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What are the costs of crime? ... and what part of it can be avoided by fighting crime?

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What are the costs of crime? ... and

what part of it can be avoided by fighting crime?

Horst, Entorf

Goethe-Universität Frankfurt

June 2014

Online at https://mpra.ub.uni-muenchen.de/56627/

MPRA Paper No. 56627, posted 15 Jun 2014 09:28 UTC

(2)

 

Was   kostet   uns   die   Kriminalität?   …   und   welche   Kosten   sind   durch   Kriminalitätsbekämpfung  

vermeidbar?  

 

Horst   Entorf

1

 

Goethe   Universität   Frankfurt   07.   Juni   2014  

     

Zusammenfassung: Der Aufsatz beinhaltet Überlegungen zur Messung der Kriminalität und der durch sie verursachten Schäden. Dazu dient das reaktivierte Konzept eines Schwereindex der Kriminalität.

In den Ausführungen werden Datenerfordernisse thematisiert, wobei besonders auf die Messung der Kosten der Kriminalität und auf die Frage des Dunkelfelds eingegangen wird. Exemplarische

Berechnungen für die Entwicklung des Schwereindex seit 1993 zeigen, dass eine Interpretation von Kriminalitätstrends extrem irreführend sein kann, wenn man allein auf die Gesamtzahl der Fälle, nicht aber auf die Schwere der Delikte und das Ausmaß des Dunkelfelds abstellt. Der Vortrag schließt mit der Darstellung von Ergebnissen, in denen der Rückgang von Kosten infolge erfolgreicher

Kriminalitätsbekämpfung dokumentiert wurde.

Autor: Prof. Dr. Horst Entorf

FB Wirtschaftswissenschaften Goethe Universität Frankfurt

Grüneburgplatz 1

60323 Frankfurt

Deutschland

Mail: Entorf@wiwi.uni-frankfurt.de

      

1 Ausarbeitung eines Vortrags anlässlich des Landesdelegiertentags des Verbands NRW des Bunds deutscher Kriminalbeamter am 03.04.2014.

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1. Einleitung

„Sicherheit ist teuer, aber fehlende Sicherheit kann das Leben kosten“. Diese Erkenntnis gilt erst recht für den Schutz vor Kriminalität. Es ist jedoch keine einfache Aufgabe, die durch Kriminalitätsbekämpfung eingesparten Kosten der Kriminalität zu beziffern. So ist schon die einfache Frage „Wie viel Kriminalität gibt es eigentlich?“ nicht leicht zu beantworten und richtig schwierig wird es, wenn es darum geht, den durch Straftaten entstehenden Schaden zu bewerten. Dennoch lohnt es, sich mit diesen Problemen zu befassen, denn eine mit knappen Ressourcen ausgestattete Polizei möchte ihr Personal und ihre Sachmittel sinnvoll und nicht verschwenderisch einsetzen.

In dem Vortrag wird zum einen ein „Schwereindex“ der Kriminalität vorgestellt werden, bei dem die Zahl der Straftaten mit dem durchschnittlichen Schaden je Straftat gewichtet wird.

Darüber hinaus wird auch die Korrektur der registrierten Kriminalität mit dem Dunkelfeld thematisiert und es werden Konsequenzen hinsichtlich eines unbekannten

Kriminalitätstrends aufgezeigt. Weiterhin werden beispielhaft Studien vorgestellt, die an konkreten Beispielen aufzeigen, wie durch polizeiliche Arbeit teure Schäden aus Kriminalität vermieden wurden.

2. Die Erfassung von Kriminalitätstrends mittels eines Schwereindexes

Kriminalitätstrends sind nicht einfach zu erfassen. So ist z.B. zwischen 1993 und 2008 in den alten Bundesländern die Zahl der Verurteilungen wegen eines Diebstahldelikts von ca. 180 Tsd. auf rund 120 Tsd. gefallen, während sich gleichzeitig die Zahl der Verurteilungen wegen einer „gefährlichen und schweren Körperverletzung“ von 14 Tausend Fälle auf ca. 28 Tsd.

ungefähr verdoppelt hat (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012). Betrachtet man die Summe aus Diebstählen und Körperverletzungen, so gehen die Fallzahlen aufgrund der zahlenmäßig größeren Zahl von Eigentumsdelikte damit zurück. Das wird auch insgesamt, also beim Blick auf die Zahl aller der Polizei bekanntgewordenen Straftaten in der Polizeilichen

Kriminalstatistik (PKS) bestätigt: Demnach sinkt in Deutschland seit 1993 (mit kurzfristigen Ausnahmen) die Gesamtfallzahl nicht zuletzt wegen der geringer werdenden Zahl der Diebstahldelikte um ca. 12,5% von 6,75 Mio. in 1993 auf 6,0 Mio. im Jahr 2012 (Quelle:

PKS). Nicht überraschend berichten Innenminister der Länder und des Bundes anlässlich der jährlichen Veröffentlichung der PKS gern von „sinkenden“ Kriminalitätsbelastungen.

Tatsächlich ist der Trend aber unbekannt, denn in der Gesamtzahl der Straftaten wiegt die Schwere eines Fahrraddiebstahls genauso viel wie die eines Sexualmords. Insbesondere das trotz der seit 2008 leicht zurückgehenden Zahl immer noch hohe Niveau der „schweren und gefährlichen“ Körperverletzungen (88 Tsd. im Jahr 1993 gegenüber 136 Tsd. im Jahr 2012, Quelle: PKS) hinterlässt Zweifel, ob die gesellschaftliche „Belastung“ durch Kriminalität langfristig auch rückläufig wäre, wenn man eine Bewertung mit der „Schwere“ des Delikts vornähme.

In der kriminologischen Literatur gab es schon frühzeitig Ansätze, die unterschiedlichen Kategorien und Komponenten von Kriminalität in einem einzigen Index zu aggregieren. Die

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bekannteste Arbeit in dieser Tradition ist jene von Sellin und Wolfgang (1964). In der

kriminologischen Praxis traten jedoch vielschichtige Probleme auf, die die Akzeptanz dieser auf subjektiver Einschätzung und auf Umfragen basierenden Indices erschwerten. Vor allem zeigen sich viele Probanden uninformiert, so dass das Ergebnis eher zufällig und

unzuverlässig wirkt und stark von populistischen Medienberichten und Strömungen abhängt.

Der Gedanke eines auf subjektiver Einschätzung basierenden Schwereindex hat sich letztendlich nicht durchsetzen können.

Dennoch ist der Grundgedanke eines Schwereindex richtig. Er sollte über Veränderungen des Schadens an materiellen und immateriellen Gütern, den eine Gesellschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums (typischerweise ein Jahr) durch Kriminalität erleidet, in zuverlässiger und zeitloser Weise Auskunft geben. Dafür sollte er ein paar

Mindestanforderungen erfüllen, nämlich dass

a) „Kriminalität“ möglichst vollständig, d.h. in allen Dimensionen und Kategorien abgebildet wird,

b) das gesamte Kriminalitätsaufkommen, inkl. des Dunkelfelds, nicht nur qualitativ oder ordinal, sondern auch mittels eines kardinalen Messniveaus erfasst wird,

c) eine Gewichtung einzelner Straftaten gemäß der „Schwere“ einer Straftat vorgenommen wird.

Die Kriterien können nur approximativ erfüllt werden. So dürften Praktiker, Strafrechtler, Kriminologen oder Rechtsphilosophen schon bei der Frage, was „Kriminalität“ ist, keine Einigung erzielen. Aus der Perspektive pragmatischer Polizeiarbeit könnte man sich wohl z.B. die Abbildung aller Kategorien der PKS vorstellen. Ein inhaltlich wohl relevanteres Problem liefert das unbekannte Ausmaß des Dunkelfelds, also der Diskrepanz zwischen

„registrierter“ und „tatsächlicher“ Kriminalität. Hierzu gibt es in Deutschland vergleichsweise wenig Information. Eventuell ergibt sich durch die vom BKA (Wiesbaden) und dem Max Planck Institut in Freiburg sowie weiteren Kooperationspartnern durchgeführte und sich gerade in der Auswertungsphase befindliche Dunkelfeldstudie im Rahmen des BMBF- Projektes „Barometer Sicherheit Deutschland (BaSiD)“ zukünftig eine geeignetere Datenbasis.

Der Kernpunkt der Konstruktion eines „Schwereindex“ ist die Ermittlung der „Gewichte“, also die Ermittlung des durchschnittlichen Schaden pro Straftat. Diesbezüglich gibt es bisher nur unzureichende Forschungsergebnisse, auf die weiter unten eingegangen wird. Eine

Verfügbarkeit über die Kriminalitätskosten würde erlauben, Straftaten unterschiedlichster Natur in eine gemeinsame Skala überführ- und vergleichbar machen zu können. Das Ziel kann grundsätzlich mit dem nachfolgenden Schwereindex erreicht werden:

0 1

0

0 0

1

100 .

K k t k k

t K

k k

k

S K SI

S K

 

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Dieser Schwereindex SI0t misst die prozentuale Veränderung der Belastung durch Kriminalität zwischen einer Basisperiode 0 und einer Vergleichsperiode t (die zeitlich vor oder nach der Basisperiode liegen kann). Prinzipiell handelt es sich dabei um nichts anderes als um einen Laspeyres-Mengenindex, wie er z.B. in Einführungsbücher der Statistik

vorgestellt wird. Der Index misst die Veränderung der in insgesamt K Kategorien erfassten Kriminalitäts-„Menge“. Dazu wird zunächst der Gesamtschaden durch Kriminalität im Basisjahr 0 berechnet, wobei die jeweilige Zahl der Straftaten Sk0 der Kategorie k im

Basisjahr 0 mit dem durch diese Tat durchschnittlich verursachten Schaden Kk0 multipliziert wird. Nach Summierung über alle Kategorien k=1,…,K erhält man den Basiswert im Nenner von SI0t (siehe oben). Im Zähler wird dann analog die entsprechende aggregierte

Schadenshöhe durch die Summe aller Straftaten Skt in der jeweils betrachteten Periode t berechnet. Um Vergleichbarkeit von Zähler und Nenner zu ermöglichen, müssen auch die Zähler-Mengen Skt mit dem gleichen Schadenswert Kk0 der Basisperiode gewichtet werden, da nur so sicher gestellt werden kann, dass sich der Quotient SI0t allein auf Grund der veränderten Kriminalität (und nicht wegen einer anderer Kosten-Gewichtung, die eventuell inflationären Tendenzen ausgesetzt sind) verändert.

Tabelle 1: Die Berechnung des Schwereindex, exemplarische Beispielrechnung

1993 2003

Anzahl der Fälle (in Klammern: PKS Schlüssel)

 Gefährliche Körperverletzung (2220) 87.784 132.615

 Diebstahl, schwer (3000) 2.545.592 1.488.458

 Diebstahl, leicht (400) 1.605.495 1.540.932

Summe aller Delikte 4.238.871 3.162.005

Schadenshöhe in Euro, durch

 Gefährliche Körperverletzung 2,765 4,177

 Diebstahl, schwer 3,564 2,084

 Diebstahl, leicht 0,755 0.724

Gesamte Schadenshöhe in Mrd. Euro 7.084 6.985

Schwereindex 101,4 100

Anmerkung: Fallzahlen basieren auf den Daten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS). Unterstellte durchschnittliche Schadenshöhe je Fall: Einfacher Diebstahl 470 Euro, schwerer Diebstahl 1.400 Euro, gefährliche Körperverletzung 31.500 Euro (siehe Abschnitt 4.)

Das grundsätzliche Vorgehen soll anhand der nachsehenden Tabelle 1 illustriert werden. In dem Beispiel kann nur ein unvollständiges Abbild der Kriminalität gezeichnet werden, das allerdings drei wichtige Kategorien der Kriminalität umfasst, nämlich „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ (PKS Schlüssel 2220), „Diebstahl unter erschwerenden Umständen“ (PKS Schlüssel 4000) und „Diebstahl ohne erschwerende Umstände“ (PKS Schlüssel 3000). Weiterhin wird für das nachstehendes Beispiel zunächst die nicht registrierte Kriminalität ignoriert, d.h. die Berechnungen beruhen allein auf den in der Polizeilichen Kriminalstatistik veröffentlichten Daten. Das Beispiel soll die Veränderung der

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registrierten schweregewichteten „Kriminalität“ zwischen dem Jahr 1993 und 2003 messen, wobei das Jahr 2003 als Basisjahr dient. Als Schadenshöhe für einen einfachen Diebstahl werden 470 Euro, für einen schweren Diebstahl 1.400 Euro und für eine gefährliche Körperverletzung 31.500 Euro angesetzt (siehe den nächsten Abschnitt für Quellen und Details).

Tabelle 1 zeigt, wie irreführend eine allein auf Fallzahlen basierende Interpretation der Kriminalitätsentwicklung sein kann. Während die Zahl der Fälle wegen des Rückgangs bei den Diebstahldelikten um ca. 25% von ca. 4,2 Mio. auf rund 3,2 Mio. reduziert wurde, hat sich die schadensgewichtete Kriminalität nur geringfügig um 1.4% verringert (SI2003.1993 = 100 (7084 / 6985)= 101,4). Ausschlaggebend dafür war der starke Anstieg der deutlich schwerwiegenderen und höher gewichteten Gewaltkriminalität von ca. 88 Tsd. auf rund 133 Tsd. (registrierte) Fälle.

3. Datenverfügbarkeit

Für eine umfassende Anwendung des oben dargestellten Konzepts würden Abschätzungen des durchschnittlichen Schadens pro Straftat aller Deliktgruppen benötigt. Gleichzeitig gilt es zusätzlich zu den registrierten Straftaten Skt auch das zugehörige Dunkelfeld zu bestimmen, da die registrierten Straftaten nur einen Anteil qkt der tatsächlichen Kriminalität erfassen. Die tatsächliche Zahl der Straftaten ergibt sich aus dem Produkt Sk mit dem Multiplikator (1/ qk) (Beispiel: Falls qt = 0,2 bzw. 20%, dann ergibt sich die tatsächliche Zahl der Straftaten als das fünffache der polizeilich registrierten Kriminalität). Beide Größen, sowohl Bestimmung der Kosten der Kriminalität als auch Untersuchung des Dunkelfelds sind – insbesondere in Deutschland – vernachlässigte Forschungsfelder, so dass die Datenbasis für eine

umfassende Berechnung eines Schwereindex leider (noch) nicht gegeben ist.

Die Bestimmung der Kosten der Kriminalität ist, wie an anderer Stelle ausführlich erläutert (Entorf 2013), nicht standardisiert, sie folgt aber ähnlichen Mustern. Z.B. unterscheidet man grundsätzlich zwischen materiellen und immateriellen Kosten (bzw. zwischen tangible und intangible costs.) So findet man in der Regel unter immateriellen Kosten die Geldwerte für verlorengegangene Güter und von Sachschäden, die Kosten der medizinischen Versorgung und der psychologischen Betreuung, die Kosten für Polizei und Strafverfolgung sowie die Produktivitätsverluste infolge von Arbeitsausfällen. Die immateriellen Kosten zeichnen sich im Gegensatz zu den „Tangibles“ dadurch aus, dass für die hier einzuordnenden Schäden und Verluste durch Leid, Schmerz, verlorene Lebensqualität usw. keine Marktpreise existieren, zu denen man bestimmte Mengen kaufen oder verkaufen könnte.

In Europa hat das britische Home Office bei der Gewichtung von Straftaten eine

Vorreiterrolle. Für Mord und Totschlag gibt es einen Wert von 2,146 Mio. Euro an (siehe Home Office 2005, eigene Umrechnung). Das entspricht in etwa der für Deutschland von Spengler (2004) berechneten Untergrenze (für mehrere alternative Szenarien) in Höhe von 2,250 Mio. Euro. Für die nachfolgende Anwendung des Schwereindex werden weitere Daten zusammengetragen. Tabelle 2 zeigt die entsprechenden Zahlen. Die aufgeführten Kosten

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sind grundsätzlich jene des Basisjahrs des Indexes, das hier als das Jahr 2003 festgelegt werde. Die aufgeführten Kosten des einfachen und schweren Diebstahls entsprechen den durchschnittlichen Kosten, die in der PKS (2004) für alle Straftaten der Deliktgruppen 3000 bzw. 4000 ermittelt wurden (siehe auch Entorf und Spengler 2005). Spengler (2004) dient als Quelle für die Kosten eines Tötungsdelikts. Für die anderen Delikte wurden mangels

deutscher Quellen Umrechnungen, Inflations- und Wechselkursanpassungen gemäß der Angaben des Home Office (2005, für schwere und gefährliche Körperverletzung) und von Miller et al. (1996, für die restlichen Delikte) vorgenommen.

Tabelle 2: Unterstellte Anteile der registrierten Straftaten an allen Straftaten sowie zugrundegelegte Durchschnittskosten je Straftat

Delikt Anteil der registrierten Straftaten (q), in %

Durchschnittliche Kosten je Straftat, in Tsd. Euro

Körperverletzung 20 31,500

Raub 50 8,500

Schw. Diebstahl 50 1,400

Leichter Diebstahl 12,5 0,470

Vergewaltigung 25 92,000

Mord/ Totschlag 100 2.250,000

Anmerkungen: Siehe Text.

Um unter den gegeben Umständen die Realisierbarkeit eines Schwereindex für eine ausgewählte Gruppe von Kriminalitätskategorien aufzeigen zu können, werden auch Multiplikatoren (1/q) benötigt, um mittels der polizeilich registrierten Zahl der Straftaten die tatsächliche Zahl der Straftaten approximieren zu können. Mangels flächendeckender Dunkelfeldstudien kann der Anteil der registrierten Kriminalität q nur ansatzweise bestimmt werden. Nach Durchsicht der einschlägigen nationalen aber auch internationalen Literatur wurden die in Tabelle 2 aufgeführten Werte als plausibel angesehen (siehe dazu Schwind et al. 2000, Mayhew 2003, Müller und Schröttle 2004, Standler et al. 2012 sowie Steffen 2013).

Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Angaben mit hoher Unsicherheit und großer Bandbreite, auch innerhalb der zugrundeliegenden Literatur, verbunden sind.

4. Die Berechnung eines Schwereindex unter Beachtung des Dunkelfelds

Unter Verwendung der polizeilichen registrierten Straftaten in der PKS, des in Tabelle 2 unterstellten Dunkelfelds (das als zeitlich konstant unterstellt wird) und bei Multiplikation mit den in Tabelle 2 dargestellten Gewichten lässt sich nun ein Schwereindex als gewichtete Summe der durch „Diebstahl“, „Raub“, „schwere Körperverletzung“, „Vergewaltigung“ sowie

„Mord und Totschlag“ entstandenen Schäden berechnen. Die Darstellung erfolgt unter Einbeziehung des Dunkelfeld-Faktors 1/q (also z.B. Raub = polizeilich registrierter Raub x 2).

Der Index wird für die Vergleichsjahre 1993, 1998, 2008 und 2011 und für das Basisjahr

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2003 (=100) berechnet. Schaubild 1 zeigt das Ergebnis in grafischer Form. Tabelle 3 zeigt ferner die Fallzahlen in der PKS (mit „Diebstahl“ als Summe von leichtem und schwererem Diebstahl) sowie die Zusammensetzung des endgültigen Schwereindex.

Schaubild 1: Darstellung des Schwereindex für ausgewählte Kategorien

Anmerkungen: Schwereindex unter Beachtung des Dunkelfelds. Die Zahl der registrierten Straftaten beruht auf den veröffentlichten Zahlen in den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) des BKA der jeweiligen Jahrgänge (in Klammern: Straftatenschlüssel der PKS). Siehe den Text hinsichtlich der Berücksichtigung des Dunkelfelds sowie zu den Durchschnittsschäden je Straftat.

Beim Blick auf Schaubild 1 und Tabelle 3 wird deutlich, dass die zahlenmäßig hohen Zahlen der Eigentumsdelikte an relativer Bedeutung verlieren, sobald man alle Straftaten mit dem jeweiligen Schaden bzw. den Kosten der Kriminalität gewichtet. Stattdessen treten nun Gewaltdelikte in den Vordergrund. Da bei Mord und Totschlag im Gegensatz zu den Körperverletzungen und den Diebstählen das Dunkelfeld jedoch vernachlässigbar ist (hier wird der Einfachheit wegen von q = 100% ausgegangen), ist es der bis 2008 anhaltenden Anstieg bei den Körperverletzungen, der eine starke Bedeutung für den Gesamtschaden durch Kriminalität gewinnt. Unter den gegebenen Annahmen sieht man nun bis 2008 einen steigenden und danach einen fallenden Trend (Schaubild 1). Ein etwas geringeres

Dunkelfeld bei der Körperverletzung und ein höheres Dunkelfeld bei den Diebstahlsdelikten hätte aber z.B. auch einen generell fallenden Trend zur Folge haben können. Dem

Dunkelfeld kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Um eine Kriminalpolitik im Blindflug zu vermeiden, sind daher die Anstrengungen in der Dunkelfeldforschung deutlich zu forcieren.

0 20 40 60 80 100 120

Diebstahl (3000 + 4000)

Gefährliche und schwere Körperverletzung (2220) Vergewaltigung & sexuelle Nötigung (1110) Straftaten gegen das Leben (ohne Versuche) Raub, räuberische Erpressung und.. (2100)

91,6 92,9

100 100,2

94,8

1993 1998 2003 2008 2011

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Tabelle 3: Die Entwicklung des Schwereindex und seiner Komponenten

1993 1998 2003 2008 2011

Zahl der Straftaten laut PKS

 Diebstahl 4.151.087 3.323.989 3.029.390 2.443.280 2.403.781

 Gefährl. u. schw.

Körperverletzung 87.784 110.277 132.615 151.208 139.091

 Vergewaltigung

und sex. Nötigung 6.376 7.914 8.766 7.292 7.539

 Straftaten gegen das Leben (ohne

Versuche) 2.367 1.802 1.721 1.609 1.536

 Raub, räuberische

Erpressung,usw. 61.757 64.405 59.782 49.913 48.021 Anteil am Gesamt-

schaden, inkl. Dunkelfeld

 Diebstahl 33,8 27.6 25,6 20,7 20,5

 Gefährl. u. schw.

Körperverletzung 35,5 44,6 53,6 61,1 56,2

 Vergewaltigung

und sex. Nötigung 6,0 7,5 8,3 6,9 7,1

 Straftaten gegen das Leben (ohne

Versuche) 13,7 10,4 9,9 9,3 8,9

 Raub, räuberische Erpressung,…

2,7 2,8 2,6 2,2 2,1

Schwereindex 91,6 92,9 100 100,2 94,6

Anmerkung: Die Tabelle zeigt die Fallzahlen in der PKS (mit „Diebstahl“ als Summe von leichtem und schwererem Diebstahl) sowie die Komponenten des Schwereindex der betrachteten Jahre. Lesebeispiel: Der Wert 94,8 des Jahres 2011 ergibt sich aus der Summe 20,5 + 56,2 + 7,1 + 8,9 + 2,1.

Der Nutzen eines Schwereindex ist anhand der Berechnungen leicht nachvollziehbar. Eine allein auf Fallzahlen beruhende Interpretation von Kriminalitätsentwicklungen ist wenig aussagefähig. Um gesundheitliche und seelische Belastungen, Einschränkungen der Arbeitsproduktivität und Verluste an Lebensqualität berücksichtigen zu können, bedarf es einer Gewichtung mit den Schäden, die der Gesellschaft durch Kriminalität entstehen. Ein klares Bild wird sich aber erst dann ergeben, wenn auch die „Multiplikatorwirkung“ des Dunkelfeldes berücksichtigt wurde.

5. Vermiedene Kosten durch Kriminalitätsbekämpfung: Beispiele

Der Schwereindex gibt über die Entwicklung der Kriminalität relativ zu einem Basisjahr Auskunft. Abschließend sollen aber auch absolute Schadenshöhen im Mittelpunkt stehen. So gibt es z.B. ein erwähnenswertes Teilergebnis aus der Berechnung der Schäden für das

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Basisjahr 2003. Demnach entstand für die in Tabelle 3 betrachteten Deliktgruppen (inkl.

Dunkelfeld) ein Schaden durch Kriminalität in Höhe von 38,9 Mrd. Euro ergeben hat. Das entspricht ca. 1,8% des BIP des Jahres 2003. Bedenkt man, dass dabei wichtige Kategorien wie Betrug, Wirtschaftskriminalität und leichte Körperverletzung nicht berücksichtigt wurden, so dürfte der tatsächliche Schaden deutlich mehr als doppelt so hoch sein.

In einer früheren Publikation (Entorf und Spengler 2005) wurde der Versuch unternommen, mögliche Nutzengewinne bzw. Schadensreduktionen zu quantifizieren, die aus einer verbesserten Wirksamkeit der Polizeiarbeit ableitbar sind. Als Grundlage dienen ökonometrischer Schätzungen von Verhaltensgleichungen des deutschen

Strafverfolgungssystems. Nach Anpassung der Modellparameter an das bestehenden Systems wurde das kalibrierte Modell genutzt, um die Auswirkungen einer um 10%-Punkte verbesserten Aufklärungsquote zu simulieren. Als Ergebnis der Modellrechnung ergibt sich laut Studie eine mögliche „Einsparung“ durch Vermeidung von Kriminalität in Höhe von rund 366 Mio. Euro. Im Strafverfolgungssystem könnte die generalpräventive Wirksamkeit der Polizeiarbeit jedoch reduziert werden, wenn Staatsanwaltschaft und Gerichte keine Verurteilungen aussprechen (können), z.B. weil der Diversionsgedanke angewandt und Verfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß des Opportunitätsprinzips eingestellt werden.

In der Simulation des Strafverfolgungssystems (Entorf und Spengler 2005) wurde daher auch der Effekt einer um 10%-Punkte gesteigerten Verurteilungsquote von polizeilich als tatverdächtig eingestuften Personen berechnet. Es zeigt sich, dass die vermiedene

Kriminalität bzw. der entsprechende Schadensrückgang 434 Mio. Euro betragen würde, also sogar höher ausfällt als bei Betrachtung der Aufklärungsquote. Diese Ergebnisse sind zwar angesichts einer unvollständigen Datenbasis nicht uneingeschränkt verallgemeinerbar, sie illustrieren aber die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung. Es wäre sicher

wünschenswert, mehr und bessere Evidenz zur Wirksamkeit von Polizei und Justiz zu erhalten.

Oft sind es auch konkrete Fallstudien, mit denen sich die Wirksamkeit von Polizeiarbeit gut und anschaulich illustrieren lässt. Als Beispiel mag die Arbeit einer Arbeitsgruppe, genannt

„AG 10+“, dienen, die von Wolfgang Pausch in seiner im Jahre 2008 veröffentlichten Dissertation beschrieben wird. Das Ausgangsproblem bestand in einer äußerst geringen Aufklärungsquote von nur 4,5% bei Diebstählen aus KFZ in Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2001. Das vorrangige Ziel der angesichts dieses Missstands gegründeten Arbeitsgruppe sollte sein, die Aufklärungsquote auf über 10% zu bringen (daher

„AG 10+“). Pausch (2008) stellt in seiner sorgfältig durchgeführten Analyse die Kosten der AG auf und vergleicht sie mit dem Nutzen, der sich nach Gründung der AG in Form von verringerter Kriminalität eingestellt hat. Auf der Kostenseite kommt Pausch für die gesamte Laufzeit der AG, nämlich vom 08.03.2004 bis zum 31.12.2006 auf einen Betrag in Höhe von 1.864,1 Tsd. Euro, der sich aus den Personalkosten (inkl. Polizeizulage, DuZ,

Bewegungskosten und Kleidergeld) in Höhe von 1.437,9 Tsd. und aus Sachkosten (für Telefon, Fahrzeuge, DNA Analyse, Dolmetscher, Telefonüberwachung) in Höhe von 426,1 Tsd. zusammensetzt.

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Auf der Nutzenseite ist entsprechend der Darstellung in Pausch (2008) zunächst tatsächlich ein Anstieg der Aufklärungsquote sichtbar, sie stieg von 5,1% im Jahr 2003 auf schließlich 25,8% im Jahr 2006 an, während sie in Vergleichsregionen wie etwa Hessen insgesamt deutlich darunter blieb (9,9% im Jahr 2006). Ausschlaggebend für die Nutzenanalyse ist jedoch nicht die Aufklärungsquote, sondern die Schadensentwicklung. Pausch (2008) hat hierzu einen Verlaufsindex der Fallzahlen für den Raum Darmstadt berechnet und diesen mit dem von Hessen insgesamt verglichen. Es zeigt sich, dass der Index der Fallzahlen in Darmstadt von 100 (im Jahr 2003) auf 49 im Jahr 2006 fällt, während die Fallzahlen in Hessen zwar auch gefallen sind, aber nur von 100 auf 71. Als nächstes berechnet Pausch die hypothetischen Fallzahlen der Jahre 2004 bis 2006 für Darmstadt, die dort entstanden wären, wenn es dort den gleichen Rückgang wie in Hessen insgesamt gegeben hätte, in dem er für die Darmstädter Zahlen den Rückgang entsprechend des hessischen Index unterstellt. Pausch trifft somit die in der Evaluationsforschung übliche „identifizierende Annahme“, dass der Unterschied zwischen den Verläufen in Hessen und Darmstadt auf die erfolgte Maßnahme, also auf die Arbeit der „AG10+“, zurückzuführen ist. Beim Vergleich der Darmstädter „Ist“-Zahlen mit den hypothetischen Darmstädter Zahlen zeigt sich folgendes:

Im Laufe der Jahre 2003 bis 2006 gab es eine kumulierte Fallzahl von 8.294. Hätte es den gleichen Rückgang wie in Hessen insgesamt gegeben, so wäre die Fallzahl mit 9.760 noch höher ausgefallen. Als Differenz errechnet man eine Reduktion um 1.466 Fälle. Da die „AG 10+“ pro Fall einen Schaden in Höhe von 1.600 Euro ermittelt hat, hat die Arbeit der Gruppe insgesamt Kriminalität in Höhe von 2,346 Mio. Euro vermieden. Nach Abzug der Kosten in Höhe von 1,864 Mio. Euro bleibt ein positiver Nettonutzen in Höhe von 482 Tsd. Euro.

Insgesamt gesehen handelt es sich um ein gelungenes Beispiel für die Dokumentation von Kosten und Nutzen der Polizeiarbeit.

6. Zusammenfassung und Ausblick

Der Wert polizeilicher Arbeit kann durch den alleinigen Blick auf Fallzahlen nicht ausreichend gewürdigt werden. In dem Vortrag wird illustriert, wie sich die kriminalitätsbedingten

Veränderungen des deutschen Sicherheitsniveaus durch einen „Schwereindex“ abbilden ließen. Die Gewichte der „Schwere“ werden dabei von den Kosten gebildet, die den Opfern und der Gemeinschaft durch Straftaten und ihren Folgen entstehen. Dazu gehören Schäden an Sachen, Leib und Seele, aber auch präventive Aufwendungen für Polizei und Justiz. Der praktischen Realisierung eines Schwereindex stehen in Deutschland bisher zwei wichtige Hemmnisse entgegen: Zum einen gibt es hierzulande keine ausreichende angewandte Forschung zu den Kosten je Straftat, und zum anderen ist die bisherige Dunkelfeldforschung nicht in der Lage, Auskunft über den Anteil der registrierten Straftaten an allen Straftaten geben zu können. Trotz dieser widrigen Voraussetzungen werden im Vortrag die Vorteile des Schwereindex in einer Fallstudie verdeutlicht. Es wird klar, dass bei einer

schweregewichteten Kriminalitätsentwicklung den Gewaltdelikten eine zentrale Rolle

zukommt, während gleichzeitig die rein zahlenmäßig dominierenden Eigentumsdelikte in den Hintergrund rücken. Weiterhin ist das Dunkelfeld ausschlaggebend für die zeitliche

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Entwicklung des Schwereindex. Insgesamt zeigt sich, dass der Schwereindex unter

Berücksichtigung des Dunkelfelds zwischen 1993 und 2008 anstieg und danach zurückging.

Letzte Klarheit über die Richtung des Trends könnte aber nur durch bessere Kenntnis des Dunkelfelds erlangt werden. Um Kriminalpolitik im Blindflug zu vermeiden, sollte man in Deutschland daher die Forschung zur Ausleuchtung des Dunkelfelds deutlich intensivieren.

Unabhängig von den Anstrengungen um eine aussagefähige Trendanalyse lohnt es sich, auch Kosten und Nutzen von Einzelprojekten anzuschauen. Dies erfordert einerseits eine stärkere Hinwendung der ökonomisch-kriminologischen Evaluationsforschung zu

Praxisprojekten, andererseits auch eine Öffnung der Polizei und der Justiz gegenüber akademischen Projektpartnern. Es wäre zu wünschen, dass es beiden Seiten im eigenen und gesellschaftlichen Interesse gelingt, noch stärker als bisher bei solchen Vorhaben kooperieren zu können.

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Literatur:

Entorf,H und H. Spengler (2005). Ökonometrie der Kriminalität. ifo Schnelldienst 58 (16), 13-25 . Entorf, H. (2013). Der Wert der Sicherheit: Anmerkungen zur Ökonomie der Sicherheit. Erscheint in:

„Zivile Sicherheit. Schriften zum Fachdialog Sicherheitsforschung“. Berlin: LIT Verlag.

Home Office (2005). The economic and social costs of crime against individuals and households 2003/04, Home Office Online Report 30/05.

(http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20100413151441/http:/www.homeoffice.gov.uk/rds/

pdfs05/rdsolr3005.pdf / Stand 02.06.2014)

Mayhew, P. (with assistance from G. Adkins) (2003). Counting the Costs of Crime in Australia. Trends

& issues in crime and criminal justice No. 247, Australian Institute of Criminology (http://www.aic.gov.au/media_library/publications/tandi/ti247.pdf / Stand 30.05.2014) Miller T., M.A. Cohen, und B. Wiersema (1996). Victim Costs and Consequences: A New Look,

Washington, D.C.: U.S. Department of Justice, Office of Justice Programs, National Institute of Justice. (https://www.ncjrs.gov/pdffiles/victcost.pdf / Stand: 02.06.2014)

Müller, U. und M. Schröttle (2004). Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin 2004.

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Dissertation TU Darmstadt.

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