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Archiv "" (21.01.1994)

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POLITIK

Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder haben sich mehrheitlich gegen einen routinisier- ten HIV-Test bei Blutentnahmen ausgesprochen. Anläßlich ihrer 66.

Konferenz (GMK) unter Leitung des Hamburger Ressortchefs Ortwin Runde (SPD) betont ein Beschluß, daß Zwangs-HIV-Tests "kein geeig- netes Instrument der AIDS-Präventi- on" seien und „auch kein sinnvolles Instrument, um die Sicherheit von Blutprodukten zu erhöhen".

Bei einer automatischen HIV- Testung führe die Latenzzeit zwi- schen Infektion und Antikörperbil- dung von bis zu vier Monaten zu ei- ner Scheinsicherheit, betont die GMK. HIV-Massentests würden jährlich rund 1,8 Milliarden DM ko-

sten, so aktuelle Kalkulationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (bei rund 15 Millionen Krankenhaus- patienten jährlich).

Die GMK unterbreitete in Ham- burg einen Forderungskatalog mit folgenden Zielen:

—Die Sicherheit bei der Gewin- nung, Herstellung, beim Vertrieb und der Anwendung von Blut und Blutprodukten solle weiter erhöht und die Koordinierungsfunktion des Bundes effektiver gestaltet werden.

—Die Effizienz bei der Überwa- chung soll auch unter Berücksichti- gung von Erfahrungen im Ausland gesteigert werden.

— Dauerblutspendern soll eine berufliche Freistellungsmöglichkeit eingeräumt werden, wie dies zum Beispiel der BAT für Blutspende- Aktionen vorsieht. Dabei sollen klare Vorgaben zur Spenderidentifizie- rung, zum Untersuchungsmodus und zu Ausschlußkriterien entwickelt werden.

— Ein „Transfusionsmedizini- scher Beauftragter" und eine „Trans- fusionsmedizinische Kommission"

sollen in jedem Krankenhaus bestellt werden.

—Nach Vorstellungen der Ge- sundheitsministerkonferenz der Län- der soll die nationale Selbstversor-

KURZBERICHTE

gung mit Blut und Blutprodukten si- chergestellt werden. Kurz- und mit- telfristig müsse Deutschland von Blut- und Blutproduktimporten aus Drittländern weitgehend unabhängig werden.

Nachdem die Bundesländer vor Jahresfrist einen paraphierten Refe- rentenentwurf eines Gesetzes gegen den Organhandel vorgelegt haben (vgl. Deutsches Ärzteblatt Heft 49/1992), hat sich die GMK mehr- heitlich auf einen Mustergesetzent- wurf zu einem Organtransplantati- onsgesetz geeinigt. Die Initiative fa- vorisiert die sogenannte Informati- onslösung, die einen Kompromiß zwischen der Zustimmungslösung (der beziehungsweise die Verstorbe- ne hat zu Lebzeiten die Organent- nahme gebilligt) und der Wider- spruchslösung (die Entnahme von Organen ist dann möglich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht wi- dersprochen hat) anstrebt. Nach der Informationslösung ist eine Organ- entnahme zulässig, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt hat. Bei vorherigem Widerspruch darf nicht explantiert werden. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, haben die Ärzte die nächsten Angehörigen unter Setzung einer „angemessenen Frist" (ohne diese zu konkretisieren) um Zustimmung zu bitten. Wird die Zustimmung erteilt oder äußern sich die Angehörigen nicht innerhalb der Frist, können die Organe entnom- men werden. Gibt es keinen Angehö- rigen oder Partner, mit dem der oder die Verstorbene in enger häuslicher Gemeinschaft lebte, muß die Organ- entnahme unterbleiben.

Die Gesundheitsministerkonfe- renz der Länder geht davon aus, daß noch 1994 ein Organtransplantati- onsgesetz als Bundesgesetz verab- schiedet werden kann. Bundesge- sundheitsminister Horst Seehofer er- klärte sich in Hamburg bereit, den neuen Musterentwurf der Länder im Frühjahr 1994 als Bundesgesetz ein- zubringen.

Die Länderkonferenz hat die Vertragspartner (Krankenhäuser/

Krankenkassen/Vertragsärzte) auf- gefordert, die Maßnahmen zur Qua- litätssicherung beim ambulanten Operieren in der Praxis niedergelas- sener Ärzte zu vereinbaren (der im Frühjahr geschlossene Rahmenver- trag sah bis Ende 1993 eine Regelung vor). Vor der Durchsetzung quali- tätssichernder Maßnahmen sollen keine „honorarpolitischen Signale"

zur Ausweitung des ambulanten Operierens durch niedergelassene Ärzte zugelassen werden.

Im Zuge der anstehenden No- velle zur Bundespflegesatzverord- nung solle der Bundesverordnungs- geber die gesetzlichen Voraussetzun- gen für Anreize zu einem qualifizier- ten ambulanten Operieren auch in Krankenhäusern schaffen. Dies gelte insbesondere für die Fachambulan- zen an Krankenhäusern in den neuen Bundesländern.

Tabakwerbung einschränken

Um Kinder und Jugendliche vom frühzeitigen Tabakkonsum abzuhal- ten, sollten die Werbung und die Verfügbarkeit von Tabakwaren ein- geschränkt werden, empfiehlt die Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Zigarettenautomaten sollten untersagt werden.

Schließlich wurde die Bundesre- gierung aufgefordert, unverzüglich eine bundesgesetzliche Neuregelung der Vorschriften über die Finanzie- rung eines nicht indizierten, aber straffreien Schwangerschaftsab- bruchs zu erlassen. Die Finanzierung soll auch künftig außerhalb der Sozi- alhilfe erfolgen. Die Abwicklung der Leistungen sollte bei den gesetzli- chen Krankenkassen konzentriert werden, empfiehlt die GMK. Zugun- sten der betroffenen Frauen sollte ei- ne vereinfachte Bedürftigkeitsprü- fung vorgeschrieben werden, so daß weder die Beratung noch die Be- denkzeit mit Fragen der Finanzie- rung des Schwangerschaftsabbruches belastet werden. Die Leistungen sol- len beansprucht werden können, un- abhängig davon, ob die Frau kran- kenversichert ist. HC

Bundesländer gegen Routine-HIV-Test

A-102 (22) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 3, 21. Januar 1994

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