Name, Vorname; Personal-Nr.:
Struktureinheit
Zutreffendes ankreuzen ⌧ Geschäftsbereich Personal
im Campus
Anzeige/Antrag auf Arbeitsbefreiung/Sonderurlaub zur häuslichen Pflege eines erkrankten Kindes
Hiermit beantrage ich zur häuslichen Pflege meines erkrankten Kindes
Name, Vorname, Geb.-Datum, wohnhaft1
für die Zeit vom ____.____.____ bis ____.____.____
Kind ist krankenversichert gesetzlich privat Arbeitsbefreiung gem. § 45 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Freistellung gem. § 18 Abs. 1 Buchst. f Doppelbuchst. bb MTV-UK MD bzw. § 19 Abs. 1 Buchst. b MTV-Ä UK MD (wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat).
Freistellung gem. § 18 Abs. 7 Satz 1 MTV-UK MD bzw. § 19 Abs. 4 Satz 1 MTV-Ä UK MD.
Sonderurlaub gem. § 22 Abs. 2 UrlVO Beamte LSA.
Eine Kopie des Krankenscheins ist beigefügt.
Hiermit versichere ich, dass eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht be- aufsichtigen, betreuen und pflegen kann.
Im laufenden Kalenderjahr bereits beantragte Freistellung zur häuslichen Pflege meines erkrankten Kindes: _________ Tage
Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift der/des zust. Vorgesetzten
Verfügung
1. Dem Antrag wird entsprochen.
nicht entsprochen, weil .
2. Mitteilung an Bezügestelle.
3. Mitteilung an MitarbeiterIn/Durchschrift an Vorgesetzten.
4. Zur Personalakte.
Magdeburg, _____._____._____
Im Auftrag
1 falls nicht im gleichen Haushalt
§ 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichti- gen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
§ 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
(2) Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versi- cherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
(3)
Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistel- lungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsan- spruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden.§ 18 MTV-UK MD Arbeitsbefreiung
1. Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Angestellte unter Fortzahlung des Entgelts im nachste- hend genannten Umfang von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
...
f) schwere Erkrankung
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalender- jahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat - bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr.
7. Satz 1
In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung ggf. auch gewährt werden, wenn die dienstlichen Verhältnisse es gestatten (z.B. persönliche Anlässe wie Umzug, etc.)
§ 19 MTV-Ä UK MD
1. Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Arzt unter Fortzahlung des Entgelts gem. Ziff. 4 im nach- stehend genannten Umfang von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
...
schwere Erkrankung
b) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalender- jahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat - bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr.
4. In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung ggf. auch gewährt werden, wenn es die dienstlichen Verhältnisse gestatten (z.B. persönliche Anlässe wie Umzug, etc.).
§ 22 UrlVO Beamte LSA Urlaub aus persönlichen Anlässen
(2) Aus anderen wichtigen Gründen (wie Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswech- sel, schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen) kann Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung in dem notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entge- genstehen.