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Für landwirtschaftliche Biogasanlagen Versicherungslösungen Leitfaden BiomassEnergie Informationsstelle Biomasse

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Academic year: 2022

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Informationsstelle Biomasse

Ernst Basler + Partner AG Zollikerstrasse 65 · CH-8702 Zollikon Tel. 044 395 11 11 · Fax 044 395 12 34

biomasse@ebp.ch · www.biomasseenergie.ch

Versicherungslösungen

Für landwirtschaftliche Biogasanlagen

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Der Bau und Betrieb jeder technischen Anlage ist mit gewissen Risiken verbunden.

Das gilt auch für Biogasanlagen in der Landwirtschaft. Wer eine Biogasanlage reali- siert oder betreibt, sollte früh einen geeigneten Versicherungsschutz planen.

Dieser Leitfaden zeigt mögliche Ereignisse beim Bau und Betrieb von landwirt- schaftlichen Biogasanlagen und gibt einen Überblick über die bestehenden Versi- cherungslösungen:

• Mit welchen Risiken ist der Bau und Betrieb einer Biogasanlage verbunden?

• Wer trägt die Risiken?

• Gegen welche Risiken muss sich der Landwirt versichern?

Standardlösungen gibt es keine. Für jeden Einzelfall muss eine geeignete Lösung gefunden werden. Es gilt in jedem Fall abzuklären, wofür eine Versicherungspflicht besteht.

Der Landwirt muss entscheiden, gegen welche Risiken er sich absichern sollte. Ob eine Absicherung sinnvoll oder nötig ist, hängt stark davon ab, welche Ausgaben oder Betriebsausfälle für den Landwirt finanziell tragbar wären. Diese Entscheidun- gen sollten auf einer realistischen Wirtschaftlichkeitsrechnung erfolgen.

Weitere Informationen/ Literatur:

Bünzli, A.: Technische Versicherungen, Verlag SKV, pp. 17f

Burkhalter, R.: Das Rühren im Biogasfermenter ist eine Wissenschaft für sich, Die Grüne – 6/2006, pp.18f

Eder, B., Schulz, H.: Biogas Praxis, Ökobuch Magnum, Staufen 2006 Engeli, H. et al.: Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen, FAT Berichte Nr. 530/1999

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft: Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen, Bundesverband der landw. Berufsgenossenschaften, 2002

SUVA: Sichere Biogasanlagen, Bestellnummer 66055.d

Informationsstellen BiomassEnergie

Die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist ein Schwerpunkt von En- ergieSchweiz, dem Klimaschutzprogramm von Bund, Kantonen und der Wirtschaft.

Energie aus Biomasse hat in der Schweiz ein grosses Potenzial. Im Auftrag des Bun- desamtes für Energie fördert je eine Informationsstelle in der Deutschschweiz und in der Westschweiz die energetische Nutzung von Biomasse. Landwirte, Gemeinden und Unternehmen werden mit gezielten Aktionen unterstützt, das Energiepotential aus organischen Abfällen, Abwässern, Mist und Gülle zu nutzen.

BiomassEnergie Ernst Basler + Partner AG Zollikerstrasse 65 CH-8702 Zollikon Tel. 044 395 11 11 Fax 044 395 12 34 biomasse@ebp.ch www.biomasseenergie.ch

BiomassEnergie EREP S.A.

Ch. du Coteau 28 CH-1123 Aclens Tél. 021 869 98 87 Fax 021 869 01 70 biomasse@erep.ch www.biomasseenergie.ch Peter Schwer und Kathrin Wimmer-Kornmann

New Energy Scout GmbH Balierestrasse 29, 8500 Frauenfeld www.newenergyscout.com Autoren:

Kontakt:

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Von der Idee zur Biogasproduktion: Mögliche Ereignisse absichern

Von der Machbarkeit über die Projektierung und Realisierung bis zum Betrieb der Biogasanlage können unterschiedliche Ereignisse eintreten, für die der Landwirt eine Versicherungslösung prüfen sollte. Ereignisse während des Baus, der Inbetrieb- nahme oder während des Betriebes haben häufig ihren Ursprung bereits während der Projektierung.

Für jede Biogasanlage die geeignete Versicherungslösung

Für den Bau und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage müssen neue Ver- sicherungen abgeschlossen oder die bestehenden Versicherungslösungen ergänzt werden. Die geeignete Lösung hängt auch vom Betreibermodell der Biogasanlage ab:

Biogasanlage als Teil des Landwirtschaftsbetriebes: Hier lohnt es sich, die vorhandenen Policen für den Landwirtschaftsbetrieb zu sichten und die Ver- sicherungsgesellschaft für mögliche Erweiterungen zu kontaktieren.

Rechtsform der Biogasanlage: Wenn für die Biogasanlage eine Gesellschaft (GmbH oder AG) gegründet wird, müssen in jedem Fall neue Versicherungsver- träge abgeschlossen werden.

Zusammenarbeit mit Generalunternehmern: In Zukunft werden Biogas- anlagen immer häufiger durch Generalunternehmer geplant und realisiert. Der Landwirt muss darauf achten, dass der Generalunternehmer vertraglich die Fertigstellung der Anlage garantiert. Es muss geregelt sein, wer welche Versiche- rung abschliesst. Die Bauherrenhaftpflicht liegt nach wie vor beim Landwirt.

Versicherungsschutz während des Betriebes: Der Landwirt muss prüfen, wie die Inbetriebnahme der Biogasanlage versichert ist. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz während des Betriebes ist der Betreiber verantwortlich.

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Welche Ereignisse sind möglich? Wer trägt das Risiko? Welche Versicherungen gibt es?

Schäden an Dritten, z.B. Baugru- beneinsturz gefährdet Gemein- destrasse, Nachbarkind fällt in Baugrube

Bauherrenhaftpflicht

Unfälle mit Personenschaden, z.B. Arbeiter verletzt sich bei Sturz durch Fermenterdecke

SUVA / Bauherrenhaftpflicht

Unfälle ohne Personenschaden, z.B. Bagger kippt in die Bau- grube

Bauwesenversicherung / Bauherrenhaftpflicht

Umweltverschmutzung, z.B. Ma- schinenöl läuft aus

Versicherungsmöglichkeit über Bauherrenhaftpflicht begrenzt, eventuell Betriebshaftpflicht des Bauunternehmers

Diebstahl, z.B. Werkzeug von der Baustelle

Achtung: Nur wenn gesondert vereinbart

Versicherungslösungen für die Realisierungsphase

Auch während der Realisierung kann es z.B. beim Anfahren der Biogasanlage zu Ausfällen oder Schäden kommen. Diese Risiken sind nicht immer über die Versiche- rung zur Bau- bzw. Betriebsphase gedeckt. Der Landwirt sollte abklären, ob z.B. die Montageversicherung die Inbetriebnahme und das Anfahren der Biogasanlage mit einschliesst.

Versicherungslösungen für die Bauphase

Welche Ereignisse sind möglich? Wer trägt das Risiko? Welche Versicherungen gibt es?

Bauschäden, z.B. Umstürzen der Schalung, gerissene Gasfolien- haube, Baugrubenrutsch

Bauwesenversicherung,

Einschluss in Betriebsversicherung des GU/Subakkordant/

Planers

Transportschäden, z.B. Schäden beim Auf- oder Abladen des BHKW

Transportversicherung Achtung: Schäden beim Ein-, Aus- oder Umladen sind nicht immer inklusive!

Montageschäden, z.B. Schä- den durch falsche Leitungsan- schlüsse, Kurzschluss durch In- stallationsfehler, Herunterfallen bei Verschieben von BHKW

Montageversicherung

Elementarschäden, Feuer z.B.

Brand während Bauphase, Sturmwind zerreist Gasspeicher- folie

Bauwesenversicherung, Feuerver- sicherung, Elementarversicherung

Planungsfehler, z.B. falsches oder kein Gefälle in den Lei- tungen

Einschluss in die Betriebsversiche- rung des Planers

Landwirt, Bauherr, Betreiber

Ausführender, Bauunternehmer

Generalunternehmer Planer

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Welche Ereignisse sind möglich? Wer trägt das Risiko? Welche Versicherungen gibt es?

Unfälle mit Personenschaden, z.B. Landwirt, Familie oder Helfer

SUVA

Umweltschaden, z.B. lecke Gül- leleitung oder Leck in Fermenter

Betriebshaftpflicht

Achtung: Versicherung nach Erweiterung auf Umweltschäden prüfen

Einbruchdiebstahl, z.B. Installa- tionen

Sach-, Geschäfts-, Gebäude- und Fahrhabeversicherung. Einschluss und Deckungssumme prüfen

Wasserschäden Geschäftsversicherung, Fahrhabe-

versicherung

Krieg, Staudammbruch, innere Unruhen, AKW-Unfall, Meteori- teneinschlag

Nicht versicherbar Versicherungslösungen für den Betrieb

Welche Ereignisse sind möglich? Wer trägt das Risiko? Welche Versicherungen gibt es?

Maschinenbruch, z.B. BHKW- schaden durch falsche Bedie- nung

Maschinenbruchversicherung

Sachschaden an Gebäuden, z.B.

Riss im Fermenter

Maschinenbruchversicherung / (Gebäudeversicherung)

Feuer/ Elementarschäden, z.B.

Brand mit Sachschaden im Tech- nikraum

Elementarversicherung, Gebäu- deversicherung, Fahrhabeversi- cherung, eventuell auch Sachver- sicherung

Betriebsunterbruch, z.B. Absturz der Fermenterbiologie

Betriebsunterbrechungsversiche- rung

Schäden an Dritten, z.B. Nach- barkind verunfallt in Biogasan- lage

Betriebshaftpflicht

Landwirt, Bauherr, Betreiber

Ausführender, Bauunternehmer

Generalunternehmer Planer

Referenzen

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