• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 34

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.13, Heft 34"

Copied!
34
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald

- Benachrichtigung über die Eintragung von Bodendenkmalen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald

Teil I/Stand: April 2006 3-34

Anlagen: Flurkarten mit Flächendarstellung des Bodendenkmals 1 - 45

13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 12.10.2006 Nummer 34

Amtsblatt für den

Landkreis Dahme-Spreewald

(2)

Impressum

Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle

verantwortlich: Heidrun Schaaf

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008

Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.

Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.

(3)

Benachrichtigung über die Eintragung von Bodendenkmalen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald; Stand April 2006

Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG1) vom 24.Mai 2004 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I-Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff.) bekannt, dass die angeführten Bodendenkmale im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 4 in das Verzeichnis der Denkmale (Denkmalliste) des Landes Brandenburg eingetragen wurden.

Als Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befindlichen oder befanden, anzusehen.

Maßnahmen an Bodendenkmalen oder in ihrer Umgebung, welche die Substanz oder das Erscheinungsbild verändern oder beeinträchtigen, bedürfen gemäß § 9 Abs. 1 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dazu gehören insbesondere Ausschachtungen, die Errichtung von Gebäuden, Tiefpflügen und die Pflanzung oder Rodung von Bäumen.

Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist anzeigepflichtig (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG.) Zuwiderhandlungen nach dem BbgDSchG können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden (§ 26 Abs. 4).

Die Denkmalliste kann an folgenden Stellen eingesehen werden:

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abteilung Bodendenkmalpflege

Wünsdorfer Platz 4 - 5 15838 Zossen / OT Wünsdorf - Landkreis Dahme-Spreewald

Brückenstraße 41

15711 Königs Wusterhausen

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde gern zur Verfügung (Tel.: 03375 - 262278 und 262374).

Die aufgeführten Bodendenkmale in Siedlungsbereichen werden als Anlage in den beiliegenden Flurkarten flächig dargestellt.

gez. Schrager

1 Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. Teil I Nr. 9 vom 24. Mai 2004, S. 215 ff.)

+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +

(4)

Teil I

Amt/Gemeinde/Ortsteil/Gemeindeteil Bodendenkmal-Nr. Seite / Anlage

Gemeinde Heideblick

OT Falkenberg 12021 6 / 1

Gemeinde Heidesee

OT Bindow 12181 6 / 2

OT Dannenreich 10043 7 / 3

Stadt Lübben

OT Hartmannsdorf 12111 7 / 4

Stadt Luckau

OT Bergen 12139 8 / 5

OT Cahnsdorf 10054 9 / 6

OT Duben 10072 9 / 7

OT Duben/GT Alteno 10045 10 / 8

OT Freesdorf 12032 11 / 9

OT Fürstlich Drehna 12086 11 / 10

OT Görlsdorf 12045 12 / 11

OT Görlsdorf/GT Frankendorf 12025 13 / 12

OT Görlsdorf/GT Garrenchen 12074 14 / 13

Gemeinde Märkische Heide

OT Biebersdorf 10046 14 / 14

OT Dollgen 10067 15 / 15

OT Glietz 12250 15 / 16

OT Gröditsch 12122 16 / 17

OT Groß Leine 12106 17 / 18

OT Groß Leuthen 12114 17 / 19

OT Groß Leuthen/GT Klein Leuthen 12117 18 / 20

Stadt Mittenwalde

OT Brusendorf 10020 19 / 21

(5)

Amt/Gemeinde/Ortsteil/Gemeindeteil Bodendenkmal-Nr. Seite / Anlage

Gemeinde Schönefeld

OT Großziethen/GT Kleinziethen 12105 19 / 22

Amt Golßener Land

Stadt Golßen/OT Mahlsdorf/GT Altgolßen 10060 20 / 23

Stadt Golßen/OT Zützen/GT Gersdorf 12003 21 / 24

Steinreich/OT Sellendorf/GT Hohendorf 10057 21 / 25

Amt Lieberose/Oberspreewald

Alt Zauche-Wußwerk/OT Alt Zauche 10002 22 / 26

Byhleguhre-Byhlen/OT Byhleguhre 10027 23 / 27

Byhleguhre-Byhlen/OT Byhleguhre/ Mühlendorf 12184 23 / 28

Byhleguhre-Byhlen/OT Byhlen 10052 24 / 29

Jamlitz 12251 25 / 30

Stadt Lieberose/OT Blasdorf 10047 25 / 31

Stadt Lieberose/OT Doberburg 10070 26 / 32

Stadt Lieberose/OT Goschen 12039 26 / 33

Neu Zauche/OT Briesensee 10018 27 / 34

Neu Zauche/OT Caminchen 10044 28 / 35

Schwielochsee/OT Goyatz 12063 28 / 36

Schwielochsee/OT Lamsfeld-Groß Liebitz/GT Klein Liebitz 12107 29 / 37 Schwielochsee/OT Lamsfeld-Groß Liebitz/GT Groß Liebitz 12108 29 / 38

Schwielochsee/OT Speichrow 12006 30 / 39

Spreewaldheide/OT Butzen 12182 30 / 40

Amt Schenkenländchen

Halbe 12257 31 / 41

Münchehofe/GT Birkholz 12138 32 / 42

Stadt Teupitz/GT Egsdorf 12215 32 / 43

Amt Unterspreewald

Bersteland/OT Freiwalde 12083 33 / 44

Rietzneuendorf-Staakow/OT Friedrichshof 12075 34 / 45

Anlagen

Flurkarten mit Flächendarstellung des Bodendenkmals 1 - 45

(6)

Bodendenkmal 12021 Dorfkern und Friedhof des deutschen Mittelalters und der Neuzeit; Kirche des deutschen Mittelalters

Gemarkung: Falkenberg Fundplatz 1

Flur: 1

Flurstücke: 1, 3/1, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 14/1, 14/2, 14/4, 14/5, 15, 16/3, 17 (teilweise), 18/1, 18/2, 19 (teilweise), 25 (teilweise), 36, 37, 38, 40/1, 41, 42, 43, 47/2, 48, 49 (teilweise), 50/1, 50/2, 51/1, 51/2, 52/2, 52/3, 52/4, 53, 54, 55, 56/1, 56/2, 56/3, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 66, 67, 68, 69, 71/1, 72, 73, 77 (teilweise), 84, 85, 86, 87, 88, 89, 114 (teilweise), 128, 129, 134/1 (teilweise), 165 (teilweise), 252, 253

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Falkenberg handelt es sich ursprünglich um ein Sackgassendorf oder um einen Weiler. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1217. Das Dorf hatte im Mittelalter eine Kirche, die heute nicht mehr vorhanden ist. Der heutige Kirchbau ist neuzeitlich. Das Schutzobjekt wurde anhand von Lesefunden (zahlreiche Keramikscherben) festgestellt.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12181 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Bindow Fundplatz 10/0 (10)

Flur: 2

Flurstücke: 41, 42, 43 (teilweise), 44 (teilweise), 45 (teilweise), 46, 47/2 , 47/3, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 50, 51, 52, 54/1, 54/2, 54/3, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 79 (teilweise), 80 (teilweise), 81 (teilweise), 82 (teilweise), 89, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98/1, 98/2, 98/3, 99, 100/1, 100/2, 100/3, 101, 102, 103, 104, 105/1, 105/2, 106, 107/1, 107/2, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117/1, 117/2, 118, 119, 120, 123, 124, 125 (teilweise), 482 (teilweise), 500, 501/1, 501/2, 501/3, 502/1, 502/2, 503, 504, 524, 602, 603, 604, 605

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Bindow handelt es sich um ein Rundplatzdorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Byndunge“ im Jahre 1492.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2005 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der

(7)

Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10043 Dorfkern der Neuzeit

Gemarkung: Dannenreich Fundplatz 4

Flur: 1

Flurstücke: 111, 112, 113, 114, 115/1, 115/2, 116, 117, 119, 120, 121, 123/1 (neu 311, 312, 313), 123/2, 123/3, 122 (teilweise), 124, 125, 126, 127, 129, 130, 132, 133, 134, 135, 300, 301

Bei dem historischen Ortskern von Dannenreich handelt es sich um eine Gründung des 18. Jh.

in Form eines Breitgassen- oder Angerdorfes. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1753.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren neuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12111 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit,

Siedlung der Bronzezeit Gemarkung: Hartmannsdorf Fundplatz 4

Flur: 3

Flurstücke: 8 (teilweise), 21/4 (teilweise), 22 (teilweise), 23 (teilweise), 24, 25 (teilweise), 30 (teilweise), 31/1 (teilweise), 32/2 (teilweise), 39/4 (teilweise), 40, 41, 42/4 (teilweise), 44/4 (teilweise), 52/2 (teilweise), 53 (teilweise), 54 (teilweise), 55 (teilweise), 56 (teilweise), 57, 58 (teilweise), 59 (teilweise), (170/2 teilweise) neu 343, 171/1, 172, 173/1, 173/2, 175/1, 175/2, 176 (teilweise), 180/1, 180/2, 181 (teilweise), 182 (teilweise), 195, 197

(8)

(teilweise), 201, 203, 204, 205, 206, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 336, 339 (teilweise)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Hartmannsdorf handelt es sich um ein Sackgassendorf, das später erweitert wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Hartmannstorf“ um 1400. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2005 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde, u. a. Reste von hölzernen Straßenbelägen. In der Dorflage konnten Hinweise auf eine ur- und frühgeschichtliche Besiedlung während der Bronzezeit festgestellt werden.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage sowie auf die Denkmalsubstanz der bronzezeitlichen Siedlung. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Friedhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellung und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus ein Zeugnis von Siedlungsprozessen in der Bronzezeit in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12139 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Bergen Fundplatz 1

Flur: 1

Flurstücke: 1/1 (teilweise), 2, 3/2 (teilweise), 3/4, 4 (teilweise), 5 (teilweise), 6/1, 7 (teilweise), 9, 10 (teilweise), 12/2 (teilweise), 18, 19, 20, 21, 22/1, 22/2 (teilweise), 23 (teilweise), 24 (teilweise), 25 (teilweise), 26 (teilweise), 34 (teilweise), 216, 217

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Bergen handelt es sich um ein Gassendorf. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte als „Berge“ im Jahre 1504.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

(9)

--- Bodendenkmal 10054 Dorfkern, Kirche, Friedhof und Befestigung des deutschen

Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Cahnsdorf Fundplatz 1, 9

Flur: 1

Flurstücke: 2, 9/2 (teilweise), 9/4, 9/5 (teilweise), 10, 11, 12, 13, 14/4, 14/5, 15/3, 17/1, 17/3, 17/4, 18/1, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28/1, 28/2, 28/3, 29/1, 30/1, 31/1, 32/1, 33, 34/10, 34/16, 35, 36, 38, 40/9, 40/11, 41 (teilweise), 42/1 (teilweise), 42/3, 42/4, 42/7, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50/1, 50/2, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58/1, 58/3, 58/4, 59, 60, 61 (Kirche und Friedhof), 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68/4, 69, 70, 71, 72/1, 72/5, 77/2, 77/6, 79/3, 79/4, 80, 81, 82/3, 83/1, 224, 225, 226, 227/2, 227/3, 227/5, 227/6, 228/4, 228/5, 228/6, 228/7, 229/1, 229/2, 230/1, 230/2, 231/1, 231/2, 232, 233, 234, 235, 236/4, 237/1, 281 (teilweise), 297 (teilweise), 298, 299, 300, 304, 305, 307, 323 (teilweise), 334, 335, 381, 382, 383, 384, 385, 386

Der mittelalterliche Ortskern von Cahnsdorf ist eine zum Platzdorf erweiterte Zeile; im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Südöstlich der Kirche befand sich die mittelalterliche Burganlage (Turmhügel). Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Buccanisdorph“

1297. Im Süd- und im Westteil der Ortslage ist eine mittelalterliche Dorfumwallung (Befestigungsanlage) erhalten. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen im Jahre 2003 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes, des Untergrundes der Kirche, des Gutsbereiches und der Dorfumwallung.

Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung. Es besitzt darüber hinaus einen außerordentlich hohen Anschauungs- und Dokumentationswert.

--- Bodendenkmal 10072 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit Gemarkung: Duben Fundplatz 5, 6/0 (6)

Flur: 1

Flurstücke: 78, 91 (teilweise), 92 (teilweise)

(10)

Flur: 3

Flurstücke: 1, 10, 12 (teilweise), 13 (teilweise), 14/1, 14/2 (teilweise), 16 (teilweise), 2, 20, 21, 22/2, 3, 328 (teilweise), 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358 (teilweise), 359, 360 (teilweise), 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367 (teilweise), 368, 369, 372, 378, 379 (teilweise), 4, 5 (teilweise), 73, 74, 75, 76/1, 76/2, 76/3, 76/4, 77, 78, 79/1, 79/2, 79/3, 80, 81 (Kirche, Friedhof), 82/1, 83, 84, 85, 86, 88, 89, 9 (teilweise), 90, 91, 92/2, 95

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Duben handelt es sich vermutlich ursprünglich um einen Rundling, der später erweitert wurde. Im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1414. 1994 fanden Untersuchungen an der Kirche statt, die vor allem Befunde zur Baugeschichte erbrachten. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen im Zuge von Straßenbauarbeiten erbrachten im Jahre 2000 neben einigen mittelalterlichen Überresten (u. a. einige Körpergräber in der Nähe der Kirche) vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10045 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Alteno Fundplatz 3

Flur: 2

Flurstücke: 11 (teilweise), 12, 13, 14, 15, 16, 19, 20, 44 (teilweise), 21, 22, 23, 24, 25 (teilweise), 26 (teilweise), 6, 7, 8, 9

Flur: 3

Flurstücke: 1, 10, 11, 12, 126 (teilweise), 14 (teilweise), 15, 16, 2 (teilweise), 3 (teilweise), 32, 33, 4/1, 4/2, 46, 54, 55/1, 55/2, 56 (teilweise), 57, 58, 59, 6/1, 6/2, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68/1, 68/2, 7, 8, 9

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Alteno handelt es sich um ein Runddorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1397.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

(11)

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12032 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit,

Siedlung der Bronzezeit und des slawischen Mittelalters

Gemarkung: Freesdorf Fundplatz 6, 8, 9, 10, 11

Flur: 1

Flurstücke: 1, 2, 3/1, 3/2 (teilweise), 10 (teilweise), 11 (teilweise), 12 (teilweise), 13, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 49, 50, 52, 53, 54

Der mittelalterliche Ortskern von Freesdorf ist ein Runddorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „villa Frederichstorf“ 1297. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2004 erbrachten neben wenigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde. In der gesamten Ortslage konnten Hinweise auf eine Vorbesiedlung während der Bronzezeit und des slawischen Mittelalters festgestellt werden.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage sowie auf die Denkmalssubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Vorbesiedlung. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Das Bodendenkmal ist Zeugnis von Siedlungsprozessen in der Bronzezeit sowie im slawischen Mittelalter und stellt eine Quelle zur Erforschung der Lebens- und Umweltverhältnisse bronzezeitlicher und slawischer Bevölkerungsgruppen in Brandenburg dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12086 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit; Siedlung der Bronzezeit und des slawischen Mittelalters

Gemarkung: Fürstlich Drehna Fundplatz 5

Flur: 1

Flurstücke: 4/2, 4/3, 4/7 (teilweise), 4/8, 4/9, 7/1, 7/2, 8/3, 8/4, 11, 13 (teilweise), 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/3, 21/4, 21/5, 22/1, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/2, 29, 30, 31/1, 31/2, 32, 33, 34/1, 34/2, 34/3, 35/1, 36, 37, 40 (teilweise), 41/1,

(12)

41/3, 41/4, 42, 43, 44, 45, 46, 47/1, 48/1, 49, 50, 62 (teilweise), 64, 65, 66/1, 152, 415, 416, 417, 418, 419, 420, 429, 430, 434, 435

Flur: 2

Flurstücke: 53/1, 53/2, 53/4, 53/5, 53/6, 54/1, 54/2, 55/2, 55/3, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63 (teilweise), 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74/1, 74/2, 75/1, 76, 77, 78, 79, 80/1, 80/2, 81, 82/1, 82/2, 82/3, 83 (teilweise), 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90/1, 90/2, 91, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94, 95, 96, 97, 98 (teilweise), 99, 100, 101 (teilweise), 106, 107, 108, 109, 110/1, 110/3, 110/4, 111/3, 111/4, 112, 113/1, 113/2 (teilweise), 115/1, 115/2, 115/3 (teilweise), 116, 117 (Kirche und Friedhof), 118, 119/1, 119/2, 121/1, 121/2, 122, 123, 125, 126, 143/3 (teilweise), 157 (teilweise), 454 (teilweise)

Der mittelalterliche Ortskern von Fürstlich Drehna ist ein Straßendorf; etwa im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf vermutlich als

„curia Dannenrode“ 1301. In der Dorfanlage konnten Hinweise auf eine ur- und frühgeschichtliche Besiedlung während der Bronzezeit und des slawischen Mittelalters festgestellt werden.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen in den 1990er Jahren erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde, u. a. Reste von hölzernen Straßenbelegen, sowie ur- und frühgeschichtliche Hinterlassenschaften.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Untergrundes der Kirche sowie auf die Denkmalssubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Vorbesiedlung.

Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellung und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Darüber hinaus stellt das Schutzobjekt eine Quelle zur Erforschung der Lebens- und Umweltverhältnisse in ur- und frühgeschichtlicher Zeit in Brandenburg dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12045 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit Gemarkung: Görlsdorf Fundplatz 9

Flur: 1

Flurstücke: 1/1, 1/2 10/1, 10/2, 11, 12/1, 12/2, 13/1, 13/2, 13/3, 156, 157 (teilweise), 158, 159, 160, 161, 162, 2/1, 2/2, 2/3, 21, 22, 23, 24/1, 24/2, 25, 26/1, 26/2, 27, 28, 29, 3, 30, 31, 32 (Kirche, Friedhof), 33, 34, 35, 36 (teilweise), 38/2, 38/3, 39/3, 4, 40, 41/2, 41/4, 42, 5/1, 5/2, 7, 8/1, 8/3, 8/4, 8/5, 8/6, 9/1, 9/3, 9/4, 9/5 Der mittelalterliche Ortskern von Görlsdorf ist ein Straßendorf, annähernd im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf 1400.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen in den Jahren1999 bis 2001 erbrachten

(13)

neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde (u. a. Reste von hölzernen Straßenbelägen).

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12025 Dorfkern und Friedhof des deutschen Mittelalters und der

Neuzeit, Kirche des slawischen Mittelalters und der Neuzeit

Gemarkung: Frankendorf Fundplatz 7

Flur: 1

Flurstücke: 1 (teilweise), 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 7/2, 8, 9, 10, 12/1, 12/3, 12/4, 12/5, 13, 14, 15/1, 15/3, 16 (Kirche und Friedhof), 17, 19/1, 19/2, 21, 22, 23/1, 23/2 (teilweise), 24, 25/1, 25/2, 26, 28/2 (teilweise), 32 (teilweise), 33

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Frankendorf handelt es sich um ein Sackgassendorf. Im Westteil der Anlage befindet sich die Kirche. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als

„Frankindorf“ 1299. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 1999 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofs und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

---

(14)

Bodendenkmal 12074 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Garrenchen Fundplatz 17

Flur: 1

Flurstücke: 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 5, 6, 8/2, 9/1, 10, 17/11, 17/12, 18, 19/6, 19/7, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 31/1, 31/2, 31/3 (teilweise), 31/7 (teilweise), 130, 150 (teilweise), 155 (teilweise)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Garrenchen handelt es sich um einen Weiler. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1543.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10046 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Biebersdorf Fundplatz 1

Flur: 1

Flurstücke: 11, 12, 13, 137 (teilweise), 138/1, 138/2, 138/3, 139, 14, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146/1, 146/2, 147/1, 147/2, 148, 149, 15/1, 15/2, 150, 151, 16, 17, 18, 19, 20, 23, 25/1 (neu 319; 320), 25/2 (neu 321, 322), 26, 27, 29/1, 29/2, 315, 316, 317, 318, 8, 9

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Biebersdorf handelt es sich um ein Sackgassendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1426.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

---

(15)

Bodendenkmal 10067 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Dollgen Fundplatz 5/0 (5)

Flur: 2

Flurstücke: 100, 101, 102, 103, 104, 119 (teilweise), 22/1, 22/3, 22/5, 23 (teilweise), 24/1, 25/1, 261, 32, 33 (teilweise), 34, 36/1 (teilweise), 36/2 (teilweise), 37, 38, 386, 387 (teilweise), 39, 40, 41, 42, 43/1, 43/12, 43/13, 43/6, 43/7, 44/2, 45 (teilweise), 46/2, 47, 48 (teilweise), 49/2, 62, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 85, 86/1, 86/2, 87, 88/2, 88/3, 89, 90/1, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 98, 99

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Dollgen handelt es sich wahrscheinlich um ein Sackgassendorf, das später eine Erweiterung erfuhr. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolge im Jahre 1429.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12250 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit und

Turmhügel des deutschen Mittelalters Gemarkung: Glietz Fundplatz 1, 2

Flur: 1

Flurstücke: 29, 30 (teilweise), 32, 33, 34/1, 34/2, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (teilweise), 42, 43, 44, 45 (teilweise), 46, 47 (teilweise), 48/2 (teilweise), 53 (teilweise), 54, 55, 56/1, 57 (teilweise), 69 (teilweise), 70/1, 71/2, 72

Flur: 2

Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 11/1, 11/2, 12/2, 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 13, 14, 42 (teilweise), 44 (teilweise), 45 (teilweise), 65 (teilweise), 70

Der mittelalterliche Ortskern von Glietz ist ein Sackgassendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Sglitczk“ im Jahre 1475.

Am Nordrand der Ortslage befindet sich der Standort einer mittelalterlichen Burganlage (Turmhügel). In diesem Bereich steht das ehemalige Gutshaus auf flachem Gelände. Etwa 25 m westlich vom Gebäude befindet sich ein Grabenfließ, welches sich nach Norden zieht (teilweise zugeschüttet).

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofs, des Untergrundes der Kirche und des Gutsbereiches. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der

(16)

Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschafsbauten der einzelnen Hofparzellen. Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12122 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit;

Siedlung des slawischen Mittelalters Gemarkung: Gröditsch Fundplatz 6

Flur: 1

Flurstücke: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 20, 21/1, 21/2, 22, 26/1, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 27/5, 28/1, 28/2, 29/4, 29/5, 29/7, 29/8, 29/10, 32 (teilweise), 33/1, 39, 40/1, 40/3, 40/4, 40/5, 40/6, 40/7, 41, 42/1, 42/2, 43/1, 43/2, 44, 46 (teilweise), 47 (teilweise), 48 (teilweise), 88 (teilweise), 225/1, 225/2, 225/3, 227 (teilweise), 228, 229 (teilweise), 230/2 (teilweise), 231 (teilweise) (neu 408), 232/1, 232/2 (teilweise) (neu 410), 233 (teilweise), 235 (teilweise) (neu 412), 236 (teilweise) (neu 414), 237/4 (teilweise), 237/8, 237/9, 237/10 (teilweise), 242/2, 242/3, 242/4, 243/2, 243/3, 243/4, 244/1, 244/2, 245 (teilweise), 246, 247, 250 (teilweise), 251/1, 251/2 (teilweise) (neu 417, 418), 252, 254/1, 254/3, 254/4, 256/1, 256/4, 256/5, 256/7, 256/8, 257 (teilweise), 277 (teilweise), 328, 330, 331, 333, 335, 341, 342, 343, 345, 349, 350, 355, 256, 359, 363, 364 (teilweise), 367, 368

Flur: 2

Flurstücke: 1, 2/1, 2/2, 10 (teilweise), 211, 212/1, 212/2, 213/3, 213/4, 213/5, 213/6, 214, 217 (teilweise), 219, 220, 221 (neu 554 teilweise), 222, 223, 224 (neu 554 teilweise), 225, 226 (neu 554 teilweise), 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233 (teilweise) (neu 542), 234/1 (teilweise), 234/2 (teilweise), 243 (teilweise), 244, 246, 247 (teilweise), 248/1, 249/1, 250 (teilweise), 473, 474, 475, 476, 477, 502, 503, 504, 505 (neu 554 teilweise), 506 (teilweise)

Der mittelalterliche Ortskern von Gröditsch ist ein Platzdorf, das später erweitert wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Grothisti“ im Jahre 1004.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2001/2002 erbrachten neben einigen slawischen Überresten vor allem zahlreiche mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde (u. a.

Brunnen und Tierskelette).

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

(17)

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12106 Dorfkern, Kirche, Friedhof und Turmhügel des deutschen

Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Groß Leine Fundplatz 1, 2, 3

Flur: 1

Flurstücke: 11, 12 (Kirche und Friedhof), 13, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23/1, 23/2, 24, 27 (teilweise), 54 (teilweise), 57/1, 57/2, 58/1, 58/2, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67/3, 67/4, 68, 69, 70/1, 70/3, 70/4, 71/1, 72, 73, 74, 75/1, 76, 77, 78, 81, 82/1, 83/1, 83/3, 83/4, 83/5, 83/6, 83/7, 83/9, 83/10, 84, 85, 86/4, 90, 93/2 (teilweise), 97 (teilweise), 129 (teilweise), 228 (teilweise), 299 (teilweise), 358, 359, 360, 363, 364, 365 (Turmhügel), 377, 378, 379, 381, 382, 383 (teilweise), 402 (teilweise)

Der mittelalterliche Ortskern von Groß Leine war ursprünglich ein Runddorf, das später erweitert wurde. Im Nordteil der Anlage befindet sich die Kirche. Südöstlich der Kirche liegt die mittelalterliche Burganlage (Turmhügel). Diese Wehranlage ist ihrem heutigen Erscheinungsbild nach eine rund bis ovale Fläche von 18 x 19 m, die von einem 6 - 7 m breiten Wassergraben umgeben war, der nur noch auf der Nord- und Ostseite erkennbar ist. Auf dem Gelände befand sich das ehemalige Gutshaus.

Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Lyne“ 1387.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofs, des Untergrundes der Kirche und des Gutsbereiches. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellung und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist außerdem Zeugnis des Baues von Burg- und Befestigungsanlagen im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit. Es ist eine wichtige Quelle für interdisziplinäre Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung mittelalterlicher Befestigungsanlagen in Brandenburg. Darüber hinaus ist es unverzichtbar für die Erforschung der Wirtschaftsweise im deutschen Mittelalter und der frühen Neuzeit.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12114 Dorfkern, Kirche und Friedhof des deutschen Mittelalters

und der Neuzeit Gemarkung: Groß Leuthen Fundplatz 3

(18)

Flur: 1

Flurstücke: 3/1, 3/2, 4/3, 4/4, 4/5, 4/6, 4/8, 4/9, 4/10, 4/11, 4/13, 4/14 (teilweise), 6, 7/1, 7/2, 8/2, 9, 16, 17, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 18/7, 19, 20, 21,22, 23, 24, 25, 26, 31/1, 31/2, 31/3, 33/1, 34, 35, 36, 38/6 (teilweise), 40 (teilweise), 41, 42 (Kirche und Friedhof), 43/1, 43/6, 44/1, 44/2, 45, 46/3, 46/4, 47/3, 47/4, 47/5, 48/1, 48/2, (50 teilweise) neu 759, 51, 52/1, 52/3, 52/5, 52/6, 53, 54, 55, 56/2, 56/3, 57/1, 64, 65, 66, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 204 (teilweise), 308 (teilweise), 725, 726, (727 teilweise) neu 827 und 828, 733, 735 (teilweise), 736, 745, 746, 747, 752 (teilweise), 753 (teilweise), 755

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Groß Leuthen handelt es sich vermutlich ursprünglich um ein Sackgassendorf, das später erweitert wurde. Im Ostteil der Anlage befindet sich die Kirche.

Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Luten“ 1368. Das Schutzobjekt wurde anhand von Lesefunden (Keramikscherben) festgestellt.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12117 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Klein Leuthen Fundplatz 7

Flur: 4

Flurstücke: 9 (teilweise), 12/1 (teilweise), 12/5, 12/6, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19/1, 19/2, 20, 21, 22/1, 22/2, 23 (teilweise), 24, 25, 26, 27/1, 27/2, 27/5, 28, 29/2, 30/1, 30/3, 30/4, 67 (teilweise), 225 (teilweise), 226 (teilweise), 227, 228, 229 Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Klein Leuthen handelt es sich um ein Sackgassendorf.

Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „Klein Leuthen“ 1517.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

(19)

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10020 Dorfkern, Friedhof und Kirche des deutschen Mittelalters

Dorfkern der Neuzeit Gemarkung: Brusendorf Fundplatz 2, 7 (Kirche)

Flur: 1

Flurstücke: 122/3, 123, 124, 125, 126, 127, 128/1, 128/10, 128/2, 128/4, 128/5, 128/6, 128/7, 128/8, 129/2, 129/4, 129/6, 129/7, 129/8, 130, 131, 132/1, 132/2, 132/3 (neu 760, 761), 133/1, 133/2, 133/3, 134/1, 134/2, 135/2, 137, 138, 139, 140/1, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150/1, 150/2, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158/1, 158/2 (neu 758, 759), 159, 160/1, 161/2, 161/2, 163/2, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 569, 570, 652, 653, 725, 726, 727, 728, 729, 730, 742 (neu 754, 755), 743 (neu 756, 757), 748, 749, 750, 751

Flur: 3

Flurstücke: 30/2, 40/2, 58/1, 58/2, 59, 60, 64, 65, 66, 67, 68, 91

Der mittelalterliche Dorfkern von Brusendorf ist ein Angerdorf, das durch eine späte Gutsbildung in seiner ursprünglichen Gestalt verändert wurde. Im Zentrum der Anlage befindet sich die Kirche.

Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf 1348. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen im Jahre 2002 erbrachten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Friedhofes und des Untergrundes der Kirche. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der Baugeschichte der Kirche und der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Kirchhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12105 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit;

Siedlung der Urgeschichte Gemarkung: Großziethen, OT Kleinziethen Fundplatz 1

Flur: 7

Flurstücke: 55/3 (neu 268, 269), 55/4 (neu 266, 267), 56, 57, 58, 59/1, 61/2, 61/3 (neu 270, 271), 61/4, 62, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73/1, 74, 75, 78, 80 (neu 277, 278, 279, 280, 281), 81, 211, 212, 213, 216, 217, 218, 219, 220, 233, 234, 235, 247, 248, 249

(20)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Kleinziethen handelt es sich um ein durch Gutsbildung deformiertes Straßendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als „parva Cziten“ im Jahre 1375. In der gesamten Ortlage gibt es Hinweise auf eine urgeschichtliche Vorbesiedlung.

Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2002 erbrachten neben einigen urgeschichtlichen und mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage sowie auf die Denkmalsubstanz der urgeschichtlichen Siedlung. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Friedhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus Zeugnis von Siedlungsprozessen in der Urgeschichte Brandenburgs und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10060 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Altgolßen Fundplatz 3

Flur: 2

Flurstücke: 30, 301, 39 (teilweise), 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49/1, 49/3, 49/4, 49/5, 49/6, 50, 51, 52/1, 52/2, 54, 55, 56/2, 56/3, 57/2, 58/1, 58/2, 59/1, 59/2, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72/1, 72/2, 73, 74, 75, 76, 77, 78/1, 78/2, 78/3, 78/4, 79, 80/1, 80/2, 81, 82/2, 83, 84/3 (teilweise), 85 (teilweise), 87

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Altgolßen handelt es sich wahrscheinlich um eine breite Gasse, die sich möglicherweise aus einem Runddorf entwickelt hat. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte im Jahre 1452. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 1954 und 1999 erbrachten neben einigen mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

(21)

--- Bodendenkmal 12003 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit;

Siedlung der Bronze/Eisenzeitzeit Gemarkung: Gersdorf Fundplatz 4

Flur: 1

Flurstücke: 64, 65, 66, 69, 70, 73, 74/1, 74/2, 75, 77, 78, 220 (teilweise), 228 (teilweise), 308, 309, 311/1, 312, 315, 316/1, 316/2, 317/2, 318/1, 319, 320, 366 (teilweise), 418, 419, 420 (teilweise)

Der mittelalterliche Ortskern von Gersdorf ist ein Gassendorf. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr das Dorf als „Gerichsdorf“ im Jahre 1397. Bodendenkmalpflegerische Dokumentationsmaßnahmen 2002 erbrachten neben einigen urgeschichtlichen und mittelalterlichen Überresten vor allem frühneuzeitliche Befunde. Im Bereich der Dorflage befindet sich eine bronze- /eisenzeitliche Siedlung der Lausitzer Kultur.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage sowie auf die Denkmalsubstanz der bronze-/eisenzeitlichen Siedlung der Lausitzer Kultur. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Friedhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus Zeugnis von Siedlungsprozessen in der Bronze-/Eisenzeit in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10057 Dorfkern und Steinkreuz des deutschen Mittelalters und

Dorfkern der Neuzeit Gemarkung: Hohendorf Fundplatz 1, 2/0 (2)

Flur: 1

Flurstücke: 1, 10, 11, 12/1, 15, 16, 17, 18/5, 18/7, 18/8, 19/4 (Steinkreuz), 19/5, 2, 20, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,

Flur: 3

Flurstücke: 100, 101 (teilweise), 115 (teilweise), 116, 117/1, 117/2, 118, 119, 120, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 123, 124 (teilweise), 125, 126 (teilweise), 127 (teilweise), 128 (teilweise), 129 (teilweise), 130 (teilweise), 131/1, 133 (teilweise), 134 (teilweise), 135 (teilweise), 136 (teilweise), 137, 139/1, 140/1, 142 (teilweise), 158 (teilweise), 159, 160, 161, 163/1, 19 (teilweise), 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 220 (teilweise), 221, 222, 223, 224, 225, 226, 80, 81, 82, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 89/1, 89/2, 91, 92, 93, 96/4, 96/5, 96/8, 97, 98 (teilweise)

(22)

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Hohendorf handelt es sich um eine Zeile, die später eine Erweiterung erfuhr. Der Westteil der Ortslage ist durch die späte Gutsbildung überformt. Die urkundliche Ersterwähnung des Ortes erfolgte im Jahre 1455. Kreuzstein (sogen. „Schwedenstein“) aus rötlichengrauem Granit mit der Darstellung eines Kreuzes und eines Hiebmessers, Höhe ca.

0,9 m; Standort: an der Hauswand des Grundstücks Nr. 9a.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderungen der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderung der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand. Der Schutz erstreckt sich auch auf den Kreuzstein, auf die im Boden befindlichen Teile des Kreuzsteines, auf Denkmalsubstanz, die im Zusammenhang mit seiner Errichtung steht, sowie auf die unmittelbare Umgebung des Kreuzsteines, soweit sie für sein Erscheinungsbild von Bedeutung ist. Schutzgut sind der Kreuzstein selbst sowie die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden enthaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Bodendenkmal ist darüber hinaus ein Zeugnis der mittelalterlich/frühneuzeitlichen Rechtsauffassung und Rechtsgeschichte in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar. Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10002 Dorfkern des deutsches Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Alt Zauche Fundplatz 3

Flur: 2

Flurstücke: 1/4, 120/2 (teilweise), 37, 38, 39/1, 40, 41, 42, 425, 426, 427, 43 , 44, 45, 46,47,48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 59, 60, 62/1, 62/2, 63, 64/1, 64/2, 65/1, 67, 68, 69, 70, 71 72, 73, 74, 75, 79/1, 79/2, 80/1, 80/3, 80/4, 81, 82 , 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91/1, 91/3, 91/4, 92/2 (teilweise), 93, 94

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Alt Zauche handelt es sich um ein Sackgassendorf, welches später eine Erweiterung erfuhr. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort 1347.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage einschließlich des Untergrundes der Kirche sowie auf die Denkmalsubstanz der ur- und frühgeschichtlichen Vorbesiedlung.

Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen. Die Analyse der Bestattungen des Friedhofes ermöglicht Aussagen zu den Jenseitsvorstellungen und den Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte. Das Schutzobjekt ist darüber hinaus ein Zeugnis der

(23)

Bestattungssitten der Bevölkerung während der Bronzezeit in Brandenburg und stellt eine Quelle zu ihrer Erforschung dar.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 10027 Dorfkern des deutschen Mittelalters und der Neuzeit Gemarkung: Byhleguhre Fundplatz 4

Flur: 2

Flurstücke: 12/1 (teilweise), 12/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 53 (teilweise), 54 (teilweise), 57/1, 57/2 (teilweise), 58 (teilweise), 59 (teilweise), 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 61/3 (teilweise), 63 (teilweise), 64, 65, 66, 67 (teilweise), 69 (teilweise), 71/1 (teilweise), 71/2, 71/3, 71/4, 72, 73/1, 74 (teilweise), 75 (teilweise), 76, 77 (teilweise), 78/1, 78/2 (teilweise), 80, 81/1 (teilweise), 82 (teilweise), 83/1 (teilweise), 84/1 (teilweise), 85/1 (teilweise), 86/1 (teilweise), 87/1, 88/6, 88/7, 88/8, 88/10 (teilweise), 89 (teilweise), 90/1, 90/2, 90/3 (teilweise), 91/1, 91/2 (teilweise), 92 (teilweise), 94 (teilweise), 96/1 (teilweise), 97 (teilweise), 98 (teilweise), 99 (teilweise), 100 (teilweise), 101 (teilweise), 104 (teilweise), 105, 106 (teilweise), 107/1, 107/2, 109, 114/4, 116/1, 116/2, 118/1, 119/1, 119/3, 120/1, 120/2, 125/6, 125/7, 125/8, 125/10 (teilweise), 127/1, 127/2, 127/3, 128/1, 128/2, 129, 130/1, 130/3, 131/1, 131/2, 191/7, 192 (teilweise), 203/1 (teilweise), 213/1, 215/3, 215/4, 217/1, 219/1, 220, 221/1, 221/3, 222, 223/2, 223/3, 223/5, 223/6, 224, 225, 226, 227, 229, 231, 233/1, 233/2, 234/2, 234/3, 234/4, 236/1, 236/2, 237, 238, 239/1, 239/3, 240, 241, 242, 243/1, 243/2 (teilweise), 244, 245/1, 245/2, 246, 247, 248, 249/1, 249/2, 250, 509 (teilweise), 512, 513, 515, 527, 528, 529, 531, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 565, 566, 567, 568, 569, 570, 571, 573, 574, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 589, 590, 591, 592, 593 (teilweise), 599, 600

Bei dem mittelalterlichen Ortskern von Byhleguhre handelt es sich ursprünglich um ein Sackgassendorf, dass später erweitert wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr der Ort als

„Belgar“ 1315.

Der Schutz erstreckt sich auf die im Boden befindliche Denkmalsubstanz der noch sehr gut im Kartenbild ablesbaren mittelalterlich/frühneuzeitlichen Dorfanlage. Schutzgut sind die unter der Erdoberfläche erhaltenen Reste und Spuren menschlicher Aktivitäten wie im Boden erhaltene gegenständliche Funde, Befunde und der zwischen ihnen bestehende Kontext. Die durch Veränderung der Bodenstruktur entstandenen Befunde dokumentieren Veränderungen der Siedlungs- und Landschaftsstruktur bis zum gegenwärtigen Ist-Zustand.

Archäologische Quellen sind wichtiger Teil interdisziplinärer Untersuchungen zur Entstehung und Entwicklung der in seiner heutigen baulichen Gestalt überwiegend auf das 18. und 19. Jh.

zurückgehenden Dorfanlage. Sie sind unverzichtbar für die Erforschung der älteren Wohn- und Wirtschaftsbauten der einzelnen Hofparzellen sowie der Lebensbedingungen der Bevölkerung der vergangenen Jahrhunderte.

Das Bodendenkmal ist daher von geschichtlicher, wissenschaftlicher und volkskundlicher Bedeutung.

--- Bodendenkmal 12184 Siedlung der Steinzeit, Gräberfeld der Bronze-/Eisenzeit

und Dorfkern der Neuzeit Gemarkung: Mühlendorf Fundplatz: 1, 2, 3

Flur: 1

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

März 2005 veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg ( GVBl. Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Märkische Heide. Etwaige Bedenken

Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich. Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern

Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für den Ausbau der K 6124- Ortsdurchfahrt Lubolz einschließlich Regenwasserkanal (Vorl.-Nr. 2006/ 077).. Der Kreisausschuss

An Stelle dieser virologischen Untersuchung kann der Halter von Enten und Gänsen zusammen mit sonstigem Geflügel halten, soweit das sonstige Geflügel dazu dient,

Eine gute Gelegenheit für Gartenliebhaber, Gleichgesinnte zu treffen, sich auszutauschen und sich überraschen zu lassen von Anregungen für das eigene Gärtnern im Einklang mit

Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben,

Verbandsversammlung am 14.01.2004 die geprüfte Jahresrechnung 2002 mehrheitlich beschlossen und dem Verbandsvorsteher, Herrn Landrat Martin Wille, die Entlastung für das

4 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden