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Reglement über die Fachhörerschaft

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Academic year: 2022

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Fachhochschule Graubünden Scola auta spezialisada dal Grischun Scuola universitaria professionale dei Grigioni University of Applied Sciences of the Grisons

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Gestützt

I. Allgemeine Bestimmungen

1 Das Reglement über die Fachhörerschaft regelt die Rahmenbedingun- gen für Fachhörerinnen und Fachhörer.

2 Das Reglement gilt für alle Bachelor- und konsekutiven Masterstudien- gängen.

1 Fachhörerinnen und Fachhörer sind interessierte Personen, die ein- zelne Veranstaltungen (Kurse) oder ganze Module besuchen. Fachhö- rerinnen und Fachhörer zählen nicht zu den Studierenden und sind auch nicht immatrikuliert.

II. Reglement-spezifische Kapitel

1 Die Aufnahme von Fachhörerinnen und Fachhörer erfolgt nur, sofern der Kurs noch freie Plätze aufweist.

2 Fachhörerinnen und Fachhörer müssen einen entsprechenden Nach- weis liefern, dass sie dem Unterricht im betreffenden Modul folgen können. Der verantwortliche Dozent bespricht mit der Studiengangslei- tung die vorhandenen Nachweise.

3 Die Studiengangsleitung entscheidet über die definitive Aufnahme.

1 Die Fachhörerinnen und Fachhörer nehmen regelmässig am Unterricht teil.

2 Fachhörerinnen und Fachhörer sind in der Regel nicht zu Prüfungen zugelassen. Allerdings besteht in Absprache mit dem zuständigen Do- zenten die Möglichkeit, im Sinne einer Selbstkontrolle des Erlernten, an einem Leistungsnachweis teilzunehmen.

3 Das Ergebnis kann mit dem Dozenten besprochen werden.

4 Es werden keine ECTS-Punkte an Gasthörer vergeben.

Art. 1

Gegenstand und Gel- tungsbereich

Art. 2 Definition

Art. 3

Aufnahmebedingungen

Art. 4

Unterrichtsbesuch

Reglement über die Fachhörerschaft

Hochschulrat (HSR) Fachhochschule Nicht klassifiziert V02.02

16.02.2021

auf das Rahmenreglement für die Studien- und Prüfungsordnungen vom 23. Juni 2020.

(2)

Titel: Reglement über die Fachhörerschaft Ausgabestelle:

Geltungsbereich:

RE_210216_Reglement über die Fachhörerschaft-V02.02.docx Version:

Ausgabedatum: 2/2

Hochschulrat (HSR) Fachhochschule

V02.02

16.02.2021

1 Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von CHF 50.- verlangt.

2 Die Kosten für den Unterrichtsbesuch errechnen sich aus der An- zahl ECTS-Punkte, die für einen Kurs oder ein Modul vergeben werden:

1 ECTS-Punkt = CHF 250.-

3 Nicht inbegriffen sind Kosten für Lehrbücher, Exkursionen sowie ex- terne Sprachprüfungen.

4 Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

1 Fachhörerinnen und Fachhörer erhalten als Ausweis über den Kursbe- such am Ende des Semesters eine Teilnahmebestätigung.

III. Abschliessende Bestimmungen

1 Dieses Reglement tritt auf den 26. Februar 2021 in Kraft. Es ersetzt das Reglement vom 3. September 2019.

Fachhochschule Graubünden

Brigitta M. Gadient Jürg Kessler

Präsidentin des Hochschulrates Rektor Art. 5

Studienkosten

Art. 6

Kursbestätigung

Art. 7

Inkrafttreten und Aufhe- bung bisherigen Rechts

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