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Beispiele für nachteilsausgleichende Maßnahmen bei Prüfungen und Studienleistungen

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Academic year: 2022

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V.i.S.d.P: Beauftragter der Hochschulleitung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Redaktion: Sandra Ohlenforst, Stand Juli 2014

Beispiele für nachteilsausgleichende Maßnahmen bei Prüfungen und Studienleistungen

• Verlängerung der Bearbeitungszeit zeitabhängiger Prüfungsleistungen

• Unterbrechung von zeitabhängigen Prüfungsleistungen (insbesondere Arbeiten unter Aufsicht) durch individuelle Erholungspausen

• Splitten von Prüfungsleistungen in Teilleistungen

• Verlängerung des Zeitraums zwischen einzelnen Prüfungsleistungen

• Mitbestimmungsmöglichkeit bei der Festlegung von Prüfungsterminen

• Erbringen von Prüfungsleistungen in einer anderen als der vorgesehenen Form, z. B. Ersatz von schriftlichen durch mündliche Leistungen und umgekehrt oder Einzel- statt Gruppenprüfung

• Durchführung der Prüfung in einem gesonderten Raum

• Berücksichtigung der Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung durch Anpassung der sachlichen Vorgaben für den Studien-

verlauf, insbesondere Reihenfolge, in der bestimmte Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden müssen oder vorgesehener studentischer

Arbeitsaufwand pro Semester

• Befreiung von der regelmäßigen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (mit Ausgleich der Anwesenheit durch Erbringen einer kompensatorischen Leistung)

• Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bei der Gestaltung verbindlicher Praktika und Auslandsaufenthalte (z. B. durch geänderte Bedingungen oder

Ersatzleistungen)

Referenzen

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