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8. Sitzung Vortrag Hauffe - "Frauenarmut in Bremen"

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Frauenarmut in Bremen

Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung

Bremische Bürgerschaft, 10.12.2014 Ulrike Hauffe

Bremer Landesfrauenbeauftragte

(2)

Situation im Bund

Aus der Pressemitteilung „Relatives Armutsrisiko in Deutschland unverändert bei 16,1 Prozent“ des Statistischen Bundesamtes vom 28.10.2014:

„Frauen trugen – wie bereits in den Jahren zuvor – ein höheres Armutsgefährdungsrisiko als Männer. Dies gilt ausnahmslos für alle Altersgruppen.“

Armutsgefährdung: Einkommen liegt bei weniger als 60 Prozent des Bundesmedians (mittleres Einkommen).

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Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) http://biaj.de/

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Riskante Übergänge

 Fachtagung Programmierte Frauenarmut bereits 2008 gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer

 Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

 Zentrale Erkenntnis: Frauenarmut entsteht systematisch an bestimmten biographischen Übergängen

 Frauen leisten einen Großteil der unbezahlten

Sorgearbeit in den Familien, soziale Sicherung ist aber immer noch am Eckrentner mit 45-jähriger

Vollzeiterwerbstätigkeit ausgerichtet

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Trotz häufig besserer Schulabschlüsse: Mit 30 Jahren haben bundesweit ca. 10 Prozent der Frauen wie Männer keinen Berufsabschluss; Armutsrisiko bei An- und Ungelernten am höchsten

Kritisch zu sehen sind die zweijährigen Berufsausbildungen, in denen Frauen häufig landen. Z.B. werden im Einzelhandel immer mehr schlechter bezahlte VerkäuferInnen ausgebildet und

eingestellt statt die dreijährig ausgebildeten Einzelhandelskaufleute.

Noch schwieriger: Fachschulische zweijährige frauentypische

Ausbildungen, die nur in einem Bundesland gelten (z.B. in Bremen generalistische Gesundheits- und Altenpflege, sozialpädagogische AssistentInnen). Schlechte Bezahlung, hohe TZ-Quoten, hohe

Minijobquoten

(6)

Übergang Schule -> Ausbildung

Trotz häufig besserer Schulabschlüsse: Mehr 30-jährige Migrantinnen als Migranten haben keinen Berufsabschluss

Quelle: Bildung in Deutschland 2014

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vom Arbeitsmarkt

Das Alleinernährermodell hat ausgedient, immer mehr Frauen ernähren ihre Familie allein oder hauptsächlich

Kinder sind ein Armutsrisiko für die Eltern, aber vor allem für Mütter

Staatliche Anreize versüßen Frauen in Paarbeziehungen den Zuverdienst: Mit Ehegattensplitting, Mitversicherung,

Betreuungsgeld und der Möglichkeit der geringfügigen

Beschäftigung belohnt der Staat Paare, die Erwerbsarbeit sehr ungleich verteilen – das finanzielle Risiko tragen die Frauen

Öffentliche Kinderbetreuung und Ganztagsschulen: Noch zu wenig und vor allem in den Zeiten zu unflexibel.

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Programmierte Altersarmut?

 6,6 Prozent Frauen über 65 beziehen in Bremen

Grundsicherung im Alter (399 Euro plus Miete), Tendenz steigend (Bundesweit zweithöchster Wert)

 16,3 Prozent der Frauen über 65 sind im Land Bremen armutsgefährdet.

 Frauen profitieren kaum von Betriebsrenten. Riester: Frauen können sich keine hohen Beiträge leisten.

 Die Absicherung über den Ehemann ist ein Auslaufmodell.

 Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus trifft Frauen stärker als Männer.

 Ideal: Eckrentner, der 45 Jahre erwerbstätig war. Das trifft fast nur auf Männer zu (siehe Rente mit 63)

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Was tun? Maßnahmen gegen Frauenarmut

 Fachschulische frauentypische Ausbildungsberufe ans duale System angleichen (so wie bei Krankenpflege und Altenpflege schon geschehen), bundesweite Anerkennung umsetzen

 Keine Sackgassenberufe mit niedrigem Qualifikationsniveau schaffen

 Mehr Frauen in MINT-Berufe bringen (Berufsorientierung und Jugendberufsagentur)

 Öffentliche Kinderbetreuung und Ganztagsschulen ausbauen

 Unterstützung für Frauen in Richtung Erwerbstätigkeit und Qualifikation sicherstellen

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Was tun? Maßnahmen gegen Frauenarmut

 Angemessene Bezahlung von frauentypischen Berufen sicherstellen

 Pflegebedarf nicht über die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen in Familie und im Ehrenamt lösen. Staatliche Lösungen müssen gute Arbeit und angemessene

Bezahlung für professionelle Pflegekräfte sicherstellen.

 Bundesebene: Abschaffung von Ehegattensplitting und Betreuungsgeld, Reformierung der geringfügigen

Beschäftigung, Entgeltgleichheitsgesetz, Niveau der staatlichen Rente verbessern statt sie abzusenken

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