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COVID-19
Merkblatt Akteneinsicht Dokumentationsstelle
11. Mai 2020
Einsicht von Akten und Unterlagen (nach Terminvereinbarung)
Im vorderen Teil der Dokumentationsstelle dürfen sich max. 2 Per- sonen aufhalten (1 Kundin oder 1 Kunde sowie 1 Mitarbeiterin oder Mitarbeiter). Die Empfehlung des BAG beträgt 10 m2 pro Person.
Die soziale Distanz (mindestens 2 m) zwischen Kunde (Benutzerin- nen und Benutzer) und Mitarbeitenden der Dokumentationsstelle muss konsequent eingehalten werden.
Die Benutzerinnen und Benutzer sind gebeten, sich vor jeder Kon- sultation von Akten, die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
Für die Akteneinsicht von höchstens 20 min steht ein Konsultations- tisch zur Verfügung.
Der Konsultationstisch und Stuhl werden nach jeder Konsultation durch die Mitarbeitenden der Dokumentationsstelle desinfiziert.
Beratungsgespräche und längere Einsicht von Akten, die mehr als 20 Minuten andauern, werden in separaten Zimmern durchgeführt.
Dafür muss immer ein Sitzungszimmer reserviert werden. Bei Bedarf melden sich Benutzerinnen und Benutzer bitte frühzeitig bei den Mit- arbeitenden der Dokumentationsstelle.
Das Abhören von Tonprotokollen des Einwohnerrats ist momentan nicht möglich.
Dieses Merkblatt basiert auf dem Schutzkonzept für die Dokumentati- onsstelle Riehen.
Gültigkeit des Schutzkonzeptes: ab 11. Mai 2020 bis auf Widerruf.