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Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze inImmunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des DeutschenBundestages

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Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages

BTGO1980Anl6Bek 1991

Ausfertigungsdatum: 06.03.1991 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages vom 6. März 1991 (BGBl. I S. 721)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 26.3.1991 +++) ----

Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am 21. Februar 1991 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom 12. November 1990 (BGBl. I S. 2555) geändert worden ist, die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) für die 12. Wahlperiode beschlossen.

 

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