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TOP 10 - Baudenkmal Villa Schröder in Bremen Vegesack

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In der Senatssitzung am 23. März 2021 beschlossene Fassung Der Senator für Kultur

17. März 2021

N E U F A S S U N G

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23. März 2021

„Baudenkmal Villa Schröder in Bremen Vegesack“

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft) A. Problem

Die Fraktion der FDP hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage gestellt:

1. In welchem konkreten Zustand befindet sich die seit 1996 unter Denkmalschutz gestellte Villa Schröder in der Weserstraße 78A & 79?

2. Wie ist aktuell der Planungsstand und Umsetzungshorizont bezüglich Abriss und Neubau des Wohnhauses, inwieweit wird hierbei von bestehenden Planungen oder Vorgaben abgewichen und welche Auswirkung hat der Neubau auf die Umge- bung?

3. Welche Begründung wurde zur Aufhebung des Denkmalschutzes des Wohnhau- ses vorgetragen und wurde bereits ein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschut- zes beim Landesamt für Denkmalpflege gestellt, wenn ja wie steht das Landesamt der Aufhebung des Denkmalschutzes gegenüber?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Villa steht seit vielen Jahren leer, wurde aber vom Vorbesitzer instandgehalten.

Nach dem Verkauf bestand bei der Denkmalpflege der dringende Wunsch nach baldiger Nutzung, denn ein weiterer Leerstand, nun unter erschwerten Bedingungen, hätte dem Bau nicht gutgetan. Häuser dieser Art lassen sich heute nur noch als Mehrparteienhaus umnutzen. Die Hoffnung, einen neuen Eigentümer zu finden, der das gesamte Anwesen ohne Veränderungen und in Gänze als Einfamilienhaus nutzen möchte, war sehr gering.

Zu Frage 2:

Nach langen Verhandlungen wurde ein Sanierungs- und Umnutzungskonzept erarbeitet, das den denkmalgeschützten Bereich des Haupthauses sogar aufwertet und sich nicht negativ auf das teilweise denkmalgeschützte Umfeld auswirken wird Bei den aktuellen Planungen zur Umnutzung der Villa hat das Landesamt für Denkmalpflege nach Abwä- gung aller Belange den Verlust des nicht denkmalkonstituierenden Anbaus akzeptiert und dafür durchsetzen können, dass die Weserfront wieder in eine dem originalen Zu- stand angemessenere Form rückgeführt wird. Der neue Ergänzungsbau ist in einem Ge- staltungsgremium bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung

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und Wohnungsbau besprochen und dem Beirat Vegesack am 18. Januar 2021 vorge- stellt worden. Der erforderlichen Antrag auf Baugenehmigung ist beim Bauamt Bremen- Nord bislang noch nicht gestellt worden. Dieser würde planungsrechtlich vor dem Hinter- grund des wirksamen Bebauungsplans 909 beurteilt werden müssen. Aus den genann- ten Gründen erwägt auch das Bauamt Bremen-Nord, in diesem Einzelfall aufgrund des engen gestalterischen und denkmalpflegerischen Zusammenhangs mit der Villa

Schröder von Festsetzungen des Bebauungsplans eine Befreiung zu erteilen.

Zu Frage 3:

Es fand und findet keine Aufhebung des Denkmalschutzes statt. Es handelt sich um ein normales denkmalpflegerisches Genehmigungsverfahren bei dem Planungsalternativen gegeneinander abgewogen wurden, um am Ende einen nicht bedeutenden und nicht denkmalkonstituierenden Anbau aufzugeben. An seine Stelle tritt ein Neubau, der wich- tige Funktionen aufnimmt, die man im denkmalwerten Hauptbau nicht unterbringen konnte (Aufzug, barrierefreie Erschließung aller Ebenen). Der Hauptbau der Villa bleibt erhalten, wird saniert und in Teilen sogar wieder rekonstruiert (Fenstersituation zur We- ser).

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Beantwortung der Frage für die Fragestunde hat als solche keine finanziellen, per- sonalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Beantwortung erfolgte unter Beteiligung des Landesamtes für Denkmalpflege und ist mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungs- bau abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Eine Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister erfolgt nach Beschlussfassung des Senats.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage des Senators für Kultur vom 17. März 2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der FDP in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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