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Konzept
für eine Innenstadtstrategie
Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement
Warum brauchen wir eine Strategie?
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• Herausforderungen
• Einzelhandel verlagert sich immer mehr ins Internet
• Insolvenz-Welle bei Filialisten
• Steigende Anzahl von dauerhaften Leerständen
• Angebots- und Funktionsverluste
• Weiterhin hohe Mieten
• …
• Neue Trends
• Nachhaltigkeit
• Urbane Produktion
• Gastronomie
• ….
• Ressourcen bündeln und Gemeinsames Handeln fördern
Was wollen wir erreichen?
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• Angebote erhöhen: Leerstände im zentralen Versorgungsbereich bis 2023 um 30% senken
• Attraktivität und
Aufenthaltsqualität steigern:
Besucherzahlen im Durchschnitt um 30% bis 2023 steigern
• Wohn- Versorgungsangebot verbessern: Kaufkraftbindung spürbar erhöhen
@Pixabay * Vergleichsjahre 2019/2020
Wie wollen wir das erreichen?
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• Angebotsseite verbessern!
• Ansiedlung neuer attraktiver Angebote die zu den Kernzielgruppen passen, fördern
• Alleinstellungsmerkmale im engen Wettbewerbsumfeld schaffen
• Nachfrage steigern!
• Attraktivität durch Angebote aus
Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Dienstleistungsangebote steigern
• Verweildauer der BesucherInnen in der Innenstadt steigern
• Quantität der BesucherInnen steigern
@Pixabay
Wen wollen wir erreichen?
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• Nachhaltigkeit
• Regionalität
• Bewusstes Reisen
• Spaß und Unterhaltung
• Gute Infrastruktur
• Gutes Wohnen
• Gemeinschaft
• Vereinsstruktur
• Handwerk
Pixabay @Pixabay @Pixabay
Wo stehen wir?
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• Wohnstandort (die meisten Besucher kommen aus der Innenstadt)
• Grundversorger (Kaufland, Drogeriemärkte)
• Treff- und Veranstaltungsort
(Wochenmarkt, Feierabendmarkt etc.)
• Gute Raumstruktur mit keiner besonderen Positionierung einzelner Straßen
• Alle Wochentage sind stark, besonders Freitagnachmittag und Samstagvormittag
Abl. Placense
Wo wollen wir hin?
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28.01.2021 7
Masterplan Innenstadt 2030
• Leitbild entwickeln
• Ziele festlegen
• Bestehende Maßnahmen und Entwicklungen zusammenführen
• Beteiligungen koordinieren
• Planungen operationalisieren
In welchen Bereichen müssen wir handeln?
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Innenststadt Innenstadt-
Strategie
Stadtökonomie
Lokale Ökonomie
Leben Aktivierung
Mobilität
Wohnen
Stadt
Kommunikative Positionierung
Funktional
• Wettbewerbsposition verbessern
• Funktion und Angebote
erweitern/verbessern (Frequenz für den Handel erhöhen)
• Gestaltung (Dekoration, Service) verbessern
Räumlich
• Erreichbarkeit erhöhen
• Stadtraum verbessern
• Gebäude sanieren und Potentiale finden
Kommunikative
• Ansprache und Zielgruppe spezifizieren
• Quartiersbildung und Aktivierung verbessern
• Digitale Sichtbarkeit erhöhen
• Funktion und Angebote erweitern/verbessern
(Reaktivierung Althoff-Arkaden und Hansa-Center, Verfügungsfonds
Anmietung)
• Frequenz für den Handel erhöhen (Aktion Deine Stadt Dein Gutschein)
• Erweiterung des Wochenmarkts (Erlebnismarkt) unterstützen (AG Markt)
Welche Maßnahmen ergreifen wir schon?
Welche Maßnahmen ergreifen wir schon?
• Erreichbarkeit erhöhen
(Kurzfristige Maßnahmen 2020 z.B. ÖPNV kostenlos, kostenlose Nutzung Radstation, Freies
Parken)
• Gestaltung, Erscheinungsbild verbessern (Quartiersservice, Winterbeleuchtung)
• Stadtraum verbessern
(Entwicklungsstudie Innenstadt,
Sanierungsgebiet „Hansaviertel“,
ggf. ISEK Innenstadt)
Welche Maßnahmen ergreifen wir schon?
• Sichtbarkeit erhöhen (www.hallo-bot.de)
• Aktivierung verstärken
(Stärkungsfonds Innenstadt, Fair Trade Town)
• Beteiligung organisieren
(Sofortprogramm Innenstadt,
Arbeitskreis Innenstadt)
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Wen brauchen wir?
Innenstadtakteure
• Interessensgemeinschaften
• Einzelhandelsverband
• Eigentümer
• Investoren
• Banken
• Verein für Marketing
• …
• Amt für
Wirtschaftsförderung
• Dez. IV
• Fachbereich Recht und Ordnung
• Kulturamt
• ….
Verwaltung Politik
• Wirtschaftsförderungs -ausschuss
• Stadtplanungs- ausschuss
• Bezirksvertretung
Wer organisiert den Prozess?
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Bestehendes City- und Quartiersmanagement
(Kümmerer vor Ort)
AK Innenstadt/ Innenstadt Dialog (Innenstadt Akteure und Eigentümer)
Projekttisch Innenstadt
(Verwaltung, ergänzt um zentrale Akteure der Innenstadt)
Politik
(Wifö-Ausschuss und ASU) Geschäftsstelle Innenstadt
(Zentrenmanagement)
(Federführung Amt für Wirtschaftsförderung)
Was sind die nächsten Schritte?
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Umsetzung der Maßnahmen und Erfolge fortführen
Kurzfristige Maßnahmen weiter umsetzen
Verfügungsfonds Anmietung aufbauen und starten
Stärkungsfonds Innenstadt fortführen
Sanierungssatzung erarbeiten und verabschieden
Entwicklungsstudie Innenstadt ausschreiben
Projektmanagement und Geschäftsstelle aufbauen
MitarbeiterIn Geschäftsstelle Innenstadt einstellen
Zentrenmanagement an Büro ausschreiben und vergeben Projekttisch einrichten City- und
Quartiersmanagement fortführen
Beteiligung organisieren
Öffentliche Beteiligung Sanierungssatzung
Fortführung AK Innenstadt Umfassende Beteiligung organisieren in Richtung Masterplan über
Sofortprogramm
Planungsprozess
Zusammenführung
bestehender Planungen (u.a.
Entwicklungsstudie Innenstadt, Sanierungsgebiet Hansaviertel) und Maßnahmen
Verabschiedung Masterplan (2022)
Integriertes
Stadtentwicklungskonzept Innenstadt (2022/23)
Zusammenfassung
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• Die Innenstadt von morgen wird anders aussehen als die, die wir alle noch kennen!
• Wir müssen gemeinsam diesen Wandel gestalten und Veränderungsprozesse steuern!
• Es bedarf eines Bottroper Wegs mit einem klaren Alleinstellungsmerkmal gegenüber unseren Mitbewerbern!
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Verfügungsfonds Anmietung
Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement
Das Programm
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• Stadt mietet Ladenlokale mit einem reduzierten Mietzins von bis zu 70% an
• Stadt vermietet Ladenlokale mit einem reduzierten Mietzins von bis zu 20% der Altmiete an neue
innovative Nutzungen
• Differenz zwischen Ausgaben der Anmietung und Einnahmen der Mieten wird zu 90% gefördert
• Ziel: Belebung der Innenstädte
• Laufzeit 2021 bis 2023
Leerstände
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• Rund 24 Leerstände davon sollen 30% reaktiviert werden (rund 7 Ladenlokale)
• Konzentrationsbereich: Hansaviertel (korrespondiert mit dem Sanierungsgebiet)
• Hier befinden sich 7 Leerstände (Schwerpunkt):
• Hansastraße 4 (Bonita)
• Hansastraße 6 (Christ)
• Hansastraße 8 (Dougals)
• Hansastraße (Gelsennet)
• Kirchplatz (J-Turn)
• Hochstraße 2 (Nanu Mode)
• Adolf-Kolping Str. 1
• Andere Ladenlokale sind nicht ausgeschlossen
Was wird gefördert
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• Verfügungsfonds übernimmt:
• Mietkosten (kalt) für eine Fläche von bis zu 300 qm
• Keine Nebenkosten (inkl. Brandschutz, Nutzungsänderung),
• keine Renovierungs- oder Modernisierungskosten oder Betriebskosten
• Keine Einrichtungskosten
• Mietverträge laufen bis zu 2 Jahre
• Grundsätzlich wird angestrebt dass danach eine Vereinbarung zwischen Vermietern und Mietern getroffen wird
Auswahlkriterien
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Voraussetzung:
• Publikumswirksam (Publikumsverkehr)
• Wirtschaftlich tragfähig
Kriterien für neue Nutzungen:
• die Angebotsstruktur in der Innenstadt stärken
• das bestehende Sortiment ergänzen
• Gestaltungsbild und zur Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen (z.B. durch Gastronomie und Gestaltung des Außenbereichs)
• die Positionierung der Innenstadt stärken
• in seiner Gestalt, Produkt oder Geschäftsmodell innovativ (soziale und technische Innovation) sein.
Entscheidungsgremium
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Entscheidungsgremium- und verfahren
• Vertreter im Entscheidungsgremium sind:
• Vorsitzender bzw. sein Stellvertreter des
Wirtschaftsförderungsausschusses/Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt
• Bezirksbürgermeister bzw. dessen/deren StellvertreterIn des Bezirks Mitte
• VertreterIn des Einzelhandelsverbands
• VertreterIn der IHK Nord Westfalen
• Jeweils ein(e) VertreterIn der drei Interessengemeinschaften
• Jeweils ein vom Vorstand der Sparkasse Bottrop und der Volksbank Dorsten, Kirchhellen, Bottrop benannte(r) VertreterIn
• VerterterInnen der Verwaltung
Auswahlverfahren
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Entscheidungsgremium- und verfahren
• Die Anträge sind über Bewerbungsformular unter www.bottrop.de/verfuegungsfonds- anmietung zu stellen
• 1. Bewerbungsphase bis 12.02.2021 (Danach können Anträge fortlaufend eingereicht werden.
• Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Vereine, Verbände oder sonstige Institutionen, die Nutzungsvorhaben in Leerständen in der Innenstadt durchführen möchten.
• Prüfung der Förderfähigkeit durch Amt für Wirtschaftsförderung
• Förderfähige Anträge werden dem Entscheidungsgremium vorgelegt (Februar 2021)
• Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen
Was sind die nächsten Schritte?
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Aufruf bis Ende Januar über Webseite
1.
Bewerbungs- phase bis 12.02.2021
Entscheidungs gremium Ende
Februar 2021
Vermietung ab März 2021
Zusammenfassung
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit