: karin.lerch@fhnw.ch

Tel: +41 32 628 67 61 Muttenz

Monika Augstburger

Hofackerstrasse 30, 4132 Muttenz Mail: monika.augstburger@fhnw.ch Tel: +41 61 228 50 14

Für operative Fragen an der jeweiligen Partnerschule Moderator/in der Partnerschule

Für konzeptionelle und operative Fragen zur Zusammenarbeit in Partnerschulen Jürgen Lehmann, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn

Mail: juergen.lehmann@fhnw.ch Tel: +41 61 301 04 49

Für die Gesamtkonzeption

Tobias Leonhard, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn Mail: tobias.leonhard@fhnw.ch

Tel: +41 32 628 67 59

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2 Grundidee des Leitfadens zum Vertiefungspraktikum

Die Praxisphasen der Berufspraktischen Studien am Institut Kindergarten-/Unterstufe sind mit soge- nannten "Leitfäden" strukturiert. Sie sollen die gemeinsamen Aktivitäten leiten und dabei so viel Ge- staltungsspielraum wie möglich bei so wenigen Vorgaben wie nötig ermöglichen.

Das Verhältnis von Vorgaben und Gestaltungsspielraum stellt sich gerade beim Vertiefungspraktikum in Partnerschulen in besonderer Weise. Dieser Leitfaden versucht daher, die Logik vergleichbarer Ausbildungsbedingungen im Vertiefungspraktikum mit der Überzeugung zu verbinden, dass die Lern- anlässe an den einzelnen Partnerschulen durchaus unterschiedlich sein können.

Konkret bildet sich das in folgenden fünf Massnahmen ab:

1. Ein Leitfaden für ein Jahr

Der Leitfaden gilt für das gesamte Vertiefungspraktikum und enthält alle erforderlichen inhaltli- chen Festlegungen und administrativen Unterlagen für Teil 1 und Teil 2. Dies eröffnet den Spielraum, Themen in Zeitpunkt, Dauer und Ausrichtung mit den personellen und organisatori- schen Bedingungen vor Ort in Einklang zu bringen.

2. Inhaltliche Schwerpunkte mit grossen Gestaltungsspielräumen

Die gesetzten und damit verbindlichen inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus der Kon- zeption der Berufspraktischen Studien nach der Studien- und Prüfungsordnung von 2017. Sie sind jedoch so offen formuliert, dass sie plausibel an allen Kindergärten und Schulen des Bil- dungsraums im Rahmen eines Schuljahres gestaltbar sind und genügend Raum für schulspe- zifische andere Fragestellungen lassen.

3. Flexibilität in den terminlichen Festlegungen

Der Leitfaden enthält terminliche Fixierungen nur dort, wo die Praktikumsabläufe des Instituts z.B. bei gemeinsamen Veranstaltungen dies erfordern. Daraus ergeben sich wesentliche Spielräume für die Gestaltung der Reflexionsseminare, der Praktikumsbesuche und der Men- toratsgespräche. Durch die Terminpläne der einzelnen Partnerschulgruppen besteht zugleich die Flexibilität, schulspezifische Termine zu gestalten und dennoch weitgehende Planbarkeit sicherzustellen.

4. Keine weiteren Aufträge aus der Hochschule

Die schulischen Bedingungen und die Schwerpunkte des Leitfadens lassen weitere unvorher- gesehene Aufgabenstellungen aus der Hochschule nicht zu. Derartige Ansinnen können und müssen daher von den Akteuren der Partnerschule zurückgewiesen werden.

5. Einfache administrative Abläufe

Wir haben versucht, die administrativen Abläufe so klar und unaufwändig wie möglich zu ge- stalten. Alle erforderlichen Formulare (und optionalen "Werkzeuge") finden sich in diesem Leit- faden, digital auch ab Ende Mai im Praxisportal unter "Vertiefungsphase".

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3 Inhaltliche Schwerpunkte im Vertiefungspraktikum

Das Vertiefungspraktikum beinhaltet vier obligatorische Schwerpunkte: Zwei davon sind erziehungs- wissenschaftlich, sie ergeben sich inhaltlich aus der längerfristigen Einbindung in die Aktivitäten des Schuljahres. Die beiden anderen Schwerpunkte fokussieren jeweils eine fachliche bzw. fachdidaktische Perspektive. Die Schwerpunkte können miteinander verbunden und unterschiedlich «skaliert» werden.

Sie lassen damit Raum für darüber hinausgehende Ideen seitens der Schule. Studierende gestalten in den Blockpraktika und an den Praxistagen den regulären Unterricht mit, gemeinsam mit den Praxis- lehrpersonen und den Moderierenden berücksichtigen sie aber auch die folgenden Schwerpunkte. Mit den ModeratorInnen und den Leitenden des Reflexionsseminars sind Fachpersonen vor Ort, deren Expertise die konkrete Ausgestaltung der Schwerpunkte bestimmt und damit bereichert.

Mit der Arbeit an den Schwerpunkten üben die Studierenden den Arbeitsbogen unterrichtsbezogenen beruflichen Handelns ein, der aus Planung, Gestaltung und nachträglicher Analyse und Reflexion be- steht. Dieser Arbeitsbogen wird mindestens zweifach im Verlauf des Vertiefungspraktikums gestaltet, dient mit der schriftlichen Ausarbeitung der Etablierung der entsprechenden kognitiven Routinen und zugleich als Vorbereitung auf die «Individuelle Arbeitsleistung (IAL)» BpSt im dritten Studienjahr.

Hinweis zu «Aufträgen» aus der Hochschule:

Im Institut Kindergarten-/Unterstufe werden keine Aufträge aus Lehrveranstaltungen im Rahmen der Praktika allgemein und dem Vertiefungspraktikum im Besonderen erteilt. Dies ist die logische Konsequenz der Perspektive, dass Wissenschafts- und Berufspraxis im Rahmen der Berufspraktischen Studien «auf Augenhöhe» kooperieren. Zugleich ist es sinnvoll und ggf. für die Schülerinnen und Schü- ler ebenso wie für die Lehrpersonen bereichernd, wenn Studierende Konzepte, Ideen und Kompeten- zen aus den Lehrveranstaltungen ins Praktikum einbringen. Entscheidend ist dabei aber, dass diese Impulse aus der Hochschule Angebots- und Anregungs-, aber nicht Verpflichtungscharakter haben.

3.1 Erziehungswissenschaftliche Schwerpunkte

Eine zentrale Chance der längerfristigen Zusammenarbeit in Partnerschulen liegt darin, das Schuljahr in seiner Chronologie und den darin stattfindenden Anlässen mitverfolgen und mitgestalten zu können.

Zudem wird in der längerfristigen Zusammenarbeit die Einbindung der Schule in diverse Bezugssys- teme sichtbar und damit auch sinnvoll zum Gegenstand vertiefter Betrachtung.

3.1.1 Der Schuljahresbeginn und die Schulklasse

Die Gestaltung von Unterricht ist die zentrale Aufgabe von (angehenden) Lehrpersonen. Der Schuljah- resbeginn erfordert jedoch neben fachlich-inhaltlichen Entscheidungen eine Vielzahl organisatorischer, administrativer und logistischer Überlegungen, um mit den Schülerinnen und Schülern eine tragfähige Arbeitssituation zu gestalten, Regeln, Normen und Rituale des Umgangs mit der Lehrperson und un- tereinander zu entwickeln, einzuüben und zu etablieren. Im Zentrum stehen Fragen der Klassenfüh- rung. Sie sind auf sehr unterschiedlichen Ebenen zu beantworten.

Auftrag im Vertiefungspraktikum: Studierende klären mit der Praxislehrperson die Zielsetzungen für den Unterricht zu Schuljahresbeginn und beteiligen sich – wenn möglich – an der Planung und Gestal- tung. Sie dokumentieren und reflektieren interessante Situationen aus dem Unterricht in ihrer Klasse und berücksichtigen hierbei auch den besonderen Aspekt des Schuljahresbeginns. Diese werden zum Gegenstand methodengestützter Analyse im Reflexionsseminar. Dieser Auftrag wird vom Reflexions- seminarleitenden mit den Studierenden geklärt.

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3.1.2 Die Schule und ihre Bezugssysteme

Schule und Kindergarten sind als gesellschaftliche Teilsysteme mit anderen Teilsystemen vielfältig ver- netzt und verflochten. Das Vertiefungspraktikum in Partnerschulen bietet den idealen Rahmen, um diese Einbindung und Vernetzung anhand konkreter Anlässe zu erleben, zu verstehen und mitzuge- stalten.

Auftrag im Vertiefungspraktikum: Studierende nehmen pro Halbjahr an mindestens sechs unterschied- lichen Situationen, in denen die Schule mit den „Bezugssystemen“ (Eltern, Tagesstrukturen, Schulso- zialarbeit, Schulpsychologischer Dienst, …) in Kontakt tritt, teil und gestalten diese soweit sinnvoll mit.

Diese Situationen werden dokumentiert, um Erwartungen und Anforderungen an Lehrpersonen in die- sen Situationen zu analysieren. Dieser Auftrag wird vom Reflexionsseminarleitenden mit den Studie- renden geklärt. Die Dokumentationen sind Gegenstand methodengestützter Analyse im Reflexionsse- minar.

3.2 Fachliche bzw. fachdidaktische Schwerpunkte

Im Vertiefungspraktikum wird neben den erziehungswissenschaftlichen Themen in jedem Halbjahr ein (anderer) fachlicher/fachdidaktischer Schwerpunkt gelegt. Welche das sind, entscheidet die Expertise der Leitungen der beiden Reflexionsseminare.

Studierende unterrichten als angehende GeneralistInnen das gesamte fachliche Spektrum des Unter- richts. In Absprache mit den Praxislehrpersonen wählen sie je Halbjahr eine ‘Unterrichtsumgebung’, die sie gründlich schriftlich ausarbeiten und konkret gestalten. Idealerweise entspricht der fachdidakti- sche Schwerpunkt der Expertise der Reflexionsseminarleitenden.

Auftrag im Vertiefungspraktikum: Zwei fachlich unterschiedliche ‘Unterrichtsumgebungen’ im Umfang von mindestens 6 Lektionen werden im Verlauf des gesamten Vertiefungspraktikums konzeptorientiert und schriftlich geplant, zentrale Situationen und Produkte werden im Herbstsemester wie auch im Früh- jahrssemester mindestens einmal auch als Video dokumentiert sowie anschliessend zum Gegenstand methodengestützter Analyse im Reflexionsseminar. Die Planungen der beiden Unterrichtsumgebungen berücksichtigt auch Elemente der Lernstanderhebung, Beurteilung und/oder Bewertung der Schüler und Schülerinnen.

Um die Konzepte aus der Lehre der Hochschule auch in den Berufspraktischen Studien abzubilden und inhaltliche Anknüpfungspunkte für die Arbeit im Reflexionsseminar zu haben sind kommentierte Literaturlisten, aufgelegt von den Leitenden der jeweiligen Professuren, im Praxisportal herunterladbar ( https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-ku/vertiefungsphase/), die dazu dienen können, sich während des Vertiefungspraktikums über einschlägige Konzepte zu vergewissern.

4 Einbindung ins Gesamtkonzept

Im Vertiefungspraktikum gelten die Gestaltungsprinzipien der Berufspraktischen Studien, wie sie in den grundlegenden Konzeptionen1 formuliert und begründet sind.

Im Vertiefungspraktikum arbeiten die Akteure in den Partnerschulgruppen gemeinsam daran, die spe- zifischen Potentiale der beruflichen Praxis und der Wissenschaftspraxis aufeinander zu beziehen. Dies

1 Vgl. Rahmenkonzeption BpSt, Gesamtkonzeption BpSt. am IKU, Kompetenzfelder der PH FHNW

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bildet sich in den vier verbindlichen Schwerpunkten ab, in denen das Ziel der Gestaltung von Bildungs- prozessen mit Kindern der Zielstufe durch fundierte theorie- und konzeptgestützte Planung wahrschein- licher wird und die gewünschten wie unerwünschten Wirkungen aufgrund der systematischen und me- thodengestützen Analyse sichtbar gemacht werden können. Letzteres geschieht mit dem Ziel, die un- terrichtliche Praxis datengestützt verstehen und auf dieser Basis gezielt weiterentwickeln zu können.

Jenseits dieser grundlegenden Zielperspektiven orientiert sich die konkrete Gestaltung des Praktikums an den Gegebenheiten der Schulen vor Ort und setzt auf die verantwortungsbewusste Gestaltung durch Praxislehrperson, Studierende und die Mitarbeitenden der Hochschule.

Im ersten Halbjahr des Vertiefungspraktikums gestaltet jede Studierende mindestens 1 – 2 ‘Lerneinhei- ten’ pro Praxistag. Die Tandempartnerin und die Praxislehrperson können unterstützend in den

‘Lerneinheiten’ aktiv sein.

Im zweiten Halbjahr erhöht sich die Anzahl der von der Studierenden gestalteten Lerneinheiten auf 2 – 3. Dies gibt den Studierenden die Möglichkeit, sich verantwortlich in der Rolle einer Lehrperson zu erproben, aber auch die Tandempartnerin und die Praxislehrperson beim Unterrichten zu beobachten.

Ausserdem bleibt ausreichend Zeit, gelegentlich systematische Beobachtungen vorzunehmen.

Das Vertiefungspraktikum ermöglicht einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Professionalität der Studierenden bei den acht allgemeinen Kompetenzzielen, die die Pädagogische Hochschule FHNW im Sinne professioneller Standards als Zielperspektive des Studiums formuliert hat und auf dem Praxisportal herunterladbar sind. Die Kompetenzziele sind im Folgenden phasenspezifisch ausdifferen- ziert:

1. Teilhabe am professionsspezifischen Fachdiskurs:

Studierende beziehen Gegenstände, Sichtweisen und Ideen des Studiums in die Gestaltung des Unterrichts ein und verständigen sich mit Praxislehrpersonen und RS-Leitenden fach- sprachlich über die Vorhaben und deren Wirkung

2. Planung und Durchführung von Unterricht:

Studierende planen Unterricht auf der Ebene der Lerneinheit und der Unterrichtsumgebung schriftlich und unter Bezug auf die Erfordernisse des Schülerinnen und Schüler.

3. Lernen und Entwicklung:

Studierende beobachten und dokumentieren Lern- und Entwicklungsprozesse von Schülerin- nen und Schülern über längere Zeiträume und verstehen die Diskontinuitäten ebenso wie die Bedingungen, diese Prozesse zu begünstigen.

4. Diagnose und Beurteilung:

Studierende erfassen Schülerleistungen je nach Kontext formativ und/oder summativ, sie er- kunden mit den Fachpersonen vor Ort diagnostische Verfahren und Strategien der Förderung.

5. Umgang mit Heterogenität:

Studierende befassen sich mit den in der Klasse, der Schule und dem schulischen Umfeld sichtbaren Differenzen und berücksichtigen diese sofern erforderlich.

6. Kommunikation und Zusammenarbeit:

Studierende üben offene Kommunikation mit allen Beteiligten gerade auch, wenn die Situation herausfordernd ist. Sie gestalten Kooperationsverhältnisse ihrerseits verlässlich und berück- sichtigen die Bedürfnisse der jeweiligen PartnerInnen.

7. Institutionelles Handeln, Schule und Gesellschaft:

Studierende befassen sich mit der Rolle, die sie als Vertretende einer staatlichen Institution im Praktikum übernehmen. Sie beobachten die Bedingungen pädagogischen Handelns in Orga- nisationen und beziehen dort bewusst Position.

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8. Professionelle Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität

Im Praktikum entwickeln Studierende mit Unterstützung der Praxislehrperson ein klares Ver- ständnis von Unterrichts- und Schulqualität. Sie prüfen und entwickeln ihre eigene Arbeit, die

sich in erster Linie an gelingenden Bildungsprozessen der Kinder orientiert.

Die Breite dieser Kompetenzziele sollte sich in den über das gesamte Vertiefungspraktikum verteilten Studienaktivitäten der Studierenden abbilden und strukturiert die Arbeit der Studierenden in ihrem Portfolio.

5 Anforderungen an die Praktikumsbeteiligten

5.1 Anforderungen an die Studierenden

Studierende sind im Vertiefungspraktikum längerfristig Teil einer beruflichen Praxis, die Engagement, Zusammenarbeit und eine offene Kommunikation erfordert. Irritationen und Konflikte sind Phänomene, die nicht vermieden, aber konstruktiv gestaltet werden können. Die Ausbildungssituation erfordert dabei von den Studierenden ein besonderes Mass an Lernbereitschaft und Sorgfalt im Umgang mit den an- deren Beteiligten, zugleich müssen sie sich auf die Unterstützung der Praxislehrpersonen und Hoch- schulmitarbeitenden verlassen können.

Die weiteren Anforderungen des Vertiefungspraktikums werden nachfolgend entsprechend der drei verschiedenen Formate der Berufspraktischen Studien (Praktikum – Reflexionsseminar – Mentorat) unterteilt. Sie werden inhaltlich konkretisiert und abschliessend in Bezug auf die erforderlichen Studien- leistungen in den einzelnen Formaten formal zusammengefasst.

5.1.1 Anforderungen im Praktikum

Vorbereitung des Praktikums (Hospitationswoche):

Die noch in der letzten Schulferienwoche liegenden Vorbereitungstage an den Schulen werden vor allem für die Erstellung einer umfassenden Bedingungs- und Situationsanalyse sowie für die vorberei- tende Planung genutzt. Es werden zudem die Gegebenheiten vor Ort in Bezug auf Räume, Materialien, Regeln und Rituale, Unterrichtsteam und Klassenzusammensetzung erkundet. Es findet eine Kontakt- aufnahme mit allen relevanten Personen statt. Diese Erkundungen setzen sich in den folgenden Hos- pitationswochen fort.

Die Aktivitäten der Studierenden während der Hospitationswoche werden zwischen Praxislehrperson und Studierenden geplant und vereinbart und orientieren sich an der Grundidee, dass die Hospitations- woche primär der Erkundung des neuen Praktikumortes dient. Die Lerngruppe wird zum Gegenstand systematischer Beobachtungen.

Mit der Praxislehrperson werden die Erkundungsaufträge geklärt. Auf dem Praxisplatzportal stehen entsprechende Hospitationswerkzeuge zur Verfügung. Einzelne Erkundungsaufträge können auch nach der Hospitationsphase fort- bzw. weiter geführt werden.

Punktuell können die Studierenden während der Hospitationstage unterrichtsunterstützend eingesetzt

werden.

Die Hospitationsphase endet mit einer gemeinsamen Perspektivplanung für das Blockpraktikum und die nachfolgenden Praxistage, in der sowohl die Aufgaben der Studierenden zur Vorbereitung als auch die Ziele der Studierenden in Bezug auf den eigenen Lernertrag festgehalten werden. Zwischen Pra- xislehrperson und Studierenden werden mit der "Perspektivplanung" verbindliche Absprachen in Bezug

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auf Themen des Blockpraktikums sowie zu Art und Ausmass der Beteiligung getroffen. Auch die Betei- ligungsmöglichkeiten an ausserunterrichtlichen Aktivitäten werden geklärt und organisatorisch vorbe- reitet.

In gegenseitiger Absprache ist es möglich, dass einzelne Hospitationstage aus dem Januar Block in den November/Dezember verlegt werden, sodass eine bessere Vorbereitung auf das zweite Prakti- kumshalbjahr möglich wird.

Gestaltung des Praktikums:

Entsprechend den Schwerpunkten (vgl. 3) wird im Praktikum Unterricht geplant, durchgeführt und in seinen Wirkungen reflektiert, die Auswahl des Gegenstands richtet sich dabei auch nach den schuli- schen Gegebenheiten.

Jeder Unterricht wird frühzeitig und schriftlich so detailliert vorbereitet, dass diese Vorbereitung zum Gegenstand eines Austauschs werden kann und hinreichend Klarheit über den geplanten Verlauf lie- fert. Die entsprechende Planungsgrundlage («gut geplant») steht im Praxisplatzportal zum Herunterla- den bereit. In der Unterrichtsplanung sind die Studierenden für konkrete Gestaltungsvorschläge ver- antwortlich, werden jedoch von den Praxislehrpersonen durch die gemeinsame Diskussion der Planun- gen unterstützt. Hierbei werden neben den inhaltlichen und organisatorischen Abstimmungen auch die Ziele bestimmt, welche mit den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Auch wird diskutiert, welche inhaltlichen und methodischen Zugänge am ehesten dafür geeignet sind. Dabei versuchen Stu- dierende, Ideen und Konzepte aus dem Studium zur Deutung und Begründung einzubringen. Die defi- nitiven Planungen werden den Praxislehrpersonen und Reflexionsseminarleitenden frühzeitig zur Ver- fügung gestelllt.

Im Unterricht kann – wo inhaltlich sinnvoll und erforderlich – eine Zusammenarbeit im Sinne von Te- amteaching stattfinden. Die Studierenden übernehmen in zunehmendem Masse eigenverantwortlich die Gestaltung von ‘Lerneinheiten’, ‘verbindenden Sequenzen’ und ‘Unterrichtsumgebungen’. In der Auswertung wird gemeinsam auf die Frage fokussiert, wie erfolgreich es gelungen ist, die angestrebten Ziele mit den Schülerinnen und Schülern zu erreichen.

Die Studierenden beteiligen sich auch jenseits des Unterrichts an den Aktivitäten der Partnerschule.Sie setzen sich intensiv und initiativ mit den Anforderungen des Lehrberufs und der spezifischen Zielstufe auseinander.

5.1.2 Anforderungen im Reflexionsseminar

Der Leitgedanke der Reflexionsseminare liegt in der Verknüpfung theoretischer Konzepte des Studi- ums mit Situationen und Gegenständen aus dem Praktikum. Dies geschieht zum Teil im Modus exemp- larischer Planung, zum Teil im Modus der Analyse und Reflexion.

Studierende bringen Dokumente aus der Unterrichtspraxis in das Reflexionsseminar mit. Wenn Unter- richtsmitschnitte (Audio, Video) stattfinden, sind die dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu berücksichtigen und Eltern, Praxislehrperson und Schulleitung zu beteiligen (Einverständniser- klärungen liegen mehrsprachig vor und müssen von den Studierenden vor jeder Praxisphase, also halbjährlich, eingeholt werden). Wortprotokolle beobachteter unterrichtlicher Interaktionen, Lehrmittel und Lernmaterialien stellen ebenfalls mögliche Gegenstände gemeinsamer Auseinandersetzung in der Veranstaltung dar. Diese werden zum Gegenstand theoretischer Beschreibung, Analyse und Deutung

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sowie der Entwicklung erweiterter Handlungsoptionen. Fallrekonstruktive wie lösungsorientierte For- men der Fallarbeit werden situativ passend eingesetzt, um sowohl wissenschaftlich-reflexives Verste- hen als auch konkretes Handeln zu unterstützen.

Die weitere Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen erfolgt durch die Leitenden zu Beginn des Reflexionsseminars.

5.1.3 Anforderungen im Mentorat

Das Mentorat dient dazu, die vielfältigen Erfahrungen des gesamten Studiums zumindest ansatzweise zueinander in Beziehung zu setzen, zu bilanzieren und begründet zu bestimmten persönlichen Positi- onen zu verdichten.

Die Studierenden arbeiten im Mentorat 2.1 und 2.2 weiterhin daran, den eigenen Professionalisierungs- prozess für sich selbst zu klären, systematisch zu gestalten und Belege dafür zu finden, dass Fort- schritte in den verschiedenen Bereichen gelungen sind. Dabei ist die begründete Darstellung eines Zwischenstandes (z. B. zum Thema "Klassenführung", mit der Dokumentation und Begründung einer Reihe von rhythmisierenden Verfahren im Tagesablauf eines Kindergartens) viel aussagekräftiger als ein unkommentiertes "Paradebeispiel", an dem kein Prozess sichtbar werden kann.

Die Dokumente stammen potentiell aus allen Studienbereichen und werden, sofern sie Teil des Portfo- lios werden, in ihrer Bedeutung begründet. Aussagekraft und Substanz der Dokumente im Sinne wirk- lich durchdachter, auch theoretisch reflektierter Aussagen sind wichtig. Gleichwohl ist es Ziel, die eige- nen Kompetenzen in der regelmässigen Auseinandersetzung mit den acht Kompetenzfeldern im Sinne professioneller Standards abzugleichen und Belege zu diesen Kompetenzfeldern zu finden und zuzu- ordnen.

Die Darstellung ist keineswegs auf Schriftsprache und Papierform beschränkt, Audio- und Videodaten sind ebenso möglich wie die Gestaltung von E-Portfolios. Entscheidend ist, dass die Arbeiten den Men- torInnen und Mitstudierenden gegenüber dargestellt werden können und bestimmte Aspekte professi- oneller Kompetenz plausibel belegen.

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5.1.4 Studienleistungen je Halbjahr im Vertiefungspraktikum Studienleistung im Praktikum (9 ECTS-P. ≙ 270 Ah)

Anwesenheit während der Praktikumszeiträume und deren Vorbereitung vor Ort

Teilnahme an mindestens je sechs zusätzlichen Veranstaltungen des Schullebens, in denen die Schule mit ihren „Bezugssystemen“ (z.B. Eltern, Tagesstrukturen, Schulsozialarbeitenden, Schul- psychologischer Dienst, …) in Kontakt tritt, nach Absprache. (Nicht gemeint sind hier Aktivitäten der Klasse ausserhalb des Klassenzimmers wie Ausflüge, Projekte und Lager.)

Schriftliche Perspektivplanung für das Blockpraktikum, die eine detaillierte Vorbereitung auf das Blockpraktikum ermöglicht. Sie basiert auf der Situations- und Bedingungsanalyse. In ihr wird auch der Bezug zu den Zielsetzungen der Praxisphase ersichtlich

Gestaltung des Praktikums, ausführliche schriftliche Vorbereitung gemäss den Ausführungen in 5.1.1

Studienleistung im Reflexionsseminar (2 ECTS-P. ≙ 60 Ah)

Regelmässige und aktive Teilnahme

Dokumentation und Vorbereitung von Fallbeispielen, Situationsbeschreibungen oder didaktischen Materialien, die in den Präsenzveranstaltungen analysiert und diskutiert werden

Recherche, Aktualisierung und (ggf. erneute) Auseinandersetzung mit Konzepten und Texten aus den Studienbereichen FW, FD und EW, die zur Deutung und Beschreibung des Fallmaterials ge- eignet sind und die thematischen Schwerpunkte des Vertiefungspraktikums rahmen (vgl. 3)

Methodisch fundierte Analyse auch selbstgewählter individuell bedeutsamer Situationen aus der aktuellen Praxisphase mit substanziellen theoretischen Bezugnahmen oder eine andere Form des schriftlichen Leistungsnachweises

Die genaue Festlegung der Studienleistung erfolgt durch die Leitenden des Reflexionsseminars

Studienleistung im Mentorat (1 ECTS-P. ≙ 30 Ah)

Formulierung einer subjektiv wie objektiv bedeutsamen individuellen Zielsetzung für den Studien- abschnitt und das Partnerschuljahr

Arbeit am Portfolio, das dazu dient, den individuellen Professionalisierungsprozess als Vermittlung zwischen bildungsbiographischen Erfahrungen und professionellen Standards in zentralen Anfor- derungen des Lehrberufs gründlich selbst zu überdenken, aktiv zu gestalten und anhand von aus- sagekräftigen Dokumenten für Dritte sichtbar zu machen und zu belegen

Strukturierung und Begründung der Integration von vorhandenen Dokumenten gerade auch aus dem Praktikum, dem Reflexionsseminar und den Studienveranstaltungen

Bilanzierung und Sichtbarmachung der Fortschritte

Anwesenheit zu den vereinbarten Terminen und Abgabe der Portfoliodokumente

Austausch mit Mitstudierenden und Mentor/in

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5.2 Anforderungen an Praxislehrpersonen 5.2.1 Leitidee

Praxislehrpersonen sind Könnerinnen und Könner der beruflichen Praxis. Sie zeigen die praktische Ausgestaltung der vielfältigen Anforderungen in Schule und Unterricht und sind dabei Modell und Vor- bild für den pädagogischen Nachwuchs. Sie übernehmen die Rolle als Lehrende bewährter und erfolg- reicher Praxis und sind zugleich offen für Ideen, Anfragen und Alternativen der Studierenden.

Praxislehrpersonen geben den Studierenden Rückmeldungen über ihr Handeln im Unterricht und im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Das Instrument zur Unterrichtsbeobachtung beinhaltet empirisch fundierte Kriterien, die helfen, die Beobachtungen und Rückmeldungen zu orientieren und zu strukturieren.

Als Akteuerinnen und Akteure der Berufspraxis ist die Beteiligung der Praxislehrpersonen an einzelnen Reflexionsseminaren wünschenswert.

Die Zusammenarbeit mit den Studierenden und den Mitarbeitenden der Hochschule ist geprägt von der Idee umfassender "Kollaboration", also gemeinsamer Arbeit und Verantwortungsübernahme für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler. Unter Berücksichtigung der Schwerpunkte des Vertiefungs- praktikums bedeutet dies:

5.2.2 Praktikumsplanung und Strukturierung

Die Praxislehrpersonen beteiligen die Studierenden während der Vorbereitungstage an der Pla- nung des Schuljahresanfangs und zumindest des ersten Quartals. Diese Einbindung bezieht sich auf die thematischen Aspekte ebenso wie auf die Verfahren und Ideen zur Klassenführung, die mit Beginn des neuen Schuljahres etabliert und/oder aktualisiert werden sollen.

Sie diskutieren die Begründungen für die konkreten Vorgehensweisen und binden die Studie- renden in Fragen der Ausgestaltung ein.

Praxislehrpersonen unterstützen die Studierenden bei der Perspektivplanung für die Zeit des Blockpraktikums und die nachfolgenden Praxistage sowie bei der Formulierung von Zielen für die Professionalisierung der Studierenden innerhalb der Praxisphase.

5.2.3 Unterrichtsplanung, -(mit)gestaltung, -beobachtung und -auswertung

Die Phase der Unterrichtsplanung (Ziele, Inhalte, Methoden und Lernwege) und Vorbereitung soll in gemeinsamer Absprache geschehen. Auf der Basis von Erfahrung und bewährten Me- thoden (Praxislehrpersonen), aber auch unter Rückgriff auf relevante theoretische Konzepte aus dem Studium (Studierende) werden gemeinsam aussichtsreiche Zugänge für die Schülerinnen und Schüler entwickelt.

Die Durchführung des Unterrichts wird gemeinsam verantwortet, das Potential, das durch den/die Studierende/n als zusätzliche Lehrperson für stärker individualisierende Lernformen zur Verfügung steht, soll ebenfalls genutzt werden.

Gemeinsam geplante und strukturierte Lernsequenzen und Lektionen werden auch, aber nicht unbedingt ausschliesslich von dem/der Studierenden alleine durchgeführt, der Einsatz von Te- amteaching erfolgt, sofern inhaltlich sinnvoll.

Die Praxislehrperson setzt das Beobachtungsinstrument (vgl.7.3) mehrfach ein, um den Unter- richt des/der Studierenden zu beobachten.

In der Auswertung des Unterrichts liegt der Fokus sowohl auf den Fragen, inwieweit es gelungen ist, die anvisierten Ziele zu verwirklichen und welche Aspekte weiterer Vertiefung bedürfen, als

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auch darauf, wie der/die Studierende in der Lage war, die vielfältigen Anforderungen selbstver- antwortlich, überzeugend und situativ angemessen zu gestalten. Das ausgefüllte Beobach- tungsinstrument ermöglicht eine gezielte Arbeit an bestimmten Dimensionen.

Die Auswertung von Unterricht geschieht auch kollektiv im Reflexionsseminar, an dem sich Pra- xislehrpersonen nach ihren Möglichkeit auf Einladung der Reflexionsseminarleitenden beteili- gen können.

5.2.4 Unterstützung der Praktikumsadministration

− Praxislehrpersonen setzen sich mit den erforderlichen Dokumenten auseinander, die helfen, das Vertiefungspraktikum zu organisieren.

− Sie erstellen mit den Studierenden am Ende des Blockpraktikums eine Zwischenbilanz.

− Sie suchen frühzeitig das Gespräch mit den Studierenden, wenn Schwierigkeiten auftauchen.

− Bei Zweifeln an den Leistungen der Studierenden beteiligen Sie die Moderierenden.

− Praxislehrpersonen beurteilen die Studierenden fristgerecht auf dem entsprechenden Formu- lar, das sie dann (ggf. gemeinsam) an die Admin BpSt. am Studienstandort weiterleiten.

5.3 Anforderungen an KoordinatorInnen

KoordinatorInnen sind Schulleitungen oder Praxislehrpersonen mit einem entsprechenden Mandat sei- tens der Schulleitung. Ihnen obliegt die Verantwortung, die Kooperation schulseitig organisatorisch si- cherzustellen. Koordinatorinnen sind konkret dafür verantwortlich, dass die schulischen Terminpläne, die Organisation von Räumen, die gemeinsame Bildung der Mikroteams, die Abbildung der Partner- schulkooperation im PraxisPlatzPortal mit den verschiedenen dort zu gestaltenden Aufgaben sowie die Sicherstellung der Kommunikation zwischen allen Beteiligten fristgerecht und speditiv verlaufen kann.

KoordinatorInnen sind die ersten schulseitigen Ansprechpersonen für die ModeratorInnen, sie sind An- sprechperson für die Praxislehrpersonen und koordinieren die Bedürfnisse dieses Personenkreises.

Sie stellen nicht zuletzt regelmässig den Kontakt zur Schulleitung her, damit diese über den Verlauf und wesentliche Ereignisse informiert ist.

5.4 Verbindliche Gestaltungshinweise zum Praktikumstag

− Der Praktikumstag bezeichnet einen Tag mit Vor- und Nachmittagsunterricht. An den Praktikums- tagen findet somit – wenn schulseitig möglich – vor- und nachmittags Unterricht statt. Unabhängig von den Unterrichtszeiten reservieren sich Studierende an Praktikumstagen die Zeit von 7:30 – 18 Uhr für die Präsenz an der Partnerschule. Die genauen Präsenzzeiten werden zwischen Praxis- lehrperson und Studierenden vereinbart und in der Praktikumsvereinbarung fixiert.

− Findet aus schulorganisatorischen Gründen am Praktikumstag nur vormittags Unterricht statt, wird innerhalb der Partnerschulgruppe zwischen Schulleitung, Praxislehrperson und Moderierenden vereinbart, für welche berufsqualifizierenden Aktivitäten der zur Verfügung stehende Workload des Praxistages eingesetzt wird. In der Regel ist dies ein weiterer Praxishalbtag nach Absprache.

Dieser ist verbindlich, sofern dies im Schulprofil so formuliert ist.

− Zusätzlich besuchen die Studierenden in Absprache mit den Praxislehrpersonen mindestens sechs Anlässe pro Halbjahr, die sie mit anderen inner- und ausserschulischen Partnern in Kontakt bringen (z.B. Schulkonvente, Stufensitzungen, Klassenteamsitzungen, Elternanlässe, Gespräche

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mit Fachstellen etc.). Diese Anlässe finden auch ausserhalb des Praktikumstages statt und sind individuell zu vereinbaren.

− Reflexionsseminare und Mentoratsgespräche finden ausserhalb der schulischen Unterrichtszeiten statt. Die für Reflexionsseminare vorgesehenen 28 Lektionen/Semester können auch in den Schulferien der Partnerschulen oder ausserhalb des kursorischen Semesters der PH liegen.

− Studierende planen und unterrichten individuell im ersten Halbjahr 1-2 Lerneinheiten, im zweiten Halbjahr 2-3 Lerneinheiten pro Praxistag. Die schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen orientieren sich an den Vorgaben der PH («gut geplant») und werden den Praxislehrpersonen bzw. besu- chenden Reflexionsseminarleitenden rechtzeitig zugestellt.

− Darüber hinaus beteiligen sich die Studierenden im Co-Planning und Co-Teaching (mit der Praxis- lehrperson und/oder der Tandempartnerin) an allen unterrichtlichen Aktivitäten der Klasse, wirken unterrichtsunterstützend mit und/oder nehmen Unterrichtsbeobachtungen vor.

− Am Praxistag oder einem anderen vereinbarten Termin finden Unterrichtsvor- und/oder -nachbe- sprechungen statt. Hierfür sind rechnerisch ein bis zwei Stunden pro Praxistag vorgesehen.

− Praktikumstage ausserhalb der Blockwochen und ausserhalb des kursorischen Semesters müs- sen nicht am hierfür vorgesehenen Praxistag stattfinden. Schulleitungen, Praxislehrpersonen, Ko- ordinator/in und Moderator/in entscheiden, ob die Ausgestaltung auf Ebene der Partnerschul- gruppe oder auf Ebene der Mikroteams vereinbart wird.

− Grundsätzlich besteht im Praktikum aus inhaltlichen Gründen eine Anwesenheitspflicht von 100%.

Krankheitsbedingte Absenzen sind vollumfänglich nachzuholen. (Genaueres siehe im Praxisplatz- portal unter «Regelung zum Umgang mit Absenzen in den Berufspraktischen Studien am IKU».) Bei Krankheit werden Praxislehrperson und Moderator/in umgehend informiert.

6 Formalia

6.1 Beurteilung im Vertiefungspraktikum

Das Vertiefungspraktikum ist als intensive Lernsituation konzipiert, in der die Beurteilung auf ein formal erforderliches Minimum reduziert ist. Ziel ist es, ein lernorientiertes Probehandeln zu ermöglichen, bei dem aus Fehlern Einsichten und Lernchancen entstehen statt formaler Konsequenzen aus einer Beno- tung. Insofern sind formative Rückmeldungen der zentrale Modus, Studierende in ihrem Professionali- sierungsprozess zwischen Wissenschafts- und Berufspraxis zu begleiten.

Gleichwohl gilt es formal festzustellen, ob der entsprechende jeweilige Workload erbracht und eine hinreichende Qualität der Arbeit feststellbar ist. Die Leistungsnachweise in den drei Formaten der Be- rufspraktischen Studien werden unabhängig voneinander je Halbjahr beurteilt. Die Beurteilung orientiert sich an den formulierten Konkretisierungen (vgl. 5.1.1 bis 5.1.3). Sie erfolgt jeweils als Leistungsnach- weis mit "bestanden» bzw. «nicht bestanden».

Die Beurteilung der Praktikumsleistungen erfolgt durch die Praxislehrperson/en. Bestehen Zweifel da- ran, dass die Studienleistung erbracht werden kann, ist der/die Moderator/in frühzeitig zwingend zu beteiligen. Die Beurteilung der Studienleistung im Reflexionsseminar und Mentorat obliegt der Leitung der jeweiligen Veranstaltung.

Wird ein Teil des Vertiefungspraktikums nicht bestanden, kann er im kommenden Studienjahr einmal wiederholt werden. Wird der erste Teil des Vertiefungspraktikums nicht erfolgreich absolviert, scheidet

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der/die Studierende aus der Partnerschulgruppe aus und wiederholt das Praktikum zum Beginn des folgenden Studienjahres in einer anderen Gruppe.

6.2 Verbindliche organisatorische Regelungen Formale Aufgaben der Studierenden

− Vor Beginn des Blockpraktikums wird je Halbjahr eine schriftliche Perspektivplanung erstellt. Dieses Dokument wird mit der Praxislehrperson und der/dem Leitenden des Reflexionsseminars bzw.

der/dem Moderator/in abgestimmt.

− Das Blockpraktikum und die Praxistage sind Vollzeitaktivitäten, die keine Nebenbeschäftigung zulas- sen. Auch die Beteiligung der Studierenden an weiteren Veranstaltungen des Schullebens in den Partnerschulen ist im Workload solide abgebildet. Insgesamt rechnen die Studierenden über das Schul- und Studienjahr hinweg mit fünf ganztägigen Arbeitstagen pro Woche während der Hospitati- onswochen und Blockpraktika, mit einem vollen Arbeitstag pro Woche (Praxistag bzw. zwei Praxis- halbtage) während der übrigen Zeit. Neben mindestens sechs weiteren schulischen Anlässen wie Konventen/Schulhaussitzungen, Elterngesprächen, Kontakten zu schulischen Diensten etc. pro Halbjahr ist Selbststudienzeit für die Planung und Auswertung der unterrichtlichen Aktivitäten vorzu- sehen.

− Auf Grund des gesamten Workloads für das Verteifungspraktikum plus Reflexionsseminar (330 AS) sind durchschnittlich zwei Arbeitstage pro Woche für die Präsenz an der Schule sowie eigenständige Arbeitsaufträge (Unterrichtsvorbereitung und Erkundungen) einzuplanen.

− Die Präsenzpflicht im Praktikum entspricht während der Blockwochen dem Pflichtpensum einer Lehrperson mit vollem Pensum. In Tagespraxiswochen beinhaltet die Präsenzpflicht eine Anwesen- heit im Rahmen des standortspezifischen Praxistages. Sofern aus stundenplantechnischen Gründen kein voller Praxistag möglich ist und dies so im Schulprofil vermerkt ist, wird der Workload auf zwei Praxishalbtage verteilt.

− Der Besuch der zur Praxisphase gehörenden Reflexionsseminar-Sitzungen ist obligatorisch wird bezüglich Präsenzregelung wie kursorische Veranstaltungen gehandhabt.

− Erwerbstätigkeit, auch berufsbezogene, wie etwa Stellvertretungen, ist an den Praxis(halb-)tagen und im Blockpraktikum nicht möglich, weil personelle Kontinuität für Praxislehrpersonen und Schüle- rinnen und Schüler von wesentlicher Bedeutung ist.

− Die Studierenden nehmen an den Evaluationen zum Vertiefungspraktikum teil.

− Sie füllen den Rückmeldebogen für Praxislehrpersonen aus und geben ihnen diesen ab.

Formale Aufgaben der Praxislehrpersonen

− Unterstützung und Beratung der Studierenden bei der Perspektivplanung für das Halbjahr durch Vor- lage der Jahres- und Quartalsplanungen sowie verbindliche Vereinbarung von Themen und Zugän- gen, damit sich die Studierenden gründlich auf das Praktikum vorbereiten können.

− Erstellen einer Zwischenbilanz nach jedem Blockpraktikum zur Bilanzierung des bisherigen Verlaufs

− Mehrfacher Einsatz des Beobachtungs- und Rückmeldeinstruments

− Beurteilung der/des Studierende/n nach Abschluss des jeweiligen Halbjahres, Versand bis 08.12.2021 bzw. 24.06.2022 an die Standortadministration Berufspraktische Studien.

− Teilnahme an den Evaluationen zum Vertiefungspraktikum.

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7 Digitale Dokumente und Formulare

Folgende Dokumente und Formulare sind im Praxisportal

(https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-ku/vertiefungsphase/) herunterladbar:

Allgemeine Kompetenzziele PH FHNW

Beobachtungs- und Rückmeldungsinstrument zum Unterricht der Studierenden

Datenschutzdokumentation - Information über die Aufzeichnung personenbezogener Daten und Einverständniserklärung

Dokumentation weiterer Professionalisierungsaufgaben

Gut geplant. Überlegungen zur Unterrichtsplanung im Zyklus 1

Literaturliste

Perspektivplanung für das Vertiefungspraktikum

Praktikumsbeurteilung

Rahmenterminpläne

Rückmeldung zum Portfolio

Rückmeldebogen zur Zusammenarbeit

Werkzeuge zur Hospitation I: Beobachtung als Werkzeug

Werkzeuge zur Hospitation II: Bedingungsanalyse

Zwischenbilanz im Vertiefungspraktikum

4-Felder-Matrix (fakultativ)

Referenzen

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