233.06
Bundesjugendspiele
Vom 18. März 1980
Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 26. Oktober 1979 erkläre ich die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule in mindestens einem ihrer drei Teile (Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen) und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr für verbindlich.