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E-Mail-Verlauf zwischen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen‐Anhalt und der BGE zum fachlichen Austausch Zwischenbericht (PDF)

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Academic year: 2022

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Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de

Gesendet: Mittwoch, 25. November 2020 18:10

An:

Cc: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de;

@lagb.mw.sachsen-anhalt.de; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de;

@lagb.mw.sachsen-anhalt.de; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Betreff: AW: Einladung zum fachlichen Austausch Zwischenbericht Teilgebiete

Sehr geehrte

 hat mich gebeten auf Ihr Angebot zu reagieren und das Weitere zu koordinieren. 

Wir danken Ihnen für Ihr Angebot und nehmen dieses selbstverständlich gern an. 

Die Fragen, über die wir uns mit Ihnen nach einer ersten Durchsicht des Berichtes gern austauschen würden, lassen sich  in einen allgemeinen und gesteinsspezifischen Komplex gliedern. Einerseits handelt es sich um einfache 

Verständnisfragen, andererseits aber auch Themen, die weitergehen: 

Allgemeine Fragen 

 Lässt sich aus der Abwägung ein Ranking ableiten?

 Welche Folgen ergeben sich aus einem Ranking?

 Umgang mit analogen und digitalen Daten / Verfahrensweise?

 Welche von den vom LAGB übermittelnden Informationen bilden die Grundlage für die Ausgrenzungen der Teilgebiete in Sachsen‐Anhalt? Welche zusätzlichen Informationen wurden für die Teilgebiete innerhalb Sachen‐

Anhalts verwendet?

 Ist die Ausgrenzung konsequent durch alle drei Wirtsgesteine chronostratigraphisch erfolgt oder gibt es davon Abweichungen? Lässt sich das Vorgehen für die drei Wirtsgesteine unterschiedlich kategorisieren?

 Zusammenfassung zur Vorgehensweise der Gebietsausgrenzung / insbesondere Kristallin?

Gesteinsspezifische Fragen  Ton 

 Umgang mit Schluff(gestein)?

 Formaler Umgang mit lithologischen Wechsellagerungen (Begriffspräzisierung)?

 Gibt es Vorgaben zu Mächtigkeiten bzw. Mengenanteilen an "Fremdgesteinen"?

Salz 

 Formaler Umgang mit lithologischen Wechsellagerungen in den Steinsalz Formationen?

 Überschneidung Gebietsgrenzen Teilgebiete/Subrosion?

 Grundsätzlicher Umgang mit Subrosion Kristallin 

 Wie wurde die Unterteilung in die Teilgebiete „Südliche Phyllitzone“ (SPZ) bzw. „Mitteldeutsche Kristallinzone“

(MKZ) vorgenommen bzw. welche Daten bilden die Grundlage dieser Trennung?

Über allen steht die Frage der weiteren Verfahrensweise und in welcher Form unsere Beitrag gewünscht und gefordert  ist. Zur Abstimmung der Details unserer Besprechung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen  Im Auftrag 

‐‐  

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2

Dezernat 21 Fachinformationssysteme & Archive  Landesamt für Geologie und Bergwesen 

Sachsen‐Anhalt  Köthener Straße 38  06118 Halle (Saale)   Tel. : +49 345 521 Fax:  +49 345 52  

E‐Mail:  @lagb.mw.sachsen‐anhalt.de     

Sachsen‐Anhalt 

#moderndenken   

 

Von: @bge.de]  

Gesendet: Mittwoch, 11. November 2020 09:27 

An:   

Cc: Poststelle; 

Betreff: [EXTERN] Einladung zum fachlichen Austausch Zwischenbericht Teilgebiete   

Sehr geehrte  

 

anbei erhalten Sie unsere Einladung zum fachlichen Austausch im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete. 

 

Wir bitten um Rückmeldung bis zum 25. November. 

Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz  der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen  Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt  werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. 

  

Mit freundlichen Grüßen 

_______________________________________________________________________________ 

  

BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH  Standortauswahl 

  

Standort Peine  Eschenstraße 55  31224 Peine, Germany    

T +49 (0) 5171 43

@bge.de  www.bge.de 

  

Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918)  

Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach‐Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch   Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 

    

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