DAG kündigt Klagen gegen die
Gesundheitsreform an
BONN. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) bezweifelt die Ver- fassungsmäßigkeit der drit- ten Stufe der Gesundheits- reform. Wie das Mitglied des DAG-Bundesvorstandes, Lutz Freitag, erklärte, wolle die Gewerkschaft über ent- sprechende Sozialgerichts- klagen einen Vorlagebe- schluß beim Bundesverfas- sungsgericht zur Überprü- fung der GKV-Neuordnungs- gesetze erwirken. Die Zuzah- lungen seien mit dem Sozial- staatsprinzip unvereinbar und daher verfassungswidrig: „Ge- sundheitlich erforderliche Leistungen, insbesondere für Arzneimittel und Zahner- satz, werden durch extrem hohe Zuzahlungen faktisch aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Kranken- versicherung herausgenom- men.“
Das DAG-Vorstandsmit- glied kündigte zugleich „Mu- sterprozesse bis zum Bundes- verfassungsgericht“ gegen die Zuzahlungssteigerungen bei Beitragssatzerhöhungen der Krankenkassen an. JM
Deutsch-Chinesische Ärztetagung in Lübeck
KÖLN. Vom 25. bis 27.
September findet in Lübeck die XII. gemeinsame Tagung der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Medizin e. V.
und ihrer Chinesischen Part- nergesellschaft statt. Wie die Gesellschaft mitteilt, ist einer der Schwerpunkte in diesem Jahr die Entwicklung endo- skopischer Verfahren in der Medizin und eine kritische Beurteilung des Einsatzes dieser Verfahren.
Ein weiterer Schwer- punkt: Krankenhausentwick- lung in den beiden Ländern.
Dabei sollen das Dilemma zwischen knappen Ressour- cen und medizinischen Mög-
lichkeiten aufgezeigt und Lö- sungsansätze diskutiert wer- den. Ferner ist das Thema
„Endemische Erkrankun- gen“ vorgesehen.
Anmeldung und Informa- tion: Deutsch-Chinesische Gesellschaft für Medizin e.V., Herbert-Lewin-Straße 5, 50931 Köln, Telefon 02 21/
40 04-4 40, Fax 02 21/ 40 04-
3 65. MD
Vilmar fordert Verbot der Alkoholwerbung
KÖLN. „Wer verhindern will, daß vor allem immer mehr junge Leute zur Flasche greifen, muß die Werbung für alkoholische Getränke unter- binden“, forderte Dr. med.
Karsten Vilmar. Der Präsi- dent der Bundesärztekam- mer (BÄK) wies darauf hin, daß auf allen Kanälen und zu jeder Tages- und Nachtzeit für das ganz besondere „Fee- ling“ geworben werde. Da dürfe es nicht verwundern, daß die Suchtprävention fak- tisch zum Scheitern verurteilt sei. Die weitreichenden ge- sundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Alkohol- mißbrauchs würden immer noch unterschätzt. Der BÄK-
Präsident forderte deshalb auch eine umfassende bun- desweite Aufklärung über die Gefahren des Alkoholmiß-
brauchs. EB
Seehofer:
Hebammenleistungen werden aufgewertet
BONN. Die Gebühren- ordnung für Hebammen- leistungen wird umfassend reformiert. Mit der von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer vorgelegten Verordnung soll der Vergü- tungsrückstand der Hebam- men gegenüber vergleichba- ren Berufen im Gesundheits- wesen abgebaut werden. So werden beispielsweise die Vergütungen für Hausbesu- che und Entbindungen deut- lich verbessert.
Diese Reform verdeutli- che, daß auch unter schwieri- gen finanziellen Bedingun- gen notwendige Weiterent- wicklungen möglich sind, sag- te Seehofer. Die damit ver- bundenen Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversi- cherung seien eine gute Inve- stition in die Zukunft. Der Bundesrat muß der Verord- nung noch zustimmen. SG
A-2047 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 31–32, 4. August 1997 (15)
P O L I T I K NACHRICHTEN
Unter Festbetrags- gruppen werden Me- dikamente mit identi- schen Wirkstoffen zu- sammengefaßt. Für jede der knapp 430 Festbetragsgruppen legen die Kranken- kassen einen einheit- lichen Höchsterstat- tungsbetrag fest. Die Arzneimittelherstel- ler sind so gezwun- gen, ihre Arzneiprei- se an den jeweils geltenden Festbetrag anzugleichen. Durch diese Möglichkeit, Preise für Arzneimit- tel zu steuern, haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr zweieinhalb Milliar-
den DM eingespart. Mittlerweile fallen fast zwei Drittel aller von den Kranken- kassen erstatteten Medikamente unter die Festbetragsregelung. N Aus Bund und Ländern
Zuzahlung: Seehofer bezieht Stellung
BONN. Bundesgesund- heitsminister Horst Seeho- fer hat vor der Presse klar- gestellt, daß es bei der im 1. GKV-Neuordnungsgesetz verankerten Zuzahlungsau- tomatik bei Beitragssatzer- höhungen ab 1. Juli 1997 (§ 221 SGB V) bleibt. Im lau- fenden Jahr wird sich diese Regelung jedoch nicht mehr auswirken, denn erst zum Jahresende könne ermittelt werden, ob eine Krankenkas- se aufgrund veränderter An- sprüche oder Verpflichtungen im Risikostrukturausgleich (RSA) von der Zuzahlungs- automatik befreit bleibe.
Nach dem Gesetz geneh- migte Beitragssatzanhebun- gen der Kassen, die nach dem 11. März 1997 wirksam ge- worden sind, haben grund- sätzlich Erhöhungen der von den Versicherten zu leisten- den Zuzahlungen zur Folge.
Je 0,1 Beitragssatzpunkte wird die Zuzahlung um eine DM, bei prozentualen Zu- zahlungen um je einen Pro- zentpunkt erhöht. Falls die Beitragssatzanhebung aus- schließlich durch Verände- rung der gesetzlichen An- sprüche oder die Verpflich- tungen der Kasse, in den RSA einzuzahlen, erforderlich ge- worden ist, sind keine höhe- ren Zuzahlungen fällig. Maß- geblich sind die im Haushalts- jahr tatsächlich geleisteten oder erhaltenen Ausgleichs- zahlungen im Vergleich zu denen des Vorjahres.
Wenn eine Beitragssatz- anhebung ganz oder teilweise durch den RSA bedingt ist, wird über eine Anhebung der Zuzahlungspflicht erst nach Vorliegen der Ist-Ergebnisse des RSA entschieden. In Fäl- len, in denen die Behörde feststellt, daß eine Anhebung des Beitragssatzes insgesamt und offensichtlich aus ande- ren Gründen erfolgt, muß die Zuzahlung sofort erhöht wer- den. HC